| Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 285, Jahrgang 1892, S. 93 | 
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                        Ueber Fortschritte in der
                           								Spiritusfabrikation.
                        (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 70
                           								d. Bd.)
                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        
                     
                        
                           V. Schlämpe und VI. Apparate.
                           Die Einrichtung beweglicher Kühlschlangen im rechten Winkel
                                 										mit Dampf- oder Wasserbetrieb beschreibt W.
                                 										Koser in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 323. Die Einrichtung soll einfach, bequem und
                              									preiswerth sein und 
                              									viele Vortheile gegenüber den anderen Constructionen bieten. Mit dem
                              									Winkelkühler kann die Maische so tief bewegt werden, als der halbe Längsdurchmesser
                              									eines Bottichs beträgt. Der Steigraum, welcher ohne Bewegung 15 bis 16 cm, mit dem
                              										Gomolka'schen Kühler 10 cm betrug, ging bei dem
                              									Winkelkühler auf 6 bis 7 cm herunter. Ferner hat der Winkelkühler den Vorzug, dass
                              									bei seiner Bewegung eine permanente Lüftung und Entweichen der Kohlensäure eintritt,
                              									während bei anderen Systemen stets todte Punkte auftreten. Bei Kühlern, welche eine
                              									auf und ab gehende Bewegung haben, tritt so lange ein todter Punkt ein, bis wieder
                              									die Oberfläche der Maische durchbrochen wird; je tiefer die Bewegung ist, desto
                              									anhaltender sind also die todten Punkte; lässt man hingegen den Kühler nicht so tief
                              									bewegen, so wird die Kohlensäure die ungerührte Maische auftreiben und in Folge
                              									davon mehr Steigraum gebraucht werden. Sobald die Hauptgährung etwas nachlässt, wird
                              									der Winkelkühler, um keinen Alkoholverlust eintreten zu lassen, tiefer gestellt, so
                              									dass die Bewegung nur in der Maische stattfindet, d.h. der Kühler kommt nicht mehr
                              									über die Oberfläche der Maische hinaus. Der Winkelkühler wird von der
                              									Metallwaarenfabrik Preiser in Fraustadt i. P.
                              									gebaut.
                           Eine mechanische Kühlanlage mit Kettenzug beschreibt Siegler in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 332.
                           Der Spirituscontrolapparat von Born, welcher in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 372, beschrieben wird, beabsichtigt, dem
                              									Brennereibesitzer und der Steuerbehörde eine absolut genaue Ueberwachung der
                              									Spiritusfabrikation zu ermöglichen, dabei jegliche Unregelmässigkeit und
                              									Unredlichkeit im Betriebe ausschliessend. Der Apparat besteht aus einem
                              									Alkoholmesser und einem Probenehmer, so dass die Angaben des Alkoholmessers am Ende
                              									der Campagne von der Steuerbehörde an oberster Stelle durch eine Durchschnittsprobe
                              									der ganzen Fabrikationsperiode controlirt werden können. Der Hauptvortheil dieses
                              									Apparates liegt darin, dass der Probenehmer nicht am Anfang oder am Ende der Füllung
                              									des Messkörpers die Probe entnimmt, sondern erst dann, wenn nach mehrmaliger inniger
                              									Mischung der ganzen Füllung des Messgefässes sich dieses zu entleeren beginnt.
                              									Dadurch ferner, dass nach der Entleerung des Probenehmers dieser selbst mehrere
                              									Minuten hindurch geöffnet bleibt, entleert er sich stets unter gleichen
                              									Verhältnissen – genau bis auf dieselbe Tropfenzahl – und ist somit der Steuerbehörde
                              									in der Sammlung dieser Proben ein absolut genaues Durchschnittsmuster für den
                              									Betrieb während einer ganzen Campagne und damit die Controle für den Betrieb während
                              									dieser ganzen Periode gegeben. Der Apparat ist nach seiner Aufstellung und
                              									Plombirung für niemand zugänglich und dadurch gegen Eingriffe jeder Art geschützt.
                              									Der Apparat kann auch ohne Probenehmer, eventuell auch ohne Messapparat hergestellt
                              									werden; der Preis schwankt dadurch zwischen 150 bis 500 M. Er kann ferner mit einem
                              									Maischcontrolapparat combinirt werden, der genau Tag, Stunde und Minuten der Füllung
                              									angibt, der Anzeige davon macht, ob ein Maischbottich übergestiegen oder nachgefüllt
                              									ist, kurz der Mittheilung über jede mit einem Bottich vorgenommene Manipulation
                              									macht; mit dieser Einrichtung beträgt der Preis etwa 800 M. Der Apparat wird von der
                              									Firma Fr. Neumann in Berlin N., Chausseestrasse
                              									112, gebaut. Die Einzelheiten der Construction desselben sind beim Patentamt
                              									angemeldet. Wie weit der Apparat sich den bisherigen Controlapparaten überlegen
                              									erweisen wird, kann erst die Prüfung in der Praxis lehren.
                           
                        
                           VII. Analyse.
                           Ueber den Einfluss der sogen. stickstoffreien Extractstoffe
                                 										auf das Ergebniss der Stärkebestimmung in Cerealien veröffentlichen C. J. Lintner und G. Duell
                              									in der Zeitschrift für angewandte Chemie, 1891 S. 537,
                              									eine Untersuchung, der wir das Folgende entnehmen. Bei einer früheren Untersuchung
                              									(vgl. 1891 280 47) hatten die Verfasser gefunden, dass
                              									den Hauptbestandtheil der stickstofffreien Stoffe ein Gummi bildet, welches als
                              									Spaltungsproducte Galactose und Xylose liefert, von denen die erstere schwer gährend
                              									ist und Fehling'sche Lösung etwas weniger als Dextrose
                              									reducirt, während letztere etwas stärker reducirt und nicht gährungsfähig ist. Es
                              									wurde nun in verschiedenen Materialien der Gehalt an Stärkemehl nach der Methode von
                              										Märcker bestimmt und zwar wurde die Stärke aus der
                              									Dextrose mit dem Factor 0,9 berechnet. Die von den Bestimmungen übrig gebliebene
                              									Flüssigkeit wurde auf dem Wasserbade concentrirt, bei 25° mit Presshefe der
                              									Rückstand vergohren, der Gährrückstand auf 100 cc aufgefüllt, filtrirt und im
                              									Filtrat die reducirenden Bestandtheile nach Allihn
                              									bestimmt. Die Versuche ergaben Folgendes:
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 
                              
                                 
                                 Stärke
                                 Unvergohrene reducirendeBestandtheile
                                    											auf Stärkeberechnet
                                 
                              
                                 Gerste
                                 56,86
                                 Proc.
                                 2,7
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Weizen
                                 56,27
                                 „
                                 4,0
                                 „
                                 
                              
                                 Mais
                                 62,50
                                 „
                                 1,5
                                 „
                                 
                              
                                 Kartoffelmehl
                                 65,03
                                 „
                                 2,0
                                 „
                                 
                              
                           Hiernach erscheinen die Stärkewerthe um die unter II aufgeführten Procentzahlen zu
                              									hoch. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den unter II angeführten Zahlen eine
                              									gewisse Unsicherheit anhaftet, welche durch die Anwesenheit der Galactose bedingt
                              									ist, weil dieselbe nicht unvergährbar, sondern nur schwer gährend ist; die Zahlen
                              									dürften daher, vielleicht mit Ausnahme derjenigen für Weizen, zu niedrig sein.
                              									Gleichwohl würde man durch Subtraction derselben von den Stärkeprocenten zu
                              									richtigeren Werthen gelangen, vorausgesetzt, dass sonst kein Einwand gegen ein
                              									derartiges Verfahren erhoben werden könnte. Ein solcher, und zwar ein sehr
                              									gewichtiger richtet sich aber gegen den theoretischen Factor 0,9, mit welchem die
                              									Umrechnung der Dextrose auf Stärke erfolgt. Schon Sachsse (Chemisches Centralblatt, 1878 S.
                              									732) gibt an, dass man für diese Umrechnung nicht das Verhältniss 100 : 90, sondern
                              									108 : 99, demnach den Factor 0,917 anwenden müsse, und Soxhlet (Wochenschrift für Brauerei, 1885 S.
                              									193) kam auf Grund zahlreicher Versuche zu dem Factor 0,94. Die Verfasser suchten
                              									nun ebenfalls den Umrechnungsfactor mit reiner Stärke zu ermitteln, wobei so
                              									verfahren wurde, dass 3 g Stärke, deren Wasser- und Aschengehalt genau bekannt war,
                              									mit 15 bezieh. 20 cc Salzsäure von 1,125 spec. Gew. in bekannter Weise invertirt
                              									wurden. Es ergaben sich folgende Factoren:
                           
                              
                                 Kartoffelstärke
                                 Reisstärke
                                 Roggenstärke
                                 Weizenstärke
                                 
                                 
                              
                                 0,938
                                 0,943
                                 –
                                 –
                                 20 cc HCl
                                 
                              
                                 0,938
                                 0,937
                                 0,945
                                 0,950
                                 15 cc HCl
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                    Mittel 0,941.
                                    
                                 
                                 
                                 
                              
                           
                           Unter Annahme der Factoren 0,94 und 0,9 ergeben sich nun folgende Werthe:
                           
                              I. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,94.
                              II. Stärkegehalt corrigirt durch die unvergährbaren, reducirenden
                                 										Bestandtheile und berechnet mit 0,94.
                              III. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,9.
                              IV. Stärkegehalt corrigirt und berechnet mit 0,9.
                              
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 III
                                 IV
                                 
                              
                                 Gerste
                                 59,38
                                 56,57
                                 56,86
                                 54,16
                                 
                              
                                 Weizen
                                 58,77
                                 54,59
                                 56,27
                                 52,27
                                 
                              
                                 Mais
                                 65,27
                                 63,18
                                 62,50
                                 60,50
                                 
                              
                                 Kartoffelmehl
                                 67,92
                                 66,32
                                 65,03
                                 63,53
                                 
                              
                           Zweifellos kommen die unter II aufgeführten Werthe der Wahrheit am nächsten, wenn sie
                              									auch wegen der Vergährbarkeit der Galactose meist um ein Geringes zu hoch ausfallen
                              									mögen. Von diesen zeigen die grössten Abweichungen die mit dem Factor 0,94
                              									berechneten uncorrigirten Werthe im positiven und die mit 0,9 berechneten
                              									corrigirten im negativen Sinne. Dagegen ergeben die mit 0,9 berechneten
                              									uncorrigirten Procentzahlen die beste Uebereinstimmung mit den Werthen unter II. Mit
                              									Anwendung des Factors 0,9 compensiren sich eben die Fehler, welche durch die
                              									Anwesenheit der stickstoffreien Extractstoffe neben der Stärke bei der Invertirung
                              									entstehen, mehr oder weniger, unter Umständen vollkommen. Bei der Stärkebestimmung
                              									in Cerealien nach der Methode von Märcker, welche die
                              									Verfasser immer noch für die beste der zur Verfügung stehenden halten, empfiehlt es
                              									sich daher, zur Umrechnung den Factor 0,9 ohne jegliche Correctur anzuwenden. In
                              									allen Fällen natürlich, wo neben der Stärke die stickstoffreien Extractstoffe in
                              									grösserer Menge vorhanden sind, wie in Trebern, Kleien, auch bei Bestimmung der
                              									Gesammtkohlehydrate in vergohrenen Branntweinmaischen, wird man auch mit dem Factor
                              									0,9 keine Näherungswerthe mehr erhalten. Wenn es sich darum handelt, die Stärke bei
                              									Abwesenheit stickstoffreier Extractstoffe auf dem Wege der Invertirung zu bestimmen,
                              									erhält man mit dem Factor 0,94 die richtigsten Werthe.
                           Ueber Zuckerbestimmung mittels Ost'scher Lösung (vgl.
                              									1891 281 285 und 279 282)
                              									berichtet Schmöger in der Zeitschrift für Zuckerindustrie, Bd. 41 S. 785. Es wurden bei Trauben-,
                              									Milch- und Invertzucker je drei aus einander liegende Punkte der von Ost aufgestellten Tabelle über das Verhältniss zwischen
                              									angewandtem Zucker und reducirtem Kupfer geprüft und, ausser bei Milchzucker, wie
                              									dies von Ost selbst schon hervorgehoben ist,
                              									befriedigende Zahlen erhalten. Die Zahlen für Invertzucker erwiesen sich auch dann
                              									noch als richtig, wenn 100 und mehr Procent Rohrzucker daneben anwesend waren. Bei
                              									1000 und mehr Procent Rohrzucker bewährt sich die kupferärmere Lösung Ost's ganz vortrefflich, doch zeigten die gefundenen
                              									Kupfermengen zumeist, gegenüber den nach Ost zu
                              									erwartenden, Differenzen bis zu 6 mg, für welche bisher keine Erklärung vorliegt.
                              									Nachtheile der Ost'schen Lösung sind: 1) dass
                              									Zuckerlösungen, die Kalk und andere Metalloxyde enthalten, nicht mit ihr untersucht
                              									werden können, da Kalk mit in den Niederschlag eingeht (sehr störend z.B. bei der
                              									Untersuchung des Milchserums); das Ausfällen des Kalkes durch neutrales Kaliumoxalat
                              									ist zwar thunlich, lässt sich aber nicht stets anwenden. 2) Bei Analysen verdünnter
                              									Zuckerlösungen ist die Eigenschaft der kupferreicheren Ost'schen Lösung, beim Kochen schwarzes Kupferoxyd abzuscheiden, störender
                              									als Ost annahm; die kupferärmere Lösung scheidet
                              									in solchen Fällen nichts aus, enthält aber nicht genug Kupfer. 3) Die Ost'sche Lösung verliert zwar beim Stehen, ja selbst
                              									bei 10 Minuten langem Kochen, fast keine Kohlensäure, zersetzt sich aber bei
                              									längerem Aufbewahren in anderer Weise, indem das Glas angegriffen und ein
                              									Kupfersilicat gebildet wird, so dass die Lösung hiernach etwas kupferärmer ist. –
                              										Ost hat eine mangelhafte Haltbarkeit oder eine
                              									Zersetzung beim Aufbewahren nicht beobachten können (nach Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 306).
                           Zur Herstellung einer haltbaren Fehling'schen Lösung
                              									gibt Rossel in der Schweizerischen Wochenschrift für Pharmacie, 1891 S. 442, folgende
                              									Vorschrift: 34,56 g reines Kupfersulfat in Wasser gelöst, 150 g reines
                              									acrolëinfreies Glycerin, 130 g Kaliumhydroxyd in Wasser gelöst, das Ganze zu 1000 cc
                              									aufgefüllt. So viel dem Referenten erinnerlich, ist der Ersatz der Weinsäure durch
                              									Glycerin schon vor längerer Zeit in Vorschlag gebracht, hat sich jedoch nicht
                              									bewährt.
                           Ein Verfahren zur Bestimmung des Rohrzuckers, welches auf der
                                 										Ermittelung des Drehungs- und Reductionsvermögens vor und nach der Vergährung
                                 										mit Bierhefe sich gründet, theilen C.
                                 										O'Sullivan und F. Tompson in Chem. Soc., 1891 S. 46, mit.
                           Die Einwirkung von Salzsäure auf Invertzucker, Dextrose und
                                 										Lävulose hat F. G. Wichmann studirt (Zeitschrift für Rübenzuckerindustrie, 1891 S. 727). Es
                              									wurde der Einfluss geprüft, welchen die Zeitdauer des Kochens, die Säuremenge und
                              									das Verhältniss zwischen Kochdauer und Säuremenge auf die Reaction ausüben. Es
                              									zeigte sich, dass bei allen drei Zuckerarten Kochdauer und Säuremenge sich
                              									gegenseitig vertreten können, d.h. dass die doppelte Säuremenge dieselben
                              									Veränderungen hervorbrachte, wie die halbe Säuremenge bei doppelt so langer
                              									Kochdauer. Dagegen waren die Veränderungen, welche die verschiedenen Zuckerarten bei
                              									gleicher Behandlung erleiden, sehr verschiedene. So lässt z.B. eine ungenügende
                              									Säuremenge einen Theil Lävulose unzerstört, überschüssige Säure dagegen zerstört
                              									Dextrose neben Lävulose. Ebenso wird bei steigendem Verhältniss von Dextrose zu
                              									Invertzucker neben Lävulose auch Dextrose zerstört, bei steigendem Verhältniss von
                              									Lävulose zu Invertzucker dagegen wird erstere nicht vollständig zerstört. Der
                              									Verfasser kommt daher nach seinen Versuchen zu dem Schluss, dass die
                              									Bestimmungsmethode unanwendbar ist, um die bezüglichen Mengen Invertzucker, Dextrose
                              									und Lävulose zu bestimmen, wenn dieselben gemeinsam vorhanden sind.
                           Zur Sprituntersuchung wendet die schweizerische
                              									Alkoholverwaltung folgende Methoden an: Zum Nachweis von Aldehyden werden 10 cc
                              									95procentigen Sprits mit 1 cc 10procentiger Lösung von salzsaurem Metaphenylendiamin
                              									versetzt und die eintretende Färbung mit in Reagensgläsern eingeschmolzenen
                              									Farbstofflösungen verglichen. Es soll sich noch 0,01 Volumen Aldehyd pro Mille
                              									erkennen lassen. Zur Prüfung auf Furfurol dient die Reaction mit Anilin und
                              									Salzsäure oder mit Xylidin und Essigsäure; 2 cc des Reagens werden zu 10 cc Sprit
                              									gefügt und die Färbung colorimetrisch geschätzt. Für die Unterscheidung des Sprits
                              									in Feinsprite, Primasprite und Weinsprite werden 50 cc des 95procentigen Sprits mit
                              									1 cc einer 0,2 pro Mille Kaliumpermanganat enthaltenden Lösung versetzt und die Zeit
                              									bestimmt, welche bis zur Entfärbung des Gemisches 
                              									verläuft. Die Reaction gewährt gute Anhalte, vorausgesetzt, dass der Sprit
                              									nicht in hölzernen Gebinden gelagert hat und aus denselben organische Stoffe
                              									aufgenommen hatte. Die Anforderungen, welche die schweizerische Alkoholverwaltung
                              									vorläufig an die verschiedenen Spritklassen stellt, sind folgende: Wein- und
                              									Primasprite sollen bei der Prüfung mit salzsaurem Metaphenylendiamin keine Reaction
                              									geben. Ausserdem sind Weinsprite, welche bei der Permanganatreaction eine
                              									Entfärbungsdauer von weniger als 30 Minuten aufweisen, und Primasprite, die sich in
                              									weniger als 15 Minuten entfärben, zu beanstanden. Feinsprite, welche mehr als 0,30
                              									Volumen pro Mille Aldehyd zeigen, oder die Permanganatlösung in weniger als 1 Minute
                              									entfärben, werden als ungenügend betrachtet. Sämmtliche Sprite sollen frei von
                              									Furfurol sein (Zeitschrift für analytische Chemie, Bd.
                              									31 S. 98).
                           Eine Vorschrift zur Analyse von Spirituosen theilt James Bell in Analyst, Bd.
                              									16 S. 171, mit. Dieselbe bezieht sich auf die Bestimmung der freien Säuren, der
                              									zusammengesetzten Ester und der höheren Alkohole.
                           Die quantitative Bestimmung von Furfurol und den
                                 										Pentosekohlenwasserstoffen von W. E. Stone
                              										(Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 274).
                           Als Reagens auf Eiweiss empfiehlt J. A. Mac William die Sulfosalicylsäure, welche in
                              									einer Albuminlösung noch bei einer Verdünnung von 1 : 100000 einen Niederschlag
                              									gibt, welcher frei von Uraten, Phosphaten, Alkaloiden u.s.w. ist. Zum Nachweise von
                              									Eiweisskörpern säuert man die Flüssigkeit stark an und gibt 1 oder 2 Tropfen der
                              									gesättigten wässerigen Lösung der Sulfosalicylsäure zu und schüttelt kräftig um.
                              									Erscheint nach 2 bis 3 Secunden eine Trübung oder ein Niederschlag, so ist Eiweiss
                              									zugegen. Löst sich der Niederschlag beim Erwärmen und erscheint beim Erkalten
                              									wieder, so ist Pepton zugegen (nach Chemisches
                                 										Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 590).
                           Eine neue Spiritusgebläselampe beschreibt Franz Hugershoff im Chemischen
                                 										Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 641. Dieselbe beruht auf dem Princip, den
                              									Spiritus zu vergasen und die Dämpfe gleichzeitig als Heiz- und Gebläsegas zu
                              									verwenden. Die Lampe soll eine so starke Hitze liefern, dass man damit einen
                              									Kupferdraht von 1,5 mm Dicke schmelzen und 1 l Wasser in etwa 8 Minuten zum Sieden
                              									bringen kann.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)