| Titel: | W. Mather's Beuchkessel. | 
| Fundstelle: | Band 262, Jahrgang 1886, S. 221 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        W. Mather's Beuchkessel.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									15.
                        [W. Mather's Beuchkessel.]
                        
                     
                        
                           Der bei dem Mather-Thompson'schen Bleichverfahren zum
                              									heiſsen Auswaschen der Gewebe vor der Behandlung in der Bleichmaschine benutzte
                              									Beuchkessel (vgl. 1886 261 119), welcher bei der
                              									Beschreibung des genannten Bleichverfahrens schon mit erwähnt wurde, ist mit
                              									Zugrundelegung der inzwischen erschienenen deutschen Patentschrift von W. Mather in Manchester (* D. R. P. Kl. 8 Nr. 35694 vom
                                 									27. August 1885) in Fig. 2 und 3 Taf. 15 näher
                              									veranschaulicht.
                           Die zur Aufnahme der Gewebe bestimmten, aus verzinktem Flacheisen mit gitterförmigen
                              									Wänden hergestellten Wagen T schlieſsen sich in ihrer
                              									Form eng an den liegenden Cylinderkessel A an und sind
                              									zur gleichmäſsigen Vertheilung der Flüssigkeit mit Siebrohren K durchzogen. In der Mitte erhält jeder Wagen einen aus
                              									reibeisenartig gelochtem Bleche gebildeten Kasten B, in
                              									welchem sich die durch das Gewebe gedrungene Flüssigkeit sammeln kann. Aus diesem
                              									Kasten wird die Flüssigkeit dann auf die früher beschriebene Weise abgesaugt und
                              									oben wieder in den Kessel A zurückgedrückt. Unterhalb
                              									des Rohrstutzens zur Einführung der Flüssigkeit ist zur gleichmäſsigen Vertheilung
                              									derselben im Kessel A eine Siebdecke C angebracht.
                           Das genannte Patent bezieht sich bloſs auf die beim Einfahren der Wagen T sich selbstthätig
                              									vollziehende Kuppelung des Ablaufstutzens D aus dem
                              									Kasten B mit dem Absaugrohre L. Hierzu ist der Stutzen
                              										D senkrecht verschiebbar, mit einem unteren
                              									Schluſsringe F versehen und wird durch eine
                              									Zwischenfeder S immer nach unten gedrückt. Das für die
                              									im Kessel A hinter einander stehenden Wagen T sich unten in der Längsachse des Kessels hinziehende
                              									und an passenden Stellen mit Eintrittslöchern H
                              									versehene Absaugrohr L ist an den Enden auf seiner
                              									oberen geraden Fläche bei G abgeschrägt. Wird nun der
                              									Wagen T nach dem Hochziehen der keilförmigen Thür X auf den Schienen R in
                              									den Kessel A geschoben, so wird beim Aufgleiten des
                              									Ringes F auf L die Feder
                              										S gespannt und diese vermittelt dann einen dichten
                              									Schluſs zwischen diesen beiden Theilen an Stelle der Oeffnungen H, so daſs die Flüssigkeit nur aus dem Kasten B abgesaugt werden kann.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
