| Titel: | Neuerungen an Spülhebern. | 
| Autor: | Stn. | 
| Fundstelle: | Band 267, Jahrgang 1888, S. 254 | 
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                        Neuerungen an Spülhebern.
                        Mit Abbildungen.
                        Neuerungen an Spülhebern.
                        
                     
                        
                           Kürzlich sind an Joseph Kretschmann in Berlin 2 Patente (* D. R. P. Kl. 85 Nr. 41527 vom 12. Februar 1887 und Nr. 41545 vom 27. Mai 1887)
                              									ertheilt worden, welche einige bemerkenswerthe Neuerungen an besonders für
                              									Spülzwecke bestimmten Hebern betreffen.
                           Das erste Patent betrifft eine Einrichtung zum Ingangsetzen des Hebers. Danach wird
                              									derselbe mit seinem langen Schenkel (Fig. 1) in dem Boden des zu
                              									entleerenden Behälters wasserdicht hindurchgeführt, so daſs er sich im Boden
                              									verschieben kann. Schiebt man nun den Heber so weit nach unten, daſs das Wasser über
                              									den Scheitel in den langen Schenkel stürzt, so wird dadurch der Heber in Thätigkeit
                              									gesetzt und bleibt auch in Thätigkeit, wenn er wieder gehoben wird, bis der Behälter
                              									bis zum unteren Rande des kurzen Schenkels entleert ist. Diese prinzipielle
                              									Einrichtung ist dem Erfinder patentirt. Die gezeichnete Anordnung macht dieselbe zur
                              									Verwendung als Closetspülapparat geeignet. Wie ersichtlich, ist der Behälterboden
                              									unter dem Heber a mit dem oben erweiterten Spülrohr n verbunden. In diesem ist ein Kolben d mit dem Röhrchen c
                              									angeordnet. Bei Benutzung des Closets wird der mit dem beweglichen Sitzbrett durch
                              									die Schnur p verbundene Hebel i um die Welle f gedreht und schiebt dadurch
                              									den Heber a nach unten, bis das untere Ende des langen
                              									Schenkels sich über d schiebt und dadurch geschlossen
                              									wird. Trotzdem nun das Wasser in den Heber stürzt und denselben füllt, kann er nicht
                              									in Thätigkeit treten; dagegen flieſst etwas Wasser durch das Röhrchen e in das Spülrohr bezieh. den Closettrichter und
                              									benetzt dessen Wände. Hebt sich aber das Sitzbrett nach beendeter Sitzung und hebt
                              									dabei das Gewicht g auch den Heber a, so entleert sich dieser in das Spülrohr, tritt
                              									dadurch in Thätigkeit Fig. 2. und leitet die Spülung
                              									ein. Dieselbe hört erst nach Entleerung des Behälters auf.
                           Fig. 1., Bd. 267, S. 255Fig. 2., Bd. 267, S. 255 Um den Grad der Entleerung des Behälters, also die Spülwassermenge zu bestimmen, bringt der Erfinder nach dem 2.
                              									Patente im kurzen Schenkel eines Hebers durch Schraubenstopfen o. dgl.
                              									verschlieſsbare Oeffnungen an (Fig. 2). Durch Fortnahme eines der
                              									Stopfen und Schlieſsen der darüber liegenden Oeffnungen kann man also die Dauer der
                              									Heberwirkung begrenzen. Beide Einrichtungen können sowohl bei Schenkel- als bei
                              									Glockenhebern Verwendung finden. (Vgl. auch 1887 264 *
                              									213.)
                           
                              Stn.