| Titel: | Philipp Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen zweiter Ordnung. | 
| Fundstelle: | Band 291, Jahrgang 1894, S. 254 | 
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                        Philipp Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen
                           								zweiter Ordnung.
                        Mit Abbildungen.
                        Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen zweiter
                           								Ordnung.
                        
                     
                        
                           In den vorjährigen Veröffentlichungen des Vereins der aus der
                                    										Provinzialbergschule des Hennegaues hervorgegangenen Ingenieure bespricht
                              									Ingenieur Philipp Rolland eine von ihm erdachte und in
                              									erster Linie für Nebenbahnen bestimmte
                              									Blocksignaleinrichtung, hinsichtlich welcher wir der Revue
                                       										universelle des mines, de la métallurgie etc. vom October 1893, Bd. 24 Nr.
                                 									1, Nachstehendes entnehmen: Auf den meisten eingleisigen Secundärlinien gibt es nur
                              									wenige Hauptstationen, die einigermaassen einen ansehnlicheren Verkehr besitzen, und
                              									in der Regel sind alle zwischen je zwei solcher Hauptstationen liegenden kleinen
                              									Anhaltepunkte und Nebenstationen so unbedeutenden Ranges, dass daselbst auch nur
                              									ganz untergeordnete Bedienstete aufgestellt werden, welchen aber Anordnungen
                              									wichtigerer und heikligerer Natur hinsichtlich des Verkehrs der Züge durchaus nicht
                              									überlassen werden sollen. Die Besetzung der zuletzt ins Auge gefassten Bahnhöfe
                              									durch Beamte von höherer Befähigung, wie sie auf den Hauptbahnhöfen vorhanden sein
                              									müssen, geht wohl schon aus wirthschaftlichen Gründen nicht an; allein dieser
                              									leidige Umstand ist für keinen Fall geeignet, die Regelmässigkeit und Pünktlichkeit
                              									in der Abwickelung des Zugsverkehrs zu verbürgen oder die anzustrebende günstigste
                              									Ausnützung der Bahn und der Fahrbetriebsmittel zu fördern. Es erscheint daher
                              									wünschenswerth, einen Ausweg zu suchen, welcher es ermöglicht, ohne Erhöhung der
                              									Ansprüche an die Befähigung der betreffenden Bediensteten auch in den gedachten
                              									Neben-Stationen alle Verkehrsverfügungen, welche hinsichtlich des Laufes der Züge zu
                              									treffen sein können, mit ebenso grosser Sicherheit durch zu führ en, als würden sie
                              									unmittelbar von einem angemessen befähigten Beamten geleitet.
                           Textabbildung Bd. 291, S. 255Rolland's Blocksignal.a Leitung gegen c; b Leitung
                                    											gegen e; C Rückkehr gegen B; D Rückkehr gegen A; E Kreuzung; F Vorfahren; G
                                    											Abfahrt gegen A; H Abfahrt gegen B; J Schlüsselfreigabe; K Durch den
                                    											Vorfahrenden; L Ticket-Schalter; M Schlüsselquerschnitt für die Züge gegen
                                    											A; N Desgleichen für B; O Station d.P. Rolland kommt zu dem Schlusse, dass sich diese Frage
                              									durch die Anwendung des von ihm bereits im Mai 1889 das erste Mal bekannt gemachten
                              									Sicherungsapparates lösen liesse, welcher nach den Grundsätzen des Blocksystems
                              									eingerichtet ist und zugleich mit dem englischen Trainstaffsystem (1893 288 * 197) Aehnlichkeit
                              									besitzt. An die Stelle des Zugstabes tritt jedoch ein gestempelter Fahrschein, Ticket, der in jeder Station vor der Abfahrt des Zuges
                              									erst erhoben werden muss und nur erhalten werden kann, wenn die betreffende Strecke
                              									frei ist. Eine eingleisige Strecke A B (Fig. 1) enthält
                              									beispielsweise die beiden End- und zugleich Hauptstationen A und B, sowie die Zwischenstationen c bis g, welche letzteren
                              									zwar für Kreuzungen eingerichtet sind, aber nur durch Bedienstete von beschränktem
                              									Wirkungskreise geleitet werden, die den Vorständen der Stationen A und B dienstlich
                              									unterstellt sind.
                           In jeder Station, ohne Ausnahme, befindet sich in der Mitte des Bahnsteiges eine
                              									hölzerne oder eiserne, kastenförmige Säule oder Pyramide, in deren Obertheil die
                              									erforderlichen elektrischen Apparate untergebracht sind; jede dieser Säulen,
                              									welche wir späterhin der Kürze und Deutlichkeit wegen mit dem Namen Blocksäule bezeichnen wollen, steht mit den Säulen der
                              									Nachbarstationen durch eine elektrische Drahtleitung in Verbindung. Die besagten,
                              									mittels Schlüssel von bestimmter Form zu handhabenden Signalapparate dürfen
                              									ausschliesslich nur von den Zugführern benützt werden, weshalb die letzteren bei der
                              									Uebernahme ihres Zuges in der Ausgangsstation einen solchen, der Fahrtrichtung
                              									entsprechenden Schlüssel dienstlich zugewiesen erhalten, den sie während der ganzen
                              									Fahrt bei sich behalten müssen und bei ihrer Rückkunft in der Ausgangsstation wieder
                              									abzugeben haben. Vor der Abfahrt aus jeder Station muss sich der Zugführer hierzu
                              									erst die Ermächtigung einholen, indem er an der Blocksäule einen mit dem Stempel der
                              									Station gekennzeichneten Ticket entnimmt, ohne welchen er die Fahrt nicht
                              									unternehmen darf; diese auf den sämmtlichen Stationen der durchfahrenen Strecke
                              									gewonnenen Tickets sind zu sammeln und bei der Ankunft in der Endstation geordnet
                              									dem Stationsvorstande zur Revision abzugeben. Ist die Strecke, in welche ein Zug
                              									einfahren soll, bereits durch einen anderen Zug besetzt, dann kann die Entnahme
                              									eines Tickets natürlich nicht durchgeführt werden und der erstgedachte Zug darf
                              									nicht abfahren. Jede der Signalsäulen, nämlich jede Station hat ihren besonderen Stempel und es ist daher unmöglich, irgendwo
                              									anders Tickets mit dem betreffenden Zeichen zu erhalten oder mit diesem Zeichen
                              									versehen zu können. Durch die Tickets wird über den ganzen Verlauf der Blockirungen und Deblockirungen, wie dieselben während der Fahrt des Zuges erfolgt sind,
                              									ein untrüglicher Beleg erworben, während bekanntlich bei den gewöhnlichen
                              									Blocksignaleinrichtungen über das Oeffnen und Schliessen der Blockstrecken keinerlei
                              									Aufschreibungen gemacht werden oder sonstwie bleibende Nachweise bestehen.
                           In beiläufiger Armhöhe ist die Vorderwand an den Signalsäulen aus einer in zwei
                              									Felder getheilten Eisenblechtafel hergestellt, hinter der die beiden Apparatsätze
                              									(in den Mittelstationen), nämlich für jede Bahnrichtung je ein solcher Satz, allen
                              									Unbefugten unzugängig angebracht sind. Diese Wand ist,
                              									wie Fig. 2 zeigt, an
                              									bestimmten Stellen mit Schlüssellöchern versehen, welche die Gebrauchsnahme und
                              									Thätigmachung der Verschlussvorrichtungen vermitteln. Von den beiden ganz gleichen
                              									Apparatsätzen einer Mittelstation gehört der linksseitige für die Richtung gegen A, die rechtsseitige für jene gegen B, und die von den Zugführern auf der Fahrt
                              									mitzuführenden Schlüssel haben demgemäss zweierlei Querschnitte, je nachdem der Zug
                              									seinen Weg von A nach B
                              									oder von B nach A nimmt.
                              									Mit der ersteren Form (N, Fig. 2) können nur die
                              									rechtsseitigen, mit der anderen M nur die linksseitigen
                              									Apparate beeinflusst werden. Der Querschnitt des Schlüssels, welchen der Zugführer
                              									in der Ausgangsstation erhält, entspricht natürlich der Richtung des Zuges; derselbe
                              									kann jedoch, nachdem der Zug seine Endstation erreicht hat, und der Zugführer also
                              									wieder einen in entgegengesetzter Richtung verkehrenden Zug übernimmt, durch
                              									Umklappen in die zweite Form, nämlich in diejenige, welche der Rückfahrt entspricht,
                              									umgewandelt werden. Eine weitere neuerliche Aenderung des Schlüsselprofils bezieh.
                              									die Rückstellung in die ursprüngliche Form kann jedoch nur mehr vom Vorstande jener
                              									Station, wo der
                              									Zugführer den Schlüssel übernommen hat, mit Hilfe eines eigenen, streng verwahrten,
                              									kleinen Schlüsselchens bewerkstelligt werden. Dem Zugführer steht also stets nur ein
                              									der Fahrtrichtung seines Zuges entsprechender Schlüssel zur Verfügung; würde eine
                              									vorzeitige Umänderung in die zweite Form versucht werden, könnte der Zug seine Fahrt
                              									nicht mehr fortsetzen.
                           Die Anwendung von Schlüssel und Schlösser ermöglicht es, die elektrische Anordnung
                              									äusserst einfach zu gestalten. Der Haupttheil eines jeden der vorerwähnten, an jeder
                              									Mittelstation doppelt vorhandenen Apparatsätze ist ein Hughes'scher Elektromagnet, der unter normalen Verhältnissen einen Anker
                              									angezogen hat, welcher abfällt, sobald von dem anderen Ende der Blockstrecke ein
                              									Strom von entsprechender Richtung in die Leitung entsendet wird. Der niederfallende
                              									Anker gibt einen Glockenschlag, welcher somit den Abgang eines Zuges von der
                              									Nachbarstation bezieh. die bevorstehende Ankunft eines Zuges anmeldet, und
                              									veranlasst gleichzeitig die Verschliessung der in Betracht kommenden
                              									Schlüssellöcher, indem er die Linie unterbricht. Den Verschluss besorgt ein zweiter
                              									gewöhnlicher Elektromagnet, dessen Anker sich vor das Schlüsselloch legt, sobald der
                              									sonst vorhandene Ruhestrom unterbrochen wird, während der angezogene Anker so weit
                              									seitlich gezogen ist, dass der Schlüssel unbehindert angesteckt werden kann.
                              									Zwischen den beiden Apparatsätzen jeder Blocksäule bestehen ferner noch verschiedene
                              									mechanische Verbindungen, durch welche die erforderliche gegenseitige Abhängigkeit
                              									der in der Säule an einander stossenden Blockstrecken gesichert wird, derart, dass
                              									man beim Entnehmen des Tickets beim Schalter m2 aus dem rechtsseitigen Apparatsatze den abgefallenen Anker des Hughes'schen Elektromagnetes des linksseitigen Satzes an die Magnetpole zurückführt und
                              									ihn also wieder in seine Normallage, nämlich auf „Frei“ bringt, und
                              									umgekehrt, dass durch die Ticketentnahme beim Schalter m1 auf der linken Apparatseite der
                              									rechtsseitige Elektromagnetanker auf Frei gehoben wird.
                              									Es wird demnach durch die Blockirung der Strecke, in welche der Zug einfährt,
                              									gleichzeitig diejenige, welche er soeben verlassen hat, wieder deblockirt. Durch
                              									Anwendung einer angemessenen Zahl verschiedener
                                 										Schlösser lässt sich die Blockeinrichtung für alle möglichen Fälle des
                              									Fahrdienstes zurecht machen; demgemäss gibt es an den Blocksäulen Schlösser für die
                              									Abfahrt bei gewöhnlichen Zugsfahrten, dann Schlösser für Zugskreuzungen, für
                              									Zugsüberholungen und schliesslich für umkehrende Züge.
                           Der Vorgang beim Verkehr eines Zuges, welcher beispielsweise von A (Fig. 1) nach B fährt, und sich augenblicklich in der Station d befindet, würde sich in folgender Weise abwickeln: Um
                              									abfahren zu dürfen, muss der Zugführer, wie schon früher bemerkt wurde, unbedingt
                              									erst seinen betreffenden Ticket aus der Blocksäule
                              									holen, und zu diesem Ende hat er mittels seines Schlüssels das entsprechende Abfahrtsschloss, 2 in Fig. 2, thätig zu machen,
                              									vorausgesetzt natürlich, dass dasselbe zugängig, nämlich dass die Strecke, in welche
                              									der Zug einfahren soll, unbesetzt ist. Es wird der Schlüssel in das schräg nach
                              									abwärts gekehrte Schlüsselloch eingeführt, in der Richtung des Pfeiles herumgedreht,
                              									sodann bei dem senkrecht liegenden Schlüsselloch wieder herausgezogen und durch
                              									diese einfache Maassnahme ein dreifaches Ergebniss erzielt. Vorerst erfolgt nämlich
                              									die Thätigmachung eines Stromgebers und dadurch die Entsendung jenes Stromes,
                              									welcher in der Blocksäule der Station e den
                              									Hughes-Elektromagnetanker abfallen macht, so dass in e
                              									der Verschluss der Schlosses 1 und etwas später, d. i.
                              									nach dem Ausziehen des Schlüssels, auch der Verschluss des Schlosses 2 in d bewirkt wird; auf
                              									seinem Wege drückt ferner der Bart des Schlüssels den Stempel auf den Ticket, der
                              									durch einfache mechanische Hilfsmittel aus dem im Kasten vorbereiteten Vorrathe
                              									entnommen und nach der Stempelung so weit im Schalter m2 vorgeschoben wird, dass ihn der
                              									Zugführer ergreifen und vollends herausziehen kann. Die letzte Arbeit des Schlüssels
                              									besteht endlich in dem Hochheben des abgefallen gewesenen Hughes-Elektromagnetankers
                              									im rechtsseitigen Apparatsatze der Blocksäule d,
                              									wodurch der bisher bestandene Verschluss des Schlüsselloches 1 in d und 2 in
                              										c aufhört. Nach dem Ausziehen des Schlüssels aus
                              										2 in d vollzieht sich
                              									der vorerwähnte bereits beim Schlüsselumdrehen vorbereitete Verschluss dieses
                              									Schlosses ganz selbsthätig. Alles kurz zusammengefasst, wird also der
                              									Erlaubnisschein zur Abfahrt gewonnen, nachdem vorher die zu befahrende Strecke d e blockirt und sodann die verlassene Strecke c d deblockirt worden ist. Sowohl ein Gegenzug als ein
                              									nachfolgender Zug wäre jetzt nicht mehr im Stande, einen die Fahrt bewilligenden
                              									Ticket in der Station e bezieh. d zu erheben, und könnte ein solcher Zug
                              									erst dann seine Weiterfahrt aufnehmen, wenn der von d
                              									bereits abgegangene Zug in c eingelangt und die Strecke
                              									von dort aus wieder geöffnet worden ist.
                           Gelangt ein Zug von der Anfangs- bis zur Endstation, ohne unterwegs einem anderen zu
                              									begegnen oder einen solchen einzuholen, so verläuft das Blockiren und Deblockiren
                              									mit Hilfe der Schlösser 1 bezieh. 2 bei gleichzeitiger Entnahme der Tickets in jeder
                              									Station natürlich ganz gleichmässig in der Art, wie es hier oben dargestellt wurde;
                              									anders gestaltet sich jedoch das Vorgehen beispielsweise im Falle einer Kreuzung. Würde sich etwa sowohl von c als von e aus je ein Zug
                              									gegen die Station d bewegen, so sind zufolge der von
                              									den Zugführern der beiden Züge bei den Abfahrten vorgenommenen Blockirungen auf der
                              									Blocksäule in d beide Schlüssellöcher 1 und 2 unzugänglich, und
                              									auf diesem Wege würde sich also vorläufig für keine Zugsrichtung weder der
                              									Abfahrtsticket gewinnen, noch die Deblockirung der frei gewordenen Strecke
                              									durchführen lassen. Damit aber nichtsdestoweniger die Züge ihren Weg fortsetzen
                              									können, sind an der Blocksäule die Schlösser 3 und 4 vorhanden; welche für gewöhnlich durch ein mit der
                              									Aufschrift „Kreuzung“ versehenes Blechthürchen
                              										E verdeckt werden. Einer der beiden Zugführer –
                              									nehmen wir an jener, der von c eingetroffen ist –
                              									öffnet dieses Thürchen und setzt sich dadurch in die Lage, die Strecke c d für die Weiterfahrt des Gegenzuges zu deblockiren, indem er seinen Schlüssel in das Loch 4 einführt und durch Umdrehen des Schlüssels den
                              									betreffenden Hughes'schen Elektromagnetanker, ohne dass
                              									dabei irgend eine Stromentsendung stattfände, hoch hebt; der Zugführer des anderen
                              									Zuges, welcher von d nach c weitergehen soll, ist dadurch in Stand gesetzt, seinen Ticket zur
                              									Abfahrt in gewöhnlicher Weise mittels des Schlosses 1
                              									beim Schalter m1 zu
                              									beziehen. In gleicher Art macht dann der von e
                              									angekommene Zugführer durch Umdrehen seines Schlüssels in 3 das Schloss 2 frei, worauf auch der Ticket
                              									für die Fahrt von d nach e
                              									wie bei einer gewöhnlichen Abfahrt bei m2 entnommen wird. Bei dem Bezug der beiden
                              									Tickets ist natürlich genau so, wie es früher bei der Fahrt eines einzelnen Zuges
                              									geschah, die vorschriftsmässige Blockirung gleichzeitig vollzogen worden und die
                              									Züge können nun ohne weiteres ihre Weiterfahrt aufnehmen; die Abwickelung der
                              									Blockirung war aber lediglich nur unter der Bedingung möglich, dass zwei Schlüssel
                              									von ungleichen Querschnitten zur Verfügung standen, d.h. dass also thatsächlich eine
                              									Zugskreuzung stattfand.
                           Wieder anders gestaltet sich die Handhabung der Blockeinrichtung anlässlich von Zugsüberholungen, in welchen Fällen der zuerst in der
                              									Ueberholungsstation eintreffende Zugführer wohl die hinterlegte Strecke deblockiren
                              									soll, damit der Ueberholungszug nachfolgen kann, ohne dabei jedoch die nach vorn
                              									liegende Nachbarstrecke schon zu blockiren; letzteres muss vielmehr dem vorfahrenden
                              									Zug überlassen bleiben. Für diesen Zweck sind nun wieder besondere Schlösser
                              									vorgesehen, und zwar die eigentlichen Ueberholungsschlösser
                                 										5 und 6 (Fig. 2) und nebstdem die
                              										Entriegelungsschlösser 7 und 8. Sobald der zu
                              									überholende, beispielsweise von der Station c nach d gekommene Zug eingetroffen ist, bringt der Zugführer
                              									seinen Schlüssel in das betreffende Ueberholungsschlüsselloch 6 und hebt durch Umdrehen des Schlüssels wieder den
                              									betreffenden Hughes'schen Elektromagnetanker hoch,
                              									demzufolge in der Station c das Schloss 2 frei und der nachfahrende Ueberholungszug in Stand
                              									gesetzt wird, seine Tickets zur Fahrt von c nach d in gewöhnlicher Weise zu beziehen und die Strecke
                              									vorschriftsmässig zu blockiren. Eine Blockirung gegen vorwärts hat jedoch bei der
                              									Gebrauchsnahme des Schlosses 6 in d, weil damit keinerlei Stromentsendung verbunden war,
                              									nicht stattgefunden, wohl aber ist der Schlüssel, damit die Deblockirung gegen c nicht etwa nach dem Abgange des Ueberholungszuges
                              									nochmals irrthümlich vorgenommen werden könne, beim Umdrehen durch eine
                              									Einfallklinke erfasst worden, und bleibt dadurch
                              									unverrückbar festgehalten. Er kann nur mit Hilfe eines zweiten Schlüssels von
                              									demselben Querschnitte wieder losgemacht werden, wie der Ueberholungszug einen
                              									solchen mitbringt. Der Führer des letztgedachten Zuges löst denn auch die
                              									Festriegelung in 6 mittels seines Schlüssels, indem er
                              									denselben vorerst im Schlosse 8 einmal umdreht und dann
                              									für die Weiterfahrt ganz wie gewöhnlich im Schlosse 2
                              									behufs Entnahme des Tickets und zur Durchführung der gehörigen Blockirung in
                              									Verwendung bringt. Erst jetzt kann der im Schlosse 6
                              									steckende Schlüssel des überholten Zuges wieder abgezogen werden, um später, wenn
                              									der vorausgegangene Zug in e eingetroffen und die
                              									Strecke d e deblockirt worden ist, im Schlosse 2 seinen normalen Dienst zu leisten. In den
                              									Entriegelungsschlössern 7 und 8 ist auch ein Umschalter
                              									angebracht, der beim Schlüsselumdrehen in Wirksamkeit tritt und welcher die Aufgabe
                              									hat, die elektrische Leitung jener Strecke, in welche der zuerst weitergehende Zug
                              									seinen Weg nimmt – in unserem Beispiele also d e – so
                              									lange zu unterbrechen, bis für diesen Zug der Ticket entnommen ist, damit nicht in
                              									dem Zeitraum zwischen der Freigabe des Schlüssels für den nachfahrenden Zug und der
                              									Blockirung der in der Richtung der Fahrt liegenden Strecke ein Gegenzug aus der
                              									Nachbarstation die Strecke für sich einnehmen und blockiren könne.
                           Eigenthümlich und abweichend ist endlich auch der Vorgang in jenen Fällen, wo ein Zug
                              									nicht bis zur Endstation verkehrt, sondern unterwegs in einer Zwischenstation
                              									umzukehren hat. Auch bei einem solchen Anlasse muss der Zugführer, wenn er in
                              									der Umkehrstation anlangt, die Blockirung der Strecke, aus welcher er kommt, wieder
                              									aufheben, ohne dabei die nach vorn liegende Strecke zu blockiren. Den beiden
                              									Apparatsätzen jeder Blocksäule ist deshalb noch eine Vorrichtung beigefügt, die
                              									wieder aus zwei Schlössern 9 und 11 (Fig. 2) bezieh. 10 und 12 besteht, deren
                              									Schlüssellöcher mit der Ueberschrift „Umkehr gegen
                                    										A“ bezieh. „Umkehr gegen B“
                              									versehen sind. Angenommen, ein von A ausgegangener Zug
                              									soll von der Station d wieder nach A zurückkehren; anlässlich einer solchen
                              									aussergewöhnlichen Umkehr hat der Zugführer nach Ankunft in d seinen Schlüssel im Schlosse 10 einmal
                              									herumzudrehen, wodurch er die Blockirung der Strecke c
                                 										d aufhebt, ohne jene gegen e zu veranlassen.
                              									Sodann wird der Schlüssel aus 10 entfernt und dem Barte
                              									desselben durch die eingangs erwähnte mechanische Umstellung der für die geänderte
                              									Fahrtrichtung erforderliche Querschnitt ertheilt. Bei der Abfahrt selbst wird dann,
                              									wie bei einer gewöhnlichen Fahrt, die Entnahme des Tickets und die
                              									Streckenblockirung mittels des betreffenden Abfahrtschlosses 1 vorgenommen. In jenen Fällen hingegen, wo ein und derselbe Zug – z.B.
                              									Kies- oder Arbeitszüge – wiederholt zwischen zwei Mittelstationen hin und her fährt,
                              									erhält der Zugführer einen besonders profilirten Umkehrschlüssel zugewiesen, mittels welchem er den ganzen Vorgang, den er
                              									unter den früher gedachten Verhältnissen abzuwickeln hätte, erspart und alles
                              									Erforderliche ebenso gut durchführt, wenn er mit dem Umkehrschlüssel lediglich ein
                              									einziges Mal das betreffende Schloss 11 oder 12 thätig macht. Dabei hat der Zugführer aber auch noch
                              									einen für mehrere Hin- und Rückfahrten geltenden Ticket, den er bei jeder
                              									Gebrauchsnahme des Schlosses 11 oder 12 in dem nebenan vorhandenen besonderen Schalter m3 bezieh. m4 einschiebt und beim
                              									Schlüsselumdrehen abstempelt.
                           Uebrigens ist auch in jeder Zwischenstation beim Stationsdiener unter versiegeltem
                              									Verschlüsse ein Umkehrschlüssel hinterlegt, welcher in jenen Ausnahmsfällen benutzt
                              									werden soll, wo ein Zug von der Strecke aus zurückschieben musste und die Blockirung
                              									doch nur in jener Station, gegen welche ursprünglich die Fahrt des Zuges gerichtet
                              									war, gelöst werden kann, zu welchem Zwecke sie allerdings in irgend einem
                              									dienstlichen Wege über das Zurückschieben des Zuges und seine thatsächlich erfolgte
                              									Ankunft in der Nachbarstation benachrichtigt sein muss.
                           In gewissenhafter Verfolgung des Grundgedankens, welcher Rolland zur Schaffung der geschilderten Signaleinrichtung veranlasste, hat
                              									derselbe bei der Ausführung seines Blocksystems, wie aus dem Obigen nachgewiesen
                              									erscheint, getrachtet, für alle jene Vorkommnisse, welche im Zugsverkehr auf
                              									eingleisigen Bahnen eintreten können, Hilfsmittel darzubieten, durch welche nicht
                              									nur die Sicherung der Züge verbürgt wird, sondern auch die wirthschaftliche
                              									Ausnutzung der Bahn die weitgehendste Förderung erfahren kann, sowohl durch den
                              									Wegfall unnöthiger Wartezeiten, als insbesondere durch die Möglichkeit; die
                              									Fahrgeschwindigkeiten bis zur äussersten, dem Charakter der Bahn entsprechenden
                              									Grenze zu erhöhen. Rolland weist darauf hin, dass
                              									gerade dann, wenn Unregelmässigkeiten im Zugsverkehre eintreten, die Rolle der
                              									Zwischenstationen stets eine leidende werde, und dass selbst die klarsten und
                              									bündigsten Unterweisungen und Aufträge der verfügenden Ausgangsstationen von den untergeordneten
                              									Bediensteten in den Zwischenstationen leicht missverstanden oder falsch durchgeführt
                              									werden. Noch schwieriger gestalten sich die Verhältnisse; wenn zwischen den Haupt-
                              									und Nebenstationen eine telegraphische oder telephonische Verbindung nicht besteht,
                              									oder wenn dieselbe unterbrochen ist, so dass auf den Zwischenbahnhöfen nach dem
                              									eigenen Ermessen der dortigen Bediensteten vorgegangen werden soll. Deshalb würde
                              									eine Blockeinrichtung von der in Betracht gezogenen Anordnung insbesondere auch für
                              									jene Gegenden hervorragenden Werth besitzen, wo es Schwierigkeiten bietet, genügend
                              									aufgeweckte und bildungsfähige Unterbeamten für den Stationsdienst zu gewinnen.
                           Zum Schlüsse des Berichtes unserer obengenannten Quelle wird darauf hingewiesen, dass
                              									das Rolland'sche Blocksignal ohne viele Umgestaltung
                              									auch als gewöhnliches Blocksignal für durchfahrende Züge, also allenfalls auch auf
                              									zwei- wie eingleisigen Vollbahnen benutzt werden könnte. Zu diesem Behufe würde
                              									jeder Signalposten lediglich durch ein zweiflügeliges Mastsignal und am
                              									Apparatkasten durch zwei seitlich angebrachte Schlösser ergänzt werden, während
                              									natürlich alle sonst vorhandenen Schlösser für die Ticketentnahme, für Kreuzungen,
                              									Ueberholungen und Rückfahrten wegfallen können. Die zuletzt erwähnten zwei seitlich
                              									angebrachten Schlösser sind mit der Zugstange des zugehörigen optischen
                              									Signalflügels in Verbindung gebracht, welche sie je nach Sachlage festzuriegeln
                              									haben. Die Verriegelung wird durch den Anker je eines Hughes'schen Elektromagnetes bewirkt, der mit einem Streckencontacte und
                              									einer Ortsbatterie in Verbindung gebracht ist. Zum Stellen jedes Signalflügels hat
                              									der Signalwärter einen besonderen Schlüssel, den wir zur leichteren Bezeichnung Stellschlüssel nennen wollen, und der unter normalen
                              									Verhältnissen, d.h. so lange der zugehörige optische Signalflügel auf Halt steht, in seinem betreffenden, oben bezeichneten
                              									Seitenschlosse unbeweglich festgehalten wird. Sobald aber ein Zug in eine Strecke
                              									einfährt und an der Einfahrtstelle ordnungsmässig gedeckt worden ist, fällt an der
                              									Ausfahrtstelle und zwar in jenem Apparatsatze, von welchem hier die Einfahrt in die
                              									anschliessende Nachbarstrecke abhängt, der im eigentlichen Blockapparate befindliche
                              									und bei der früheren Schilderung der Einrichtung wiederholt als Haupttheil der
                              									Einrichtung angeführte Hughes-Elektromagnetanker ab, wodurch der den Zug anmeldende
                              									Glockenschlag und gleichzeitig auch die Freimachung des Stellschlüssels erfolgt. Der
                              									durch den Glockenschlag herbeigerufene Signalwärter vermag nun den betreffenden
                              									optischen Signalflügel mittels des Stellschlüssels auf Frei zu stellen, vorausgesetzt natürlich, dass die in der Zugsrichtung
                              									liegende Nachbarstrecke nicht besetzt ist; beim Schlüsselumdrehen wird aber
                              									gleichzeitig auch der Anker des zweiten zum betreffenden Mastsignalverschluss
                              									gehörigen Hughes'schen Elektromagnetes an die Polschuhe
                              									gelegt, sowie in gewöhnlicher Weise die Strecke, in welche der Zug einfahren soll,
                              									blockirt und nebenbei die Ankunft des Zuges dem Nachbarposten durch den mit der
                              									Blockirung verbundenen Glockenschlag vorgemeldet. Beim Freistellen des Signalarmes
                              									und den anderen damit verbundenen Vorrichtungen hat sich der Stellschlüssel aufs
                              									Neue selbsthätig festgelegt und derselbe wird erst wieder beweglich, wenn der Zug,
                              									nachdem er den Blockposten passirte, zum Streckencontact gelangt und diesen thätig
                              									macht, demzufolge der früher mittels des Stellschlüssels hoch gehobene Hughes'sche Elektromagnetanker wieder abfällt und den
                              									Stellschlüssel frei gibt. Es ist nunmehr mittels des letzteren der Frei zeigende Flügel auf Halt umzustellen, wodurch alle Theile ihre ursprüngliche Lage
                              									zurückerhalten und auch der Stellschlüssel neuerdings festgelegt wird. Alle
                              									Vorrichtungen beim Blockiren und Deblockiren vollziehen sich selbsthätig; dem
                              									Signalwärter bleibt lediglich die Verpflichtung, das optische Signal auf Frei und später wieder auf Halt zu bringen, ohne dass er sonst im Stande wäre, auf alles Uebrige
                              									irgendwie Einfluss zu üben. Würde etwa einmal die Rückstellung eines Flügels aus
                              									Vergesslichkeit o. dgl. versäumt werden, so kann natürlich weder ein nachfahrender
                              									Zug vom Nachbarposten aus, noch ein aus entgegengesetzter Richtung kommender Zug von
                              									dem Posten aus, wo die Rückstellung nicht erfolgt ist, mittels des Mastsignals die
                              									Erlaubniss zur Weiterfahrt erlangen. Die Einrichtung ist durch die Anwendung des
                              									Ruhestromes auch bei Unterbrechungen der Leitungen oder beim Versagen der Batterie
                              									insofern sicher, als sich in solchen Fällen die Apparate wohl selbsthätig auf Besetzt, nie aber umgekehrt von Halt auf Frei stellen können.