| Titel: | Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken. | 
| Autor: | St. | 
| Fundstelle: | Band 266, Jahrgang 1887, S. 271 | 
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                        Neuere Verfahren und Apparate für
                           								Zuckerfabriken.
                        (Patentklasse 89. Fortsetzung des Berichtes S. 123
                           								d. Bd.)
                        Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken.
                        
                     
                        
                           Ergebnisse der Rübenzuckerarbeit in Frankreich vom 1.
                                 										September 1886 bis 31. August 1887 (nach Journal des Fabricants de sucre,
                                 										1887 Bd. 28 Nr. 38). Die Zahl der thätigen nicht
                                 										abgefundenen („nicht abonnirten“) Fabriken war 7 gegen 88 im
                              									Vorjahr, 12 (gegen 19 im Vorjahr) blieben auſser Thätigkeit. Die 7 nicht
                              									abgefundenen Fabriken haben 277317hl Saft von 3,3°
                              									(Dichte 1,0330) verarbeitet und sind für 1006038k
                              									Zucker belastet worden. Unversteuert blieben 8 Proc. (nach dem Gesetz den nicht
                              									abgefundenen Fabriken erlassen) oder 87483k
                              									Zucker. Die steuerbaren Ueberschüsse (excédents) betrugen 262474k, die
                              									nicht steuerbaren 22823k. Zieht man den nicht
                              									greifbaren Zucker der Melassen mit 5 Proc. und die theilweisen Fehlbeträge ab, so
                              									bleibt das Reinergebniſs 1306664k Zucker. Nimmt
                              									man wie früher an, daſs 85k Rüben 1hl Saft ergeben haben, so berechnet sich die in
                              									den nicht abgefundenen Fabriken verarbeitete Menge Rüben auf 23 571945k und die Ausbeute auf 5,54 Proc. raffinirten oder
                              									6,46 Proc. Rohzucker (gegen 5,34 und 6,23 Proc. im Vorjahr).
                           Die Zahl der thätigen abgefundenen (abonnirten) Fabriken
                              									betrug 384 (gegen 325 im Vorjahr), 11 (gegen 4 im Vorjahr) blieben auſser
                              									Thätigkeit, Verarbeitet wurden 1761339 380k Rüben
                              									mit der gesetzlichen Ausbeute von 5 Proc. und 3115510135k mit der gesetzlichen Ausbeute von 6 Proc. (raffinirtem Zucker), im
                              									Ganzen 4876849515k. Die Anschreibung betrug
                              									dementsprechend 274844509k, nebst 153075k als zeitweise Zulassung (admission temporaire).
                              									Nachgewiesen wurden an Ueberschuſs 157757631k.
                              									Zusammen wurden also erhalten 432755258k, d.h.
                              									8,87 Proc. raffinirter oder 10,34 Proc. Rohzucker (gegen 8,12 und 9,47 Proc. im Vorjahr). Diese
                              									Ziffer ist mit Rücksicht auf den in der Melasse enthaltenen, nicht ganz gewonnenen
                              									Zucker auf etwa 8,75 und 10,20 Proc. zu verringern.
                           Zusammen haben also 391 Fabriken (gegen 413 im Vorjahr)
                              									gearbeitet. 22 haben gefeiert oder bestehen nicht mehr. Verarbeitet wurden im Ganzen
                              										4900421600k Rüben (gegen 3383381905k im Vorjahr). Erzielt wurden in runder Summe 506
                              									Millionen Kilogramm Rohzucker (gegen 308 Millionen im Vorjahr). Zieht man hiervon
                              									die ungefähr in der Melasse verbliebene Menge ab, so bleiben 500 Millionen
                              									Kilogramm. Nimmt man rund 10 Proc. Ausbeute an, so gehörten dieses Jahr 1000k Rüben zu einem Sack Zucker, gegen 1098 und
                              										1467k in den beiden vorhergehenden Jahren.
                           Nach den amtlichen Mittheilungen betrug die Ausbeute in den vorgehenden Jahren:
                           
                              
                                 Campagne
                                 Fabriken
                                 Ausbeute an Roh-zucher in k
                                 ProcenteRohzucker
                                 
                              
                                 1872/73
                                 519
                                 408000000
                                   5,70
                                 
                              
                                 1873/74
                                 539
                                 396000000
                                   5,91
                                 
                              
                                 1874/75
                                 529
                                 450000000
                                   5,66
                                 
                              
                                 1875/76
                                 530
                                 462000000
                                   5,20
                                 
                              
                                 1876/77
                                 514
                                 243000000
                                   5,00
                                 
                              
                                 1877/78
                                 501
                                 397000000
                                   7,20
                                 
                              
                                 1878/79
                                 501
                                 432000000
                                   5,44
                                 
                              
                                 1879/80
                                 495
                                 271000000
                                   5,45
                                 
                              
                                 1880/81
                                 493
                                 320000000
                                   4,77
                                 
                              
                                 1881/82
                                 486
                                 380000000
                                   6,18
                                 
                              
                                 1882/83
                                 496
                                 412000000
                                   6,10
                                 
                              
                                 1883/84
                                 483
                                 463000000
                                   6,60
                                 
                              
                                 1884/85
                                 449
                                 310000000
                                   6,87
                                 
                              
                                 1885/86
                                 413
                                 308000000
                                   9,11
                                 
                              
                                 1886/87
                                 391
                                 500000000
                                 10,20
                                 
                              
                           
                           An Melasse wurden erhalten 92819204k oder 1,92
                              									Proc. der Rüben (gegen 3,22 im Vorjahr).
                           Ueber die Denaturirung des zu Rübenuntersuchungen zu
                                 										verwendenden Alkohols bemerkt Dr. A. Herzfeld
                              									Folgendes (Deutsche Zuckerindustrie, 1887 Bd. 12 S.
                              									1175):
                           
                              „Das am häufigsten gebrauchte Denaturirungsmittel für Spiritus ist
                                 											MethylalkoholNähere Angaben siehe Löwenherz, Gesetz und
                                       												Regulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen
                                       												Zwecken, Berlin 1880, Julius Springer., welcher zu 10 Proc. für einzelne Gewerbe auch nur zu 5 Proc. zum
                                 										Alkohol zugesetzt werden muſs. In der Schweiz wird Methylalkohol und Kampfer
                                 										gebraucht. Zur Herstellung von Chemikalien, besonders Alkaloiden, dient Alkohol,
                                 										der mit 5 Proc. Holzgeist oder ½ Proc. Terpentinöl oder 0,025 Proc. Thieröl
                                 										versetzt ist. Terpentinöl für sich allein dient noch zur Denaturirung bei der
                                 										Fabrikation einiger Arzneimittel, Thieröl bei der des Chloroforms, Jodoforms,
                                 										Schwefeläthers und Chloralhydrats. Zur Herstellung von Kollodium, Hoffmannsgeist
                                 										(Spiritus sulfurico-aethereus), Tannin, Salicylsäure und salicylsaurer Salze
                                 										darf man Alkohol, der mit 10 Proc. Aether versetzt ist, steuerfrei verwenden,
                                 										zur Essigfabrikation solchen, der mit 300 Proc. Wasser und 100 Proc. Essig von 6
                                 										Proc. Gehalt an Essigsäure versetzt ist. Die genannten Denaturirungsmittel
                                 										werden thatsächlich gebraucht, vorgeschlagen sind auſser ihnen eine ganze
                                 										Anzahl. Ich sehe von der Aufzählung derselben ab und begnüge mich damit, die
                                 										genannten daraufhin zu betrachten, welche davon für die Zwecke der Rübenuntersuchung brauchbar sind. Von vornherein
                                 										ausschlieſsen für diese Zwecke müssen wir Kampfer und Terpentinöl, weil
                                 										dieselben optisch activ sind und die käuflichen Producte bald links, bald rechts
                                 										zu drehen pflegen. Ausgeschlossen von vornherein ist ferner der Aether, schon
                                 										deshalb, weil er viel zu theuer ist, aber auch aus vielen anderen Gründen,
                                 										Welche so offen zu Tage liegen, daſs ich sie nicht aufzuzählen brauche; dasselbe
                                 										gilt von der Essigsäure. Gegen die Verwendung des Holzgeistes zur Denaturirung
                                 										des in den Zuckerfabriklaboratorien gebrauchten Alkohols liegen eine ganze Reihe
                                 										von Bedenken vor. Gesetzt, daſs eine Verwendung von nur 5 Proc. seitens der
                                 										Behörde zugelassen werden sollte, so muſs doch auch durch diesen nicht
                                 										unbeträchtlichen Zusatz die Lösungsfähigkeit des Alkohols für die Verschiedenen
                                 										in der Rübe enthaltenen Substanzen verändert werden; dies wird besonders bei der
                                 										Extractionsmethode der Fall sein, bei welcher die ersten Destillate die
                                 										Bestandtheile des rohen Methylalkohols in angereichertem Zustande enthalten
                                 										müssen. Sodann aber pflegt der rohe Methylalkohol sauer zu reagiren, so daſs
                                 										Inversion von Zucker bei Zusatz desselben bei allen mit heiſsem Alkohol
                                 										arbeitenden Methoden befürchtet werden muſs; eine Neutralisirung des zur
                                 										Denaturirung verwendeten Materials dürfte aber kaum durchführbar sein. Die
                                 										Bedenken, welche gegen den Methylalkohol vorliegen, fallen weg beim Thieröl.
                                 										Dieses wird in so geringer Menge zum Spiritus zugesetzt (0,025 Proc.), daſs die
                                 										Lösungsfähigkeit desselben für die Rübensubstanzen kaum dadurch beeinfluſst
                                 										werden kann. Es reagirt alkalisch, kann also nicht invertirend wirken, es ist
                                 										ferner (wie übrigens auch der Methylalkohol) optisch inactiv. Demgemäſs sind
                                 										einige Zuckerbestimmungen nach der Extractionsmethode mit Alkohol, der mit
                                 										Thieröl bis zu 0,25 Proc. versetzt wurde, günstig ausgefallen. Unangenehm ist
                                 										freilich für den Chemiker, der mit solchem denaturirten Alkohol arbeitet, der
                                 										widerliche Geruch des Thieröles. Da die Rosten der Denaturirung mit Thieröl sehr
                                 										gering sind, sie betragen für 100k Alkohol zur
                                 										Zeit nicht mehr als 0,275 M., so halte ich dafür, daſs von den gegenwärtig in
                                 										Gebrauch befindlichen Denaturirungsmitteln das Thieröl für die Zwecke der
                                 										Zuckerbestimmungen in der Rübe das geeignetste ist.“
                              
                           Zur Untersuchung des Rohzuckers auf schweflige Säure
                              									empfahl M. J. Davidsen (Deutsche Zuckerindustrie, 1887
                              									Bd. 12 Nr. 30, 1. Beilage S. 939) folgendes Verfahren als leicht ausführbar und zweekmäſsig:
                              									Die Untersuchung gründet sich auf die reducirende Wirkung der schwefligen und
                              									unterschwefligen Säure auf Jodsäure, aus der hierbei Jod freigemacht wird, dessen
                              									Vorhandensein man dann in bekannter Weise mittels Stärkelösung erkennt. In ein
                              									Reagenzglas bringt man 1 bis 1g,5 des zu
                              									untersuchenden Zuckers und übergieſst ihn mit 1,5 bis 2cc kalter, sehr verdünnter Stärkelösung; wenn der Zucker gröſstentheils
                              									gelöst ist, gieſst man einige Tropfen einer schwachen Jodsäurelösung hinzu. Auf
                              									Grund des specifischen Gewichtes der Zuckerlösung kann man die Jodsäurelösung, indem
                              									man sie vorsichtig an der Seite des schräg gehaltenen Reagenzglases herabflieſsen
                              									läſst, darüberschichten, ohne daſs eine Mischung der beiden Lösungen eintritt. Es
                              									zeigt sich dann – wenn der Zucker auch nur Spuren von schwefliger oder
                              									unterschwefliger Säure enthält – ein blauer Ring an der Berührungsstelle beider
                              									Flüssigkeiten, entweder sofort oder nach Verlauf einiger Zeit.
                           Bei ersten Producten gibt diese Untersuchungsmethode sehr gute Resultate, bei
                              									schlechten Nachproducten und Melassen ist dagegen der Schluſs von dem Auftreten des
                              									blauen Ringes auf die Benutzung von schwefliger Säure bei der Herstellung des
                              									Zuckers nicht ohne Weiteres zulässig, weil hier das Freiwerden des Jodes auch in der
                              									Wirkung von reducirendem organischen Nichtzucker seinen Grund haben kann.
                           Wenn man in einem Rohzucker schweflige Säure nachgewiesen hat, und noch wünscht, ein
                              									Urtheil über die Menge der vorhandenen schwefligen Säure zu erhalten, kann man 10g Zucker in kaltem luftfreien destillirten Wasser
                              									lösen, mit Schwefelsäure neutralisiren und nach Zusatz von einigen Tropfen
                              									Stärkelösung mit 1/100 normaler Jodlösung titriren, bis die blaue Farbe nicht mehr
                              									verschwindet. Nach dieser Methode untersucht, brauchten nicht geschwefelte Rohzucker
                              									gewöhnlich bis 0cc,3 1/100 normaler Jodlösung, dagegen können
                              									die geschwefelten Zucker – was ja auch in der Natur der Sache liegt – sehr
                              									verschiedene Mengen freies Jod binden, und zwar hat der Verfasser Zucker untersucht,
                              									von denen 10g bis 9cc,8 1/100 normaler Jodlösung verbrauchten.
                           Rechnet man dies auf schweflige Säure um, so ergibt sich für den Gehalt des Zuckers
                              									an schwefliger Säure 0,03 Proc., eine Menge, die beim Raffiniren nicht gut ohne
                              									Wirkung sein kann.
                           In einer Untersuchung über den Einfluſs der verschiedenen
                                 										Reinigungsarbeiten im Betriebe auf den Rübensaft (Zeitschrift des Vereins für
                                 										Rübenzuckerindustrie, 1887 Bd. 37 S. 823) zeigte K.
                                 										v. Nieſsen durch genaue Bestimmung der wirklichen Reinheiten bei
                              									zahlreichen sorgfältig genommenen Saftproben und Prüfung der Einzel- wie der
                              									Durchschnittsergebnisse Folgendes:
                           1) Scheidesaturation. Durch die beschriebene
                              									Arbeitsweise wird der Saft durch die Scheidesaturation um etwa 5 Proc. in der
                              									wirklichen Reinheit verbessert. Der wirkliche Nichtzucker auf 100 Zucker wurde von 13,52 Proc. auf 7,77
                              									Proc. vermindert, es wurden demnach 42,1 Proc. des Nichtzuckers durch die
                              									Scheidesaturation aus dem Saft entfernt.
                           2) Erste Filtration durch Filterpressen. Der Saft wird
                              									durch diese Behandlung ganz erheblich verschlechtert, und zwar ist die
                              									Verschlechterung um so gröſser, je länger die Filterpresse im Gange ist. Die
                              									Verschlechterung ist bei der Berücksichtigung des Kalkes bei der Bestimmung der
                              									Reinheiten bedeutend geringer, ist aber nicht einzig durch den Kalk bedingt. Daſs
                              									die Verschlechterung schon gleich nach dem Anstellen beginnt, ja dann sogar öfters
                              									höher ist, als nach ganz kurzem Gange, glaubt Verfasser der schlechten Reinigung der
                              									Filterpressen zuschreiben zu müssen. Der alte Schlamm sitzt häufig noch an vielen
                              									Stellen des Rahmens und der Tücher fest, und bietet durch seine Auflockerung dem neu
                              									eintretenden Saft noch bessere Gelegenheit Salze aufzunehmen. Die Zunahme des
                              									Nichtzuckers auf 100 Zucker beträgt im Durchschnitt 2,99 Proc. also 31,81 Proc. des
                              									Gesammtnichtzuckers. Es sind durch die Filterpressen ohne Berücksichtigung des
                              									Kalkes 52,92 Proc. mit Berücksichtigung 13,52 Proc. des durch die Scheidesaturation
                              									gefällten Nichtzuckers wieder aufgenommen worden. Diese Zahlen beweisen deutlich,
                              									daſs das früher ganz allgemein übliche Absitzenlassen seinen recht guten Grund
                              									hatte. Abgesehen von der Ersparung an Dampfkraft, Filterpressen, Tüchern und
                              									Kohlensäure, hatte es auch den Vorzug, reinere Säfte zu liefern.
                           3) Zweite Saturation. Der Saft wird durch die zweite
                              									Saturation flicht verbessert.
                           4) Zweite Filtration durch Filterpressen. Auch hier
                              									tritt eine, wenn auch sehr geringe Verschlechterung ein; der Nichtzucker auf 100
                              									Zucker stieg im Durchschnitt um 0,48 Proc. d.h. um 5,29 Proc. vom
                              									Gesammtnichtzucker. Die Alkalität ist auf dieses Ergebniſs ohne Einfluſs.
                           5) Filtration über Knochenkohle. Verwandt wurden 11,8
                              									Proc. Die Filter gingen 12 Stunden mit Dicksaft und darauf 12 Stunden mit
                              									Dünnsaft.
                           a) Dünnsaft-Fillration. Auſser leider nicht bestimmter
                              									Entfärbung findet eine Verbesserung des Dünnsaftes nicht statt. Vielmehr wird der
                              									auf den Dicksaft folgende Dünnsaft, da die durch die Knochenkohle aus ersterem
                              									absorbirten Salze wieder ausgewaschen werden, chemisch erheblich verschlechtert.
                              									Dieses findet wohl hauptsächlich nur in den ersten auf die Dicksaft-Filtration
                              									folgenden Stunden statt, und zwar tritt hier eine Vermehrung des Nichtzuckers auf
                              									100 Zucker um 0,54 Proc. gleich 5,41 Proc. des Gesammtnichtzuckers ein. Wenn sich
                              									aber die Quotientverringerung im Durchschnitt auch in späteren Stunden zeigt, so ist
                              									dieses doch darauf zurückzuführen, daſs einzelne Säfte in einem Verhältniſs zu
                              									einander standen, welches für diese geringen Unterschiede doch wohl nicht genau
                              									genug war. In späteren Stunden hört dann jegliche chemische Wirkung auf und es
                              									findet nur noch eine geringe mechanische Wirkung statt.
                           
                           b) Dicksaft-Filtration. Durch die Knochenkohle läſst
                              									sich im Betriebe eine recht bedeutende chemische Wirkung erzielen. Es sind 1,04
                              									Proc. des Nichtzuckers auf 100 Zucker gleich 10,96 Proc. des Gesammtnichtzuckers
                              									durch die Knochenkohle entfernt worden. Zwar verliert die Knochenkohle nach kurzer
                              									Zeit ihre Wirkung, so daſs dieselbe schon nach zwei Stunden als schwach zu
                              									bezeichnen ist, jedoch beweisen alle angeführten Zahlen zur Genüge, daſs die
                              									Ansicht, die Knochenkohle habe im Betriebe überhaupt keine chemische Wirkung, eine
                              									sehr irrige ist, und alle Surrogate, welche bisher versucht worden und noch versucht
                              									werden, haben es nicht vermocht, die Knochenkohle zu verdrängen. Der einzige Vorzug,
                              									welchen einige wenige Verfahren (schweflige Säure, 3 bis 4fache Saturation) vor der
                              									Knochenkohle haben, ist der, daſs sie ein billigeres Arbeiten gestatten, was ja bei
                              									den augenblicklichen Verhältnissen nicht zu unterschätzen ist, man solle sich dabei
                              									aber nur nicht einreden, daſs man auch bessere Producte erhalte, als mit der
                              									Knochenkohle. Wenn man aber mit der Knochenkohle nicht die Resultate erzielt, welche
                              									man erwartet hat, so liegt dieses lediglich in ihrer falschen Verwendung. Vor allen
                              									Dingen ist die Anwendung der Knochenkohle eine viel zu geringe, zweitens ist die
                              									Zeitdauer der Berührung des Saftes mit der Knochenkohle eine viel zu kurze, drittens
                              									ist die Dünnsaft-Filtration nach der Dicksaft-Filtration auf jeden Fall zu verwerfen
                              									und endlich viertens dürfen die Absüſswässer auf keinen Fall mit zu erstem Product
                              									verarbeitet werden, sondern auf anderen Stationen verwerthet oder mit dem Ablauf vom
                              									I. Product verkocht werden, wie dieses auch von Stammer
                              									längst empfohlen worden ist (vgl. dessen Lehrbuch der
                                 										Zuckerfabrikation I. Aufl. S. 516 und II. Aufl. S. 641).
                           
                              
                                 St.