| Titel: | Neues im Hochbauwesen. | 
| Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 577 | 
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                        Neues im Hochbauwesen.
                        Patentklasse 37. Mit Abbildungen auf Tafel 30.
                        Neues im Hochbauwesen.
                        
                     
                        
                           Die weit gehende Verwendung von Eisen, namentlich in der Gestalt eiserner Träger im
                              									Hochbau hat die Ausbildung besonderer Formen für den Eisenbau hervorgebracht.
                              									Besonders wird darauf Bedacht genommen, die eisernen Träger unter Sicherung gröſster
                              									Tragfähigkeit möglichst leicht herzustellen. Unter diesem Gesichtspunkte ist die
                              									Herstellung eiserner Träger mit wellenförmig ausgebauchtem Stege nach dem Patent von
                              										W. Daehr in Berlin (* D. R. P. Nr. 46414 vom 20.
                                 									April 1888) beachtenswerth. Fig. 5 und 6 zeigen das Profil eines
                              									Trägers von 50cm Höhe mit wellenförmig
                              									ausgebauchtem Stege von 7mm Stärke in der Mitte
                              									und 8mm Stärke an den Flanschen dargestellt. Die
                              									Ausbauchung bezieh. Entfernung der äuſsersten Faser von der senkrechten
                              									Symmetrieachse des Profils beträgt bei einer Wellenlänge von
                              										b=\frac{H}{2}=\frac{50}{2}=25^{cm} rund 2cm,2 und nimmt nach den Flanschen zu allmählich
                              									ab, bis sie zuletzt ganz verschwindet, um den Steg in alter Weise in die Flanschen
                              									übergehen zu lassen. Die Knickfestigkeit des Profils ist gleich derjenigen des
                              									früheren mit 18mm Stegstärke.
                           Die Verringerung des Gewichtes beträgt rund 27,7 Proc., die Materialersparniſs aber
                              									selbst nach Abzug desjenigen Theiles, der durch die Verringerung des
                              									Widerstandsmoments gegen Biegung als aufgehoben betrachtet werden muſs, immer noch
                              									12,5 Proc. des Gesammtgewichtes des früheren Profils.
                           Das Profil ist mit Rücksicht auf die Wiederverwendung der alten Walzen in seiner
                              									ganzen Höhe um 18 – 8 = 10mm geschwächt gedacht,
                              									weil alsdann die Ränder der alten Walzen nur um je
                              										\frac{10}{2}=5^{mm} abgedreht zu werden brauchen, um für die
                              									Herstellung des neuen Profils verwendbar gemacht zu werden.
                           Für die Herstellung der wellenförmigen Ausbauchung des mit einer gleichmäſsigen
                              									Stärke von 8mm ausgewalzten Steges und der
                              									Verringerung seiner Stärke nach der Mitte zu, entsprechend der Ausbauchung bis auf
                              										7mm, ist dann nur noch für jede Walzenstraſse
                              									ein neues Walzenpaar erforderlich, dessen Beschaffung die Gesammtherstellungskosten
                              									nur um ein Geringes erhöhen kann.
                           Es muſs hier jedoch noch hervorgehoben werden, daſs die Materialersparniſs sich noch
                              									um rund 1,5 Proc. gröſser ergibt, wenn man die Ansehen in alter Breite stehen läſst,
                              									d.h. also, die in die Walzen eingeschliffenen Profile derselben unter gleichzeitiger
                              									Abdrehung der Walzenränder um das gleiche Maſs vertieft, um welches der
                              									Randhalbmesser verkürzt wird.
                           
                           Bei unveränderten Flanschen berechnet sich die Verringerung des Widerstandsmoments
                              									des ganzen Profils zu rund 10 Proc., diejenige des Gewichtes zu rund 23,9 Proc., die
                              									Materialersparniſs am ganzen Profil mithin zu rund 13,9 Proc.
                           Noch günstiger stellt sich die Materialersparniſs, wenn es möglich ist, die Flanschen
                              									um je 3mm zu verstärken. Das Widerstandsmoment
                              									bleibt dann nur noch um 2,6 Proc. hinter dem früheren zurück, und die
                              									Materialersparniſs berechnet sich zu rund 18 Proc.
                           Ferner ist noch darauf hinzuweisen, daſs mit der jetzt für den Steg gefundenen Form
                              									zugleich ein Mittel gegeben ist, Profile von noch gröſserer Höhe, als bisher üblich,
                              									hinsichtlich der Materialausnutzung zweckmäſsig herzustellen.
                           Um den Uebelstand eiserner Wellblechdächer, das Abtropfen, zu beseitigen, bringt W. Lorenz in Karlsruhe (* D. R. P. Nr. 46178 vom 19.
                                 									Juli 1888) eine Verkleidung an, welche völlig aus Abfallholz nur durch Nagelung
                              									hergestellt werden kann.
                           In die Wellen a des Daches (Fig. 7) werden in gewissen
                              									Abständen (etwa 1m,5) Träger b eingepaſst. Dieselben sind aus einzelnen stumpf gegen
                              									einander stoſsenden Stücken gebildet, welche auf beiden Seiten mit Latten cc, von unten mit einem rechts und links vorstehenden
                              									Bandeisen e so benagelt sind, daſs ein
                              									zusammenhängender Bogen gebildet ist, welcher sich frei, ohne jede Befestigung oder
                              									Verbindung, mit dem Wellblech oder dessen Verstrebung gegen die Auflager des Daches
                              									stützt und in sich stark genug ist, die Verkleidung zu tragen. Diese besteht aus
                              									Brettern d, welche in die zwischen den Latten cc und Bandeisen e
                              									gebildeten Nuthen eingeschoben werden, bis die Wölbung des Daches bis oben hin damit
                              									geschlossen bezieh. verkleidet ist. Eine Befestigung dieser Bretter oder Verkleidung
                              									ist nicht erforderlich. Des besseren Aussehens halber wird die untere sichtbare
                              									Fläche mit hellem, eventuell mit feuersicherem Anstrich versehen. Der Zwischenraum
                              									zwischen Wellblech und Verkleidung kann nach Bedarf mit schlechten Wärmeleitern,
                              									z.B. Schlackenwolle oder ariderem Materiale, ausgefüllt werden.
                           So wenig Eingang in die Praxis die Verwendung von Baugerüsthaltern, welche eine
                              									gröſsere Sicherung der Gerüste, wie auch deren leichteren und billigeren Aufbau
                              									bezwecken, auch gefunden hat, so werden doch immer neue Formen für dieselben in
                              									Vorschlag gebracht, da thatsächlich ein Bedürfniſs nach einem solchen Halter
                              									vorliegen soll.
                           K. Birmelin in Lörrach, Bayern (* D. R. P. Nr. 45871 vom
                                 									23. Mai 1888) bringt die in Fig. 8 dargestellte
                              									Einrichtung in Vorschlag, um die stehenden und liegenden Stangen rasch, fest und
                              									sicher zu verbinden, deren böswillige Entfernung durch Anwendung eines Gesperres
                              									verhindert wird, dessen Handhebel b deshalb abnehmbar
                              									ist.
                           In einem gabelförmigen Guſsstück A, das unten in den
                              									stählernen Haken h endigt und dessen Spitzen mit je zwei Zähnen zz ausgerüstet sind, ist ein schmiedeeiserner oder
                              									stählerner Bolzen b drehbar angeordnet, mit dem ein
                              									fein gezahntes Sperrrad r fest verbunden ist, und
                              									dessen verstärkter mittlerer Theil eine Durchbohrung zeigt, in welche ein Handhebel
                              										l eingesteckt werden kann. Auſserdem ist an dem
                              									Bolzen b einerseits mittels einer eingeschraubten Oese
                              									eine Kette k befestigt, die, nachdem das starre Stück
                              										A mit dem Haken h in
                              									die stehende Gerüststange eingeschlagen worden, um diese herumgeschlungen und in
                              									eine am anderen Ende des Bolzens angebrachte, entsprechend geformte Nase n derart eingehängt wird, daſs die liegende Stange auf
                              									dieselbe zu ruhen kommt. Bewegt man nun den Handhebel nach unten zu, so wird der
                              									Bolzen gedreht und die Kette auf ihn aufgewickelt; der Obertheil des Stückes A faſst in der Folge die liegende Stange mit den Zähnen
                              										z und drückt sie fest an die stehende an.
                           Zur Verhinderung des Zurückdrehens ist in dem Stücke A
                              									die Sperrklinke s angebracht, die in das Sperrrad r einfällt.
                           Der in Fig. 9
                              									abgebildete Gerüsthalter von Fr. Traebert in Rathenow
                              									(* D. R. P. Nr. 48112 vom 6. Februar 1889) hat die Form einer Zange, bei welcher die
                              									zu den Schenkeln CC1
                              									rechtwinkelig stehende Klaue kk1 den senkrechten Gerüstbaum umfaſst und mit den an
                              									den Innenseiten der Klaue befindlichen Dornen sich fest in den Gerüstbaum eindrückt,
                              									wenn der auf den Schenkeln CC1 verschiebbare Spannring E angezogen wird,
                              									welcher auch das selbsthätige Oeffnen der Klaue verhindert. Die Schenkel CC1 sind am unteren
                              									Ende aufwärts gebogen, zum Zwecke, das Querholz aufzunehmen. Das Herausfallen der
                              									Querhölzer aus dem aufgebogenen Theile der Schenkel CC1 wird durch eine Schlieſsvorrichtung
                              									verhindert, bestehend aus einem an dem Schenkel C bei
                              										a drehbar befestigten federnden Eisenstabe D, welcher in den geahnten Theil z des Schenkels C,
                              									entsprechend der Stärke der Querhölzer, eingestellt werden kann. Nahe an dem
                              									Drehbolzen a schlieſst der Stab D sich der Biegung des Schenkels C an,
                              									während er nach dem anderen Ende eine nach auſsen geschweifte Form erhält, damit er
                              									keim Eindrücken in den gezahnten Theil z auch an dem
                              									Gerüstbaum seitlich vorbeikommen kann.
                           Die Handgriffe bei Anwendung des Gerüsthalters sind sehr einfach, derselbe wird an
                              									den Schenkeln erfaſst und das Oeffnen der Klaue durch Drehen der Schenkel CC1 um den Bolzen b bewirkt, dann die Klaue um den Gerüstbaum gelegt und
                              									nun der Spannring angezogen. Wenn die Klaue festsitzt, wird das Querholz in den
                              									aufgebogenen Theil der Schenkel gelegt, der Stab D über
                              									das Querholz genommen und unter einen Zahn z
                              									gedrückt.
                           Bei Leitergerüstträgern werden meist zwei Klauen mittels Schraube gegen die
                              									Leiterstange gepreſst, wobei eine Parallelführung der angewendeten zwei Träger
                              									mittels eines Scherenkreuzes vermittelt wird.
                           
                           Durch Anwendung zweier Träger wird die Vorrichtung aber sehr unhandlich, auch ist das
                              									Schrauben umständlich. Durch die Erfindung von W. Heist
                              									in Edenkoben, Rheinpfalz (* D. R. P. Nr. 47202 vom 24. April 1888) soll nur ein
                              									Leitergerüstträger geschaffen werden, welcher möglichst leicht herzustellen, einfach
                              									zu handhaben ist und sich selbsthätig befestigt. Die Anordnung ist in Fig. 10 und
                              										11
                              									dargestellt.
                           Auf der Eisenschiene b sind um b2 drehbar die beiden Schenkel a befestigt. Erstere ist auſserdem mit einem Schlitz
                              										b3 versehen, in
                              									welchem ein Klötzchen mit Zapfen z auf- und abschiebbar
                              									ist. Letzterer verbindet die einen Enden der beiden Streben f mit einander, deren andere Enden mit denen der Schenkel a durch Bolzen a1 verbunden sind. Durch Flügelmuttern z2 bezieh. a2 können die
                              									verschiedenen Stellungen der Schenkel bezieh. Streben festgestellt werden. Auſserdem
                              									ist mit Zapfen z der Leitersproſshaken z1 in Verbindung,
                              									während mit dem Bolzen a1 die Leiterbaumhaken a3, welche innen mit Spitzen versehen sind, die beim
                              									Gebrauche in den Leiterbaum eingreifen, verbunden sind. Am oberen Theile der
                              									Eisenschiene b ist eine zweite wagerechte Schiene i befestigt, welche, da die Leiter gewöhnlich schräg
                              									steht, gegen die Schiene b etwas geneigt ist. Diese
                              									Schiene i wird durch Strebe k getragen und ist vorn rechtwinkelig abgebogen, damit, wenn die Bretter
                              									daraufgelegt werden, dieselben gegen Herausfallen gesichert sind.
                           Die Vorrichtung wird beim Gebrauche mit dem Leitersproſshaken z1 in die entsprechende Sprosse eingehängt
                              									und durch die eigene Schwere gleitet nun Schiene b
                              									mittels Schlitzes b3 an
                              									dem Zapfen z nach abwärts, was zur Folge hat, daſs die
                              									Leiterbaumhaken a3 sich
                              									fest gegen die Leiterbäume drücken, so daſs ihre Spitzen in dieselben eingreifen.
                              									Nach dem Einhängen können dann die Schrauben z2
                              									a2 angezogen
                              									werden.
                           Zur gröſseren Sicherheit bei höheren Gerüsten wird die folgende Einrichtung
                              									verwendet. Schiene i erhält an ihrem äuſseren Ende eine
                              									Bohrung, in welche eine Stange mittels ihres Zapfens eingesteckt und durch
                              									Einschieben eines Riegels in ein Oehr festgehalten wird. Am oberen Ende der Stange
                              									ist eine Kette angebracht, welche um die gegenüberliegende Leitersprosse gewunden
                              									und dann eingehakt wird. Am inneren Theile der Stange ist eine Schiene befestigt,
                              									zwischen welche und die Stange ein Brett eingeschoben und dadurch eine Rückwand
                              									gebildet wird.
                           Die unter dem Namen Rabitzputz allgemeiner bekannte und
                              									in der Neuzeit wohl bei Ausführung feuersicherer Bauten stets angewandte Bekleidung
                              									der Wände und Zwischendecken mit Drahtgewebe, auf welches geputzt wird, hat durch
                              									den Erfinder C. Rabitz in Berlin (* D. R. P. Nr. 46887
                                 									vom 22. März 1888) eine weitere Ausbildung erfahren. Die Benutzung von Putz mit
                              									Putzträgern aus Drahtgewebe zur Bekleidung von Wänden, Säulen, Röhren, Kesseln
                              									u.s.w. unter Belassung von isolirenden Luftschichten hat sich als sehr feuersicher
                              									erwiesen, so lange nicht durch irgend welche gewaltthätigen Eingriffe eine
                              									Beschädigung des Putzes stattfindet. Tritt aber ein solcher Fall ein und wird
                              									hierdurch ein Theil des Mörtelbewurfes zertrümmert, so kann die Flamme, selbst wenn
                              									das Drahtgewebe hierbei nicht mit zerrissen wurde, durch die weiten Maschen
                              									desselben hindurch nunmehr unbehindert an die zu schützende Säule, Wand o. dgl.
                              									schlagen.
                           Ferner hat es sich hierbei herausgestellt, daſs es praktisch Schwierigkeiten bietet,
                              									dem zum Theil durch das Drahtgewebe hindurchgedrückten Mörtel durchweg eine gleiche
                              									Dicke zu geben, so daſs also auch die Isolirschicht eine ungleichmäſsige Weite
                              									zeigt, was naturgemäſs auch einen ungleichmäſsigen Feuerschutz mit sich bringt.
                           Dieser unsicheren Wirkung soll nun dadurch abgeholfen werden, daſs die Mörtelschicht
                              									nach innen zu durch eine Drahtgaze begrenzt wird, so daſs einerseits beim
                              									Durchdrücken durch das äuſsere weitmaschige Drahtgewebe der Mörtel nicht in den
                              									Isolirraum hinabfallen kann, sondern eine ganz gleichmäſsig starke Schicht entsteht,
                              									und andererseits selbst in dem Falle, wo die Mörtelschicht durch Gewalt eine
                              									Zertrümmerung erfährt, die Flamme doch nicht an den zu schützenden
                              									Bauconstructionstheil gelangen kann, da die ganze freimaschige Drahtgaze ein
                              									Hindurchschlagen der Flamme wirksam verhindert, wie dies von den Sicherheitslampen
                              									für Bergwerke, Gasfabriken u.s.w. her bekannt ist.
                           Die neue, durchaus feuerfeste Ummantelung kennzeichnet sich also dadurch, daſs der zu
                              									schützende Eisen- oder Holzconstructionstheil, z.B. eine Säule, in einem Abstande
                              									von 3 bis 4cm zunächst mit einem Mantel von
                              									Drahtgaze umgeben wird. In einem weiteren Abstande von 3 bis 4cm wird dann erst das als eigentlicher Putzträger
                              									dienende Drahtgewebe von etwa 2cm Maschenweite
                              									angebracht.
                           Der Raum zwischen der Drahtgaze und dem grobmaschigen Traggewebe wird von unten auf
                              									mit Mörtel aus Cement mit Grand, Salz oder Blutlaugensalz oder mit Mörtel von Gyps,
                              									Kalk, Grand, Salz, Chamottemehl u.s.w. ausgetragen und das Traggewebe hierbei
                              									gleichzeitig mit verputzt.
                           Die feinmaschige Drahtgaze A ist gemäſs Fig. 12 in einem Abstande
                              									von etwa 3 bis 4cm von dem Unterzuge U angeordnet. Diese Drahtgaze wird in gleichem Abstande
                              									von dem grobmaschigen Drahtgewebe B umgeben, welches
                              									als eigentlicher Putzträger dient. Der Raum zwischen der Drahtgaze A und dem Drahtgewebe B
                              									wird mit Mörtel ausgefüllt, dieser wird auch gleichseitig auſsen auf das Drahtgewebe
                              										B in geeignet dicker Lage aufgetragen und die
                              									Oberfläche desselben entweder glatt geputzt oder bei Säulen durch Anwendung
                              									geeigneter Schablonen, welche sich oben und unten an Lehren führen, auch gleich ein
                              									architektonisches Fuſsgesims oder ein einfaches Capital hergestellt bezieh. bei den Unterzügen eine
                              									geeignete Profilirung der Ecken und Kanten mit ausgezogen.
                           Es läſst sich auf diese Weise der Ummantelung das Aussehen eines architektonisch
                              									gegliederten massiven Unterzuges bezieh. einer Säule geben und somit neben der
                              									Erzielung eines feuerfesten Schutzes gleichzeitig auch die unästhetische Wirkung
                              									umgehen, welche z.B. eine dünne eiserne Säule als Stütze schwerer Gebälke
                              									darbietet.
                           Selbst wenn durch einen gewaltthätigen Eingriff der Mörtel zum Theil heruntergerissen
                              									wird, kann die Flamme doch niemals bis an den zu schützenden Bauconstructionstheil
                              									heranzüngeln, da die feine Drahtgaze A dies in der von
                              									den Sicherheitslampen für Bergwerke, Gasfabriken u.s.w. her bekannten Weise
                              									unbedingt verhindert.
                           Statt der Verblendziegel schlägt A. Böckel in Erfurt
                              									gemäſs der Patentschrift Nr. 47018 eiserne hohle Ziegel vor, welche auf den beiden
                              									Lagerflächen mit Löchern bezieh. Hohlzapfen versehen sind, um durch das Einpressen
                              									derselben die Verbindung zu sichern.
                           Das so vielfach bearbeitete Problem der Herstellung eines dichten Schlusses von
                              									Fenstern und Thüren wird neuerdings wieder in eigenartiger Weise zu lösen gesucht.
                              										A. Kersten in Hannover (* D. R. P. Nr. 46379 vom 1.
                                 									April 1888) will den Abschluſs dadurch bewirken, daſs Façoneisen sich gegen
                              									einklemmen. Nur die Façoneisen auf dem einen Theile des Fensters sind starr und
                              									unbeweglich befestigt, die anderen dagegen beweglich und elastisch auf dem anderen
                              									Theile des Fensters derartig befestigt, daſs sich beim Schlieſsen des Fensters die
                              									elastischen Façoneisen gegen die starren pressen und die Fugen dadurch immer
                              									schützen und decken, auch wenn eine Verschiebung durch Verziehen der Rahmenhölzer
                              									eingetreten ist. Die beweglichen Façoneisen sind dabei entweder in sich federnd
                              									construirt, oder sie sind um Endzapfen drehbar und mittels besonders angeordneter
                              									Federn an willkürlicher Drehung gehindert.
                           Derselbe Erfinder verhindert bei einer anderen Ausführung (* D. R. P. Nr. 46602 vom
                              									21. Januar 1888) die Bildung von Spalten durch Anwendung von zapfenartig in den
                              									gegenüber liegenden Rahmen eingreifende Leisten.
                           Der Verschluſs und die Verstellung von Oberlichtfenstern mit wagerechter Drehachse
                              									wird nach der Construction von F. Kolbe und Comp. in
                              									Braunschweig (* D. R. P. Nr. 47654 vom 25. Juli 1888) bewirkt gemäſs Fig. 13 durch einen am
                              									Fensterrahmen drehbar befestigten gezahnten Bügel B,
                              									der sich durch sein eigenes Gewicht mit seinem ersten Zahn o über eine am Fensterflügel befestigte Nase e legt. Der Fensterflügel läſst sich öffnen, wenn dieser Bügel angehoben
                              									und dadurch die Nase e von dem Zahn o frei wird, so daſs der Fensterflügel ohne Hinderniſs
                              									sich unter dem Bügel bewegen läſst.
                           Das Anheben des Bügels wird bewirkt durch Drehung der zwischen zwei an dem Fensterflügel
                              									angenieteten Lappen pp drehbar gelagerten excentrischen
                              									Scheibe A in ihre höchste Stellung. Zum Anheben bezieh.
                              									Drehen dieser Scheibe bedient man sich einer Stange s
                              									mit angebogenem Haken, welcher in das Auge r gebracht
                              									wird. Hat nun die Scheibe und der Bügel die punktirte Lage angenommen, so läſst sich
                              									der Fensterflügel um seine Drehachse, durch die Stange s gelenkt, frei unter den Zähnen des Verschluſs- bezieh. Verstellbügels so
                              									weit fortbewegen, bis ein am Fensterflügel in der Nähe der Drehachse angenieteter
                              									Winkel von dem Fensterrahmen an der weiteren Bewegung gehindert wird. Da bei diesem
                              									Vorgange der Bügel auf der Rolle A ruht, ist kein
                              									Hinderniſs vorhanden, welches die Bewegung hemmen könnte.
                           Soll das Fenster nicht ganz geöffnet werden, sondern eine andere beliebige Lage
                              									einnehmen, so verfährt man in folgender Weise: Das Fenster wird erst ganz geöffnet.
                              									Nachdem man nun durch Loslassen der Stange s die
                              									Scheibe in ihre tiefste Lage sinken läſst, sinkt auch der Bügel B durch sein eigenes Gewicht auf die Nase e. Durch die mit ihrem Haken in dem Auge r der Scheibe A hängende
                              									Stange bewegt man nun, ohne die Scheibe anzuheben, den Fensterflügel um seine
                              									Drehachse in der Zahnrichtung, wobei immer ein Zahn des Bügels nach dem anderen über
                              									die Nase e schnappt, so lange, bis der Fensterflügel
                              									die Lage eingenommen hat, die man demselben zu geben wünscht. Sollte auf das
                              									Feststellen des Fensterflügels in jeder gewünschten Lage verzichtet und nur auf das
                              									ganze Oeffnen desselben und den Verschluſs Werth gelegt werden, kommt der Bügel
                              									entsprechend verkürzt und nur mit dem Verschluſszahn o
                              									in Anwendung. Ein zu beiden Seiten auf die excentrische Scheibe A aufgegossener offener Kranz g begrenzt durch Anschlag an die Lappen pp
                              									die höchste und die tiefste Stellung der Scheibe.
                           Nach der in Fig.
                                 										14 dargestellten Ausführung von W. Bubmann und
                                    										Hirschmann in Wassertrüdingen (* D. R. P. Nr. 46329 vom 2. August 1888)
                              									besteht die zum Oeffnen und Schlieſsen dienende Vorrichtung aus dem Gehäuse A, dem Zahnhebel B und der
                              									Zahnstange C, welch letztere in den beiden am
                              									Fensterstock befestigten Gehäusen A und in der
                              									Führungshülse D gelagert ist und mit den Stiften l des Hebelarmes E mittels
                              									des Steges r verbunden ist. An den Hebelarmen EE befindet sich ein zur Aufnahme des am Fensterflügel
                              									angeschraubten Führungsstiftes ss dienender offener
                              									Längsschlitz a, während parallel die beiden Hebelarme
                              										EE mit der Achse o zu
                              									einem Ganzen vereint sind, deren Drehung die beiden am Fensterstocke haftenden Lager
                              										tt gestatten. Zum Zwecke des Flügelöffnens drückt
                              									man die an dem Zahnhebel B drehbar angebrachte Falle
                              										b bei x nach unten, so
                              									daſs dieselbe aus der Gehäuserast i tritt und frei
                              									wird. Bei fernerem Drücken des Zahnhebels B nach unten
                              									wird die Zahnstange C und die mit derselben mittels des
                              									Steges r verbundenen Hebelarme EE in die Höhe gehoben, wobei beide Hebelarme auf die in denselben gelagerten Führungsstifte ss einen gleichzeitigen Druck ausüben, wodurch das
                              									Oeffnen des Flügels stattfindet, bis die Führungsstifte ss den unteren kurzen Schlitztheil ee
                              									verlassen haben. In Folge der eigenen Flügelschwere legen sich sodann beide
                              									Führungsstifte fest an die Hebelarme an, welche beim Vorgange des Steigens und
                              									Fallens beider Hebelarme stets vor- bezieh. nachrücken und dadurch den Flügel bis zu
                              									der durch den Zahnhebel B bedingten gröſsten
                              									erreichbaren Oeffnung in jeder beliebigen Stellung festhalten.
                           Behufs theilweisen oder gänzlichen Schlieſsens des Flügels wird der Zahnhebel B nach oben gedrückt, wodurch die den Flügel
                              									mitnehmenden Hebelarme EE nach abwärts sich neigen.
                              									Sobald die an dem Hebel B sich befindende Falle b in die Rast i des
                              									Gehäuses A fällt, ist durch den dauernd erzeugten Druck
                              									auf die Führungsstifte des Flügels ein sicherer Verschluſs erzielt, so daſs ein
                              									Oeffnen von auſsen unmöglich ist, so lange das Oberlicht mit dem unteren Triebwerke
                              									bezieh. mit der Zahnstange C verbunden bleibt. Hebt man
                              									den Steg r von den Stiften l des rechten Hebelarmes E weg, so ist der
                              									Oberlichtflügel von der Zahnstange C befreit.
                           
                        
                     
                  
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