| Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 281, Jahrgang 1891, S. 214 | 
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                        Ueber Fortschritte in der
                           								Spiritusfabrikation.
                        (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 141
                           								d. Bd.)
                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        
                     
                        
                           I. Rohmaterialien und Malz.
                           Bericht über die Anbauversuche der deutschen
                                 										Kartoffelculturstation im J. 1890, erstattet von C.
                                 										v. Eckenbrecher. Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft
                              									S. 64. – An derselben Stelle S. 108 berichtet F. Heine
                              									zu Kloster Hadmersleben über seine vergleichenden
                                 										Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelsorten im J. 1890.
                           Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelvarietäten und
                                 										Untersuchungen über die Kartoffel theilt H.
                                 										Desprez im Journal de l'Agriculture, 1890 Bd. 2 S. 695
                              									und 1013, mit.
                           Ueber neue Kartoffelsorten und deren Erträge 1890
                              									berichtet ferner W. Paulsen, Nassengrund, in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 45.
                           Ueber Verarbeitung und Ausbeute von Mais, sowie über den
                                 										verschiedenen Wassergehalt des rumänischen Mais bringt die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 29 und 39,
                              									Mittheilungen als Antwort auf Anfragen. Danach sind die oft sehr abweichenden
                              									Angaben über die Ausbeute vielfach auf den sehr verschiedenen Wassergehalt des Mais
                              									zurückzuführen.
                           Analysen von Mais, besonders rumänischem, theilt Reinke in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 80, mit. Bei 13 untersuchten Proben schwankte
                              									der Wassergehalt zwischen 9,86 und 20,1 Proc., während der Stärkegehalt der
                              									Trockensubstanz nur zwischen 70 und 73 Proc. differirte. Der Verfasser hält danach
                              									zur Berechnung des Werthes und der Ausbeute für die Praxis in den meisten Fällen die
                              									Wasserbestimmung und Berechnung der Stärke unter Zugrundelegung eines Gehaltes von
                              									71,5 Proc. Stärke der Trockensubstanz für ausreichend.
                           Verfahren zum Weichen von Gerste u. dgl. von Ferd. Kleemann in Obertürkheim (D. R. P. Nr. 54649 vom.
                                 									2. Mai 1890).
                           
                        
                           II. Dämpfen und Maischen.
                           Ueber das Maischlüftungsverfahren berichtet Delbrück in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft S. 31 (vgl. 1890 277 83). Für die Presshefefabrikation ist dasselbe von
                              									grosser Bedeutung, indem dadurch die Ausbeute an Hefe in ganz erheblichem Maasse
                              									gesteigert werden kann. Das Verfahren ist folgendes. Das zu maischende Material –
                              									der Hauptsache nach reines Malz – wird eingemaischt, sehr langsam durch Dampf oder
                              									heisses Wasser auf 62,5 bis 67,5 gesteigert, die Maische wird dann auf einen
                              									Läuterbottich wie in den Brauereien gebracht und eine nach Anschwänzen etwa
                              									8procentige Würze gezogen. Diese Würze wird zur Gährung gebracht, während der ganzen
                              									etwa 24stündigen Gährzeit ein starker Luftstrom durchgejagt, und dann die Hefe durch
                              									Absetzen, Sieben, Waschen und Pressen gewonnen. So wird ein Hefewachsthum erzielt,
                              									welches die Ausbeuten verdoppelt und überverdoppelt. Von 100 k Malz werden bis 30 k
                              									reiner Hefe gewonnen. Bei dieser Hefeausbeute verzichten die Brennereien vielfach
                              									auf die Gewinnung des Alkohols und arbeiten also steuerfrei. – In den Brennereien
                              									bedingt das Verfahren, wie es von Bennewitz eingeführt
                              									ist (vgl. 1890 275 381), eine Verminderung des
                              									Steigraumes von 5 bis 6 cm. Dagegen hat sich die früher vom Verfasser ausgesprochene
                              									Ansicht, bei Vergährung von Dickmaischen durch das Lüftungsverfahren höhere Erträge
                              									vom Maischraum zu erzielen, nach den in Wonsowo gemachten Beobachtungen nicht
                              									bestätigt. Der Verfasser führt dies darauf zurück, dass die Luft nicht genügend mit
                              									der Maische durchmischt werden kann.
                           
                        
                           III. Grährung und Hefe.
                           Verfahren der Verzuckerung und Vergährung unter Anwendung von
                                 										Fluorwasserstoffsäure und anderen Fluorverbindungen von der Société générale de Maltose in Brüssel. Zusatz zum
                              									Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 13.
                              									October 1889 ab. Längste Dauer 17. December 1903. Die Patentansprüche lauten:
                              									1) Bei den durch die Ansprüche 2 und 3 des Hauptpatentes Nr. 49141 geschützten
                              									Anwendungen der Fluorwasserstoffsäure bei der Verzuckerung und Vergährung von
                              									stärkemehlhaltigen Substanzen der Zusatz der Fluorwasserstoffsäure anstatt bei der
                              									Bereitung der Diastase direct zur Maische bezieh. Würze während einer beliebigen
                              									Phase der Operation, sowie Steigerung des Fluorwasserstoffzusatzes ohne Anwendung
                              									von Diastase – auf 1 Proc. für 100 k Material – unter den üblichen
                              									Verzuckerungstemperaturen und vollständige Neutralisation bei Stärkezucker als
                              									Endproduct bezieh. Neutralisation auf eine die Vergährung nicht hindernde Acidität
                              									bei Spiritus als Endproduct. 2) Bei den nach Anspruch 1) erhaltenen Rückständen der
                              									Zusatz von Fluorwasserstoffsäure zum Zweck der Conservirung. 3) Der Ersatz der
                              									Fluorwasserstoffsäure sowohl in den Ansprüchen des Hauptpatentes als auch dieses
                              									Zusatzpatentes durch die Salze der Fluorwasserstoffsäure (Fluornatrium, Fluorkalium,
                              									Fluorammonium), Fluorborgas, Fluorborsäure, Kieselfluorwasserstoffsäure, sowie die
                              									Salze dieser Säuren.
                           Verfahren zur Herstellung von Presshefe, bestehend in dem
                                 										Zusatz von Fluorwasserstoffsäure oder von Fluornatrium, Fluorkalium,
                                 										Fluornatriumkalium oder Fluorammonium zu einer zur Herstellung der Presshefe
                                 										dienenden Würze oder Maische und in der Behandlung des zur Bereitung solcher
                                 										Würze oder Maische bezieh. anderer Würzen und Maischen dienenden Malzgetreides
                                 										mit den genannten Fluorverbindungen von der Société
                                 										générale de Maltose in Brüssel. Patentschrift Nr. 55921. Zweiter Zusatz zum
                              									Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 8.
                              									März 1890 ab. Längste Dauer 17. December 1903.
                           Bei der Herstellung von Hefe ist der Hergang folgender: Die gemalzten Körner werden
                              									in der gewöhnlichen Weise der Verzuckerung ausgesetzt und darauf nach annähernd 45
                              									bis 60 Minuten die Würze bis auf 22 bis 18° abgekühlt, wonach derselben 6 bis 10 g
                              									Flusssäure oder die gleichwerthige Menge einer der oben angeführten
                              									Fluorverbindungen für 100 1 Würze zugesetzt werden; danach wird die Mutter- bezieh.
                              									Presshefe hinzugegeben, und wenn die Maische durch die Gährung auf die Hälfte ihres
                              									Zuckergehaltes reducirt ist, die Mutterhefe entnommen, welche gleich zu neuer
                              									Anwendung gebracht werden kann. Die Zubereitung von Hefe nach diesem Verfahren hat
                              									nach Ansicht der Erfinder folgende Vorzüge: 1) Durch die Weglassung der bisher
                              									gebräuchlichen Ansäuerung wird die Herstellung der Hefe in bedeutend kürzerer Zeit –
                              									höchstens 8 bis 12 Stunden – ermöglicht. 2) Wird der Hergang zur Hefebildung ein
                              									regelmässiger und gewisser, indem bei derselben die schädliche Wirkung der Milch-
                              									und Buttersäurefermente aufgehoben bezieh. durch das Fluor unmöglich gemacht worden
                              									ist. 3) Hat die in der beschriebenen Weise hergestellte Hefemaische bezieh.
                              									Hefewürze noch einen bedeutenden Gehalt an wirksamer Diastase, während davon nichts
                              									mehr vorhanden ist bei der Hefebereitung nach der bisher benutzten Säuerungsmethode.
                              									Das Vorhandensein von Diastase in der Hefe bedingt bei der Gährung eine bedeutende
                              									Ersparniss an Malz, indem dadurch eine Nach Verzuckerung während der Gährung möglich
                              									ist.
                           Die Benutzung der Flussäure oder der genannten Fluor Verbindungen beim Keimen findet
                              									unter folgenden Umständen statt. Das ungekeimte Getreide wird zuerst gewaschen und dann mit
                              									Wasser getränkt bezieh. darin eingeweicht, welches auf 100 1 8 bis 12 g Flussäure
                              									oder ein entsprechendes Quantum von Fluorkalium, Fluornatrium oder Fluorammonium
                              									enthält, und wird danach das mit dieser Lösung getränkte Malzgetreide in bekannter
                              									Weise zum Keimen gebracht.
                           Das mittels dieses Verfahrens hergestellte Malz enthält weit weniger Säure als
                              									gewöhnliches Malz und ist dasselbe dabei frei von allen schädlichen Gährstoffen. Die
                              									Anwendung dieses Malzes gestattet nicht nur eine namhafte Verringerung, sondern
                              									sogar die vollständige Weglassung der in den früheren Patenten bezeichneten, bei der
                              									Verzuckerung bezieh. Vergährung zu verwendenden Dosis Flussäure. Die derart erzeugte
                              									Malzqualität ist bedeutend haltbarer wie andere und eignet sich ganz vorzüglich zu
                              									Brauereizwecken.
                           Verfahren zur Vergährung von Rübensäften und Melassen
                              									von der Société générale de Maltose in Brüssel.
                              									Patentschrift Nr. 56049. Patentirt im Deutschen Reiche vom 13. October 1889 ab.
                              									Patentanspruch: Bei der Spiritusgewinnung aus Rüben, Zuckerrohr, Melassen und
                              									ähnlichem Material die Anwendung von Fluorwasserstoffsäure des Handels oder ihrer
                              									Salze bezieh. anderer Fluorverbindungen zur Ansäuerung und Vergährung der ersteren,
                              									sowie zur Dauerhaftmachung der Destillationsrückstände.
                           Ueber die Anwendung der Flussäure. Die Société générale de Maltose zu Brüssel theilt in der
                              										Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 8,
                              									eine Resolution mit, welche von dem Verein bayerischer
                                 										Spiritus- und Branntweinproducenten einstimmig gefasst wurde, in welcher
                              									sich die Versammelten sehr befriedigend über das Verfahren aussprechen und noch
                              									besonders hervorheben, dass bei Verfütterung der Schlampe keine Nachtheile zu
                              									verzeichnen gewesen sind. Die Versammelten geben ihrer vollen Befriedigung über den
                              									erfolgten gemeinsamen Ankauf des Patentes Ausdruck.
                           Ueber die Anwendung der Flussäure in der Schweiz theilt
                              									die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 89,
                              									ein Rundschreiben mit, welches die technische Abtheilung der schweizerischen
                              									Alkoholverwaltung an die Brennereien auf Grund der von ihr angestellten; sehr
                              									günstig ausgefallenen Versuche gerichtet hat und in welchem zu Versuchen mit dem in
                              									der Schweiz nicht unter Patentschutz stehenden Verfahren aufgefordert wird.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)