| Titel: | Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels Stiften. | 
| Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 17 | 
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                        Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels
                           								Stiften.
                        Patentklasse 49. Mit Abbildungen.
                        Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels Stiften.
                        
                     
                        
                           Ein Nietverfahren mittels Stiften, wie es an J. Jacobi (vgl. 1885
                              										256 * 150) patentirt wurde, ist nach dem Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1885 * S.
                                 										118 ähnlich schon seit 5 Jahren in der Maschinenfabrik der ö.-u.
                              									Staatseisenbahngesellschaft in Wien ausschlieſslich zu Kesselnietungen in
                              									Verwendung. Die vom Oberingenieur S. Nevole zu diesem
                              									Nietverfahren hergestellte Vorrichtung ist nachstehend veranschaulicht.
                           Textabbildung Bd. 260, S. 17 Die an dem Ständer K der Nietmaschine den
                              									Gegenstempel s umfassende Gabel a wird durch eine Spiralfeder und Stellmutter f in der der Gröſse des zu stauchenden Nietkopfes entsprechenden
                              									Entfernung vom Bleche gehalten und weicht dem Nietdrucke zugleich mit den zu
                              									vernietenden Blechen. Die Mutter g dient zur Regelung
                              									der Federspannung, welche so zu bemessen ist, daſs durch den Druck des Nietstempels
                              									auf beiden Seiten der Bleche gleich groſse Köpfe gestaucht werden. Um nöthigenfalls
                              									die Gabel a zurückziehen zu können, ist dieselbe an den
                              									durch eine Kette anzuziehenden Winkelhebel de angehängt
                              									und wird der letztere immer in zurückgezogener Lage festgehalten, bis das Einbringen eines neuen
                              									Nietstiftes erfolgt ist. Die Ersparniſs bei diesem Nietverfahren mittels Stiften
                              									soll sich gegen das Verfahren mit Kopfnieten auf ungefähr 35 Proc. stellen und
                              									ergibt sich nicht nur aus dem Preisunterschiede zwischen Rundeisen und Nieten,
                              									sondern auch besonders daraus, daſs zur Nietung bloſs 2 Arbeiter, der
                              									Nietenwarmmacher und der Nieter, nothwendig sein sollen, da der sonst mit
                              									Nieteneinbringen beschäftigte dritte Arbeiter überflüssig werden kann.
                           Bei einer auf Grundlage des Jacobischen Patentes von F.
                                    											Prásil in Kladno (* D. R. P. Nr. 31980 vom 1. November
                                 										1884) angegebenen Einrichtung ist die das Blech haltende Gabel auf die
                              									Seite des Nietstempels verlegt und bewegt sich mit diesem bei jedem Schlage hin und
                              									her. Der dabei von der Gabel zurückgelegte Weg beträgt jedoch nur die Hälfte des
                              									jedesmaligen Hubes des Nietstempels, so daſs die zu nietenden Bleche stets in der
                              									Mitte der sich bildenden Niete erhalten werden. Dies wird erreicht, indem sich an
                              									den Nietstempel das Ende eines Hebels legt, welcher in seiner Mitte eine
                              									Schlitzöffnung besitzt; in letztere greift ein an der Gabel befestigter Stift. Eine
                              									auf die Gabel wirkende Feder drückt dieselbe und dadurch auch den Hebel immer
                              									zurück, so daſs die stete Anlage des Hebelendes an dem Nietstempel bei der Bewegung
                              									des letzteren gesichert ist.
                           Für Excenter-Nietpressen hat Prásil (* D. R. P. Zusatz Nr. 33070 vom 13. Februar 1885) letztere
                              									Vorrichtung in folgender Weise abgeändert: Hinter dem Schlitten des Druckstempels,
                              									welcher mittels eines excentrischen Stirnzapfens bewegt wird, ist ein Nebenschlitten
                              									vorhanden, welcher die Gabel trägt und mittels eines sich unmittelbar an den
                              									Excenterzapfen des Stempelschlittens anschlieſsenden excentrischen Zapfens
                              									verschoben wird. Damit die Gabel nur den halben Weg des Druckstempels bei jedem Hube
                              									der Maschine zurücklegen kann, ist die Excentricität des Hauptschlittenzapfens
                              									doppelt so groſs als die des Gabelschlittenzapfens.
                           Dasselbe wird erreicht, wenn man den Gabelschlitten am Druckstempelschlitten in
                              									Prismenführung verschiebbar anordnet und mit einem Zahnrade versieht, welches sowohl
                              									mit einer am Nietmaschinengestelle befestigten Zahnstange, als auch mit einer
                              									ebensolchen an dem Hauptschlitten festgeschraubten Zahnstange ununterbrochen im
                              									Eingriffe bleibt, wenn die Maschine arbeitet.
                           Excenternietpressen mit der Prásil'schen Einrichtung
                              									bringt die Adalbert-Eisenhütte in Kladno zur Ausführung
                              									und verarbeitet eine solche in der dortigen Brückenbauwerkstätte aufgestellte
                              									Maschine nach der Oesterreichischen Zeitschrift für Berg-
                                 										und Hüttenwesen, 1885 * S. 524 in 10 Arbeitstunden im Mittel 900
                              									Nieten.
                           Neuerdings hat Prásil (* D. R. P. Nr. 33982 vom 29. März
                              									1885) sein Nietverfahren dahin abgeändert, daſs den zu nietenden Blechen die zum Nietbolzen geeignete
                              									Lage nur bei Beginn des Pressens gesichert und dann dieselben an einer Verschiebung
                              									mit den Nietstempeln nicht weiter gehindert werden, wie dies bei Nevole der Fall ist. Prásil's Vorrichtungen zur Ausführung dieses Verfahrens sind jedoch von
                              									den Nevole'schen etwas verschieden.
                           Bei feststehenden hydraulischen Nietmaschinen, bei denen
                              									der eine Nietstempel fest steht, während der andere Stempel beweglich ist, schraubt
                              									man an den Ständer des beweglichen Stempels eine Gabel fest, gegen welche die Bleche
                              									zum Nieten fest angelegt werden. Die Länge der Gabel ist eine ganz bestimmte und
                              									derartig bemessene, daſs die Gabelspitze bezieh. ihre Anlegefläche für die Bleche
                              									nur um deren Dicke und die zu einem Nietkopfe erforderliche Bolzenlänge von dem
                              									feststehenden Nietstempel entfernt liegen. Der bewegliche Nietstempel bringt dann
                              									beim Arbeiten zunächst den Nietbolzen in die richtige Lage, um hierauf letzteren zu
                              									stauchen und die Nietköpfe anzupressen, wobei gleichzeitig die Bleche ein wenig
                              									gegen den festen Nietstempel vorgeschoben werden.
                           Bei Nietmaschinen, deren Stempel beide beweglich sind,
                              									versieht Prásil entweder nur den einen, oder auch beide
                              									Stempelhalter zugleich mit einer federnden Gabel, welche Gabeln entweder seitlich,
                              									oder concentrisch zu den Nietstempeln angebracht werden. Statt der Federn soll bei
                              									hydraulischen Nietmaschinen auch Druckwasser angewendet werden können, durch welches
                              									die Gabeln nur in ihren bestimmten Anfangsstellungen zum Arbeitstück festgehalten
                              									werden sollen.