| Titel: | Ueber Neuerungen an Göpeln (Rosswerken). | 
| Fundstelle: | Band 265, Jahrgang 1887, S. 303 | 
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                        Ueber Neuerungen an Göpeln
                           								(Roſswerken).
                        (Patentklasse 46. Fortsetzung des Berichtes Bd.
                           								263 S. 266.)
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									17.
                        Ueber Neuerungen an Göpeln (Roſswerken).
                        
                     
                        
                           Bei dem Vorgelege-Göpel von Dr. L. Mautner von Markhof
                              									in Wien (* D. R. P. Nr. 38351 vom 13. Juli 1886) wird die Bewegung des Göpelkreuzes
                              									mittels Zahn- und Kettenrädern auf die dicht am Fuſsboden befindliche Antriebswelle
                              									für die Arbeitsmaschine unter verhältniſsmäſsig sehr groſser Uebersetzung
                              									fortgeleitet. Der Patentanspruch richtet sich auf eine Sicherheitsvorrichtung gegen verkehrten Umtrieb des Göpels. Dieselbe
                              									besteht darin, daſs bei falschem Umlauf der Zugthiere die Göpelbäume aus dem
                              									Armkreuz herausgedreht werden.
                           Die einzelnen Rahmen a2
                              										(Fig. 22)
                              									für die Stangen a haben wechselseitig gegenüber
                              									liegende Ausschnitte a3. Erfolgt nun der Antrieb in richtigem Sinne, dann stützen sich die Stangen
                              										a an die vollen Theile der Rahmen und nehmen das
                              									Kreuz mit. Sowie jedoch ein Antrieb in verkehrter Richtung versucht wird, drehen
                              									sich die Stangen lose in Folge der Ausnehmungen a3 aus den Rahmen a2 heraus und das Göpelkreuz bleibt stehen.
                           Bezüglich der Einspannvorrichtung der Zugthiere am Göpel
                              									tritt jetzt wiederholt das Streben auf, die Thiere hinter dem zu bewegenden Gegenstande einzuspannen. Es soll in diesem Falle
                              									verhindert werden, daſs beim Stillsetzen des Werkes die in Folge der lebendigen
                              									Kraft desselben noch voreilende Ortscheit die Thiere gegen die Hinterbeine schlägt und dadurch wieder
                              									zum Anziehen reizt, die Thiere jedenfalls oft unruhig macht. Von R. A. Küchenmeister in Breitenau bei Oderan (* D. R. P.
                                 									Nr. 38386 vom 12. Mai 1886) wird eine Scheerendeichsel a (Fig.
                                 										23) mit einem Kummet K1 durch Zugriemen d
                              									oder Zugstangen und starre Streben verbunden. Beide Verbindungstheile zerlegen den
                              									von der Scheere übertragenen Göpel widerstand P nach
                              									dem Parallelogrammgesetz in eine Zugkraft K in der
                              									Richtung der Zugriemen d und eine Druckkraft Q in der Richtung der Streben c. Wiewohl das Kummet an und für sich leicht derart geformt werden kann,
                              									daſs es unter dem Einflüsse der Zugkraft K und der
                              									Druckkraft Q in seiner Lage bleibt, empfiehlt es sich
                              									dennoch, dasselbe vermittelst eines Schenkelriemens e
                              									und eines Riemens f am Rücken des Thieres mit einem um
                              									den Leib desselben geschnallten Ledergurt b1 zu verbinden, an welch letzterem man noch mit
                              									Vortheil zwei Tragbänder b befestigt, welche die
                              									Scheerbäume aa umfassen, um dadurch eine Construction
                              									(der Streben c) zu ermöglichen, die eine gewisse
                              									Beweglichkeit der Einspannvorrichtung zuläſst. Man kann dann beispielsweise die
                              									Streben c mittels je eines Bolzens an klammerförmigen
                              									Stutzen des Kummets befestigen und mittels gabelförmigen Endes (andererseits) die
                              									Scheerbäume von oben frei umfassen lassen, während die Tragbänder b die letzteren von unten mehr oder weniger fest
                              									umschlieſsen.
                           Die Befestigung der Scheerbäume a an den Zugriemen d dürfte am einfachsten und zweckmäſsigsten in der
                              									Weise erfolgen, daſs man letztere an die Scheerbäume annagelt, sodann einmal um
                              									diese herumschlingt und in ihrer Lage durch Klammern sichert, während man das freie
                              									Ende der Zugriemen durch je eine am Kummet angenähte Schnalle zieht.
                           Wenn an einem Schwenkbaume mehrere Zugthiere neben einander angespannt werden müssen,
                              									kann man den Zwischenraum zwischen denselben ebenso beschränken wie bei Anwendung
                              									der bisherigen Anspannung; man hat dann zu diesem Zwecke nur die Scheerbäume gegen
                              									den Schwengel hin etwas zusammenzuziehen und je zwei benachbarte Scheeren an ihrer
                              									Einengung durch eine kurze Gelenkstange mit einander zu verbinden, um ein
                              									Aneinanderstoſsen der Einspanngeschirre zu vermeiden.
                           Das kennzeichnende Merkmal des Göpels von B. Blank in
                              									Schlottwitz bei Weesenstein (* D. R. P. Nr. 39924 vom 15. Januar 1887) besteht in
                              									der Anordnung eines freistehenden, mit dem Zugkopfe verbundenen Mittelzapfens z1 (Fig. 24) und der
                              									nachgiebigen Lagerung des Doppelrades r2
                              									r.
                           Der Zapfen z1 ist nur
                              									einmal und zwar unten in einem auf dem Holzkreuze H
                              									eingelassenen Spurlager gelagert und trägt die gesammte Last des Zugkopfes mit allen
                              									daran befindlichen Theilen einschlieſslich der Zugbäume; derselbe wird oben nur durch die
                              									gleichzeitig als Stützrollen dienenden Räder r1 gegen seitliches Umfallen gesichert.
                           Lose drehbar auf dem Zapfen z1 und in axialer Richtung etwas verschieb bar, steckt das Doppelrad r2
                              									r mit seinem unteren Nabenende auf einer elastischen
                              									Unterlage, z.B. Gummimuff oder Spiralfeder a,
                              									aufruhend. Das Stirngetriebe r2 dieses Doppelrades wird von je zwei
                              									gegenüberliegenden Rädern r1 wie durch Kräftepaare angetrieben. Das Kegelrad r greift in das auf der Triebradwelle festgekeilte Getriebe r3 ein. Der stets
                              									richtige Eingriff von r und r3 wird durch die Laufrolle l erzwungen.
                           Es ist wesentlich, daſs das Doppelrad auf Zapfen z1 in axialer Richtung verschiebbar ist und eine
                              									elastische Nabenauflagerung erhält. Denn da zwischen den Kopfstreifen der Zähne von
                              										r1 und dem
                              									Fuſskreise von r1 der
                              									nöthige, wengleich möglichst gering bemessene Spielraum gelassen werden muſs, so ist
                              									eine geringe schwankende Beweglichkeit des ganzen auf dem Spurlager balancirenden
                              									Mechanismus möglich, welchem Umstände Rechnung getragen werden muſste.
                           
                        
                     
                  
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