| Titel: | Die optisch-aräometrische Bieranalyse; von Prof. Dr. H. Schwarz in Graz. | 
| Autor: | H. Schwarz | 
| Fundstelle: | Band 266, Jahrgang 1887, S. 230 | 
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                        Die optisch-aräometrische Bieranalyse; von Prof.
                           								Dr. H. Schwarz in
                           									Graz.
                        H. Schwarz, über die optisch-aräometrische Bieranalyse.
                        
                     
                        
                           Die Erhebung von Verzehrungssteuern von den hauptsächlichsten Lebensmitteln ist alle
                              									Zeit ein beliebtes fiscalisches Mittel gewesen, erhebliche Steuereingänge zu
                              									erzielen, welches besonders dann gerechtfertigt erscheint, wenn die Steuer auf Luxusnahrungsmitteln lastet, bei denen der Consument,
                              									wie bei Zucker, Spiritus, Tabak, Bier, in der Lage ist, durch Enthaltung von diesen
                              									Genüssen sich der Steuerpflicht zu entziehen. Den Producenten, von denen die Steuer
                              									erhoben wird, gelingt es im Inlande leicht, durch Erhöhung des Verkaufspreises die
                              									Steuer auf die Consumenten abzuwälzen, indem durch Eingangszölle auswärtige
                              									Concurrenz abgewiesen wird. Gröſsere Schwierigkeiten erwachsen beim Export, der nur
                              									dann möglich wird, wenn der Betrag dieser Verzehrungssteuer bei der Ausfuhr über die
                              									Landesgrenze restituirt wird, wodurch ein Ausgleich gegenüber dem fremden
                              									Einfuhrzoll, den Transport- und sonstigen Spesen geboten wird. Dieser Ausgleich, die
                              									gerechte Bemessung der Exportbonification, wird besonders dadurch erschwert, daſs es
                              									aus Gründen der Praxis selten möglich ist, die Steuer von fertigem, zum Export
                              									bereitem Product zu erheben, sondern daſs meistens die Erhebung in einer früheren
                              									Periode der Fabrikation erfolgt. So wird in Oesterreich z.B. die Steuer von der
                              									Würze auf der Kühle nach
                              									Volumen und Gehalt derselben erhoben (per Hektoliter und Würzeprocent mit 16 kr.),
                              									wobei also genau genommen das Kilogramm Malzextract besteuert wird. Beim fertigen
                              									Bier versagt aber die den Zollbeamten geläufige Probe mit dem Aräometer, da bei
                              									diesem Gemisch von specifisch leichtem Alkohol und specifisch schwerem rückständigem
                              									Extract das specifische Gewicht die Resultate aus zwei entgegengesetzten Factoren
                              									darstellt.
                           Schon seit Jahren beklagen sich die österreichischen Exportbrauereien über die
                              									offenbare Ungerechtigkeit, die darin liegt, daſs sie bei Ausfuhr ihres Bieres, das
                              									schon um der Haltbarkeit und Verkäuflichkeit willen aus hochgradiger, 15 bis 16
                              									Proc. Extract haltender Würze dargestellt werden muſs, nur den Steuerbetrag
                              									restituirt bekommen, der auf die schwächste, von ihnen zu billigem Schankbier
                              									verwendete, etwa 10 bis 11procentige Würze entfällt. Drastisch ausgedrückt heiſst
                              									dies, daſs sie entweder beim Export 80 kr. bis 1 fl. per Hektoliter Strafe zahlen
                              									müssen, weil sie überhaupt zu exportiren wagen, oder daſs sie gezwungen sind auf die
                              									Erzeugung eines leichten, billigen, dem Volksbedürfniſs im Inlande entsprechenden
                              									Bieres zu verzichten, das ja doch in eminentem Sinne für die Volksernährung
                              									unentbehrlich ist. Die Nichtentwickelung des Exportes, die fast erdrückende
                              									Concurrenz der deutschen Biere ist vornehmlich hierauf zurückzuführen. Allen
                              									Vorstellungen, auch den Angriffen im Parlament gegenüber schützte sich die Regierung
                              									mit der Unmöglichkeit, dem Biere beim Export anzusehen aus wie starker Würze es
                              									gebraut sei.
                           Um indessen ihren guten Willen zu zeigen, erlieſs sie vor einiger Zeit eine
                              									Aufforderung an die Professoren der Chemie und chemischen Technologie an den
                              									österreichischen Hochschulen, ihr etwaige Methoden zur Bieranalyse bekannt zu geben,
                              									welche man mit Vertrauen in die Hände der Steuererhebungs-Beamten legen könne. Ich
                              									selbst muſste damals erwidern, daſs ich die bekannte Methode der Destillation und
                              									Bestimmung des specifischen Gewichtes im Destillat und Rückstand nur in einem
                              									speciell eingerichteten Laboratorium für möglich halte, entnahm indessen aus dieser
                              									Aufforderung doch die Veranlassung, nach einer analytischen Methode zu suchen, die
                              									mit den einfachsten Mitteln, ohne Laboratoriumsoperationen, gewissermaſsen im
                              									Versandtwaggon und in den Händen der niederen Steuerorgane das erwünschte Resultat
                              									ergeben könnte. Dies scheint mir in der vorliegenden optisch-aräometrischen Methode
                              									gelungen zu sein, was ich daraus schlieſse, daſs es den berufenen Finanzorganen
                              									gelungen ist, schon bei einem ersten Versuche in meinem Laboratorium unter meiner
                              									Anleitung in kürzester Zeit bei 4 von ihnen beigestellten Bierproben, deren
                              									Ursprungswürzen sie kannten, vollkommen zutreffende Resultate zu erhalten.
                           Der berühmte Physiker Steinheil in München hatte schon
                              									vor etwa 40 Jahren eine solche optisch-aräometrische Bieranalyse angegeben, die zwar in allen
                              									Specialwerken angeführt, aber nirgends ausführlich beschrieben ist, so daſs ich
                              									gezwungen war, auf die Originalabhandlungen im Bayerischen
                                 										Kunst- und Gewerbeblatt, 1844 S. 224 und die Broschüre: Gehaltsprobe für Biere von Steinheil, München 1844
                              									zurückzugehen, die ich der Freundlichkeit des bayerischen Gewerbevereins verdanke.
                              									Daſs diese an und für sich rationelle Methode so gänzlich vergessen, liegt
                              									vielleicht in der zu streng mathematischen Entwicklung des Verfahrens, in der allzu
                              									speciellen Anwendung desselben auf bayerische Bierbrauerei-Verhältnisse, endlich in
                              									der schwierigen Anfertigung und Handhabung des nöthigen optischen Apparates.
                           Da das Prinzip indessen richtig ist, da sich seither die optischen Apparate
                              									wesentlich verbessert und verwohlfeilt haben, da endlich die Methode alle
                              									Laboratoriums-Hilfsmittel und Operationen entbehrlich macht, nehme ich dies
                              									optisch-aräometrische Verfahren wieder auf und hoffe auf den Erfolg dieser
                              									wesentlich vereinfachten Methode.
                           Ich erlaube mir zuerst das zu Grunde liegende Prinzip zu erörtern. Wenn in einer
                              									Lösung neben Wasser nur ein Stoff zu bestimmen ist, so
                              									genügt häufig eine einzige physikalische Beobachtung.
                              									So bestimmt man durch die Ermittelung des specifischen Gewichtes den Alkoholgehalt
                              									im Branntwein, den Extractgehalt in der Maische oder Bierwürze, die Trockensubstanz
                              									in Rohrzuckerlösungen u.s.w.
                           Liegen dagegen in der Lösung zwei zu bestimmende
                              									Substanzen vor, so muſs man entweder beide vorher trennen und dann die getrennten
                              									Stoffe auf ihre physikalischen Eigenschaften prüfen, oder man muſs eine zweite
                              									physikalische Eigenschaft in ihrer Wirkung bestimmen und zur Untersuchung
                              									heranziehen, in Beziehung auf welche sich die beiden Stoffe verschieden
                              									verhalten.
                           Beispiele des ersten Weges bietet die Untersuchung des Bieres, Weines, der Liqueure,
                              									indem man Extract und Alkohol durch Destillation trennt, worauf Rückstand wie
                              									Destillat aräometrisch geprüft werden. Fast zahlreicher noch sind die Beispiele des
                              									zweiten Weges, wobei man die mit dem Totalmaterial erhaltenen aräometrischen
                              									Ermittelungen mit den Bestimmungen des Siedepunktes (Ebullioskop), der Dampfspannung
                              									(Vaporimeter), der Ausdehnung (Dilatometer), oder bei Rohrzuckerlösungen mit der
                              									Circularpolarisation combinirt, welche nur von dem Zucker, nicht von den übrigen
                              									Stoffen beeinfluſst wird.
                           Meine Bieranalyse verfolgt, wie die von Steinheil, den
                              									zweiten Weg, indem neben dem specifischen Gewicht, die
                              										Lichtbrechung, Refraction, bestimmt wird.
                           Sie erfordert als Grundlage die Bestimmung von 4 Constanten a, b, c, d. a gibt an, um wie viel das specifische Gewicht des Wassers
                              									durch 1 Proc. Extract erhöht, b um wie viel es durch 1
                              									Proc. Alkohol erniedrigt wird, c ist die Erhöhung der
                              									Refraction gegen die des Wassers durch 1 Proc. Extract, d die Refractionserhöhung durch 1 Proc. Alkohol. Bestimmt wird das specifische
                              									Gewicht des Bieres = B und die Refraction desselben =
                              										R.
                           Zu ermitteln sind die Procente an Extract (x) und die
                              									Procente an Alkohol (y).
                           Es ergeben sich dann 2 Gleichungen:
                           
                              \mbox{I})\ x\,a-x\,y=B\ \ \ \ \ \mbox{und}\ \ \ \ \
                                 										\mbox{II})\x\,c+y\,d=R.
                              
                           Indem man die Gleichung II) mit \frac{b}{d} multiplicirt, wird sie
                              									zu
                           
                              \frac{x\,c\,b}{d}+\frac{y\,d\,b}{d}=\frac{R\,b}{d}\ \mbox{oder}\
                                 										\frac{x\,c\,b}{d}+y\,b=\frac{R\,b}{d}
                              
                           Addirt man dazu Gleichung I), so erhält man
                              										x\,a+\frac{x\,c\,b}{d}=\frac{R\,b}{d}+B.
                           Da a, c, b und d constante
                              									Gröſsen sind, so ist x\,a+\frac{x\,c\,b}{d} auch  constant und
                              									hat man demnach das gefundene R nur mit dem constanten
                              									Factor \frac{b}{d} zu multipliciren und zu B zu addiren. Hat man einmal x gefunden, so läſst sich y aus beiden
                              									Gleichungen auf das Einfachste ermitteln.
                           Ist Extract- und Alkoholgehalt des Bieres gefunden, so berechnet man den Gehalt der
                              									ursprünglichen Würze nach der bekannten Formel E + 2A, indem man die gefundenen Alkoholprocente verdoppelt
                              									und den Extractprocenten zuzählt oder nach der verbesserten Schwackhöfer'schen Formel
                              										\frac{2,0776\,A+E}{1+0,0017\,A}. Die Differenz wird nach Schwackhöfer selbst nur höchstens 0,2 bis 0,3 Proc.
                              									betragen, es kann also die erstere einfachere Formel ohne Anstand angewendet
                              									werden.
                           Vor Allem handelt es sich um die Feststellung jener Constanten a bis d.
                           
                        
                           
                              a die specifische Gewichtsänderung durch 1 Proc.
                                 										Extract.
                              
                                 
                                 Obwohl der Ausdruck Extract nur ein Sammelbegriff ist, unter dem man Glykose,
                                    											Dextringummi, Glycerin, Proteinstoffe und Salze subsummirt, hindert dies
                                    											wenig die Bestimmung der Constanten a und c, indem die Stoffe wohl meist in annähernd
                                    											denselben Verhältnissen sich vorfinden und in ihrer Wirkung auf specifisches
                                    											Gewicht und Refraction einander nahe stehen.
                                 
                              
                           Die hierzu nöthigen Daten brauchten nicht von mir ermittelt zu werden, da sich
                              									vorzüglich ausgearbeitete Extracttabellen in verschiedenen Lehrbüchern finden. Ich
                              									bediente mich der sehr ausführlichen Extracttabelle von W.
                                 										Schultze, welche ich aus Post's chemisch
                                 										technischer Analyse 1. Auflage S. 851 entnahm. Da, auf dem Continente
                              									wenigstens, nur bis zu 16procentige Würze verarbeitet wird, führe ich nur bis zu
                              									dieser Grenze die ganzen Procentzahlen an.
                           
                           
                              
                                 Gehalt
                                 Spec. Gew.
                                 a für 1 Proc. Extract
                                 
                              
                                   0
                                 1,00000
                                 Differenz
                                 
                              
                                   1
                                 1,00380
                                 0,00380
                                 
                              
                                   2
                                 1,00770
                                 0,00390
                                 
                              
                                   3
                                 1,01163
                                 0,00393
                                 
                              
                                   4
                                 1,01550
                                 0,00383
                                 
                              
                                   5
                                 1,01927
                                 0,00377
                                 
                              
                                   6
                                 1,02323
                                 0,00396
                                 
                              
                                   7
                                 1,02705
                                 0,00382
                                 
                              
                                   8
                                 1,03130
                                 0,00425
                                 
                              
                                   9
                                 1,03523
                                 0,00393
                                 
                              
                                 10
                                 1,03933
                                 0,00410
                                 
                              
                                 11
                                 1,04340
                                 0,00407
                                 
                              
                                 12
                                 1,04745
                                 0,00405
                                 
                              
                                 13
                                 1,05157
                                 0,00412
                                 
                              
                                 14
                                 1,05553
                                 0,00396
                                 
                              
                                 15
                                 1,05943
                                 0,00390
                                 
                              
                                 16
                                 1,06387
                                  0,00444.
                                 
                              
                           Wie man sieht, findet keine regelmäſsige Zunahme des specifischen Gewichtes statt.
                              									Die Differenzen machen die Feststellung eines Durchschnittes nöthig.
                           Ziehe ich denselben von 0 bis 16 Proc., so wird die Constante a = 0,00399. Da aber in den meisten Bieren nach zahlreichen Analysen der
                              									Extractrückstand kaum jemals unter 3 Proc. sinken und ebenso selten über 8 Proc.
                              									steigen wird, so wählte ich das Mittel zwischen 3 bis 8 Proc. welches 0,00393
                              									ergibt.
                           
                        
                           
                              b die specifische Gewichtsänderung durch 1 Gew.-Proc.
                                 										Alkohol.
                              
                           Da die Biere höchstens im Alkoholgehalte bis zu 7 Proc. gehen dürften, kann man die
                              									Tabelle wesentlich kürzen. Ich benutzte die in Stammer's Taschenbuch für Zuckerfabrikation und
                                 										Spiritusbrennerei S. 181 angeführte Tabelle von Drickwater, welche Gewichtsprocente angibt, bei der Normaltemperatur
                              									15,5°.
                           
                              
                                 Gehalt
                                 Spec. Gew.
                                 Differenz für 1 Gew.-Proc. Alkohol
                                 
                              
                                 0
                                 1,00000
                                 0,00187
                                 
                              
                                 1
                                 0,99813
                                 0,00185
                                 
                              
                                 2
                                 0,99626
                                 0,00174
                                 
                              
                                 4
                                 0,99283
                                 0,00171
                                 
                              
                                 5
                                 0,99121
                                 0,00162
                                 
                              
                                 6
                                 0,98963
                                 0,00158
                                 
                              
                                 7
                                 0,98813
                                 0,00150
                                 
                              
                           Wenn wir das Mittel aus allen Differenzen von 0 bis 7 Proc. nehmen, stellt sich die
                              									Constante auf 0,00169; wenn wir dagegen die niedrigsten Procentgehalte ausschlieſsen
                              									und nur die Differenzen von 2 bis 7 Proc. zur Bestimmung des Mittels anwenden, so
                              									wird die Constante b = 0,00163. Diese wurde später zur
                              									Berechnung benutzt.Man kann diese Constantenberechnung etwas ungenau finden und meinen, daſs man
                                    											durch Tabellen, bei welchen die wirklichen specifischen Gewichtszahlen
                                    											angewendet werden, ebenso zum Ziele käme.Beispielsweise würde ein Bier, das 8 Proc. Extract und 4 Proc. Alkohol
                                    											enthielte, nach der Tabelle ein specifisches Gewicht = 1,0313 + 0,99283 – 1
                                    											= 1,02413, nach den Constanten (8.393) – (4.163) das specifische Gewicht
                                    												1,02492zeigen. Wählen wir zum Vergleich ein sehr schwaches Bier mit 4 Proc.
                                    											Extract und 2 Proc. Alkohol, so gibt dies nach der Tabelle 1,01550 + 0,99628
                                    											– 1 = 1,01178, während die Constantenrechnung (4.393) – (2.163) = 1,01246
                                    											ergibt. Dies liegt einfach daran, daſs gerade hier die Tabellenzahlen von
                                    											den berechneten Constanten wesentlich abweichen.Man vergesse indessen nicht, daſs die Abweichungen erst in die vierte
                                    											Decimale fallen. Wer bürgt uns übrigens für die vollständige Richtigkeit der
                                    											Tabellen, die ja vielfältig durch Interpolation festgestellt wurden.Natürlich stünde nichts im Wege nach vorläufiger Feststellung des ungefähren
                                    											Extractgehaltes nach der angeführten Formel, die entsprechenden Constanten
                                    											nach der Tabelle einzusetzen und so das genaue Resultat zu erhalten.
                                    											Zahlreiche Versuche haben mir indessen gezeigt, daſs dies unnöthig ist und
                                    											das Resultat nur unerheblich ändert. Ich werde dies nach Feststellung der
                                    											anderen Constanten an einigen Beispielen, die von durchgeführten
                                    											Bieranalysen stammen, nachweisen.
                           
                           Die Feststellung der Constanten c und d muſste durch eingehende Versuche erfolgen. Man findet
                              									Angaben von F. Strohmer, daſs 1 Proc. Rohrzucker die
                              									Refraction um 0,00113 ändert und Steinheil nimmt an,
                              									daſs 1 Proc. Extract und 2,25 Proc. Alkohol gleich stark die Refraction
                              									beeinflussen.
                           Durch zahlreiche Versuche mit normaler, gehopfter und gekühlter Bierwürze und reinem
                              									Alkohol stellte ich selbst diese Constanten fest.
                           Hierzu benutzte ich das vortreffliche Refractometer von Abbe in Jena, das aus dem berühmten optischen Institute von Zeiss ebendaselbst bezogen wurde. Die Bestimmung beruht
                              									bekanntlich auf der totalen Reflexion.
                           Der Apparat ist in D. p. J. 1874 213 * 481 ff. ganz ausführlich und leicht verständlich von Prof. v. Waltenhofen beschrieben worden, und kann ich darauf und
                              									auf die beigefügten Holzschnitte hinweisen. Die zu untersuchende Flüssigkeit wird
                              									als kräftiger Tropfen auf der Hypothenusenfläche des Doppelkeilprismas blasenfrei
                              									ausgebreitet. Die Beobachtung darf nicht bei zu ungünstiger Beleuchtung stattfinden,
                              									und man muſs die Dispersion durch die richtige Einstellung der Amici'schen Prismen beseitigen. Die Farbe der dunklen
                              									Hälfte erscheint dann grünbräunlich. Man muſs ferner dafür sorgen, daſs das
                              									Doppelfadenkreuz auf beiden Seiten gleich hoch, d.h. die Diagonale im Mittelquadrat
                              									horizontal steht. Auch ermüde man das Auge nicht zu sehr, schlieſse es vielmehr, wie
                              									beim Polarisiren, nach der groben Einstellung einen Augenblick und nehme dann erst
                              									die definitive Einstellung vor.
                           Das Ablesen der Drehung der Alhidade erfolgt zweckmäſsig mittels einer Lupe, die
                              									meiner Ansicht nach gleich mit dem Zeiger verbunden sein sollte, vielleicht in
                              									analoger Art wie beim Halbschatten-Polarisationsapparate, so daſs die Lupe in
                              									derselben Ebene, wie das Beobachtungs-Ocular läge, während man jetzt den ganzen
                              									Apparat um 90° wenden muſs, um die Ablesung ausführen zu können.
                           
                              (Schluſs folgt.)