| Titel: | Tragrolle für Seilstrassenbahnen. | 
| Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 160 | 
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                        Tragrolle für Seilstraſsenbahnen.
                        Mit Abbildung auf Tafel
                              									11.
                        Tragrolle für Seilstraſsenbahnen.
                        
                     
                        
                           Bei Seilstraſsenbahnen ist es nöthig, den am Wagen befestigten Klemmbacken möglichst
                              									wenig tief unter der Fahrbahn laufen zu lassen. Man macht deshalb gewöhnlich den
                              									oberen Theil m des Klemmbackens (Fig. 19 Taf. 11) fest und
                              									nur den niederen Theil n desselben in senkrechter
                              									Richtung beweglich und gibt dem ersteren eine solche Höhe, daſs der geschlossene, an
                              									das Seil geklemmte Backen mit dem Seile gerade frei über die Tragrollen a hinweggeht, wie in Fig. 19 rechts punktirt
                              									gezeichnet ist. Der Klemmbacken muſs beim Oeffnen so weit aus einander gestellt
                              									werden, daſs das in Durchbiegungen hängende Seil noch frei durch den Backen laufen
                              									kann, und deshalb müssen die Tragrollen dem Untertheile n bei frei laufenden Wagen ausweichen können. Eine so ausweichende
                              									Lagerung für Tragrollen hat die Maschinenbau-Anstalt
                                    										Humboldt in Kalk bei Köln (* D. R. P. Kl. 20 Nr. 33 270 vom 15. Februar
                                 									1885) angegeben und zeichnet sich diese Lagerung hauptsächlich durch leichte
                              									Beweglichkeit und dadurch aus, daſs sie keiner Schmierung bedarf.
                           Wie aus Fig.
                                 										19 Taf. 11 zu entnehmen, ist die Tragrolle a
                              									in einem Rahmen b gelagert, welcher mittels scharfer
                              									Zungen in Winkelhebeln d hängt. Die Winkelhebel d sind auch mit solchen Zungen in dem in einer Grube
                              									unter der Fahrbahn eingelassenen Gestelle i drehbar und
                              									ist an sie wieder durch Zungen für alle Hebel d
                              									gemeinschaftlich das Gewicht g angehängt. Wenn der
                              									niedergelassene Backentheil n von rechts oder links
                              									gegen die Rolle a trifft, so schwingt dieselbe
                              									entsprechend aus. Die Winkelhebel auf der Seite der Ausschwingung haben dabei allein das Gewicht zu
                              									tragen, welches nach dem Vorbeigange von n die Hebel
                              										d sofort wieder aufrichtet und die Tragrolle
                              									einstellt. Die Anordnung sämmtlicher Lagerungen als scharfe, in Pfannen ruhende
                              									Zungen sichert die Leichtigkeit dieser Bewegungen und eine Schmierung, welche kaum
                              									oder doch sehr umständlich auszuführen wäre, ist nicht nöthig. Damit die Hebel d nicht zu weit ausschwingen, sind an dem Gewichte g Ansätze e vorhanden,
                              									welche in der äuſsersten Lage des Hebels d gegen
                              									Vorsprünge am Gestelle i anschlagen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
