| Titel: | Ueber Desinfection von Kleidungsstücken, Wäsche u. dgl. durch Hitze; von G. Rohn. | 
| Autor: | G. Rohn | 
| Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 403 | 
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                        Ueber Desinfection von Kleidungsstücken, Wäsche
                           								u. dgl. durch Hitze; von G.
                              								Rohn.
                        (Patentklasse 30. Fortsetzung der Berichte Bd. 247
                           								S. 76 und Bd. 249 S. 207.)
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									27.
                        Rohn, über Desinfection von Kleidern, Wäsche u. dgl.
                        
                     
                        
                           Die nun schon seit 2 Jahren im Süden und Westen von Europa auftretende Cholera und
                              									die damit verbundene Uebertragungsgefahr nach nördlicher gelegenen Ländern hat
                              									fördernd auf die Ausbildung von Desinfectionsapparaten und die Einrichtung von
                              									Desinfectionsanstalten für Kleidungsstücke, Wäsche, Möbelüberzüge u. dgl., welche
                              									als Uebertrager der Ansteckungsstoffe so gefährlich sein können, gewirkt. Bei der
                              									Anlage solcher Desinfectionsapparate hat man nicht bloſs deren Verwendung in
                              									Krankenhäusern, sondern vielmehr eine allgemeine öffentlichere Benutzung ins Auge
                              									gefaſst. So ist namentlich in neuester Zeit in einigen bedeutenderen Städten
                              									Deutschlands seitens der Stadtbehörden die Einrichtung getroffen worden, die
                              									Benutzung der aufgestellten Desinfectionsapparate an Jedermann gegen ein geringes
                              									Entgeld für das
                              									Unschädlichmachen muthmaſslich ansteckender Wäsche, Betten und Möbel von
                              									Familienkranken zu gestatten, bei erwiesenermaſsen ansteckenden Krankheiten jedoch
                              									diese Desinfection zur Pflicht gemacht. Dabei werden z.B. seitens der Verwaltung der
                              									Desinfectionsanlage leinene Beutel geliefert, in welche der Eigenthümer die zu
                              									desinficirenden Sachen verpacken kann; diese Beutel werden dann abgeholt und
                              									desinficirt uneröffnet wieder abgeliefert.
                           Der auf diese Weise hervorgerufene gröſsere Bedarf an Desinfectionsapparaten hat dazu
                              									geführt, daſs deren Bau jetzt von mehreren Maschinenfabriken betrieben wird. Diesen
                              									Apparaten liegt meist die desinficirende Wirkung von trockener Hitze und von Dampf zu Grunde und
                              									unterscheiden sie sich durch die der jeweiligen Verbindung dieser beiden Wirkungen
                              									entsprechende Anordnung der Wärme abgebenden Theile.
                           Unter den verschiedenen zur Zeit ausgeführten oder in Vorschlag gebrachten Apparaten
                              									sind wohl an erster Stelle diejenigen von Oscar Schimmel und
                                 										Comp. in Chemnitz (vgl. 1883 247 * 78) zu
                              									erwähnen, da dieselben bis jetzt die gröſste Verbreitung gefunden haben. Dieser
                              									viereckige, aus einander zu nehmende und deshalb versetzbare Apparat wird jetzt
                              									noch, auſser in der früheren Gröſse mit einem für Desinfectionsgegenstände
                              									verfügbaren Raume von 2cbm, umfangreicher, nämlich
                              										2m,75 lang, 1m,5 breit und 2m,5 hoch, d. i. mit einem
                              									verfügbaren Raume von 4cbm,5 und nach beiden
                              									Seiten von dem zugehörigen Wagen befahrbar ausgeführt. Das Dunstabführungsrohr wird
                              									dann in die Decke des Apparates verlegt. Ein solcher Apparat vermag bequem ganze
                              									Kleiderschränke sowie gröſsere Bettstellen aufzunehmen und derselbe findet
                              									namentlich für gröſsere städtische Anlagen Verwendung.
                           Auch in Bezug auf die Einrichtung der Desinfectionsanstalten mit solchen Apparaten
                              									werden jetzt verbesserte Anordnungen getroffen. So zeigt z.B. Fig. 5 und 6 Taf. 27 die Anlage einer
                              									kleineren Desinfectionsanstalt mit einem Apparate in
                              									einem besonders für diesen Zweck errichteten frei stehenden Gebäude. Der
                              									Desinfectionsapparat D ist nur von einer Seite
                              									befahrbar und in einem eigenen, die Räume für Annahme zu desinficirender und Abgabe
                              									desinficirter Gegenstände trennenden Raume aufgestellt. Hinter diesem befindet sich
                              									das besonders angebaute Haus für den Dampfkessel K mit
                              									Kohlenraum R. Anlagen dieser Art sind von O. Schimmel und Comp. z.B. in Nürnberg und in Linz a.
                              									d. Donau eingerichtet. An erstgenanntem Orte hat Dr. G.
                                 										Merkel am 12. December 1885 in dem Schimmel'schen Apparate eine Reihe von Versuchen mit von Milzbrandsporen
                              									inficirter Gartenerde und Seidenfaden angestellt, welche in Probirgläschen in der
                              									Mitte von fest zusammengewickelten Wolldecken behandelt wurden. Durch Vergleich der
                              									Ergebnisse der Beimischung von desinficirten und nicht desinficirten Proben zu
                              									Fleischgelatine und Impfung von Mäusen mit solchen Lösungen wurde auch hier wieder
                              									die desinficirende Wirkung des frei ausströmenden Wasserdampfes nachgewiesen.
                           
                           Gröſsere Desinfectionsanstalten mit mehreren Apparaten können eine Einrichtung
                              									erhalten, wie sie aus der Planfigur 7 Taf. 27 der ersten städtischen
                              									Desinfectionsanstalt in Berlin S, Reichenberger Straſse 66, zu entnehmen ist.
                              									Dieselbe besitzt drei von beiden Seiten befahrbare Apparate D, so daſs die beladenen Wagen auf einer Seite in den Apparat geschoben
                              									und nach der Desinfection auf der anderen Seite aus demselben gezogen werden, also
                              									eine Berührung von zu desinficirenden und bereits desinficirten Gegenständen
                              									gänzlich ausgeschlossen ist. Die drei Desinfectionsapparate haben ein
                              									gemeinschaftliches, oberhalb angebrachtes Dunstabzugrohr r.
                           Für kleinere Krankenhäuser, Quarantäneanstalten u. dgl. bringen O. Schimmel und Comp. kleinere runde Desinfectionsapparate
                                 										mit aushebbaren, die Gegenstände aufnehmenden Körben zur Ausführung. Ein solcher Apparat (vgl. Englisches Patent 1884
                              									Nr. 9014. Nordamerikanisches Patent Nr. 337522) ist in Fig. 8 Taf. 27
                              									veranschaulicht; derselbe besitzt einen runden stehenden Kessel K von 1m,1
                              									Durchmesser und 1m,5 Höhe, so daſs ein verfügbarer
                              									cylindrischer Raum von 1m Durchmesser und 1m Höhe besteht, welcher allerdings nur zur
                              									Aufnahme von einzelnen Kleidungsstücken, Wäschebeuteln und zusammengerollten
                              									Bettpolstern ausreicht. Diese Sachen werden in einem am Deckel D des Kessels K
                              									befestigten Drahtkorbe B, welcher durch eine seitliche
                              									Thür zugänglich ist, an Haken h aufgehängt. Der Deckel
                              										D, welcher hohl und mit einem schlechten
                              									Wärmeleiter ausgefüllt ist, wird an den Haken eines Differentialflaschenzuges
                              									gehängt und kann mittels desselben behufs Einbringung oder Herausnahme der
                              									Desinfectionsgegenstände in die Höhe gezogen werden. Der Deckelverschluſs erfolgt
                              									mittels einfacher, zum Zurückschlagen eingerichteter Schraubenklammern s. Die Heizung des Kesselinneren erfolgt, wie beim
                              									viereckigen Schimmel'schen Apparate, durch ein an dem
                              									Boden des Kessels liegendes Rippenrohrsystem R und
                              									liegt auf diesem das Siebrohr r für den Eintritt von
                              									Dampf in das Kesselinnere. Der Kessel K ist weiter mit
                              									einem durch stellbare Klappe zu verschlieſsenden Lufteinlaſsstutzen L, einem Dunstabzugrohre A. mit Drosselklappe k, in welches das
                              									Thermometer t ragt, und mit einem Ablaſsrohre a für niedergeschlagenes Wasser versehen. Das in den
                              									Heizröhren R sich ansammelnde Wasser wird durch den
                              									Condensationstopf C abgeleitet. Das Verfahren mit
                              									diesem Apparate ist ganz dasselbe wie das bereits (vgl. 1883 247 78) beschriebene.
                           Für die deutschen Garnisonslazarethe werden nach Wunsch
                              									der betreffenden Behörden vielfach solche runde Apparate mit Heizung durch einen Dampfmantel ausgeführt. Eine ebenfalls von O. Schimmel und Comp. getroffene diesbezügliche
                              									Anordnung veranschaulicht Fig. 9 Taf. 27. Die
                              									Doppelwandung des Kessels K von 1m,25 Durchmesser und 0m,90 Höhe wird durch das Rohr d mit frischem
                              									Kesseldampfe gespeist. Der in gleicher Weise wie vorhin ausgeführte Deckel D erhält keinen Drahtkorb zur Aufnahme der
                              									Desinfectionsgegenstände, sondern mit aufgeschobenen Messinghaken h versehene Stäbe, an welche die Beutel o. dgl. gehängt
                              									werden. Gröſsere Gegenstände kommen auf einen Holzrost R am Boden zu liegen. Unter letzterem befindet sich das Siebrohr r für den Dampfeinlaſs und an der tiefsten Stelle des
                              									Bodens ein Rohrstutzen, in welchen das mit Absperrschieber b versehene Luftzuführungsrohr L mündet. Die
                              									in den Kessel einzuführende Luft wird nicht aus dem Aufstellungsraume des Apparates
                              									unmittelbar entnommen, sondern aus einem von der Kesseleinmauerung gebildeten Raume
                              									um den Kessel K, in welchen die Luft von auſsen durch
                              									den Fuſsbodenrost G tritt; es gelangt also vorgewärmte
                              									Luft in den Kessel. In das ebenfalls mit Absperrschieber b1 versehene, seitlich angeschlossene
                              									Dunstabzugrohr A ist ein Strahlgebläse j eingesetzt, welches mit Dampf von dem Rohre d gespeist wird und einen kräftigen Luftzug durch den
                              									Apparat erzeugt, um die durch den Dampf naſs gewordenen Gegenstände zu trocknen. a und a1 sind die Ablaſsrohre für das
                              									Niederschlagswasser.
                           Einen sogen. Desinfectionsofen, bei welchem die zu
                              									desinficirenden Gegenstände unmittelbar über der Dampf
                                 										erzeugenden Flüssigkeit hängen, hat Ludw. Lorenz in
                              										Berlin (* D.
                                 										R. P. Nr. 38734 vom 4. Februar 1885) in Vorschlag gebracht. Die
                              									Einrichtung dieses Apparates ist demnach ganz ähnlich derjenigen der von C. Koch u.a. im Reichsgesundheitsamte benutzten
                              									Apparate, wie einige derselben auf der Berliner Hygiene-Ausstellung 1883 vorgezeigt
                              									wurden. Während diese Apparate aus einem in der Länge aus zwei Theilen
                              									zusammengesetzten runden Blechkessel bestehen, wobei sich in dem unteren Theile die
                              									durch ein Gasfeuer zum Sieden gebrachte Flüssigkeit (Kochsalzlösung) befindet, ist
                              									bei dem Lorenz'schen Apparate, wie aus Fig. 11 Taf. 27 zu
                              									entnehmen, dieser untere Theil K1 aus Guſseisen hergestellt und an der Innenseite
                              									mit Längsrippen r versehen. Durch diese Rippen soll
                              									einestheils das Wasser rascher zum Kochen gebracht werden; anderentheils soll
                              									dadurch, daſs diese Rippen über den höchsten Wasserstand reichen und über dem
                              									letzteren der Kessel auſsen noch vom Feuer umspült wird, eine Vorwärmung der Luft
                              									vor der Dampfentwickelung und dann eine Dampfüberhitzung herbeigeführt werden. Die
                              									zu desinficirenden Gegenstände werden wieder von einem auf den Stäben l stehenden Drahtkorbe B
                              									aufgenommen. Der das Thermometer t aufnehmende Deckel
                              										D ist durch ein Gelenk aufklappbar. Die
                              									aufsteigenden Dünste werden durch das Rohr A in den
                              									Schornstein S abgeführt, während die Luft durch die
                              									seitliche Oeffnung L zugelassen wird. Der obere Theil
                              										K des Kessels ist doppelwandig und der Hohlraum der
                              									Wandung mit einem schlechten Wärmeleiter ausgefüllt. Das zu verdampfende Wasser wird
                              									durch ein seitlich angebrachtes, mit einem Trichtergefäſse versehenes Rohr in den
                              									Kesseluntertheil K1
                              									gefüllt und kann diese Füllung auch während der Dampfentwickelung vor sich
                              									gehen.
                           
                           Der Lorenz'sche Apparat dürfte namentlich wegen der
                              									groſsen Durchnässung der Gegenstände kaum eine über Versuche gehende Anwendung
                              									erfahren.
                           Der von H. Redecker und Nauſs in Bielefeld ausgeführte
                              										Desinfectionsapparat benutzt nur die desinficirende
                              									Wirkung trockener Hitze. In einer gemauerten, durch
                              									eine eiserne Doppelthür zugänglichen Kammer liegen am Boden in Schlangenwindungen
                              									angeordnete Blechrohre, welche von den Heizgasen einer Feuerung durchzogen werden.
                              									Ueber diesen Rohren liegt ein Siebboden und an der Decke der Kammer sind Haken zum
                              									Aufhängen der Kleidungsstücke u. dgl. angebracht. Die Köpfe der einzelnen
                              									Rohrkrümmungen sind mit Reinigungsstutzen versehen. Versuche mit diesem Apparate
                              									haben ergeben, daſs nach einer Heizung von 2 Stunden im Inneren der Kammer eine
                              									gleichmäſsige Temperatur von 120° erzielt wurde. Ist diese Zeit gegenüber der
                              									Benutzung von Dampf schon als lang anzusehen, so ist bei Desinfectionsapparaten mit
                              									trockener Hitzewirkung der Erfolg dadurch nicht immer gesichert, daſs bekanntlich
                              									die angegebene Temperatur im Inneren gröſserer Ballen kaum zu erzielen ist.
                           Manlove, Alliott und Fryer in Nottingham, London und
                              									Rouen bauen, wie die Revue industrielle, 1886 * S. 124
                              									mittheilt, Desinfectionsapparate nach dem Systeme Washington
                                 										Lyons, bei welchem neben der Wirkung trockener
                                 										Hitze die Gegenstände unter gänzlichem Abschlusse
                                 										der Luft der Wirkung hoch gespannter Dämpfe ausgesetzt werden. Diesen
                              									Apparaten fehlt also jede Lüftung und die durchnäſsten Gegenstände können darum nach
                              									der Dampfwirkung im Apparate kaum getrocknet werden; auch hat diese Wirkung hoch
                              									gespannten Dampfes unter Druck einen namentlich auf Pflanzenfaserstoffe zerstörend
                              									wirkenden Einfluſs. Der in Fig. 12 Taf. 27
                              									dargestellte Apparat besteht aus einem länglichen Kessel K von elliptischem Querschnitte, welcher an beiden Stirnseiten
                              									aufklappbare Thüren D und einen Dampfmantel besitzt.
                              									Vor zu groſser Wärmeausstrahlung ist der letztere durch eine Holzverkleidung
                              									geschützt. Ebenso wie beim Schimmel'schen Apparate ist
                              									ein auf Schienen g laufender, im unteren Theile mit
                              									Draht eingestrickter Wagen W vorhanden, welcher die
                              									Desinfectionsgegenstände aufnimmt. Die Dampfzuführung in den Heizmantel und das
                              									Innere des Apparates erfolgt von einem gemeinschaftlichen Rohre d aus. Die zwei Abzweigungen desselben sind je mit
                              									einem Sicherheits- und einem Dampfdruckminderungsventile s und s1
                              									bezieh. m und m1 versehen. Die ganze Form und Ausführung des
                              									Apparates ist gut und zweckentsprechend, obzwar, wie erwähnt, das benutzte
                              									Desinfectionsverfahren unter Ausschluſs der Lüftung nicht empfohlen werden kann.
                           Einen fahrbaren Desinfectionsapparat versieht J. L.
                                    											Bacon in Berlin (* D. R. P. Nr. 35278 vom 17. Juli
                                 										1885) mit zwei getrennten Feuerungen. Bacon
                              									hat bereits solche fahrbare Desinfectionsapparate ausgeführt, bei welchen die Heizung durch in
                              									eine Feuerung reichende Wasserröhren bewerkstelligt (vgl. 1883 249 207) und durch die gleiche Feuerung in einem kleinen Kessel
                              									Dampferzeugt wurde; diese Einrichtung ermöglichte nur die gleichzeitige Behandlung
                              									der Gegenstände mit trockener Hitze und frei ausströmendem Dampfe. Um nun für jedes
                              									dieser beiden Mittel unabhängiger zu sein, wie dies bei den feststehenden
                              									Desinfectionsapparaten der Fall ist, sind an den beiden Stirnseiten des fahrbaren
                              									Kastens K (Fig. 10 Taf. 27)
                              									Feuerungen T und F
                              									angeordnet. Die eine Feuerung T dient zur Heizung des
                              									Kastens, indem die Heizgase die Rippenrohre R
                              									durchstreichen, und die andere Feuerung F lediglich zur
                              									Dampferzeugung in dem Kessel D. Beide Feuerungen
                              									besitzen einen gemeinschaftlichen Schornstein S1 in welchen auch das mit Drosselklappe k versehene Dunstabzugsrohr A aus dem Kasten K mündet. In dem unteren
                              									Theile von K ist noch ein geschlossenes Rohr S angebracht, welches mit dem Dampfraume des Kessels
                              									durch das Rohr d in Verbindung steht und als
                              									Dampfsammler dient. In diesem Rohre erfahrt der Dampf gleichzeitig durch die
                              									Nachbarschaft der geheizten Rippenrohre R eine
                              									Ueberhitzung. Der obere Theil des Kastens K ist
                              									abnehmbar vom unteren, diese Rohre enthaltenden Theile eingerichtet und wird durch
                              									einen Siebboden i von diesem abgetrennt. Die zu
                              									desinficirenden Gegenstände werden in dem oberen, mit einer stellbaren
                              									Luftzuführungsöffnung L versehenen und durch eine Thür
                              									zugänglichen Raume an Haken h aufgehängt. Der kleine
                              									Dampfkessel D ist in bekannter Weise mit
                              									Wasserstandsglas, Sicherheitsventil u. dgl. ausgerüstet und wird mittels Handpumpe
                              									oder Injector aus einem mitgeführten Wasserbehälter gespeist. Die Doppelwandung des
                              									Kastens K ist mit schlechten Wärmeleitern
                              									ausgefüllt.
                           So empfehlenswerth fahrbare Desinfectionsapparate auch sein können, da bei denselben
                              									eine Fortschaffung der angesteckten Gegenstände nach der vielleicht entlegenen
                              									Desinfectionsanstalt und damit auch eine weiter gehende Uebertragungsgefahr
                              									wegfallen kann, so sind doch gegen dieselben einige freilich mehr äuſserliche
                              									Uebelstände anzuführen. Es ist die durch die Aufstellung des Apparates auf der
                              									Straſse bedingte Verkehrsstörung, der belästigende Rauch und Dunst, wie überhaupt
                              									die dadurch auffällig gemachte Desinfection, welche doch auch in vielen Fällen nur
                              									aus Vorsicht erfolgt. Weiter ist anzuführen die Erhöhung der Kosten der
                              									Desinfection, wie die beinahe unmögliche Ueberwachung der richtigen Ausführung des
                              									Desinfectionsverfahrens und des Nichtvermengens desinficirter und noch der
                              									Behandlung unterliegender Gegenstände.
                           Der bereits in D. p. J. 1885 255 451 beschriebene Apparat zum Desinficiren von Lumpen in Ballenform ist inzwischen in Deutschland unter * Nr. 35129 vom
                              									16. December 1884 an S. W. Parker und H. Blackman in New-York patentirt worden.
                           Man geht nun auch daran, die tödtende Wirkung strömenden Dampfes auf Ansteckungsstoffe
                              									von Krankheiten für die Desinfection von Wohnräumen,
                                 										Stallungen, Eisenbahnwagen u. dgl. nutzbar zu machen. Das Ungenügende der
                              									bisher gebräuchlichen Methode der Desinfection dieser Räume durch Besprengen der
                              									Wände derselben mit Carbolsäure, Chlorkalk u. dgl. liegt darin, daſs das
                              									Desinfectionsmittel dabei nicht alle Theile der Wände benetzt und namentlich nicht
                              									in Ritzen u. dgl. eindringt, in welchen sich besonders der Herd für die Bildung der
                              									Ansteckungsstoffe findet. Ein an solchen Ritzen entlang geführter Dampfstrahl dringt
                              									jedoch in diese ein und vermag seine desinficirende Wirkung in voller Tiefe
                              									derselben zu äuſsern. Es werden dabei Dampfstrahlen nicht bloſs als
                              									Desinfectionsmittel, sondern mehr zur Vertheilung anderer chemischer desinficirender
                              									Stoffe benutzt. So hat Apotheker F. Diehl in München
                              									nach dem Bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1886
                              									* S. 254 einen Desinfectionsapparat ausgeführt, welcher in der Hauptsache aus einem
                              									mit Holz zu heizenden Dampfkessel besteht, der leicht versetzbar gemacht ist. An den
                              									Dampfablaſsstutzen desselben wird ein Schlauch geschraubt und in diesen ein
                              									flüssiges Desinfectionsmittel aus einem besonderen Gefäſse durch den Druck des
                              									Dampfes auf den Flüssigkeitsspiegel in einer Düse eingepreſst. Beim Austritte des
                              									Dampfes aus einer zweiten Düse am Ende des Schlauches wird diese Flüssigkeit im
                              									Dampfstrahle fein vertheilt und gelangt so beim Führen dieser Düse entlang den
                              									Wänden der Räume durch den Dampfdruck in alle Ritzen und Spalten. Mit diesem
                              									Apparate ist auch eine gründliche Reinigung der Wohnräume von Insekten, Wanzen und
                              									anderem Ungeziefer auszuführen.
                           Aehnlich ist der fahrbare Desinfectionsapparat von W.
                                    											Rosenfeld in New-York (* D. R. P. Nr. 34042 vom 28. April
                                 										1885). Auf einem Rädergestelle ist ein Dampfentwickler, eine Dampfpumpe
                              									und ein mit Dampf gespeister Cylinder, durch welchen eine Rohrschlange führt,
                              									angeordnet. Die Dampfpumpe drückt Wasser nach einer Mischvorrichtung für das Desinfectionsmittel; dasselbe kann als Pulver
                              									oder flüssig angewendet werden und löst im ersteren Falle das durchgepreſste Wasser
                              									eine genügende Menge desselben auf, während im letzteren Falle der Zufluſs der
                              									Desinfectionsmittel in den Wasserstrom durch ein stellbares Ventil geregelt wird.
                              									Das gesättigte Wasser wird dann in dem Schlangenrohre des Dampfcylinders zum Kochen
                              									gebracht und tritt hierauf durch einen mit dem Schlangenrohre verbundenen Schlauch
                              									und eine am Ende desselben angebrachte Brause in feinen Strahlen oder in Dampfform
                              									aus.
                           Dr. Redard, Chefarzt der französischen Staatsbahnen,
                              									will für die Desinfection von Eisenbahnwagen zur
                              									Viehbeförderung u. dgl. nur Dampfstrahlen benutzen, jedoch den Dampf vorher überhitzen. In die Feuerbüchse einer
                              									Locomotive soll ein Schlangenrohr von 21mm
                              									Durchmesser, 7m,3 Länge und mit 7 Windungen
                              									eingehängt werden, durch welches Dampf aus dem Locomotivkessel strömt. Der
                              									überhitzte Dampf wird dann durch Gelenkrohre nach dem zu desinficirenden Wagen
                              									geleitet. Das
                              									Schlangenrohr kann leicht durch die Feuerthür in die Feuerbüchse gebracht werden.
                              									Ein Wagen soll in 15 Minuten desinficirt werden können.
                           Diesem Verfahren macht O. Schimmel in Chemnitz den
                              									Vorwurf, daſs dabei für die sichere Ausführung der Desinfection die Verläſslichkeit
                              									des die Strahldüse führenden Arbeiters allein bürge. Um in dieser Beziehung
                              									unabhängig zu sein, bringt Schimmel die Ausführung so
                              									groſser Desinfectionsapparate nach seiner Einrichtung in Vorschlag, daſs in
                              									dieselben ein ganzer Eisenbahnwagen eingefahren werden kann. Auf diese Weise würde
                              									z.B. auch die Desinfection von Lumpenballen u. dgl.,
                              									ohne dieselben erst von dem Wagen nehmen zu müssen, ermöglicht werden.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
