| Titel: | Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei kreisförmigen Stirnrädern. | 
| Autor: | W. J. Albitzky | 
| Fundstelle: | Band 288, Jahrgang 1893, S. 157 | 
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                        Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei
                           
                           
                           								kreisförmigen Stirnrädern.
                        Von Prof. W. J.
                                 									Albitzky.
                        Mit Abbildungen.
                        Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei kreisförmigen
                           								Stirnrädern.
                        
                     
                        
                           In den Werken, welche der Theorie und Berechnung von Maschinenelementen gewidmet
                              									sind, findet man mitunter auch Angaben über die Zahl der Zähne, welche man in
                              									einzelnen Fällen den kreisförmigen Stirnrädern geben muss. Allein das sind nur sehr
                              
                              
                              									mangelhafte Angaben, welche uns entweder in Form von vereinzelt angeführten, nicht
                              									näher erörterten und gewöhnlich für beliebige Uebersetzungsverhältnisse empfohlenen
                              									Zahlen, oder in Form von Tabellen, die immer an Unvollständigkeit leiden und bei
                              									welchen man weder Angaben über die Ableitung, noch über den Gebrauch der angeführten
                              									Werthe in einzelnen Fällen finden kann, begegnen.
                           Dank dem Bestehen dieser, für die Praxis der Construction von Maschinenelementen so
                              									empfindlichen Lücke wird bei der praktischen Ermittelung der Zähnezahlen gewöhnlich
                              									nach dem Gefühl, sozusagen aufs Gerathewohl, gehandelt. Kein Wunder daher, dass man dabei des
                              									öfteren Fehler begeht und sehr mangelhaft wirkende Constructionen zu Stande bringt.
                              									Eben diesem Sachverhalt ist auch der Umstand zuzuschreiben, dass die fabrikmässige
                              									Herstellung von gewissen Verzahnungsarten, wie z.B. die der sogen.
                              										„Triebstockverzahnung“, in Folge der mit Unrecht fest eingebürgerten
                              									Meinung, es könne bei Anwendung dieser Art von Verzahnung keine gleichmässige
                              									Bewegungsübertragung erzielt werden, fast gänzlich ausgeschlossen ist.
                           Durch nachstehende Abhandlung soll nun die erwähnte Lücke in der technischen
                              									Literatur ausgefüllt werden. Die darin gegebenen Formeln und Tabellen sollen dem
                              									Maschinenconstructeur das Mittel zur genauen Ermittelung der für jeden speciellen
                              									Fall der Verzahnung erforderlichen Zähnezahlen in die Hand geben.
                           In Anbetracht des Umstandes, dass die sogen. „Evolventenräder“ in die Praxis
                              									am meisten Eingang gefunden haben, wollen wir unsere Betrachtungen zunächst an
                              									dieser Art von Zahnrädern anstellen.
                           
                        
                           I. Abschnitt: Evolventenverzahnung.
                           1) Fall der Aussenverzahnung von
                                 										kreisförmigen Stirnrädern.
                           Es bedeuten in Fig. 1 und
                              									folgenden:
                           Kt und
                              									K_{1^t} die Theilkreise,
                           Kk und
                              									K_{1^k} die Kopfkreise,
                           R und R1 die Halbmesser der Theilkreise,
                           CC1
                              									die Verbindungslinie der Mittelpunkte dieser Kreise,
                           BB1
                              									die Erzeugende, welche mit der vorher erwähnten Geraden einen Winkel ϕ einschliesst, und
                           x und x'
                              									die Zahnkopflängen.
                           Das Stück ac der Erzeugenden BB1 stellt die sogen. Eingrifflinie, d.h. die Berührungslinie für ein jedes
                              									Zähnepaar, dar; wir wollen ihre Länge mit σ
                              									bezeichnen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 288, S. 157
                              Fig. 1.
                              
                           Construiren wir nun zwei Zähnepaare: Z und Z1, Zn und Z1n, deren gegenseitige Berührung in den Endpunkten a und c der Eingrifflinie
                              									stattfindet. Dann wird der zwischen den Zähnen Z und
                              										Zn liegende
                              									Bogen AA1 des
                              									Theilkreises, also der sogen. Eingriffbogen, den Weg
                              									darstellen, welcher von jedem Zahn des einen Rades während seiner Verzahnung mit dem
                              									betreffenden Zahn des zweiten Rades auf dem Theilkreise zurückgelegt wird. Nun
                              									wollen wir die Bedingungen ausfindig machen, bei welchen in unserem Zahnräderpaare
                              									nicht unter n Zähnepaare in steter Verzahnung bleiben.
                              									Zur Erfüllung dieser Bedingung ist es offenbar erforderlich, dass im Augenblick der
                              									Auflösung der Verzahnung des ersten Zähnepaares das n+
                              									1 Paar eben in Verzahnung einginge. Mit anderen Worten, es müssen in gewissen
                              									Augenblicken n + 1 Zähnepaare verzahnt sein, von
                              									welchen: das erste Paar vor Ende einer gegebenen, das letzte Paar bei Beginn einer
                              									neuen Phase der Verzahnung in Wirkung tritt. Haben wir daher nur zwei Zähnepaare,
                              									welche, wie in Fig. 1 angedeutet, an beiden
                              									Endpunkten der Eingrifflinie in Berührung stehen, so muss man solche, in Bezug auf
                              									ihre wirkliche gegenseitige Lage, entsprechend als das erste und bezieh. n + 1 Paar bezeichnen.
                           Nennen wir die Theilung unserer Räder p, so erhalten wir
                              									die Länge des Eingriffbogens aus der Gleichung:
                           ∾ AA1
                              									= np . . . . . . . . . . 1)
                           weil eben, nach obiger Bedingung, die Zähne Z und Zn als erster bezieh. n + 1 Zahn eines und desselben Rades zu betrachten wären. Somit dient die
                              									Gleichung 1) als analytischer Ausdruck für die Bedingung, dass in einem gegebenen
                              									Zahnräderpaare n Zähnepaare in steter Verzahnung
                              									bleiben.
                           Nun ist bekannt, dass die Gleichmässigkeit der Bewegungsübertragung mittels
                              									Zahnräder von der Zahl der zur steten Verzahnung gelangenden Zähnepaare abhängig
                              									ist: je grösser diese Zahl, desto grösser auch die Gleichmässigkeit der
                              									Bewegungsübertragung. Der Quotient n in unserer
                              									Gleichung 1) kann in Folge dessen als Grad der
                                 										Gleichmässigkeit, die Gleichung selbst als Bedingung der erforderlichen Gleichmässigkeit des Ganges der Räder benannt
                              									werden.
                           Um nun die Dimensionen der Räder zu bestimmen, bei welchen die Bedingungen der
                              									Gleichung 1) erfüllt werden, müssen wir zunächst den Zusammenhang zwischen der
                              									Grösse der Eingrifflinie und der des Eingriffbogens ermitteln. Aus der Eigenschaft
                              									der Evolventen folgt, dass die Grösse des Abschnittes ac der Erzeugenden, welche wir mit σ
                              									bezeichnet haben, der Grösse des Bogenstückes a1c1 des Evolventenkreises gleich sein muss. Ist der
                              									Halbmesser dieses Kreises ρ, so erhalten wir:
                           
                              \smile\,a_1\,c_1=\smile\,D\,D_1\,\frac{\rho}{R}=\smile\,A\,A_1\,\frac{\rho}{R}
                              
                           Es ist daher:
                           
                              \smile\,A\,A_1=\sigma\,\frac{R}{\rho}=\frac{\sigma}{sin\,\varphi}
                              
                           und kann unsere „Bedingung der Gleichmässigkeit“ 1)
                              									auch in folgender Weise geschrieben werden:
                           σ = np .
                              										sin ϕ . . . . . . . . . . 2)
                           Die Grösse σ kann aber ohne weiteres in Function der
                              									Zahnkopflängen x und x1 und der Halbmesser der Zahnräder ausgedrückt
                              									werden. Zu diesem Behufe verbinden wir die beiden Endpunkte a und c der Eingrifflinie mit den
                              									Mittelpunkten der Theilkreise, und zwar: a mit C1 und c mit C. Aus den Dreiecken
                              										abC1 und bcC folgt:
                           
                              \left{{(R+x)^2=b\,c^2+R^2+2\,R\,.\,b\,c\,.\,cos\,\varphi}\atop{(R_1+x')^2=a\,b^2+{R_1}^2+2\,R_1\,.\,a\,b\,.\,cos\,\varphi}}\right\}\
                                 .\ .\ 3)
                              
                           Aus diesen Gleichungen erhalten wir:
                           
                              \left{{a\,b=-R_1\,cos\,\varphi+\sqrt{(R_1\,cos\,\varphi)^2+x'\,(2\,R_1+x')}}\atop{b\,c=-R\,cos\,\varphi+\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)}\
                                 \ \ \ \ \ }}\right\}\ .\ 3')
                              
                           Das Wurzelvorzeichen wurde deshalb positiv angenommen, weil der absolute Werth der
                              									Wurzel grösser ist als der der nicht unter Wurzelzeichen stehenden Glieder; die
                              									Grössen ab und bc aber,
                              									ihrer Natur entsprechend, nur positiv angenommen werden können.
                           Da nun:
                           ab + bc = σ,
                           so kann die „Gleichmässigkeitsbedingungsgleichung“ 2)
                              									auch in folgender Weise geschrieben werden:
                           
                              n\,p\,.\,sin\,\varphi=-(R+R_1)\,cos\,\varphi+\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)}+\sqrt{(R_1\,cos\,\varphi)^2+x'\,(2\,R_1+x')}
                              
                           Bezeichnen wir das Uebersetzungsverhältniss unserer Räder, also das Verhältniss des
                              									Halbmessers des grösseren Rades (R') zum Halbmesser des
                              									kleineren Rades (R), durch k, die Zähnezahl des Triebrades durch m und
                              									die Theilung der beiden Räder durch p. Dann erhalten
                              									wir folgende Hilfsgleichungen:
                           
                              
                                 
                                    mp
                                    
                                    kmp
                                    
                                 = 2πR= 2πR1
                                  . . . . . . . . . . 4)
                                 
                              
                           Unter Benutzung dieser Gleichungen bringen wir die vorhergehende Gleichung zur
                              									Gestalt:
                           
                              n\,p\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,-m\,p\,(k+1)\,\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}
                              
                           
                              +\sqrt{(m\,p)^2\,\left(\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}\right)^2+\frac{x}{\pi}\,(m\,p+\pi\,x)}
                              
                           +\sqrt{(k\,m\,p)^2\,\left(\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}\right)^2+\frac{x'}{\pi}\,(k\,m\,p+\pi\,x')} . . . . . . . . . . 5)
                           Unter Zugrundelegung von bestimmten Grössen für die Zahnkopflängen x und x', Winkel ϕ und den „Gleichmässigkeitsgrad“
                              									n kann für jedes gegebene Uebersetzungsverhältniss k die entsprechende Zähnezahl m des Triebrades ermittelt werden. Je grösser die Zähnezahl (m) dieses Rades, desto grösser wird die Zahl der
                              									Zähnepaare (n), die zum gleichzeitigen Eingriff
                              									gelangen, und desto grösser wird also die Gleichmässigkeit der Bewegungsübertragung.
                              									Es ist daher ohne weiteres klar, dass der aus Gleichung
                                 										5) ermittelte Werth von m das Minimum einer
                              									dem „Gleichmässigkeitsgrade“
                              									n entsprechenden Zähnezahl ausdrückt. Selbstredend muss, falls man für m einen Bruch erhält, die nächsthöhere
                                 										ganze Zahl angenommen werden. Aus diesem Grunde haben wir in Gleichung 5)
                              									ausser dem Zeichen = auch das Zeichen < eingeführt.
                           In der Praxis werden gewöhnlich die Zahnkopflängen x und
                              										x' aus den Gleichungen ermittelt:
                           x = εp
                              									und x' = ε'p . . . . . . . . .
                                 										. 6)
                           in welchen für den Quotienten ε
                              									und ε' meistens der Werth 0,3 angenommen wird.
                           
                           Was nun den Winkel ϕ anlangt; so geschieht dessen
                              									praktische Ermittelung unter Zugrundelegung der Bedingung, dass die Evolventencurve
                              									nur denjenigen Theil der Zähne des Triebrades zu begrenzen braucht, welcher
                              									thatsächlich mit den Zähnen des grösseren Rades in Berührung gelangt. Dagegen wird
                              									der übrige Theil der Zahnflanken durch in radialer Richtung gezogene Geraden
                              
                              									begrenzt. Bei Erfüllung dieser Bedingung erhalten die Evolventenkreise die maximalen
                              									nothwendigen Dimensionen; in Folge dessen fallen die Zahnköpfe weniger spitz aus und
                              									es wird der grösste Theil des auf sie wirkenden Druckes zur Drehung der Räder
                              									verwendet. Daher können wir den unter diesen Bedingungen ermittelten Neigungswinkel
                              										ϕ als den günstigsten
                                 										Winkel bezeichnen. Denjenigen Theil des Zahnes, welcher thatsächlich bei
                              									der Verzahnung betheiligt erscheint, wollen wir als activen
                                 										Theil bezeichnen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 288, S. 158
                              Fig. 2.
                              
                           Es ist nicht schwer, für den Winkel ϕ, in Function des
                              									Halbmessers des kleinen Rades, diejenige Grösse zu ermitteln, bei welcher der obigen
                              									Bedingung Genüge geleistet wird. Es seien in Fig. 2
                              									die Bezeichnungen der Fig. 1 beibehalten. Als erster
                              									bezieh. letzter Berührungspunkt der innerhalb des Triebrades eingreifenden Zähne
                              									wird, je nach dem Sinne der Drehung der Räder, der Berührungspunkt des äussersten
                              									Punktes des Zahnkopfes des grösseren Rades mit irgend einem Punkte der Zahnlücke des
                              									Triebrades dienen. Der gemeinte Punkt muss in Folge dessen auf dem Kopfkreise
                              									K_{1^k} liegen; es sei a dieser Punkt. Da nun a, nach der obigen Bedingung, als Anfangspunkt der
                              									Evolvente dienen soll, so muss auch die Gerade aC diese
                              									letztere tangiren, während die Gerade ab, welche den
                              									Berührungspunkt a der Zähne mit dem Berührungspunkte
                              										b der Theilkreise verbindet, bei einem jeden
                              									richtig verzahnten Räderpaar als gemeinschaftliche Normale zu den Zähnen dient.
                              									Genannte Linie muss daher auch als Normale für den Anfangspunkt a der Evolvente dienen. Nun wissen wir, dass für jeden
                              									Punkt einer flachen Curve Tangente und Normale unter einander einen Winkel von 90°
                              									bilden. Es muss daher, bei der von uns gestellten Bedingung, der Punkt a an der Spitze eines rechtwinkeligen Dreiecks liegen,
                              									dessen Hypotenuse durch den Halbmesser bC des
                              									Triebrades gebildet wird. Der erwähnte Punkt liegt somit auf einem Kreise, dessen
                              									Durchmesser der Halbmesser bC des Triebrades bildet.
                              									Daraus folgt aber, dass der Schnittpunkt dieses Kreises mit dem Kopf kreise des
                              									grösseren Rades den Punkt a, gleichzeitig also auch den
                              									Winkel ϕ, bestimmt.
                           Aus dem rechtwinkeligen Dreiecke baC haben wir:
                           cos\,\varphi=\frac{a\,b}{R} . . . . . . . . . . 7)
                           Setzen wir diesen Werth für cos
                                 										ϕ  in Gleichung 3) ein, so ergibt sich:
                           x (2R +
                                 									x) = bc2
                              
                              									+ 2ab . bc.
                           
                              \frac{x'\,(2\,R_1+x')}{1+2\,\frac{R_1}{R}}=a\,b^2
                              
                           und daraus:
                           
                              \sigma=a\,b+b\,c=\sqrt{x\,(2\,R+x)+\frac{x'\,(2\,R_1+x')}{1+2\,\frac{R_1}{R}}}
                              
                           oder:
                           
                              \sigma=\sqrt{\frac{x}{\pi}\,(m\,p+\pi\,x)+\frac{x'}{\pi}\,\frac{(m\,k\,p+\pi\,x')}{1+2\,k}}
                              
                           Dann haben wir als „Gleichmässigkeitsbedingung“:
                           
                              n\,p\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,\sqrt{\frac{x}{\pi}\,(m\,p+\pi\,x)+\frac{x'}{\pi}\,.\,\frac{k\,m\,p+\pi\,x'}{2\,k+1}}
                              
                           Zur Eliminirung von ϕ aus der linken Hälfte dieser
                              									Gleichung setzen wir in Gleichung 7) die Grösse von ab
                              									aus Gleichung 3') ein. Wir erhalten:
                           
                              cos\,\varphi=-\frac{R_1}{R}\,cos\,\varphi+\sqrt{\left(\frac{R_1}{R}\,cos\,\varphi\right)^2+\frac{x'}{R}\,\left(2\,\frac{R_1}{R}+\frac{x'}{R}\right)}
                              
                           
                              =-k\,cos\,\varphi+\sqrt{(k\,cos\,\varphi)^2+\frac{x'}{R}\,\left(2\,k+\frac{x'}{R}\right)}
                              
                           Ersetzen wir in dieser Gleichung R durch \frac{m\,p}{2\,\pi}; es
                              									ist alsdann;
                           cos^2\,\varphi=\frac{4\,\pi\,x'\,(k\,m\,p+\pi\,x')}{(2\,k+1)\,(m\,p)^2} . . . . . . . . . . 8)
                           und
                           
                              sin\,\varphi=\sqrt{1-\frac{4\,\pi\,x'\,(k\,m\,p+\pi\,x')}{(2\,k+1)\,(m\,p)^2}}
                              
                           Unter Benutzung dieser Gleichung und nach Ersatz von x
                              									durch εp und von x' durch
                              										ε'p erhalten wir für die
                              										„Gleichmässigkeitsbedingung“:
                           
                              
                                 
                                                  n^2\,p^2\,[1-\frac{4\,\pi\,x'\,(k\,m\,p+\pi\,x)'}{(2\,k+1)\,(m\,p)^3}]
                                            \leq\,\frac{x}{\pi}\,[m\,p+\pi\,x]+\frac{x'}{\pi}\,\frac{k\,m\,p+\pi\,x'}{2\,k+1}
                                    bezieh.
                                    n^2\,\left[1-\frac{2\,\pi\,\epsilon}{m}\,\frac{2\,k}{2\,k+1}-\frac{(2\,\pi\,\epsilon)^2}{m^2}\,.\,\frac{1}{2\,k+1}\right]
                                                  \leq\,\frac{\epsilon}{\pi}\,(m+\pi\,\epsilon)+\frac{\epsilon'}{n}\,.\,\frac{k\,m+\pi\,\epsilon'}{2\,k+1}
                                 9)
                                 
                              
                           Wie aus Gleichung 8) zu ersehen, wird die Grösse des Winkels ϕ bei Aenderung der Grösse des Uebersetzungsverhältnisses k sich ändern; sie wird um so kleiner, je grösser
                              									dieses letztere angenommen wird, und erreicht ihren minimalen Grenzwerth ϕ1, wenn k = ∾ (Fall der Verzahnung eines Zahnrades mit einer
                              									Zahnstange) nach der Gleichung:
                           cos^2\,\varphi_1=\frac{4\,\pi\,.\,x'\,.\,m\,p}{2\,(m\,p)^2}=\frac{2\,\pi\,\varepsilon'}{m} . . . . . . . . . . 10)
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 288, S. 158
                              Fig. 3.
                              
                           Mit einem gegebenen Evolventenrad kann aber nur ein solches in richtiger Weise
                              
                              									verzahnt werden, welches den nämlichen Winkel ϕ
                              									besitzt. Es ist daher klar, dass man mit einem Rad, dessen Zahnflanken durch
                              									Evolventen von günstigstgrossen Kreisen begrenzt sind, nur ein solches von ganz
                              									bestimmten Dimensionen in richtiger Weise verzahnen kann. Liegt uns daher der Fall
                              									vor, dass mit einem und demselben Rade mehrere verschieden dimensionirte Räder in
                              									Verzahnung gebracht werden müssen – wie das z.B. bei Anfertigung von Rädersätzen
                              									vorkommt – so muss, unter Verzicht auf die Benutzung der günstigsten Werthe von ϕ, für sämmtliche gegebene Räder eine entsprechende
                              									gemeinschaftliche Grösse dieses Winkels gewählt werden. Die Nothwendigkeit der
                              									Beibehaltung einer gemeinschaftlichen Grösse von ϕ für
                              									verschieden dimensionirte Räder kommt auch in Fabriken vor, die nicht auf
                              									Bestellung, sondern auf Lager arbeiten. Man pflegt als eine derartige Grösse für ϕ einen Winkel von 75° anzunehmen.
                           Setzen wir den Grenzwerth k = ∞ in unsere Gleichungen 5)
                              									und 9) ein, so kommen wir in die Lage, auch die Zähnezahl bei der Verzahnung eines
                              									Zahnrades mit einer Zahnstange zu bestimmen. In diesem Fall werden die erwähnten
                              									Gleichungen Unbestimmtheiten von der Form: ∞ – ∞ bezieh. \frac{\infty}{\infty} enthalten, die
                              									jedoch mit Hilfe der allgemeinen Regeln der Differentialrechnung aufgelöst werden
                              									können.
                           Zur directen Lösung der Gleichungen für den Fall, dass k
                              									= ∞, kann man in folgender Weise verfahren:
                           Es seien in Fig. 3
                              									Kt und K_{1^t}
                              									wieder die Theilkreise unserer Räder, von denen K_{1^t} einen unendlich grossen
                              									Halbmesser besitzt.
                              									Die Grösse des innerhalb des Theilkreises des kleineren Rades eingeschlossenen
                              									Theiles ab der Eingrifflinie ac bestimmt sich aus der Gleichung:
                           
                              a\,b=\frac{x'}{cos\,\varphi}
                              
                           während der andere Theil bc
                              									dieser Linie aus der Gleichung:
                           
                              b\,c=-R\,cos\,\varphi+\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)}
                              
                           gefunden wird.
                           Die Gleichung 2) der „Gleichmässigkeitsbedingung“ kann daher auch in folgender
                              									Weise geschrieben werden:
                           n\,p\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,\frac{x'}{cos\,\varphi}-R\,cos\,\varphi+\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)} . . . . . . . . . . 11')
                           oder, nach Eliminirung von x, x'
                              									und R, mittels der Gleichungen 4) und 6):
                           n\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,\frac{\varepsilon'}{cos\,\varphi}-\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}\,m+\sqrt{\left(\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}\right)^2\,m^2+\frac{\varepsilon}{\pi}\,(m+\pi\,\varepsilon)} . . . . . . . . . . 11)
                           Haben wir dem Winkel ϕ die günstigste Grösse gegeben, so wird, in Fig.
                                 										3, der Winkel baC ein Rechter sein, und wir
                              									haben daher:
                           (ab + bc)2 = σ2 =
                              										(R + x)2
                              									– (R sin ϕ)2
                           woraus:
                           
                              \sigma=\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)}
                              
                           Unsere „Gleichmässigkeitsbedingungsgleichung“ wird
                              									daher die Form annehmen:
                           
                              n\,p\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,\sqrt{(R\,cos\,\varphi)^2+x\,(2\,R+x)}
                              
                           oder
                           
                              n\,.\,sin\,\varphi\,\leq\,\sqrt{\left(\frac{cos\,\varphi}{2\,\pi}\right)^2\,m^2+\frac{\varepsilon}{\pi}\,(m+\pi\,\varepsilon)}
                              
                           Nach Eliminirung von ϕ, mittels
                              									der Gleichung 10), erhalten wir endlich:
                           n^2\,\left(1-\frac{2\,\pi\,\varepsilon'}{m}\right)\,\leq\,\frac{\varepsilon}{\pi}\,(m+\pi\,\varepsilon)+\frac{\varepsilon'}{\pi}\,.\,\frac{m}{2} . . . . . . . . . . 12)
                           Wie schon früher bemerkt, wird für ε gewöhnlich der
                              									Werth 0,3 angenommen; der Winkel ϕ bei Anfertigung von Rädersätzen gleich 75° gemacht. Bei diesen Werthen von ε, ε' und ϕ nehmen die
                              									Gleichungen 5) und 11), 9) und 12), welche zur Bestimmung der Zähnezahl des
                              									Triebrades dienen, folgende Endgestalt an:
                           1) Für die günstigste Grösse von ϕ und bei x' = x = 0,3p:
                           
                              
                                 10,486\,.\,n^2\,\left[1-\frac{3,7699}{m}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}+\frac{3,553}{m^2}\,.\,\frac{1}{2\,k+1}\right]
                                              \leq\,\frac{3\,k+1}{2\,k+1}\,m+1,885\,\frac{k+1}{2\,k+1}
                                    bezeih. für k = ∞
                                          10,486\,.\,n^2\,[1-\frac{3,7699}{2\,m}]\,\leq\,1,5\,m+0,9425
                                    										
                                 13)
                                 
                              
                           2) Bei ϕ = 75° und x' = x =
                                 										0,3p:
                           
                              
                                 
                                                n\,.\,0,9659\,\leq\,-0,041\,(k+1)\,m
                                            +\sqrt{0,001681\,m^2+0,095\,m+0,09}
                                        +\sqrt{0,001681\,(km^2)+0,095\,(k\,m)+0,09}
                                    bezieh. für k = ∞:
                                                n\,.\,0,9659\,\leq\,1,159-0,041\,m
                                        +\sqrt{0,001681\,.\,m^2+0,095\,m+0,09}										
                                 . . 14)
                                 
                              
                           Das erste Glied im zweiten Theil der zweiten Gleichung von Gruppe 14), d. i. 1,159,
                              									ergibt die Grösse des innerhalb des kleineren Rades liegenden Theiles des
                              									Eingriffbogens, und zwar in Theilen von p. Nun folgt
                              									aber aus Gleichung 3'), dass bei Evolventenrädern für jede Grösse von k das innerhalb des kleineren Rades liegende Stück ab der Eingrifflinie grösser sein muss als das
                              									innerhalb des grösseren Rades liegende Stück bc dieser
                              									Linie; und ferner, dass die Differenz zwischen diesen beiden Grössen mit Zunahme von
                              										k wächst. Daraus folgt wiederum, dass das Glied
                              										1,159p
                           
                              \left(\mbox{d. i. }\frac{x'}{cos\,\varphi}\mbox{ in der allgemeinen Gleichung 11')}\right)
                              
                           grösser sein muss als die Hälfte der
                                 										ganzen Eingrifflinie. Das bedeutet aber, dass nur bei einer unendlich
                              									grossen Zähnezahl m derjenige
                              										„Gleichmässigkeitsgrad“ hervorgebracht werden kann, welcher sich durch 3
                              									oder eine grössere Zahl ausdrückt. Es ist, mit anderen
                              									Worten, bei ϕ = 75° und x'
                              									= x = 0,3p, nicht praktisch
                                 										möglich, Evolventenräder anzufertigen, bei welchen drei oder mehr Zähnepaare zur
                                 										steten Verzahnung gelangen.
                           Diese für die Praxis hochwichtige Folgerung deutet darauf hin, dass in allen Fällen, wo wir eine grosse Gleichmässigkeit der
                                 										Bewegungsübertragung benöthigen, die in den Fabriken für ϕ und x allgemein
                                 										angenommenen Werthe untauglich erscheinen.Sie
                                 										müssen daher durch solche ersetzt werden, bei welchen die Function
                              									\frac{x'}{cos\,\varphi} (d.h. das Maximum des innerhalb des kleineren Rades liegenden Theiles der
                              									Eingrifflinie) stets grösser – beispielsweise um 30 bis 40
                                 										Proc. – als die Hälfte des erforderlichen Eingriffbogens ist.
                           Die Vergrösserung des Werthes der Function \frac{x}{cos\,\varphi} wird durch Vergrösserung der
                              									Werthe von x' und ϕ
                              									erreicht und umgekehrt.
                           Für den „Gleichmässigkeitsgrad“
                              									n = 1 kann z.B. angenommen werden:
                           x' = x =
                              										0,25p und ϕ = 66°
                           Für den „Gleichmässigkeitsgrad“
                              									n = 3, wenn also drei Zähnepaare in steter Verzahnung
                              									bleiben müssen, kann angenommen werden:
                           x' = x =
                              										0,3p und ϕ = 81,5°
                           oder
                           x' = x =
                              										0,45p und ϕ = 75°
                              
                              									u.s.w.
                           Unter Zugrundelegung dieser neuen Werthe von x und ϕ erhalten wir für die
                              										„Gleichmässigkeitsbedingungsgleichungen“ die Endgestalt:
                           1) Für n = 1, x = 0,25p und ϕ = 66°:
                           
                              
                                 
                                               0,9136\,\leq\,0,0647\,(k+1)\,m
                                            +\sqrt{0,004186\,m^2+0,08\,m+0,0625}
                                        +\sqrt{0,004186}\,(k\,m^2)+0,08\,(k\,m)+0,0625
                                    bezieh. für k = ∞:
                                               0,9136\,\leq\,0,61-0,0647\,m
                                            +\sqrt{0,004186\,m^2+0,08\,m+0,0625}
                                    										
                                 . . 15)
                                 
                              
                           2) Für n = 3, x' = x = 0,3p und ϕ = 81,5°:
                           
                              
                                 
                                               0,9136\,\leq\,0,0647\,(k+1)\,m
                                            +\sqrt{0,004186\,m^2+0,08\,m+0,0625}
                                        +\sqrt{0,004186\,(k\,m)^2+0,08\,(k\,m)+0,0625}
                                    bezieh. für k = ∞:
                                               2,967\,\leq\,2,03-0,0235\,m
                                            +\sqrt{0,00055\,m^2+0,095\,m+0,09}										
                                 . . 16)
                                 
                              
                           3) Für n = 3, x' = x = 0,45p und ϕ = 75°:
                           
                              
                                 
                                               2,8978\,\leq\,-0,041\,(k+1)\,m
                                            +\sqrt{0,001681\,m^2+0,137\,m+0,2025}
                                        +\sqrt{0,001681\,(k\,m)^2+0,137\,(k\,m)+0,2025}
                                    bezieh. für k = ∞:
                                               2,8978\,\leq\,1374-0,041\,m
                                            +\sqrt{0,001681\,m^2+0,137\,m+0,2025}										
                                 . . 17)
                                 
                              
                           Bei der Ableitung sämmtlicher obiger Gleichungen wurde stets, wie auch bislang
                              
                              									allgemein üblich, der Voraussetzung Platz gegeben, dass der ganze Zahnkopf in beiden
                              									Rädern, ungeachtet dessen Grösse und der Grösse des Winkels ϕ, in Verzahnung eingehen kann. Nun kann aber nachgewiesen werden, dass
                              									einer derartigen Voraussetzung bei weitem nicht immer entsprochen werden kann; wir
                              
                              									können daher unsere Gleichungen nicht ohne weiteres in allen Fällen anwenden. Und in
                              									der That kann ja die Evolvente eines Kreises vom Halbmesser ρ mit der Evolvente eines Kreises vom Halbmesser ρ1 nur dann in richtige Verzahnung
                              									eingehen, wenn der Bedingung:
                           \frac{\rho}{\rho_1}=\frac{R}{R_1} . . . . . . . . . . 18)
                           Genüge geleistet wird (vgl. Fig.
                                 										4).
                           Dabei muss mit dem Theil ab der den Zahnfuss des
                              									kleineren Rades begrenzenden Evolvente nur der Theil bβ
                              									der den Zahnkopf des grösseren Rades begrenzenden Evolvente in Verzahnung eingehen.
                              									Dagegen werden die durch in radialer Richtung gezogene Geraden begrenzten Theile αγ und α1γ1 der Zahnfusslücken sich bei der Verzahnung
                              									überhaupt nicht betheiligen. Auf dem Zahnfusse kommen daher zunächst in Berührung:
                              									entweder die Anfangspunkte α und α1 der Evolventen, oder
                              									andere, von den Drehachsen der Räder am weitesten liegende Punkte dieser Curven. Es wird daher entweder der ganze Abschnitt aA oder ein Theil
                                 										dieser Linie als Eingrifflinie dienen. Vergrössert man die Zahnkopflänge
                              									bis zu einer gewissen Grösse x2, bei welcher der Kopf kreis (in einem oder in
                              									beiden Rädern) die Erzeugende in einem, ausserhalb des Abschnittes aA liegenden Punkte a2 schneidet, so ist es klar, dass der ausserhalb des
                              									Kopfkreises Kk liegende
                              									Theil βd der Zahnflanke in Verzahnung überhaupt nicht
                              									treten kann und daher ganz entbehrlich bezieh. verwerflich erscheint. Daraus folgt,
                              									dass die maximale nützliche Zahnkopflänge bei einem
                                 										gegebenen Zahnrad durch einen Kreis bestimmt wird, welcher
                                 										durch den Berührungspunkt der Erzeugenden mit dem Evolventenkreise des mit ihm
                                 										zu verzahnenden Rades gezogen ist.
                           Wie aus Fig. 4 zu ersehen, ist die Grösse der
                              									Halbmesser dieser Kreise (K_{1^k} und Kk) sowohl von der Grösse des Winkels ϕ, als auch von der Grösse der Halbmesser der Räder
                              									abhängig; es muss daher auch die maximale nützliche Zahnkopflänge von diesen
                              									Factoren abhängig sein. Wir wollen nun das Gesetz dieser Abhängigkeit ausfindig
                              									machen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 288, S. 160
                              Fig. 4.
                              
                           Von den beiden Berührungspunkten a und A der Erzeugenden mit den Evolventenkreisen wird
                              									offenbar der innerhalb des kleineren Rades liegende Punkt a zum Berührungspunkt b der beiden
                              									Theilkreise am nächsten liegen. Es wird daher, bei gleicher Zahnkopflänge in beiden
                              									Rädern, und angenommen, dass die Zahnkopflänge des grösseren Rades die maximale
                              									nützliche Grösse nicht überschreitet, die Zahnkopflänge
                              									des kleineren Rades dieser Bedingung noch um so eher entsprechen müssen. Aus diesem
                              									Grunde werden wir in der Folge nur die Zahnkopflänge des grösseren Rades in Betracht
                              									ziehen.
                           Für den Fall nun, dass die Zahnkopflänge des grösseren Rades die günstigste ist, wird
                              									als erster Berührungspunkt der Zähne der Grenzpunkt a
                              									selbst dienen; wir haben daher die Gleichung:
                           cos\,\varphi=\frac{a\,b}{R} . . . . . . . . . . 19)
                           welche mit der Gleichung 7) identisch ist.
                           Nun finden wir aus dem Dreiecke bC1a:
                           (R1 +
                              										x')2 = R12 + ab2 + 2R1 . ab . cos ϕ.
                           Nach Eliminirung von ab, unter Benutzung der vorigen
                              									Gleichung und Einführung von Uebersetzungsverhältniss k
                              									und Zähnezahl m, erhalten wir den gesuchten Ausdruck
                              									für die Abhängigkeit der Zahnkopflänge x' von der
                              									Grösse des Winkels ϕ und den Dimensionen der Räder:
                           \frac{2\,\pi\,x'}{m\,p}\,2\,k+\left(\frac{2\,\pi\,x'}{m\,p}\right)^2=(2\,k+1)\,cos^2\,\varphi . . . . . . . . . . 20)
                           Die Zahnkopflänge muss entweder der
                                 										Wurzel dieser Gleichung gleich sein oder einen kleineren Werth besitzen; im
                              									anderen Fall werden die äusseren Theile der Zahnflanken überhaupt nicht eingreifen
                              									können und finden daher sämmtliche Gleichungen von 9) bis 17), welche unter der
                              									Voraussetzung abgeleitet wurden, dass der ganze Zahnkopf in Verzahnung eingeht, in
                              									diesem Fall keine Verwendung. Die Benutzung der genannten
                                 										Gleichungen soll deshalb nur dann erfolgen, wenn den Bedingungen der Gleichung
                                 										20) Genüge geleistet ist. Haben wir daher die
                              									Zähnezahl m nach einer der Gleichungen 9) bis 17)
                              									bestimmt, so müssen wir uns nachträglich davon überzeugen, ob der gefundene Werth
                              									die Gleichung 20) befriedigt.
                           Lösen wir die Gleichung 20) nach m auf:
                           
                              m=\frac{2\,\pi}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{x'}{p}\,\left[\frac{1}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}+\sqrt{\left(\frac{1}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right)^2+\frac{1}{2\,k+1}}\right]
                              
                           Das Wurzelvorzeichen nehmen wir positiv, da der absolute Werth der Wurzel grösser ist
                              									als der Werth der übrigen Glieder, die Grösse m aber,
                              									ihrer Natur entsprechend, nur positiv sein kann.
                           Wird bei der aus dieser Gleichung zu bestimmenden Zähnezahl m der ganze Zahnkopf in Verzahnung eingehen, so trittdieses bei jedem
                              									grösseren Werth von m selbstverständlich ein. Wir haben
                              									daher:
                           m\,\geq\,\frac{2\,\pi}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{x}{p}\,\left[\frac{1}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}+\sqrt{\left(\frac{1}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right)^2+\frac{1}{2\,k+1}}\right] . . . . . . . . . . 21)
                           Wie man sieht, ist diese Ungleichheit unabhängig von dem
                              										„Gleichmässigkeitsgrad“
                              									n; sie kann daher für alle Fälle der Verzahnung von
                              									Evolventenrädern benutzt werden. Ist k = ∞, d.h. für
                              									den Fall der Verzahnung eines Zahnrades mit einer Zahnstange, so werden in zwei
                              									Gliedern Unbestimmtheiten von der Form: \frac{\infty}{\infty} auftreten. Der wahre Werth dieser
                              									Glieder wird dem Verhältnisse der Differentialquotienten des Zählers und Nenners
                              									gleich sein. Es kann übrigens die Auflösung der Unbestimmtheiten auch ohne
                              									Zuhilfenahme der Differentialrechnung bewerkstelligt werden. Zu diesem Behufe
                              									dividiren wir zunächst den Zähler und Nenner durch k
                              									und setzen erst dann den Werth k = ∞ ein. Wir erhalten
                              									auf diese Weise:
                           m\,\geq\,\frac{2\,\pi}{cos\,\varphi}\,.\,\frac{x'}{p}\,\left[\frac{1}{cos\,\varphi}\right] . . . . . . . . . . 22)
                           Die Gleichungen 5), 9), 21) und 22) geben uns das Mittel in die Hand, für jeden
                              									praktisch vorkommenden Fall der Verzahnung von Evolventenrädern die minimale
                              									Zähnezahl zu bestimmen. Nun muss aber erwähnt werden, dass die Werthe von m, wie sie aus der
                              										„Gleichmässigkeitsbedingungsgleichung“ 5) einerseits und aus den
                              									Gleichungen 21) und 22), welche zur Bedingung stellen, dass der ganze Zahnkopf in
                              									Verzahnung eingehen soll, andererseits erhalten werden, für einen und denselben Fall
                              									beträchtlich von einander abweichen können. In solchen
                                 										Fällen muss man für die zu wählende Zähnezahl den grösseren der aus zwei
                                 										Gleichungen erhaltenen Werthe annehmen.
                           Für den Fall, dass ϕ die günstigste Grösse annimmt, ist
                              									es nicht nothwendig, die Gleichung 21) zu benutzen, da diese, in Folge der Identität
                              									der Gleichungen 7) und 19), offenbar mit der Gleichung 9) identisch sein wird.
                           Für diejenigen speciellen Werthe von eo und x, welche
                              									zur Ableitung der obigen „Gleichmässigkeitsbedingungsgleichungen“ benutzt
                              									wurden, nehmen die Gleichungen 21) und 22) folgende Gestalt an:
                           1) Für ϕ = 66° und x =
                                 										0,25p:
                           
                              
                                 
                                              m\,\geq\,3,83\,\left[\frac{k}{0,4\,(2\,k+1)}\right
                                          \left+\sqrt{\left(\frac{k}{0,4\,(2\,k+1)}+\frac{1}{2\,k+1}\right)^2}\right]
                                    bezieh. bei k = ∞:
                                              m\,\geq\,3,83\,\frac{1}{0,4}\,\geq\,9,6
                                    										
                                 . . 23)
                                 
                              
                           2) Für ϕ = 75° und x = 0,30p:
                           
                              
                                 
                                              m\,\geq\,7,288\,\left[\frac{1}{0,2588}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right
                                          \left+\sqrt{\left(\frac{1}{0,2588}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right)^2+\frac{1}{2\,k+1}}\right]
                                    bezieh. bei k = ∞:
                                              m\,\geq\,7,288\,\frac{1}{0,2588}\,\geq\,28,12
                                    										
                                 . . 24)
                                 
                              
                           3) Für ϕ = 81,5° und x =
                              										0,3 p:
                           
                              
                                 
                                              m\,\geq\,12,755\,\left[\frac{1}{0,1478}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right
                                          \left+\sqrt{\left(\frac{1}{0,1478}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right)^2+\frac{1}{2\,k+1}}\right]
                                    bezieh. bei k = ∞:
                                              m\,\geq\,12,755\,\frac{1}{0,1478}\,\geq\,86,3
                                    										
                                 . . 25)
                                 
                              
                           4) Für ϕ = 75° und x = 0,45p:
                           
                              
                                 
                                              m\,\geq\,10,933\,\left[\frac{1}{0,2588}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right
                                          \left+\sqrt{\left(\frac{1}{0,2588}\,.\,\frac{k}{2\,k+1}\right)^2+\frac{1}{2\,k+1}}\right]
                                    bezieh. bei k = ∞:
                                              m\,\geq\,10,933\,\frac{1}{0,2588}\,\geq\,42,2
                                    										
                                 . . 26)
                                 
                              
                           
                           Tabelle I
                           der minimalen Zähnezahlen für den Fall der Aussenverzahnung von
                              									kreisförmigen Evolventenrädern.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 288, S. 161
                              Uebersetzungsverhältniss k;
                                 										Zähnezahl (m) des Triebrades, bei welcher in steter Verzahnung bleiben; Ein
                                 										Zähnepaar; Zwei Zähnepaar; Drei Zähnepaar
                              
                           In obenstehender Tabelle findet sich die, unter Zugrundelegung der obigen Gleichungen
                              									berechnete minimale Zähnezahl für die in der Praxis am
                              									meisten vorkommenden Fälle der Verzahnung von Stirnrädern. Dabei sind, mit Ausnahme
                              									der Fälle, wo wir es mit den günstigsten Grössen von ϕ
                              									zu thun haben, in jeder senkrechten Columne für jede Grösse von k zwei Grössen angeführt: Die erste, links stehende,
                              									Zahl wurde aus den „Gleichmässigkeitsbedingungsgleichungen“, die zweite unter
                              									der Voraussetzung, dass die Gesammtoberfläche der Zahnflanken in Verzahnung eingeht,
                              									ermittelt. Die kleineren dieser Zahlen, weil eben für die Praxis untauglich, sind
                              									kleingedruckt und eingeklammert.
                           Aus den einzelnen Gleichungen wurden die senkrechten Columnen der Tabelle in
                              									folgender Weise berechnet: Columne 2, 5 und 7 aus 13), 3 und 6 aus 14) und 24), 4
                              									aus 15) und 23), 8 aus 16) und 25), 9 aus 17) und 26).
                           Es ist nun klar, dass zur Erzielung einer ununterbrochenen Verzahnung die Zähnezahl
                              									des Rades zum mindesten gleich 2 sein muss. Daher wurde auch in der Tabelle als
                              									kleinste Zähnezahl 2 angenommen, obwohl für einige Werthe von k, bei n = 1, der
                              									Gleichmässigkeitsbedingungsgleichung auch durch den Werth m = 1 entsprochen wird. Man kann sich aber leicht davon überzeugen, dass
                              									bei der allgemein angenommenen Grösse für die Zahnkopflänge, x = 0,25 bis 0,30p, die praktische
                              									Anfertigung der (geometrisch möglichen) Räder mit zwei Zähnen Sache der
                              									Unmöglichkeit ist.
                           In der That haben wir aus Gleichung:
                           2πR = mp
                           bei m = 2 für den Halbmesser des
                              									Rades R:
                           R=\frac{1}{\pi}\,p=0,318\,p . . . . . . . . . . 27)
                           Nehmen wir den Scheitelspielraum zu 0,1p an, so findet
                              									man für die Zahnfusslänge y:
                           y = 0,35p
                              									bis 0,40p . . . . . . . . . . 28)
                           Diese Länge übertrifft aber diejenige des Radhalbmessers; es
                                 										sind daher auch Zahnräder mit zwei Zähnen nicht möglich.
                           Nehmen wir m = 3 an, so berechnet sich die Grösse des
                              									Radhalbmessers R zu:
                           R=\frac{3}{2\,\pi}\,p=0,477\,p . . . . . . . . . . 29)
                           Ein derartiges Rad kann allerdings angefertigt werden, indess nur unter der
                              									Bedingung, dass es mit der Welle ein Ganzes bilde; sonst würde der innerhalb des
                              									Fusskreises freibleibende Raum zu klein ausfallen, um Welle und Spund anzubringen.
                              										Aus diesem Grunde darf die Zähnezahl in der Praxis unter
                                 										keinen Umständen weniger als 4 betragen. Eben
                              									diese Zahl haben wir auch in der Tabelle an Stelle der aus der
                              									Gleichmässigkeitsbedingungsgleichung sich berechnenden Zahl 2 eingesetzt.
                           Die Zahlen der Tabelle zeigen recht anschaulich, dass die allgemein angenommene
                              									Kopflänge: x = 0,3p
                              									entschieden zu gross ist für solche Räder, bei welchen der
                              										„Gleichmässigkeitsgrad“ durch 1 ausgedrückt wird; hier kann dieser Werth
                              									unbesorgt bis zu 0,25p, ja sogar bis zu 0,20p erniedrigt werden. Bei Rädern, für welche der
                              										„Gleichmässigkeitsgrad“ 3 und darüber betragen soll, erscheint dagegen
                              									der allgemein angenommene Werth für x etwas zu klein
                              									und kann bis zu 0,40p, sogar bis zu 0,45p erhöht werden.
                           Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt man auch in Bezug auf die Grösse des Winkels
                              										ϕ, welcher, wie bereits mehrfach erwähnt, in der
                              									Praxis gewöhnlich zu 75° angenommen wird. Für einen „Gleichmässigkeitsgrad“
                              									n = 2 erweist sich diese Winkelgrösse auch rechnerisch
                              									als vollkommen zutreffend. Dagegen ist bei n = 1 der
                              									Winkel zu gross und muss bis zu 70° bezieh. 66°
                              									verkleinert werden; für n = 3 muss er dagegen bis zu
                              
                              									80° bezieh. 81,5° vergrössert werden.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)