| Titel: | M. Fonreau's biegsame Welle. | 
| Fundstelle: | Band 281, Jahrgang 1891, S. 274 | 
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                        M. Fonreau's biegsame Welle.
                        Mit Abbildungen.
                        Fonreau's biegsame Welle.
                        
                     
                        
                           Seit der Weltausstellung von Philadelphia 1876 sind biegsame Wellen im Maschinenbau
                              									in Gebrauch. Stow und Burnham halten ein Patent darauf. Die verhältnissmässig hohen
                              									Anschaffungskosten und die beschränkte Verwendung derselben für den Betrieb
                              									tragbarer Arbeitsmaschinen mit kreisender Bewegung, wie Bohrmaschinen, waren
                              									einer allgemeineren Verbreitung in den Werkstätten hinderlich. In neuerer Zeit
                              									scheint die biegsame Welle in Folge ihrer billigeren Herstellung und dabei noch
                              									kräftigeren Ausführung mehr zur Anerkennung zu gelangen, so dass nach einer Angabe
                              									in der Revue industrielle vom 11. October 1890 * S. 400
                                 									an 1500 biegsame Wellen in Betrieb wären.
                           Im J. 1876 kostete eine biegsame Welle von 25 mm äusserem Durchmesser und 2440 mm
                              									Länge 360 M., die Mehrlänge 70 M. für das Meter, so dass eine vollständige biegsame
                              									Welle von rund 3 m Länge sich auf annähernd 400 M. stellte.
                           Hingegen stiegen die Kosten einer solchen Welle von 35 mm Durchmesser und 3 m Länge
                              									bereits auf 785 M.
                           Textabbildung Bd. 281, S. 275Schloss für biegsame Wellen von Fonreau. Trotz dieser hohen Anschaffungskosten machte sich in der Schiffswerft von
                              									Indret in Frankreich 1879 eine solche Welle bald bezahlt, indem der Bohrlohn eines
                              									30 mm starken Loches von 10 auf 4 Pf., im Verhältniss der Hand- zur Maschinenarbeit
                              									mittels biegsamer Welle, fiel.
                           Hiernach waren 7000 gebohrte Löcher schon ausreichend, um die Anlagekosten der Welle
                              									zu tilgen. In neuerer Zeit vermindert sich der Preis einer 25 mm starken, 3 m langen
                              									biegsamen Welle von 400 auf 240 M. Die Durchmesser der Wellen liegen zwischen 16 bis
                              									62 mm und sind Längen von 2 bis 10 m in Verwendung.
                           Mit starken biegsamen Wellen können bei Anwendung eines tragbaren Bohrwerkes mit
                              									Räderumsetzung (1 : 5) Löcher bis 120 mm Durchmesser in Blech gebohrt werden.
                           Unter Voraussetzung eines solchen Räderwerkes ertheilt man vortheilhafter Weise den
                              									biegsamen Zwischenwellen die folgenden minutlichen Umlaufszahlen.
                           
                              
                                 Durchmesser
                                 16
                                 30
                                 50 mm
                                 
                              
                                 minutliche Umlaufszahl
                                 450
                                 300
                                 100.
                                 
                              
                           Fonreau und Arnodin
                              									beschäftigen sich nach der angeführten Quelle mit der Herstellung dieser biegsamen
                              									Wellen, deren Bauweise und Zusammensetzung hier angeführt zu werden verdient.
                           Textabbildung Bd. 281, S. 275Fig. 3.Stow's biegsame Welle von Fonreau. Diese biegsame Welle besteht aus einer Reihe dicht über einander
                              									geschobener Stahldrahtwindungen, deren Gangwindungen stets zu einander
                              									entgegengesetzt sind.
                           Die Drahtenden sind in Hülsen ausgestreckt und mit diesen hart verlöthet.
                           Beim Biegen der Welle öffnen sich diese Drahtwindungen unmerklich auf der äusseren
                              									Seite, hingegen wird bei Uebertragung einer Drehkraft kein Oeffnen der Windungen
                              									statthaben, weil die Windungsebene eines jeden Ganges winkelrecht zur Drehungsachse
                              									bezieh. zur Tangente der Wellenbiegung steht.
                           Sofern die Drehungsrichtung richtig gewählt ist, steht die biegsame Welle bei
                              									Kraftübertragung in jeder massigen Krümmung vollkommen still. Bestimmend für den
                              									Drehungssinn jeder einzelnen Welle ist die Gangart der Schutzspiralen, über welche
                              									der Lederschlauch genäht ist.
                           Zwischen diesen Schutzspiralen und der eigentlichen äusseren Drahtwindung bleibt ein
                              									kleiner Zwischenraum frei.
                           Der Bohrbetrieb wird in der in Fig. 3 angegebenen
                              									Weise eingerichtet; indem das tragbare Bohrwerk A an
                              									einem Winkel angesetzt und die Triebrolle D in irgend einer Weise verankert wird,
                              									vermittelt die biegsame Welle C die Kraftübertragung
                              									auf den Bohrer B.
                           Soweit die Länge dieser Welle es zulässt, kann dieses Bohrwerk am Werkstück versetzt
                              									werden; erst dann, wenn diese Grenze erreicht ist, muss an die Verlegung der
                              									Seilrolle D gegangen werden.
                           Das in Fig. 1
                              									dargestellte Schloss besteht aus der Drahtwelle 1,
                              									welche in den Stahlzapfen 2 eingelöthet ist, der wieder
                              									durch die Mutter 3 in der Lagerbüchse 4 gehalten ist. Diese steckt im Hülsenstück 5, das an das Bohrwerk A
                              										(Fig. 3) aufgesetzt ist und vermöge einer
                              									Zahnkuppelung den Betrieb des Räderwerkes oder unmittelbar jenen des Bohrers
                              									vermittelt.
                           An die Lagerhülse 4 ist eine schwache Hülse
                              									aufgeschraubt, in welche der lederne Schutzschlauch 7 und das aus vierkantigem Draht
                              									gewundene Schutzgewinde 6 eingesetzt sind. Dieses
                              									reicht bis an das andere Wellenende (Fig. 2), an dem der
                              									Zapfen 8 und seine in die Schnurrolle D eingreifende Verlängerung das Schloss bilden. Hier
                              									wird die Schlauchhülse 10 an das Schnurrollenlager
                              									angeschraubt.