| Titel: | Neuerungen an Kreissägenschützern. | 
| Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 315 | 
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                        Neuerungen an Kreissägenschützern.
                        (Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes Bd.
                           								258 S. 56.)
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									19.
                        Neuerungen an Kreissägenschützern.
                        
                     
                        
                           Eine vom Gewerberath v. Stülpnagel in Berlin angegebene
                              									und in Berliner Fabriken mehrfach ausgeführte Kreissägenschutzvorrichtung besteht
                              									aus einer Schutzhaube aus leichtem Drahtgeflecht, welche ziemlich hoch am Spaltkeile
                              									drehbar aufgehängt und durch ein Gegengewicht so weit ausgeglichen ist, daſs sie von
                              									dem vorgeschobenen Holzstücke leicht gehoben werden kann; eine Rolle am
                              									Berührungspunkte von Haube und Holzstück erleichtert den Durchschub. Der Spaltkeil
                              									selbst besitzt zwei Schlitze und ist in verschiedener Höhenlage im Tische
                              									feststellbar, um zwischen letzterem und dem Gelenkpunkte der Haube Raum für den
                              									Durchlaſs hoher Holzstücke zu gewinnen. Je nach der eingestellten Höhe des
                              									Spaltkeiles muſs auch das Gegengewicht der Haube verstellt werden. Schon bei
                              									geringer Höhe des Gelenkpunktes über der Tischplatte ist ein wesentlicher Theil der
                              									Säge unbedeckt.
                           Textabbildung Bd. 264, S. 315Diese Schutzvorrichtung ist mehrfach von A.
                                 										Goede in Berlin N. zur Ausführung gelangt; eine etwas vervollkommnete
                              									Einrichtung (Fig.
                                 										19 und 20 Taf. 19) ist unter Patentschutz (vgl. * D. R. P. Nr. 37274 vom 5.
                              									Februar 1886) gestellt.
                           Die vordere Seite des Sägeblattes l ist durch ein am
                              									Winkeleisen c befestigtes gelochtes Blech gedeckt; in
                              									gleicher Ebene mit der Säge liegt darüber ein Flacheisenbügel d, welche beiden Theile zusammen mit einer
                              									zwischengelegten Holzkappe e den Schutzhelm bilden. Das
                              									vordere Ende des Flacheisenbügels ist in gleicher Form mit dem Winkeleisen c wieder als Schnabel ausgeführt und bietet dadurch für
                              									das Holzstück eine sichere Führung nach der Schnittebene. Das andere Ende ist mit
                              									dem Flacheisen d1
                              									verbunden, welches gleichzeitig mit dem Winkeleisen c
                              									das Ausgleichungsgewicht und den Bolzen f zur
                              									Aufhängung des Helmes trägt. Dieser Bolzen ist in dem breiten Kopfe des mit Winkeln
                              										b am Tische befestigten Spaltkeiles a gelagert und dieser Kopf bietet auch mit der
                              									Schienenverlängerung g eine Aufhängung für das gezahnte
                              									Bogenstück h, dessen Zähne für alle dem Sägenblatte
                              									entsprechenden Holzdicken die Zuführung ungehindert gestatten, dagegen ein
                              									Zurückweichen des Abschnittes durch festes Eingreifen bei dieser Bewegungsrichtung
                              									unmöglich machen. Die Einstellung für verschiedene Schnitthöhen erfolgt durch die
                              									im Aufsatze k befindliche Schraube t, welche sich gegen den Kopf des Spaltkeiles a stützt.
                           Auch der Kreissägenschützer von P. Mallien in Berlin (*
                              									D. R. P. Nr. 37452 vom 13. März 1886) ist mit seinem Spaltkeile in Schlitzen f (Fig. 24 Taf. 19) am
                              									Arbeitstische verstellbar; um aber die Benutzung derselben Haube für verschieden
                              									groſse Kreissägen zu gestatten, ist im Spaltkeile g ein
                              									Schlitz f vorhanden und der Schutzkorb a mit g durch an beiden
                              									Seiten angeordnete Federn b derart verbunden, daſs
                              									mittels eines in den Wangen des Schutzkorbes a
                              									angebrachten, bis zur Vorderseite desselben reichenden Schlitzes derselbe
                              									verschiebbar ist.
                           F. Ringhoffer in Smichow (Oesterreichisch-Ungarisches
                              									Patent vom 15. Oktober 1886) befestigt seine in Fig. 25 Taf. 19
                              									dargestellte selbstthätige Kreissägenschutzvorrichtung an einer von der Decke
                              									herabhängenden und gegen Seitenschwankungen genügend versteiften Säule d; sie besitzt eine aus zwei Blechen a mit ihren Verbindungsbolzen bestehende Haube, welche
                              									einerseits an zwei an der Säule d befestigten Armen b und deren Gelenkstücken c aufgehängt ist, andererseits von einer Zugstange f gefaſst wird, welche am Ende eines zweiarmigen, an der Säule d drehbar gelagerten Gewichtshebels g angreift. Die verstellbare Anordnung des Gewichtes
                              										h ermöglicht eine genaue Ausgleichung des Gewichtes
                              									der Haube, deren Führung durch zwei an der Säule d
                              									angelenkte Laschen e erfolgt. Das zugeführte Holz hebt
                              									die Haube empor, deren Kanten dabei parallel zum Arbeitstische bleiben, so daſs die
                              									Sägenzähne während der Arbeit bedeckt sind. Vermöge ihrer eigenen Schwere fällt die
                              									Vorrichtung nach vollendetem Durchgange des Holzes in die ursprüngliche Lage
                              									zurück.
                           Bei anderen Sägenschützern sind mehrere getheilte Hauben angewendet, um die Säge
                              									während der Arbeit bis auf den Tisch herab decken zu können, was bei Anordnung einer den Sägenobertheil verhüllenden Haube nicht
                              									möglich ist. Eine solche Anordnung, wie sie m
                              									Fig. 21 Taf.
                              									19 dargestellt und sowohl beim Quer-, als beim Längsschneiden zu verwenden ist, wird
                              									von der Sächsischen Maschinenfabrik zu Chemnitz (* D.
                              									R. P. Nr. 37263 vom 1. Mai 1886) ausgeführt.
                           Beim Beginne des Schneidens hebt das zugeschobene Holz zuerst das Schutzgehäuse e und dann das mit Gegengewicht h versehene Pen del a, dessen Röllchen d auf dem Holze aufliegen, während die umlaufenden
                              									Achsen derselben das Schutzgehäuse e tragen. Beim
                              									weiteten Zuschieben des Holzes hebt sich dann das gleichfalls mit Gegengewicht i nahezu ausgeglichene Schutzgehäuse f um die entsprechende Holzdicke. Ist das Holz
                              									durchschnitten, so senken sich beim Fortschieben desselben sofort das Pendel a sowie das Schutzgehäuse e, da letzteres auf den Achsen der Röllchen d
                              									gleitet, wieder auf den Tisch. Schlieſslich fällt auch das Schutzgehäuse f nieder und ist die Säge wieder vollständig
                              									abgedeckt.
                           An dem Aufhängebügel k ist für das gabelförmige
                              									Schutzpendel a, welches dem Schutzgehäuse e
                              									zur Führung dient und auf beiden Seiten mit Schutzwänden c versehen ist, die kreisförmige Führung l
                              									und für das Schutzgehäuse f eine ebensolche m angeordnet. Ein verstellbarer Schnittöffner oder
                              									Spalter n hält das Sägeblatt auf der hinteren Seite vom
                              									Holze frei und verhindert dadurch wie das Schutzgehäuse f das Hochfliegen des Holzes.
                           G. Schrader in Ehrenfeld (* D. R. P. Zusatz Nr. 37426
                                 									vom 27. März 1886) hat die früher (1885 258 * 56)
                              									beschriebene Vorrichtung in der durch Fig. 22 und 23 Taf. 19
                              									veranschaulichten Weise abgeändert. An der Einlaufstelle für das Holz sind statt
                              									eines zwei oder mehrere Schieber a angeordnet, welche
                              									in beliebiger Entfernung von einander vereinigt und mit der Schieberstange b verbunden sind; letztere besitzt einen in einem
                              									Schlitze der Schiene d verstellbaren Drehpunkt c. Ein seitliches Schutzblech e ist an der Schieberstange aufgehängt. In Folge der Verbindung mit der
                              									Stange b haben die mit einander vereinigten Schieber
                              										a mit letzterer den gemeinschaftlichen
                              									verstellbaren Drehpunkt c. Spitze Stäbe f verhüten das Aufwärtsschleudern des Holzstückes.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
