| Titel: | Dr. O. v. Ritgen, Neueres auf dem Gebiete des Blitzableiterwesens. | 
| Autor: | O. v. Ritgen | 
| Fundstelle: | Band 269, Jahrgang 1888, S. 208 | 
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                        Dr. O. v. Ritgen, Neueres auf dem Gebiete des
                           								Blitzableiterwesens.
                        (Fortsetzung des Berichtes Bd. 265 S.
                           								145.)
                        v. Ritgen, Neueres auf dem Gebiete des
                           								Blitzableiterwesens.
                        
                     
                        
                           Im Anschlusse an den Aufsatz „Plan, Ausführung und Veranschlagung der
                                 										Blitzableiter“ in D. p. J, 1887 265 145 ff., sei hier über einige seitdem auf diesem
                              									Gebiete erfolgte Veröffentlichungen berichtet.
                           Der Zweck jenes Aufsatzes bestand in erster Linie darin, die wichtigsten
                              									theoretischen Gesichtspunkte darzulegen, von welchen Bauleitende bei Prüfung und Richtigstellung
                              									vorgelegter Entwürfe für Blitzableiteranlagen auszugehen haben werden. Die dort
                              									ausgesprochene Ansicht, daſs die Bauleitenden selbst in der Regel eine solche
                              									Prüfung vorzunehmen genöthigt wären, weil die von den Verfertigern eingereichten
                              									Entwürfe in vielen Fällen nach einem gewissen Herkommen ohne theoretische Begründung
                              									abgefaſst seien, hat inzwischen durch die Ausführungen eines im Metallarbeiter, 1887 Nr. 48, 49 und 50, erschienenen
                              									Artikels „Das Blitzableiter-Unwesen“ eine ausdrückliche Bestätigung erfahren.
                              									Mit Recht wird darin hervorgehoben, daſs der Schmied, der Schlosser, der Klempner,
                              									der Dachdecker in sehr vielen Fällen ganz auf eigene Faust, ohne Zuratheziehung
                              									sachverständiger Techniker, solche Anlagen ausführen, was selbstverständlich zu
                              									Unzuträglichkeiten führt, daſs aber ein noch gröſserer Schaden für das
                              									Blitzableiterwesen im Wirken jener Installateure liegt, welche sich mit Vorliebe
                              										„Fachleute“ nennen, mit dem Heiligenschein des unantastbaren Wissens
                              									umgeben, jeder Belehrung unzugänglich sind, indem sie sich auf die groſse Zahl der
                              									von ihnen eingerichteten Anlagen berufen, aber weder die erforderlichen
                              									theoretischen Kenntnisse noch im mindesten wirkliche elektrotechnische Praxis
                              									besitzen.
                           Selbst wissenschaftlich vorgebildete Architekten können leicht von solchen
                              									Halbwissern, die ihre in selbstbewuſster Weise vorgetragenen Darlegungen reichlich
                              									mit Kunstausdrücken aus dem Gebiete der Elektrotechnik auszustatten verstehen,
                              									getäuscht werden, sofern sie es versäumt haben, sich durch besonderes Studium mit
                              									diesem den bautechnischen Wissenschaften sonst ferner liegenden Gebiete vertraut zu
                              									machen. Die Schwierigkeit liegt eben darin, daſs dabei Kenntnisse aus der
                              									Elektricitätslehre nothwendig sind, letztere aber bisher noch nicht zu den
                              									bautechnischen Fächern gerechnet wurde, und daſs andererseits die Lehrer und Kenner
                              									der Elektricitätslehre meist nicht genügend mit der Technik vertraut sind. Dies ist
                              									auch der Grund, weshalb geeignete Persönlichkeiten, denen die Beaufsichtigung der
                              									Ausführung neuer und der Prüfung vorhandener Blitzableiteranlagen mit vollem
                              									Vertrauen übertragen werden könnte, sehr schwer zu finden sind.
                           Mit der Einführung des elektrischen Beleuchtungswesens und der Telephone wird
                              									vielleicht eine Brücke geschlagen, welche einen lebhafteren Wechselverkehr
                              									bautechnischer und elektricitätswissenschaftlicher Bestrebungen vermittelt.
                           Einstweilen können wir aber nur den Rath wiederholen, durch eigenes Studium sich zu
                              									helfen, fügen ferner aber den hinzu, soweit angängig berufene elektrotechnische
                              									Firmen, welche unter Mitwirkung wissenschaftlich gebildeter Elektrotekten arbeiten,
                              									und von welchen man vielfach ohnedies die Materialien und Zubehörstücke für
                              									Blitzableiteranlagen bezieht, auch mit der Einrichtung zu betrauen.
                           Zur Bestätigung des Vorstehenden möge hier weiter
                              									bemerkt werden, daſs die
                              									hier vertretene Ansicht auch in den Kreisen der Gas- und
                                 										Wasserfachtechniker getheilt wird, wie nachfolgende Stelle aus dem
                              									Jahrgange 1887 Bd. 9 Heft 7 der Zeitschrift „Der
                                    											Gastechniker“ abgedruckten Aufsatze über „Vorkehrungen zum
                                 										Schütze gegen Blitzgefahr“ von A. Herricht
                              									beweisen möge. Es heiſst dort auf S. 156:
                           
                              „Immer werden die vorherrschenden speciellen Verhältnisse ausschlaggebend für die
                                 										Anordnung und Ausführung einer Blitzableiteranlage sein. Es lassen sich freilich
                                 										wohl im Allgemeinen gültige Normalien für die zu Blitzableitern zu verwendenden
                                 										Materialien geben, nicht aber ist es möglich, für ganze Anlagen stets gültige
                                 										Regeln aufzustellen.“
                              
                           Und weiter:
                           
                              „Vor und während der Ausführung von Blitzschutzvorrichtungen ist eine lange Reihe
                                 										mannigfacher Umstände in Erwägung zu ziehen, und derartige Arbeiten, wenn sie
                                 										ihrem Zwecke auch wirklich in allen Fällen entsprechen sollen, dürfen durchaus
                                 										nicht dem nächsten Schlossermeister oder Dachdecker übertragen werden, sondern
                                 										nur Männern, die sich speciell damit befassen, oder solchen, welchen man
                                 										gründliche Kenntnisse elektrischer Erscheinungen zutrauen kann. Wir betonen
                                 										diesen Umstand ausdrücklich deshalb, weil dagegen nur zu häufig gesündigt
                                 										wird.
                              
                           
                              „Wir könnten für die Richtigkeit dieser Bemerkung eine groſse Anzahl
                                 										wohlbeglaubigter Beispiele anführen, in welchen der Blitz gröſsere und geringere
                                 										Schäden verursacht hat, trotzdem die betreffenden Objekte mit sogen.
                                 										Blitzableitern versehen waren; bei näherer Untersuchung solcher Fälle stellte
                                 										sich immer ein groſser Fehler heraus, ein Fehler, der die ganze Anlage nur zu
                                 										häufig zu einer Blitzgefahr statt zu einer Blitzschutzvorrichtung machte.
                              
                           
                              „Gerade der Umstand, daſs das Blitzableiterwesen von jeher und besonders
                                 										gegenwärtig zum gröſsten Theile in nicht sachverständigen Händen sich befindet,
                                 										hat es verschuldet, daſs die segensreiche Franklin'sche Erfindung bisher nicht die ihr gebührende Verbreitung
                                 										gefunden hat.“
                              
                           Wenn bei der nachgewiesenermaſsen stark vermehrten Gewitterhäufigkeit und bei dem
                              									Umstände, daſs nach Berechnungen des Prof. Karsten die
                              									durch Blitzschäden jährlich in der Provinz Schleswig-Holstein erwachsenden Kosten
                              									sich auf etwa 300000 M. belaufen, für ganz Deutschland aber auf 7 bis 8 Millionen
                              									Mark geschätzt werden müssen, das öffentliche Interesse sich der Blitzableiterfrage
                              									mehr als bisher wird zuwenden müssen, so mag es freudig begrüſst werden, daſs
                              									gegenwärtig zahlreiche Vereine von Architekten und Ingenieuren wie von Gas- und
                              									Wasserfachleuten sich mit der Aufgabe befassen, allgemein gültige Bestimmungen
                              									darüber aufzustellen, wie weit der vom Standpunkte des Blitzschutzes der Gebäude so
                              									wünschenswerthe Anschluſs der Blitzableiter an die Röhrensysteme städtischer Gas- und Wasserleitungen u.s.w. in Rücksicht auf
                              									die Sicherheit der letzteren zu gestatten sei.
                           Bekanntlich ist in Folge einer vom Sächsischen Ingenieur- und Architekten verein
                              									ausgegangenen Anregung der Anschluſs der Gebäudeblitzableiter an die Gas- und
                              									Wasserleitungen bei Gelegenheit des im J- 1887 zu Hamburg abgehaltenen Verbandstages
                              									deutscher Architekten- und Ingenieurvereine unter die Berathungsgegenstände für das
                              									Verbands-Jahr 1887/88 aufgenommen worden. Wenn schon der Antrag des erstgenannten
                              									Vereines mit Entschiedenheit dahin gerichtet ist, daſs solche Anschlüsse nicht nur
                              									gestattet, sondern sogar vorgeschrieben werden sollen, so dürfte doch eine allgemeine Einigung über diese
                              									Frage keinesfalls ohne vorherige Ueberwindung groſser Schwierigkeiten zu Stande
                              									kommen. Es wird daher diese Frage wohl länger in der Schwebe bleiben, als es zu
                              									wünschen wäre, und dürfte es von Interesse sein, hier etwas eingehender über das
                              									Geschichtliche der zur Lösung dieser Frage gepflogenen Verhandlungen sowie über den
                              									weiteren hierüber vorliegenden Stoff zu berichten.
                           Zunächst wird es nicht überraschen, wenn gerade der Sächsische Ingenieur- und Architektenverein dem Verbände den Vorschlag zum
                              									Austrage dieser Angelegenheit dringend ans Herz legte, denn auch das königl.
                              									sächsische Ministerium ist es gewesen, welches schon im J. 1882 den ersten Schritt
                              									that durch Verbreitung der in seinem Auftrage von der königl. sächsischen
                              									technischen Deputation bearbeiteten Schrift: „Gemeinfaſsliche Belehrung über die Anlegung von Blitzableitern
                              										u.s.w.Vgl. 1887 265 216. Dem bauenden
                              									Publikum sowie Behörden und sonstigen Interessenten wurden dadurch leichtfaſsliche
                              									Aufklärungen über die wichtigsten in Betracht kommenden theoretischen Gesichtspunkte
                              									ebenso wohl wie eine Art Instruction für die praktischen Ausführungen zugänglich
                              									gemacht.
                           Als nun jener sächsische Verein beim Verbandstage 1887 der deutschen Architekten und
                              									Ingenieure die Lösung der Frage auf dem Wege gemeinsamer Arbeit anregte, begründete
                              									er seine Anträge in nachstehender Denkschrift:Vgl. Mittheilungen des Verbandes deutscher
                                       												Architekten- und Ingenieurvereine, 1887 Nr. 10 S. 34
                                    									ff.
                           
                              „Die nach den Ergebnissen statistischer Erhebungen von Jahr zu. Jahr (seit 1850
                                 										auf das Dreifache) gestiegene Blitzgefahr hat in gröſseren Städten immer
                                 										häufiger die Frage aufwerfen lassen, ob nicht die von berufener Seite als
                                 										wirksamste Erdleitungen bezeichneten Wasser- und Gasleitungssysteme durch
                                 										Anschluſs der Blitzableitungen an dieselben für den Schutz von Leben und
                                 										Eigenthum nun thatsächlich auch nutzbar gemacht werden können. So weit diese
                                 										Frage eine vorläufige Beantwortung von Seiten der zuständigen städtischen
                                 										Behörden gefunden hat, ist dieselbe in Folge des Widerspruches der zu Rathe
                                 										gezogenen Gas- und Wasserfachmänner eine ablehnende gewesen; ja es haben früher
                                 										stillschweigend geduldete Anschlüsse aus Anlaſs jenes lebhaften Widerspruches
                                 										hier und da neuerdings entfernt werden müssen.
                              
                           
                              „Gleichwohl haben sich die Stimmen derer gemehrt, welche die Nützlichkeit und
                                 										Nothwendigkeit des erwähnten Anschlusses anerkennen, und in mehreren städtischen
                                 										Verwaltungen ist die Angelegenheit neuerdings in einem von Hause aus nicht
                                 										gegnerischen Sinne in Erwägung gezogen worden.
                              
                           
                              „Die Wahrscheinlichkeit, daſs hiernach an verschiedenen Orten demnächst
                                 										Entschlieſsungen gefaſst werden, welche die Sicherheit der Bevölkerung auf
                                 										längere Zeit beeinflussen müssen, gab dem Sächsischen Ingenieur- und
                                 										Architektenvereine Veranlassung, seinerseits nach Kräften zur Klärung der
                                 										bezüglichen Meinungen mit beizutragen und dem Urtheile der Theoretiker, welches
                                 										in vorurtheilsvoller Weise oft ohne Weiteres als unpraktisch zurückgewiesen
                                 										wird, dasjenige von Technikern zur Seite zu stellen, an deren Beherrschung der
                                 										in Frage kommenden praktischen Aufgaben ebenso wenig zu zweifeln ist, wie an
                                 										ihrem Verständnisse für die von Seiten der Physiker gegebene Begründung des
                                 										Vorschlages, die Blitzableiter an die städtischen Rohrnetze anzuschlieſsen.
                              
                           
                           
                              „Eingehende Berathungen des Gegenstandes unter specieller Berücksichtigung der
                                 										von gas- und wasserfachmännischer Seite erhobenen Bedenken haben den genannten Verein dazu geführt, sich für den
                                    											Anschluß auszusprechen, und in der Voraussicht, unter der Mehrzahl der
                                 										Techniker Deutschlands die gleiche Auffassung zu finden bezieh. entstehen zu
                                 										sehen, zu einer Meinungskundgebung der Technikerschaft in der in Rede stehenden
                                 										Angelegenheit Anregung zu geben.“
                              
                           Demnächst werden auſser den erwähnten im Auftrage des königl. sächsischen
                              									Ministeriums erschienenen Broschüren folgende einschlägliche Schriften besonders
                              									hervorgehoben:
                           Verhandlungen in der königl. preußischen
                                 										Akademie der Wissenschaften, 1876 bis 1880.
                           Melsens„Des paratonnères u.s.w.“, 1877.
                           
                              „Report of the lightning rod conference“, 1881.
                              
                           Töpler,„Ueber einige Experimente zur Blitzableiterfrage“, Elektrotechnische
                                 										Zeitschrift, 1884, und
                           „Die Blitzgefahr“. Herausgegeben im Auftrage des Elektrotechnischen
                              									Vereines, Berlin 1886.
                           „Aus dem Studium der einschlägigen Literatur,“ fährt dann
                              									die Denkschrift fort, „geht hervor, daſs bei der Begründung der empfohlenen
                                 										Einrichtung weder Lücken gelassen, noch Behauptungen aufgestellt worden sind,
                                 										welche nicht durch die jetzt in groſsem Maſsstabe möglichen und auch
                                 										aasgeführten Experimente und durch die an Entladungen atmosphärischer
                                 										Elektricität gemachten Beobachtungen gedeckt würden.
                           
                              „Dagegen muſs von den seitens der Gegnerschaft erhobenen Zweifeln, Befürchtungen
                                 										und Widersprüchen gesagt werden, daſs sie der experimentellen Grundlage
                                 										entbehren und durch zuverlässige Naturbeobachtungen nicht unterstützt werden.
                                 										Insbesondere ist keinerlei Nachweis dafür erbracht, daſs an den vorhanden
                                 										gewesenen Anschlüssen in Folge derselben eine Schädigung der Rohrleitungen durch
                                 										Blitzschlag eingetreten sei, während bereits eine Reihe von Fällen vorliegt, in
                                 										welchen nicht angeschlossene Rohre durch den aufschlagenden Funken verletzt
                                 										worden sind. Daſs bei mangelhafter Metallverbindung auch jetzt schon – in den
                                 										nicht angeschlossenen Rohrleitungen – Funkenbildungen auftreten, ist durch die
                                 										bei Gewittern gemachten Beobachtungen, sowie durch entsprechende Experimente
                                 										auſser Zweifel gestellt worden; ebenso aber auch, daſs diese Funkenbildungen
                                 										weder das im Rohre eingeschlossene Sauerstoff lose Gas zur Explosion bringen
                                 										können, noch das etwa im Erdboden aufsickernde, mit atmosphärischer Luft
                                 										vermischte Gas, bei welchem die Verbreitung einer Entzündung durch den
                                 										durchlässigen Boden in derselben Weise gehindert wird, wie dies bei der
                                 										Sicherheitslampe durch das umschlieſsende Drahtnetz geschieht. Die bei solchen
                                 										Funkenbildungen in discontinuirlichen Leitern unvermeidlichen kleinen
                                 										Schmelzungen werden nach erfolgtem Anschlusse die Solidität des Rohrnetzes nicht
                                 										mehr und nicht minder beeinflussen, als sie es bisher gethan haben.
                              
                           
                              „In Betreff der Wärmeentwickelung, welche Blitzströme in continuirlich leitenden
                                 										Rohrsystemen bewirken, ist den vielfach geäuſserten Befürchtungen gegenüber
                                 										daran zu erinnern, daſs es sich hier nur um sehr mäſsige Zustandsänderungen
                                 										handeln kann. Der Fall, daſs ein 5mm starker
                                 										Telegraphendraht durch einen fortgeleiteten Blitzstrom zum Rothglühen (900° C.)
                                 										gebracht wird, gehört zu den Seltenheiten. Ein eben solcher Blitzschlag würde
                                 										eine Rohrleitung von nur 30qc Eisenquerschnitt
                                 										um 0,04° C., zwei Flanschschrauben von je 1qc,5 Querschnitt um 4° erwärmen. In Bezug hierauf wolle das Gutachten der
                                 										königl. sächsischen technischen Deputation, Anhang zur erwähnten
                                 										gemeinfaſslichen Belehrung S. 58 nachgelesen werden, woselbst auch ein hier
                                 										einschlagender, verhältniſsmäſsig ungünstiger Fall naher besprochen wird.
                              
                           
                              „Auch die Gefährdung der an unterbrochenen Rohrleitungen beschäftigten Arbeiter
                                 										ist gegen den Anschluſs ins Feld geführt worden, obgleich nach den bekannten
                                 										Vorgängen der Elektricitätsausbreitung im Boden durch Vermittelung der Rohrstränge diese Gefahr
                                 										bereits bisher bestanden hat und jetzt, wie später nach erfolgtem Anschlusse,
                                 										durch eine aus Telegraphendraht rasch herzustellende Verbindung der Rohrenden
                                 										sicher beseitigt werden kann.“
                              
                           Der Verein empfiehlt dann weiter den Fachgenossen die Annahme folgender 5 Sätze:
                           1) Der volle oder theilweise Uebergang der Blitzschläge in Gas-
                              									und Wasserleitungen, wo solche vorhanden sind, ist unvermeidlich;
                           2) durch die Anlage von Gas- und Wasserleitungen in und an
                              									Gebäuden wird die Blitzgefahr für diese Gebäude gesteigert;
                           3) da wo Gas- und Wasserleitungen vorhanden sind, ist ohne den
                              									Anschluſs der Blitzableitungen an dieselben ein zuverlässiger Blitzschutz der
                              									Gebäude nicht möglich;
                           4) durch diesen Anschluſs an das Rohrnetz werden bestehende
                              									Gefahren für dasselbe vermindert, neue aber nicht herbeigeführt;
                           5) die Herbeiführung der behördlichen Genehmigung zum Anschlusse
                              									der Blitzableiter an Gas- und Wasserleitungen ist nach Vorstehendem zur Beseitigung
                              									der Blitzgefahr unerläſslich;
                           und fordert zum Schlusse auf, die mit etwa schon bestehenden
                              									derartigen Anschlüssen gemachten Erfahrungen u.s.w. zusammenzustellen.
                           Wie oben angedeutet, hat der Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine
                              									beschlossen, zunächst die übrigen deutschen Einzelvereine zum Berichte in dieser
                              									Angelegenheit aufzuforden, und wir dürften ein Ergebniſs der anzustellenden
                              									Ermittelungen erst bei Gelegenheit des diesjährigen in Cöln abzuhaltenden
                              									Verbandstages erwarten.
                           Fast zur selben Zeit aber, als der obige Beschluſs von der Vertretung der deutschen
                              									Baumeister gefaſst wurde, fanden bei der ebenfalls in Hamburg tagenden
                              									Jahresversammlung des Deutschen Vereines von Gas- und Wasserfachmännern eingehende
                              									Berathungen über denselben Gegenstand statt.
                           Das Ergebniſs dieser Verhandlungen war zunächst das, daſs der Vereinsvorstand
                              									beauftragt wurde, alle zur Klärung der Angelegenheit nützlich erscheinenden Schritte
                              									zu thun und in der nächsten Versammlung im J. 1888 – bei der letzten Versammlung am
                              									13. Juni in Stuttgart ist eine Commission zur Durchberathung der Frage gewählt
                              									worden – darüber zu berichten. (Vgl. S. 230 dieses Heftes.)
                           Von den inzwischen in Einzelvereinen erfolgten Besprechungen über
                              									den fraglichen Gegenstand sei folgendes mitgetheilt:
                           In einer Versammlung der Gas- und
                                 										Wasserfachmänner Schlesiens und der Lausitz sowie Brandenburgs führte
                              									Stadtbaurath Schneider (Cottbus) zu Gunsten der
                              									Anschlüsse zunächst anVerhandlungen der Gas- und Wasserfachmänner Schlesiens und der Lausitz sowie
                                    											Brandenburgs (Journal für Gasbeleuchtung und
                                       												Wasserversorgung). daſs nach Mittheilung des
                              									Specialtechnikers Kirchhoff demselben kein Fall bekannt
                              									geworden sei, wo der Blitz ein Gas- oder Wasserrohr, welches mit dem Blitzableiter
                              									verbunden war, zerstört hätte, daſs vielmehr jenem Rohrsysteme selbst durch den
                              									Anschluſs des Blitzableiters ein Schutz gewährt würde. Voraussetzung hierbei sei
                              									natürlich, daſs jene Rohrsysteme in sich stetige Leitungen bilden, was, wie schon
                              										Melsens bemerkt, nur dann der Fall sei, wenn die
                              									Röhren Bleidichtung haben. Aber selbst bei Anwendung von Kautschuk als
                              									Dichtungsmaterial der Röhren hätten Versuche mit einer 100m langen Leitung nachgewiesen, daſs letztere dem
                              									Abflusse eines elektrischen Versuchsstromes noch geringeren Widerstand boten als eine
                              									vorschriftsmäſsig ausgeführte Blitzableitung nach einem Brunnen.
                           Nach dem bekannten Gutachten der königl. sächsischen technischen
                              									Deputation vom 5. Januar 1882 mache ferner die Verbindung eines Blitzableiters mit
                              									dem Straſsenrohrnetze einer städtischen Gas- und Wasserleitung von passender
                              									Beschaffenheit die Anbringung einer Erdplatte überflüssig.
                           Nach diesen für die Herstellung der Anschlüsse günstigen Urtheilen
                              									berichtete Herr Schneider weiter, daſs auch in der zu
                              									Graz abgehaltenen Generalversammlung des Vereines der Gasindustriellen
                              									Oesterreich-Ungarns vom Jahre 1883 die Frage besprochen wurde, ob eine Verbindung
                              									der Blitzableiter den städtischen Gas- und Wasserrohren Schaden bringen könne, daſs
                              									dort jedoch diese Frage, da das Rohrnetz der Hochquellen nicht mit Blei, sondern mit
                              									Kitt und Holzzwickeln gedichtet ist, ablehnend beantwortet worden sei, weil die
                              									Anschlusse der Blitzableiter jenen Rohrleitungen eine groſse Gefahr bringen würden.
                              										„Im J. 1884Verhandlungen der Gas- und Wasserfachmänner Schlesiens.,“
                              									fuhr der Redner fort, „wurde seitens des Polizeipräsidiums zu Berlin bei dem
                                 										dortigen Magistrate der Antrag gestellt, den Behörden und Privaten, welche
                                 										Blitzableiter anlegen wollen, den Anschluſs an die städtischen Gas- und
                                 										Wasserleitungen zu gestatten; der Magistrat zu Berlin hat jedoch beschlossen,
                                 										nachdem über die Sache Gutachten der Gasverwaltung und des Elektrotechnikers Halske gehört worden sind, gegen den Antrag im
                                 										Interesse der städtischen Verwaltung und der Sicherheit zu protestiren.
                           
                              „Dieser Protest gab Veranlassung, daſs der Gas- und Wasserwerksdirektor Windeck in der Hauptversammlung des Vereines von Gas- und Wasserfachmännern Rheinlands und
                                    											Westfalens die Frage wegen des Anschlusses von Blitzableitungen an
                                 										Gasrohren zur Sprache brachte.
                              
                           
                              „Windeck hält eine Besprechung dieser Angelegenheit
                                 										schon deshalb für nothwendig, weil sicherlich dieser Anschluſs bereits in sehr
                                 										vielen Fällen, sei es mit oder ohne Erlaubniſs der Gas- und
                                 										Wasserwerksverwaltungen, ausgeführt sei.
                              
                           
                              „Als Hauptgrund gegen die Gestattung des Anschlusses an Gasleitungen sei seiner
                                 										Ansicht nach anzuführen, daſs das Leben der Arbeiter, welche vor oder bei einem
                                 										Gewitter mit der Ausbesserung von Gasleitungen beschäftigt seien, aufs
                                 										Aeuſserste gefährdet sei.
                              
                           
                              „Dazu komme noch, daſs die Gasleitung in trockenem, d.h. nicht leitungsfähigem
                                 										Boden läge, daſs der Blitz erfahrungsmäſsig nicht selten Eisenmassen schmelze
                                 										oder zum Weiſsglühen bringe, also die Gefahr von Gasexplosionen vorhanden sei,
                                 										die namentlich unter der Erde, wie ein Fall in London gezeigt habe, entsetzliche
                                 										Wirkungen haben könnten.
                              
                           
                              „Auch dürfte eine Gefährdung der Gasmesser nicht ausgeschlossen sein. Was die
                                 										Wasserleitungen beträfe, so sei zunächst zu bemerken, daſs beim Anschlusse von
                                 										Blitzableitern nicht die Leitungsfähigkeit von Eisen allein, sondern auch die
                                 										des Wassers in Betracht komme und deshalb die vorhin erwähnte Gefahr für die
                                 										Arbeiter nicht in so groſsem Maſse vorhanden sein möchte, aber immerhin noch
                                 										vorhanden sei. Direktor Windeck sei deshalb der
                                 										Ansicht, daſs es im Interesse der Gas- und Wasserwerke liege, die etwa
                                 										nachgesuchte Erlaubniſs zum Anschlüsse der Blitzableiter an die Gas- und
                                 										Wasserleitungen als Erdleitungen zu versagen und dort, wo Anschlüsse ohne
                                 										Einholung der Erlaubniſs bereits hergestellt sind, auf Beseitigung derselben zu
                                 										dringen.
                              
                           
                              „Die Versammlung des Rheinisch-Westfälischen Vereines trat der Ansicht des
                                 										Direktors Windeck bei.“
                              
                           Nach diesem Berichte über den Stand der Angelegenheit sprach Stadtbaurath Schneider seine eigene
                                 										Ansicht übrigens dahin aus, daſs es in den Städten nichts Besseres für eine
                              									möglichst vollkommene Verbindung der Bodenleitung mit der Erde gebe, als einen guten
                              									metallischen Anschluſs
                              									der Erdleitung an die Hauptwasser- und Gasröhren in den Straſsen, vorausgesetzt,
                              									daſs durch Anwendung von Bleidichtung eine metallische Berührung zwischen den
                              									einzelnen Röhren geschaffen sei, und begründete diese Ansicht nochmals aus dem
                              									Umstände, daſs Bodenplatten bezieh. Erdleitungen, seien sie von Blech oder von
                              									Netzwerk, gerade da sich als unzureichend zu erweisen pflegten, wo so groſse in den
                              									Boden sich verzweigende Metallmassen vorhanden seien, wie die Gas- und
                              									Wasserleitungsröhren. Die hierdurch herbeigeführte Gefahr des Abspringens des
                              									Blitzes von dem vorgeschriebenen Wege nach jenen Röhren hin sei aber in den meisten
                              									Fällen ebenso gefährlich wie ein direkter Blitzschlag.
                           Wenn schon, wie es scheint, der gröſsere Theil der zuständigen Beurtheiler diesen
                              									letzten Ausführungen zustimmen wird, so geht doch andererseits auch aus der in einer
                              									Sitzung des Bezirksvereines deutscher Ingenieure in
                              									Berlin am 4. Januar 1888 stattgehabten Besprechung der gleichen Frage hervor, daſs
                              									mancherlei Bedenken von gas- und wassertechnischer Seite vorliegen, solcherlei
                              									Anschlüsse überall ohne Weiteres zu gestatten.
                           Thatsächlich hat, wie bereits oben erwähnt wurde, die Verwaltung der Berliner
                              									städtischen Wasserwerke bisher stets Einspruch gegen die Benutzung sowohl der
                              									Hausleitungen als der Straſsenröhren zur Blitzableitung erhoben und da, wo solche
                              									Anschlüsse bestanden, deren Beseitigung durchgesetzt.Vgl. den Bericht über diese Verhandlungen u.a. im Gastechniker, 1887 Bd. 9 Heft 10; desgl. in der Eisenzeitung, S. 129 ff.
                           Insbesondere sind Anschlüsse, die auſserhalb der Gebäude
                              									auf dem Gebiete der Straſse lagen, ohne Weiteres entfernt worden, wobei man sich
                              									lediglich darauf beschränkte, den Grundstücksbesitzern hiervon Mittheilung zu machen
                              									mit dem Bemerken, daſs die Gesellschaft eine derartige Besitzstörung nicht
                              									zulasse.
                           Nicht mit Unrecht wies der Oberingenieur jener Werke, Herr Oesten, zur Begründung solcher Maſsregeln darauf hin,
                              									daſs die hier in Rede stehende Frage bisher in der Literatur
                                 										meist von elektrotechnischer Seite behandelt worden sei und nur von dieser
                              									Seite aus die Anschlüsse empfohlen, theilweise sogar gefordert worden seien,
                              									jedenfalls aber müsse man behufs eingehender Beurtheilung vom technischen
                              									Standpunkte zunächst zur Lösung folgender Unterfragen schreiten.
                           Ist die Verbindung der Blitzableiter mit Gas- und Wasserröhren
                              									nothwendig für eine gute Ableitung der Blitzströmung, für einen Schutz der Röhren
                              									und des Hauses? Wo und wie soll die Verbindung hergestellt werden? Sind Gas- und
                              									Wasserröhren unter einander zu verbinden? Dürfen oder müssen sie als Erdleitung
                              									dienen? Ist auſser den Röhren noch eine besondere Erdleitung mit Erdplatte
                              									nothwendig? Sind nichtleitende Stellen der Röhren mit Leitern dauernd zu überbrücken
                              									und wenn: in welcher Weise? Ist eine von Zeit zu Zeit wiederkehrende Ueberwachung
                              									der Erdleitungen nothwendig?
                           Die letzte Frage und die Fragen, wo die Verbindungen stattfinden,
                              									wer die Ueberwachung ausüben und wer für den guten Zustand der Leitung
                              									verantwortlich sein soll, sind, wie Herr Oesten
                              									hervorhob, rechtlicher bezieh. formeller Natur und werden zweckmäſsig erörtert, nachdem
                              									die technische Seite geklärt und festgestellt ist.
                           Daſs es zeit- und sachgemäſs gewesen sei, alle diese Vorfragen
                              									aufzuwerfen, bewies die nachfolgende lebhafte Besprechung der Angelegenheit seitens
                              									verschiedener Vereinsmitglieder, wobei sich herausstellte, daſs in Berlin vielfach
                              									die ein Gebäude bekrönende eiserne Fahnenstange oder eine besondere Auffangstange
                              										unmittelbar mit den höchsten Punkten der Gas- oder
                              									Wasserleitung verbunden ist. Die eigentliche Ableitung und die Bodenplatte aber
                              									fehlt. Bei einem solchen sogen. „Blitzableiter“ soll die Leitung durch die
                              									Röhren allein ersetzt werden. Hierbei bilden aber, wie Herr Gill befürchtete, die mit Kitt oder Mennige gedichteten Verschraubungen
                              									der einzelnen Theile oder die mit Gummi, Filz oder Pappe gedichteten Flanschen der
                              									Wasserröhren ebenso viele UnterbrechungenEine vollständige Unterbrechung des leitenden Zusammenhanges findet dabei
                                    											nicht statt, wenn auch eine mehr oder minder erhebliche Vergröſserung der
                                    											Leitungswiderstände. Ueber die Ergebnisse von angestellten Versuchen zur
                                    											Prüfung solcher Widerstände wird weiter unten berichtet werden. Immerhin ist
                                    											es nicht angängig, die Leitung durch solche Röhren allein ersetzen zu wollen. Vgl. weiter
                                    										unten. des metallischen Zusammenhanges. Herr Gill sprach daher die Ansicht aus, daſs bei einer elektrischen Entladung
                              									ein Ueberspringen des Stromes an solchen Stellen stattfinden und hierdurch die
                              									Röhren bezieh. das Gebäude gefährdet werden würde.
                           Weiter wurde angeführt, daſs in, Berlin täglich bei etwa 20 bis 25
                              									Hausanschlüssen behufs Vornahme von Ausbesserungen u.s.w. Unterbrechungen des
                              									leitenden Zusammenhanges der Metalltheile eintreten.
                           Demgegenüber gestand auch Herr Gill
                              									zwar zu, daſs, wo ein sachgemäſs ausgeführter Blitzableiter
                                 										vorhanden ist und in gutem Zustande erhalten wird, durch die Verbindung der
                              									Wasserröhren und anderer eiserner Constructionstheile mit dem Blitzableiter nicht
                              									nur keine Gefährdung, sondern sogar eine Sicherung eines Bauwerkes vor Blitzschlag
                              									bewirkt werden kann, hob aber hervor, daſs die Wasserwerke, da sie nicht wissen
                              									können, ob allen diesen Erfordernissen vollauf genügt ist, die Anschlüsse, soweit
                              									sie in ihr Bereich fallen, hätten beseitigen lassen, zumal die Straſsenröhren nicht
                              									mit Blei gedichtet seien. Da ferner die unter der Straſse liegenden guſseisernen
                              									Röhren der Berliner Wasserwerke an den Verbindungsstellen mit einem Pech- und
                              									Kohlentheerfirniſs gedichtet seien, so könne von einer metallischen Verbindung unter
                              									einander nicht die Rede sein.
                           War nach diesen Ausführungen der Herren Oesten und Gill hinsichtlich der Wasserleitungsröhren die vorliegende Frage in einem der
                              									Herstellung der Anschlüsse nicht günstigen Sinne beantwortet worden, so wurden von
                              									anderer Seite auch, soweit es sich darum handelt, Blitzableiter mit Gasrohrleitungen zu verbinden, ähnliche Bedenken
                              									erhoben, besonders aber angeführt, daſs nach einem früheren Gutachten von Helmholtz die Gasleitungen allein keine hinreichend
                              									sichere Leitung zur Erde bilden, man vielmehr daneben noch eine Erdleitung mit
                              									ausreichender Erdplatte anbringen müsse, auch den Blitzableiter und die oberen
                              									Theile der Gasrohrleitungen einander nicht nahe legen dürfe. Weiter wurde die Frage
                              									erörtert, ob denn Straſsenröhren einer Gasleitung thatsächlich so geeignet seien,
                              									einen Blitzstrom in die Erde überzuleiten, wie man gewöhnlich annimmt. Namentlich
                              									wenn solche in trockenem Erdboden liegenIm Allgemeinen wird es selbstverständlich das Bestreben der
                                    											Gasleitungsingenieure sein, die Röhren möglichst in grundwasserfreier
                                    											Höhenlage zu verlegen., ist eine solche Wirkung bezweifelt worden
                              									gegenüber einer ausreichend groſsen ins Grundwasser versenkten Erdplatte. Herr Reißner, Oberingenieur der Berliner Gaswerke, führte
                              									hierzu folgendes an:
                           Ein Beweis für die ungenügende Ableitung in den trockenen Erdboden
                              									hat ein Versuch in einer der hiesigen städtischen Gasanstalten geliefert, welcher
                              									mit einer in gewöhnlicher Weise in die Erde verlegten, schmiedeeisernen Rohrleitung
                              									von 50mm Durchmesser und etwa 45m Länge, deren eines Ende mit einem Gasmesser in einem Hause
                              									verbunden war, angestellt worden ist. Ein nahe dem Gasmesser in die Rohrleitung
                              									geführter Strom von einigen Meidinger-Elementen verlor
                              									sich nicht in der Erde; denn ein mit dem anderen Ende verbundenes Galvanometer
                              									zeigte eine kräftige Ablenkung; gleichzeitig aber wurden die schmiedeeisernen
                              									Rohrleitungen im Hause, welche mit dem Gasmesser in Verbindung standen, geladen.
                           Eine Mittheilung von Kümmel in Altona
                              									vom Jahre 1880 bestätige ebenfalls die ungenügende Ableitung in den Erdboden; der
                              									Blitz habe dort in ein nicht mit Blitzableiter versehenes Theatergebäude
                              									eingeschlagen; ein Theil der Entladung sei dabei auf die Gasrohrleitung
                              									übergesprungen, jedoch ohne durch den Gasmesser zu gehen, sei dann auf das
                              									Röhrennetz der Straſse gegangen, in welchem die Ausbreitung über ein groſses Gebiet
                              									erfolgen konnte, und trotzdem seien in 1200 bis 1500m Entfernung zwei mit der Gasrohrleitung in Verbindung stehende
                              									Feuermelder zerstört worden.
                           So wenig unseres Erachtens bei dem obigen Versuche mit einem nur 5cm starken, 45m
                              									langen Rohre ein anderes Ergebniſs erwartet werden konnte und so wenig ein solches
                              									Ergebniſs für ein ausgedehntes Straſsennetz gleichfalls
                              									maſsgebend ist, so sehr spricht gerade der aus Altona gemeldete Umstand, daſs der
                              									auf das Röhrennetz der Straſse übergegangene Blitz noch in weiter Entfernung sich
                              									bemerkbar gemacht hat, dafür, daſs das Rohrnetz eine gut leitende Beschaffenheit
                              									hatte.
                           Es ist also dort offenbar nur nöthig, hinsichtlich dieser Feuermelder die
                              									erforderlichen Vorsichtsmaſsregeln zu ergreifen, um einer gefahrlosen Ableitung
                              									derjenigen Blitzschläge, welche das Rohrnetz treffen, sicher zu sein.
                           Wenn Herr Reiſsner weiter anführte, daſs gegenüber den
                              									groſsen Eisenmassen, welche jetzt bei Bauten allgemein verwendet würden, die
                              									schmiedeeiserne Gasrohrleitung im Hause zu geringfügig sei, als daſs man sie als
                              									eine Eisenmasse, deren Verbindung mit dem Blitzableiter geboten ist, ansehen dürfte,
                              									so befindet er sich augenscheinlich in dem Irrthume, zu glauben, daſs bloſs die
                              									Gröſse der Metallmasse hierbei in Frage komme und nicht vielmehr der Umstand in
                              									Betracht zu ziehen sei, daſs diese Rohrleitungen eine fortlaufende metallische Ableitung nach der Erde hin bilden und in
                              									letzterer sich an ein weit verzweigtes Rohrnetz anschlieſsen, durch dessen
                              									Berührungsflächen mit dem Boden ein Ausbreiten der Elektricität vermittelt wird.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)