| Titel: | Ueber die Bewegung des Leuchtgases im Boden in der Richtung geheizter Wohnräume. | 
| Fundstelle: | Band 262, Jahrgang 1886, S. 180 | 
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                        Ueber die Bewegung des Leuchtgases im Boden in
                           								der Richtung geheizter Wohnräume.
                        Mit Abbildung.
                        Ueber die Bewegung des Leuchtgases im Boden.
                        
                     
                        
                           Auf Veranlassung von M. v. Pettenkofer hat A. Sudakoff (Archiv für Hygiene, 1886 Bd. 5 * S. 166)
                              									im hygienischen Institute zu München Versuche angestellt über die Bedingungen der
                              									Bodenluftströmung und verschiedener ihr zufällig beigemengter Gase in der Richtung
                              									geheizter Wohnräume.
                           Pettenkofer sprach zuerst die Ansicht aus, daſs unsere
                              									geheizten Häuser im Winter auf die Bodenluft dieselbe Wirkung ausüben wie Saugkamine
                              									und diese Ansicht gewann auſserordentlich an Wahrscheinlichkeit durch den Umstand,
                              									daſs die weitaus gröſste Anzahl der Vergiftungsfälle durch Leuchtgas in die
                              									Winterzeit fällt und durch die Thatsache des Eindringens von Leuchtgas in solche
                              									Wohnräume, welche mit dem Rohrnetze in gar keiner Verbindung standen. Pettenkofer hat auch vorbeugende Maſsregeln gegen das
                              									Eindringen von Leuchtgas in die Wohnräume angegeben: Die Luft strömt aus dem Boden
                              									in das Zimmer, weil das Gleichgewicht zwischen der erwärmten und deshalb leichteren
                              									Zimmerluft aufgehoben ist; stellt man dieses Gleichgewicht wieder her, so hört die
                              									Zufuhr von Bodenluft auf. Dies geschieht am einfachsten durch Oeffnen der Fenster
                              									und deshalb empfiehlt es sich in solchen Häusern, in deren Nähe Gasrohrbrüche
                              									bemerkt sind, die Kellerfenster so lange offen zu halten, bis der Rohrbruch
                              									beseitigt und das ausgeströmte Gas aus dem Boden verschwunden ist.
                           Gegen die von Pettenkofer ausgesprochene Ansicht wurden
                              									jedoch Bedenken geltend gemacht und insbesondere sprach Bunte (Journal für Gasbeleuchtung, 1885 S. 673) die Ansicht aus, daſs
                              									auſser dem ansaugenden Einflüsse der geheizten Räume noch ganz andere Momente für
                              									die Richtung des Grundluftstromes maſsgebend sind, so insbesondere die verschiedene
                              									Durchlässigkeit des Bodens nach verschiedenen Richtungen. Der oft mangelhaft
                              									eingefüllte Boden über den in die Häuser führenden Leitungen, namentlich den am
                              									tiefsten liegenden Hausentwässerungen, wird zweifellos durchlässiger sein als
                              									gewachsener Boden und der Grundluftstrom wird demgemäſs vorzugsweise diesem Wege
                              									folgen. Jener Auffassung Pettenkofer's gegenüber hält
                              										Bunte die ansaugende Wirkung erwärmter Räume für
                              									nur von untergeordneter Bedeutung, wenngleich dieser Einfluſs sich zumeist in
                              									demselben Sinne geltend machen wird wie der durch die lockere Auffüllung des Bodens
                              									bedingte.
                           Auch A. Wagner (Repertorium der analytischen Chemie,
                              									1884 S. 342) miſst dem zwischen Grundluft und geheizten Wohnräumen bestehenden
                              									Temperaturunterschiede, wenigstens für die Praxis, keine allzu groſse Wirkung
                              									bezüglich des Eindringens von Gas in die Wohnungen bei, ist vielmehr der Ansicht,
                              									daſs die im Winter in gröſserer Zahl vorkommenden Fälle von Leuchtgasvergiftungen
                              									sehr wohl mit den erfahrungsmäſsig im Winter häufiger eintretenden Rohrbrüchen
                              									erklärt werden können.
                           Vom Standpunkte der öffentlichen Gesundheitspflege ist es natürlich von gröſster
                              									Wichtigkeit, zu wissen, ob in den Boden gelangendes Leuchtgas nur, je nach gegebenen
                              									Umständen, zufällig in bewohnte Räume gelangen kann,
                              									oder ob, wie Pettenkofer annimmt, dieses Gas seinen Weg
                              									unbedingt in die geheizten Wohnungen nehmen muſs. Im
                              									letzten Falle ist natürlich die durch Gasausströmungen in den Boden bedingte Gefahr
                              									bedeutend viel gröſser als im ersten.
                           Um in dieser Frage zu einer Entscheidung zu kommen, bediente sich Sudakoff folgender Versuchsanordnung: In der Mitte des
                              									Hofes des hygienischen Institutes waren zwei gleich groſse, nach oben sich
                              									verengernde Cylinder 20cm tief und 3m von einander entfernt in den Boden eingegraben.
                              									Der Rauminhalt des Cylinders betrug auſser dem im Boden befindlichen Theile 0cbm,41. Der untere Theil jedes Cylinders war mit
                              									Stutzen versehen, die zum Einbringen des Thermometers sowie zur Luftansaugung
                              									dienten. Auf das obere offene Ende jedes Cylinders wurde eine 2m,5 lange Röhre aufgesetzt, in welche durch eine
                              									seitliche, verschlieſsbare Oeffnung eine kleine Erdöllampe gebracht werden konnte.
                              									Zwischen beiden Cylindern, 3m von jedem entfernt,
                              									war ein Gasleitungsrohr 1m tief in die Erde
                              									eingeschlagen, das zur Einführung des Leuchtgases in den Boden diente, und endlich
                              									befanden sich zwischen den Cylindern und der Gaszuführungsröhre noch zwei 0m,5 in den Boden eingesenkte Röhren, welche zur
                              									Entnahme von Bodenluft dienten. In der beigegebenen Figur bedeutet W und O die Cylinder, W1 und O1 die
                              									Luftentnahmeröhren, J das Gaszuleitungsrohr.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 262, S. 181
                              
                           Brachte man nun die Erdöllampe brennend in die auf dem Cylinder sitzende Röhre,
                              									nachdem vorher der Apparat gut abgedichtet war, so wurde dadurch ein Ansaugen der
                              									Grundluft bewirkt, was leicht daran erkannt werden konnte, daſs mit essigsaurem Blei
                              									getränktes Papier, welches im Inneren des Cylinders an einem Drahte befestigt war,
                              									durch einen genau gegen den Cylinder der Lampe gerichteten schwachen
                              									Schwefelwasserstoffstrom nicht geschwärzt wurde. Durch das Brennen der Lampe
                              									entstand bei völliger Windstille ein Druckunterschied von 20 bis 25mm am Recknagel'schen
                              									Manometer oder 0,4 bis 0mm,5 Wassersäule; bei Wind
                              									mittlerer Kraft erreichte dieser Unterschied 40 bis 50mm am Manometer oder 0,8 bis 1mm,0
                              									Wassersäule. Diese in Folge der Luftverdünnung im Cylinder bewirkte Ansaugung von
                              									Grundluft ist indessen keinesfalls stärker als diejenige, welche unsere geheizten
                              									Wohnräume hervorrufen; denn eine Bestimmung des Druckunterschiedes zwischen dem nicht geheizten Keller des Münchener hygienischen
                              									Institutes und der
                              									äuſseren Luft ergab nach Renk (Gesundheits-Ingenieur,
                              									1886 Nr. 1) 0mm,4 Wassersäule. Diese Gröſse würde
                              									sich aber bedeutend erhöhen, wenn bei Anstellung des Versuches der Keller erwärmt
                              									gewesen wäre.
                           Sudakoff stellte nun Beobachtungen darüber an, in
                              									welcher Weise die Gasströmungen im Boden beeinfluſst werden, wenn die brennende
                              									Lampe abwechselnd in die Cylinder O und W gebracht und gleichzeitig Leuchtgas durch die Röhre
                              										J in den Boden geführt wird, sowie über die nach
                              									bestimmten Zeitabschnitten der Grundluft beigemischten Mengen von Leuchtgas. Die
                              									Luftproben wurden sowohl aus den beiden Cylindern O und
                              										W, wie auch aus den Röhren O1 und W1 genommen. Da das Leuchtgas beim Durchstreichen des
                              									Bodens Veränderungen in der Menge einzelner Bestandtheile erleidet, so benutzte Sudakoff zur Bestimmung des Leuchtgases in dem Gemische
                              									mit Grundluft den Wasserstoff, welcher in unveränderter Menge vom Erdboden
                              									durchgelassen wird. Das hierzu angewendete Verfahren war das von Cl. Winkler herrührende, welches auf der Absorption des
                              									Wasserstoffes durch Palladiumasbest beruht. Es ist
                              									selbstverständlich, daſs der Gehalt des in den Boden zu leitenden Leuchtgases an
                              									Wasserstoff vor Beginn des Versuches bestimmt werden muſste, um eine Berechnung des
                              									in der Grundluft enthaltenen Leuchtgases zu ermöglichen. Die Versuchsergebnisse sind
                              									in der Tabelle S. 183 zusammengestellt.
                           Aus diesen Versuchen zieht Sudakoff die folgenden
                              									Schlüsse: Das in den Boden geleitete Leuchtgas strömte sowohl im Sommer, wie im
                              									Winter in gröſster Menge zum Cylinder, in welchem die Lampe brannte, wo also
                              									Bodenluft angesaugt wurde. Der Leuchtgasstrom änderte seine Richtung, wenn die Lampe
                              									in einen anderen Cylinder gebracht wurde und diese Ablenkung wurde durch einen
                              									kleinen Druckunterschied zwischen der Bodenluft und der Luft im Cylinder, welcher
                              									0,3 bis 0mm,35 Wassersäule betrug und auf eine
                              									Entfernung von 3m hervorgerufen. Das Leuchtgas
                              									fand sich im Winter in viel gröſserer Menge im Boden als im Sommer; die gröſsten
                              									Mengen des Leuchtgases, welche im Winter und Sommer in gleicher Entfernung von der
                              									Gaszuleitungsröhre gefunden wurden, verhielten sich in der Röhre O1 zu einander wie 51,3
                              									: 16,0 und im Cylinder O wie 8,69 : 2,80, also in
                              									beiden Fällen wie 3,2 : 1. Die Gasausströmung aus dem Boden geschah im Winter viel
                              									langsamer als im Sommer. 1cbm in den Boden
                              									geleitetes Leuchtgas war im Winter 29 Stunden nach dem Beginne des Versuches bis zu
                              									9,4 Proc. ja sogar nach 72 Stunden noch in der Menge von 2,6 Proc. in der Bodenluft
                              									nachweisbar, während, wie Versuch 10 zeigt, im Sommer sogar von der doppelten Menge
                              									Gas am folgenden Tage nur noch Spuren gefunden wurden. Versuch 4 läſst schlieſsen,
                              									daſs die Gasausströmung aus dem Boden im Winter hauptsächlich durch den Cylinder,
                              									welcher saugend auf die Bodenluft wirkte, geschah, während im Sommer diese
                              									Ausströmung
                           
                           
                              
                                 Versuchs-Nr.
                                 Monat
                                 Temperatur derAuſsenluft
                                 Temp. der Boden-luft 1m tief
                                 Cylinder, worinLampe brannte
                                 Menge des in denBoden
                                    											geleitetenLeuchtgases
                                 Druckunterschiednach manometer
                                 Menge des in der Luft in W1,O1 und W, O vorgefundenenLeuchtgases in %
                                 
                              
                                 Cylinder W
                                 Cylinder O
                                 Nach Be-ginn desVersuches
                                 Röhre W1
                                 Cylinder W
                                 Röhre O1
                                 Cylinder O
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 cbm
                                 mm
                                 Std.
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                   1
                                 27. Jan.
                                 – 1,6
                                 + 3,0
                                 Lampe
                                 –
                                 1,062
                                 10
                                   6
                                 18,66
                                 –
                                 13,43
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 12,23
                                 –
                                   9,42
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                   8,69
                                 –
                                   6,80
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 15
                                   7,51
                                 –
                                   5,55
                                 –
                                 
                              
                                   2
                                 1. Febr.
                                 + 3,1
                                 + 3,2
                                 –
                                 Lampe
                                 1,146
                                 30
                                   6
                                   5,52
                                 –
                                 39,53
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                   1,14
                                 –
                                 18,74
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 0,0
                                 –
                                 12,48
                                 –
                                 
                              
                                   3
                                 10. Febr.
                                 – 6,0
                                 + 2,7
                                 –
                                 Lampe
                                 1,068
                                 17
                                   3
                                 –
                                 –
                                 31,70
                                   1,18
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                 –
                                 –
                                 40,90
                                 –
                                 
                              
                                   4
                                 15. Febr.
                                 – 6,0
                                 + 2,7
                                 –
                                 Lampe
                                 1,001
                                 20
                                   3
                                 –
                                 –
                                 41,11
                                   1,42
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                 –
                                 –
                                 51,28
                                   8,69
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 –
                                 –
                                 30,90
                                   6,24
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 –
                                 –
                                 24,27
                                   6,04
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 72
                                 –
                                 –
                                   2,60
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 75
                                 –
                                 –
                                   1,04
                                 –
                                 
                              
                                   5
                                 1. März
                                 – 7
                                 + 2,3
                                 Lampe
                                 –
                                 1,048
                                 15
                                   3
                                 22,11
                                 –
                                 11,30
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                 38,42
                                 –
                                 16,58
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 27,27
                                 –
                                 13,92
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 20,25
                                 –
                                 10,02
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                   9,48
                                 –
                                   7,65
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 31
                                   5,27
                                 –
                                   5,90
                                 –
                                 
                              
                                   6
                                 5. April
                                 + 15
                                 + 6
                                 Lampe
                                 –
                                 1,069
                                 –
                                   3
                                 11,50
                                 –
                                   1,46
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                   3,21
                                   0,54
                                   1,60
                                 0,0
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                   2,93
                                   0,80
                                   1,86
                                 0,0
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                   2,52
                                 –
                                   3,61
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                   0,26
                                 –
                                 0,0
                                 –
                                 
                              
                                   7
                                 8. April
                                 + 9,7
                                 + 6,9
                                 –
                                 Lampe
                                 1,045
                                 20
                                   3
                                 1,2
                                 –
                                   7,89
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                   2,27
                                 0,0
                                 13,92
                                   1,43
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 1,2
                                 0,0
                                   5,78
                                   0,80
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                   0,94
                                 –
                                   2,41
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                   0,94
                                 –
                                   0,26
                                 –
                                 
                              
                                   8
                                 16. April
                                 + 5,0
                                 + 6,8
                                 Lampe
                                 –
                                 1,000
                                 17
                                   3
                                   9,44
                                 –
                                   2,41
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                 10,60
                                   1,80
                                 3,75
                                 0,0
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                   6,16
                                 –
                                   1,35
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                   3,61
                                 –
                                 0,8
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                   0,0
                                 –
                                   0,34
                                 –
                                 
                              
                                   9
                                 19. April
                                 + 12,0
                                 + 7,6
                                 –
                                 Lampe
                                 1,002
                                 20
                                   3
                                   1,72
                                 –
                                   6,88
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                   2,40
                                 0,0
                                   9,10
                                   1,54
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                   0,80
                                 –
                                   4,82
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 0,0
                                 –
                                   1,60
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                 0,0
                                 –
                                   0,68
                                 –
                                 
                              
                                 10
                                 15. Juni
                                 + 14,0
                                 + 13,1
                                 Lampe
                                 –
                                 2,000
                                 30
                                   3
                                 14,14
                                 –
                                   4,90
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                 14,83
                                   2,79
                                 –
                                 0,0
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 13,03
                                   2,52
                                   4,72
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                   7,00
                                 –
                                   2,37
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 26
                                   1,53
                                 –
                                   0,69
                                 –
                                 
                              
                                 11
                                 18. Juni
                                 + 8,5
                                 + 12,9
                                 –
                                 Lampe
                                 1,776
                                 45
                                   3
                                   4,93
                                 –
                                 15,82
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                   5,72
                                 –
                                 16,05
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 1,8
                                 –
                                   6,40
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 26
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 
                              
                                 12
                                 21. Juli
                                 + 23,8
                                 + 14,6
                                 –
                                 Lampe
                                 1,001
                                 –
                                   3
                                   2,37
                                 –
                                   7,00
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   6
                                   1,97
                                 –
                                   6,60
                                   0,98
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                   9
                                   1,53
                                 –
                                   3,36
                                   0,98
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 12
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 29
                                   0,35
                                 –
                                   6,27
                                 –
                                 
                              
                           
                           offenbar auf anderem Wege, nämlich durch die Poren des Bodens
                              									erfolgte.
                           Auch Sudakoff ist der Ansicht, daſs
                              									die gröſsere Ansammlung des Leuchtgases im Boden während der Winterszeit durch das
                              									langsamere Entweichen des Gases aus dem Boden bedingt wird, und er gibt zu, daſs
                              									daran zum Theile die geringere Durchlässigkeit des gefrorenen Bodens Schuld sei;
                              									allein jedenfalls ist dies nicht die alleinige Ursache, denn auch gefrorener Boden
                              									kann unter Umständen für Leuchtgas leicht durchlässig sein, wenn über jenem eine
                              									ansaugende Fläche sich befindet. Dies geht aus Versuch 4 und 5 hervor, bei welchen
                              									sich der ansaugende Cylinder O in einer auf mehr als
                              										0m,5 Tiefe gefrorenen Erdschicht befand und
                              									trotzdem dem Cylinder das Gas auſserordentlich leicht und in solcher Menge
                              									zuströmte, daſs sogar Explosionen erfolgten. Als wesentlich mitwirkend an der
                              									Anhäufung des Leuchtgases im Boden während des Winters betrachtet aber Sudakoff die folgenden Umstände: Die Geschwindigkeit
                              									der Bewegung des Gases, welche von dem Temperaturunterschiede hervorgerufen wird,
                              									ist, wie bekannt, der Quadratwurzel aus dieser Abweichung proportional. Folglich, je
                              									gröſser dieser Temperaturunterschied ist, desto gröſser wird die Strömung zu den
                              									Punkten mit vermindertem Drucke sein und gleichzeitig werden desto mehr alle anderen
                              									Einflüsse abgeschwächt, welche dem Gase eine Bewegung in eine andere Richtung
                              									mitzutheilen suchen. Das in den Boden geleitete Leuchtgas strömte in allen oben
                              									angeführten Versuchen hauptsächlich unter dem Einflüsse zweier Kräfte, von welchen
                              									die eine (die ansaugende Einwirkung des Cylinders mit der darin befindlichen Lampe)
                              									dem Gase eine Strömung in wagerechter Richtung mittheilte, die zweite (das geringere
                              									specifische Gewicht des Leuchtgases) die Strömung in lothrechter Richtung
                              									beeinfluſste. Unter dem Einflüsse dieser beiden Kräfte muſste das Leuchtgas im Boden
                              									unbedingt in mehr oder weniger schräger Richtung strömen, welche um so mehr der
                              									wagerechten Richtung sich nähern muſste, je gröſser die Ansaugung des Cylinders war.
                              									Da in allen Versuchen der Temperaturunterschied der Bodenluft und der Luft des
                              									Cylinders, in welchem die Lampe brannte, im Winter bedeutend gröſser war als im
                              									Sommer, so muſste offenbar das in den Boden geleitete Leuchtgas im Winter mit
                              									gröſserer Energie zu dem ansaugenden Cylinder strömen als im Sommer und in Folge
                              									dessen in mehr wagerechter als senkrechter Richtung.
                           Sudakoff hält es auf Grund seiner Versuche für erwiesen,
                              									daſs das im Winter in gröſser Menge in der Bodenluft sich anhäufende Leuchtgas von
                              									geheizten Räumen, also auch Wohnungen, leicht angesaugt wird und hierin eine groſse
                              									Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu suchen ist. Seines bedeutenden Gehaltes an
                              									Kohlenoxyd wegen, muſs das Leuchtgas als zu den sehr heftig auf das Nervensystem
                              									wirkenden Giften gezählt werden. Als bestes prophylaktisches Mittel gegen die
                              									schädliche Einwirkung des Leuchtgases betrachtet Sudakoff die Ausschlieſsung des Leuchtgases aus der Zahl der
                              									Beleuchtungsmittel und Einführung elektrischer Beleuchtung an seiner Stelle. Da eine
                              									solche Aenderung in allernächster Zeit noch nicht zu erwarten ist, so hält es Sudakoff für wünschenswerth, die Gasfabrikation unter
                              									die Aufsicht der öffentlichen Gesundheitspflege zu stellen und zu verlangen, daſs
                              									Gas mit möglichst geringem Gehalte an Kohlenoxyd hergestellt werde. Während das aus
                              									englischen Kohlen in England erzeugte Gas nicht mehr als 3 bis 6 Proc. Kohlenoxyd
                              									enthält, ist das auf dem Festlande dargestellte je nach der verwendeten Kohle daran
                              									bedeutend reicher, wie z.B. das aus Saarkohlen gewonnene Münchener Gas, dessen
                              									Kohlenoxydgehalt 10
                              									Proc. erreicht. Als vollständig für Beleuchtungszwecke unbrauchbar bezeichnet Sudakoff das Wassergas, dessen Gehalt an Kohlenoxyd bis
                              									30 Proc. betragen kann. Wenn schon eine Luft mit 2 Proc. Leuchtgas schädlich auf die
                              									Gesundheit wirkt, so wird sie noch viel gefährlicher mit einem Gehalte von 2 Proc.
                              									Wassergas; in diesem Falle enthält die Luft mehr als 0,5 Proc. Kohlenoxyd und wird
                              									deshalb unbedingt tödtlich wirken.Sudakoff führt in seiner Abhandlung eine
                                    											Aeuſserung des französischen Hygienikers Layet
                                    											(vgl. Vierteljahrsschrift für öffentliche
                                       												Gesundheitspflege, 1881 Bd. 1 S. 145) an, wonach der beständigen
                                    											Luftvergiftung in den städtischen Wohnungen durch Leuchtgas mit einem
                                    											Gehalte von 8 bis 12 Proc. Kohlenoxyd ein bedeutender Antheil an der
                                    											Entstehung der städtischen Anämie und Kachexie zuzuschreiben sei, welche
                                    											besonders bei den Stammgästen der Clubs, Kaffeehäuser und Theater sich so
                                    											allgemein äuſsere.