| Titel: | Neue Verfahren und Apparate in der Zuckerfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 285, Jahrgang 1892, S. 187 | 
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                        Neue Verfahren und Apparate in der
                           								Zuckerfabrikation.
                        (Fortsetzung des Berichtes S. 115 d.
                           								Bd.)
                        Neue Verfahren und Apparate in der Zuckerfabrikation.
                        
                     
                        
                           Unter der Ueberschrift: Ueber die zweckmässigste Art der
                                 										Werthschätzung des Rohzuckers wurde in der Zeitschrift des Vereins für die Rübenzuckerindustrie des Deutschen Reichs
                                 									(1892, Märzheft, S. 147 bis 259) ein umfassendes Gutachten Dr. Alexander Herzfeld's über diese und einige mit
                              									derselben zusammenhängende Fragen veröffentlicht.
                           Unter dem 25. Mai 1891 hat das Vereinsdirectorium den Genannten mit der Ausarbeitung
                              									eines gründlichen Gutachtens beauftragt, in welchem besonders die nachstehend
                              									namhaft gemachten Punkte auf Grund eingehender Untersuchung erörtert werden sollten.
                              									Das Ergebniss der 
                              									letzteren ist in der Abhandlung niedergelegt und in Bezug auf die gestellten
                              									Fragen im Allgemeinen kurz folgendes:
                           1) Ist es richtig, dass das Vorkommen der Raffinose sich auf
                              									Producte beschränkt, welche mit Entzuckerungsverfahren bezieh. in nicht
                              									ordnungsmässiger Weise hergestellt sind?
                           Das Vorkommen der Raffinose in nachweisbaren Mengen beschränkt
                              									sich auf Nachproducte mancher Melasseentzuckerungsverfahren. Wo sonst Raffinose
                              									vermuthet bezieh. nach der Raffinoseformel der Inversionsmethode gefunden wurde,
                              									ist, wie sich jetzt herausgestellt hat, gar keine vorhanden gewesen, sondern der
                              									Analytiker durch die Unvollkommenheit der üblichen Untersuchungsmethode auf
                              									Raffinose irre geführt worden.
                           2) Haben sich bis jetzt äussere Kennzeichen finden lassen, welche
                              									– abgesehen von der spitzen Krystallform – auf das Vorhandensein von Raffinose
                              									führen?
                           Solche äussere Kennzeichen gibt es nicht, aber auch die spitze
                              									Krystallisation ist ein sehr trügerisches, da sie häufig durch andere Ursachen als
                              									Raffinose, insbesondere durch Kalksalze hervorgerufen wird.
                           3) Beweist die Erfahrung, dass die Raffinose die Bildung von
                              									Melasse wesentlich befördert oder sonst das Raffiniren der Rohzucker
                              									beeinträchtigt?
                           Sehr raffinosereiche Producte neigen bei der Verarbeitung in der
                              									Raffinerie etwas mehr zur Invertzuckerbildung als normale Rohzucker; im Uebrigen
                              									beeinträchtigt aber die Raffinose die Ausbeute an raffinirtem Zucker viel weniger
                              									als die meisten andern in dem Rohzucker bezieh. der Melasse vorkommenden
                              									Nichtzuckerstoffe.
                           4) In welchem Verhältniss steht das Vorhandensein von Nichtzuckern
                              									zu der Ausbringbarkeit des Zuckers der verschiedenen Producte überhaupt?
                           Grössere Mengen Nichtzucker wirken stets die Löslichkeit des
                              									Zuckers vermehrend also melassebildend, geringe Mengen salzen Zucker aus. Ein
                              									Unterschied in dem Verhalten der einzelnen Nichtzuckerstoffe lässt sich in der
                              									Praxis nicht machen, da die Nichtzucker in Gemengen andere melassebildende Wirkungen
                              									zeigen als die Einzelsubstanzen.
                           5) Ist dieses Verhältniss ein constantes, so dass es für den
                              									Handelsverkehr als Grundlage dienen kann?
                           Das Verhältniss von Zucker zu Nichtzucker in Melasse ist zwar
                              									nicht ganz constant, aber doch nicht in dem Maasse schwankend als das der jetzt
                              									üblichen Art der Rendementsberechnung zu Grunde liegende Verhältniss von Zucker zu
                              									Asche.
                           6) Gibt es für die Ermittelung des gesammten Nichtzuckers in der
                              									Handelswaare ein Verfahren, welches leicht ausführbar und einfach ist und
                              									zuverlässige Ergebnisse liefert?
                           Die Bestimmung des gesammten Nichtzuckers kann nur so geschehen,
                              									dass der Zucker und die Trockensubstanz ermittelt und der Zuckergehalt von der
                              									Trockensubstanz abgezogen wird, die Differenz ist der Nichtzucker. Die
                              									Trockensubstanzbestimmung lässt sich zuverlässig ausführen, doch haften der
                              									Nichtzuckerbestimmung die Fehler der Zuckerbestimmung an. Berücksichtigt man indess,
                              									dass neuerdings grosse Fortschritte in der Construction der Polarisationsapparate
                              									gemacht wurden und dass die meisten Polarisationsdifferenzen jetzt auf wechselndem
                              									Trockensubstanz- bezieh. Wassergehalt der Muster beruhen, diese aber künftig mit
                              									Einführung der Wasserbestimmung corrigirt werden können, so muss man a priori diesem
                              									Verfahren der Nichtzuckerbestimmung, welches ebenso leicht und rasch auszuführen
                              									ist, als die übliche Aschenbestimmung, dieselbe Zuverlässigkeit für die
                              									Rendementsberechnung zuschreiben als letzterer. Definitive Antwort auf die Frage
                              									kann jedoch nur die Erfahrung geben.
                           Die umfangreiche Abhandlung berichtet über viele grundlegende
                              									Untersuchungen, von denen besonders die Bestimmung der Löslichkeit des Zuckers im
                              									Wasser bei den Temperaturen von 0 bis 100° C. und diejenige über die Ursachen der
                              									Melassenbildung im Allgemeinen und die melassenbildende Wirkung der Raffinose im
                              									Besonderen hervorzuheben sind.
                           Nachstehender Auszug ist im Wesentlichen der Chemiker-Zeitung, 1892 Nr. 10 S. 114, entnommen.
                           I. Theil. Ueber die Verbreitung der
                                 										Raffinose in den Produkten der Rübenzuckerfabrikation und ihren Einfluss auf die
                                 										Gestalt der Zuckerkrystalle. Die Raffinose stammt zweifellos aus der Rübe,
                              									doch ist über die Ursachen ihrer Entstehung nichts Sicheres bekannt, und die
                              									bisherigen Annahmen hierüber sind theilweise unrichtig. Wirkliche Raffinose ist
                              									vorhanden: in Strontian-Nachproducten (selten in weissen Erstproducten) und
                              									-Melassen (8 bis 16 Proc.), in Melassen von der Osmose (bis 8 Proc.), Elution und
                              									Ausscheidung (bis 5 Proc.) und in manchen Rübenzuckerfabriksmelassen, sowie in
                              									ersten und Nachproducten der alleinigen Entzuckerung mittels dieser Verfahren.
                              									Minimale Mengen Raffinose finden sich auch zweifellos in reinen Erstproducten
                              									von 94 bis 97 Pol.; in der Regel wird aber bei diesen, sowie bei invertzuckerfreien
                              									Erstproducten der Rübenarbeit in Verbindung mit Osmose, Elution, Ausscheidung,
                              									ferner auch bei reinen und invertzuckerfreien Nachproducten, zwar eine Differenz der
                              									Zucker- und der Raffinoseformel von 0,3 bis 0,4 Proc. gefunden (welche übrigens die
                              									amtliche Fehlergrenze von 0,33 Raffinose = 0,6 Proc. Differenz nicht erreicht!), es
                              									ist aber trotzdem keine oder nur eine Spur Raffinose zugegen. Die Raffinoseformel
                              									darf nämlich nur da angewandt werden, wo Raffinose nach Erfahrung und
                              									Wahrscheinlichkeit wirklich zugegen ist; andernfalls zeigt sie auch dort scheinbar
                              									Raffinose an, wo diese völlig oder fast völlig fehlt. Die Producte der Ueberhitzung
                              									und Zersetzung des Zuckers, hauptsächlich aber des Invertzuckers (welcher freilich
                              									sein Dasein zumeist Fabrikationsfehlern, zuweilen aber auch besonders ungünstigen
                              									Witterungsverhältnissen verdankt!) sind es, welche sich bei der Inversionsmethode
                              									analog wie Raffinose verhalten und jene Irrthümer bewirken. Hierher gehört z.B. die
                              									bei der Zersetzung von Invertzucker entstehende Saccharinsäure nebst ihren Salzen.
                              									Doch sind auch andere überpolarisirende Stoffe (Dextran?) zu beachten, ferner die in
                              									vielen Syrupen und Melassen nachgewiesenen optisch-activen, gährungsunfähigen
                              									Nichtzuckersubstanzen, welche die Aufstellung allgemein gültiger
                              									Inversionsconstanten für solche Fälle so gut wie unmöglich machen. Zur Controle der
                              									optischen Methode empfiehlt sich am besten die Kupfermethode (nach Preuss). Die Schleimsäuremethode ist qualitativ
                              									werthvoll, quantitativ häufig unzuverlässig, z.B. bei kalkhaltigen Producten. Gunning's Methylalkoholmethode ist gleichfalls
                              									ungenügend, da Invertzucker, Glykose, saccharinsaure Salze u.s.w. mit in Lösung
                              									gehen. Spitze Krystalle scheiden sich zwar oft bei Verarbeitung raffinosereicher
                              									Abläufe aus, treten aber auch da auf, wo Raffinose fast oder ganz fehlt. Ihr
                              									Entstehen ist in erster Linie gestörter Krystallisation aus stark verunreinigter
                              									Lösung, in Folge von Zähflüssigkeit letzterer zuzuschreiben, und diese kann auch
                              									durch andere Stoffe als Raffinose verursacht sein, z.B. durch Kalksalze (nach AulardVgl. D. p. J. 1892 280 216.), deren Abscheidung neben dem Zucker
                              									die normale Ausbildung grösserer Zuckerkrystalle besonders zu schädigen scheint.
                              									Jedenfalls ist die sogen. spitze Krystallisation kein äusseres Anzeichen für das
                              									Vorhandensein von Raffinose, und es gibt hierfür überhaupt kein solches
                              									Kennzeichen.
                           II. Theil. Ueber die Löslichkeit des
                                 										Zuckers in Wasser. Wesen und Ursache der Melassebildung im Allgemeinen. Einfluss
                                 										der Raffinose darauf im Besonderen. Zur Bestimmung der Löslichkeit des
                              									Zuckers in Wasser diente ein eigens construirter Apparat mit Rührwerk, dessen
                              									Temperatur bis auf Zehntel-Grade beliebig lange constant erhalten werden konnte. Die
                              									frisch hergestellten Zuckerlösungen, die für die jedesmalige Temperatur schwach
                              									übersättigt oder schwach untersättigt waren, wurden mit möglichst viel
                              									Krystallzucker im Rührwerk zusammengebracht und bei einer von einem gewissen Punkte
                              									ab constant gehaltenen Temperatur in steter Bewegung erhalten. Durch allmähliches
                              									Herabgehen von einer höheren Temperatur bis zur verlangten, bezieh. durch
                              									entsprechendes Heraufgehen, musste durch Auskrystallisiren oder Lösen von Zucker ein
                              									übereinstimmendes Endresultat erhalten werden. Die sorgfältigst angestellten
                              									Fundamentalversuche ergaben nachstehende neue Tabelle für die Löslichkeit des
                              									Rohrzuckers in Wasser für 0 bis 100° C. von Dr. A.
                                 										Herzfeld.
                           
                              
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 
                              
                                   0
                                 64,18
                                 17
                                 66,63
                                 34
                                 69,38
                                 
                              
                                   1
                                 64,31
                                 18
                                 66,78
                                 35
                                 69,55
                                 
                              
                                   2
                                 64,45
                                 19
                                 66,93
                                 36
                                 69,72
                                 
                              
                                   3
                                 64,59
                                 20
                                 67,09
                                 37
                                 69,89
                                 
                              
                                   4
                                 64,73
                                 21
                                 67,25
                                 38
                                 70,06
                                 
                              
                                   5
                                 64,87
                                 22
                                 67,41
                                 39
                                 70,24
                                 
                              
                                   6
                                 65,01
                                 23
                                 67,57
                                 40
                                 70,42
                                 
                              
                                   7
                                 65,15
                                 24
                                 67,73
                                 41
                                 70,60
                                 
                              
                                   8
                                 65,29
                                 25
                                 67,89
                                 42
                                 70,78
                                 
                              
                                   9
                                 65,43
                                 26
                                 68,05
                                 43
                                 70,96
                                 
                              
                                 10
                                 65,58
                                 27
                                 68,21
                                 44
                                 71,14
                                 
                              
                                 11
                                 65,73
                                 28
                                 68,37
                                 45
                                 71,32
                                 
                              
                                 12
                                 65,88
                                 29
                                 68,53
                                 46
                                 71,50
                                 
                              
                                 13
                                 66,03
                                 30
                                 68,70
                                 47
                                 71,68
                                 
                              
                                 14
                                 66,18
                                 31
                                 68,87
                                 48
                                 71,87
                                 
                              
                                 15
                                 66,33
                                 32
                                 69,04
                                 49
                                 72,06
                                 
                              
                                 16
                                 66,48
                                 33
                                 69,21
                                 50
                                 72,25
                                 
                              
                           
                           
                           
                              
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 Temp.°C.
                                 ProcenteRohrzucker.
                                 
                              
                                 51
                                 72,44
                                 68
                                 75,80
                                   85
                                 79,46
                                 
                              
                                 52
                                 72,63
                                 69
                                 76,01
                                   86
                                 79,69
                                 
                              
                                 53
                                 72,82
                                 70
                                 76,22
                                   87
                                 79,92
                                 
                              
                                 54
                                 73,01
                                 71
                                 76,43
                                   88
                                 80,15
                                 
                              
                                 55
                                 73,20
                                 72
                                 76,64
                                   89
                                 80,38
                                 
                              
                                 56
                                 73,39
                                 73
                                 76,85
                                   90
                                 80,61
                                 
                              
                                 57
                                 73,58
                                 74
                                 77,06
                                   91
                                 80,84
                                 
                              
                                 58
                                 73,78
                                 75
                                 77,27
                                   92
                                 81,07
                                 
                              
                                 59
                                 73,98
                                 76
                                 77,48
                                   93
                                 81,30
                                 
                              
                                 60
                                 74,18
                                 77
                                 77,70
                                   94
                                 81,53
                                 
                              
                                 61
                                 74,38
                                 78
                                 77,92
                                   95
                                 81,77
                                 
                              
                                 62
                                 74,58
                                 79
                                 78,14
                                   96
                                 82,01
                                 
                              
                                 63
                                 74,78
                                 80
                                 78,36
                                   97
                                 82,25
                                 
                              
                                 64
                                 74,98
                                 81
                                 78,58
                                   98
                                 82,49
                                 
                              
                                 65
                                 75,18
                                 82
                                 78,80
                                   99
                                 82,73
                                 
                              
                                 66
                                 75,38
                                 83
                                 79,02
                                 100
                                 82,97
                                 
                              
                                 67
                                 75,59
                                 84
                                 79,24
                                 
                                 
                                 
                              
                           Allgemeine Gleichung der Löslichkeitscurve:
                           y = 64,1835 + 0,13477 x + 0,0005307 x2
                           Ueber die Ursachen der Melassebildung gelangt Verf. zu folgenden
                              									Ansichten: 1) Zusatz geringer Mengen von Einzelsalzen anorganischer wie organischer
                              									Natur zu Zuckerlösungen wirkt, sofern nicht Nebenwirkungen eintreten, die
                              									Löslichkeit des Zuckers verringernd, grosse Mengen Salze aber erhöhen dieselbe. Am
                              									stärksten aussalzend wirken Körper, die Krystallwasser binden, am stärksten lösend
                              									leicht lösliche organische Salze, z.B. essigsaures Kali. 2) Salzgemische erweisen
                              									sich in verdünnter Lösung gleichfalls die Löslichkeit des Zuckers verringernd, in
                              									concentrirter vergrössern sie dieselbe. Jedes Salz wirkt dabei annähernd so, als
                              									wäre es allein, aber in einer dem Gesammtgewichte äquivalenten Menge vorhanden,
                              									daher erklärt es sich, dass in concentrirter Lösung schon relativ geringe Gehalte
                              									des Salzgemisches an leicht löslichen Salzen die Löslichkeit des Zuckers stark
                              									erhöhen. Auch anorganische Salze lösen in concentrirter Lösung Zucker, sie können
                              									also praktisch nicht als „negative Melassenbildner“ im Sinne der alten
                              									Theorie Marschall's gelten, vielmehr nehmen an der
                              									Melassebildung alle vorhandenen Nichtzuckerstoffe in wechselndem Maasse theil, wie
                              									dies Lippmann schon 1882 ausführte. 3) Normale Melasse
                              									ist keine übersättigte Zuckerlösung, sondern enthält deshalb eine, das
                              									Lösungsvermögen ihres Wassergehaltes übersteigende Zuckermenge, weil der Zucker in
                              									der Nichtzuckerlösung der Melasse leichter löslich ist als im Wasser allein; sie ist
                              									also eine gesättigte Lösung von Zucker in Nichtzuckerlösung. 4) Setzt man der
                              									Melasse so viel Wasser zu, dass das Verhältniss von Zucker und Wasser jenes der bei
                              									dieser Temperatur gesättigten reinen Zuckerlösung ist, so löst sie noch viel Zucker
                              									auf. Bei fortschreitender stärkerer Verdünnung nähert sich ihr Lösungsvermögen dem
                              									des Wassers allein, bei sehr starker Verdünnung fällt es sogar unter diese Grenze.
                              									5) Die Krystallisation des Zuckers aus der Melasse wird keineswegs lediglich durch
                              									die Zähflüssigkeit bedingt, sondern in erster Linie dadurch, dass die
                              									Nichtzuckerstoffe desto mehr Zucker lösen, je weiter das Wasser verdunstet wird.
                              									Beim Einkochen der Melasse wird die Krystallisation nicht nur mechanisch gehindert,
                              									sondern wesentlich auch deshalb, weil die Löslichkeit des Nichtzuckers durch die
                              									Gegenwart des Zuckers gleichfalls erhöht wird (wie schon Dubrunfaut angab), also durch gegenseitige Beeinflussung eine Erhöhung der
                              									gesammten Löslichkeit stattfindet.
                           Die Raffinose folgt den allgemeinen, für den Nichtzucker
                              									aufgestellten Gesetzen, wirkt aber auch in stärkerer Concentration schwächer
                              									melassebildend als alle anderen näher untersuchten Stoffe (selbst als Chlorkalium!),
                              									und ist keinesfalls der „böse Melassenbildner“, als welchen sie Tollens anfänglich bezeichnete.
                           III. Theil. Vorschläge zur Aenderung der
                                 										Rendementsberechnung des Rohzuckers mit Berücksichtigung des organischen
                                 										Nichtzuckers, besonders der Raffinose. In Frankreich ist bekanntlich der,
                              									dort zuerst von Monnier, Chemiker der Raffinerie Say, um 1862 eingeführte sogen.
                              									Rendementscoefficient 5 für die Asche schon seit Längerem wieder verlassen, vielmehr
                              									zieht man von der Polarisation 4mal die Asche, 2mal den Invertzucker und 1½ Proc.
                              									für Fabrikationsverlust ab, ferner vom Geldwerthe 2mal die organischen Stoffe, zu 60
                              									Centimes das Procent gerechnet. Auch für Deutschland wäre es richtiger, den
                              									Aschencoefficienten 5, welcher seit jeher allseitig verurtheilt wurde, fallen zu
                              									lassen, an Stelle der blossen Asche aber den gesammten Nichtzucker zu
                              									berücksichtigen, denn nicht nur nimmt aller Nichtzucker an der Melassebildung Theil,
                              									sondern es gibt auch organische Stoffe, vor allem die Ueberhitzungs- und
                              									Zersetzungsproducte des Zuckers, welche gar nicht an Asche gebunden sind, also durch
                              									einen blossen Aschencoefficienten überhaupt nicht mit getroffen werden können.
                              									Ferner würde jeder Vorwand entfallen, z.B. für Raffinose besondere Abzüge zu machen
                              									(ausser, wo sie wirklich vorhanden ist, der Polarisationscorrectur). Würde man z.B.
                              									den gesammten Nichtzucker mit dem (wissenschaftlich allerdings nicht zu
                              									begründenden) Factor 2 multipliciren und das Product von der Polarisation abziehen,
                              									so würden, wie eine grosse Reihe Analysen von Erstproducten ergeben, die
                              									Rendementszahlen von den jetzigen nur unerheblich abweichen und nur die sogen.
                              										„aschengünstigen“ Zucker niedriger auskommen, die aber sehr häufig an
                              									organischen Stoffen überreich sind; man hätte also auf derselben Basis wie früher
                              									eine gerechtere Beurtheilung der Waare. Bei Nachproducten wäre jedoch eine neue
                              									Basis wünschenswerth, die einzuführen man nicht scheuen sollte. Obwohl die
                              									Aschenbestimmung mit Unrecht als besonders zuverlässig gepriesen wird, so bleibt
                              									doch der Haupteinwand gegen die Berücksichtigung des Gesammtnichtzuckers zu erwägen,
                              									nämlich die angebliche Schwierigkeit und Ungenauigkeit der Wasserbestimmung, welche
                              									zur Feststellung der Trockensubstanz nöthig ist, und die (oft recht willkürliche)
                              									Combination dieser möglichen Fehler mit den bei der Polarisation zulässigen. Nun
                              									sind aber bezüglich Schärfe und Zuverlässigkeit der letzteren neuerdings ganz
                              									ausserordentliche Fortschritte gemacht worden. Ferner würden, wie auch die
                              									hervorragendsten Handelschemiker schon längst hervorgehoben haben, mit der
                              									Einführung der Wasserbestimmung die meisten der jetzigen Polarisationsdifferenzen
                              									schwinden, weil diese auf wechselndem Wassergehalte der Muster beruhen. Endlich ist
                              									die Wasserbestimmung (die mit Unrecht zuweilen als eine indirecte bezeichnet wird)
                              									eine zuverlässige und sichere, wenn man sich nur geeigneter, jede Ueberhitzung
                              									ausschliessender Trockenapparate bedient, z.B. der Lufttrockenschränke mit
                              									Doppelwandung, Asbest- oder Glaseinlagen, und des Salzwassers, des Toluols
                              									(Siedepunkte 109 bis 110°), oder entsprechend warmen Dampfes als Heizmaterial. Der
                              									Bestimmung des Gesammtnichtzuckers, welche ebenso leicht und rasch ausführbar ist,
                              									als die übliche der Asche, muss man daher a priori dieselbe Zuverlässigkeit für die
                              									Rendementsberechnung zuschreiben als letzterer; eine definitive Erledigung kann
                              									jedoch nur die Erfahrung bringen.
                           Alberti und Hempel in
                              									Magdeburg prüften die von Soxhlet empfohlene Methode
                              									der Wasserbestimmung bei Rohzuckern, unter
                              									Berücksichtigung ihres Werthes für die Werthberechnung
                              									der Rohzucker (Deutsche Zuckerindustrie, 1892 Nr. 11,
                              									besondere Beilage S. 385).
                           Bekanntlich hatte sich Soxhlet über
                              									die bisher üblichen Trockeneinrichtungen dahin ausgesprochen (Zeitschrift für angewandte Chemie, 1891 S. 364), dass
                              									dieselben an drei Fehlern leiden, principiellen Fehlern, welche weder eine exacte
                              									noch eine rasche Trockensubstanzbestimmung gestatten.
                           1) Wenn auch ein bis in die Mitte des Trockenraumes reichendes
                              									Thermometer eine bestimmte Temperatur zeigt, so ist diese doch nie die wahre
                              									Trockentemperatur, in dieser Beziehung gibt man sich gewöhnlich argen Illusionen
                              									hin; man kann in einem Trockenkasten von 25 cm Seitenlänge in verschiedenen Höhen,
                              									in der Mitte und namentlich an den ausstrahlenden Ecken Temperaturdifferenzen von
                              									10° und darüber beobachten. Durch Isoliren der Wände ist dieser Uebelstand wohl zu
                              									verringern, aber nicht zu beseitigen.
                           2) Die zu trocknende Substanz erhält die Wärme durch heisse Luft
                              									zugeführt, die Luft ist aber, ihrer geringen specifischen Wärme und ihrer schlechten
                              									Wärmeleitungsfähigkeit wegen, ein sehr schlechtes Medium für die Wärmeführung.
                           3) Die Ventilation ist eine mangelhafte; Oeffnungen an der Thür
                              									und an der Decke sind für eine vollkommene Entfernung der feuchten Luft unzureichend
                              									und tragen nur noch durch Zuführung kalter Luft zur Vergrösserung der
                              									Temperaturdifferenzen im Luftraume bei.
                           Hiernach betrachteten die Verfasser den gewöhnlichen
                              									Lufttrockenschrank für beseitigt und gingen zur Prüfung der Trockenapparate von Soxhlet und von Schwackhöfer über. In Folge derselben sahen sie sich veranlasst, die
                              									Vorzüge des Soxhlet'schen Apparates, hauptsächlich die
                              									Anwendung der Kochsalzlösung und die dadurch bedingte höhere Trockentemperatur,
                              									sowie die starke Ventilation mit Zuführung heisser Luft, auf den Schwackhöfer'schen Apparat zu übertragen und, ohne
                              									Hinzufügung von etwas Neuem, einen aus beiden zusammengesetzten Trockenschrank
                              									herzustellen, welchen sie als Schwackhöfer-Soxhlet'schen bezeichnen.Zu beziehen von Stefan Baumann in Wien,
                                    											Floriangasse 11, sowie von Johannes Greiner in
                                    											München, Neuhausergasse 49.
                              									
                              									Mit diesem Apparate haben nun die Verfasser eine grössere Reihe von
                              									Untersuchungen ausgeführt und mit denjenigen verglichen, welche die directe
                              									Wasserbestimmung (Wägung des beim Trocknen entweichenden Wassers) mittels eines
                              									eigens hergestellten, doppelten und Vergleichsbestimmungen gestattenden Apparates
                              									ergab.
                           Alle Untersuchungen wurden wie üblich doppelt und unter Anwendung
                              									von 10 g Substanz ausgeführt.
                           Die Zeitdauer der Erhitzung von 2 bis 3 Stunden hat in allen
                              									Fällen genügt, da sich bei sämmtlichen Versuchen nach einer weiteren Stunde
                              									Trocknens so minimale Abnahmen zeigten, dass dieselben nicht zu berücksichtigen
                              									sind. In der Praxis wird man ja bei angestrengtem Betriebe von einer wiederholten
                              									Trocknung bis zur Gewichtsconstanz absehen müssen. Verfasser glauben im Allgemeinen
                              									für erste Producte eine Zeitdauer der Erhitzung von 2, bei Nachproducten von 3
                              									Stunden als vollauf ausreichend bezeichnen zu können. Dass diese Zeit bei eiligen
                              									Untersuchungen und trocknen Producten unbeanstandet der Sicherheit des Resultates
                              									verkürzt werden kann, ist ihnen ebenso bekannt, als sie wissen, dass für abnormal
                              									feuchte Producte eine Erhöhung derselben erforderlich sein kann.
                           Die Versuchsreihe ergibt, dass die indirecte Wasserbestimmung im
                              										Schwackhöfer-Soxhlet'schen Apparat gute Resultate
                              									erzielt und die Differenzen zwischen dieser Bestimmung und der directen
                              									Wasserbestimmung durchaus nicht über die gewöhnliche Fehlergrenze analytischer
                              									Methoden hinausgehen. Die Bestimmung des Wassergehaltes in Rohzuckern durch den Schwackhöfer-Soxhlet'schen Apparat ist bei Anwendung
                              									von 10 g bis 0,1 Proc. genau und genügt den Anforderungen des Handels in vollem
                              									Maasse.
                           Hiernach gehen die Verfasser auf die Bestimmung der anorganischen
                              									Bestandtheile in Zuckerproducten ein und bemerken, dass sie neuerdings diese
                              									Bestimmungen immer mit 10 g Zucker ausführen und hierdurch die Resultate äusserst
                              									genau sind. Die Vereinigung der Bestimmung des Wassergehaltes und der anorganischen
                              									Bestandtheile ist bei denjenigen Untersuchungen, welche nicht besonders eilig
                              									erfolgen müssen, leicht möglich. Der Gang der Untersuchung ist dann folgender:
                           Etwa 15 g Quarzsand (von der Firma H.
                                 										Trommsdorff in Erfurt neuerdings in guter Qualität geliefert) werden in ein
                              									flaches Platinschälchen von 58 mm Durchmesser und 18 mm Höhe gebracht und mit einem
                              									kleinen passenden Platinspatel zusammen geglüht. (Die Bezugsquelle der Verfasser für
                              									diese Platinutensilien ist die Firma G. Siebert in
                              									Hanau a. M.) 10 g Zucker werden auf einem Tarirblech genau gewogen und in das so
                              									vorbereitete und nach dem Erkalten vorher gewogene Schälchen gebracht. Das
                              									Gesammtgewicht wird dann sofort ermittelt. Das erste Gewicht ist als Taragewicht für
                              									die Bestimmung der anorganischen Bestandtheile, das letztere als Bruttogewicht für
                              									die Ermittelung des Wassergehaltes maassgebend.
                           Für die Gehaltsberechnung wird unbeschadet der Genauigkeit die
                              									Anwendung von 10 g Substanz angenommen. Die Masse im Tiegel wird nun unter
                              									Vermeidung jedes Verlustes, welcher bei einiger Praxis auch wirklich ausgeschlossen
                              									ist, recht gut durchgemischt und das Schälchen in den Schwackhöfer-Soxhlet'schen Trockenschrank gebracht. Unter diesen
                              									Verhältnissen genügt, wenn nicht ganz anormal feuchte Zucker vorliegen, bei ersten
                              									Producten eine Trockendauer von höchstens 1½, bei Nachproducten eine solche von 2½
                              									Stunden. Aus der Gewichtsabnahme ist durch Multiplication mit 10 rasch der
                              									procentische Gehalt zu berechnen. Das Platinschälchen wird nun sofort mit voller
                              									Flamme in einer passenden Platinmuffel erhitzt. Die Verkohlung des Zuckers geht ohne
                              									die geringste Gefahr des Ueberschäumens vor sich und ist die vollständige Veraschung
                              									je nach dem Product in längstens 1½ bis 2 Stunden beendet. Die Gewichtszunahme
                              									verzehnfacht, ergibt den procentischen Gehalt an anorganischen Bestandtheilen. In
                              									denjenigen Fällen, in welchen der Handel die Analysenresultate sehr rasch fordert,
                              									würde sich die getrennte Bestimmung des Gehaltes an Wasser und anorganischen
                              									Bestandtheilen empfehlen.
                           Mit Bezug auf die Aschenbestimmung mittels Schwefelsäure gelangen
                              									die Verfasser durch ihre verglichenen Bestimmungen zu dem Schlusse, dass dieselbe
                              									bei Anwendung von 3 g Substanz – aber auch nur dann – den Vortheil der rascheren
                              									Arbeit, die Bestimmung der anorganischen Bestandtheile bei Anwendung von 10 g den
                              									Vortheil einer ausserordentlichen Genauigkeit habe. Die Bestimmung der Sulfatasche
                              									ergaben weder relativ, noch viel weniger absolut richtige Zahlen und können selbst
                              									für Handelszwecke nur so lange genügen, als etwas Besseres nicht zur Verfügung
                              									stehe.
                           Pellet's Durchflussröhre für ununterbrochene Polarisation (1891 282 19)
                              									ist von R. Löhr auf Grund seiner Erfahrungen als
                              									sehr zweckentsprechend und brauchbar empfohlen worden (Deutsche Zuckerindustrie, 1892 Nr. 7).
                           Kühle erhielt ein Patent (D. R. P. Nr. 59432) auf eine
                              										Quetschmühle zur Herstellung geschliffenen Breies
                              									aus frischen und aus ausgelaugten Rübenschnitzeln.
                           Der Patentanspruch lautet: Eine Quetschmühle., gekennzeichnet
                              									durch das innen geriffelte Gehäuse, in welchem sich Mahlwalzen derartig bewegen,
                              									dass deren geriffelte Peripherie unter elastischem Druck gegen das Gehäuse arbeitet,
                              									um zwischen diesen das Mahlgut zu zerkleinern.
                           Die Mühle wird von R. Kiehle in
                              									Leipzig zum Preise von 250 M. angefertigt.
                           v. Lippmann beschrieb das Würfelzuckerverfahren von Adant (Director der Raffinerie
                                 										Gräffe in Brüssel) und sprach sich sehr günstig über dasselbe aus (Deutsche Zuckerindustrie, 1891 Nr. 45 S. 1477).
                           Der Grundgedanke des Adant'schen
                              									Verfahrens ist, die in entsprechender Weise vorgerichtete Centrifugenlauftrommel
                              									direct als Füllgefäss zu gebrauchen und die in ihr erkaltete Füllmasse ohne jede
                              									Umpackung, ohne Benutzung weiterer Apparate und mit einem Minimum von Handarbeit in
                              									fertige Zuckerplatten überzuführen. Für eine Centrifuge braucht man, was ja auch
                              									ganz natürlich ist, mehr als eine Lauftrommel; Adant
                              									wendet z.B. 15 bis 20 Stück Trommeln an, zu denen wiederum ebenso viele Füllwagen
                              									gehören. Vor Beginn der Arbeit müssen zunächst die Trommeln zusammengesetzt werden.
                              									Jedes Trommelgewicht besitzt eine ringförmige Bodenplatte, welche vier feste,
                              									dreikantige Keile trägt, die so hoch sind, wie die fertige Trommel selbst werden
                              									soll. Zwischen diesen vier festen Keilen werden noch vier bewegliche (von gleicher
                              									Gestalt) eingefügt, so dass man acht Abtheilungen erhält, welche nun mit senkrecht
                              									stehenden Zwischenblechen, die sich in passend angebrachten Rillen radial
                              									einschieben lassen, ausgesetzt werden; schliesslich wird oben ein Deckring aufgelegt
                              									und befestigt. Das fertige Trommelgerippe stellt also einen Hohlcylinder dar, dessen
                              									Mantel unten durch die Bodenplatte, oben durch den Deckring begrenzt ist und durch
                              									die Keile in acht Abtheilungen getheilt wird, deren jede in der Regel 17 radiale
                              									Zwischenbleche besitzt, also 18 Zuckertafeln liefern kann. Der innere Hohlraum des
                              									Cylinders ist völlig frei und enthält keine Achse oder Spindel. Die Zwischenbleche
                              									sind entweder so hoch wie die Keile oder nur ½ oder ⅓ so hoch wie diese. Im
                              									letzteren Falle muss man die senkrecht übereinanderstehenden Lagen durch wagerechte
                              									Einlegebleche von einander trennen. Der Deckring besitzt oberhalb jeder der acht
                              									Abtheilungen einen Schlitz, auf den zunächst ein genau passender, kleiner
                              									Fülltrichter aufgeschraubt wird. Die so vorbereitete Trommel wird mittels eines
                              									hydraulischen Krahnes in ihren, aus zwei concentrischen Blechmänteln bestehenden, am
                              									Boden geschlossenen Füllwagen gesetzt. Die Füllwagen werden nun unter das Vacuum
                              									gefahren und die Füllmasse (mit ungefähr 10 Proc. Wasser und einer Temperatur von
                              									98° C.) eingegossen. Dieselbe ergiesst sich durch eine geeignete Vorrichtung
                              									gleichzeitig in alle acht Abtheilungen, füllt die Trommel rasch aus, wobei die Luft
                              									nicht nur durch die Fülltrichter, sondern auch an der ganzen inneren und äusseren
                              									Peripherie des Trommelgerippes entweicht. Die gefüllten Wagen lässt man 12 bis 16
                              									Stunden auskühlen; nach dem Erkalten werden die Fülltrichter abgenommen und die
                              									Schlitze durch Platten dicht geschlossen. Durch comprimirte Luft löst man dann den
                              									Füllmassenblock von Boden und Wandungen und hebt mittels eines Krahnes das ganze,
                              									von kalter Zuckermasse erfüllte Trommelgerippe heraus. Von dieser Zuckermasse wird
                              									die äusserste, stets etwas zähe Schicht abgekratzt, worauf dieselbe zum Schleudern
                              									bereit ist. Der Abfall ist nur 1,5 bis höchstens 2,5 Proc. der zum Auflösen
                              									zurückgeht. Die gefüllte Trommel wird nun in die Centrifuge eingesetzt; der Konus
                              									des eigentlichen Centrifugenkörpers ist derartig dimensionirt, dass er den Hohlraum
                              									des Trommelgerippes nur oben und unten völlig ausfüllt und dichtet, während im
                              									Uebrigen zwischen seiner Oberfläche und der Innenwand der Füllmassenschicht ein
                              									leerer, ringförmiger Raum verbleibt, welcher mit der Deckvorrichtung in Verbindung
                              									steht. Es wird nun der Deckel geschlossen und bei 650 bis 700 Umdrehungen in der
                              									Minute der Grünsyrup abgeschleudert; hierauf deckt man bei 150 bis 200 Touren mit
                              									dem gebrauchten Decksyrup der vorherigen Schleuderung, entfernt dessen Rest wieder
                              									bei voller Geschwindigkeit, führt dann (wieder bei 150 bis 200 Touren) die frische
                              									Deckkläre ein und centrifugirt schliesslich bei voller Tourenzahl fertig. Auf 480 k
                              									Füllmasse bester Qualität braucht man 80 bis 100 l frischer Deckkläre und gewinnt
                              									bei einer gesammten Schleuderzeit von 25 bis 
                              									40 Minuten etwa 335 k feuchte Platten; da acht Abtheilungen zu 18 Tafeln
                              									vorhanden sind, so liefert jede Schleuderung 144 Tafeln, deren Höhe 760 mm (oder 380
                              									und 254 mm), deren Breite (Tiefe) 220 mm und deren Dicke 25 bis 30 mm (oder beliebig
                              									mehr) beträgt. Die fertig geschleuderte Lauftrommel wird mittels des Krahnes aus der
                              									Centrifuge gehoben und abgebaut. Die Zuckerplatten kommen in die Trockenstube und
                              									die frei werdenden Bestandtheile des Trommelgerippes dienen dazu, sofort eine neue
                              									Trommel zu bauen. Die Zuckerplatten werden 10 bis 15 Stunden, zuletzt bei 50° C,
                              									getrocknet. Nach den Angaben Adant's liefern 100 k
                              									Füllmasse etwa 70 bis 72 Proc. feuchte (mit 2 Proc. Wasser) oder etwa 69 bis 71
                              									Proc. trockene Platten. Aus 100 k trockenen Platten erhält er ungefähr 84 Proc.
                              									rangirte, 3 Proc. unrangirte und 5 Proc. Abfallwürfel, sowie etwa 8 Proc. Sägemehl.
                              									Die Arbeitskosten betragen vom Füllhaus bis zur Trockenstube nur 29 Centimes auf 100
                              									k Tafeln. Eine Centrifuge erfordert 7  zum Beginn und 4 zur Erhaltung der
                              									Bewegung.
                           Die Vortheile des Adant'schen
                              									Verfahrens sollen folgende sein: 1) Die Arbeit ist eine sehr reinliche und der
                              									Abfall an Füllmasse ein minimaler. 2) Bei mässigem Deckklärverbrauch wird ein
                              									vorzügliches, sehr gleichmässiges Product gewonnen, denn zerbrochene oder von
                              									Luftblasen durchsetzte Platten kommen kaum vor. 3) Die Leistungsfähigkeit ist eine
                              									sehr grosse, daher der Raumbedarf ein geringerer und der Kraftverbrauch ein
                              									verhältnissmässig kleiner. 4) Die Arbeitskosten, insbesondere die Löhne, sind sehr
                              									billig.
                           Im Februarheft 1892 der Zeitschrift des
                                 										Vereins für die Rübenzuckerindustrie des Deutschen Reiches wird diese
                              									Beschreibung durch eine Abbildung der betreffenden Einrichtung erläutert.
                           Das Urtheil des deutschen Reichsgerichts wider das Steffen'sche RaffinationsverfahrenVgl. Oesterr. Wochenschrift des Centralvereine für
                                       												Rübenzucker-Industrie. (aus Neue
                                 										Zeitschrift für Rübenzuckerindustrie vom 16. December 1891, Bd. 27 Nr.
                              									24).
                           Im Namen des Reiches.
                           In der Patentstreitsache
                           des Civilingenieurs Carl
                                 										Steffen in Wien und des Raimond Racymäcker in
                              									Tirlemont, Nichtigkeitsbeklagten und Berufungskläger,
                           wider
                           den Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Scheibler in Berlin, Nichtigkeitskläger und Berufungsbeklagten,
                           hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, in der
                              									Sitzung vom 9. November 1891, an welcher theilgenommen haben:
                           der Präsident Drechsler
                           und die Reichsgerichtsräthe Dr. Dreyer, Dr. Bolze, Rehbein, Dr. Behrend, Stolterfoth und Winchenbach,
                           für Recht erkannt:
                           Die Entscheidung des Kaiserlichen Patentamtes vom 6. April 1891
                              									wird bestätigt; die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Berufungsklägern
                              									auferlegt.
                           Von Rechts wegen.
                           Gründe:
                           Den Nichtigkeitsbeklagten ist das Patent 31486 auf ein Verfahren
                              									zur Gewinnung von weissem Zucker aus Rohzucker und das Patent 33284 auf ein
                              									Verfahren zur Gewinnung von weissem Zucker aus Rohzuckerfüllmassen, das erste vom 1.
                              									Juni 1884 ab, das zweite vom 20. Juli 1884 ab, ertheilt worden. Der Anspruch des
                              									ersten Patents lautet so:
                           
                              „Das Verfahren, aus Rohzucker weissen Zucker zu gewinnen, darin bestehend, dass
                                 										der Rohzucker in Form von losen Krystallen in einer Auslaugebatterie mit reiner
                                 										gesättigter Zuckerlösung derart behandelt wird, dass der Rohzucker mit der
                                 										Reinigungsflüssigkeit einen Krystallbrei bildet, wobei die
                                 										Reinigungsflüssigkeit, welche bei dem ältesten im Kreisprocess befindlichen
                                 										Krystallbrei eintritt, so lange über in die Batterie neu eingeführte
                                 										Rohzuckermengen geführt wird, bis der älteste Krystallbrei, mit reiner
                                 										Zuckerlösung durchtränkt, rein aus dem Kreisprocess gezogen werden kann, während
                                 										aus dem jüngst in die Batterie eingeführten Rohzucker die Reinigungsflüssigkeit
                                 										in Form einer melasseähnlichen Flüssigkeit abgezogen wird.“
                              
                           Die Ansprüche des zweiten Patentes lauten so:
                           
                              „1) Der Ersatz der im Anspruch des Hauptpatentes genannten Rohzuckerkrystalle
                                 										durch getrocknete Füllmasse.
                              
                           
                              2) Der Ersatz der reinen Zuckerlösung beim Auslaugeverfahren nach dem Anspruch
                                 										des Hauptpatentes durch Wasser, welches dem ältesten im Auslaugeapparat
                                 										befindlichen Krystallbrei zugeführt wird.“
                              
                           Der Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Scheibler in Berlin hat die Vernichtung dieser beiden Patente beantragt,
                              									und das Kaiserliche Patentamt hat am 22. Januar 1891 die Patente für nichtig
                              									erklärt. Gegen diese Entscheidung haben die Nichtigkeitsbeklagten die Berufung
                              									eingelegt. Dieselbe war indessen im Wesentlichen aus den Gründen der
                              									Vorentscheidung, welche die Berufungskläger vergebens zu widerlegen versucht haben,
                              									zurückzuweisen. In dem Hauptpatente wird ein Verfahren unter Schutz gestellt,
                              									Rohzucker mit reiner gesättigter Zuckerlösung so zu behandeln, dass die Zuckerlösung
                              									den dem Rohzucker anhaftenden Syrup abwäscht; die abfliessende unreine Flüssigkeit
                              									wird dann zur Auslaugung einer zweiten Menge von Rohzucker verwendet, während der
                              									ersten Menge Rohzucker wieder eine gesättigte Zuckerlösung zugeführt wird, und mit
                              									diesen Auslaugungen wird in einer ganzen Anzahl hintereinander der Behandlung
                              									unterworfenen Zuckermengen fortgefahren, bis zuletzt auf der einen Seite gereinigter
                              									Zucker, auf der anderen Seite Melasse übrig bleibt. Ein solches Verfahren war zur
                              									Zeit der Anmeldung der Erfindung nicht mehr neu.
                           In dem Lehrbuch der Chemie von Otto, 3. Auflage 1851 S. 705, wird das Schützenbach'sche Verfahren beschrieben. Nach diesem
                              									wird einer in Kästen gefüllten Rohzuckermasse Syrup aufgegossen, welcher von einem
                              									reineren Zucker abgelaufen ist. Es wird hervorgehoben, dass dieser Syrup den
                              									schlechten Syrup aus den Krystallen verdränge, so dass aus den an dem Kasten unten
                              									angebrachten Röhren ein schlechterer Syrup abfliesse. Es lasse sich diese Reinigung
                              									durch wiederholtes Aufgiessen eines immer besseren Syrups, wie man ihn durch Decken
                              									besserer Rohzucker erhält, nach und nach so vollständig erreichen, dass es möglich
                              									werde, aus dem zweiten Product sogleich einen schönen Farin zu erhalten. Dabei
                              									verwende man den Syrup, welcher nach dem Verdrängen des schlechteren von den Kästen
                              									abläuft, zum Decken von solchem Zucker, dessen Reinigung noch nicht so weit erreicht
                              									sei.
                           In Muspratt's Chemie, 2. Auflage,
                              									1870 S. 146, wird das Schützenbach'sche Verfahren mit
                              									der Bemerkung beschrieben:
                           
                              „Da der zum Decken verwendete Syrup als eine gesättigte Zuckerlösung zu
                                 										betrachten ist, die nur durch ein Verdrängen den vorhandenen schlechteren von
                                 										den Krystallen trennt...“
                              
                           In D. p. J. 1844 92 291 wird veröffentlicht:
                           Nachdem der Zucker in Krystallen gewonnen ist, braucht man, um ihn
                              									zu entfärben, nur das systematische Auswaschen desselben mit kaltbereiteten
                              									Zuckerlösungen mittels der von Schützenbach erfundenen
                              									Vorrichtungen vorzunehmen...
                           S. 292 wird bemerkt:
                           Die Principien, auf welche Schützenbach sein neues Verfahren gründete, bewähren sich demnach als
                              									vollkommen praktisch, während man hätte befürchten können, dass dieser Gedanke noch
                              									lange Zeit bloss im Bereiche der reinen Theorie heimisch bleiben möchte; denn es
                              									gehen gegenwärtig aus den nach diesem Verfahren arbeitenden Fabriken nur zweierlei
                              									Producte hervor, nämlich vollkommen weisser Hutzucker und eine Melasse, welche so
                              									erschöpft ist, dass sie zu nichts mehr taugt als zum Branntweinbrennen. Alle
                              									Zwischenproducte sind verschwunden.
                           Danach war der Gedanke, die Zuckerraffination durch fortgesetzte
                              									Auslaugungen mit Anwendung gesättigter Zuckerlösungen zu betreiben, nicht mehr neu,
                              									als die Beklagten ihre angebliche Erfindung anmeldeten.
                           Der mitbeklagte Steffen hat nun zwar
                              									hiergegen eingewendet, Schützenbach habe seine
                              									Auswaschungen nicht so weit fortgesetzt, dass zuletzt nur eine nicht weiter
                              									verwendbare Melasse übrig blieb, vielmehr gehe aus der eigenen Veröffentlichung Schützenbach's in D. p. J.
                              									1844 93 36 ff. hervor, dass Schützenbach den abfliessenden Syrup weiter verkocht habe.
                           Allein, wenn das auch anzunehmen wäre, so bestätigt die oben
                              									angezogene Veröffentlichung, vgl. D. p. J. 1844 92 292, nicht, dass man hierbei in der Praxis stehen
                              									geblieben ist. Diese Veröffentlichung legte vielmehr jedem Sachverständigen den
                              									Gedanken nahe, bloss mittels fortgesetzter Auswaschung eben das Resultat zu
                              									erzielen, welches die Beklagten erreicht haben, den Zucker und den unreinen Syrup so
                              									von einander zu trennen, dass auf der einen Seite weisser Zucker, auf der anderen
                              									Seite eine erschöpfte Melasse übrig blieb.
                           Damit widerlegt sich denn auch das in der mündlichen Verhandlung
                              									vor dem Reichsgericht aus den Patentertheilungsacten vorgetragene Gutachten des
                              									Prof. Dr. Soxhlet. Derselbe erklärt, man würde
                              									wahrscheinlich schon früher das Verfahren der systematischen Auslaugung für den von
                              									den Beklagten verfolgten Zweck solchen Fabrikationsbetrieben entlehnt haben, welche
                              									auf dem genannten Wege werthvolle Extracte in concentrirter Form aus minder
                              									werthvollen Rohmaterialien bei möglichster Erschöpfung der letzteren gewinnen. Der
                              									Sachverständige findet den Erfindungsgedanken der Beklagten darin, dass diese sich
                              									gewissermaassen die Aufgabe stellten, zunächst 
                              									Melasse zu machen, um reinen Zucker als Extractionsrückstand zu gewinnen.
                           Allein eben dieser letzte Gedanke war durch Schützenbach vorweggenommen, und wenn nun die Beklagten
                              									das in anderen Fabrikationsbetrieben angewendete Verfahren, fortgesetzt und so lange
                              									auszulaugen, als auf diesem Wege überhaupt noch eine Trennung der von einander
                              									abzuscheidenden Stoffe zu erzielen war, auf die Scheidung der im Rohzucker
                              									enthaltenen Zuckerkrystalle und des denselben anklebenden Syrups anwendeten, so war
                              									angesichts der in anderen Fabrikationsbetrieben fortgesetzten Auslaugung in der
                              									Verbesserung des Schützenbach'schen Verfahrens keine
                              									Erfindung zu erblicken, selbst wenn das Schützenbach'sche Verfahren der blossen Auslaugung vor der Anmeldung der
                              									Beklagten bis zu jenem Extrem nicht fortgesetzt worden wäre.
                           Dass aber in der Besonderheit der von den Beklagten angewendeten
                              									Methode irgend eine Erfindung steckte, ist von denselben zur Ueberzeugung des
                              									Gerichts nicht dargelegt worden.
                           Der Mitbeklagte Steffen hat zwar vor
                              									dem Reichsgericht auszuführen gesucht, dass Schützenbach, wie sich aus den veröffentlichten Resultaten ergebe,
                              									übersättigte Zuckerlösung angewendet habe, während von den Patentträgern gesättigte
                              									Zuckerlösung anempfohlen sei. Allein aus der Publication Muspratt war jeder Sachverständige auf die gesättigte Zuckerlösung
                              									hingewiesen. Und da, wie der Mitbeklagte selbst eingeräumt hat, er das Gesetz, wie
                              									übersättigte Zuckerlösung wirkt, nicht gefunden hat, dasselbe vielmehr nach seiner
                              									Darstellung den Technikern allgemein bekannt war, so wussten die Techniker auch,
                              									dass sie, wenn sie eine fortgesetzte Auswaschung vornehmen wollten, zweckmässiger
                              									Weise dabei eben nur gesättigte und nicht übersättigte Zuckerlösungen anzuwenden
                              									haben würden. Ebenso war es vor der Anmeldung der Beklagten als völlig
                              									selbstverständlich Jedermann bekannt, dass die Erhaltung eines breiartigen Zustandes
                              									der auszuwaschenden Masse die Auswaschung erleichtern werde, dass also zu vermeiden
                              									sein werde, dass zu wenig Flüssigkeit zugeführt werde, oder dass sich feste Klumpen
                              									bildeten. Endlich haben die Beklagten bezüglich der Apparate und der Art ihrer
                              									Benutzung überall auf bekannte Dinge verwiesen. Mit einigem Schein von Recht hat der
                              									Rechtsanwalt der Beklagten geltend gemacht, es müsse doch eine Erfindung vorliegen,
                              									da sich so viele bedeutende Fabriken dazu entschlossen hätten, von den Beklagten
                              									Licenzen zu nehmen; es sei dies auch, wie von ihm unter Beweis gestellt wurde,
                              									selbst von den Directoren solcher Fabriken geschehen, denen das Schützenbach'sche Verfahren bekannt gewesen sei. Auch
                              									sei auf diese für die Industrie wichtige Verbesserung vor den Beklagten Niemand
                              									gekommen. Endlich sei das Verfahren nicht ohne Schwierigkeiten auszugestalten
                              									gewesen. Das ergebe sich daraus, dass der Fabrikeninspector Anthon in Prag nach den Veröffentlichungen in D.
                                 										p. J. 1868, 189 248 von fortgesetzten
                              									Laboratoriumsversuchen spricht, ohne dass er bis dahin gelangt sei, die Sache als
                              									technisch reif ansehen zu können.
                           Indessen diese von den Beklagten angerufene Veröffentlichung Anthonys bestätigt nur, dass diese wirklich eine
                              									Erfindung nicht gemacht haben. Schon Anthon hatte sich
                              									danach den Zweck vorgesetzt, sich durch Versuche davon zu überzeugen, ob sich die
                              									Verschlechterung des ersten Ablaufes so weit treiben lasse, dass es zuletzt zu einem
                              									wirklichen Melassenablauf komme. Er bejaht diese Frage und erklärt, dass er zu
                              									diesem Resultate ohne irgend ein Hinderniss und ohne irgend eine Beobachtung
                              									gelangte, welche die Besorgniss hätte aufkommen lassen, dass im Grossen nicht
                              									derselbe Erfolg in gleicher Weise zu erzielen wäre (S. 249). Dass er in dieser
                              									Mittheilung dem Fachmann nichts technisch Reifes geboten habe, erklärt er (S. 251)
                              									daraus, dass er nicht in der Lage war, seine Versuche im Grossen zum Abschluss
                              									bringen zu können. Wenn es danach auch einer Ausprobirung der bekannten Mittel
                              									bedurfte, um dasjenige technische Verfahren festzustellen, welches im Grossen am
                              									zweckmässigsten anzuwenden sein möchte, so ist die zweckmässigste Gestaltung
                              									bekannter Methoden und Handgriffe doch lange noch keine Erfindung.
                           Dass aber die Beklagten keineswegs die einzigen waren, welche
                              									glaubten, eine solche zweckmässige Gestaltung gefunden zu haben, ergibt sich aus dem
                              									in den Patentertheilungsacten ersichtlichen Einspruch des Gustav Vibrans und seinen detaillirten Darstellungen.
                           Endlich erklären sich die Licenzgesuche der Zuckerfabriken daraus,
                              									dass eben diese Fabriken behindert waren, ein Verfahren anzuwenden, welches
                              									patentirt war; es ist auch eine Erfahrung, welche das Reichsgericht bei vor ihm
                              									verhandelten Patentprocessachen mehrfach gemacht hat, dass Gewerbetreibende glauben,
                              									sich geschäftlich besser zu stehen, wenn sie die Licenzgebühr zahlen, als wenn sie
                              									durch eine von ihnen erhobene Nichtigkeitsklage das Resultat herbeiführen, dass das,
                              									was patentirt ist, nun von ihren Concurrenten frei benutzt werden kann.
                           Auf die beantragte Beweiserhebung war bei dieser Sachlage nicht
                              									einzugehen, vielmehr die Vernichtung des Hauptpatentes und des damit innig
                              									zusammenhängenden Zusatzpatentes zu bestätigen. Es waren auch den Berufungsklägern
                              									die Kosten dieser Instanz aufzuerlegen.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)