| Titel: | Dixon's Apparat zum selbsthätigen Auslegen von Knallsignalen. | 
| Fundstelle: | Band 292, Jahrgang 1894, S. 136 | 
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                        Dixon's Apparat zum selbsthätigen Auslegen von
                           								Knallsignalen.
                        Mit Abbildungen.
                        Dixon's Apparat zum selbsthätigen Auslegen von
                           								Knallsignalen.
                        
                     
                        
                           Die schweren Nebel, von welchen England heimgesucht ist, behindern die Fernsicht und
                              									beeinträchtigen die optische Signalisirung der Eisenbahnen so sehr, dass es zur
                              									Sicherung des Zugsverkehrs geboten erscheint, während des Nebels die optischen
                              									Haltsignale stets noch durch akustische, nämlich durch Knallsignale zu unterstützen. Die Verkehrsdichten englischen Eisenbahnen
                              									haben sich deshalb bekanntlich gezwungen gesehen, einen eigenen sogen. Nebeldienst einzuführen, welcher die Betriebskosten
                              									fühlbar belastet.Die 3942 km
                                    											Linie umfassende London-North-Western-Eisenbahn besitzt beispielsweise laut
                                    											Bericht ihres Betriebsdirectors beiläufig 1400 Signalposten mit annähernd
                                    											30000 Hebeln und 13000 Flügelsignalen zur Zugs- und Stationsdeckung; zur
                                    											Unterstützung dieser Signale durch Knallsignale
                                    											während der Nebelperioden sind nebst der gewöhnlichen Mannschaft nicht
                                    											weniger als 2462 aussergewöhnliche Signalwärter, d.h. Knallsignalausleger
                                    											erforderlich. (Vgl. Kohlfürst, Die Fortentwickelung
                                       												der elektrischen Eisenbahneinrichtungen, Wien 1891 S.
                                    										4.) Gewöhnlich ist diese letztgedachte Einrichtung so getroffen, dass
                              									an den entsprechenden Punkten, d.h. in angemessener Entfernung vor den betreffenden optischen Signalen, neben den
                              									verschiedenen Gleisen besondere Bedienstete aufgestellt werden, welche verpflichtet
                              									sind, so lange das Nebelwetter herrscht, hinter jedem Zuge Knallkapseln auf den
                              									Schienen zu befestigen, und zwar werden zur Erhöhung der Sicherheit, bezieh. um das
                              									allfällige Versagen einer Knallkapsel unschädlich zu machen, in der Regel je zwei Kapseln, etwa 10 m von einander, gleichzeitig
                              									gelegt.
                           In diesen Fällen gilt das Knallsignal nicht eigentlich als absolutes Haltsignal, sondern als Ankündigungs- oder Benachrichtigungs-
                              									(Avertirungs-) Signal, insofern es, so lange der Nebel dauert und die Kapselleger
                              									selber ausser Stande sind, die Lage der zugehörigen optischen Signale sicher
                              									wahrzunehmen, auch bei erlaubter Fahrt in Anwendung kommt, und also im Wesentlichen
                              									nur die Nähe des optischen Signals verkündend den Maschinenführer zu erhöhter
                              									Aufmerksamkeit auffordert, sowie zu einer angemessenen Verminderung der
                              									Zugsgeschwindigkeit veranlasst, damit der Zug beim optischen Signal unbedingt zum
                              									Stillstande gebracht werden könne, falls dieses auf Halt stände. Die Signalmänner, welche den Nebeldienst nicht ungern
                              									besorgen, weil sie dabei auf das Dreifache ihres gewöhnlichen Verdienstes kommen,
                              									liefern aber weitaus den grössten Procentsatz aller im Stande der Bahnbediensteten
                              									vorkommenden Verletzungen und Tödtungen.
                           Mit Rücksicht auf die ganz besondere Gefährdung der Knallkapselausleger sind für
                              									dieselben auf einigen Bahnen an den betreffenden Punkten der Bahn besondere Gruben
                              										in den
                              									Bahnkörper vertieft, in welchen diese Signalleute Aufenthalt nehmen und von wo aus
                              									sie zumeist gleichzeitig zwei Gleise bedienen können, ohne ihre geschützte Stellung
                              									verlassen zu müssen. Diese Anordnung ist jedoch der Gesundheit der verwendeten Leute
                              									höchst unzuträglich und auch nicht ohne unmittelbare Gefahr für dieselben, weil sie
                              									zufolge der geringen Entfernung von den Knallkapseln leicht durch Sprengstücke
                              									getroffen und insbesondere am Kopfe verwundet werden können. Nichts ist
                              									selbstverständlicher, als dass man zur Abhilfe der mit der Ausübung des
                              									Nebeldienstes verbundenen Uebelstände und Gefahren vielfach versucht hat,
                              									mechanische Anordnungen zu finden, welche an Stelle der Menschenhände zu treten
                              									hätten. Allein, wie es scheint, sind im grossen Ganzen in dieser Richtung in England
                              									vollständig befriedigende Ergebnisse kaum erzielt worden, wenigstens sagt The Engineer vom 8. December 1893, nämlich die Quelle,
                              									welcher wir die nachstehende Beschreibung entnehmen, ausdrücklich, die meisten
                              									solchen Vorrichtungen seien zu zart und empfindlich, um die starke Inanspruchnahme
                              									auf Hauptlinien für die Dauer zu vertragen, oder sie seien zu kostspielig.Auf mehreren
                                    											französischen Bahnen, beispielsweise auf der
                                    											Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisenbahn, sind mit den Stationsdeckungssignalen, den
                                    											optischen Distanzsignalen, von Aubine
                                    											angegebene Apparate zum selbsthätigen Auflegen von Knallkapseln ganz
                                    											regelmässig in Verbindung gebracht (vgl. Lazarus,
                                       												Das Eisenbahn-Signalwesen auf der Pariser Ausstellung 1890, Wien
                                    											1890), und arbeiten diese Vorrichtungen trotz ihrer Einfachheit und
                                    											verhältnissmässigen Billigkeit ganz zufriedenstellend. Eine neue
                              									Construction, welche bessere Erfolge verspricht, ist am 21. November 1893 auf der
                              									Great Northern Railway in der Station Holbeck bei Leeds von einer grossen Zahl
                              									Fachmänner beobachtet und geprüft worden, nachdem sie bereits sechs Wochen hindurch
                              									befriedigend Dienst geleistet hatte; eine zweite ähnliche Anlage steht in Penistone
                              									nächst Sheffield schon seit Februar 1893 im Gebrauche. Diese von J. F. Dixon erdachte Einrichtung wird von der Dixon-Foy-Signal-Company in Hudersfield erzeugt und
                              									durch die nachstehenden Fig. 1 bis 8 des Näheren ersichtlich
                              									gemacht. Das Bild (Fig. 1), wo dieselben Theile,
                              									welche in den übrigen Figuren nochmals dargestellt erscheinen, mit den gleichen
                              									Buchstaben bezeichnet sind, zeigt deutlich, in welcher Weise die Vorrichtung
                              									neben dem Gleise angebracht ist, und dass sie weder einen nennenswerthen Raum
                              									erfordert, noch sonstwie ein störendes Hinderniss bildet. Diese, das Verständniss so
                              									sehr fördernde Fig. 1 ist jedoch – worauf hier, um
                              									Beirrungen hintan zu halten, ausdrücklich aufmerksam gemacht wird – die Wiedergabe
                              									eines Photogrammes, welches von einem älteren Apparate aufgenommen wurde, der mit
                              									dem für die Fig. 2 bis
                              										5 zu Grunde
                              									liegenden, jüngeren Apparate allerdings im Princip und in der allgemeinen Anordnung
                              									übereinstimmt, demselben aber in einigen, übrigens ganz nebensächlichen
                              									Ausführungseinzelheiten nicht vollständig gleicht.
                           Textabbildung Bd. 292, S. 136Fig. 1.Dixon's Apparat zum Auslegen von Knallsignalen. Im Wesentlichen besteht die Dixon'sche
                              									Vorrichtung aus zwei Haupttheilen, wovon dem ersteren die Aufgabe entfällt, die
                              									Knallkapsel auf die Schiene zu legen oder von da wegzunehmen, je nachdem das
                              									zugehörige optische Flügelsignal auf Halt oder Frei steht, während der zweite zu bewirken hat, dass
                              									von jedem Zuge, welcher ein Knallsignal löst, im selbsthätigen Wege die verbrauchte
                              									Knallkapsel wieder durch eine frische erneuert werde. Diese beiden Haupttheile
                              									stehen miteinander trotz ihres Zusammenwirkens in keiner steifen oder festen
                              									Verbindung, was der Einrichtung als besonders vortheilhaft nachgerühmt wird.
                           Der erstgedachte Theil, nämlich die Vorrichtung zum Hinlegen und Wegnehmen der
                              									Knallkapsel, ist zu dem zugehörigen optischen Signal nach Art eines Vorsignals
                              									mittels des Drahtzuges D (Fig.
                                 										1, 4 und 5) so in Abhängigkeit
                              									gebracht, dass der Winkelhebel h1h2h3 vermöge des Uebergewichtes q während der normalen Haltlage des optischen Signals die in Fig. 4 gezeichnete
                              									Stellung einnimmt, während er bei fahrbarer Bahn durch
                              										D angezogen und nach vorwärts gekippt wird, wie es
                              										Fig. 5 zeigt. Das
                              									Lager für den Drehzapfen W1 des Hebels h1h2h3 ist an dem
                              									gusseisernen Gehäuse G (Fig.
                                 										1 bis 5)
                              									angegossen, welches neben dem Eisenbahngleis an entsprechender Stelle, d. i.
                              									gewöhnlich 200 bis 250 m vor dem zugehörigen Flügelsignal, im Bahnkörper angebracht,
                              									nämlich theils in den Boden eingebettet, theils an die Schwellen angeschraubt wird.
                              									Im Gestelle G lagert auch eine stehende Achse W2, welche oben den Arm A
                              									trägt, dessen zangenförmiges vorderes Ende die Knallkapsel k festhält, zu welchem Zwecke eine kräftige Spiralfeder f (Fig. 3) den beweglichen
                              									Zangentheil v nach einwärts zieht. Die Länge des Armes
                              										A und die Lage des Gestelles G sind natürlich so bemessen, dass die von der Zange
                              									erfasste Signalkapsel genau auf die Fahrschiene S (Fig. 1, 2 und 6) zu liegen kommt, wenn
                              										A senkrecht zum Gleis steht, welche Armstellung in
                              										Fig. 2 mit I bezeichnet erscheint und der Haltlage des optischen Signals entspricht. Wird letzteres auf Freie Fahrt gebracht, dann erhält A die in Fig. 2 mit II bezeichnete Lage, bei welcher k so weit von der Schiene S und aus dem Bereiche der Räder des Zuges gerückt ist, dass ein
                              									Knallsignal nicht erfolgen kann. Diese Umstellung des Armes A geschieht durch Vermittelung eines Kegelrades R1 (Fig. 2 und 3), das auf der Welle W2 festsitzt und dessen
                              									Zähne in ein Kegelradsegment R2 (Fig. 2) eingreifen,
                              									welches an einer
                              									von der wagerecht liegenden, ebenfalls in G gelagerten
                              									Welle W3 (Fig. 1, 2, 4 und 5) nach abwärts
                              									reichenden Speiche getragen wird. Auf W3 steckt ausserhalb des Gestelles der Doppelhebel
                              										H1H2, welcher genau wagerecht steht, wenn sich A in der Normallage I
                              										(Fig. 2) befindet.
                              									Die Lage des Hebels H1H2 wird aber
                              									einerseits durch das Uebergewicht Q, andererseits durch
                              									den Anschlaghebel P bedingt; sie bleibt so lange
                              									unverändert, als das optische Signal Halt zeigt und
                              									kein Zug die Stelle passirt. Erfolgt jedoch eine Umstellung des optischen Signals
                              									auf Frei, dann erfasst der durch den Drahtzug
                              									angezogene Hebel h1h2h3 mit dem Arme h3 den an H1 auf einem Drehzapfen
                              									beweglich angebrachten Mitnehmerdaumen p, welcher durch
                              									einen Vorlegebügel verhindert ist, nach abwärts auszuweichen, und ertheilt hierdurch
                              									dem Hebel H1H2 die in Fig. 5 dargestellte Lage
                              										II, wobei gleichzeitig auch der Arm A durch Vermittelung der Welle W3, des Segmentes R2 und des Kegelrades R1 die schon früher
                              									erwähnte Lage II (Fig. 2) erhält. Bei der
                              									nächsten Rückstellung des optischen Signals auf Halt
                              									kehrt vorerst der Hebel h1h2h3 in seine frühere
                              									Lage (Fig. 3) zurück;
                              									demzufolge kann das Gewicht Q auch den Hebel H1H2 wieder wagerecht
                              									einstellen, wodurch ebenso wohl alle übrigen Theile, welche anlässlich der Freigabe
                              									des Flügelsignals bewegt worden sind, ihre normale Ruhelage I wieder erlangen.
                           Textabbildung Bd. 292, S. 137Dixon's Apparat zum Auslegen von Knallsignalen. Um es nun zu ermöglichen, dass jede abgeschossene Knallkapsel stets
                              									unverzüglich durch eine geladene ersetzt werde, ist die Beihilfe der Züge mit
                              									herangezogen, und hierin unterscheidet sich die zu schildernde Anordnung von den auf
                              									dem europäischen Festlande und besonders in Frankreich für gewöhnlich angewendeten
                              									Vorrichtungen ähnlicher Gattung. Bei den letzteren geschieht nämlich die Erneuerung
                              									der verbrauchten Knallkapsel erst dann, wenn dem Zuge, der das Knallsignal gelöst
                              									hat, die Fahrt mittels des zugehörigen optischen Signals erlaubt und dieses nach
                              									erfolgter Zugseinfahrt wieder auf Halt zurückgebracht
                              									worden ist. Bei der Dixon'schen Anordnung führt
                              									aber jeder Zug, der eine Knallkapsel überfahren hat,
                              									sofort die Erneuerung selbst durch und bewirkt es, dass hinter ihm ohne jeglichen
                              									Verzug eine frische Knallkapsel auf die Schiene gelegt wird, eine Verschärfung,
                              									welche die englischen Eisenbahn-Betriebsingenieure für durchaus geboten
                              									erachten.
                           Das Wesentlichste dieses zweiten Theiles der in Betracht gezogenen Einrichtung ist
                              									eine neben dem Schienenstrange S (Fig. 1 und 6) angebrachte
                              									Anlaufschiene S1, deren rückwärtiges Ende sich in einem Scharnier
                              									bewegen kann und mit der Oberkante der Fahrschiene S in
                              									gleicher Höhe liegt, während ihr vorderes, durch ein Gelenk mit dem zweiarmigen auf
                              									der Welle W4
                              									festgemachten Hebel P1P2
                              									verbundenes Ende bei der Ruhelage der Vorrichtung beiläufig 4,25 cm über die
                              									Oberkante von S emporragt und daher niedergedrückt
                              									wird, sobald ein Zug darüber wegfährt. Damit in solchen Fällen die Druckschiene
                              									immer wieder in die schräge Lage zurückkehrt, besitzt der längere Arm des Hebels P1P2 ein angemessenes
                              									Uebergewicht; dieses Zurückkehren soll aber, damit die einzelnen Bestandtheile nicht
                              									allzusehr leiden und vorzeitig abgenutzt werden, nur sanft und allmählich vor sich
                              									gehen, weshalb mit P1P2 das
                              									nachstehende eigenthümliche Hemmwerk in Verbindung
                              									gebracht ist. Die durch das erste Rad der Zugsmaschine niedergepresste Druckschiene
                              										S1 (Fig. 6) hebt nämlich
                              									mittels des Hebelarmes P2 den in einem Gusseisencylinder C
                              									eingepassten Kolben K mit der Gelenksstange T empor, was ohne jegliche Behinderung erfolgt, weil
                              									sich das Bodenventil V des Kolbens von selbst öffnet.
                              									Der von der Stange T bei diesem Vorgange nach aufwärts
                              									mitgenommene glockenförmige gusseiserne Mantel M dient
                              									mit als Uebergewicht des Hebelarmes P2 und zugleich als Schutzhaube für den Cylinder C. Sobald das letzte Rad eines vorbeifahrenden Zuges
                              									die Schiene S1
                              									verlässt, bestrebt sich der Hebel P1P2, wieder die Ruhelage
                              									zu gewinnen, was jedoch des Luftwiderstandes wegen nur allmählich geschehen kann,
                              									weil beim Kolbenrückgang das Ventil v geschlossen
                              									bleibt; erst gegen Ende des Kolbenweges erfolgt ein rasches Niedergehen, da nunmehr
                              									zwei in der Kolbenwand angebrachte Bohrungen auf zwei an entsprechenden Stellen in
                              									die Cylinderwand eingeschnittene Rillen treffen, wodurch der gepressten Luft zwei
                              									Wege geboten sind, um ungehindert zu entweichen. Auf der Welle W4 sitzt auch noch der
                              									Arm P (Fig. 1 bis 5), welcher den Arm H1 des Hebels H1H2 einfach übergreift
                              									und dem letzteren, wie bereits weiter oben bemerkt worden ist, als Anschlag dient,
                              									ohne mit ihm starr verbunden zu sein. Der Arm P ist
                              									genau so an W4
                              									festgeschraubt, dass er während der Ruhelage der Auflaufschiene S1 dem Hebel H1H2 die Normallage I (Fig. 4), d. i. die
                              									wagerechte Stellung, ertheilt. Passirt ein Zug die Knallsignalstelle, während das optische Signal
                              									noch auf Halt steht, so macht derselbe vorerst das
                              									Knallsignal thätig und drückt sodann die Schiene S1 nieder, wodurch der Arm P einen gewissen Winkel nach aufwärts gedreht wird. In Folge dessen rückt
                              									das Uebergewicht Q den Hebel H1H2 aus der wagerechten Normallage in die in Fig. 4 mit gestrichelten
                              									Linien dargestellte Lage III, wodurch auch der Arm A um 90° nach rechts gedreht wird und also gleichfalls
                              									in die Lage III gelangt, wie sie Fig. 2 in der Draufsicht
                              									und Fig. 3 im
                              									Querschnitt erscheinen lässt. Der Arm A steht jetzt dem
                              									Knallkapselbehälter B gegenüber, der aus einem
                              									rechtwinkeligen Eisenkasten besteht, in welchem eine Spiralfeder F die auf ihr liegenden Knallkapseln k stetig mit leichtem Drucke nach oben schiebt. Die zu
                              									oberst liegende Kapsel ist daher in der gehörigen Höhe gehalten, um von der Zange
                              									gepackt werden zu können. Es sind deshalb die eigentlichen Knallkapseln k (Fig. 7 und 8) durch mehrere
                              									aufgebogene und zwei angelöthete Lappen an einem weichen dünnen Blechstreifen b befestigt, welcher bei n
                              									seiner ganzen Breite nach so viel abgebogen ist, als die Höhe der eigentlichen
                              									Kapsel beträgt. Die auf diese Art ausgestatteten Knallkörper lassen sich im Behälter
                              									leicht und zweckmässig über einander schichten, und das freie Blechende der obersten
                              									Kapsel steht genau immer dem Zungenmaul des Armes A –
                              									sofern dieser die Lage III einnimmt – gegenüber. Bei
                              									der gerade früher in Betracht gezogenen, durch einen vorbeifahrenden Zug bezieh.
                              									durch das Niedergehen der Druckschiene S1 bewirkten Umwandelung der Apparatlage I in III gelangt das
                              									bewegliche Zangenstück v des Armes A an eine um den Zapfen z
                              										(Fig. 2 und 3) drehbare, gekrümmte
                              									Leitschiene L, welche durch eine Spiralfeder f1 gegen einen Anschlag
                              									und am vorderen Ende von der Gestellswand so weit abgezogen wird, dass v bei der Drehung des Armes A von I nach III
                              									mit seinem Gleitröllchen r zwischen Gestellswand und
                              										L hineinschlüpft und mit dem Röllchen an der
                              									äusseren Fläche von L fortgleitet. Da sich aber der
                              									Raum zwischen Gestellswand und der Leitschiene stetig vermindert, weil L excentrisch gebogen ist, so erfolgt eine allmähliche
                              									Abspannung der Zangenfeder f, also ein allmähliches
                              									Oeffnen des Zangenmauls, demzufolge die abgeschossene Signalkapsel bei dem an der
                              									Gestellswand angebrachten federnden Backen N
                              									abgestreift wird und zur Erde fallt. Seine Endstellung III erreicht A mit geöffnetem, leerem
                              									Zangenmaul: an dieser Stelle hat aber die Leitschiene L
                              									einen genügend weiten Ausschnitt, durch den im Augenblicke des Eintreffens der
                              									Zangenhebel v, von f
                              									gezogen, auf die Innenseite von L zurückschlüpft. Die
                              									nunmehr wieder festgeschlossene Zange hat dabei den Blechfortsatz der obersten
                              									Knallkapsel erfasst, und der Arm A kehrt demnach,
                              									sobald nach erfolgter Vorbeifahrt des Zuges die Druckschiene S1 in ihre Ruhelage zurückgelangt und P den Hebel H1H2 wieder wagerecht stellt, mit einer frischen Signalkapsel versehen, gleichfalls in die Lage
                              										I zurück. Auf diesem Rückwege läuft nun v mit r auf der
                              									Innenfläche von L und schiebt dabei, um vorüber zu
                              									kommen, die Leitschiene entsprechend gegen die Gestellswand vor, bis das Ende von
                              										L und nahezu die richtige Lage I erreicht ist, worauf L
                              									durch die Einwirkung der Feder f1 wieder in die Ruhelage (Fig. 2) zurückkehrt. Die
                              									Umwechselung der Lage I in die Lage III nimmt beiläufig zwei Secunden in Anspruch, während
                              									der Rückgang aus III in I je nach der Länge des betreffenden Zuges etwas mehr oder minder als 30
                              									Secunden erfordert. Diejenigen Züge, welche an der Stelle vorüberkommen, während das
                              									optische Signal bereits auf Frei steht, werden
                              									allerdings die Druckschiene S1 gleichfalls thätig machen, ohne dass jedoch hierdurch die
                              									Kapselauswechselung bewirkt werden kann, da in diesem Falle ja der Hebel H1H2 durch h3 in der Stellung II (Fig. 5) festgehalten
                              									wird. Die Kapselerneuerung erfolgt jedoch unbedingt, sobald die Freigebung des
                              									optischen Signals erst geschieht, nachdem der Zug die Druckschiene bereits erreicht,
                              									das Knallsignal also bereits gelöst hat, denn sobald der Hebel H1H2 die Lage III (Fig. 4) einmal erhalten
                              									hat, kann der Arm h3
                              									den Mitnehmer p nicht mehr erreichen und also H1H2 nicht mehr bewegen.
                              									Wird nach einem solchen Vorgange das optische Signal wieder in die normale Lage auf
                              										Halt zurückgebracht, nachdem indessen der Hebel H1H2 bereits durch das
                              									Niedergehen des Armes P die wagerechte Stellung erlangt
                              									hat, so kehrt der Winkelhebel h1h2h3 doch wie gewöhnlich in seine Haltstellung zurück,
                              									indem lediglich der Arm h3 den nach aufwärts drehbaren Mitnehmer p so
                              									weit hebt, als zum Vorübergelangen erforderlich ist; würde jedoch h1h2h3 die Haltlage in dem
                              									Augenblicke zurückerhalten, wo H1H2 noch die Lage III
                              									einnimmt, so erreicht auch in diesem Falle der Hebel H1H2 nach erfolgtem Rückgange der Druckschiene seine
                              									normale wagerechte Lage, indem der nach aufwärts ausweichende Mitnehmer p über h3 weggleitet.
                           Es könnte schliesslich auch noch vorkommen, dass der Signalmann das optische Signal
                              									für einen Zug, dem Freie Fahrt ertheilt wurde, früher
                              									wieder auf Halt zurückbringt, ehe das letzte Räderpaar
                              									die Druckschiene der Knallsignalstelle passirt hat; in diesem Falle würde ein
                              									unnöthiges Zurückgehen des Armes A aus der Lage II in I und schliesslich
                              									in III erfolgen und eine Knallkapsel überflüssig
                              									verbraucht werden. Zur Hintanhaltung dieser Möglichkeit kann dem Apparate noch eine
                              									einfache Sperrvorrichtung angefügt werden, welche es dem Hebel H1H2 verwehrt, die Lage
                              										II zu verlassen, so lange die Druckschiene befahren
                              									wird.
                           Bei schönem, nebelreinem Wetter kann übrigens – nach Befinden – die ganze
                              									Knallsignalvorrichtung ausser Dienst gesetzt werden, indem man den Hebel P (Fig. 1) mittels eines
                              									Stützholzes in der hochgehobenen Lage festkeilt und dadurch die ganze Druckschiene
                              										S1 dauernd in die
                              									gleiche Höhe mit der Fahrschienenoberkante bringt. Unter diesem Umstände wird der
                              									Hebel H1H2 bleibend die Lage
                              										III einnehmen, und nur der mit dem optischen Signal
                              									verbundene Hebel h1h2h3 wird wie sonst die
                              									Bewegungen des Drahtzuges mitmachen, ohne jedoch die übrigen Theile irgendwie
                              									beeinflussen zu können.
                           Im Kapselbehälter B (Fig. 3) lassen sich bei
                              									voller Beschickung 50 Stück Knallkörper unterbringen; die letzteren werden
                              									einzelweise an jener Stelle, welche für die Zange des Armes A offen ist, in den Behälter eingebracht, doch lässt sich dies ziemlich
                              									rasch und ganz leicht bewerkstelligen, weil am Behälterdeckel eine Bohrung vorhanden
                              									ist, durch welche ein Stab zum Niederdrücken der Feder F eingeführt wird.
                           Wenn die Welle W4 (Fig. 1 und 6), an welcher der Arm
                              										P und der Hebel P1P2 sitzen, entsprechend verlängert wird, unterliegt
                              									es selbstverständlich keiner Schwierigkeit, die Anordnung so zu treffen, dass gleichzeitig an
                              									zwei oder selbst an drei verschiedenen Stellen Knallkapseln gelegt werden; dazu sind
                              									allerdings ebenso viele Behälter und Stellvorrichtungen aber immer nur eine Anlaufschiene und nur ein Hemmwerk erforderlich. Die in Holbeck im Betriebe stehende Einrichtung
                              									legt zwei Kapseln und zwar in einer Entfernung von
                              									beiläufig 10 m von einander.
                           Welche hervorragende Wichtigkeit Signalvorrichtungen der geschilderten Gattung für
                              									die englischen Bahnen besitzen, darauf wurde bereits eingangs hingewiesen; ihre
                              									allgemeine Einführung in den Nebeldistricten würde – ein verlässliches Arbeiten
                              									vorausgesetzt – dem alljährlichen Verluste einer Anzahl von Menschenleben vorbeugen.
                              									Nach der Kritik, welche unsere oben genannte Quelle an der Leistung des Dixon'schen Apparates übt, ist die letztere im
                              									Allgemeinen eine recht befriedigende; dieselbe könne sich jedoch noch sicherer und
                              									verlässlicher gestalten, wenn die Zangenfeder f (Fig. 3) und die
                              									Leitschienenfeder f2
                              										(Fig. 2) durch
                              									Druck, statt durch Spannung wirken würden.