| Titel: | Ueber Telephonanlagen in grossen Städten. | 
| Autor: | Ed. Z. | 
| Fundstelle: | Band 283, Jahrgang 1892, S. 14 | 
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                        Ueber Telephonanlagen in grossen
                           								Städten.
                        Ueber Telephonanlagen in grossen Städten.
                        
                     
                        
                           Ueber den von Alfred Rosling Bennett vor der British
                              									Assocation gehaltenen Vortrag über die Ausführung von Telephonanlagen in grossen
                              									Städten ist in grösserer Vollständigkeit, als in der 1891 Bd. 282 * S. 181 benutzten
                              									Quelle, in dem Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 * S.
                                 										275
                              									berichtet worden und es ist nicht nur (ebenda S. 313) die an den Vortrag sich
                              									anschliessende lebhafte vielseitige Besprechung angefügt worden, sondern es hat sich
                              									in diesem Journal und in der Times auch ein lebhafter
                              									Gedankenaustausch über den Gegenstand entwickelt. Bei der Wichtigkeit der Sache
                              									erscheint es daher angezeigt, hier nochmals darauf zurückzukommen, um so mehr als
                              									die Ausführungen im Telegraphic Journal in mehreren
                              									Stücken zu erweitern sind.
                           Bennett hat bei seinen Vorschlägen besonders Städte von
                              									einer Ausdehnung wie London im Auge und rechnet bestimmt darauf, dass bei einer
                              									Herabsetzung der jährlichen Gebühr auf 160 M. die Zahl der Theilnehmer ganz gewaltig
                              									anwachsen werde, so dass der Ertrag trotz der Herabsetzung günstig sein müsseDie Mutual
                                    											Telephone Company in Manchester nimmt 100 M. von Ladeninhabern, 120 M. von
                                    											anderen. Sie begann am 28. Februar 1890 mit 68 Theilnehmern und hatte am 31.
                                    											Juli deren 506.. Deshalb und um möglichst kurze
                              									Theilnehmerleitungen zu bekommen, will er die den einzelnen Vermittelungsämtern
                              									zuzuweisenden Gebiete auf 1 Quadratmeile (2,5 qkm) begrenzen und bemisst die Aemter
                              									auf je 5000 Theilnehmer; in geschäftsreichen Stadttheilen (z.B. der City in London)
                              									könnten selbst vier Aemter auf eine Quadratmeile kommen und auch später, erst bei
                              									Bedarf, eingerichtet und ins Ganze eingefügt werden. Da London von Ost nach West 8,
                              									von Nord nach Süd 4 Meilen misst, so kämen 32 Aemter heraus, und ausserhalb dieses
                              									Vierecks liegende, entsprechend bevölkerte Theile könnten durch Nebenämter
                              									angeschlossen werden. Zu den 32 Aemtern käme noch entweder ein Hauptamt oder zwei
                              									Hauptämter; im ersteren Fall würde jedes Amt blossBei der
                                    											wirklichen Ausführung dürfte die Frage auftauchen, ob es nicht in gewissen
                                    											Fällen angezeigt wäre, von dieser strengen Durchführung abgehend auch Aemter
                                    											aneinanderstossender Bezirke zugleich unmittelbar mit einander zu
                                    											verbinden. mit dem Hauptamte durch eine entsprechende Zahl von
                              									Leitungen verbunden, im zweiten Falle würde jedem der unter sich zu verbindenden
                              									Hauptämter die Hälfte der Aemter zugewiesen und mit ihm verbunden. Jedes Nebenamt
                              									wäre mit dem nächsten Amte zu verbinden und die von ersterem nach dem letzteren
                              									laufende Dienstleitung setzt sich unmittelbar nach dem Hauptamte fort, so dass ein
                              									von der Telephonistin des Nebenamtes gestelltes Anschlussverlangen in dessen
                              									Anschlussamte und im Hauptamte zugleich gehört wird, und wenn das Verlangen vom
                              									Hauptamte zu befriedigen ist, so nennt die Telephonistin in dem Anschlussamte dem
                              									Hauptamte gleich noch die Nummer der Verbindungsleitung, welche benutzt werden soll.
                              									Will man die hohen Zahlen bei der Bezeichnung der Theilnehmer umgehen, so könnte man
                              									jedes Amt mit einem Stichworte bezeichnen und in jedem mit Nr. 1 anfangen. Aehnlich
                              									empfiehlt sich die Benutzung von Stichwörtern bei der Bezeichnung der
                              									Verbindungsleitungen und als solche liessen sich hier die Farben benutzen.
                           Zur Lösung der Verbindungen bei beendigtem Gespräch werden ebenfalls die
                              									Dienstleitungen benutzt. Jeder der beiden Theilnehmer drückt auf seinen Hebel und
                              									meldet kurz der Telephonistin seines Amtes die Beendigung, letztere aber dem
                              									Hauptamte.
                           Die Leistungsfähigkeit der Telephonistinnen, welche
                              									mit 13 oder 14 Jahren eintreten, grenzt oft aus Wunderbare. Während der
                              									Theilnehmer seine Nummer nennt, steckt sie meist schon den Stöpsel in das
                              									Umschalterloch seiner Leitung und vollendet die Verbindung durch Einstecken des
                              									zweiten Stöpsels in das Loch der verlangten Leitung, noch bevor er den Finger von
                              									seinem Diensthebel weggezogen hat. Manche vermögen sogar zwei gleichzeitig gegebene
                              									Weisungen zu hören und ohne Missverständniss zu vollziehen. Bei einem der nach Mann's Weise eingerichteten Vermittelungsämter macht
                              									jede Telephonistin bei gewöhnlichem Geschäftslaufe 180 Verbindungen in der Minute
                              									und bei der Hälfte derselben hat sie mit der Telephonistin des benachbarten Amtes
                              									zusammenzuwirken. Bei einem Versuche, bei dem in Ergänzung des gewöhnlichen Verkehrs
                              									in derselben Dienstleitung ununterbrochen von in sie eingeschalteten
                              									Aufsichtsbeamten Verbindungen verlangt wurden, machte die Telephonistin deren 357,
                              									und zwar 92 für sich allein, 42 auf Verlangen eines anderen Amtes und 223 hatte sie
                              									von einem anderen Amte zu verlangen. Die Theilnehmer müssen allerdings in den nach
                              										Mann eingerichteten Netzen beim Rufen eine gewisse
                              									Rücksicht auf einander nehmen und nötigenfalls einander nachwarten. Es mag hier
                              									bemerkt werden, dass Mann im Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 S. 575 (vgl. auch ebenda S. 576 und 462)
                              									berichtet, dass er seine Anordnung im Frühjahre 1882 in Dundee erfunden und im
                              									Herbst 1882 daselbst ausgeführt habe, wo er damals Elektriker der National Telephone
                              									Company war. Sie ist (wenngleich unabhängig von der Law-Anordnung erfunden; vgl. ebenda S. 407 und 462) als eine
                              									Weiterentwickelung der sogenannten Law-Anordnung
                                 										(Lawsystem) angesehen worden (vgl. ebenda S. 305, 378 462 und 520), bei
                              									welcher die Dienstleitung eine Schleife bildet und die Theilnehmer hinter einander
                              									in dieselbe eingeschaltet sind (vgl. Maier und Preece, Das
                                 										Telephon, Stuttgart 1889, S. 239). Eine solche Law-Anordnung ist nach dem Telegraphic
                                 										Journal (1891 Bd. 29 S. 462) im Februar 1891 aus Amerika mit nach Glasgow
                              									gebracht worden, und Bennet kam dahin im Januar 1881;
                              									ebenda S. 378 (vgl. auch S. 520) wird eine im Frühjahre 1875 gegründete Law Telegraph Company in New York erwähnt, welche nach
                              									einem von W. A. Childs ausgegangenen Vorschlage in der
                              									gemeinschaftlichen Rufleitung Morseklopfer, in den von den Theilnehmern nach dem
                              									Amte laufenden Leitungen aber Ruf klingeln und Zeigertelegraphen benutzte. Der 1866
                              									erfundene und am 31. December 1866 patentirte in New York zur Mittheilung der
                              									Goldpreise von der Gold-Exchange in die Bank- und Mäklergeschäfte benutzte
                              									Zeigertelegraph von S. S. Law in New York ist
                              									beschrieben in G. B. Prescott, Electricity, New York
                              									1877 S. 672 und noch eingehender in J. D. Reid, The
                                 										Telegraph in America, New York 1879 * S. 602; auch in Philadelphia richtete
                              									Dr. Law bald nachher eine Anlage ein, übertrug aber
                              									seine Rechte 1869 an die kurz vorher neu gegründete Gold and Stock Telegraph Company
                              									und diese benutzte Law's Telegraphen zugleich mit dem
                              									1867 erfundenen Börsendrucker Calahan's.
                           Sehr werthvoll und den inneren Zusammenhang der Vorgänge aufklärend sind die
                              									Hinweise, welche die Redaction des Telegraphic Journal
                              									am 13. November auf * S. 558 gegeben hat. Hiernach sind in England 1879 unter Nr.
                              									5319 und 1881 unter Nr. 4165 zwei auf die Law-Anordnung für Telephonnetze bezügliche vorläufige Patentbeschreibungen
                              									und zwar die erstereIn dieser ist
                                    											zugleich auch noch ein Vorschlag enthalten, nach dem man ohne Anwendung von
                                    											zwei Drähten auskommen kann. von der Law-Telegraph-Compagnie in New York, die letztere von Frank Shaw in New York und William A. Childs in Englewood, N. J., eingereicht worden, von denen die
                              									letztere die Law-Anordnung als in der amerikanischen
                              									Patentschrift No. 220874 beschrieben erwähnt und bevorzugt. Ferner ist nun in dem am
                              									11. August 1879, am 21. October d. J. an Frank Shaw in
                              									New York ertheilten und von diesem auf die Law
                              									Telegraph Company übertragenen amerikanischen Patent Nr. 220874 nur von gewöhnlicher
                              									Hintereinanderschaltung der Theilnehmerstellen in einer an beiden Enden an Erde
                              									liegenden Ruf- oder Signalleitung die Rede, dagegen solle nach einer a. a. O. S. 559
                              									wiedergegebenen, in der Patentschrift des am 25. September 1880 eingereichten und am
                              									20. December 1881 an Joseph O. Jeffries ertheilten
                              									Patentes No. 251 234 die Rufleitung entweder als Schleife hergestellt und in alle
                              									Theilnehmerstellen eingeführt werden, oder sie solle aus einem am fernen Ende
                              									isolirt bleibenden Drahte bestehen, von welchem einzelne Drähte nach den
                              									Theilnehmerstellen abgezweigt werden und in diesen zum Zwecke des Rufens an Erde
                              									gelegt werden können; beide Anordnungen – von denen übrigens in die auf S. 1793 der
                              										Official Gazette of the United States Patent Office
                              									von 1881 aufgeführten Patentansprüche nichts aufgenommen ist – sind nach Gillet's Mittheilungen in dem Telegraphic Journal Bd. 29 S. 564 in Brooklin zur Verwendung gekommen,
                              									desgleichen (vgl. ebenda S. 520) in der ursprünglichen Law-Exchange in New York.
                           Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass während der Nacht und in den Zeiten schwachen
                              									Verkehrs die Telephonistin nicht beständig am Telephon horcht, dass dann vielmehr
                              									beim Niederdrücken des Hebels beim Theilnehmer im Amte ein Zeichen gegeben wirdEs brauchte ja
                                    											dazu im Amte zugleich mit dem Zeichenempfänger nur noch eine Batterie
                                    											eingeschallt zu werden, so dass der niedergedrückte Hebel den Stromkreis
                                    											schliesst. Vgl. Maier und Preece, Das
                                       												Thelephon, S. 245., welches die Telephonistin so rasch
                              									befolgen kann, dass sie bereit zum Horchen ist, noch bevor der Theilnehmer zu
                              									sprechen beginnt.
                           Die von Mann ursprünglich benutzte Einschaltung des
                              									Dienstdrahtes theilt Bennett im Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 * S. 276 mit;
                              									dieselbe und ebenso diejenige, welche nach Goodwin's
                              									Angaben (vgl. ebenda S. 320, 492, 548, 576 u.a.) auch 1883 in Indien benützt worden
                              									ist, gleicht ganz der Schaltung, welche bei Feuerwehrtelegraphenanlagen verwendet zu
                              									werden pflegt, wenn dieselben mit Arbeitsstrom betrieben werden und ein aus
                              									einzelnen Strahlen bestehendes Leitungsnetz besitzen. Dabei war der Uebelstand
                              									vorhanden, dass bei einer in der Dienstleitung auftretenden Unterbrechung nur die
                              									zwischen der Unterbrechungsstelle und dem Amte liegenden Theilnehmer noch mit dem
                              									Amte sprechen konnten, die anderen dagegen abgeschlossen waren. Eine Verbesserung
                              									der Schaltung hat Jno. D. Miller in Dundee bei den nach
                              										Mann's Weise eingerichteten Netzen eingeführt. Bennett beschreibt dieselbe ebenda Bd. 29 * S. 461
                              									(vgl. auch S. 575) und Miller theilt auf * S. 462
                              									bezieh. 576 mit, dass er „frühzeitig im Jahre 1887“ und „von selbst“
                              									auf sie
                              									gekommen sei und dass er sie zuerst in Dundee im November 1888 zur Ausführung
                              									gebracht habe. Miller führt die Dienstleitung bis ins
                              									Amt zurück, schliesst sie daselbst zur Schleife und zweigt von ihr einen Draht durch
                              									das Telephon zur Erde ab, so dass sich von jedem Theilnehmer aus zwei Stromwege nach dem Amte darbieten. Diese Schaltung
                              									ist aber ganz die nämliche (vgl. 1886 262 * 20), welche
                              									für Feuerwehranlagen mit Arbeitsstrombetrieb Prof. Zetzsche schon 1872, bezieh. 1882 im Katechismus
                                 										der elektrischen Telegraphie (5. Aufl. S. 265, 6. Aufl. S. 395) kurz
                              									angedeutet und in der Elektrotechnischen Zeitschrift
                              									1886 * S. 224Bei der ebenda
                                    											mit erwähnten, von Zabel angeführten Schaltung
                                    											für Arbeitsstrom handelt es sich um eine im Amte der Feuerwache offene Schleifenleitung, wie Fig. 34 auf S. 56
                                    											des genannten Buches von Zabel
                                    										zeigt. aus Anlass der Patente Mc
                                 										Cullough's auf Feuerwehrtelegraphen (vgl. 1886 262 * 18) eingehend und unter klarem Hinweis auf ihre Vorzüge und ihre
                              									Herleitung aus der – u.a. 1872 in Zetzsche's
                              									Katechismus als Fig. 137 abgebildeten, aus der 1870 erschienenen 5. Auflage von Schellen, Der elektromagnetische Telegraph (S. 776)
                              									entnommenen – mit der Mann'schen bezieh. der Jeffries'schen übereinstimmenden Schaltung erörtert
                              									hat.
                           Während Bennett es als einen Vorzug hinstellt, dass bei
                              									Anwendung einer Dienstleitung die Telephonistinnen nicht die Gespräche behorchen
                              										(„anzapfen“) könnten und so das Geheimnis besser gewahrt werde (vgl. Telegraphie Journal Bd. 29 S. 277), und dem Einwurfe,
                              									dass doch die an dieselbe Dienstleitung Angeschlossenen verfolgen könnten, zwischen
                              									welchen Theilnehmern Gespräche verlangt würden (vgl. ebenda S. 306 und 462), die
                              									Bemerkung (vgl. ebenda S. 408) gegenüberstellt, dass man ja nach Bedarf auch
                              									besondere Rufstichwörter verabreden könne, wird ebenda S. 462 und 306 darauf
                              									hingewiesen, dass gerade das Anzapfen nöthig und zweckmässig sei, um ohne Störung
                              									eines noch andauernden Gespräches feststellen zu können, ob nicht etwa zwei durch
                              									Mitbenutzung einer Verbindungsleitung verbundene Theilnehmer in andere Theilnehmer
                              									schädigender Weise die Lösung der Verbindung zu verlangen unterliessen.
                           Mehrfach wird auch auf den Raum, welcher im Schranke für die Umschalterklinken und
                              									vor dem Schranke für die Telephonistinnen erforderlich ist, eingegangen und
                              									namentlich auf die Vorzüge der Anordnung der Klinken neben einander an wagerecht
                              									liegenden und an aufrecht stehenden Schränken hingewiesen und besonders
                              									hervorgehoben, dass an wagerechten Schränken die bedienenden Telephonistinnen auf
                              									beiden Seiten des Schrankes stehen könnten. Wagerechte Schränke lassen sich aber bei
                              									Anlagen mit Rufsignalen minder gut benutzen, als bei solchen mit Dienstleitungen.
                              									Vgl. ebenda S. 463, 490, 520, 559, 576 u.a.
                           Bei Vergleichung der Kosten der Anlagen hätten (vgl. ebenda S. 559) die auf
                              									Theilnehmer entfallenden Kosten der Rufsignaleinrichtungen im Vermittelungsamte und
                              									die Kosten der Rufleitung für jeden Theilnehmer einander gegenüber gestellt werden
                              									sollen. Die Kosten für die eigentlichen Umschaltevorrichtungen wachsen stets mit der
                              									Zahl der Theilnehmer.
                           Zum Schluss mag noch erwähnt werden, dass (vgl. ebenda S. 305) der Herzog von Marlborough in einem Schreiben an die Times
                              									angegeben hat, die New National Company beabsichtige mit der Anlage von
                              									Vermittelungsämtern und Telephonnetzen in der von Bennett befürworteten Weise vorzugehen. Ohne Zweifel empfiehlt sich die
                              									Benutzung einer Dienstleitung zwischen zwei Vermittelungsämtern desselben
                              									Stadtnetzes und ganz besonders, wenn – wie z.B. in New York (vgl. ebenda S. 560) –
                              									die eine Hälfte der zwischen den beiden Aemtern bestehenden Verbindungsleitungen nur
                              									für Herstellung von Verbindungen in der einen Richtung, die andere zu Verbindungen
                              									in der anderen Richtung benutzt wird.
                           
                              
                                 Ed. Z.