| Titel: | Apparat zum Poliren von Schraubenköpfen u. dgl. | 
| Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 401 | 
| Download: | XML | 
                     
                        Apparat zum Poliren von Schraubenköpfen u.
                           								dgl.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									26.
                        [Apparat zum Poliren von Schraubenköpfen u. dgl.]
                        
                     
                        
                           Einen für Uhrmacher, Feinmechaniker u. dgl. bestimmten, in einem gewöhnlichen
                              									Schraubstocke zu befestigenden Apparat, welcher ein Poliren von Schraubenköpfen u.
                              									dgl. mittels Feile oder Scheibe gestattet, hat die Frankfurter Uhrmacherwerkzeug-Fabrik
                                    											Lorch, Schmidt und Comp. in Frankfurt a. M. (* D. R.
                                 										P. Kl. 67 Nr. 34298 vom 24. Juni 1885) angegeben.
                           Wie aus Fig.
                                 										16 und 17 Taf. 26 zu entnehmen, ist auf dem runden Schafte a des Gestelles das untere Spindellager b aufgenietet und das obere Lager c aufgeschraubt. Zwischen beiden Lagern sitzt der
                              									verstellbare Halter d zum Einspannen des Apparates in
                              									den Schraubstock. Oberhalb des Halters d sitzt mit
                              									einer längeren Führung die aufgesägte Hülse e mit zwei
                              									Armen, von welchen der eine zur Aufnahme der Anlagerolle f für die Polirfeile, der andere zur Aufnahme des Stiftes g für die Polirscheibe s
                              									dient. Da die Hülse e um den runden Schaft des
                              									Gestelles dreh- und verschiebbar ist, so kann sowohl die Rolle f, als auch die Polirscheibe nach Belieben der Spindel
                              										h genähert oder von derselben entfernt und alsdann
                              									durch Anziehen des Handschräubchens i festgestellt
                              									werden.
                           In der durchbohrten Spindel h sitzt oben eine dreimal
                              									geschlitzte Hülse, in welche das drei- oder viertheilig aufgesägte Spannfutter k genau paſst. Wird die Hülse mittels der Mutter l in den Kegel der Spindel h hineingezogen, so wird auch das Futter k
                              									und damit die darin gefaſste Schraube festgeklemmt. Apparate dieser Art ohne
                              									Polirscheiben erhalten anstatt des doppelarmigen Trägers e bloſs einen einseitigen Träger zur Aufnahme der Anlagerolle f. (Vgl. Bluntschli 1886
                              										259 * 353.)
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
