| Titel: | Veith und Schadt's bewegliches Fussbrett für Renn-Ruderboote. | 
| Fundstelle: | Band 262, Jahrgang 1886, S. 500 | 
| Download: | XML | 
                     
                        Veith und Schadt's bewegliches Fuſsbrett für
                           								Renn-Ruderboote.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									32.
                        Veith und Schadt's bewegliches Fuſsbrett für
                           								Renn-Ruderboote.
                        
                     
                        
                           Mittels des von Veith und Schadt in Kreuznach (* D. R.
                                 									P. Kl. 65 Nr. 36860 vom 2. März 1886) angegebenen beweglichen Fuſsbrettes soll die
                              									Ruderarbeit auf Arm- und Beinmuskeln des Ruderers gleichmäſsig übertragen werden
                              									(vgl. auch W. James 1885 257
                              									* 86).
                           An zwei gegenüber liegenden Seiten sind mit dem Stemmbrette B (Fig.
                                 										2 und 3 Taf. 32) die Gelenkstangen M und L mittels der Gelenke d
                              									und c verbunden, welche ihrerseits dann weiter durch
                              									die Gelenke a und b mit
                              									dem Boote in feste Verbindung gebracht sind. Das an den vier Gelenkstangen hängende
                              									Stemmbrett kann sich frei bewegen, so daſs auch die Füſse beim Vor- und Zurückgleiten des Sitzes
                              									ihre Stellung ändern können. Zieht z.B. der Ruderer den Sitz an, so legt sich das
                              									Stemmbrett, indem sich das Gelenk d senkt und das
                              									Gelenk c sich nach dem Sitze hin zurückbewegt, auf den
                              									Boden, während mit dem Zurückgehen des Sitzes in die alte Lage auch das Brett wieder
                              									in die vorhin eingenommene, in Fig. 3 dargestellte
                              									Stellung zurückgeht. Das Stemmbrett läſst sich auch nach Wunsch feststellen.
                           Durch eine Stellvorrichtung kann ferner die Bewegung des Stemmbrettes nach unten
                              									beliebig begrenzt und hiermit die völlige Ausnutzung der Gleitbahn mehr oder weniger
                              									beschränkt werden. Diese Stellvorrichtung hat den Zweck, die Nachtheile, welche beim
                              									Rudern minder groſse Leute gröſseren gegenüber haben, zu beseitigen, so daſs die
                              									Körpergröſse weniger ausschlaggebend beim Rudern wird. Zu jeder Seite des Sitzes ist
                              									mit der Bootswand bezieh. mit der Dollenbordleiste D
                              									eine Schiene S verbunden, an welcher die unten winkelig
                              									umgebogene Anschlagschiene U in der Höhe verstellbar
                              									angebracht ist. Beim Heruntergehen des Stemmbrettes legt sich die Gelenkstange M endlich auf den unten winkelig umgebogenen Theil der
                              									Schiene U und wird hierdurch mit dem Stemmbrette B an einem weiteren Heruntergehen gehindert. Je höher
                              									man die Schiene U stellt, um so mehr wird das
                              									Stemmbrett in seiner Bewegung nach unten begrenzt und um so mehr wird dann hierdurch
                              									in weiterer Folge die völlige Ausnutzung der Gleitbahn beschränkt.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
