| Titel: | Bruno Hausshälter's aufzeichnender Geschwindigkeitsmesser mit zwangläufiger Bewegung. | 
| Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 546 | 
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                        Bruno Hauſshälter's aufzeichnender
                           								Geschwindigkeitsmesser mit zwangläufiger Bewegung.
                        Patentklasse 42. Mit Abbildungen auf Tafel 31.
                        Hauſshälter's Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven.
                        
                     
                        
                           Nach § 8 des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen
                              									Deutschlands vom 30. November 1885 ist für jede Locomotive nach Maſsgabe ihrer
                              									Bauart eine Geschwindigkeit vorzuschreiben, welche in Rücksicht auf die Sicherheit
                              									niemals überschritten werden darf und die an der Maschine deutlich angegeben sein
                              									muſs. Ferner schreibt § 26 dieser Verordnung ziffernmäſsig die gröſste zulässige
                              									Geschwindigkeit für die Vorwärts- und Rückwärtsfahrt einzelner Maschinen und ganzer
                              									Züge vor, welche je nach der Neigung und Richtung der Bahnstrecke und nach der
                              									Anordnung der Locomotivachsen verschieden ist und nicht überschritten werden
                              									soll.
                           Diese Bestimmungen sind aber nur insofern von Werth, als unter
                              									Beobachtung derselben die Fahrzeiten berechnet werden, welche von den
                              									Locomotivführern pünktlich einzuhalten sind. Hierdurch ist indessen, besonders auf
                              									Bahnstrecken mit längerer Steigung und längerem Gefälle zwischen zwei benachbarten
                              									Haltestationen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daſs zeitweilig ungebührlich
                              									langsam und sodann, um trotzdem die nächste Haltestelle rechtzeitig zu erreichen,
                              									mit übermäſsiger Geschwindigkeit gefahren wird. Dieser Uebelstand läſst sich
                              									gegenwärtig noch nicht beseitigen. Denn, wollte man für die genaue Einhaltung der
                              									bezeichneten bahnpolizeilichen Bestimmungen die Locomotivführer als verantwortlich
                              									betrachten, so müſsten dieselben jedenfalls zunächst in den Stand gesetzt werden,
                              									jederzeit die Fahrgeschwindigkeit mit Sicherheit ziffernmäſsig beurtheilen zu
                              									können. Man hätte also an jeder Locomotive zunächst einen Geschwindigkeitsmesser
                              									anzubringen, welcher die Fahrgeschwindigkeit wenigstens anzeigen müſste, wenn er
                              									dieselbe auch nicht aufzeichnet, wie dies bei der sehr brauchbaren Anordnung von F. Dietze (vgl. D. R. P. Nr. 3624 und 13081) der Fall
                              									ist.
                           Die Bestimmung, jede Locomotive mit einem geeigneten
                              									Geschwindigkeitsmesser zu versehen, ist aber wohl deshalb noch nicht im
                              									obengenannten § 8 enthalten, weil bei der Bearbeitung der 1885 er Ausgabe des
                              									Bahnpolizei-Reglements die ganze hierauf bezügliche Frage noch nicht ausreichend
                              									geklärt erschien und weil es damals noch an einem Geschwindigkeitsmesser mangelte,
                              									der allen Anforderungen an einen solchen Genüge leistet. Es läſst sich nämlich hier
                              									fragen, ob der Geschwindigkeitsmesser lediglich dazu dienen soll, die
                              									Fahrgeschwindigkeit anzuzeigen, damit der Locomotivführer in den Stand gesetzt wird,
                              									die darauf bezüglichen Vorschriften erfüllen zu können, oder, ob durch eine
                              									derartige Vorrichtung gleichzeitig auch eine Aufsicht geübt werden soll, welche den
                              									Locomotivführer zwingt, die vorschriftsmäſsigen Geschwindigkeiten auch thatsächlich
                              									anzuwenden. Eine derartige Aufsicht ist jedenfalls wünschenswerth. Dieselbe läſst
                              									sich auch recht gut durch elektrische Fuſshebel auf der Strecke, wie solche u.a.
                              									auch auf der Linie Wolkenstein-Scharfenstein der kgl. Sächsischen Staatseisenbahnen
                              									versuchsweise seit Anfang Oktober 1884 zur Anwendung gekommen sind, bewirken (vgl.
                              									auch W. Horn 1885 257
                              									* 457). Wollte man aber hierbei den Locomotivführern
                              									genaue Geschwindigkeitsgrenzen vorschreiben, so müſsten die Maschinen auſserdem noch
                              									mit Geschwindigkeitsmessern ausgerüstet werden, welche indessen nur Zeiger, nicht
                              									aber auch Schreibwerke zu besitzen brauchten, also verhältniſsmäſsig einfach sein
                              									könnten.
                           Was dagegen die zahlreichen verschiedenartigen aufzeichnenden
                              									Geschwindigkeitsmesser anlangt, welche alle gleichfalls zu dem Zwecke erfunden sind,
                              									die Locomotivführer bezüglich der angewendeten Fahrgeschwindigkeit zu
                              									beaufsichtigen, so kann hier auf die im Jahrbuch des Sächsischen Ingenieur- und
                              									Architektenvereins, 1882 Heft 2 veröffentlichte Abhandlung „Ueber
                                 										Geschwindigkeitsmesser für Eisenbahnzüge“ verwiesen werden. Zu bemerken ist
                              									jedoch an dieser Stelle, daſs alle in der bezeichneten Abhandlung beschriebenen
                              									Vorrichtungen noch Mängel besitzen, welche eine allgemeine Einführung bisher
                              									verhinderten.
                           
                           In neuerer Zeit ist daher auf den kgl. Sächsischen Staats-Eisenbahnen neben den
                              									Versuchen mit den besseren älteren Geschwindigkeitsmessern auch ein Versuch mit der
                              									neuesten derartigen Vorkehrung durchgeführt, nämlich mit dem aufzeichnenden
                              									Geschwindigkeitsmesser von Bruno Haaſshälter in Dresden
                              									(vgl. * D. R. P. Nr. 36799 vom 5. December 1885).Dem F. Petri'schen Geschwindigkeitsmesser (vgl.
                                    											* D. R. P. Nr. 7931) ist derjenige von Haußhälter besonders deshalb vorzuziehen, weil letzterem die
                                    											vielen Federn und Klinken oder Sperrkegel fehlen, welche einen Uebelstand
                                    											bilden. Vor der Klose'schen Anordnung (vgl. *
                                    											D. R. P. Nr. 3313) aber, welche mit dem Dietze'schen Geschwindigkeitsmesser die gute Eigenschaft gemein hat,
                                    											die Geschwindigkeit in jedem Augenblicke der Wirklichkeit entsprechend dem
                                    											Auge erkennbar anzugeben, besitzt die Haußhälter'sche Einrichtung den Vorzug unbedingter
                                    											Zuverlässigkeit, nicht allein bei der augenblicklichen Angabe, sondern auch
                                    											bei dauernder Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit.Dieser in
                              									einem guſseisernen Gehäuse eingeschlossene Apparat besitzt vollkommen zwangläufige
                              									Bewegung und ist schon deshalb den übrigen Geschwindigkeitsmessern vorzuziehen.
                           Von der Maschine aus, deren Geschwindigkeit gemessen werden soll,
                              									wird die Welle A (Fig. 11 bis 16 Taf. 31) in
                              									Drehung versetzt und diese Bewegung der Walze C durch
                              									ein Schneckengetriebe s mitgetheilt. Eine zweite Welle
                              										E wird mittels eines kräftigen Uhrwerkes (Feder J und Hemmung H)
                              									gleichförmig gedreht. Der wesentlichste Theil der ganzen Vorkehrung ist aber das
                              									Fallstück B, das genau in der Mitte durchbohrt ist und
                              									auf der Welle E verschiebbar sitzt, mit welcher es sich
                              									umdreht. Gehoben wird das Fallstück B durch das an der
                              									Walze C befindliche Zahnrad g, dessen Zähne in Rillen eingreifen, die am unteren Theile des
                              									Fallstückes angebracht sind (vgl. Fig. 14).
                           Die Rillen des Fallstückes reichen nicht um den ganzen Umfang
                              									desselben; es ist vielmehr in denselben eine Nuth aa1 in lothrechter Richtung ausgespart, so daſs bei
                              									jeder Umdrehung von E das Zahnrad g und das Fallstück B
                              									auſser Verbindung kommen, in Folge dessen das letztere herabfällt. Die Höhe, um
                              									welche das Fallstück bei einer Umdrehung desselben gehoben wird, steht hiernach in
                              									geradem Verhältnisse zu der Umdrehung der Welle A, d.h.
                              									der Fahrgeschwindigkeit. Der untere Theil des Fallstückes B ist weit ausgebohrt und wirkt, in Verbindung mit einer an der Welle E befindlichen Scheibe als Luftbuffer.
                           Nachdem das Stück B herabgefallen
                              									ist, bringt die Weiterdrehung desselben die auſser Verbindung gekommenen beiden
                              									Theile wieder zu gegenseitigem Eingriffe und die Hebung des Fallstückes B beginnt von Neuem. Damit beim Beginne eines
                              									derartigen Spieles ein sicherer Eingriff der Rillen des Stückes B in die Zähne des Treibrades g erfolgt, trägt die Schraube s unten einen
                              									Teller m mit den Hebezähnen x (Fig.
                                 										11 und 12). Diese Zähne, deren Hubhöhe der Dicke einer Zahnrille gleich ist,
                              									steigen keil- oder schraubenförmig an und bewirken bei ihrer Drehung mit der Welle
                              										A ein beständiges geringes Heben und Senken des
                              									Stückes e; letzteres wird durch eine die Welle E umfassende Gabel verhindert, sich mit um die Welle
                              										A zu drehen, dient aber dem Fallstücke B als Aufschlag und bewegt dieses daher um den Betrag
                              									einer Rillenhöhe mit auf- und abwärts, bis der gewünschte Eingriff erfolgt ist,
                              									durch welchen sich die Stücke B und e bis zum Beginne des nächsten Spieles wieder von einander entfernen.
                           Die Einstellung des um e1 drehbaren Zeigers D
                              									erfolgt durch den in einem Schlitze verschiebbaren Stift i, welcher, oberhalb der Rillen, auf dem ringförmigen Absatze k des Fallstückes B
                              									aufliegt. Beim Aufwärtssteigen des letzteren geht daher auch der Stift i mit und es wird dabei dessen geradlinige
                              									Aufwärtsbewegung mittels einer mit demselben verbundenen Zahnstange und eines am
                              									Zeiger befindlichen Zahnbogens in eine Drehbewegung des Zeigers umgesetzt, wobei
                              									sich die Zeigerspitze vom Nullpunkte desjenigen Gradbogens entfernt, auf welchem sich die
                              									Geschwindigkeitsziffern für Kilometer in der Stunde befinden. Eine leichte
                              									Schleppfeder hält den Zeiger in jeder Lage fest. Die obere, dünnere Hälfte des
                              									Fallstückes B trägt einen steilen Schraubengang d, der mit seinem unteren Ende nicht ganz bis an die
                              									Ringfläche k des Fallstückes B herabreicht, sondern zwischen sich und diesem eine Lücke läſst, durch
                              									welche der Stift i bei der Umdrehung von B hindurchgeht. Ist nun beim zweiten Spiele die
                              									Ringfläche k nicht bis an den durch das erste Spiel
                              									gehobenen Stift i gestiegen, so wird derselbe bei der
                              									Umdrehung von B durch den Schraubengang d so lange nach abwärts bewegt, bis er in die Höhe der
                              									bezeichneten Lücke herabgekommen ist; durch diese geht er alsdann hindurch, wonach
                              									ein weiteres Zurückstellen des Zeigers nicht mehr erfolgt. Das Fallstück fällt nun
                              									herab und ein drittes Spiel beginnt. Bei abnehmender Geschwindigkeit wiederholt sich
                              									dieser Vorgang, bis der Zeiger auf dem Nullpunkte angekommen ist, also bis zum
                              									Stillstande des Fahrzeuges.
                           Zum Zwecke einer zweimaligen, d. i. doppelt so schnellen
                              									Einstellung des Zeigers während einer Umdrehung der
                              									Welle E ist noch ein zweiter Stift i1 vorhanden, welcher
                              									kürzer als i ist und nur von den Verbreiterungen bc der Ringfläche k (Fig. 13 und
                              										15) und
                              									des Schraubenganges d auf- bezieh. abwärts bewegt
                              									werden kann.
                           Zum Zwecke der Aufzeichnung der
                                 										Fahrgeschwindigkeit trägt die Welle E an ihrem
                              									oberen Ende eine kleine Daumenscheibe l (Fig. 12 und
                              										13),
                              									welche bei ihrer Drehung den Hammer T gegen eine Feder
                              										u drückt und dieselbe dabei spannt. Der Hammer
                              									fällt mithin plötzlich zurück, sobald der Daumen l dies
                              									gestattet. Hierbei wird die in einem Schlitze des Hammers geführte und von i aus mittels der Stange n
                              									eingestellte Spitze r durch das Papier (vgl. Fig. 13)
                              									gestochen, dann aber, in Folge der eigenthümlichen Gestalt des Daumens, sofort
                              									wieder so weit abgehoben, daſs die Bewegung des Papieres ungehindert erfolgen kann.
                              									Der Schlag erfolgt kurz nach dem Fallen des Stückes B,
                              									also während der Zeiger nicht bewegt wird. Das Abziehen des auf die Rolle O aufgewickelten Papierstreifens wird von den Walzen
                              										p und p1 bewirkt.
                           Die von den Federn q gehaltene Walze
                              										p, um deren Achse sich auch der Hammer T dreht, drückt den Papierstreifen gegen die Walze p1, welch letztere ihre
                              									Bewegung mittels einfacher Räderübersetzung von der Welle E erhält. Der Papierstreifen wird durch eine Feder f1 (Fig. 13) verhindert, sich
                              									in dem Gehäuse L, in das er sich einrollt und aus
                              									welchem er nach Hinwegnahme des verschlieſsbaren Deckels entnommen werden kann,
                              									festzusetzen. Beim Einsetzen einer neuen Papierrolle ist der Deckel G abzunehmen und der Blechriegel f zu ziehen, wodurch der Bolzen der Rolle O frei beweglich wird. Die beiden Deckelschrauben
                              									lassen sich mit Bleisiegel versehen.
                           Bei Erreichung oder Ueberschreitung der festgesetzten gröſsten
                              									Geschwindigkeit tritt das oben auf der Vorrichtung befindliche Läutewerk in
                              									Thätigkeit. Hat nämlich das Fallstück B eine bestimmte
                              									Höhe erreicht, so hebt es die mit einem kleinen Kopfe versehene Stange z aus und gestattet so dem Hammer y, an die Glocke t zu
                              									schlagen. Beim Zurückfallen des Stückes B fällt auch
                              									die Stange z und legt sich mit ihrem Kopfe vor den
                              									Blechwinkel w (Fig. 16) des Hammers y, der durch die Scheibe v
                              									der Welle A ausgehoben wird. Die Glocke ertönt also
                              									nicht ununterbrochen, sondern es erfolgt bei eben erreichter gröſst zulässiger
                              									Geschwindigkeit bei jeder Umdrehung der Uhrwelle E ein
                              									Schlag, bei 5km Ueberschreitung je 2 Schläge
                              									schnell hinter einander, bei 10km Ueberschreitung
                              									je 3 Schläge u.s.w.
                           Das Uhrwerk wird während der Fahrt durch das Excenter R selbstthätig aufgezogen. Die Klinke vermag sich
                              									zusammen zu drücken, so daſs ein Ueberspannen der Federn J nicht eintreten kann. Durch das Sternrad h
                              									wird die Federspannung nach oben und unten begrenzt. Das Zifferblatt ist um seine
                              									Mitte gleichmäſsig eingerichtet und trägt auf beiden Seiten Theilungen für neue und
                              									abgenutzte Radreifen, so daſs es gegebenen Falles nur umgedreht zu werden
                              									hraucht.
                           Ist das Uhrwerk vollständig aufgezogen, so läuft dasselbe 25
                              									Minuten. Die Welle E dreht sich in je 12 Secunden
                              									einmal um; in denselben Zeiträumen erfolgt die Aufzeichnung, während die Einstellung
                              									des Zeigers in je 6
                              									Secunden stattfindet. Die Abwickelung des Papierstreifens beträgt in einer Minute
                              										2mm und die Aufzeichnungshöhe für 10km Fahrgeschwindigkeit in der Stunde 5mm. (Nach dem Organ für
                                       										die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1887 * S. 62.)
                           
                        
                     
                  
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