| Titel: | Getreide-Sackfüllwage. | 
| Autor: | Pr. | 
| Fundstelle: | Band 276, Jahrgang 1890, S. 107 | 
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                        Getreide-Sackfüllwage.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									5.
                        Getreide-Sackfüllwage.
                        
                     
                        
                           Im Hafen von Marseille ist nach Revue générale des Machines-outils, 1889 Bd. 3 Nr. 5 * S.
                                 										33, eine Getreidewage (vgl. Reuther 1888 269 * 309) gebräuchlich, welche an den Einschüttkästen
                              									von 5 bis 6cbm Inhalt angebracht ist. Mit dieser
                              									Hebel wage wird das Getreide in Sackfüllungen abgewogen, wobei das Einfüllen bis auf
                              									2 bis 300g selbsthätig, die Nachfüllung aber mit
                              									der Hand bewerkstelligt wird, wobei zur Füllung eines Sackes kaum 1 Minute Zeit
                              									vergehen. In der Kastenvorderwand ist ein schräger Blechstutzen angeschraubt,
                              									welcher zwei mit Schieber verschlieſsbare Mündungsöffnungen von 120 und 40mm Breite besitzt (Fig. 14 bis 15), die auf
                              									eine Rinne A leiten und von denen der kleine Schieber
                              										O1 nur durch
                              									Handhebel bethätigt werden kann, während der groſse Schieber O mit dem Hebelwerk der Wage in Verbindung steht.
                           Der eigentliche Wagehebel R ist nicht fest, sondern
                              									mittels eines Ringes an dem kurzen Arm des oberen Hebels S aufgehangen, welcher seinen festen Stützpunkt an dem Kastenwinkel
                              									findet. Wird nun dieser obere Hebel S mit dem
                              									Schiebegewicht Q auf eine Lastgröſse eingestellt, die
                              									um 2 bis 300g geringer ist, als das
                              									vorgeschriebene Gewicht der Sackfüllung, so muſs sich derselbe drehen und den
                              									Aufhängepunkt des Wagehebels R um den gleichen
                              									Hubbetrag tieferstellen.
                           Da nun der groſse Schluſsschieber O an einem Winkelhebel
                              										HGF angelenkt ist, der Schluſsschieber selbst durch
                              									sein Eigengewicht niedergeht, so kann derselbe in der Hochstellung nur dadurch
                              									erhalten werden, daſs eine Schlieſsstange t t mit ihrem
                              									Haken in einen entsprechenden Ansatz des oberen Hebels S einsetzt und dadurch die Linksdrehung des Winkelhebels verhindert, was
                              									nur in der Hochstellung des kleinen Hebelarmes von S
                              									erfolgen kann. Senkt sich daher dieser Hebelansatz in Folge der Sackbelastung, so
                              									wird die Schlieſsstange frei und es tritt der Schieberschluſs selbsthätig ein,
                              									worauf die Nachfüllung bis auf das richtige Gewicht in der vorbeschriebenen Weise mit der
                              									Hand durchgeführt wird. Das kleine Schiebegewicht K auf
                              									der Schlieſsstange t dient zur Regelung der
                              									Nachfüllungsmenge und hat sonst keinen Einfluſs auf die Abwägung, weil derselbe sich
                              									auf das Hebellager auflegt, sobald die Auslösung vor sich gegangen ist.
                           
                              
                                 Pr.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
