| Titel: | Vervollkommnete Haltsignale für Eisenbahnen. | 
| Autor: | K. | 
| Fundstelle: | Band 287, Jahrgang 1893, S. 162 | 
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                        Vervollkommnete Haltsignale für
                           								Eisenbahnen.
                        Vervollkommnete Haltsignale für Eisenbahnen.
                        
                     
                        
                           An E. Wiseman in Luton, Bedfordshire, wurde verflossenen
                              									Jahres ein englisches Patent (Nr. 9180 vom 1. Juni 1891) für eine Vorrichtung
                              									ertheilt, welche laut des von Industries, 1892 S. 454,
                              									gebrachten Auszuges der betreffenden Patentbeschreibung den wichtigen Zweck hat, das
                              										sichtbare Haltsignal auf den Strecken oder vor den
                              									Stationen der Eisenbahnen durch ein hörbares zu
                              									verschärfen, was insbesondere bei Nebel, Schneesturm oder Nachts bei etwaigem
                              									zufälligen Erlöschen der Signallaterne von grösstem Werthe ist. Wenn der
                              									Locomotivführer irgendwie das Haltsignal übersehen würde oder überhaupt nicht
                              									wahrnehmen könnte, so soll ihn also das zweite hörbare Zeichen unbedingt ausser
                              									allen Zweifel setzen, dass der Zug anzuhalten hat. Solche Signalanordnungen werden
                              									bekanntlich in Frankreich seit Decennien vielfach angewendet und kommen auch in
                              									Deutschland vor (vgl. 1892 283 * 266), sind aber in der
                              									Regel elektrisch eingerichtet, während die eingangs erwähnte die gleiche Aufgabe
                              									lediglich mit mechanischen Hilfsmitteln löst. Die ganze Einrichtung besteht aus zwei
                              									von einander völlig getrennten Haupttheilen, wovon der eine auf den Zugslocomotiven,
                              									der andere hingegen in der Bahnstrecke, in angemessener Entfernung vor dem zugehörigen optischen Signal (Semaphor), Platz
                              									findet. Den ersten dieser Theile bildet ein einfaches, an der Feuerboxwand der
                              									Locomotive angebrachtes Hebelwerk, welches die Dampfpfeife öffnet, sobald eine
                              									Gelenkstange, welche durch den Boden des Maschinenführerstandplatzes auf eine
                              									bestimmte Tiefe nach abwärts reicht, ein Stückchen nach aufwärts gehoben wird.
                              									Letzteres hat der vorgedachte zweite Theil der Einrichtung zu bewirken. Es ist das
                              									der Hauptsache nach ein knieförmiger, an einem Fussgestelle gelagerter, einarmiger
                              									stählerner Anlaufhebel, der auf den Querschwellen des Gleisoberbaues so befestigt
                              									wird, dass er bei seiner natürlichen Lage von den über ihm weggehenden Fahrzeugen
                              									der Züge in keiner Weise berührt werden kann. Unter diesem Anlaufhebel befindet sich
                              									ein keilförmiger Steg, Schieber oder Rollenständer, der in den Drahtzug der
                              									Signalstellvorrichtung eingeschaltet ist. Wird das Signal auf Halt gestellt, so zieht der Drahtzug den Keil, Schieber
                              									oder Rollenständer in den Winkel hinein, welchen der Hebelarm mit seiner Lagerplatte
                              									bildet. Hierdurch wird der Anlaufhebel bis zu einem passend angebrachten Anschlag,
                              									nämlich so hoch gehoben, dass sein oberer, knieförmig gebogener Theil in das Bereich
                              									der von der Locomotive herabreichenden Gelenkstange gelangt. Nähert sich ein Zug dem
                              									auf Halt stehenden Signale und überfährt er den
                              									Anlaufhebel, so trifft die mehrfach erwähnte Gelenkstange auf den Hebel und läuft
                              									auf demselben, dessen obere Fläche zu dem Ende mit einer entsprechenden
                              									Führungsrille versehen ist, empor. Es erfolgt hierdurch die Auslösung der
                              									Dampfpfeife, welcher Umstand den Locomotivführer auf das Verbot der Fahrt aufmerksam
                              									macht, oder vielmehr an sich als Haltsignal gilt. Die Anordnung der
                              									Dampfpfeifenauslösung ist dabei so getroffen, dass sie so lange aufrecht bleibt,
                              									d.h. dass die Dampfpfeife so lange forttönt, bis der Locomotivführer die
                              									Hebelvorrichtung mittels eines Handgriffes wieder in die Normallage zurückstellt.
                              									Desgleichen ist die Drahtzugsvorrichtung mittels Gegengewichte so eingerichtet, dass
                              									sich das Signal selbsthätig auf Halt stellt und der Anlaufhebel in beschriebener Weise gehoben wird,
                              									wenn etwa der Leitungsdraht reissen würde. Steht aber das Signal regelrecht auf Frei, dann hat die Drahtzugsleitung den keilförmigen
                              									Steg, Schieber oder Rollenständer unter dem Auflaufhebel aus dem Wege gerückt,
                              									demzufolge der Hebel seiner Schwere folgen und seine natürliche niedrige Lage
                              									einnehmen konnte, in welcher er natürlich bei den vorbeifahrenden Zügen eine
                              									Auslösung der Dampfpfeife nicht mehr herbeizuführen vermag.
                           Hinsichtlich der näheren Ausführung und Anbringung des Auflaufhebels und seiner
                              									Verbindung mit der Signalstellvorrichtung, sowie betreffs der Anordnung des
                              									Auslösungsgestänges der Dampfpfeife sind in der Patentbeschreibung dreizehn
                              									verschiedene Abarten angegeben, die jedoch im Principe mit der geschilderten
                              									Einrichtung durchwegs übereinstimmen.
                           
                              
                                 K.