| Titel: | Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C. Reuther und Reisert. | 
| Autor: | Pr. | 
| Fundstelle: | Band 269, Jahrgang 1888, S. 309 | 
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                        Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C.
                              								Reuther und Reisert.
                        Mit Abbildungen.
                        Reuther und Reisert's selbstthätige Getreidewage mit
                           								Kippschale.
                        
                     
                        
                           Die neueren Ausführungen dieser selbsthätigen Getreidewage mit kippender Schale
                              									unterscheiden sich vortheilhaft vor den älteren Wägevorrichtungen mit
                              									Auslaſsklappen, indem nicht nur durch eine freiere Anordnung der verschiedenen
                              									Hebelwerke und durch günstigere Ausnutzung der Kraftmomente, sowie der hierbei
                              									auftretenden lebendigen Kräfte eine gröſsere Raschheit und Zuverlässigkeit der
                              									Eröffnung der Einlaſsschieber erzielt, sondern auch die Reibungswiderstände und die
                              									hierdurch bedingte Abnutzung der thätig eingreifenden Theile beträchtlich
                              									herabgemindert werden. Auch sind die zum Zwecke der Untersuchung der
                              									Gewichtsgenauigkeit der Schalenfüllung, sowie die zur Regelung der Füllungsmenge und
                              									der Wägegeschwindigkeit dienenden Vorrichtungen erweitert und zugänglicher
                              									angeordnet.
                           
                           Diese in den Textbildern Fig. 1 bis 4 dargestellte Wägemaschine besteht aus einer
                              									doppelarmigen Wage, der Einlaſsvorrichtung, den zur Hemmung und Entleerung des
                              									Wägegefäſses dienenden Theilen, dem Zählwerke und jenen eben erwähnten
                              									Einrichtungen, die zur Regelung der Füllungsmenge und zur Untersuchung der
                              									Gewichtsgenauigkeit vorgesehen sind, wodurch diese Wägemaschine erst aichfähig
                              									wird.
                           
                              
                              Fig. 1., Bd. 269, S. 310
                              
                           
                           Das Gerüst wird aus zwei stehenden Rahmen, welche durch Verbindungsschrauben und
                              									durch eine den Einlauftrichter enthaltende Kopfplatte zu einem Ganzen vereinigt
                              									sind, gebildet.
                           Fig. 2., Bd. 269, S. 311An diesem Gerüste sind auſser den Anschlägen für die Hubbegrenzung noch die
                              									Lagerpfannen für den doppelarmigen Wagehebel A und die
                              									Lager G für die schwingenden Einlaſsschieber; sowie an
                              									der Vorderseite desselben die Drehzapfen für den Gewichts-, Anschlag- und Regulirungshebel H, j und P angebracht. Das
                              									Zählwerk X und das Senkloth müssen selbstverständlich
                              									an die Rahmen befestigt sein.
                           An dem gedoppelten, zweiarmigen Wagehebel A, welcher ein
                              									I-Stück bildet, ist die Gewichtsschale C und das
                              									Wägegefäſs B in Schneiden aufgehängt. Beide Haupttheile
                              									sind im Gewichte vollständig gleich, so zwar, daſs bei erfolgter Auslösung der
                              									sämmtlichen, später zu besprechenden Hebel H, j und P das Gleichgewicht durch das Einspielen des Zeigers
                              										Z sicher gestellt werden kann. Während die
                              									Einhängung der Gewichtsschale aus der Fig. 4
                              									ersichtlich ist, bedarf die Aufhängung des Wägegefäſses einer weiteren
                              									Erklärung.
                           An den Hängeschienen b sind je ein Paar gezahnte Rollen
                              									bei d gelagert, auf welchen sich die an den
                              									Seitenwänden des Gefäſses B befindliche Rolle stützt,
                              									während je eine untere Anschlagnase zur Hubbegrenzung im Niedergange und ein fester
                              									Einlegehebel oder Schlieſshaken O vermöge einer Nase in
                              									dem Zapfen k eingreifend, zur Geradstellung des
                              									Wägegefäſses dient. Auſserdem sind an der Gefäſswand B
                              									noch ein Anschlagstift q für die Bethätigung der
                              									Einlaſsschieber und des Zählwerkes und ein kleiner Stift bei H (Fig. 2) für das Zurückdrehen des
                              									Zählhebels, sowie ein Schwunggewicht E am Gefäſsboden
                              									vorhanden. Schlieſslich gehört noch ein kleiner, in einer halbkreisförmigen Nuth des
                              									Schlieſshakens O stellbarer Auslösehebel o zum Eigenwicht der Wage.
                           Das Schwunggewicht E dreht das geleerte und umgekippte
                              									Wägegefäſs B (Fig. 3)
                              									stets nach rechts in die aufrechte Stellung und bedingt dadurch den Eingriff des an
                              									der Gefäſswand befindlichen Stiftes k in den etwas
                              									federnden Schlieſshaken O, wodurch ein Zurückschwingen
                              									vermieden wird. Um aber sowohl den Schluſs bei k als
                              									auch ein Kippen des sonst gleichseitig geformten und mit Getreide gefüllten
                              									Wägegefäſses B einzuleiten, ist das Schwunggewicht E etwas links von der Unterstützungsebene angeordnet,
                              									während der Schwerpunkt des vollen Getreidegefäſses B
                              									beträchtlich höher als die Rollenunterstützung steht.
                           Wenn sonach das Gefäſs B und die Gewichtsschale C im leeren, wie im gleichmäſsig belasteten Zustande
                              									die wagerechte Mittelstellung einhalten soll und diese Gleichgewichtslage durch den
                              									Zeigerhebel Z angezeigt wird, so sind für den
                              									selbsthätigen Wägevorgang noch die Hoch- und Tiefstellungen des Gefäſses B von Bedeutung.
                           Während der durch das Uebergewicht der Gewichtsstücke C
                              									bedingten Hochstellung findet der Getreideeinlauf in zwei verschiedenen Stromstärken
                              									statt, weil bei beginnender Gleichgewichtslage die lebendige Kraft eines stärkeren
                              									Getreidestromes nicht nur die Bewegung der Wage beeinflussen müſste, sondern auch
                              									die fallende Getreidemenge während ihres Falles gar nicht zur Abwägung gelangen
                              									könnte. Deshalb beschränkt man die an der Grenze des Gleichgewichtes beginnende Nachfüllung auf
                              									ein durch die verlangte Wägegeschwindigkeit gegebenes kleinstes Maſs. Weil aber
                              									dadurch doch nur die Mittellage erreicht würde, so muſs zur Herbeiführung der
                              									Tiefstellung noch eine regelbare zusätzliche Hilfskraft thätig werden, welche ohne
                              									Vermehrung der Schalenfüllung ein Ueberschreiten der Gleichgewichtslage herbeiführt.
                              									Diese Hilfskraft ist in dem auf den Regulirhebel j
                              									wirkenden Gewichtshebel H (Fig. 1 und 3) gegeben (D. R. P. Nr. 42602
                              									vom 24. December 1886), welche auf die Gewichtsschale hebend einwirkt, am Ende der
                              									Füllung aber wirkungslos wird, während dessen, Wirkungsstärke vermöge des
                              									Schiebegewichtes V geregelt werden kann. Ist daher die
                              									Wirkung dieser Hilfskraft zu groſs, ist die Getreidefüllung in dem Gefäſse B demnach kleiner ausgefallen als die Gewichtsstücke es
                              									angeben, so muſs das Gewicht V nach rechts, sonst aber
                              									nach links vom Drehpunkte weggeschoben werden. Weil aber die Füllung des Gefäſses
                              										B mit den im regelrechten Betriebe thätigen Mitteln
                              									erfolgt, so ist in der jedesmalig untersuchten Füllung auch der Betrag derjenigen im
                              									schwachen Strahle noch vor Abschluſs der Einlaſsschieber und nach Ingangsetzung der
                              									Wage im Fallen befindlichen Getreidemenge enthalten, deren lebendige Kraft je nach
                              									der Fallhöhe die Wägegeschwindigkeit mit wechselnder Stärke beeinfluſst.
                           Die Einlaſsöffnung des Schütttrichters ist nach vorne durch eine Bürstenleiste
                              									gedeckt, an welche sich hinten der lose um einen Zapfen G schwingende Hauptschieber F anlegt, in
                              									dessen Rande zwei kleine Ausschnitte für die Nachfüllung vorgesehen sind, während
                              									der um denselben Zapfen G lose schwingende etwas
                              									gröſsere Schluſsschieber W die Bürste vollständig
                              									untergreift und jeden Abfluſs von Getreide verhindert (D. R. P. Nr. 35169 vom 21.
                              									Januar 1885). Um denselben festen Zapfen G schwingt
                              									auſserhalb und unabhängig ein Hebel R, welcher bei
                              									seiner Ausschwingung (Fig. 1) vermöge eines Zapfens
                              									den Hauptschieber F und dieser den Schluſsschieber W mitnimmt, so daſs hierdurch die Einlaſsöffnung
                              									freigelegt wird. Fällt dieser Hebel R zurück (Fig. 2), so fällt mit demselben auch der Hauptschieber
                              										F in die Bürstenstellung, während der
                              									Schluſsschieber noch zurückgehalten wird, demnach das Getreide durch die kleinen
                              									Ausschnitte des innenliegenden Hauptschiebers nachflieſst.
                           Das Ausschwingen des Schieberhebels R erfolgt beim
                              									Aufrichten des Gefäſses B, in dessen Hochstellung durch
                              									den Anschlagstift q (D. R. P. Nr. 38147 vom 24. März
                              									1886), das Zurückfallen aber im Niedergange zur Mittellage. Zur Sicherung der
                              									Genauigkeit dieser Bewegung ist an der oberen Seitenwand des Gefäſses eine Zunge
                              									angenietet, über welche ein Stift des Hauptschiebers F
                              									nur in der bestimmten Höhenstellung übertreten kann.
                           Der vordere Seitenschild des Schluſsschiebers W ist zu
                              									einem Doppelhebel erweitert, an welchen in L die Gelenkstangen L, M, P angehängt sind (D. R. P. Nr. 39647 vom 1. Juli
                              									1886), welche in P ihren Stützpunkt finden und wo dort
                              									die untere Stange zu einem Kreuzhebel u, m ausgebildet
                              									ist.
                           
                              
                              Fig. 3., Bd. 269, S. 314
                              
                           Sobald der Schieber die Einlaſsöffnung offen hält, der Hebel
                              										WL hochsteht, bilden diese Stangen PML im gestreckten Zuge einen Stützpunkt für den
                              									Schluſsschieber W, wenn aber der Wagekalken 
                              									A die Mittellage überschreitend, mittels eines
                              									Anschlagstiftes a seines Zeigerhebels Z den Hebel u berührt und
                              									dadurch die Stange PM aus der geraden Richtung schlägt,
                              									so knicken diese Stützen zu einem Kniegelenke (Fig.
                                 									3), der Schluſsschieber fällt, der Zufluſs des Getreides hört auf, das
                              									Wägegefäſs sinkt, soweit dies die Anschlagnase der Hängeschiene zuläſst.
                           
                              
                              Fig. 4., Bd. 269, S. 315
                              
                           
                           Weil aber beim Vordrehen des Schluſsschiebers W der
                              									linke Hebel sich hebt, hierdurch eine Schleife N
                              									mitgehoben wird, welche am Hebelstifte o anschlägt und
                              									dieser den federnden Schlieſshaken O mitnimmt, so
                              									erfolgt die Auslösung aus dem Schlieſsstifte k (D. R.
                              									P. Nr. 41823 vom 24. December 1886). Das frei gewordene Wägegefäſs B kippt um, das von Getreide entleerte Gefäſs wird
                              									vermöge des Schwunggewichtes E wieder in die
                              									Aufrechtstellung zurückgebracht.
                           Wenn aber zum Behufe der Untersuchung der selbsthätig abgewogenen Füllung dieser
                              									Hebelstift o zurückgedreht (Fig. 4) und dadurch hochgestellt wird, so kann die steigende Schleife N diesen Stift o nicht
                              									mehr erreichen, wodurch die Auslösung des Schlieſshakens O und und demnach die Entleerung unterbleibt.
                           Weil aber ein verzögertes Zudrehen des Abschluſsschiebers W die Füllung beeinfluſst, so wird ein kleines Gegengewicht am Hebel P die Möglichkeit gewähren, auch die
                              									Schluſsschieberthätigkeit zu regeln, so wie der am Rahmen befindliche Stift m die gestreckte Lage der Stützen PML sichert.
                           Das sogen. springende Zählwerk X wird durch einen Hebel
                              									bethätigt, welcher beim Umkippen des Wägegefäſses durch den Stift q herabgedreht (Fig. 3)
                              									und durch einen zweiten Stift an der Gefäſswand (Fig.
                                 										4) zurückgehoben wird.
                           Die Fig. 1 stellt die Wage vor während der raschen
                              									Einfüllung, Fig. 2 während der Nachfüllung auf das
                              									richtige Gewicht, Fig. 3 bei beendeter Entleerung und
                              										Fig. 4 im ausgelösten Zustande zum Zwecke der
                              									Untersuchung.
                           
                              
                                 Pr.