| Titel: | Ueber Zuckerbestimmung und über die Zuckergehalte der Gerbmaterialien, Gerbextracte, Gerbebrühen, sowie des unbeschwerten lohgaren Leders. | 
| Autor: | v. Schroeder, A. Bartel , W. Schmitz-Dumont | 
| Fundstelle: | Band 293, Jahrgang 1894, S. 229 | 
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                        Ueber Zuckerbestimmung und über die Zuckergehalte
                           								der Gerbmaterialien, Gerbextracte, Gerbebrühen, sowie des unbeschwerten lohgaren
                           								Leders.
                        Von Prof. v. Schroeder, A. Bartel und Dr. W.
                                 										Schmitz-Dumont in Tharand.
                        Ueber Zuckerbestimmung und die Zuckergehalte der Gerbmaterialien
                           								u.s.w.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich findet sich in jedem pflanzlichen Gerbmaterial, neben den gerbenden
                              									Substanzen, eine gewisse Menge in Wasser löslicher Stoffe vor, die die Fehling'sche Kupferlösung direct reduciren und die
                              									ihrem ganzen chemischen Verhalten nach zu der Gruppe der Zucker arten gerechnet
                              									werden müssen. Obgleich wir diese Zuckerarten in den meisten Fällen nicht näher
                              									kennen, so wissen wir doch, dass sie für den Gerbeprocess eine grosse Bedeutung
                              									haben, indem sie das Material darstellen, aus welchem bei der sauren Gährung der
                              									Gerbebrühen die für die Schwellung der Haut so wichtigen organischen Säuren
                              									hervorgehen. Letztere Thatsache ist zuerst von B.
                                 										Kohnstein im Laboratorium der Wiener Versuchsstation für Lederindustrie
                              									constatirt wordenB. Kohnstein:„Beitrag zur Kenntniss der säurebildenden Stoffe in Gerbebrühen“. Gerber, 1886 S. 253., und neuerdings
                              									hat sich Dr. HänleinDr. F. H. Hänlein:
                                    												„Ueber die Ursache der sauren Gährung in Gerbebrühen“. D. p. J. 1894 291
                                    											Heft 8 und 9. von der deutschen Gerberschule sehr ausführlich mit
                              									diesem Gegenstande beschäftigt und unsere Kenntniss von der Gährung der Gerbebrühen
                              									wesentlich erweitert. Auch Hänlein kommt zu dem
                              									Resultate, dass es die die Fehling'sche Lösung
                              									reducirenden zuckerartigen Stoffe der Gerbmaterialien und Gerbebrühen sind, welche
                              									bei der Gährung verbraucht werden und welche die schwellenden Säuren liefern. Damit
                              									in Uebereinstimmung stehen die im Laboratorium zu Tharand ausgeführten
                              									Brüheuntersuchungen aus Gerbereien, welche ersehen lassen, dass bei einem
                              									vollständigen Brühengange, bei fortschreitender Gährung, die zuckerartigen Stoffe in
                              									demselben Verhältniss abnehmen, wie die Säuren zunehmen. Der Gerbstoffgehalt einer
                              									Brühe wird bei dieser Gährung, so viel wir von der Sache wissen, nicht
                              									verändert, und wenn auch von einigen Seiten her angenommen worden ist, dass der
                              									Gerbstoff selbst im Laufe des Gerbeprocesses Zersetzungen unterliege, bei welchen
                              									schwellende Säuren entstehen sollen, so sind dafür doch bis jetzt keine Beweise
                              									beigebracht, während die Bildung der Säuren aus den zuckerartigen Stoffen der
                              									Gerbmaterialien eine vollständig erwiesene Thatsache ist. Es ist daher eine sehr
                              									passende Bezeichnung, wenn Kohnstein die Summe der die
                              										Fehling'sche Lösung reducirenden und als
                              									Traubenzucker berechneten Stoffe als säurebildende
                                 										Stoffe den gerbenden Stoffen
                              									gegenüberstellt.
                           Gerbebrühen aus verschiedenen Gerbmaterialien hergestellt zeigen, wie die praktische
                              									Erfahrung lehrt, eine oft sehr ungleiche Neigung und Fähigkeit zur Säurebildung.
                              									Fichtenbrühen gähren z.B. sehr leicht und bilden viel Säure, während man in
                              									Quebrachobrühen nur eine äusserst geringe Säurebildung wahrnimmt, und es liegt daher
                              									sehr nahe, diese für die Praxis wichtigen Unterschiede auf ungleiche Gehalte der
                              									Gerbmaterialien an zuckerartigen oder säurebildenden Stoffen zurückzuführen. Es hat
                              									daher die Bestimmung des Zuckers und die Kenntniss der durchschnittlichen
                              									Zuckergehalte bei verschiedenen Gerbmaterialien, sowie die Kenntniss der
                              									Schwankungen im Zuckergehalte, wie sie bei ein und demselben Gerbmateriale unter
                              									verschiedenen Verhältnissen vorkommen können, für die gerberische Technik grosses
                              									Interesse. Aber auch abgesehen davon; dass die Zuckergehalte ganz allgemein neben
                              									den Gerbstoffgehalten zur näheren Beurtheilung der Gerbmaterialien und ihrer
                              									Wirkungsweise herangezogen werden müssen, haben der Nachweis von Zucker und die
                              									Zuckerbestimmung bei Gerbmaterialuntersuchungen eine noch weitergehende Bedeutung
                              									deswegen, weil es bei Gerbextracten zuweilen vorkommt, dass dieselben in
                              									betrügerischer Absicht mit Zucker (Melasse) versetzt werden. In solchen Fällen ist
                              									es zur sicheren Feststellung der Verfälschung natürlich auch nöthig, dass man die
                              									normalen Zuckergehalte der betreffenden Extracte und die hier vorkommenden
                              									Schwankungen richtig zu beurtheilen weiss. Viel häufiger noch als bei Gerbextracten
                              									kommt eine betrügerische Beschwerung mit Zucker bei Ledern vor, und es darf daher
                              									die Untersuchung auf Zucker und die quantitative Zuckerbestimmung bei einer
                              									Lederanalyse niemals unterlassen werden. Es sind besonders einige bestimmte
                              									Ledersorten, wie namentlich Riemenleder, die nicht selten zur Gewichtserhöhung mit
                              									Zucker behandelt werden, und zwar nimmt man zu dieser Beschwerung technischen
                              									Traubenzucker bezieh. Stärkesyrup. Da jedes Gerbmaterial und jede Gerbebrühe eine
                              									gewisse Menge zuckerartiger Stoffe enthalten, und da jedes lohgare Leder, abgesehen
                              									von dem fester gebundenen Gerbstoff, eine gewisse Menge der Brühenbestandtheile
                              									aufgesogen enthält, so ist es auch klar, dass in jedem normalen unbeschwerten Leder
                              									sich zuckerartige Stoffe vorfinden müssen, die die Fehling'sche Lösung reduciren. Darauf hat zuerst W. EitnerGerber, 1883 S. 31. hingewiesen, und
                              									er rügt es mit Recht, dass dieser Umstand in einzelnen Fällen bei Untersuchungen auf
                              									Lederbeschwerung mit Zucker ausser Acht gelassen worden ist. Zum qualitativen
                              									Nachweis einer Lederbeschwerung mit Zucker ist die Reaction mit der Fehling'schen Lösung aus dem angegebenen Grunde
                              									überhaupt nicht zu brauchen. In Gemeinschaft mit J.
                                 										Meerkatz veröffentlichte EitnerGerber, 1886 S.
                                    											243. später eine Methode zum qualitativen Nachweis von
                              									Traubenzucker im Leder, beruhend auf der von H.
                                 										MolischWiener Akademie-Bericht, 1886 II. S.
                                    										912. angegebenen Reaction: Bildung einer tief violetten Verbindung
                              									durch Einwirkung von α-Naphtol auf Traubenzucker bei
                              									Gegenwart von concentrirter Schwefelsäure. Diese Reaction ist empfindlich, leidet
                              									aber an dem vielen der organischen Farbenreactionen anhaftenden Mangel, dass sie
                              									nicht specifisch für diesen einen Körper ist. Nach E.
                                 										NickelE. Nickel: Farbenreactionen der
                                       												Kohlenstoffverbindungen, II. Aufl. 1890 S. 31. ist die
                              									färbende Verbindung auch bei dieser Reaction nicht Product der Einwirkung von α-Naphtol auf Traubenzucker, sondern auf ein durch die
                              									zugesetzte concentrirte Schwefelsäure erzeugtes Spaltungsproduct des Traubenzuckers,
                              									wahrscheinlich Furfurol, und daher kann die Reaction auch durch andere
                              									Kohlenhydrate, Glycoside oder EiweisstoffeSeegen: Centralbl. f. d. med. Wissenschaft, Bd.
                                    											24 Nr. 44. hervorgerufen werden. Unserer Anschauung nach könnte
                              									diese Reaction im besten Falle doch nur Werth für eine vorläufige Orientirung haben,
                              									denn ein definitives Urtheil, ob Beschwerung mit Zucker vorhanden ist oder nicht,
                              									kann niemals auf Grund einer qualitativen Prüfung abgegeben werden. Dazu ist es
                              									unbedingt nothwendig, dass eine quantitative Analyse ausgeführt wird, und hierzu ist
                              									die Zuckerbestimmung mit der Fehling'schen Lösung
                              									entschieden am zweckmässigsten. Um die Resultate einer solchen Zuckerbestimmung aber
                              									richtig zu beurtheilen, muss man natürlich die mittleren Zuckergehalte und die
                              									Schwankungen der Zuckergehalte kennen, wie sie bei normalen unbeschwerten lohgaren
                              									Ledern vorkommen.
                           Wie aus Vorstehendem ersichtlich ist, haben Zuckerbestimmungen für die gerberische
                              									Praxis nach verschiedenen Richtungen hin Interesse. Sehr bald nach dem Erscheinen
                              									der Kohnstein'schen PublicationenB. Kohnstein:„Zur Bestimmung des Traubenzuckers“, Gerber, 1885 S. 229, und die bereits citirte Arbeit: „Beitrag
                                       												zur Kenntniss der säurebildenden Stoffe in Gerbebrühen“, Gerber, 1886 S. 253. wurde im
                              									Laboratorium zu Tharand mit einer Untersuchung der gebräuchlichsten Gerbmaterialien
                              									und Gerberextracte auf ihren Zuckergehalt begonnen, diese Arbeiten sind bis in die
                              									neueste Zeit fortgeführt und in den letzten Jahren auch auf eine sehr grosse Anzahl
                              									Leder ausgedehnt worden. Da auch von anderer Seite her bis jetzt über Zuckergehalte
                              									der Gerbmaterialien, abgesehen von einigen Notizen, nichts veröffentlicht worden
                              									ist, so wollen wir in dieser Arbeit die wichtigsten Resultate, die wir erhielten,
                              									zusammenstellen. Vorher möge es uns aber erlaubt sein, die Methode der
                              									Zuckerbestimmung etwas eingehender zu besprechen und diejenigen Versuche
                              									mitzutheilen, welche zur Begründung des im Tharander Laboratorium eingehaltenen
                              									Verfahrens geführt haben. Was die Methode anbetrifft, so liegt es auf der Hand, dass
                              									die Zuckerbestimmung mit der Fehling'schen Lösung in
                              									ihrer Anwendung auf Gerbmaterial- und Lederuntersuchungen einiger Abänderungen
                              									bedarf, und ebenso ist es klar, dass diese Methode mit ihren bekannten vielfachen
                              									Fehlerquellen nur dann gut übereinstimmende und wirklich vergleichbare Resultate
                              									ergeben kann, wenn in allen Fällen ein und dasselbe Verfahren gleichmässig befolgt
                              									und streng eingehalten wird.
                           
                           Da eine solche Einigung für gerberische Untersuchungen bis jetzt noch nicht
                              									erzielt ist, so erscheint die kritische Besprechung der Methode keineswegs
                              									überflüssig.
                           
                        
                           I. Allgemeine Begründung der Methode der Zuckerbestimmung für
                              									gerberische Untersuchungen.
                           Bei der Untersuchung einer Gerbstoffe enthaltenden Flüssigkeit auf Traubenzucker oder
                              									überhaupt auf zuckerartige, die Fehling'sche Lösung
                              									reducirende Stoffe ist es zunächst nöthig, die Gerbstoffe auszufällen, weil diese
                              									auf die Fehling'sche Lösung ebenfalls einwirken. Statt
                              									der in der Zuckertechnik bewährten und allein üblichen Fällung mit Bleiessig bedient
                              									sich Kohnstein zur Ausfällung von Gerbstoffen und
                              									Farbstoffen der Magnesia. Bei Untersuchung einiger Gerbmaterialien auf die Fehling'sche Lösung reducirenden Stoffe benutzt F. SimandF. Simand:„Verhalten einiger Gerbmaterialien bei der Extraction“, Gerber, 1887 S. 173 und 174.
                              									ebenfalls die Fällung mit frisch geglühtem Magnesiumoxyd. Im Tharander Laboratorium
                              									ist die Fällung mit Magnesia für die Zwecke der Zuckerbestimmung niemals angewendet
                              									worden, weil sich gleich zu Anfang bei einigen vergleichenden Versuchen mit der
                              									Magnesia- und Bleiessigfällung ergab, dass man bei sonst ganz gleichem Verfahren im
                              									ersteren Falle immer kleinere Ergebnisse erhält, die Magnesia also ein gewisses
                              									Quantum Zucker aus der Lösung ausfällt. Später hat F.
                                 										SimandF. Simand:„Bestimmung des Traubenzuckers im Leder“, Zeitschrift für angewandte Chemie, 1892 Heft 22. eine
                              									Untersuchung über die Bestimmung des Traubenzuckers im Leder veröffentlicht, bei
                              									welcher er theils die Magnesiafällung, theils die Bleifällung anwendet. Am Schluss
                              									seiner Arbeit weist er darauf hin, dass durch die Magnesia etwas Zucker mit
                              									niedergerissen wird, und bringt dafür auch analytische Belege bei.Vgl. in dieser Beziehung auch die Angaben von
                                    												Simand in Böckmann;
                                       												Chemisch-technische Untersuchungsmethoden, III. Aufl. Bd. 2 S.
                                    											558. Das stimmt, wie aus Folgendem zu ersehen ist, mit den
                              									hiesigen Resultaten vollständig überein, und geben wir aus diesem Grunde der
                              									Bleifällung entschieden den Vorzug. Kohnstein verwirft
                              									die Anwendung des Bleiessigs als zu umständlich und fehlerhaft, weil Zucker
                              									mitgefällt werden soll; – für den Fall, dass mitvorhandenes Dextrin zu bestimmen
                              									ist, erklärt er diesen Weg überhaupt für unmöglich. Der Grund für diese letztere
                              									Behauptung ist nicht recht ersichtlich, da Dextrin durch Bleiessig nur in sehr
                              									concentrirter oder ammoniakalischer Lösung gefällt wirdStädeler, Ann.,
                                    											Bd. 111 S. 26., also unter den bei einer Untersuchung auf
                              									Lederbeschwerung vorliegenden Verhältnissen von Bleiessig in keiner Weise
                              									beeinflusst werden kann. Die Angabe, dass Bleiessig Zucker aus der Lösung
                              									ausfällt, stützt Kohnstein durch keine von ihm selbst
                              									angestellten Versuche, wahrscheinlich bezieht er sich aber mit seiner Aeusserung auf
                              									die Arbeiten von P. LagrangeP. Lagrange, Comptes
                                       												rendus, Bd. 97 S. 857. und Bicard und PelletBull, d. l'ass. des chim. de suc etc., Bd. 1 S.
                                    											230, und Chem. Ztg., Bd. 7 S. 1532.,
                              									welche in der That bei der Untersuchung von Rohrzuckersäften in dem
                              									Bleiniederschlage Traubenzucker vorfanden. Indessen werden diese Arbeiten in einer
                              									für die Bleimethode günstigen Weise durch die Untersuchungen von Sachs und BarbieriSachs und Barbieri, Chem. Ztg., Bd. 8 S. 1144.
                              									ergänzt, nach denen Zucker bald in den Niederschlag eingeht, bald nicht, je nach der
                              									Natur der Lösung, – bei Osmosesäften fand sich z.B. Zucker in der Bleifällung, bei
                              									Rübensäften nicht. Nach unseren weiter unten mitzutheilenden Versuchen mit reinen
                              									Traubenzuckerlösungen werden merkbare Mengen von Traubenzucker durch Bleiessig nicht
                              									gefällt. Mag es nun aber auch mit der absoluten Richtigkeit der Bleimethode bestellt
                              									sein wie es wolle, jedenfalls zeigen die unter sonst gleichen Verhältnissen mit der
                              									Magnesiafällung jederzeit niedriger ausfallenden Resultate, dass der grössere Fehler auf Seiten der Magnesiamethode ist und die
                              									Bleifällung daher unbedingt vorgezogen werden muss.
                           Folgende von Dr. R. Koch mit Gerbextracten ausgeführte
                              									Versuche zeigen die Resultate der Magnesiamethode gegenüber der Bleimethode. Von den
                              									Extracten wurde ein abgewogenes Quantum in gewöhnlicher Weise auf 1 l gelöst und
                              									filtrirt. Zur Magnesiafällung wurden 200 cc der Extractlösung mit 5 g frisch
                              									geglühter Magnesia behandelt und nach dem Filtriren 25 cc zur Bestimmung des Zuckers
                              									verwendet. Zur Bleifällung wurden 100 cc Extractlösung mit 5 cc Bleiessig versetzt
                              									und nach einiger Zeit filtrirt, von dem Filtrate wurden 50 cc mit 1 cc verdünnter
                              									Schwefelsäure zur Ausfällung des Bleiüberschusses versetzt, filtrirt und von diesem
                              									Filtrate 25 cc zur Bestimmung verwendet. Durch Zusatz des Bleiessigs und der
                              									verdünnten Schwefelsäure ist hier also eine Verdünnung im Verhältniss von 100: 107,1
                              									erfolgt, und es sind demnach für 25 cc zur Bestimmung verwendeter Lösung 23,34 cc
                              									der ursprünglichen Extractlösung zu rechnen. Die Ausführung der Zuckerbestimmung
                              									geschah beiderseits ganz gleichmässig nach der Allihn'schenDr. F. Allihn:
                                    											„Ueber den Verzuckerungsprocess bei der Einwirkung verdünnter
                                       												Schwefelsäure auf Stärkemehl bei höheren Temperaturen“, Journal für praktische Chemie, 1880 N. F. Bd.
                                    											22 S. 46 und ff. Vorschrift, nur wurde das Kochen in einem
                              									Wasserbade vorgenommen und die Kochdauer auf genau 30 Minuten abgemessen. Das
                              									längere Kochen gegenüber dem von Allihn
                              									vorgeschriebenen
                           
                              
                                 Untersuchter Extract
                                 Gelöstper Liter
                                 
                                    Magnesiafällung
                                    
                                 
                                    Bleifällung
                                    
                                 Mehrbefundbei der
                                    											Blei-methodeZucker
                                 
                              
                                 Zur Kupfer-lösung
                                    											zu-gesetzteSubstanz-menge
                                 Gefun-denKupfer
                                 EntsprichtZucker
                                 BerechnetZucker
                                 Zur Kupfer-lösung
                                    											zu-gesetzteSubstanz-menge
                                 Gefun-denKupfer
                                 EntsprichtZucker
                                 BerechnetZucker
                                 
                              
                                 
                                 g
                                 g
                                 mg
                                 mg
                                 Proc.
                                 g
                                 mg
                                 mg
                                 Proc.
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Australischer Mimosenextract
                                 24,462
                                 0,6116
                                 55
                                 28,4
                                 4,64
                                 0,5711
                                   70
                                 35,8
                                 6,27
                                 1,63
                                 
                              
                                 Hemlockextract
                                 24,692
                                 0,6173
                                 34
                                 18,0
                                 2,92
                                 0,5764
                                   37
                                 19,4
                                 3,37
                                 0,45
                                 
                              
                                 Ungarischer Eichenextract
                                 37,505
                                 0,9376
                                 87
                                 44,4
                                 4,74
                                 0,8754
                                 120
                                 61,1
                                 6,98
                                 2,24
                                 
                              
                                 Kastanienholzextract
                                 10,000
                                 0,2500
                                 27
                                 14,5
                                 5,80
                                 0,2334
                                   29
                                 15,5
                                 6,64
                                 0,84
                                 
                              
                                 Fester Quebrachoextract
                                 20,000
                                 0,5000
                                 11
                                   6,6
                                 1,32
                                 0,4668
                                   23
                                 12,5
                                 2,68
                                 1,36
                                 
                              
                           
                           einmaligen Aufkochen geschah deswegen, weil sich nach
                              									früheren Versuchen ergeben hatte, dass man auf diese Art bei Gerbextracten, wo es
                              									sich ja nicht um Traubenzucker handelt, viel gleichmässigere Resultate erhält. Weil
                              									es hier aber vorläufig nur auf vergleichende Zahlen ankommt, sind die Resultate in
                              									vorstehender Zusammenstellung nach der Allihn'schen
                              									Tabelle berechnet. Fast ganz genau in derselben Weise ist folgender Versuch mit
                              									käuflichem Syrup ausgeführt, von welchem 15,929 g auf 1 l gelöst wurde. Eine kleine
                              									Abänderung bestand hier nur darin, dass nicht 200, sondern 100 cc der Lösung mit 5 g
                              									Magnesia behandelt wurden. Es ergaben 25 cc des Magnesianitrates 139 mg Kupfer,
                              									entsprechend 70,8 mg Zucker. Von dem Bleifiltrate ergaben 25 cc (entsprechend 23,34
                              									ursprünglicher Lösung) 144 mg Kupfer oder 73,4 mg Zucker. Danach haben wir im Syrup
                              									an Zucker
                           
                              
                                 nach
                                 der
                                 Magnesiafällung
                                 17,78
                                 Proc.
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 Bleifällung
                                 19,74
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Differenz
                                   1,96
                                 Proc.
                                 
                              
                           Auch der folgende Versuch beweist die Ausfällung des Zuckers durch die Magnesia.
                           Etwa 9 g lufttrockener Candiszucker wurden gelöst und mit 10 cc Salzsäure durch
                              									Erwärmen bis zu 80° auf dem Wasserbade invertirt. Die Säure wurde mit der
                              									äquivalenten Menge Soda neutralisirt und die gesammte Flüssigkeit auf 1 l verdünnt.
                              									Bei halbstündiger Kochdauer ergaben 25 cc direct 450 mg Kupfer, entsprechend 242,2
                              									mg Zucker. Nachdem 100 cc der Invertzuckerlösung mit 2,5 g Magnesia behandelt werden
                              									waren, ergaben 20 cc des Filtrates bei gleicher Kochdauer 415 mg Kupfer oder 221,6
                              									mg Zucker. Da die Allihn'sche Tabelle für halbstündige
                              									Kochdauer direct Invertzuckermengen angibt, so haben wir hiernach für 1 l der
                              									Zuckerlösung an Invertzucker:
                           
                              
                                 Direct bestimmte Menge
                                 9,688 g
                                 
                              
                                 Nach der Behandlung mit Magnesia
                                 8,864 g
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 Differenz
                                 0,824 g
                                 
                              
                           Es sind demnach 8,51 Proc. von der ursprünglichen Invertzuckermenge durch die
                              									Magnesia ausgefällt.
                           Endlich wollen wir noch einige von R. Ruhsam im
                              									Tharander Laboratorium gefundene Zahlen anführen, welche die vorstehenden Resultate
                              									vollständig bestätigen. Für vier Extracte ergaben sich bei sonst beiderseitig ganz
                              									gleichem Verfahren folgende Zuckerprocente:
                           
                              
                                 
                                 Magnesia-methode
                                 Blei-methode
                                 Mehrbefundnach derBleimethode
                                 
                              
                                 Eichenholzextract
                                 4,21
                                 5,12
                                 0,91
                                 
                              
                                 Eichenholzextract
                                 5,06
                                 6,49
                                 1,43
                                 
                              
                                 Klagenfurter Fichtenlohe-    extract
                                 8,90
                                 10,50
                                 1,60
                                 
                              
                                 a) Hamburger Fichtenlohe-    extract
                                 5,03
                                 5,37
                                 0,34
                                 
                              
                                 b) Hamburger Fichtenlohe-    extract
                                 5,94
                                 7,17
                                 1,23
                                 
                              
                           Beim Hamburger Fichtenextract ist bei der Bleimethode die Hauptmenge des Gerbstoffes
                              									zuerst mit Hautpulver, der Rest dann mit Bleiessig ausgefällt. Bei der
                              									Zuckerbestimmung unter a) beiderseits einmaliges Aufkochen, unter b) beiderseits
                              									halbstündige Kochdauer.
                           SimandBöckmann, III. Aufl. Bd. 2 S. 558.
                              									gibt bezüglich der Zuckerfällung durch Magnesia an, dass von Stärkesyrupen, bei der
                              									Concentration von 0,3 g in 100 cc und je 1 g MgO für 100 cc. 4,28 Proc., 5,96 Proc.
                              									und 6,42 Proc. von dem Syrup niedergeschlagen wurden, – die Zuckermengen nahmen
                              									ab von 34,92 auf 32,73 Proc. – von 52,78 auf 50,18 Proc. und von 35,78 auf 32,74
                              									Proc. Wenn wir Simand richtig verstanden haben, so
                              									sollen auch die am Ende seiner Arbeit über die Bestimmung des Traubenzuckers im
                              										Lederl. c. Zeitschrift für angewandte Chemie, 1892 Heft
                                    											22. angeführten Zahlen zeigen, wie die Zuckerbestimmungen
                              									ausfallen, wenn man bei sonst ganz gleichem Verfahren die Magnesiafällung einerseits
                              									und die Bleifällung andererseits anwendet:
                           
                              
                                 
                                 Magnesia-methode
                                 Bleiessig-methode
                                 
                                 
                              
                                 
                                 Proc.
                                 Proc.
                                 
                                 
                              
                                 Valoneaterzen
                                 0,58
                                 0,79
                                 Traubenzucker
                                 
                              
                                 Valoneaterzen
                                 1,17
                                 1,34
                                 „
                                 
                              
                                 Beschwertes Leder
                                 2,72
                                 2,98
                                 „
                                 
                              
                                 Nach der Inversion
                                 7,36
                                 7,45
                                 Invertzucker
                                 
                              
                                 Eichenholzextract
                                 3,41
                                 3,88
                                 Traubenzucker
                                 
                              
                                 Nach der Inversion
                                 6,14
                                 6,55
                                 Invertzucker
                                 
                              
                           Obgleich die Differenzen hier kleiner sind als bei den früher angeführten Zahlen, so
                              									zeigt auch dieser Vergleich, dass man nach der Magnesiamethode immer weniger findet.
                              										Jedenfalls ist die Ueberlegenheit der Bleimethode
                                 										hinsichtlich der Richtigkeit der Resultate durch sämmtliche von uns hier
                                 										mitgetheilten Versuche zur Genüge bewiesen.
                           Bei Zuckerbestimmungen für technische Zwecke wird im Allgemeinen auf einen in der
                              									Zuckerlösung verbleibenden Ueberschuss an Bleiessig als unwesentlich für das
                              									Resultat keine Rücksicht genommen, – nur bei Gegenwart eines grossen Ueberschusses
                              									dieses Fällungsmittels wird eine Entfernung desselben gefordert.Böckmann,
                                       												Chemisch-technische Untersuchungsmethoden, III. Aufl. Bd. 1 S.
                                    											279. Inwieweit für die bei unseren Zuckerbestimmungen erhaltenen
                              									Ergebnisse ein Bleigehalt in der Zuckerlösung von Einfluss ist, darüber geben
                              									folgende Versuche Aufschluss:
                           I. 31,650 g eines Fichtenextractes wurden auf 1 l gelöst und filtrirt, – 500 cc der
                              									Lösung wurden mit 50 cc Bleiessig gefällt, filtrirt und in dem Filtrate, abgesehen
                              									davon, dass die Kochdauer 30 Minuten war, der Zucker genau nach Allihn bestimmt, nur wurde das Blei einerseits in der
                              									Lösung belassen, andererseits vorher ausgefällt:
                           1) Je 25 cc, ohne Fällung des Bleiüberschusses verwendet, ergaben:
                           
                              
                                 0,1302
                                 g
                                 Cu,
                                 entsprechend
                                 0,0663
                                 g
                                 Zucker
                                 oder
                                 9,22
                                 Proc.
                                 
                              
                                 0,1297
                                 „
                                 „
                                 „
                                 0,0660
                                 „
                                 „
                                 „
                                 9,18
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 Mittel
                                 9,20
                                 Proc.
                                 
                              
                           2) In 100 cc wurde das Blei durch eine genügende Menge verdünnter Schwefelsäure, d.h.
                              									2,00 cc ausgefällt und filtrirt, wonach je 25 cc ergaben:
                           
                              
                                 0,1220
                                 g
                                 Cu,
                                 entsprechend
                                 0,0621
                                 g
                                 Zucker
                                 oder
                                 8,81
                                 Proc.
                                 
                              
                                 0,1210
                                 „
                                 „
                                 „
                                 0,0616
                                 „
                                 „
                                 „
                                 8,74
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 Mittel
                                 8,78
                                 Proc.
                                 
                              
                           3) In 100 cc das Blei durch 5,00 cc einer Kaliumsulfatlösung ausgefällt und filtrirt,
                              									– je 25 cc ergaben:
                           
                              
                                 0,1170
                                 g
                                 Cu,
                                 entsprechend
                                 0,0596
                                 g
                                 Zucker
                                 oder
                                 8,70
                                 Proc.
                                 
                              
                                 0,1157
                                 „
                                 „
                                 „
                                 0,0590
                                 „
                                 „
                                 „
                                 8,61
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 Mittel
                                 8,66
                                 Proc.
                                 
                              
                           II. Von einem anderen Fichtenloheextract wurden 26,3320 g auf 1 l gelöst. Zu 200 cc
                              									der Extractlösung wurden 10 g Hautpulver zugesetzt und durch Schütteln mit demselben
                              									der grösste Theil des Gerbstoffes ausgefällt. Zu 100 cc des Hautfiltrates wurden
                              									1,00 cc Bleiessig gesetzt, dann filtrirt und im Filtrat der Zucker theils
                              									ohne, theils mit Ausfällung des Bleiüberschusses wie unter I. bestimmt:
                           1) 25 cc ergaben ohne Bleiausfällung:
                           0,1310 g Cu, entsprechend 0,0667 g Zucker oder 10,23 Proc.
                           2) 50 cc wurden mit 20 cc einer Kaliumsulfatlösung zur Ausfällung des
                              									Bleiüberschusses versetzt und filtrirt, wonach 25 cc ergaben:
                           0,0960 g Cu, entsprechend 0,0489 g Zucker oder 10,50 Proc.
                           Wenn diese Versuche auch keineswegs genügen, um die Richtigkeit der Resultate für den
                              									einen oder anderen Fall zu discutiren, so zeigt der Vergleich der erhaltenen Zahlen
                              									doch, dass die Differenzen keine wesentlichen sind. Immerhin
                                 										ist es zur Erhaltung gut vergleichbarer Zahlen principiell richtiger, das Blei
                                 										auszufällen, denn die Einhaltung eines annähernd gleichmässigen geringen
                              									Bleiüberschusses, was die nachherige Abscheidung des Bleies ersparen könnte, ist bei
                              									der wechselnden Beschaffenheit der hier in Frage kommenden Untersuchungsobjecte ein
                              									Ding der Unmöglichkeit. Bei den Zuckerbestimmungen im Tharander Laboratorium wird
                              									der Bleiüberschuss daher immer ausgefällt, und es liegt auf der Hand, dass hierzu
                              									ein Neutralsalz, wie Kaliumsulfat oder Natriumsulfat, der Schwefelsäure vorzuziehen
                              									ist. Zur Ausfällung des Bleiüberschusses benutzen wir, wie das auch Simand bei seiner Bleimethode thut, das Natriumsulfat.
                              									Um sicher zu sein, dass das in der Lösung noch befindliche Blei immer ganz
                              									ausgefällt ist, richten wir die Concentration der Natriumsulfatlösung so ein, dass
                              									sie dem Volum nach dem Bleiessig gleichwerthig ist, und es wird bei den
                              									Zuckerbestimmungen dem Bleifiltrate dann immer dieselbe Anzahl Cubikcentimeter
                              									hinzugefügt, die vorher an Bleiessig genommen worden war.
                           Wenn aus den bisher mitgetheilten Versuchen sich auch mit Sicherheit ergibt, dass bei
                              									der Magnesiafällung wechselnde Zuckermengen niedergeschlagen werden und die
                              									Bleifällung als die richtigere entschieden vorzuziehen ist, so ist damit aber noch
                              									nicht bewiesen, dass bei der Bleifällung Zucker überhaupt nicht mitgerissen wird. Da
                              									wir es bei unseren Untersuchungsobjecten nur ausnahmsweise mit bestimmten
                              									Zuckerarten zu thun haben, in der Regel aber nur die Summe der nicht näher
                              									bekannten, die Fehling'sche Lösung reducirenden
                              									zuckerartigen Stoffe bestimmen und als Traubenzucker berechnen, so lässt sich diese
                              									Frage in allgemein gültiger Weise nicht entscheiden. Gerade aus diesem Grunde ist es
                              									aber zur Erhaltung gut vergleichbarer Zahlen räthlich, mit den zuzusetzenden
                              									Bleiessigmengen nicht zu sehr zu wechseln, sondern auch darin sich möglichster
                              									Gleichmässigkeit zu befleissigen. Mit reinem Traubenzucker haben wir einige Versuche
                              									angestellt, und aus diesen geht mit Bestimmtheit hervor, dass Bleiessig diese
                              									Zuckerart unter den hier in Frage kommenden Bedingungen nicht beeinflusst. Die
                              									Ergebnisse dieser Versuche wollen wir im Folgenden mittheilen:
                           Verwendet wurde eine Traubenzuckerlösung, die etwa 10 g reinen Traubenzucker in 1 l
                              									enthielt. Um die vorhandene Menge festzustellen, wurden zuerst drei
                              									Zuckerbestimmungen genau nach Allihn's Methode und auch
                              									mit nur einmaligem Aufkochen, wie Allihn es
                              									vorschreibt, ausgeführt. Dabei wurden erhalten für 25 cc:
                           
                              
                                 451449551
                                 
                                    
                                    im Mittel 450 mg Kupfer,
                                       												entsprechend0,2422 g Traubenzucker.
                                    
                                 
                              
                           1) 50 cc Traubenzuckerlösung mit 10 cc Bleiessig versetzt und in 25 cc des
                              									Gemisches, ohne das Blei vorher auszufällen, die Zuckerbestimmung genau in der
                              									angegebenen Weise nach Allihn bestimmt:
                           Gefunden 379 mg Kupfer, entsprechend 200,8 mg Traubenzucker. Daraus berechnet sich
                              									für 25 cc der ursprünglichen Lösung:
                           
                              
                                 Gefundene
                                 Zuckermenge
                                    0,2410 g
                                 
                              
                                 Angewendete
                                 „
                                    0,2422 g
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Differenz
                                 – 0,0012 g
                                 
                              
                           2) 50 cc Traubenzuckerlösung mit 10 cc Bleiessig versetzt, mit Schwefelsäure das Blei
                              									vorsichtig ausgefällt, auf 100 cc aufgefüllt, filtrirt und in 25 cc des Filtrates
                              									der Zucker wie vorher bestimmt. Gefunden 236 mg Kupfer = 121,7 mg Traubenzucker.
                              									Daraus ergibt sich für 25 cc der ursprünglichen Lösung:
                           
                              
                                 Gefundene
                                 Zuckermenge
                                    0,2434 g
                                 
                              
                                 Angewendete
                                 „
                                    0,2422 g
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Differenz
                                 + 0,0012 g
                                 
                              
                           3) 50 cc Traubenzuckerlösung mit 50 cc Tanninlösung (1,850 g lufttrockenes Tannin auf
                              									1 l) versetzt, dann 5 cc Bleiessig hinzugefügt, die Bleifällung abfiltrirt und in 25
                              									cc des Filtrates, ohne den Bleiüberschuss zu entfernen, die Zuckerbestimmung
                              									ausgeführt. Erhalten 237 mg Kupfer = 122,3 mg Zucker. Daraus berechnet sich für 25
                              									cc der ursprünglichen Zuckerlösung:
                           
                              
                                 Gefundene
                                 Zuckermenge
                                    0,2458 g
                                 
                              
                                 Angewendete
                                 „
                                    0,2422 g
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Differenz
                                 + 0,0036 g
                                 
                              
                           4) 50 cc Traubenzuckerlösung mit 50 cc der in Nr. 3 benutzten Tanninlösung versetzt,
                              									dann 5 cc Bleiessig hinzugefügt, filtrirt und zu 50 cc des Filtrates zur Entfernung
                              									des Bleiüberschusses 10 cc einer Kaliumsulfatlösung zugegeben. Dann filtrirt und in
                              									25 cc des Filtrates der Zucker bestimmt. Erhalten wurden 197 mg Kupfer = 101,0 mg
                              									Zucker. Daraus folgt für 25 cc der ursprünglichen Zuckerlösung:
                           
                              
                                 Gefundene
                                 Zuckermenge
                                    0,2436 g
                                 
                              
                                 Angewendete
                                 „
                                    0,2422 g
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Differenz
                                 + 0,0014 g
                                 
                              
                           Bei diesen Versuchen wurden demnach für 100 angewendeten Traubenzucker nach einander
                              									99,50 Proc. – 100,49 Proc. – 101,49 Proc. und 100,58 Proc. gefunden, und im Mittel
                              									ist statt 100 Zucker 100,51 erhalten worden. Das ist gewiss hinreichend genau genug,
                              									und man ersieht aus den Versuchen, dass ein merklicher Verlust an Traubenzucker
                              									durch die Verwendung des Bleiessigs nicht stattfindet.
                           Abgesehen davon, dass die Bleimethode entschieden die richtigere ist, muss sie auch
                              									gegenüber der Magnesiamethode als die in der Ausführung einfachere bezeichnet
                              									werden. Die Bleifällung vollzieht sich ohne Schwierigkeit und filtrirt gut, dasselbe
                              									gilt von der Ausfällung des Bleiüberschusses, und wenn man die richtigen
                              									Verhältnisse einhält, hat man mit einmaligem Zusatz bestimmter Mengen von Bleiessig
                              									und schwefelsaurem Natron den Zweck ohne weiteres erreicht. Bei der Magnesiamethode
                              									ist es dagegen sehr unbequem, dass die Magnesia immer frisch calcinirt sein muss,
                              									und es bedarf überhaupt einiger Uebung, bis es gelingt, nahezu farblose, von
                              									Gerbstoffen vollständig freie Filträte zu erhalten.Vgl. darüber R.
                                       												Koch:
                                    											„Zur Bestimmung der freien Säuren in Gerbebrühen u.s.w.“, D. p. J. 1887 246
                                    											395 ff. Beim Vorhandensein freier
                              									organischer Säuren kommt bei der Magnesiafällung in die Flüssigkeiten, in
                              									welchen der Zucker bestimmt werden soll, Magnesiasalz hinein, und bei der Behandlung
                              									mit der alkalischen Kupferlösung wird neben dem Kupferoxydul auch Magnesia gefällt.
                              										Kohnstein und Simand
                              									schreiben daher vor, den Kupferniederschlag in verdünnter Salzsäure zu lösen, das
                              									Kupfer in Schwefelkupfer zu verwandeln und dieses zu wägen. Es mag hier
                              									dahingestellt sein, wie gross der durch diese Mitfällung der Magnesia bedingte
                              									Fehler ist, jedenfalls aber ist diese wiederholte Fällung des Kupfers eine ebenso
                              									unbequeme, wie überflüssige Complicirung bei der Zuckerbestimmung, die bei der
                              									Bleiessigfällung in Wegfall kommt, indem man hier mit dem bekannten
                              									Asbestfilterröhrchen in einfachster Weise das Ziel erreicht. Die Magnesiafällung
                              									bietet bei diesen Untersuchungen auch sonst nicht den geringsten Vortheil und muss
                              									für die Zwecke der gerberischen Zuckerbestimmungen um so mehr verworfen werden, da
                              									sie hierzu, gegenüber der entschieden besseren und sonst allgemein benutzten
                              									altbewährten Bleimethode, von Kohnstein ohne jeden
                              									zureichenden Grund eingeführt worden ist.
                           Bei allen Gerbmaterialuntersuchungen werden in den wässerigen Extracten die gerbenden
                              									Stoffe durch Hautpulver entfernt, und die organischen Nichtgerbstoffe durch
                              									Eindampfen des Filtrates in bekannter Weise bestimmt. Bei Lederanalysen extrahirt
                              									man das gepulverte entfettete Leder mit Wasser, und es finden sich in diesem Extract
                              									neben gewissen Mengen Gerbstoff sämmtliche in Wasser löslichen organischen und
                              									unorganischen Nichtgerbstoffe, die das Leder enthält, demnach auch der Zucker. Den
                              									Zucker bestimmen wir immer in einer besonderen Portion dieses Extractes nach
                              									vorhergegangener Bleiessigfällung. Bei einer Lederanalyse ist es aber auch wichtig,
                              									die Menge des im wässerigen Extracte enthaltenen Gerbstoffes, sowie die Menge der
                              									Nichtgerbstoffe zu kennen, und diese Bestimmung führt man mit Hautpulver aus, indem
                              									man genau in derselben Weise verfährt, wie bei der Untersuchung eines Extractes aus
                              									einem Gerbmaterial. Ist ein Leder mit Traubenzucker bezieh. Stärkesyrup versetzt, so
                              									finden sich die Bestandtheile dieses Beschwerungsmittels unter den in Wasser
                              									löslichen organischen Nichtgerbstoffen des Leders, und man kann schon aus dem ganz
                              									abnormen Verhältniss zwischen gelösten gerbenden Stoffen und Nichtgerbstoffen die
                              									Beschwerung ersehen. Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob man den Zucker dem
                              									Leder durch Wasser vollständig entziehen kann und ob bei der Behandlung einer
                              									zuckerhaltigen Flüssigkeit mit Hautpulver von der Hautfaser nicht gewisse Mengen
                              									Zucker absorbirt werden. Obgleich eine solche Fixirung von vornherein ganz
                              									unwahrscheinlich ist, und auch anderweitige Versuche vorlagen, die diese Absorption
                              									verneinen, so sind doch der Vollständigkeit wegen ein paar direct dahingehende
                              									Versuche angestellt worden, die wir in Folgendem mittheilen wollen.
                           Bei diesen Versuchen wurden Traubenzuckerlösungen von bekanntem Gehalt mit Hautpulver
                              									24 Stunden lang geschüttelt und im Filtrat die Zuckerbestimmung genau nach Allihn und mit einmaligem Aufkochen ausgeführt. Zu den
                              									Versuchen 1 und 2 diente eine Traubenzuckerlösung, die bei der Bestimmung für 25 cc
                              									0,2422 g Traubenzucker ergeben hatte, zu dem Versuch 3 eine Lösung, die in 25 cc
                              									0,1341 g enthielt.
                           1) 200 cc Traubenzucker mit 4 g Hautpulver behandelt, 25 cc des Hautfiltrates
                              									ergaben 453 mg Kupfer = 244,0 mg Zucker.
                           
                              
                                 In
                                 25
                                 cc
                                 gefundener Zuckermenge
                                    0,2440
                                 g
                                 
                              
                                 „
                                 25
                                 „
                                 angewendeter Zuckermenge
                                    0,2422
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––
                                 ––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 Differenz
                                 + 0,0018
                                 g
                                 
                              
                           2) 200 cc Traubenzuckerlösung mit 10 g Hautpulver behandelt, es ergaben 25 cc des
                              									Hautfiltrates 451 mg Kupfer = 242,8 mg Zucker.
                           
                              
                                 In
                                 25
                                 cc
                                 gefundener Zuckermenge
                                    0,2428
                                 g
                                 
                              
                                 „
                                 25
                                 „
                                 angewendeter Zuckermenge
                                    0,2422
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––
                                 ––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 Differenz
                                 + 0,0006
                                 g
                                 
                              
                           3) 200 cc Traubenzuckerlösung mit 10 g Hautpulvör behandelt, es ergaben 25 cc des
                              									Hautfiltrates 258,5 mg Kupfer = 133,8 mg Zucker.
                           
                              
                                 In
                                 25
                                 cc
                                 gefundener Zuckermenge
                                    0,1338
                                 g
                                 
                              
                                 „
                                 25
                                 „
                                 angewendeter Zuckermenge
                                    0,1341
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 
                                 ––––––––
                                 ––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 Differenz
                                 – 0,0003
                                 g
                                 
                              
                           Es sind demnach der Reihe nach gefunden für 100 angewendeten Zucker: 100,74 Proc., –
                              									100,24 Proc., – und 99,78 Proc., im Mittel 100,25 Proc. Zucker wird also jedenfalls nicht von der Hautfaser absorbirt, und das ist
                              									ja auch einleuchtend, denn sonst müsste er ja eine Art gerbende Wirkung haben. Aus
                              									den Versuchen ersieht man aber auch, dass die kleinen Mengen löslicher Hautstoffe,
                              									die durch gutes reines Hautpulver in die Lösung kommen, die Zuckerbestimmung nicht
                              									merkbar beeinflussen. Daraus folgt freilich nicht, dass man in jedem Hautfiltrat von
                              									einer Gerbstoffbestimmung ohne weiteres die Zuckerbestimmung ausführen könnte. Das
                              									geht nicht, weil die gerbenden Stoffe dazu nie vollständig genug aus der Lösung
                              									durch Hautpulver beseitigt werden. Käme man ausnahmsweise in die Lage, in dem
                              									Hautfiltrat von einer Gerbstoffbestimmung den Zucker bestimmen zu wollen, so müsste
                              									man auch hier eine Fällung mit einer kleinen Menge Bleiessig vorhergehen lassen.
                           Soweit die besonderen Vorschriften für die Zuckerbestimmung mittels Fehling'scher Lösung hinsichtlich der anzuwendenden
                              									Mengen und Concentrationen der Lösungen, sowie der Art und Zeitdauer des Erhitzens
                              									bald so, bald anders festgelegt wurden, so ist doch stets betont worden, dass die
                              									erhaltenen Resultate nur für eine bestimmte Zuckerart (meist Dextrose) direct gültig
                              									seien.
                           Soxhlet, Radewald, Tollens und AllihnVgl. die citirte Allihn'sche Arbeit S. 70 und 72.
                              									haben festgestellt, dass bei Dextrose, Lävulose, Invertzucker, Galactose u.s.w. die
                              									Reduction verschieden schnell verläuft, und dass dem entsprechend die Kochdauer
                              									geregelt werden muss. Bei den Gerbmaterialien liegt nun weder die eine, noch die
                              									andere reine Zuckerart vor, sondern ein mehr oder weniger complicirtes Gemisch
                              									verschiedener, vorläufig nicht näher bekannter, die Kupferlösung reducirender
                              									Substanzen; es war daher wohl vorauszusetzen, dass die Kochdauer unter diesen
                              									Verhältnissen einen ganz besonderen Einfluss auf die Regelmässigkeit der Reduction
                              									haben würde. Bei einmaligem Aufkochen nach Allihn's
                              									Vorschrift für Traubenzucker konnten bei den Gerbmaterialien sehr häufig keine gut
                              									übereinstimmenden gleichmässigen Resultate erhalten werden. Wenn demzufolge das
                              									Vorhandensein von langsam und ungleich reducirenden Körpern angenommen werden
                              									müsste, so war vorauszusetzen, dass bei verlängerter Kochdauer ein Zeitpunkt
                              									eintreten müsste,
                              									bei dem das Reductionsvermögen sämmtlicher vorhandener Substanzen entweder
                              									erschöpft, oder doch dem Endpunkte so nahe zugeführt sein würde, dass eine noch
                              									weitere Verlängerung der Kochdauer keine wesentlich vermehrte Abscheidung von
                              									Kupferoxydul bedingen würde, wonach man dann auch bei Einhaltung einer längeren
                              									Kochdauer gleichmässigere und relativ richtigere Resultate zu erwarten hätte.
                           Die folgenden Versuche, die seiner Zeit zum Theil von Herrn Dr. R. Koch, zum Theil von Herrn R.
                                 										Ruhsam ausgeführt wurden, beziehen sich auf den Einfluss der Kochdauer, und
                              									ist bei denselben, abgesehen von letzterer, ganz genau nach Allihn's Vorschrift verfahren worden. Die erhaltenen Kupfermengen sind, da
                              									es hier ja nur auf vergleichende Zahlen ankam, nach Allihn's Tabelle auf Zuckerprocente umgerechnet.
                           
                              I. Klagenfurter Fichtenextract
                                 									I.
                              
                           29,344 g in 1 l gelöst. In 200 cc durch 20 g MgO der Gerbstoff gefällt, filtrirt, 100
                              									cc des Filtrates mit Salzsäure invertirt, wieder auf 100 cc gebracht und in 25 cc
                              									der Zucker bestimmt:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           164 mg Cu = 0,0838 g Zucker = 11,42 Proc.
                           2) Kochdauer 5 Minuten:
                           178 mg Cu = 0,0911 g Zucker = 12,42 Proc.
                           
                              II. Ungarischer Eichenextract.
                              
                           40,228 g in 1 l gelöst. In 200 cc durch 10 g MgO der Gerbstoff ausgefällt, filtrirt
                              									und in je 25 cc der Zucker bestimmt:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           83 mg Cu = 0,0423 g Zucker = 4,21 Proc.
                           2) Kochdauer 30 Minuten:
                           
                              
                                 96,0
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0489
                                 g
                                 Zucker
                                 = 4,86
                                 Proc.
                                 
                              
                                 96,4
                                 „
                                 „
                                 = 0,0492
                                 „
                                 „
                                 = 4,88
                                 „
                                 
                              
                           
                              III. Hamburger Fichtenextract.
                              
                           35,293 g in 1 l gelöst, 200 cc mit 20 g MgO gefällt, filtrirt und in je 25 cc Zucker
                              									bestimmt:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           87 mg Cu = 0,0444 g Zucker = 5,03 Proc.
                           2) Kochdauer 30 Minuten:
                           103 mg Cu = 0,0524 g Zucker = 5,94 Proc.
                           
                              IV. Dieselbe Extractlösung wie unter
                                 										III,
                              
                           nur ist der Gerbstoff in anderer Weise hier vorher
                              									abgeschieden.
                           Es wurden 200 cc mit 10 g Hautpulver eine halbe Stunde geschüttelt, filtrirt, 100 cc
                              									des Filtrates mit einer gerade ausreichenden Menge Bleiessig (1,00 cc) gefällt und
                              									filtrirt. Für je 25 cc des Filtrates wurde gefunden:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           92 mg Cu = 0,0469 g Zucker = 5,37 Proc.
                           2) Kochdauer 30 Minuten:
                           123 mg Cu = 0,0626 g Zucker = 7,17 Proc.
                           3) Kochdauer 60 Minuten:
                           127 mg Cu = 0,0647 g Zucker = 7,41 Proc.
                           
                              V. Klagenfurter Fichtenextract
                                 									II.
                              
                           37,610 g in 1 l gelöst, 500 cc mit 50 cc Bleiessig gefällt, filtrirt, 300 cc Filtrat
                              									mit 15 cc Natriumsulfatlösung gefällt, filtrirt und in je 25 cc Zucker bestimmt:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           
                              
                                 130,1
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0633
                                 g
                                 Zucker
                                 = 8,14
                                 Proc.
                                 
                              
                                 132,1
                                 „
                                 „
                                 = 0,0673
                                 „
                                 „
                                 = 8,27
                                 „
                                 
                              
                           2) Kochdauer 15 Minuten:
                           
                              
                                 142,3
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0725
                                 g
                                 Zucker
                                 = 8,90
                                 Proc.
                                 
                              
                                 139,6
                                 „
                                 „
                                 = 0,0711
                                 „
                                 „
                                 = 8,73
                                 „
                                 
                              
                           3) Kochdauer 30 Minuten:
                           
                              
                                 146,9
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0749
                                 g
                                 Zucker
                                 = 9,19
                                 Proc.
                                 
                              
                                 144,1
                                 „
                                 „
                                 = 0,0735
                                 „
                                 „
                                 = 9,02
                                 „
                                 
                              
                           4) Kochdauer 60 Minuten:
                           
                              
                                 149,8
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0764
                                 g
                                 Zucker
                                 = 9,39
                                 Proc.
                                 
                              
                                 150,0
                                 „
                                 „
                                 = 0,0765
                                 „
                                 „
                                 = 9,40
                                 „
                                 
                              
                           
                              VI Deutscher Fichtenextract I.
                              
                           60,098 g pro 2 1 gelöst, 1000 cc mit 100 cc Bleiessig gefällt, filtrirt, 500 cc
                              									Filtrat mit 25 cc Natriumsulfatlösung ausgefällt, filtrirt und in je 25 cc Zucker
                              									bestimmt:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           
                              
                                 59,6
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0303
                                 g
                                 Zucker
                                 = 4,70
                                 Proc.
                                 
                              
                                 60,4
                                 „
                                 „
                                 = 0,0311
                                 „
                                 „
                                 = 4,78
                                 „
                                 
                              
                           2) Kochdauer 10 Minuten:
                           
                              
                                 64,2
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0329
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,10
                                 Proc.
                                 
                              
                                 66,3
                                 „
                                 „
                                 = 0,0340
                                 „
                                 „
                                 = 5,20
                                 „
                                 
                              
                           3) Kochdauer 20 Minuten:
                           
                              
                                 73,2
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0374
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,76
                                 Proc.
                                 
                              
                                 73
                                 „
                                 „
                                 = 0,0373
                                 „
                                 „
                                 = 5,74
                                 „
                                 
                              
                           4) Kochdauer 30 Minuten:
                           
                              
                                 73,2
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0374
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,76
                                 Proc.
                                 
                              
                                 74,2
                                 „
                                 „
                                 = 0,0380
                                 „
                                 „
                                 = 5,80
                                 „
                                 
                              
                           
                              VII. Deutscher Fichtenextract
                                 									II.
                              
                           63,213 g pro 2 l gelöst und dann wie unter VI weiter behandelt. Je 25 cc ergaben:
                           1) Bei einmaligem Aufkochen:
                           
                              
                                 65,7
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0344
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,03
                                 Proc.
                                 
                              
                                 64
                                 „
                                 „
                                 = 0,0328
                                 „
                                 „
                                 = 4,79
                                 „
                                 
                              
                           2) Kochdauer 10 Minuten:
                           
                              
                                 71,7
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0367
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,37
                                 Proc.
                                 
                              
                                 72,3
                                 „
                                 „
                                 = 0,0370
                                 „
                                 „
                                 = 5,41
                                 „
                                 
                              
                           3) Kochdauer 20 Minuten:
                           
                              
                                 74,9
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0383
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,59
                                 Proc.
                                 
                              
                                 75,9
                                 „
                                 „
                                 = 0,0388
                                 „
                                 „
                                 = 5,67
                                 „
                                 
                              
                           4) Kochdauer 30 Minuten:
                           
                              
                                 76,0
                                 mg
                                 Cu
                                 = 0,0388
                                 g
                                 Zucker
                                 = 5,67
                                 Proc.
                                 
                              
                                 78,5
                                 „
                                 „
                                 = 0,0400
                                 „
                                 „
                                 = 5,85
                                 „
                                 
                              
                           Zur besseren Uebersicht mögen die erhaltenen Zuckerprocente nachstehend noch
                              									tabellarisch zusammengestellt sein:
                           
                              
                                 Nr.
                                 
                                    
                                    Bezeichnung
                                    
                                 Ein-maligesAuf-kochen
                                 
                                    
                                    Kochdauer in
                                       												Minuten
                                    
                                 
                              
                                 5
                                 10
                                 15
                                 20
                                 30
                                 60
                                 
                              
                                 I
                                 Klagenfurt. Fichten-extract
                                 11,42
                                 12,42
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 
                              
                                 II
                                 Ungarischer Eichen-extract
                                   4,21
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 4,864,88
                                 –
                                 
                              
                                 III
                                 Hamburger Fichten-extract
                                   5,03
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 5,94
                                 –
                                 
                              
                                 IV
                                 Hamburger Fichten-extract
                                   5,37
                                 –
                                 –
                                 –
                                 –
                                 7,17
                                 7,41
                                 
                              
                                 V
                                 Klagenfurt. Fichten-extract II
                                   8,14  8,27
                                 ––
                                 ––
                                 8,908,73
                                 ––
                                 9,199,02
                                 9,399,40
                                 
                              
                                 VI
                                 Deutscher Fichten-extract I
                                   4,70  4,78
                                 ––
                                 5,105,20
                                 ––
                                 5,765,74
                                 5,765,80
                                 ––
                                 
                              
                                 VII
                                 Deutscher Fichten-extract II
                                   5,03  4,79
                                 ––
                                 5,375,41
                                 ––
                                 5,595,67
                                 5,675,85
                                 ––
                                 
                              
                           
                           Tabelle zur Ermittelung des Traubenzuckers aus den
                              									gewichtsanalytisch bei 30 Minuten Kochdauer bestimmten Kupfermengen.
                           
                              
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 Cu
                                 Trauben-zucker
                                 
                              
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 mg
                                 
                              
                                   1
                                   0,4
                                   69
                                 31,0
                                 137
                                 65,6
                                 205
                                   99,3
                                 273
                                 134,7
                                 341
                                 171,2
                                 409
                                 210,3
                                 
                              
                                   2
                                   0,8
                                   70
                                 31,6
                                 138
                                 66,1
                                 206
                                   99,8
                                 274
                                 135,3
                                 342
                                 171,7
                                 410
                                 210,8
                                 
                              
                                   3
                                   1,2
                                   71
                                 32,1
                                 139
                                 66,6
                                 207
                                 100,3
                                 275
                                 135,8
                                 343
                                 172,2
                                 411
                                 211,4
                                 
                              
                                   4
                                   1,6
                                   72
                                 32,6
                                 140
                                 67,1
                                 208
                                 100,8
                                 276
                                 136,3
                                 344
                                 172,8
                                 412
                                 212,0
                                 
                              
                                   5
                                   2,0
                                   73
                                 33,1
                                 141
                                 67,6
                                 209
                                 101,4
                                 277
                                 136,8
                                 345
                                 173,3
                                 413
                                 212,6
                                 
                              
                                   6
                                   2,5
                                   74
                                 33,6
                                 142
                                 68,1
                                 210
                                 101,9
                                 278
                                 137,4
                                 346
                                 173,9
                                 414
                                 213,2
                                 
                              
                                   7
                                   2,9
                                   75
                                 34,1
                                 143
                                 68,6
                                 211
                                 102,4
                                 279
                                 137,9
                                 347
                                 174,5
                                 415
                                 213,8
                                 
                              
                                   8
                                   3,3
                                   76
                                 34,6
                                 144
                                 69,1
                                 212
                                 102,9
                                 280
                                 138,4
                                 348
                                 175,0
                                 416
                                 214,4
                                 
                              
                                   9
                                   3,7
                                   77
                                 35,1
                                 145
                                 69,6
                                 213
                                 103,5
                                 281
                                 139,0
                                 349
                                 175,6
                                 417
                                 214,9
                                 
                              
                                 10
                                   4,1
                                   78
                                 35,7
                                 146
                                 70,1
                                 214
                                 104,0
                                 282
                                 139,5
                                 350
                                 176,2
                                 418
                                 215,5
                                 
                              
                                 11
                                   4,5
                                   79
                                 36,2
                                 147
                                 70,6
                                 215
                                 104,5
                                 283
                                 140,0
                                 351
                                 176,8
                                 419
                                 216,1
                                 
                              
                                 12
                                   4,9
                                   80
                                 36,7
                                 148
                                 71,1
                                 216
                                 105,0
                                 284
                                 140,5
                                 352
                                 177,3
                                 420
                                 216,7
                                 
                              
                                 13
                                   5,3
                                   81
                                 37,2
                                 149
                                 71,5
                                 217
                                 105,5
                                 285
                                 141,1
                                 353
                                 177,9
                                 421
                                 217,3
                                 
                              
                                 14
                                   5,7
                                   82
                                 37,7
                                 150
                                 72,0
                                 218
                                 106,0
                                 286
                                 141,6
                                 354
                                 178,5
                                 422
                                 217,9
                                 
                              
                                 15
                                   6,1
                                   83
                                 38,2
                                 151
                                 72,5
                                 219
                                 106,6
                                 287
                                 142,1
                                 355
                                 179,1
                                 423
                                 218,4
                                 
                              
                                 16
                                   6,5
                                   84
                                 38,7
                                 152
                                 73,0
                                 220
                                 107,1
                                 288
                                 142,6
                                 356
                                 179,6
                                 424
                                 219,0
                                 
                              
                                 17
                                   7,0
                                   85
                                 39,2
                                 153
                                 73,5
                                 221
                                 107,6
                                 289
                                 143,2
                                 357
                                 180,2
                                 425
                                 219,6
                                 
                              
                                 18
                                   7,4
                                   86
                                 39,8
                                 154
                                 74,0
                                 222
                                 108,1
                                 290
                                 143,7
                                 358
                                 180,8
                                 426
                                 220,2
                                 
                              
                                 19
                                   7,8
                                   87
                                 40,3
                                 155
                                 74,5
                                 223
                                 108,7
                                 291
                                 144,2
                                 359
                                 181,4
                                 427
                                 220,8
                                 
                              
                                 20
                                   8,2
                                   88
                                 40,8
                                 156
                                 75,0
                                 224
                                 109,2
                                 292
                                 144,7
                                 360
                                 181,9
                                 428
                                 221,4
                                 
                              
                                 21
                                   8,6
                                   89
                                 41,3
                                 157
                                 75,5
                                 225
                                 109,7
                                 293
                                 145,3
                                 361
                                 182,5
                                 429
                                 221,9
                                 
                              
                                 22
                                   9,0
                                   90
                                 41,8
                                 158
                                 76,0
                                 226
                                 110,2
                                 294
                                 145,8
                                 362
                                 183,1
                                 430
                                 222,5
                                 
                              
                                 23
                                   9,4
                                   91
                                 42,3
                                 159
                                 76,5
                                 227
                                 110,7
                                 295
                                 146,3
                                 363
                                 183,7
                                 431
                                 223,1
                                 
                              
                                 24
                                   9,9
                                   92
                                 42,8
                                 160
                                 77,0
                                 228
                                 111,2
                                 296
                                 146,9
                                 364
                                 184,2
                                 432
                                 223,7
                                 
                              
                                 25
                                 10,3
                                   93
                                 43,3
                                 161
                                 77,5
                                 229
                                 111,8
                                 297
                                 147,4
                                 365
                                 184,8
                                 433
                                 224,4
                                 
                              
                                 26
                                 10,7
                                   94
                                 43,9
                                 162
                                 78,0
                                 230
                                 112,3
                                 298
                                 147,9
                                 366
                                 185,4
                                 434
                                 225,1
                                 
                              
                                 27
                                 11,1
                                   95
                                 44,4
                                 163
                                 78,5
                                 231
                                 112,8
                                 299
                                 148,4
                                 367
                                 186,0
                                 435
                                 225,8
                                 
                              
                                 28
                                 11,6
                                   96
                                 44,9
                                 164
                                 79,0
                                 232
                                 113,3
                                 300
                                 149,0
                                 368
                                 186,5
                                 436
                                 226,4
                                 
                              
                                 29
                                 12,0
                                   97
                                 45,4
                                 165
                                 79,5
                                 233
                                 113,8
                                 301
                                 149,5
                                 369
                                 187,1
                                 437
                                 227,1
                                 
                              
                                 30
                                 12,4
                                   98
                                 45,9
                                 166
                                 80,0
                                 234
                                 114,4
                                 302
                                 150,1
                                 370
                                 187,7
                                 438
                                 227,8
                                 
                              
                                 31
                                 12,9
                                   99
                                 46,4
                                 167
                                 80,5
                                 235
                                 114,9
                                 303
                                 150,6
                                 371
                                 188,3
                                 439
                                 228,5
                                 
                              
                                 32
                                 13,3
                                 100
                                 46,9
                                 168
                                 81,0
                                 236
                                 115,4
                                 304
                                 151,1
                                 372
                                 188,8
                                 440
                                 229,1
                                 
                              
                                 33
                                 13,7
                                 101
                                 47,5
                                 169
                                 81,4
                                 237
                                 115,9
                                 305
                                 151,7
                                 373
                                 189,4
                                 441
                                 229,8
                                 
                              
                                 34
                                 14,1
                                 102
                                 48,0
                                 170
                                 81,9
                                 238
                                 116,4
                                 306
                                 152,2
                                 374
                                 190,0
                                 442
                                 230,5
                                 
                              
                                 35
                                 14,6
                                 103
                                 48,5
                                 171
                                 82,4
                                 239
                                 117,0
                                 307
                                 152,8
                                 375
                                 190,6
                                 443
                                 231,2
                                 
                              
                                 36
                                 15,0
                                 104
                                 49,0
                                 172
                                 82,9
                                 240
                                 117,5
                                 308
                                 153,3
                                 376
                                 191,1
                                 444
                                 231,8
                                 
                              
                                 37
                                 15,4
                                 105
                                 49,5
                                 173
                                 83,4
                                 241
                                 118,0
                                 309
                                 153,9
                                 377
                                 191,7
                                 445
                                 232,5
                                 
                              
                                 38
                                 15,9
                                 106
                                 50,0
                                 174
                                 83,9
                                 242
                                 118,5
                                 310
                                 154,4
                                 378
                                 192,3
                                 446
                                 233,2
                                 
                              
                                 39
                                 16,3
                                 107
                                 50,5
                                 175
                                 84,4
                                 243
                                 119,0
                                 311
                                 155,0
                                 379
                                 192,8
                                 447
                                 233,9
                                 
                              
                                 40
                                 16,7
                                 108
                                 51,0
                                 176
                                 84,9
                                 244
                                 119,5
                                 312
                                 155,5
                                 380
                                 193,4
                                 448
                                 234,5
                                 
                              
                                 41
                                 17,2
                                 109
                                 51,6
                                 177
                                 85,4
                                 245
                                 120,1
                                 313
                                 156,0
                                 381
                                 194,0
                                 449
                                 235,2
                                 
                              
                                 42
                                 17,6
                                 110
                                 52,1
                                 178
                                 85,9
                                 246
                                 120,6
                                 314
                                 156,5
                                 382
                                 194,6
                                 450
                                 235,9
                                 
                              
                                 43
                                 18,0
                                 111
                                 52,6
                                 179
                                 86,4
                                 247
                                 121,1
                                 315
                                 157,1
                                 383
                                 195,2
                                 451
                                 236,6
                                 
                              
                                 44
                                 18,4
                                 112
                                 53,1
                                 180
                                 86,9
                                 248
                                 121,6
                                 316
                                 157,6
                                 384
                                 195,7
                                 452
                                 237,2
                                 
                              
                                 45
                                 18,9
                                 113
                                 53,6
                                 181
                                 87,4
                                 249
                                 122,1
                                 317
                                 158,1
                                 385
                                 196,3
                                 453
                                 237,9
                                 
                              
                                 46
                                 19,3
                                 114
                                 54,1
                                 182
                                 87,9
                                 250
                                 122,7
                                 318
                                 158,7
                                 386
                                 196,9
                                 454
                                 238,6
                                 
                              
                                 47
                                 19,7
                                 115
                                 54,6
                                 183
                                 88,4
                                 251
                                 123,2
                                 319
                                 159,2
                                 387
                                 197,5
                                 455
                                 239,3
                                 
                              
                                 48
                                 20,2
                                 116
                                 55,1
                                 184
                                 88,9
                                 252
                                 123,7
                                 320
                                 159,8
                                 388
                                 198,0
                                 456
                                 239,9
                                 
                              
                                 49
                                 20,7
                                 117
                                 55,7
                                 185
                                 89,4
                                 253
                                 124,2
                                 321
                                 160,3
                                 389
                                 198,6
                                 457
                                 240,6
                                 
                              
                                 50
                                 21,3
                                 118
                                 56,2
                                 186
                                 89,9
                                 254
                                 124,8
                                 322
                                 160,9
                                 390
                                 199,2
                                 458
                                 241,3
                                 
                              
                                 51
                                 21,8
                                 119
                                 56,7
                                 187
                                 90,4
                                 255
                                 125,3
                                 323
                                 161,4
                                 391
                                 199,8
                                 459
                                 242,0
                                 
                              
                                 52
                                 22,3
                                 120
                                 57,2
                                 188
                                 90,9
                                 256
                                 125,8
                                 324
                                 162,0
                                 392
                                 200,3
                                 460
                                 242,6
                                 
                              
                                 53
                                 22,8
                                 121
                                 57,7
                                 189
                                 91,3
                                 257
                                 126,3
                                 325
                                 162,5
                                 393
                                 200,9
                                 461
                                 243,3
                                 
                              
                                 54
                                 23,3
                                 122
                                 58,2
                                 190
                                 91,8
                                 258
                                 126,9
                                 326
                                 163,0
                                 394
                                 201,5
                                 462
                                 244,0
                                 
                              
                                 55
                                 23,9
                                 123
                                 58,7
                                 191
                                 92,3
                                 259
                                 127,5
                                 327
                                 163,6
                                 395
                                 202,1
                                 463
                                 244,7
                                 
                              
                                 56
                                 24,4
                                 124
                                 59,2
                                 192
                                 92,8
                                 260
                                 128,0
                                 328
                                 164,1
                                 396
                                 202,7
                                 464
                                 245,3
                                 
                              
                                 57
                                 24,9
                                 125
                                 59,7
                                 193
                                 93,3
                                 261
                                 128,5
                                 329
                                 164,7
                                 397
                                 203,3
                                 465
                                 246,0
                                 
                              
                                 58
                                 25,4
                                 126
                                 60,2
                                 194
                                 93,8
                                 262
                                 129,0
                                 330
                                 165,2
                                 398
                                 203,8
                                 466
                                 246,7
                                 
                              
                                 59
                                 25,9
                                 127
                                 60,7
                                 195
                                 94,3
                                 263
                                 129,5
                                 331
                                 165,8
                                 399
                                 204,4
                                 467
                                 247,4
                                 
                              
                                 60
                                 26,4
                                 128
                                 61,2
                                 196
                                 94,8
                                 264
                                 130,1
                                 332
                                 166,3
                                 400
                                 205,0
                                 468
                                 248,0
                                 
                              
                                 61
                                 26,9
                                 129
                                 61,7
                                 197
                                 95,3
                                 265
                                 130,6
                                 333
                                 166,9
                                 401
                                 205,6
                                 469
                                 248,7
                                 
                              
                                 62
                                 27,4
                                 130
                                 62,2
                                 198
                                 95,8
                                 266
                                 131,1
                                 334
                                 167,4
                                 402
                                 206,2
                                 470
                                 249,4
                                 
                              
                                 63
                                 28,0
                                 131
                                 62,6
                                 199
                                 96,3
                                 267
                                 131,6
                                 335
                                 167,9
                                 403
                                 206,8
                                 471
                                 250,1
                                 
                              
                                 64
                                 28,5
                                 132
                                 63,1
                                 200
                                 96,8
                                 268
                                 132,2
                                 336
                                 168,4
                                 404
                                 207,3
                                 472
                                 250,8
                                 
                              
                                 65
                                 29,0
                                 133
                                 63,6
                                 201
                                 97,3
                                 269
                                 132,7
                                 337
                                 169,0
                                 405
                                 207,9
                                 473
                                 251,4
                                 
                              
                                 66
                                 29,5
                                 134
                                 64,1
                                 202
                                 97,8
                                 270
                                 133,2
                                 338
                                 169,5
                                 406
                                 208,5
                                 474
                                 252,1
                                 
                              
                                 67
                                 30,0
                                 135
                                 64,6
                                 203
                                 98,3
                                 271
                                 133,7
                                 339
                                 170,1
                                 407
                                 209,1
                                 475
                                 252,8
                                 
                              
                                 68
                                 30,5
                                 136
                                 65,1
                                 204
                                 98,8
                                 272
                                 134,2
                                 340
                                 170,6
                                 408
                                 209,7
                                 476
                                 253,5
                                 
                              
                           Wie hieraus ersichtlich ist, ergibt die verlängerte Kochdauer gegenüber dem
                              									einmaligen Aufkochen zum Theil sehr beträchtlich grössere Kupferoxydulabscheidungen
                              									und entsprechend höhere danach berechnete Zuckerprocente, und daraus ist zu ersehen,
                              									dass die in den Gerbmaterialien enthaltenen zuckerartigen reducirenden Körper
                              									in ihrem Verhalten zu der Fehling'schen Lösung von
                              									dem Traubenzucker, dessen Reductionsvermögen schon bei einmaligem Aufkochen in der
                              									Hauptsache erschöpft ist, sehr wesentlich abweichen. Es ist
                                 										daher klar, dass man zur Bestimmung des Zuckers in den Gerbmaterialien eine
                                 										verlängerte Kochdauer anwenden muss, und ebenso ist es einleuchtend, dass man für alle
                              									hier möglichen Fälle eine Garantie für übereinstimmende gleichmässige und
                              									vergleichbare Resultate nur dann haben wird, wenn diese längere Kochdauer der Zeit
                              									nach fest bestimmt ist und bei allen derartigen Untersuchungen genau eingehalten
                              									wird. Auf wie lange man die Kochdauer festsetzen soll, ist aus dem vorliegenden
                              									Material in zwingender Weise nicht abzuleiten, denn selbst bei halbstündigem Kochen
                              									ist die Reduction nicht vollständig zum Stillstand gekommen. Beachtet man indessen,
                              									dass die Vermehrung des abgeschiedenen Kupferoxyduls schon nach 20 Minuten langem
                              									Erhitzen nur äusserst langsam fortschreitet, und dass die bedeutende Verlängerung
                              									der Kochdauer von 30 Minuten auf eine ganze Stunde auch nur einen ziemlich
                              									unbedeutenden Einfluss auf das Resultat ausübt, so dürfte der Vorschlag, die
                              									Kochdauer auf genau 30 Minuten festzusetzen, als ein passender, allen Verhältnissen
                              									genügend Rechnung tragender Mittelweg erscheinen. Im
                                 										Tharander Laboratorium ist aus diesen Gründen seit Jahren bei allen derartigen
                                 										Untersuchungen die halbstündige Kochdauer eingehalten worden, die Reduction
                              									ist nach 30 Minuten zum weitaus grössten Theil beendet, man erhält genau
                              									vergleichbare Resultate, und die Arbeit ist eine sehr bequeme, wenn man die Reaction
                              									in einem Becherglase ausführt, das in ein Wasserbad hineingestellt ist.
                           Da wir in den Gerbmaterialien keine bestimmte Zuckerart, sondern nur die Summe der
                              									die Fehling'sche Lösung reducirenden zuckerartigen
                              									Körper bestimmen, so kann die Berechnung der Analysen nur eine conventionelle sein,
                              									und man könnte ebenso gut die unter bestimmten Verhältnissen erhaltenen Kupfermengen
                              									mit einander vergleichen. Es ist indessen aus naheliegenden Gründen zweckmässiger,
                              									Zuckerprocente zu berechnen, indem man die Kupfermengen auf eine bekannte Zuckerart
                              									bezieht, und es erscheint der von Kohnstein und Simand gemachte Vorschlag, dieser Berechnung den
                              									Traubenzucker zu Grunde zu legen, wohl als der beste. Wenn wir nun aber nach unserer
                              									Methode mit halbstündiger Kochdauer arbeiten und die erhaltenen Kupfermengen richtig
                              									auf Traubenzucker beziehen wollen, so ist die Allihn'sche Tabelle zur Berechnung nicht zu brauchen, denn wenn man
                              									Traubenzuckerlösungen eine halbe Stunde lang mit der Kupferlösung erhitzt, so sind
                              									die abgeschiedenen Kupfermengen etwas grösser als bei einmaligem Aufkochen, für
                              									welches die Allihn'sche Tabelle gültig ist. Diese
                              									Differenz ist bei Traubenzucker nicht sehr erheblich, nach unseren Erfahrungen aber
                              									doch nicht so ganz unbedeutend; wie Allihn angibtVgl. die citirte Arbeit Allihn's S. 237, Anmerkung.. Es musste daher für unsere
                              									Zwecke eine neue Tabelle aufgestellt werden, welche für Traubenzucker die bei
                              									halbstündiger Kochdauer abgeschiedenen Kupfermengen ergibt. Eine solche Tabelle ist
                              									bei unserer Art der Arbeit namentlich auch für die Fälle nöthig, wo im beschwerten
                              									Leder wirklicher Traubenzucker vorhanden ist.
                           Bei der Ausarbeitung der neuen Tabelle verfuhr R. Ruhsam
                              									ganz nach Allihn's Vorgang. Reinster Traubenzucker
                              									wurde zunächst wiederholt aus Methylalkohol umkrystallisirt. Darauf wurde in
                              									demselben genau nach Allihn's Methode der Gehalt
                              									festgestellt und das Wasser durch Trocknen bei 100 ° C. bestimmt. Die
                              									Wasserbestimmung und das Mittel aus drei Zuckerbestimmungen nach Allihn ergaben für dieses Präparat folgende
                              									Zusammensetzung:
                           
                              
                                 Traubenzucker
                                   99,090
                                 
                              
                                 Wasser
                                     0,923
                                 
                              
                                 
                                 –––––––
                                 
                              
                                 
                                 100,013
                                 
                              
                           Es wurden Lösungen von bestimmtem wechselndem Gehalt an wasserfreiem Traubenzucker
                              									hergestellt, wobei noch der Wasserbestimmung zu Grunde gelegt wurde, dass obiges
                              									Präparat 99,077 Proc. wasserfreien Traubenzucker enthielt; und von diesen Lösungen
                              									sind immer 25 cc zu den Zuckerbestimmungen genommen. Abgesehen von der halbstündigen
                              									Kochdauer sind dabei alle sonstigen Vorschriften Allihn's eingehalten. In ein 200 cc fassendes Becherglas kamen 30 cc der Allihn'schen Seignettesalzlösung, 30 cc Kupferlösung
                              									und 60 cc Wasser. Das Becherglas mit der alkalischen Kupferlösung wurde zunächst auf
                              									dem Drahtnetz zum Sieden erhitzt, es wurde darauf in ein bereitstehendes siedendes
                              									Wasserbad eingesetzt, die 25 cc Zuckerlösung zugegeben, umgerührt und vom Zusetzen
                              									der Zuckerlösung ab genau 30 Minuten im kochenden Wasserbade belassen. Das
                              									abgeschiedene Kupferoxydul wurde nach bekannter Vorschrift in ein
                              									Asbestfilterröhrchen gebracht, darin zu Kupfer reducirt und gewogen. Auf diese Art
                              									wurden nachstehende Werthe erhalten, aus welchen die nachfolgende Tabelle einfach
                              									durch Interpolation berechnet ist:
                           
                              
                                 
                                 AngewendetwasserfreierTraubenzucker
                                 GefundenKupfer
                                 In Mittel entsprechen
                                 
                              
                                 Kupfer
                                 Traubenzucker
                                 
                              
                                 
                                 g in 25 cc
                                 g
                                 mg
                                 mg
                                 
                              
                                   1.
                                 0,2488
                                 0,46850,46900,46930,4695
                                 469,1
                                 248,8
                                 
                              
                                   2.
                                 0,2233
                                 0,43150,4310
                                 431,3
                                 223,3
                                 
                              
                                   3.
                                 0,1983
                                 0,38880,3882
                                 388,5
                                 198,3
                                 
                              
                                   4.
                                 0,1736
                                 0,34540,34550,3456
                                 345,5
                                 173,6
                                 
                              
                                   5.
                                 0,1487
                                 0,29930,2997
                                 299,5
                                 148,7
                                 
                              
                                   6.
                                 0,1239
                                 0,25280,2520
                                 252,4
                                 123,9
                                 
                              
                                   7.
                                 0,0994
                                 0,20420,2062
                                 205,2
                                   99,4
                                 
                              
                                   8.
                                 0,0572
                                 0,12290,11820,11920,1197
                                 120,0
                                   57,2
                                 
                              
                                   9.
                                 0,0245
                                 0,05830,05430,05740,0547
                                   56,2
                                   24,5
                                 
                              
                                 10.
                                 0,0200
                                 0,04890,04650,04620,0487
                                   47,6
                                   20,0
                                 
                              
                                 11.
                                 0,0090
                                 0,02200,02200,02180,0220
                                   22,0
                                     9,0