| Titel: | E. Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für Telephonanlagen. | 
| Fundstelle: | Band 262, Jahrgang 1886, S. 408 | 
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                        E. Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für
                           								Telephonanlagen.
                        Mit Abbildung.
                        Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für
                           								Telephonanlagen.
                        
                     
                        
                           Zur Durchführung des Ruhestrom-Weckbetriebes bei Telephonanlagen will E. Mauritius in Kreuznach (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 35156
                                 									vom 26. Februar 1885) die sämmtlichen Leitungen des Netzes vom Vermittelungsamte aus
                              									mit Strom von einer Dynamomaschine oder gruppenweise von gemeinschaftlichen
                              									Batterien speisen. Im Vermittelungsamte liegen alle Batterien mit dem nämlichen Pole
                              									an Erde, mit dem anderen Pole durch die dieser Richtung des Linienstromes
                              									entsprechend polarisirten Elektromagnete der Signalklappen hindurch an den
                              									Leitungen; die Signalklappen fallen bei Stromunterbrechung.
                           Textabbildung Bd. 262, S. 408Die Schaltung der Fernsprechstellen ist nach
                              									beigegebener Skizze genau die eines Selbstunterbrechers in Ruhestromleitung L bei Anwendung einer besonderen Lokalbatterie b. Als Ruftaster soll der Umschalterhebel H dienen und beim Rufen der eigene Wecker nicht
                              									mitklingeln; deshalb ist der zweite Pol der Rufbatterie b nicht unmittelbar an die Unterbrechungsfeder f geführt, sondern an die Contactschraube a,
                              									welche nur bei an H hängendem Telephon T durch ein an H isolirt
                              									befestigtes Metallstück mit der Contactschraube c und
                              									weiter noch mit f leitend verbunden ist. Die
                              									Linienbatterie und die Lokalbatterie b sind mit dem
                              									entgegengesetzten Pole an Erde E gelegt; beide
                              									Batterien senden also durch den Klingelelektromagnet m
                              									Ströme von gleicher, in L Ströme von entgegengesetzter
                              									Richtung. Bei angehängtem Telephon T wird m für gewöhnlich von dem aus L über n, v und x zur Erde E gehenden Linienstrome
                              									durchlaufen; der Klöppel k ist also angezogen und b offen.
                           Will der Beamte im Vermittelungsamte die Endstelle
                              									rufen, so stöpselt er die Leitung L auf seinen
                              									Sprechapparat, unterbricht dadurch den Linienstrom, der Anker von m fällt ab und k schlieſst
                              									dabei den Stromkreis von
                              										b über a, c, f, v, m
                              									und x; die Klingel läutet daher so lange, bis die
                              									Stromunterbrechung im Vermittelungsamte wieder beseitigt oder in der Endstelle das
                              									Telephon T von H
                              									abgenommen wird; im letzteren Falle beginnt das Gespräch. Während des Läutens gehen
                              									von v und x aus
                              									Zweigströme auch in die Leitung L nach dem
                              									Vermittelungsamte und machen sich daselbst im Telephon durch ein trommelndes
                              									Geräusch wahrnehmbar.
                           Will ein Theilnehmer das Vermittelungsamt rufen, so
                              									nimmt eisern Telephon T vom Haken H ab, unterbricht dadurch den Linienstrom und bringt
                              									seine Klappe im Vermittelungsamte zum Fallen; der dortige Beamte schaltet die
                              									Leitung auf den Sprechapparat und nimmt die Wünsche des Theilnehmers entgegen. Der
                              									Wecker des Theilnehmers bleibt dabei in Ruhe, weil bei ihm jetzt H auf der Contactschraube d liegt.
                           Die Leitungen zweier Theilnehmer lassen sich im
                              									Vermittelungsamte mittels einer Leitungsschnur verbinden. Zu Folge der hierdurch
                              									veranlaſsten Linienstromunterbrechung beginnt der Wecker des gerufenen Theilnehmers
                              									zu läuten; die dabei durch L gehenden Zweigströme
                              									wirken nicht auf das polarisirte Relais im Klappenschranke des Vermittelungsamtes,
                              									verursachen aber im Telephon des rufenden Theilnehmers ein Trommeln, bis der
                              									Gerufene seinen Fernsprecher von H abnimmt. Wenn später
                              									nach beendetem Gespräche die Telephone in beiden Sprechstellen wieder angehängt
                              									werden, treten auch in beiden die Wecker in Thätigkeit; da aber beide Wecker von
                              									einander ganz unabhängig und schwerlich in ihren Bewegungen ganz gleichzeitig
                              									wirken, so werden die vom Wecker des Rufenden in die Leitung L entsendeten, in der Leitung des Gerufenen mit dem Linien-Ruhestrome
                              									gleichgerichteten Zweigströme im Vermittelungsamte den Anker des
                              									Klappenelektromagnetes zum Hämmern bringen und dies gilt als Schluſszeichen für den
                              									Umschaltebeamten.
                           Aehnlich sind die Vorgänge in einer gewöhnlichen Zwischenstelle, einer einem
                              									beliebigen Theilnehmer zugehörigen Zwischenstelle, welche den Verkehr zweier
                              									seitlich liegenden Stellen nicht stören soll u.s.w.