| Titel: | Zur Nachweisung von Traubenzucker in Leder. | 
| Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 560 | 
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                        Zur Nachweisung von Traubenzucker in
                           								Leder.
                        Kohnstein's Nachweisung von Traubenzucker in Leder.
                        
                     
                        
                           Nach B. Kohnstein (Gerber,
                                 									1885 S. 229) wird zum Beschweren von Leder mit Traubenzucker namentlich Syrup
                              									verwendet. Verschiedene im Handel vorkommende Proben Syrup hatten folgende
                              									Zusammensetzung:
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 III
                                 IV
                                 
                              
                                 Wasser
                                 14,53
                                 14,20
                                 16,32
                                 19,80
                                 
                              
                                 Traubenzucker
                                 20,00
                                 31,80
                                 35,01
                                 31,03
                                 
                              
                                 Org. Nichtzucker
                                 64,68
                                 53,53
                                 48,09
                                 48,81
                                 
                              
                                 Asche
                                   0,49
                                   0,47
                                   0,58
                                    0,36.
                                 
                              
                           Es genügt daher nicht, den Gehalt eines Leders an
                              									Traubenzucker mit Fehling'scher Lösung zu bestimmen, da
                              									die übrigen Bestandtheile des Syrups, Dextrin u. dgl., ebenfalls in Frage kommen.
                              									Andererseits ist zu berücksichtigen, daſs Leder, welches mit Fichten, Sumach oder
                              									Valonea gegerbt ist, Stoffe enthält, welche ebenfalls Fehling'sche Lösung reduciren (vgl. Eitner
                              									1883 248 218). Ferner enthalten mit Gerbstoffextracten
                              									gegerbte Leder neben Gerbstoff gröſsere Mengen von Extractivstoffen, welche theils
                              									schwer, theils gar nicht von den im Kartoffelsyrup enthaltenden
                              									Nichtzuckerbestandtheilen unterschieden werden können, während nach dem alten
                              									Verfahren in Gruben gegerbtes Leder nur 4 bis 6 Proc. wasserlösliche Stoffe
                              									enthält.
                           Zur Ausführung der Untersuchung werden nur 20 bis 25g des fein geschnittenen Leders bei 100° getrocknet, um den Wassergehalt zu bestimmen. Dann laugt man die Probe 4
                              									bis 5 mal mit warmem Wasser aus, filtrirt und füllt zu 0l,5 auf. Hiervon werden 100cc
                              									eingedampft; der Rückstand, getrocknet und gewogen, gibt die Gesammtmenge der durch Wasser auslaugbaren
                              									Stoffe, Gerbstoffe und Farbstoffe, Gallussäure und weitere Extractivstoffe von
                              									Gerbematerial herrührend, dann etwaiger Zucker, Dextrin und Extractivstoffe von der
                              									späteren Zurichtung. Nun wird eingeäschert und die Aschenmenge sowie hierauf das Verhältniſs bestimmt, in welchem Gerbstoff,
                              									Farbstoff und Gallussäure zu den übrigen Stoffen der ausgelaugten Masse stehen, um
                              									Schlüsse ziehen zu können, ob diese ganze Masse aus Stoffen besteht, welche von der Gerbung
                              									herrühren, oder ob ein Theil derselben erst später in das Leder gebracht wurde. Für
                              									diesen Zweck versetzt man 200cc mit 6g frisch geglühtem Magnesiumoxyd und schüttelt so
                              									lange, bis die darüber stehende Flüssigkeit mit Eisen und Leim keine Reaction mehr
                              									zeigt. Von Magnesiumoxyd werden Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure aufgenommen,
                              									alles übrige bleibt in Lösung.
                           Man filtrirt und dampft einen gemessenen Theil des Filtrates ein, trocknet, wägt und
                              									bestimmt auch jetzt den Aschengehalt, Nachdem man die Zahlen der beiden Wägungen
                              									nach Abschlag des Aschengehaltes von einander abzieht, erhält man als Unterschied
                              									die Menge des aus der abgewogenen Menge Leder erhaltenen Gerbstoffes, Farbstoffes
                              									und der Gallussäure. Die Menge der anderen Extractivstoffe hat man aus der zweiten
                              									Wägung zu nehmen. Man hat die ziemlich festen Verhältnisse, in welche die
                              									Gerbstoffgruppe (Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure) zu den anderen
                              									Extractivstoffen jeweilig bei den verschiedenen Gerbmitteln stehen, in mehreren mit
                              									solchen Materialien gegerbten Ledern bestimmt, und benutzt nun diese Verhältnisse in
                              									dem bestimmten Falle zur Berechnung der Extractivstoffe, welche der gefundenen Menge
                              									der der Gerbstoffgruppe angehörigen Stoffe entsprechen. Stimmt nun diese letztere
                              									durch Rechnung gefundene Zahl mit der obigen durch Wägen des eingedampften Filtrates
                              									gefundenen, ganz oder nahezu überein, so ist das Leder normal. Ergibt sich aber ein
                              									Unterschied dadurch, daſs letztere Zahl gröſser erscheint, dann sind dem Leder nach
                              									der Gerbung fremde Stoffe beigebracht worden, wo dann auch aus dieser Abweichung die
                              									Menge dieser fremden Stoffe gerechnet werden kann.
                           Für die Zuckerbestimmung werden 50 bis 60cc der ersten Lösung mit Fehling'scher Lösung versetzt, bis keine Reduction mehr erfolgt. Kohnstein hat gefunden, daſs Traubenzucker Stoffe
                              									enthält, die mit der Fehling'schen Lösung Niederschläge
                              									geben, welche, wenn das Kupferoxydul als Oxyd oder reducirt als Kupfer gewogen wird,
                              									zu hohe Zahlen liefern. Um diesem Fehler auszuweichen, wird das gut gewaschene
                              									Kupferoxydul in Salzsäure gelöst und Schwefelwasserstoff unter Erwärmen, damit sich
                              									das erhaltene Kupfersulfid besser zusammenballt, eingeleitet. Man filtrirt nun
                              									rasch, wäscht mit Schwefelwasserstoff haltigem Wasser die letzten Spuren von
                              									Salzsäure aus, glüht im Rose'schen Tiegel mit etwas
                              									Schwefel im Kohlensäurestrom und wägt das gebildete Kupfersulfid, welches auf
                              									Traubenzucker umgerechnet wird.
                           Wenn man von der gesammten Extractmenge, welche man aus dem zu untersuchenden Leder
                              									erhalten hat, die Menge der Stoffe, welche hier als Gerbstoffgruppe bezeichnet sind,
                              									dann die dazu gehörigen Extractivstoffe, endlich den gefundenen Zucker abrechnet, so
                              									erhält man die Menge der in dem Appreturmittel neben dem Zucker vorhanden gewesenen
                              									Stoffe, aus deren Vergleich mit der Zuckermenge man ersehen kann, ob das Appreturmittel in
                              									festem Traubenzucker oder in Stärkesyrup bestand. Sollen auch die Nichtzuckerstoffe
                              									des Syrups bestimmt werden, so ist die sonst gebräuchliche Behandlung mit Bleiessig
                              									unstatthaft, vielmehr muſs mit Magnesia geschüttelt werden. (Vgl. Simand 1885 256 38.)
                           Fichtensohlleder, in der k. k.
                              									Versuchsstation gegerbt, enthielt z.B. in 100 Th. lufttrockener Substanz:
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 
                              
                                 Wasser
                                 14,64
                                 –
                                 
                              
                                 Mit Wasser auslaugbar
                                   7,93
                                 16,86
                                 
                              
                                 Hiervon organische Substanz
                                   6,89
                                 15,98
                                 
                              
                                 Unorganische Asche
                                   1,04
                                   0,88
                                 
                              
                                 Von Magnesiumoxyd aufnehmbar
                                    											(Gerbsäure,     Farbstoffe, Gallussäure)
                                   4,01
                                   3,17
                                 
                              
                                 Von Magnesiumoxyd nicht fällbar
                                   2,88
                                 12,81
                                 
                              
                                 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau-     benzucker gerechnet
                                   1,12
                                    4,62.
                                 
                              
                           Dieses Fichtensohlleder wurde mit Glukose behandelt. Das bei 100°
                              									getrocknete Leder wies eine Gewichtszunahme von 10,93 Proc. auf. Die Analyse ergab
                              									die unter II angegebenen Bestandtheile, somit:
                           
                              
                                 Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
                                    											Stoffe
                                 15,98
                                 
                              
                                 Davon ab von Magnesia aufnehmbar
                                   3,17
                                 
                              
                                 Die diesen Stoffen entsprechende Menge
                                    											Extractivstoff,    gefunden durch Rechnung aus obigen Zahlen,
                                    											näm-    lich aus (4,01 : 2,88 = 3,17 : x)
                                   2,27
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 
                                 10,54
                                 
                              
                                 Der durch Wägung des Leders vor und nach
                                    											der Zurich-    tung gefundene Unterschied betrug
                                 10,93
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 Verlust
                                   0,39 Proc.
                                 
                              
                           Fichtensohlleder, Handelswaare,
                              									enthielt in 100 Theilen:
                           
                              
                                 Wasser
                                 12,38
                                 
                              
                                 Auslaugbar
                                 14,68
                                 
                              
                                 Hiervon organische Substanzen
                                 14,03
                                 
                              
                                 Unorganisch (Asche)
                                 0,65
                                 
                              
                                 Von Magnesia aufnehmbar
                                 3,36
                                 
                              
                                 Von Magnesia nicht fällbar
                                 10,67
                                 
                              
                                 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Traubenzucker      gerechnet
                                 6,05
                                 
                              
                           Hieraus folgt:
                           
                              
                                 Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
                                    											Stoffe
                                 14,03
                                 
                              
                                 Davon ab von Magnesia aufnehmbar
                                   3,17
                                 
                              
                                 Die diesen Stoffen entsprechende Menge
                                    											Extractivstoffe,    gefunden aus (4,01 : 2,88 = 3,36 : x)
                                   2,41
                                 
                              
                                 
                                 ––––
                                 
                              
                                 Fremde Stoffe
                                   8,45.
                                 
                              
                           Da auf diese Menge von 8,45 Th. 6,05 Proc. reiner
                              									Traubenzucker entfallen, so war obiges Leder mit festem
                              									Traubenzucker beschwert.
                           Eichensohlleder erzeugt an der k. k.
                              									chemisch-technischen Versuchsstation enthielt:
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 
                              
                                 Wasser
                                 14,70
                                 –
                                 
                              
                                 Mit Wasser auslaugbar
                                 5,00
                                 15,58
                                 
                              
                                 Hiervon organisch
                                 3,96
                                 14,68
                                 
                              
                                 Unorganisch
                                 1,04
                                 0,90
                                 
                              
                                 Von Magnesia aufnehmbar
                                 2,76
                                 2,51
                                 
                              
                                 Von Magnesia nicht fällbar
                                 1,20
                                 12,17
                                 
                              
                                 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau-      benzucker
                                    											gerechnet
                                 0,91
                                 4,80
                                 
                              
                           
                           Dasselbe, mit Traubenzucker beschwert, gab eine
                              									Gewichtszunahme von 11,08 Proc. und die unter II angegebenen Bestandtheile,
                              									woraus:
                           
                              
                                 Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
                                    											Stoffe
                                 14,68
                                 
                              
                                 Davon ab von Magnesia aufnehmbar
                                   2,76
                                 
                              
                                 Die diesen Stoffen entsprechende Menge
                                    											Extractivstoffe,    gefunden durch Rechnung aus (2,76 : 1,20 = 2,51 :
                                    												x)
                                   1,09
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 
                                 10,83
                                 
                              
                                 Durch Wägung des Leders vor und nach der
                                    											Zurich-    tung gefunden
                                 11,08
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 Verlust
                                   0,25 Proc.