| Titel: | J. Perry's Elektricitätsmesser. | 
| Fundstelle: | Band 286, Jahrgang 1892, S. 159 | 
| Download: | XML | 
                     
                        J. Perry's Elektricitätsmesser.
                        Mit Abbildungen.
                        Perry's Elektricitätsmesser.
                        
                     
                        
                           Textabbildung Bd. 286, S. 159Perry's Elektricitätsmesser. Als Verbesserung der ihm 1880 in England unter Nr. 7219 patentirten
                              									Elektricitätsmesser hat J. Perry in London den
                              									abgebildeten unter Nr. 4583 vom 14. März 1891 patentirt, welcher frei ist von der
                              									auf den Oberflächen der Quecksilbernäpfe in solchen Instrumenten beobachteten, der
                              									Reibung an festen Körpern ähnlichen Reibung. Fig. 1 zeigt einen
                              									Längsschnitt, Fig. 2
                              									einen Theil eines Querschnittes. Durch die Bewickelung E des röhrenförmigen Elektromagnetes ABCD
                              									geht ein nahezu unveränderlicher Strom. Die cylindrischen Polflächen A und D sind nicht
                              									zusammenhängend, sondern, wie Fig. 2 sehen lässt, unterbrochen behufs der Erzeugung eines
                              									Foucault-Stromwiderstandes gegen die Bewegung des Ankers. Der Anker F ist ein an der Achse G
                              									befestigter Hohlcylinder aus Kupfer; das an G sitzende
                              									Wurmrad treibt die Räder des Zählwerkes, welches die Zahl der Umdrehungen zu
                              									verzeichnen hat. Die Dicke des Kupfercylinders beträgt etwa die Hälfte des
                              									Zwischenraumes zwischen A und D. Der Kupferring J verbindet die Theile A und D und bildet den
                              									Boden eines Quecksilber enthaltenden Raumes; J ist ein
                              									Holzdeckel. Achse und Anker sind, ausgenommen an dessen unterem Rande, mit einem
                              									isolirenden Stoff überzogen. Am oberen Ende trägt die Achse einen Quecksilbernapf
                              										K, welcher sie mit der Zuleitung L verbindet; letztere dient zugleich als ein Zapfen.
                              									Der Strom muss bei dieser Anordnung ganz durch den Anker gehen und nicht – wie nach
                              									dem früheren Patente – theils durch den Anker, theils durch das Quecksilber. Nach
                              									den Patentansprüchen soll bei diesem „Zwei-Napf-Messer“ der Anker so in das
                              									eine Quecksilbernäpfchen eintauchen, dass nur ein Theil vom kleinen Durchmesser
                              									über die Quecksilberfläche herausragt; wegen des bis nahe zum Rande herabgehenden
                              									isolirenden Ueberzuges des Ankers wirkt das denselben bedeckende Quecksilberbad
                              									thatsächlich so, als wäre bloss ein ringförmiger Quecksilbertrog vorhanden.