| Titel: | Räderschneidmaschinen. | 
| Autor: | R. Volkmann | 
| Fundstelle: | Band 281, Jahrgang 1891, S. 62 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        Räderschneidmaschinen.
                        Mit Abbildungen.
                        Räderschneidmaschinen.
                        
                     
                        
                           Räderschneidmaschinen werden in sorgfältigster Ausführung von E. Gould und
                                    											Eberhardt in Newark, NJ. – denen wir
                              									die freundliche Ueberlassung der beifolgenden ausführlichen Abbildungen und diversen
                              									Angaben verdanken – ausgeführt.Vgl. 1887 264 * 366. 265 *
                                    											488.
                           Textabbildung Bd. 281, S. 62Fig. 1.Räderschneidmaschine von Gould und Eberhardt. Nach beifolgender Fig. 1 werden Maschinen
                              									ausgeführt, um Stirnräder zu schneiden bis 84 Zoll Durchmesser und 18 Zoll Breite
                              									mit einem groben Stich bis zu 3 Zoll; jedoch steht nichts im Wege, auch sehr viel
                              									feinere Theilungen auf dieser Maschine auszuführen, nur wird ihre Anwendung beim
                              									Schneiden einer grossen Anzahl von Rädern mit sehr feinem Stiche selbstredend
                              									unwirthschaftlich und es empfiehlt sich neben ihr die Anlage einer kleineren
                              									Specialmaschine. Diese Maschine wiegt etwa 9000 Pfund und kostet 2500 Doll.
                           Eine Maschine, um 9füssige Stirnräder mit 16 Zoll Breite zu schneiden, für Theilungen
                              									von 2 bis ½ Zoll würde bei demselben Preise 7000 Pfund wiegen, aber gegen eine
                              									Extravergütung von 200 Doll, einrichtbar sein, um auch Kegel- und Schneckenräder zu
                              									schneiden.
                           Für das Schneiden von Stirnrädern bis zu 36 Zoll Durchmesser und entsprechender
                              									Theilung ist die in Fig. 2 dargestellte Maschine die
                              									zweckentsprechende und nachstehende Angaben gelten sowohl für die Stirnräder als
                              									auch Kegelräder.
                           Es seien z.B. angenommen Räder von 60 Zähnen und mit einer
                              										„Durchmessertheilung“ = 5, so findet man den Theilkreisdurchmesser
                              									aus:
                           
                              \frac{\mbox{Zähnezahl}}{\mbox{Durchmessertheilung}}=\frac{60}{5}=12\
                                 										\mbox{Zoll};
                              
                           die Zähnezahl aus:
                           Theilkreisdurchmesser × Durchmessertheilung = 12 × 5 = 60
                              									Zähne;
                           die Durchmessertheilung aus:
                           
                              \frac{\mbox{Zähnezahl}}{\mbox{Theilkreisdurchmesser}}=\frac{60}{12}=5;
                              
                           den äusseren Stirnraddurchmesser aus:
                           Theilkreisdurchmesser + 2 Durchmessertheilungen
                              										=12+2\,.\,\frac{1}{5}=12\ 2/5\mbox{ Zoll};
                           die Umfangstheilung aus:
                           
                              \frac{\pi}{\mbox{Durchmessertheilung}}=\frac{3,416}{5}=0,628;
                              
                           die Achsenentfernung aus:
                           
                              \frac{\mbox{Halbe Summe der
                                 										Durchmesser}}{\mbox{Durchmessertheilung}}=\frac{60+60}{2}\,.\,\frac{1}{5}=12\
                                 										\mbox{Zoll};
                              
                           Textabbildung Bd. 281, S. 62Fig. 2.Räderschneidmaschine von Gould und Eberhardt. Unter „Durchmessertheilung“ ist die Anzahl der Zähne zu verstehen,
                              									welche auf 1 Zoll Durchmesserlänge gehen. Zwei Durchmessertheilungen werden immer
                              									zum Durchmesser addirt, so dass ein Rad von 12 Zoll Theilkreisdurchmesser, 60 Zähnen
                              									und einer Durchmessertheilung = 5 auf einen äusseren Durchmesser von
                           
                           
                              
                              12''+2\,.\,\frac{1}{5}=12\,2/5''
                              
                           gedreht werden muss, so dass ausser dem nöthigen Spiel die
                              									Zähne „zwei Durchmessertheilungen“ tief geschnitten werden. Dieses Spiel wird
                              									aber immer angenommen zu \frac{1}{16} von der Zahnhöhe. Hat also
                              									ein Rad die Durchmessertheilung = 5, so ist seine Zahnhöhe
                              										\frac{2}{5} und sein Spiel
                              										\frac{1}{16}\,\times\,\frac{2}{5}=\frac{1}{40}, also der Zahn
                              									auf \frac{2}{5}+\frac{1}{40} Tiefe zu schneiden.
                           Die folgende Tabelle gibt die bezüglichen Werthe von Durchmessertheilung und
                              									Umfangstheilung.
                           
                              
                                 Durchmesser-Theilung
                                 Umfangs-theilung
                                 Umfangs-theilung
                                 Durchmesser-theilung
                                 
                              
                                   2,00
                                 1,57
                                  1¾
                                   1,79
                                 
                              
                                   2,25
                                 1,39
                                  1½
                                   2,09
                                 
                              
                                   2,50
                                 1,25
                                   17/16
                                   2,18
                                 
                              
                                   2,75
                                 1,14
                                  1⅜
                                   2,28
                                 
                              
                                   3,00
                                 1,05
                                   15/16
                                   2,39
                                 
                              
                                   3,50
                                   0,898
                                  1¼
                                   2,51
                                 
                              
                                   4,00
                                   0,785
                                   13/16
                                   2,65
                                 
                              
                                   5,00
                                   0,628
                                  1⅛
                                   2,79
                                 
                              
                                   6,00
                                   0,524
                                   11/16
                                   2,96
                                 
                              
                                   7,00
                                   0,448
                                 1,0
                                   3,14
                                 
                              
                                   8,00
                                   0,392
                                      15/16
                                   3,35
                                 
                              
                                   9,00
                                   0,350
                                    ⅞
                                   3,59
                                 
                              
                                 10,00
                                   0,314
                                      13/16
                                   3,86
                                 
                              
                                 11,00
                                   0,280
                                    ¾
                                   4,19
                                 
                              
                                 12,00
                                   0,262
                                    11/16
                                   4,57
                                 
                              
                                 14,00
                                   0,224
                                    ⅝
                                   5,03
                                 
                              
                                 16,00
                                   0,196
                                     9/16
                                   5,58
                                 
                              
                                 18,00
                                   0,174
                                    ½
                                   6,28
                                 
                              
                                 20,00
                                   0,157
                                      7/16
                                   7,18
                                 
                              
                                 22,00
                                   0,143
                                    ⅜
                                   8,38
                                 
                              
                                 24,00
                                   0,130
                                     5/16
                                 10,06
                                 
                              
                                 26,00
                                   0,120
                                    ¼
                                 12,56
                                 
                              
                                 28,00
                                   0,112
                                     3/16
                                 16,75
                                 
                              
                           R. Volkmann,Jonkers, NY., 28. April 1891.