| Titel: | Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. | 
| Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 16 | 
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                        Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
                           								Unfallverhütung in Berlin 1889.
                        Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in
                           								Berlin.
                        
                     
                        
                           Das Interesse für die Unfallverhütung in gewerblichen Anlagen, finden Schutz der
                              									Arbeiter gegen die ihn bei Ausübung seines Berufes bedrohenden Gefahren ist
                              									keineswegs so neuen Datums, wie meist angenommen wird. Die anscheinend ersten
                              									durchgreifenden und heute noch maſsgebenden Schritte unternahm im J. 1867 die Gesellschaft zur Verhütung von Fabrikunfällen zu Mülhausen
                                 										im Elsaſs, welche vom rein philantropischen Standpunkte für ihren
                              									Wirkungskreis den Schutz der Arbeiter ausübte und in ihrem Leiter Engel-Dollfuſs den Ausspruch predigte, daſs die
                              									Industrie sich nicht genügen lassen dürfe, dem Arbeiter nur den Lohn zu zahlen und ihn damit als abgefunden zu betrachten.
                           Diese Gesellschaft, deren segensreiches Wirken durch die öffentlichen Blätter
                              									weiteren Kreisen bekannt wurde, hat trotz aller Bemühungen über den Mülhauser Bezirk
                              									hinaus keine Schule gemacht; sie wurde seitens unserer Industrie gewissermaſsen mit
                              									Verwunderung darüber angestaunt, daſs sich praktische Leute mit solchen gar nicht
                              									durchführbaren Ideen abgeben könnten. Selbst die Einführung des Haftpflichtgesetzes
                              										vom 7. Juni 1871 in
                              									Deutschland hatte lange Zeit nicht den Erfolg, Schutzvorrichtungen in Fabriken
                              									einzuführen, vielmehr herrschte und herrscht sogar noch immer die Ansicht, daſs ein
                              									wirksamer Schutz für die meisten Maschinen gar nicht geschaffen werden könne, daſs
                              									sogar die Gefahr für den Arbeiter nach Anbringung von Schutzvorrichtungen um so
                              									gröſser werde, als dem Arbeiter im Hinblicke auf die Schutzvorrichtung das
                              									Bewuſstsein für die Gefahr der Maschine verloren gehe und er dadurch nur
                              									leichtsinniger in der Bedienung der Maschine werde.
                           Das Streben der Gewerberäthe und Fabrikeninspektoren, welche mit dem Jahre 1874 ihre
                              									öffentliche Thätigkeit begannen, richtete sich in erster Linie auf Einführung
                              									gröſserer Betriebssicherheit in den gewerblichen Anlagen. Man hat aber nur die
                              									Jahresberichte dieser Beamten zu studiren, um herauszufinden, wie noch jetzt das
                              									Verständniſs für den Werth von Schutzvorrichtungen oft vollständig mangelt, und zwar
                              									sowohl bei den Arbeitgebern wie bei den Arbeitnehmern, welch letztere in der
                              									Schutzvorrichtung mehr oder weniger nur ein Arbeitshinderniſs erblicken und den
                              									einzigen sicheren Schutz gegen Beschädigung durch die Maschine in der Erkenntniſs
                              									der Gefahr, Verständniſs für die Eigenart der Maschine und in der eigenen
                              									Geschicklichkeit bei der Bedienung suchen.
                           Trotz der geringen Beachtung, welche das Streben nach Unfallverhütung im Allgemeinen
                              									fand, wurde doch schon – wahrscheinlich nur in Anerkennung der Mülhauser
                              									Bestrebungen – auf der internationalen Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen in
                              									Brüssel vom Jahre 1876 laut dem aufgestellten Programme eine besondere Abtheilung
                              									für die Zwecke der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes unter der Bezeichnung:
                              										Hygiene moyens préventifs et sauvetage appliqués à
                                 										l'Industrie geschaffen. Diese Klasse bot nur wenige einschlägliche
                              									Gegenstände, welche geeignet gewesen wären, den Nutzen der Schutzvorkehrungen zu
                              									beweisen. Diese Ausstellung fand deshalb keinerlei Beachtung und verlief völlig ohne
                              									Einwirkung.
                           Ein zweiter Versuch wurde gelegentlich der Düsseldorfer Gewerbe-Ausstellung im J.
                              									1880 vom Niederrheinischen Vereine für öffentliche
                                 										Gesundheitspflege unternommen. Aber auch dieser Versuch hatte rücksichtlich
                              									der gar zu mangelhaften und ungeeigneten Vorführung von Schutzmitteln keinerlei
                              									Erfolge.
                           Das Jahr 1882 bot in London eine Ausstellung beschränkten Umfanges für Apparate und
                              									Einrichtungen zum Schütze von Menschenleben, bei welcher der gewerbliche Betrieb
                              									eine geringe, unbedeutende Vertretung gefunden hatte.
                           Den ersten einigermaſsen erfolgreichen Versuch, das Wesen der Schutzvorrichtungen im
                              									industriellen Betriebe zu beweisen und gröſseren Kreisen verständlich zu machen,
                              									unternahm die wohl noch in vieler Erinnerung stehende Berliner Hygiene-Ausstellung des
                              									Jahres 1882–83. Hier fand die Unfallverhütung bereits eine stattliche, bisher
                              									jedenfalls noch nicht erreichte Vertretung; hier konnten zum ersten Male wirkliche
                              									Schutzvorkehrungen für den Arbeiter gezeigt und ihre praktische Brauchbarkeit
                              									verständlich bewiesen werden.
                           Im nächsten Jahre 1883 bot endlich die schweizerische Landesausstellung in Zürich
                              									eine nicht unbedeutende Sammlung von Schutzmitteln für den Fabrikbetrieb.
                           Die in den letzteren Jahren vielfach abgehaltenen kleineren Gewerbe-Ausstellungen
                              									fanden sich veranlaſst, dem „Zuge der Zeit“ nachzugeben und in ihre Programme
                              									stets eine Gruppe für Schutzvorrichtungen und Gewerbe-Hygiene aufzunehmen. Es kann
                              									aber nicht gesagt werden, daſs damit etwas hervorragend Nützliches für die
                              									praktische Einführung von Schutzmitteln geleistet worden wäre.
                           Die ganze Frage des Arbeiterschutzes hat erst Bedeutung für Deutschland in Folge des
                              									am 1. Oktober 1885 in Kraft getretenen Unfallversicherungsgesetzes erlangt, in
                              									dessen Ausübung seitens der Genossenschaften auf strenge Durchführung des
                              									Arbeiterschutzes gesehen wird, um durch Verminderung der Unfälle die Kosten der
                              									Unfallentschädigungen herabzusetzen. Nur dem Zwange, welchen die
                              									Berufsgenossenschaften durch die ihrerseits erlassenen Unfallverhütungsvorschriften
                              									ausüben, ist es zuzuschreiben, daſs sich einerseits die Praxis für Anwendung der
                              									Unfallverhütungsmaſsregeln zugängig zeigt und andererseits der Erfindung neuer und
                              									zweckmäſsiger Formen des Arbeiterschutzes Vorschub geleistet wird.
                           Der Erlaſs der Unfallverhütungsvorschriften seitens der Berufsgenossenschaften setzte
                              									die Industrie zu einem groſsen Theile in nicht geringe Verlegenheit, weil eben
                              									keinerlei Vorstellungen über das Wesen und die Form eines wirksamen Schutzes der
                              									gefahrbringenden Arbeitstheile, Maschinenelemente u.s.w. bisher verbreitet war. Wort
                              									und Schrift konnten nicht genügen, um geeigneten Begriffen Bahn zu brechen, so daſs
                              									sich in erster Linie das Reichsversicherungsamt entschloſs, eine Sammlung von
                              									Unfallverhütungsmaſsnahmen zu veranstalten und in einem ständigen Museum zu
                              									vereinigen. Eine gleiche ständige Ausstellung besitzt das k. k.
                              									österreichisch-ungarische Handelsministerium in Wien.
                           Eine solche Sammlung ist aber namentlich im jetzigen Zustande keineswegs geeignet,
                              									Belehrung über die so mannigfach unterschiedliche Anwendung der Schutzmittel zu
                              									bieten, andererseits liegen im Bereiche der Wirksamkeit jeder Berufsgenossenschaft
                              									besonders geartete Gefahren, deren Erkennung und Verhütung deshalb nur hier möglich
                              									wird. Unter diesem Gesichtspunkte machte sich in den Kreisen der
                              									Berufsgenossenschaften die Neigung stark bemerkbar, besondere
                              									Unfallverhütungsausstellungen für den Rahmen der Thätigkeit der einzelnen
                              									Berufsgenossenschaften zu
                              									veranstalten, um den Berufsgenossen ein anschauliches und namentlich geschlossenes
                              									Bild der Unfallverhütung in den einzelnen industriellen Betrieben zu bieten.
                           Einen thatsächlichen Anfang hiermit machte zuerst die Norddeutsche
                              									Holz-Berufsgenossenschaft mit der Veranstaltung einer Ausstellung für
                              									Schutzvorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen in Köln. Es folgte im März des
                              									Jahres 1887 eine in Chemnitz vom sächsischen Müllerverbande veranstaltete
                              									Ausstellung von Müllereifahrstühlen aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung und
                              									im Sommer desselben Jahres das Project einer im J. 1889 in Berlin zu veranstaltenden
                              									Ausstellung von Apparaten und Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen im
                              									Braugewerbe. Dieses letztere Project sollte indessen für sich allein nicht zur
                              									Ausführung gelangen, weil dasselbe bereits im Oktober 1887 in dem gröſseren Plane
                              									der alle Gewerbe umfassenden nunmehrigen Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
                              									Unfallverhütung aufging.
                           Naturgemäſs können die Sonderausstellungen einzelner Gewerbe auch nur ein
                              									Sonderinteresse haben, so daſs es als ein sehr glücklicher Gedanke bezeichnet werden
                              									muſste, als es hieſs, daſs an Stelle der Ausstellung der
                              									Brauereiberufsgenossenschaft eine groſse allgemeine Ausstellung für Berlin 1889
                              									geplant werde. Es würde zu weit führen, den Entwickelungsgang des Gedankens einer
                              									solchen allgemeinen Ausstellung hier wiederzugeben. Es sei deshalb nur kurz
                              									mitgetheilt, daſs das von Prof. Delbrück-Berlin
                              									aufgestellte Programm einer Brauereiausstellung seitens der
                              									Brauereiberufsgenossenschaft bereits weit verwirklicht war, als auf Anregung des
                              									Regierungsraths Reichel vom Reichsversicherungsamte der
                              									Plan zu der allgemeinen, alle Gewerbe einschlieſsenden Ausstellung gefaſst wurde,
                              									welche in dem seiner Zeit für die Zwecke der Berliner Hygieneausstellung 1883
                              									gebauten Ausstellungsgebäude jetzt stattfindet
                           Die Ausstellung, wie sie am 30. April d. J. durch den Kaiser eröffnet wurde, hat
                              									ihren Stoff in 22 Gruppen vertheilt, zu denen etwa 1100 Aussteller beigetragen
                              									haben. Da das aufgestellte Programm ein gutes Bild gibt, in welcher Form und
                              									Gestaltung die Ausstellung gedacht war, so sei dasselbe hier abgekürzt
                              									wiedergegeben.
                           
                        
                           
                              Abtheilung A. Schutzmaſsnahmen von gemeinsamem Interesse für
                                 										die versicherten Betriebe.
                              
                           Gruppe 1. Verhütung von Unfällen an bewegten Maschinentheilen
                                 										im Allgemeinen: Schutzvorrichtungen an Transmissionswellen, Zahnrädern,
                                 										Riemenzügen u.s.w. 1) Schutzvorrichtungen an
                                 										Wellen. Stehende und liegende Wellen – oder „Modelle, Zeichnungen und
                                 										Photographien“ von Wellen und Wellenleitungen – mit zweckmäſsigen
                              									Umwehrungen zum Schütze der Arbeiter, Umhüllung, Versenkung, Vermeidung vorstehender
                              									Keile und Schrauben bei Welleneinrichtungen (Kuppelungen) und bei der Befestigung
                              									von Maschinentheilen (Riemenscheiben, Zahnrädern, Stellringen u.s.w.) auf Wellen.
                              									Gegenüberstellung gefährlicher Kuppelungen mit vorstehenden Theilen und von
                              									Kuppelungen mit Umhüllungen oder mit neueren constructiven Verbesserungen vom
                              									Standpunkte der Unfallverhütung. 2) Schutzvorrichtungen an
                                 										Zahnrädern. Zahnradgetriebe an Transmissionen und Arbeitsmaschinen mit
                              									zweckmäſsigen Umhüllungen (Kapseln, Gitter, Schutzschirme aller Art), insbesondere
                              									unter Berücksichtigung der Wahrung einer leichten Zugänglichkeit bei Rädern, welche
                              									öfters ausgewechselt oder geschmiert werden müssen, und der Wiedergewinnung
                              									umhergeschleuderten Schmiermaterials. Anordnungen, bei welchen durch Verlegung der
                              									Räder eine Gefahr für die Arbeiter durch Construction von Hause aus vermieden wird.
                              									3) Schutzvorrichtungen beim Riemenbetriebe.
                              									Riemenscheiben, welche aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung Interesse bieten:
                              									Vermeidung von Lücken im Rande des Kranzes bei Scheiben, welche aus zwei oder
                              									mehreren Theilen zusammengesetzt sind; Vollscheiben; schmiedeeiserne und
                              									Wellblechscheiben u.a.m.; Riemenverbindungen (Riemenschlösser) ohne vorstehende
                              									Theile. Zugehörige Werkzeuge. Gegenüberstellung gefährlicher und ungefährlicher
                              									Riemenverbindungen. Vorkehrung zur Verhütung des Abgleitens der Riemen von der
                              									Scheibe. Riemenscheiben mit Rand oder mit Wulst in der Mitte; eiserne Dollen neben
                              									den Scheiben; Verwendung von Spannrollen; Anwendung von Riemen, welche sich nicht
                              									dehnen in feuchten Räumen, u.a.m. Vorrichtungen an Riemenzügen zur Verhütung
                              									gefährlicher Berührung, sowie zum Schütze gegen schlagende, abfallende oder
                              									zerreissende Riemen (Umwehrungen, Schutzrinnen, Fangbäume u.a.m.). Vorrichtungen zur
                              									Aufnahme abgeworfener Riemen und zum Auf- und Abwerfen von Riemen: Riemenhaken,
                              									-gabeln, -träger; gefingerte Stangen; Riemenstangen und Riementräger zusammen
                              									wirkend und mechanische Riemenaufleger jeder Art. 4) Die
                                 										gleichen Gesichtspunkte (1 bis 3) in ihrer Anwendung auf Achsen und Maschinenspindeln –
                              									auf Zahnstangengetriebe – auf Seil-, Ketten- und Schnurtriebe auf Schwungräder und
                              									umlaufende, pendelnde, stoſsende Maschinentheile überhaupt. (48 Aussteller.)
                           Gruppe 2. Ausrück-, Brems- und Schmiervorrichtungen u.a.m.
                              									1) Ausrück- und Bremsvorrichtungen. Losscheiben
                              									(Leerscheiben, todte Scheiben) und Ausrückgabeln an Transmissionen und
                              									Arbeitsmaschinen, Reibungsantriebe für Arbeitsmaschinen und lösbare Kuppelungen
                              									(insbesondere neuere Systeme von Reibungs- und Centrifugal-Kuppelungen. Vorkehrungen
                              									zur Verhütung selbsthätigen Einrückens: Losscheiben mit kleinerem Durchmesser als
                              									die Riemenscheibe; Absonderung der Losscheibe (Anbringung auf besonderen festen
                              									Hülsen u.a.m.); Feststellung der Riemengabeln und bezieh. der Ausrückhebel an
                              									Kuppelungen durch Schrauben oder mittels Einkerbungen, Stiften, Haken, Federn.
                              									Verbindung der Ausrückvorrichtungen mit Bremsvorrichtungen. Vorkehrungen, welche dem
                              									Arbeiter bei Gefahr (z.B. beim Erfassen der Hände durch Walzenpaare) das Ausrücken
                              										„ohne Gebrauch der Hände“ gestatten (Trittbretter, gespannte Schnüre
                              									u.a.m.). Einrichtungen, welche das Abstellen gröſserer Arbeitsmaschinen oder von
                              									Transmissionen von verschiedenen Stellen bezieh. von entfernten Punkten aus
                              									ermöglichen. 2) Schmiervorrichtungen. Verbesserte
                              									Oelkannen, welche zufolge ihrer Einrichtung ein Vergieſsen von Schmiermaterial (und
                              									damit Schlüpfrigwerden des Bodens) verhüten oder sonst eine Verminderung der Gefahr
                              									für den Arbeiter herbeiführen; Anbringung auf Stangen zur gefahrlosen Erreichung
                              									hochliegender Lager u.s.w. Selbsthätige Schmiervorrichtungen aller Art für flüssiges
                              									und consistentes Schmiermaterial zum Gebrauche bei festen und schwingenden Lagern,
                              									bei Losscheiben u.s.w. Selbstschmierende Lagerfutterungen. 3) Stangenbürsten und ähnliche Geräthe zur Verminderung der
                                 										Gefahr beim Einfetten von Zahnrädern, beim Auftragen von Riemenschmiere,
                              									beim Putzen (Abschmirgeln) von Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Walzen und
                              									anderen bewegten Maschinentheilen mehr. 4) Leitern mit
                              									besonderen Vorrichtungen (z.B. oben mit Haken oder unten mit Spitzen und bezieh.
                              									Gummiüberzügen), Laufbretter, Gallerien, Handgriffe und sonstige Geräthe und
                              									Vorkehrungen, welche durch Schaffung eines festen Standortes die Gefahr für den
                              									Arbeiter beim Schmieren, Putzen, Ausbessern und bei sonstigen Verrichtungen an
                              									Transmissionen und bewegten Maschinentheilen vermindern. 5) Dienstvorschriften (Anweisungen) für Transmissionswärter und für die
                              									Arbeit an Maschinen im Allgemeinen. 6) Vorführung ganzer
                                 										Transmissionsanlagen mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte der
                              									Unfallverhütung. (57 Aussteller.)
                           Gruppe 3. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Fahrstühlen,
                                 										Aufzügen, Erahnen und Hebezeugen. Umwehrung der Fahrstuhl- und
                              									Aufzugöffnungen. Selbsthätige Abschlüsse. Korbdächer zum Schütze gegen herabfallende
                              									Gegenstände. Vorrichtung zur Feststellung der Aufzugsschale beim Beladen und
                              									Abladen. Antrieb-, Abstell- und Bremsvorrichtungen. Fangvorrichtungen. Signalsysteme
                              									zur Anzeige der Bewegung des Fahrstuhles. Signaltafeln, Warnungstafeln.
                              									Betriebsanweisungen. Hydraulische und pneumatische Aufzüge. Elevatoren. Krahne aller
                              									Art. Sicherheitskurbeln und -winden. Sicherheitsketten, Seile, Gurte u.a.m.
                              									Vorführung ganzer Fahrstuhleinrichtungen. (55 Aussteller.)
                           Gruppe 4. Schutzmaſsnahmen an Motoren. 1) Dampfmaschinen. Umwehrung des Schwungrades, der Kurbel,
                              									der durchgehenden Kolbenstangen bei liegenden Cylindern, der conischen Rädergetriebe
                              									an den Regulatoren, der Regulatoren selbst (bei tiefer Lage der Schwungkugeln), des
                              									Hauptriemens oder Hauptzahnradgetriebes, der Wellenverbindung bei doppelten oder
                              									zusammenwirkenden Maschinen, der vorstehenden Wellenköpfe und der sonstigen bewegten
                              									Theile. Vorrichtungen zur gefahrlosen Erreichung hochliegender Theile der Maschine
                              									(Laufbretter, Gallerien u.s.w.). Selbsthätige Schmiervorrichtungen an den Kurbelzapfen und Kreuzkopf
                              									lagern, den Excentern u.s.w. Vorkehrungen zum gefahrlosen Andrehen des Schwungrades
                              									(Hebelvorkehrungen, Klinkwerke, Reibungsantriebe), sowie zum Bremsen und zum
                              									sicheren Feststellen bei Ausführung von Ausbesserungen. Mittheilungen über das
                              									Zerspringen von Schwungrädern. Bezügliche constructive Schutzvorrichtungen und
                              									Betriebsanweisungen. Absperrventile, welche ein zuverlässiges und schnelles
                              									Stillsetzen der Maschine ermöglichen. Signalsysteme zum Zwecke der Verständigung
                              									zwischen Dampfmaschine und Arbeitsraum und umgekehrt beim Anlassen der Maschine und
                              									bei Unfällen an Arbeitsmaschinen. Vorkehrungen zum jederzeitigen direkten Abstellen
                              									der Dampfmaschine von den Arbeitsräumen aus (einfache Drahtzüge, Anwendung
                              									elektrischer und pneumatischer Einrichtungen). Dienstanweisungen für
                              									Dampfmaschinenwärter. Schulen zur Ausbildung von Maschinisten. Vorführung ganzer
                              									Dampfmotorenanlagen, welche nach Construction der Maschine, baulicher Einrichtung
                              									des Maschinenraumes und Ausrüstung im Einzelnen allen Anforderungen der
                              									Unfallverhütung Genüge leisten. Sinngemäſse Anwendung der vorstehenden und von
                              									sonstigen einschlägigen Gesichtspunkten (z.B. Fürsorge für Dichthaltung der
                              									Schützzeuge bei Wassermotoren, der Rohrleitungen bei Gasmotoren u.a.m.) auf: 2) Turbinen und Wasserräder; 3) Gaskraft- (Petroleum-, Benzin-) und Heiſsluflmotoren; 4) Elektrische u. 5) Thierische Motoren (Roſs-, Göpelwerke). (78
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 5. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Dampfkesseln und
                                 										sonstigen Apparaten unter Druck. 1) Dampfkessel (Dampfentwickler). Ausrüstungsgegenstände für die Sicherheit:
                              									Wasserstandsanzeiger, Schutzhülsen für Wasserstandsgläser, Vorkehrungen zum
                              									selbsthätigen Abschlusse von Dampf und Wasser beim Bruche der Gläser, Manometer,
                              									Sicherheitsventile, selbsthätige Speisevorrichtungen, selbsthätige Apparate zur
                              									Löschung des Kesselfeuers bei Gefahr, Sicherheitsapparate mit Signal- und
                              									Alarmvorrichtungen zur Anzeige zu niedrigen Wasserstandes, zu hoher Dampfspannung u.
                              									dgl. m. Vorkehrungen zur Reinigung des Speisewassers. Verpackung der Dampfleitungen.
                              									Maſsnahmen zu sicherer Absperrung benachbarter Kessel von einander und sonstige
                              									Vorsichtsmaſsregeln bei Reinigung der Kessel. Kesselsteinbildungen. Theile
                              									explodirter Kessel. Kesselbaumaterial. Prüfung desselben. Kesselsysteme. Bauliche
                              									Einrichtung von Kesselhäusern. Kesselrevisionswesen. Dienstvorschriften für
                              									Kesselwärter. Heizerschulen. Vorführung ganzer Kesselanlagen von musterhafter
                              									Ausrüstung. 2) Dampf-, Koch- und Trockenapparate und
                              									sonstige Apparate unter Druck (von Dämpfen, Gasen, Luft und Flüssigkeiten) von mehr
                              									als 1at. Ausrüstungsgegenstände für die
                              									Sicherheit: Druckverminderungs-Entluftungsventile u.a.m. Revisionswesen. Vorführung
                              									ganzer Kochapparate u.s.w., so weit sie zu allgemeinerem Gebrauche in verschiedenen
                              									Gewerbszweigen bestimmt sind. (74 Aussteller.)
                           
                           Gruppe 6. Vorbeugungsmittel gegen und Rettungsmittel bei
                                 										Feuersgefahr in versicherten Betrieben. 1) Feuersichere Bauconstruction im Allgemeinen (Anlage und Material von
                              									Zwischenmauern und -decken, Dachdeckung, Feuerthüren u.a.m.). Sichere Lagerung von
                              									Vorräthen und Abfällen. Maſsnahmen gegen Selbstentzündung von Materialien.
                              									Unverbrennbare Vorhänge zur Verhütung der Weiterverbreitung des Feuers in
                              									Arbeitsräumen. Feuersichere Imprägnirung von Holztheilen, Stoffen und Arbeitsräumen.
                              									Asbest und seine Verwendung für die Feuersicherheit. Vorsichtsmaſsregeln bei der
                              									Heizung: Apparate zum gefahrlosen Kochen von Lack, Pech und anderen
                              									feuergefährlichen Stoffen u.a.m. Funkenfänger. Blitzableiteranlagen. 2) Apparate, welche zu hohe Temperaturen in Trockenräumen und
                                 										den Ausbruch von Feuer anzeigen. Selbsthätige Löscheinrichtungen.
                              									Hydranten, Systeme von Rohrleitungen, Verwendung des Kesseldampfes zum Löschen.
                              									Benutzung der vorhandenen Triebwerke zum Betriebe von Löschvorkehrungen.
                              									Wasserbehälter, Löscheimer, Hand-, Dampf-, Gasspritzen, Extinkteure, Löschbomben. 3)
                              										Feste und bewegliche Rettungsleitern. Sprungnetze
                              									und -tücher, Rettungssäcke, -seile u.a.m. Organisation von Betriebsfeuerwehren;
                              									Ausrüstung der Lösch- und Rettungsmannschaft; Darstellung der Räume und
                              									Einrichtungen zur Bereithaltung der Lösch- und Rettungsgeräthe;
                              									Verhaltungsvorschriften. (95 Aussteller.)
                           Gruppe 7. Fürsorge für gute Beleuchtung und Verhütung von
                                 										Unfällen durch die Beleuchtungseinrichtungen. Apparate und Gegenstände
                              									aller Art, welche zur Beleuchtung geschlossener Arbeitsräume und von Arbeitsstätten
                              									im Freien dienen, Lampen, Laternen u.s.w. Einrichtungen zur Erleuchtung feuer- oder
                              									explosionsgefährlicher Räume von auſsen. Sicherheitslampen und -laternen.
                              									Sicherheitsfeuerzeuge. Elektrische Gasanzünder. Anwendung von Leuchtfarben.
                              									Sicherheitsbehälter für Betriebsanlagen zur Aufnahme gröſserer Vorräthe an Erdöl und
                              									Brennöl. Apparate zu gefahrloser und reinlicher Entnahme kleinerer Oelmengen aus den
                              									Behältern (Kleinausgabe für den Tagesbedarf). Einrichtungen zu gefahrloser
                              									Selbsterzeugung von Leuchtgas (aus Kohlen, Oel und Abfällen). Elektrische
                              									Beleuchtungsanlagen für Betriebe, insbesondere aus dem Gesichtspunkte der
                              									Verwerthung vorhandener Betriebskräfte. Organisation des Beleuchtungswesens in
                              									Betriebsanlagen: Vorschriften über das Füllen, Anzünden und Auslöschen von
                              									Oellampen, – über die Behandlung von Gasleitungen, über das Verhalten bei drohender
                              									Gasexplosion, – über die Wartung elektrischer Lichtmaschinen und Leitungen u.a.m.
                              									(35 Aussteller.)
                           Gruppe 8. Verhütung von Unfällen durch giftige und ätzende
                                 										Stoffe, durch schädliche Gase und Verschiedenes. (196 Aussteller).
                           Gruppe 9. Persönliche Ausrüstung der Arbeiter.
                              									Arbeitskleider, geeignet zum Gebrauche für Transmissionswärter, sowie für Arbeiter
                              									und Arbeiterinnen an Maschinen überhaupt. Schutzbrillen und Gesichtsmasken aller Art zum Schütze
                              									gegen absplitternde Stücke von Arbeitsmaterialien. Respiratoren aller Art zum
                              									Schütze gegen Staub und Gase bei der Arbeit. Eingehende Mittheilungen über die
                              									Erfahrungen, welche insbesondere mit den verschiedenen Systemen von Schutzbrillen
                              									und Respiratoren in den versicherten Betrieben gemacht worden sind, zur Erzielung
                              									eines Ausscheidens des wirklich Brauchbaren aus dem Werth-losen. (61
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 10. Fürsorge für Verletzte. Anleitungen zur ersten
                              									Hilfeleistung bei Unfällen, zum Gebrauche für das Personal in versicherten
                              									Betrieben. Geeignetes Verbandmaterial, Verbandkästen. Tragbahren, Tragkörbe,
                              									Transportwagen u. dgl. m. Einrichtung von Verband zimmern (Krankenstuben) in
                              									Betriebsanlagen. Einrichtungen von Arbeiter-Kranken- und Invalidenhäusern.
                              									Künstliche Gliedmaſsen für Verstümmelte, sowie mechanische Vorrichtungen zur
                              									Unterstützung Verstümmelter bei leichteren Arbeiten (z.B. Uhrwerke, welche einen
                              									künstlichen Arm selbsthätig gewisse Arbeitsbewegungen ausführen lassen. Mittheilung
                              									von Beschäftigung von Invaliden bei der Arbeit). (73 Aussteller.)
                           
                        
                           
                              Abtheilung B.
                              
                           Schutzmaſsnahmen, vorwiegend von Interesse für einzelne Gewerbezweige oder für
                              									Gruppen von Gewerbezweigen.
                           Es sind hier die folgenden Gesichtspunkte ins Auge zu fassen:
                           Arbeitsmaschinen der einzelnen Gewerbe – oder
                              										„Modelle, Zeichnungen und Photographien“ von Arbeitsmaschinen – mit
                              									musterhafter Ausrüstung: Umfriedigung bewegter Theile, zweckmäſsige Ausrück- und
                              									Schmiervorrichtungen; Vorkehrungen gegen das Ausspringen umlaufender Werkzeuge;
                              									Vorrichtungen (an den Maschinen) zum Schütze der Arbeiter gegen absplitternde Theile
                              									der Arbeitsstücke und fortgeschleuderte Materialien, gegen Staub, der bei der Arbeit
                              									der Maschine sich entwickelt, gegen schädliche Dämpfe u.s.w. selbsthätige
                              									Zuführungsvorrichtungen, sowie Maschinen und maschinelle Vorrichtungen aller Art,
                              									welche an Stelle des Arbeiters gefährliche Arbeit verrichten (z.B. selbsthätige
                              									Einführung von Stoffen und Materialien in Stampf-, Knet- und Walzwerke; Ersatz der
                              									Handarbeit an Laugebottichen durch selbsthätige Rühr- und Schöpfwerke u.a.m.).
                              									Gegenüberstellung von Maschinen (oder Abbildungen von Maschinen) „mit“ und
                              										„ohne“ Schutzvorrichtungen.
                           Apparate unter Druck und sonstige Apparate, welche den
                              									einzelnen Gewerben eigenthümlich sind, mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte
                              									der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes überhaupt.
                           Schutzmaſsnahmen an Ofenanlagen und Feuerungen, an
                              									Bassins und Vertiefungen, gegen stürzende Gegenstände, bei der Behandlung
                              									explosiver, feuergefährlicher, ätzender Stoffe und sonstige Vorkehrungen aller Art
                              									zum Schütze von Leben und Gesundheit bei der Arbeit in den einzelnen Gewerben, je
                              									nach der Eigenart derselben.
                           
                           Bezügliche Dienstvorschriften, Warnungsplakate,
                              									Anweisungen.
                           Darstellung ganzer Betriebsanlagen oder
                              									Betriebsabtheilungen von musterhafter Gesammtanlage (Modelle, Pläne, Photographien,
                              									Beschreibungen). Situation. Bauliche Anlage (Baumaterial, Bauart). Zweckmäſsige
                              									Gesammtdisposition der Arbeitsstätten und Betriebseinrichtungen aus den
                              									Gesichtspunkten der Unfallverhütung: Lage des Kesselhauses, Aufstellung der Motoren
                              									und Transmissionen, Gruppirung der Arbeitsmaschinen und Betriebsapparate, Lage der
                              									Treppen, der Aufzugsvorrichtungen, der Vorrathsräume und Lagerplätze, der
                              									Schienenwege, Anschluſsgeleise, der Wasserkanäle u.s.w. – Beleuchtung, Heizung,
                              									Lüftung, Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter.
                           Entwürfe von Musteranlagen für die einzelnen
                              									Gewerbe.
                           
                              Anwendung in den nachfolgenden Gruppen:
                              
                           Gruppe 11. Metallindustrie. (58 Aussteller.)
                           Gruppe 12. Holzindustrie. (70 Aussteller.)
                           Gruppe 13. Textilindustrie. (60 Aussteller.)
                           Gruppe 14. Papier-, Leder- und polygraphische Industrie.
                              									(29 Aussteller.)
                           Gruppe 15. Industrie der Nahrungs- und Genuſsmittel. (77
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 16. Chemische, Glas- und keramische Industrie. (41
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 17. Bergbau- und Steinbruchsindustrie. (62
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 18. Baugewerbe. (35 Aussteller.)
                           Gruppe 19. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Lande). (76
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 20. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Wasser). (33
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 21. Land- und Forstwirthschaft. (17
                              									Aussteller.)
                           Gruppe 22. Literatur und Bibliothek.
                           Gehen wir nun auf eine Betrachtung der Ausstellung selbst ein, so müssen wir zunächst
                              									sagen, daſs sie weder eine Ausstellung für Unfallverhütung, noch eine
                              									Industrie-Ausstellung ist, daſs sie vielmehr nur ein unvollständiges Bild vom Stande
                              									einzelner Gewerbszweige unter Berücksichtigung mancher der zum Schütze der Arbeiter
                              									getroffenen bezieh. zu treffenden Maſsregeln bietet.
                           Sollte das Unternehmen die Bezeichnung „Unfallverhütungs-Ausstellung“ mit
                              									Recht verdienen, so müſste doch ganz gewiſs auch der Begriff einer Unfallverhütung
                              									für den gewerblichen Arbeiter mehr in den Vordergrund geschoben, schärfer betont
                              									worden sein, als dies thatsächlich geschehen ist. Wer die Ausstellung ernst und ohne
                              									Voreingenommenheit prüft, muſs sehen, kann nicht überblicken, daſs eine groſse Zahl
                              									der Unfallverhütungsmaſsregeln eben nur als nothwendiges Beiwerk sich ausweist, um
                              									die Vorführung der bezüglichen Maschine an diesem Orte zu erklären. Man erkennt
                              									leicht in vielen Fällen, daſs nicht die Maschine der zu erläuternden Schutzvorrichtung
                              									halber zur Ausstellung gelangte, sondern daſs der Fabrikant der Maschine eine
                              									Schutzvorkehrung oft sehr nothdürftiger Art beigab, nur um die Ausstellung der
                              									Maschine auf einer den groſsen Namen „Unfallverhütungs-Ausstellung“ führenden
                              									Veranstaltung zu rechtfertigen. Augenfällig wird gar oft, wie sehr die
                              									Schutzvorrichtungen als Nebending angesehen sind und wie oft sie an die dem
                              									Beschauer zu zeigende Maschine angeflickt wurden.
                           Ganz besonders haben wir hier die Behandlung einiger Triebwerke und namentlich vieler
                              									Kraftmaschinen im Sinne.
                           Der unbedingteste Freund einer Ausstellung, wie sie hier vor uns liegt, wird die
                              									einfache Umfriedigung einer Kraftmaschine mit einer Schnur oder einer etwa 1m hoch an senkrechten Pfosten gestützten Stange
                              									als Schutzvorrichtung, in einem Sinne, wie sie dem Programme der Ausstellung
                              									entspricht, kaum vertheidigen wollen. Ganz gewiſs bietet eine Absperrung durch ein
                              									Geländer oder ein Gitter auch einen Schutz gegen Unfälle, aber nicht in dem hier zur
                              									Anschauung zu bringenden Sinne gegen Unfälle des die Maschine bedienenden Arbeiters.
                              									Wenn für eine Kraftmaschine eine Leiter zur Erklimmung der Cylinder behufs
                              									Besichtigung der Ventile u.s.w. nothwendig wird, so darf ein einfaches Geländer für
                              									diese Leiter nicht als einzige Schutzvorrichtung leuchtend roth bezeichnet sein.
                              									Oder soll der Beschauer wirklich zu dem Glauben veranlaſst werden, daſs die
                              									Ausstellung von Kraftmaschinen nothwendig war, um zu zeigen, wie eine Leiter bei
                              									Benutzung eines Geländers leichter und sicherer zu besteigen ist, und daſs ein
                              									Geländer, welches die Maschine gegen jede Annäherung abschlieſst, auch Unfälle durch
                              									deren Gangwerk verhindert?! Was haben das Poetsch'sche
                              									Gefrierwerk, was das Theater, die Vorstellungen des Tauchers, die Kugelmühlen hier
                              									zu erläutern? Was nutzt hier die Ausstellung von Panzerschiffen und Torpedobooten?!
                              									Gerade weil die Mehrzahl der als Unfallschutzmittel bezeichneten Dinge durch rothen
                              									Anstrich ausgezeichnet sind, fällt deren häufige Nebensächlichkeit und
                              									Unbedeutenheit am meisten auf. Oder soll man an den Eisenbahnwagen die Handgriffe,
                              									welche das Besteigen der Wagenabtheilungen (Coupée) überhaupt erst ermöglichen, als
                              									Schutzmittel gegen Unfälle wirklich ansehen?!
                           Es ist unbestreitbar, daſs noch niemals ein Programm voll und ganz Erfüllung gefunden
                              									hat; bei einem Unternehmen, welches unter der Empfehlung des
                              									Reichsversicherungsamtes beschlossen wurde, durfte aber der Grundzug des Programms
                              									nicht in so erheblicher Form abgeändert werden, wie es hier geschehen ist. Wenn es
                              									dem geschäftsführenden Ausschusse nicht gelang, eine hinreichend stattliche Ziffer von Ausstellern zusammenzubringen, welche sich
                              									verpflichteten, das Ausstellungsprogramm völlig zu erfüllen, so hätte der Werth der Ausstellung darunter in den Augen des
                              									Fachmannes nicht verloren, die Ausstellung hätte aber dann ihrem Namen wenigstens entsprochen und die
                              									Strenge des Ausschusses wäre verdientermaſsen anerkannt. Nun hat sich der Ausschuſs
                              									aber zu allen möglichen Concessionen herbeigelassen, so daſs sowohl die allgemeine
                              									Industrie, ohne Rücksicht auf die allein zur augenfälligen Darstellung zu bringende
                              									Unfallverhütung, als auch das Interesse des groſsen Publikums, welches nur zur
                              									Befriedigung seiner Schaulust ein häufiger Besucher eines Ausstellungsunternehmens
                              									wird, einen ganz unbegründeten und unzulässigen groſsen Einfluſs gewonnen haben.
                           Einerseits sieht man, wie die Vorführung eigentlicher Arbeiterschutzmaſsnahmen völlig
                              									zurücktritt hinter der Schaustellung groſsartiger Industrieleistungen, andererseits
                              									staunt man über die Kühnheit, mit welcher Schaustellungen wie das Theater, der
                              									Taucher, die Schocoladenfabrik und Ausstellungsstücke wie Betten, zusammenlegbare
                              									Möbel u.s.w. in den Rahmen des Programms eingezwängt werden konnten. So kommt es,
                              									daſs sehr oft das wirklich Beachtenswürdige und Bemerkenswerthe der Ausstellung in
                              									einem gar nicht hierher gehörigen Wust gewöhnlicher Massenartikel oder Schaustücke
                              									verloren geht.
                           Gehen wir auf die Gegenstände der Ausstellung ein, so bleiben als hervorragende
                              									Punkte der allgemeinen Beachtung werth in erster Linie die Ausstellung der
                              									Gesellschaft zur Verhütung von Betriebsunfällen in Mülhausen im Elsaſs, die
                              									Ausstellung der Augsburger Textilindustriellen, sowie die Sammlung der
                              									österreichischen Abtheilung.
                           Während eine groſse Zahl der im Betriebe ausgestellten Schutzmaſsnahmen den
                              									offenbaren Eindruck hervorbringt, nur als Beweis für die Zulässigkeit der
                              									geschützten Maschine zur Ausstellung zu dienen, findet man hier bei diesen
                              									Sonderausstellungen in wohlthuendster Form ausschlieſslich zum Ausdruck gebracht,
                              									was geschützt werden muſs und wie geschützt werden kann. Hier war es wirklich nur
                              									darum zu thun, durch Herbeiziehung von Maschinen zur Ausstellung das Wesen der
                              									Schutzvorrichtungen klar zur Anschauung zu bringen und allgemeiner verständlich zu
                              									machen.
                           Für eine groſse Zahl unserer Fabrikanten von Arbeitsmaschinen wird dieser Standpunkt
                              									aber erst dann erreichbar sein, wenn sie es aufgeben, die Schutzvorrichtungen noch
                              									immer als „Specialität“ zu behandeln und erst nach Fertigstellung der
                              									Maschine „auf Wunsch“ des Bestellers anzuflicken. Eine Schutzvorrichtung kann
                              									aber nur wirklich gut sein, wenn ihre Anordnung und Anpassung bereits beim Entwürfe
                              									der zu schützenden Maschine berücksichtigt worden ist. Zu diesem Standpunkte wird
                              									aber hoffentlich die Industrie im eigensten Interesse bald kommen. Dann erst wird
                              									der Begriff des Arbeiterschutzes richtig verstanden sein, wenn der entwerfende
                              									Constructeur immer und stets auf die richtige und glückliche Anordnung der
                              									Schutzvorkehrungen Rücksicht nimmt. Es wird nicht geleugnet werden können, daſs
                              									vielfache Schutzmaſsnahmen bereits durch entsprechende Lage der bezüglichen Maschinentheile
                              									im Gestelle geschaffen werden, daſs aber jedenfalls alle Schutzmittel besser stehen
                              									und nicht so hindern, wenn sie im Entwürfe vorgesehen waren.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)