| Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel 1895. | 
| Fundstelle: | Band 299, Jahrgang 1896, S. 162 | 
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                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
                           								letzten Viertel 1895.
                        (Schluss des Berichtes S. 113 d. Bd.)
                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel
                           								1895.
                        
                     
                        
                           IV. Patente und
                                 									Privilegien.
                           Verfahren zur Trocknung der ausgelaugten Rübenschnitzel im
                                 										Mehrkörperapparat von Th. Drost und F. Thiemann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 81551 vom 18. April
                              									1893 ab). Nach diesem Verfahren werden die ausgelaugten Rübenschnitzel mit ihrem
                              									gesammten Wassergehalt zu einem feinen Brei zerrieben und so zur Trocknung gebracht.
                              									Es wird in der Ausführung der letzte Diffuseur nicht mit Wasser, sondern mit Luft
                              									abgedrückt und die Schnitzel werden ohne jede Abpressung einem Vortrocken- und
                              									Anwärmapparat zugeführt, welcher in die Brüdenleitung der Dicksaftkörper,
                              									Saftvacuen, sowie der letzten Trockenkörper des neuen Schnitzelverdampf- und
                              									Trockensystems zwischen diesen und den bestehen bleibenden, aber ausser Function
                              									tretenden Condensatoren eingeschaltet wird. Die austretenden heissen Schnitzel
                              									werden hierauf mit ihrem gesammten Wasser auf Mühlen zu einem feinen Brei
                              									geschliffen, welcher in Sammelreservoirs aufgefangen wird. Aus diesen Reservoirs
                              									wird der Schnitzelbrei mittels Pumpen in einen Kochkörper gepumpt und in demselben unter
                              									Anwendung von Dämpfen oder sonstigen Medien verkocht. Die aus diesem ersten
                              									Kochkörper austretenden gespannten Schnitzelbrüden werden theilweise zur Heizung des
                              									nächstfolgenden Trockenverdampfkörpers, in welchen der Schnitzelbrei übergetrieben
                              									wird, und theilweise zur Verkochung der Rübensäfte in den bestehenden Saftkörpern,
                              									Saftverdampfstationen und Saftvacuen, zur Anwärmung der Diffusionsbatterien und zu
                              									allen anderen Heiz- und Kochzwecken der Zuckerfabrikation benutzt. Der Schnitzelbrei
                              									gelangt aus dem zweiten in einen dritten Trockenverdampfkörper, welcher wiederum wie
                              									bei den Saftverdampfstationen mit aus dem voraufgehenden zweiten
                              									Trockenverdampfkörper austretenden Schnitzelbrüden geheizt wird. Aus dem letzten
                              									Schnitzeltrockenverdampfapparate erhält man die Schnitzelmasse als feines, trockenes
                              									Mehl, welches hohen Nährwerth besitzt, da absolut kein Nährstoff verloren gegangen
                              									ist.
                           Bohrapparat zum Probenehmen, besonders zum Zwecke der Analyse
                                 										der Rüben, von M. Wahrendorf (D. R. P. Kl. 89
                              									Nr. 82630 vom 7. Februar 1894 ab).
                           Messcylinder am Ablaufregler von Osmoseapparaten von Theodor Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82709 vom 4.
                              									September 1894 ab). Der mit dem Ablaufregler von Osmoseapparaten verbundene
                              									Messapparat dient zur Regelung des Auslaufes von Melasse und Wasser nach genau
                              									gemessenen Mengen.
                           Verdampfapparat mit Flächenberieselung zur Eindickung von
                                 										Flüssigkeiten, insbesondere zur Verkochung von Zuckersäften, von J. Hummer und O.
                                 										Spillern-Spitzer (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82775 vom 2. September 1893 ab,
                              									identisch mit dem österreichisch-ungarischen Privilegium Nr. 44/793 vom 20. Juli
                              									1893). Das Princip dieses Verdampfapparates besteht in der Anbringung wagerechter
                              									oder sehr wenig geneigter Metallrieselflächen, welche das ganze Gehäuse des
                              									viereckigen Apparates, mit Ausnahme der Oeffnungen für entweichende
                              									Flüssigkeitsdämpfe, einnehmen, und sind dieselben über einander gelagert; die
                              									Richtung der Rieselung der zu verdampfenden Flüssigkeit ist in je zwei über einander
                              									liegenden Flächenelementen eine entgegengesetzte. Mehrere Flächenelemente bilden
                              									einen Körper und mehrere solcher Körper werden behufs Ausnutzung des Wärmegefälles
                              									über einander angebracht. Die Vertheilung der Flüssigkeit auf dem ersten Element
                              									eines jeden Körpers geschieht durch ein eigenthümlich eingerichtetes
                              									Vertheilungsrohr. Der Dampf streicht durch den durch die Verschalung der Träger der
                              									Rieselfläche gebildeten Raum und zwar derart, dass die Richtung der Dampfströmung
                              									gegen die Rieselrichtung der Flüssigkeit um 90° versetzt ist. Die entweichenden
                              									Flüssigkeitsdämpfe eines jeden Körpers, mit Ausnahme des letzteren, werden zur
                              									Verdampfung der Flüssigkeit im darüberliegenden Körper benutzt. Um eine
                              									gleichmässige Berieselung in den einzelnen Körpern zu erzielen, steht das
                              									Vertheilungsrohr eines jeden Körpers mit einem absperrbaren Ventil direct mit der zu
                              									verkochenden Flüssigkeit in Verbindung.
                           Schnitzelmesserkasten von A.
                                 										Eberhardt (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 ab). Der
                              									Schnitzelmesserkasten ist in seiner Längsachse derart getheilt, dass seine Vorlagen
                              									bezieh. Messerhälfte ohne weiteres oder nach dem Lösen einer Sperrung um in den
                              									kurzen Seiten gelagerte Drehpunkte herumgeschlagen oder aus der anderen Hälfte
                              									herausgezogen werden kann, zum Zwecke, eine Bearbeitung des Messers ohne
                              									Herausnahme aus dem Kasten zu ermöglichen.
                           Vorrichtung zum gleichzeitigen Oeffnen bezieh. Schliessen
                                 										zweier seitlicher Klappthüren an Diffuseuren oder ähnlichen Gefässen von
                              										Röhrig und König (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83018 vom 15.
                              									November 1894 ab). Die Vorrichtung ermöglicht, aus grösseren Apparaten halbflüssige
                              									Massen, namentlich ausgelaugte Schnitzel aus grösseren Diffuseuren, mittels
                              									gleichzeitigen Oeffnens zweier seitlicher Klappthüren schnell und leicht zu
                              									entfernen.
                           Inversion von Saccharose und Raffinose von E. Besemfelder (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83026 vom 1.
                              									November 1893 ab). Die Erfindung besteht darin, die Hydrolyse, statt wie bisher
                              									üblich, durch flüchtige oder nicht flüchtige Säuren mittels sauer reagirender
                              									Metallsalze der Gruppe der Sesquioxyde R2O3, insbesondere der Sulfate, z.B. Aluminiumsulfat
                              									oder Eisensulfat, zu bewirken und diese Salze nach beendigter Inversion durch
                              									Ausfällung mittels Erdalkalialuminate und ähnlicher Verbindungen der Sesquioxyde mit
                              									Erdalkalien wieder zu entfernen. Als für das Verfahren typisch sei seine Ausführung,
                              									z.B. mittels Aluminiumsulfat und Barium- oder Strontiumaluminat, beschrieben:
                              									Lösungen von Saccharose u.s.w. von etwa 70° Bx. werden je nach ihrer Reinheit mit
                              									0,5 bis 3 und mehr Procent an Thonerdesulfat versetzt und bei etwa 85° C. bis zur
                              									gewünschten Höhe invertirt. Nach Beendigung der Inversion wird eine möglichst starke
                              									Lösung von Barium- oder Strontiumaluminat bis zur Neutralisation zugegeben, unter
                              									Einwirkung eines schwachen Kohlensäurestromes die Temperatur rasch auf 100°
                              									gesteigert und im Vacuum bei guter Luftleere bis zur gewünschten Concentration
                              									eingedickt. Die Einwirkung des Aluminates geht nach folgender Gleichung vor
                              									sich:
                           2Al2(SO4)3 + 18H2O + 3Ba2Al2O5 + 5H2O 
                           = 6BaSO4 + 10 Al(OH)3 + 8H2O.
                           Aus dem in der Filtrirvorrichtung zurückgehaltenen Niederschlag kann nach Zerstörung
                              									der niedergerissenen Verunreinigungen und Farbstoffe durch Glühen die Thonerde und
                              									das Aluminat in bekannter Weise regenerirt werden. Das Verfahren kann direct auch
                              									auf Säfte geringerer Reinheit (93 bis 95 Quotient) ohne Filtration über Knochenkohle
                              									u.a. mit gutem Erfolg angewendet werden. Der Aschengehalt wird durch
                              									vorbeschriebenes Verfahren zum mindesten nie erhöht und die Reinheit der Säfte
                              									erheblich verbessert.
                           Verfahren zur Herstellung von Rübensyrup von Firma F. H. Werner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83091 vom 28. März
                              									1895 ab). Die Neuheit des Verfahrens besteht darin, dass man die Rüben in
                              									doppelwandigen Gefässen (Vacuums) kocht und den sich beim Kochen bildenden Brüden
                              									durch eine Pumpe absaugt, und also nicht, wie allgemein üblich, den Dampf direct auf
                              									die Rüben einwirken lässt. Die Gefässe sind in Batterien aufgestellt und mit
                              									einander verbunden. Der Dampf wird in die Doppelwandungen des ersten Gefässes
                              									eingelassen und strömt durch die anderen in gleicher Weise weiter; das Condenswasser
                              									wird schliesslich durch einen Condenstopf zum Speisegefäss des Kessels geleitet. Die
                              									unter Luftleere gekochten Rüben geben einen hellen, rein schmeckenden Syrup von
                              									schöner Qualität und aromatischem Geschmack. (Das Patentamt erkennt also die
                              									erstmalige Anwendung des Vacuumkochprocesses zum Abdampfen irgend einer Masse als
                              									Erfindung an.)
                           
                           Messerkasten für Schnitzelmaschinen von J. F. Lehnartz (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83119 vom 7. März
                              									1894 ab). Die Messerkasten der Schnitzelmaschinen sind im Allgemeinen so
                              									eingerichtet, dass die Messer auf den feststehenden Messersitz geschraubt werden und
                              									die Schnitzelstärke durch die Messervorlage, die in wagerechter und senkrechter
                              									Richtung verstellbar ist, geregelt wird. Die vorliegende Erfindung bezweckt, die
                              									Messer in den Messerkasten von den Vorlagen unabhängig zu machen, so dass diese
                              									überflüssig werden und fortfallen können. Die Messerkasten für Schnitzelmaschinen
                              									sind dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Messersitze mit den Messern
                              									unabhängig vom Messerrahmen angeordnet sind und in senkrechter Richtung in dem
                              									Rahmen durch Schrauben zu der gegenüberliegenden Kante der Schnitzelscheibe
                              									eingestellt werden können, so dass diese Kante den Messern als Vorlage dient.
                           Berieselungsverdampfapparat von E. Passburg (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83529 vom 6. Februar 1894 ab). Der
                              									Berieselungsverdampfapparat ist dadurch gekennzeichnet, dass an den beiderseitigen
                              									berieselten, senkrecht oder schräg gestellten Heizflächen unten mit
                              									Ausflussöffnungen versehene Auffangrinnen angeordnet sind, zum Zwecke, das
                              									Herabrieseln der zu verdampfenden Flüssigkeit zu verlangsamen und verspritzte Theile
                              									derselben aufzufangen.
                           Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und
                                 										Melasse von F. V. Friedrichsen (D. R. P. Kl.
                              									53 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895). Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
                              									eines Viehfutters auf Grund des conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut.
                              									Der Futterstoff wird in der Weise hergestellt, dass man dem Blut eine passende Menge
                              									(etwa 25 Proc. hat sich zweckmässig erwiesen) Melasse zusetzt und diese Mischung von
                              									einem oder mehreren der gewöhnlich im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen
                              									lässt, worauf das Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen
                              									oder grobem Pulver gebracht wird. Die Menge der hinzugesetzten Futterstoffe kann in
                              									der Weise gewählt werden, dass das fertige Product Stickstoff, Fett und
                              									Kohlenhydrate in passendem Verhältniss enthält.
                           Rübenerntemaschine mit Putzvorrichtung von V. Suchanek (D. R. P. Kl. 45 Nr. 83884 vom 26. Januar
                              									1895 ab). Vorliegende Erfindung bezweckt die Herstellung einer Maschine, welche
                              									ausser der Arbeit des Aushebens und Köpfens der Zuckerrüben auch das Putzen
                              									vornimmt, indem sie die Rüben einer Putzvorrichtung zuführt, in welcher dieselben
                              									von dem anhaftenden Erdreich gereinigt und von allen Neben wurzeln befreit werden.
                              									Diese Vorrichtung besteht aus einem durchbrochenen Cylinder, in dessen Innerem eine
                              									Bürste entgegengesetzt und schneller als der Cylinder rotirt. Durch die
                              									entgegengesetzte Drehung von Cylinder und Bürste erfolgt die Reinigung der
                              									eingeführten. Rüben.
                           
                              Theilweise
                                 									Nichtigkeitserklärung.
                              
                           Die Ansprüche 10 und 12 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patentes Kl. 89 Nr. 33190,
                              									betreffend: „Krystallisationsverfahren und Apparate
                                    											besonders für Zucker“, sind durch rechtskräftige Entscheidung des
                              									kaiserl. Patentamts vom 2. März 1895 für nichtig erklärt und durch folgenden
                              									Anspruch ersetzt:
                           Anspruch 10: Das Auskrystallisiren
                              									von Lösungen bei der Krystallisation in Bewegung, dadurch gekennzeichnet, dass in
                              									die concentrirte Lösung im Sättigungsmoment reichliche Mengen warmer oder
                              									angewärmter loser Zuckerkrystalle eingebracht, und dass durch Fortführung der
                              									Bewegung auf mechanischem Wege (durch Rührwerke oder Bewegung der Gefässe) die
                              									Zuckerkrystalle stets mit neuen Theilen der Flüssigkeit in Berührung gebracht
                              									werden, zu dem Zwecke, dass nur die Zuckerkrystalle wachsen.
                           Die Ansprüche 1 und 3 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patents Kl. 89 Nr. 39957, betreffend:
                              										„Krystallisationsverfahren und Apparate besonders für Zucker“, sind durch
                              									dieselbe Entscheidung für nichtig erklärt und durch folgende Ansprüche ersetzt:
                           Anspruch 1: Bei dem durch Anspruch 10
                              									des Hauptpatents geschützten Verfahren der Ersatz der Zusatzkrystalle durch
                              									auskrystallisirte Füllmasse.
                           Anspruch 2: Abänderungen des durch
                              									Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens darin, dass: a) von einem
                              									fertigen Sude ein Theil in ein neben dem Vacuum stehendes Reservoir abgezogen wird,
                              									um einem folgenden Sude zugezogen zu werden; b) zum continuirlichen Verkochen auf
                              									Korn nach dem Fertigkochen ½ bis ¼ des Sudes der Füllmasse im Vacuum gelassen und zu
                              									demselben frisch zugezogen wird.
                           Anspruch 3: Abänderung des durch
                              									Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens dahin, dass zum continuirlichen
                              									Auskrystallisiren von blank gekochten Säften nach dem Auskrystallisiren des Zuckers
                              									ein Theil derselben im Saftreservoir gelassen und zu demselben neuer Saft
                              									hinzugefügt wird.
                           Neuerungen an Filterpressen von A. Schaper (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3365 vom 9. September
                              									1895). Vorliegende Erfindung bezweckt eine Neuerung an Filterpressen mit mehreren
                              									Kammern, bei welchen das Filtrirmaterial angeschwemmt wird. Die Neuerung ist 1)
                              									gekennzeichnet durch die Anordnung eines gleichzeitig zur Einführung der das
                              									anzuschwemmende Filtrirmaterial enthaltenden Flüssigkeit dienenden, zwischen dem
                              									Zuleitungsrohr und dem von einer Pumpe kommenden Speiserohr eingeschalteten
                              									Windkessels zum Zwecke, die Presse mittels einer Pumpe unter Vermeidung von eine
                              									Beschädigung des Filterbelages verursachenden Stössen speisen zu können. 2) In
                              									Verbindung mit der durch Anspruch 1 gekennzeichneten Neuerung die Anordnung eines
                              									mit dem Windkessel zu verbindenden, in die Trübkammern mündenden Luftkanals, sowie
                              									die Anordnung eines zweiten Abflusskanals für die Reinkammern zum Zwecke, mittels
                              									Luftdruck die Flüssigkeit durch den Filterbelag in die Reinkammern hinüber zu
                              									drücken und aus diesen ableiten zu können.
                           Neuerungen an Rübenwaschmaschinen von A. Jangel (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4143
                              									vom 5. Juni 1895). Die Erfindung bezieht sich darauf, bei Rübenwaschmaschinen eine
                              									möglichst sorgfältige Reinigung der Rüben bei geringem Wasserverbrauch zu erzielen.
                              									Bei dieser Waschmaschine wird nicht die ganze Wassermenge auf einmal erneuert,
                              									sondern es geschieht dies nach und nach; von Zeit zu Zeit wird immer ein gewisser
                              									Theil des verbrauchten Wassers abgelassen. Eine besondere Vorrichtung zum Fangen von
                              									schweren Beimengungen (Steine, Eisenstücke u.s.w.) ermöglicht, dass die
                              									aufgefangenen Beimengungen während der Arbeit ohne Wasserverlust aus der Maschine
                              									entfernt werden können.
                           Trockenhorden zum Trocknen von Zuckerstangen und -platten bei
                                 										der Würfelzuckerfabrikation von der Maschinenfabrik
                                 										Brüder Perner in Elbe-Teinitz (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4147
                              									vom 10. August 1895). Die Trockenhorden bestehen aus einem gewellten gegitterten
                              									oder mit entsprechenden Erhabenheiten und Vertiefungen event. auch Oeffnungen
                              									versehenen Boden, welcher mit seitlichen Wänden versteift und in den Ecken mit vier
                              									gleich hohen, daran befestigten Winkeln oder Säulchen behufs Schlichtbarkeit
                              									versehen ist. Die Trockenhorden werden verzinkt, verzinnt, lackirt, mit Farbe oder
                              									mit anderen Schutzmitteln angestrichen. Vortheile: verhältnissmässig grosse
                              									Dauerhaftigkeit, Festigkeit, Reinheit bei der Arbeit, hoher Luftzutritt zum
                              									Trockenobject und eminente Schlichtbarkeit.
                           Neuerungen in der Bearbeitung von Füllmassen von der Société Le Sucre et La Melasse in Paris
                              									(Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4315 vom 30. Juli 1895). Zweck der Erfindung
                              									ist die unmittelbare Trennung des Zuckers und des Syrups und zwar auf einfache
                              									Weise, ohne Anwendung specieller chemischer Agentien und kostspieliger
                              									Installationen. Das Wesen des Verfahrens besteht einerseits in der rationellen
                              									Regelung der Zusammensetzung der Füllmassen, so dass die die Krystalle umgebende
                              									Flüssigkeit Melasse (Syrup) ist, und andererseits in der Behandlung dieser
                              									Füllmassen nach ihrem Austritt aus dem Kochapparat zwecks leichter Trennung der
                              									Krystalle vom Syrup. Die Operation gliedert sich in zwei Theile und zwar 1) in die
                              									Einführung einer je nach der Zusammensetzung der Füllmassen berechneten Menge Syrup
                              									und darauf folgendes Eindampfen, wodurch der Reinheitscoëfficient der die
                              									Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit so weit sinkt, dass aus derselben kein Zucker
                              									mehr auskrystallisiren kann, und 2) in den Zusatz einer bestimmten Wassermenge zu
                              									der nach 1) behandelten Füllmasse, welcher Zusatz nach der erfolgten Abkühlung
                              									dieser Füllmasse erfolgt und den Zweck hat, die in Folge der Abkühlung
                              									ausgeschiedenen Zuckerkrystalle und Unreinlichkeiten (?) aufzulösen und die Masse in
                              									einen für das Centrifugiren geeigneten Zustand zu bringen, ohne den
                              									Reinheitscoëfficienten der die Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit zu ändern.
                              									(Die praktische Ausführbarkeit dieses Verfahrens ist wohl erst zu beweisen.)
                           Vacuumapparat mit Stufenheizung von A. Forstreuter (Oesterreichisches Privilegium Nr.
                              									45/4506 vom 8. November 1895; siehe auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 79125 vom 18. Februar
                              									1894 ab). Um Betriebsunsicherheiten zu vermeiden und beliebige Flüssigkeiten bis zur
                              									Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die
                              									Krystallisationspumpe einzudampfen, wird in dem Vacuumapparat ein Heizsystem
                              									eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder Rohrschlangen
                              									besteht, die entweder in im Inneren des Apparates liegende Centralcylinder ein- und
                              									ausmünden, oder aussen am Umfange des Apparates Dampfzuleitung und -ableitung durch
                              									Cylinder haben, in welcher Kolben derart eingestellt werden können, dass mit Zunahme
                              									der Flüssigkeitshöhe immer frische Wärme mit frischer Heizfläche an die
                              									fortschreitende Flüssigkeit heranlangt.
                           Ausserdem wurden in der Zeit vom 15. September bis 12. December 1895 im
                              									Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsministeriums nachstehende, die Zuckerindustrie
                              									betreffende Privilegien registrirt:
                           Rübendämpfgefäss von W.
                                 										Strohe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3935 vom 26. August 1895).
                           Neuerung in der Herstellung von Raffinadezucker in den
                                 										Centrifugen, System Šimek-Šebek, von der Prager Maschinenbau-Actiengesellschaft in Prag
                              									(Oesterreichisches Privilegium vom 2. August 1895, Beschreibung geheim).
                           Neuerungen im Verfahren zur Herstellung von Invertzucker
                              									von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 19. Juli
                              									1895, Beschreibung geheim).
                           Verfahren und Apparat, um den Syrup der Nachproducte in
                                 										Abfluss zu bringen, von W. Lauke
                              									(Oesterreichisches Privilegium vom 21. Juni 1895, Beschreibung geheim; siehe
                              									auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 81299 vom 12. Mai 1894).
                           Verbessertes Diffusionsverfahren von J. TurkiewitschChemiker-Zeitung, 1895 XIX S. 2299.
                              									(Russisches Privilegium Nr. 264 vom 31. December 1893). Zur Diffusion werden
                              									besonders dünne Rübenschnitzel verwendet. Damit die Schnitzel nicht zu dicht auf
                              									einander fallen und die Maschen der Siebböden nicht verstopfen, sind in den
                              									Diffuseuren zwei Ketten senkrecht zu einander angebracht; ausserdem aber wird jede
                              									gewöhnliche Diffusionsbatterie in zwei, auch mehr, selbständige Batterien mit
                              									entsprechend verringerter Gliederzahl getrennt. Die Arbeit geschieht auf diese
                              									Weise, dass stets abwechselnd ein Diffuseur von der einen und ein Diffuseur von der
                              									zweiten Batterie geladen, mit Wasser bezieh. Diffusionssaft gefüllt wird u.s.w., so
                              									dass die Flüssigkeit mit den Rübenschnitzeln in jedem einzelnen Diffuseur länger in
                              									Berührung bleibt, als bei Verbindung sämmtlicher Diffuseure in eine einzige
                              									Batterie. Während in gewöhnlichen Diffuseuren die Rübenschnitzel stets sehr dicht
                              									zusammengeballt sind und das Wasser die ganze Masse nicht durchdringen kann, sondern
                              									sich meistentheils durch die lockeren Stellen nahe an den Wänden einen Weg
                              									verschafft und die Mitte ungenügend ausgelaugt bleibt, hindert hier das
                              									Vorhandensein der Ketten ein derart dichtes Zusammenfallen und bewirkt eine bessere
                              									Entzuckerung der lockeren Schnitzel. Die Ketten verhindern auch das Aufschwimmen der
                              									Schnitzel in dem Falle, wenn die Dichte des Saftes dem specifischen Gewichte der
                              									Schnitzel nahe kommt. Durch Verwendung besonders dünner Rübenschnitzel wird die
                              									Berührungsfläche der Schnitzel mit der Flüssigkeit vergrössert, die Dialyse
                              									erleichtert. Die Maschen der unteren Siebe in den Diffuseuren müssen dabei nicht
                              									über 5 mm gross sein, der Druck soll nicht über 1 at steigen, die Temperatur des in
                              									die Batterie zufliessenden Wassers bloss 37 bis 47° erreichen. Die Temperatur des
                              									die Batterie verlassenden Saftes beträgt 25 bis 31° und die Diffusionstemperatur
                              									75°. Durch die beschriebene Erleichterung der Diffusion kann also derselbe Grad der
                              									Entzuckerung der Rüben mit kleinerer Wassermenge erzielt werden, was sowohl eine
                              									Ersparniss an Brennmaterial, als auch an Arbeitskraft nach sich führt.
                           Die Chemiker-Zeitung bemerkt zu dieser Erfindung ganz
                              									richtig, dass dieselbe längst bekannt ist und ausgeführt wird, so dass von einer
                              									Neuheit keine Rede sein kann.
                           
                        
                           B. Rohrzuckerfabrikation.
                           Die Beschaffenheit der Halme und Knoten des
                                 											Zuckerrohres.Bulletin de l'Association des chimistes,
                                       												1895 Bd. 13 S. 362, siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S. 350.
                              									Die Knoten des Zuckerrohres besitzen eine andere Zusammensetzung als die
                              									Zwischenknotenstücke oder die eigentlichen Halme. Die Zwischenknotenstücke enthalten
                              									viel mehr reducirende Zuckerarten, dagegen weniger organischen Nichtzucker, wie
                              									Cellulose, Hemicellulosen und Gummiarten, Amide und Albuminate. Der Knotensaft
                              									besitzt eine geringere Reinheit als der Halmsaft (etwa 10 Proc.) und nimmt bei
                              									Vegetationsschädigungen des Rohres rapid ab, indem grosse Mengen von reducirenden
                              									Zuckerarten entstehen. Vermuthlich kommt den Knoten für das junge, noch schwache und
                              									wenig bewurzelte Pflanzenrohr dieselbe Function zu, wie bei blühenden Pflanzen dem Samen, d.h.
                              									sie gewähren dem sich entwickelnden Individuum die erste Nahrung; der Zucker der
                              									Halme kann hierbei allerdings ergänzend mitwirken. Da das reife Zuckerrohr Stärke
                              									nicht enthält, hat man den Traubenzucker als erstes sichtbares Assimilationsproduct
                              									anzusehen, und es stimmt hiermit überein, dass die obersten, also jüngsten und
                              									wachsenden Theile des Rohres am reichsten an reducirendem Zucker sind.
                           Einige Nichtzuckerbestandtheile des Zuckerrohrsaftes.
                              									Nach den Untersuchungen von MaxwellBulletin de
                                          													l'Association des chimistes, 1895 Bd. 13 S. 371, und Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S.
                                       												359. werden durch Alkohol aus dem nach der Coagulation
                              									des Eiweisses eingedampften Rohrsafte erhebliche Mengen von „Gummi“ gefällt,
                              									das durch verdünnte Säuren theilweise leicht, theilweise schwierig angegriffen wird
                              									und bei der Hydrolyse verschiedene Zucker (Hexosen und Pentosen) liefert, von denen
                              									nur der Traubenzucker krystallisirt erhalten wurde; es handelt sich vermuthlich um
                              									Cellulosegummi (Hemicellulose). Auf 100 Th. Trockensubstanz des Saftes sind 1,2 bis
                              									1,3 Proc. stickstoffhaltige Stoffe vorhanden, von denen nur 0,3 bis 0,4 Proc.
                              									Eiweisskörper (und zwar nur theilweise durch Aufkochen coagulirbare), etwa 0,9 Proc.
                              									aber Amide und Amidosäuren sind. Aus den jungen Trieben des Rohres konnte ebenfalls
                              									Asparagin (krystallisirt) und Asparaginsäure gewonnen werden.
                           MaxwellSugar Cane, 1895 XXVII S. 575, durch Centralblatt für die Zuckerindustrie der
                                          													Welt, 1895 IV S. 258. hat auch die Wirksamkeit
                              									der bei der Scheidung der Rohrsäfte benutzten Agentien,
                              									schweflige Säure, saures Kalkphosphat und Kalk, einer Untersuchung unterworfen.
                              									Schweflige Säure, als Gas in den Saft geleitet, erhöht dessen Dichte bei mässiger
                              									Bleichung und Gerinnung um etwa 0,3° Bx. Die Inversion ist in der Kälte gering, in
                              									der Wärme jedoch, z.B. schon bei 60° C., sehr beträchtlich; ebenso wird auch heisser
                              									Dicksaft, wenn die Säure bis zu guter Bleichung eingeleitet wird, stark invertirt.
                              									Saures Kalkphosphat hat bei gleicher Acidität etwa die gleiche Inversionskraft wie
                              									schweflige Säure, scheint demnach stärker zu invertiren als freie Phosphorsäure.
                              									Schweflige Säure wirkt ferner viel stärker antiseptisch als andere Säuren. Beide
                              									Scheidemittel fällen die Eiweisskörper des Saftes, schweflige Säure erst, wenn ein
                              									beträchtliches Quantum absorbirt ist. Gummi- oder Pectinkörper werden durch keines
                              									der beiden Mittel gefällt, wohl aber durch Kalk in der Hitze; durch letzteren wird
                              									auch der grösste Theil der Eiweisskörper ausgeschieden. In Folge der invertirenden
                              									Eigenschaften der sauren Agentien darf der Saft mit ihnen nur in der Kälte behandelt
                              									und muss vor dem Erhitzen mit Kalk genau neutralisirt werden. Dabei gibt Phosphat
                              									einen grösseren Reinigungseffect als schweflige Säure. Gut ist die Wirkung auch,
                              									wenn man den Saft zunächst mit Kalk deutlich alkalisch macht, erhitzt und dann mit
                              									Phosphat neutralisirt. Doch ist es in diesem Falle zu empfehlen, bis zu schwach
                              									saurer Reaction zu gehen, da sonst viel Kalk in organischer Bindung im Saft
                              									verbleibt; die durch den geringen Ueberschuss an Phosphat in Freiheit gesetzten
                              									organischen Säuren sollen nur schwach invertirend wirken.
                           Die bleichende Wirkung der schwefligen Säure auf den Farbstoff des Saftes besteht nur
                              									in saurer Lösung; nach der Neutralisation sind die mit Phosphat behandelten
                              									Säfte gewöhnlich besser in der Farbe, weil es die Pigmente ausfällt, wie sich
                              										Maxwell an Lösungen reiner Farbstoffe, darunter
                              									auch den grünen (Chlorophyll) und gelben Farbstoff des Zuckerrohres, überzeugte.
                              									Dagegen hat schweflige Säure eine stark bleichende Wirkung auf karamelartige
                              									Producte.
                           Die mit schwefliger Säure behandelten und dann neutralisirten Säfte werden während
                              									der Verarbeitung wieder sauer und in Folge dessen auch heller. Es beruht dies
                              									jedenfalls auf der Zersetzung der Glukose durch im Saft gelösten schwefligsauren
                              									Kalk.
                           Die in Louisiana übliche Scheidungsarbeit wird nach J. B. WilkinsonLouisiana Planter, 1895 XV S. 283, durch
                                       													Centralblatt für die Zuckerindustrie der
                                          													Welt, 1895 IV S. 258. nicht in rationeller
                              									Weise durchgeführt, wodurch nach seiner Ansicht die Qualität des erzeugten Zuckers
                              									beeinträchtigt wird. Zunächst wird dadurch, dass der Saft während der Scheidung
                              									gekocht wird, der sich oben absondernde Schaum, der namentlich die Eiweisskörper
                              									enthält, fortwährend aufgerührt, so dass feine Theilchen desselben im Safte schweben
                              									bleiben und dem Abschäumen entgehen. Bei der darauf folgenden Operation der
                              										„Füllung“, des Absetzenlassens, bemängelt Wilkinson, dass die darauf verwandte Zeit völlig ungenügend ist, dass die
                              									aufgerührten Partikel des beim Kochen nach oben gestiegenen Schaumes sich nur sehr
                              									schwer oder überhaupt nicht absetzen und dass der Saft beim Stehen in offenen
                              									Absatzkästen leicht von Fermenten inficirt wird, die ihn in Gährung versetzen. Zur
                              									Vermeidung dieser Uebelstände empfiehlt Wilkinson, den
                              									Saft bei der Scheidung in geschlossenen Gefässen unter 1 at Druck zu erhitzen, wobei
                              									durch den Ausschluss der Luft die Gährung verhindert, durch die hohe Temperatur
                              									vorhandene Fermente zerstört und die Eiweisskörper zum vollständigen Gerinnen
                              									gebracht werden sollen, während durch den Ruhezustand des Saftes während der Fällung
                              									das Niedersinken der Niederschläge befördert wird, wozu auch die nöthige Zeit
                              									gelassen werden darf, da die Luft ausgeschlossen und der Saft über
                              									Gährungstemperatur beliebig lang erhalten werden kann. Den Einfluss der hohen
                              									Temperatur auf den Zucker und namentlich auf die Glukose lässt Wilkinson leider unberücksichtigt.
                           Auch W. Kirchhoff und F.
                                 											ThieleChemiker-Zeitung, 1895 XIX S.
                                       											1830. weisen hin, dass man über wesentliche Fortschritte in
                              										der Saftreinigung in Louisiana nicht berichten
                              									kann. Die meisten Fabriken arbeiten nach dem alten und unrationellen Verfahren,
                              									ebenso steht auch die chemische Controle auf einer sehr niederen Stufe. Eine neue
                              									Methode wurde während der letzten Campagne auf zwei Plantagen versucht. Es ist dies
                              									die Methode der Ueberhitzung des gekalkten Rohsaftes unter Druck. Der gekalkte
                              									Rohsaft wird unter einem Druck von 50 Pfund auf den Quadratzoll durch einen dem
                              									sogen. „Yaryan“ ähnlichen Apparat gepumpt, der durch Dampf stetig auf der
                              									Temperatur von 172° C. gehalten wird. Die Durchlaufsgeschwindigkeit beträgt ungefähr
                              									1 bis 2 Minuten. Der dem Apparate entströmende Saft soll seine Unreinlichkeiten
                              									bedeutend schneller absetzen, so dass continuirliche Absatzgefässe angewendet werden
                              									können. Die nach unten konisch zulaufenden Gefässe stehen am Boden mit einer
                              									Filterpresse in Verbindung und besitzen am oberen Ende ein Ueberlaufrohr. Der Saft
                              										wird
                              									continuirlich in dieselben abgelassen und fliesst als klare Flüssigkeit ab, während
                              									sich ansammelnde Niederschläge von Zeit zu Zeit durch die Filterpresse gepumpt
                              									werden.
                           Eine chemische Erklärung dieses Verfahrens fehlt noch; dasselbe hat sich übrigens auf
                              									einer Plantage nicht bewährt, die zweite Plantage setzt die Versuche noch weiter
                              									fort. Einer Behandlung des Rohrzuckersaftes nach Art des Rübensaftes, mit Kalk und
                              									Kohlensäure, stehen die Pflanzer entschieden entgegen, da sie behaupten, dass durch
                              									diese Behandlung der Saft zum Verkochen ungeeignet wird und keinen guten Zucker mehr
                              									liefert.
                           Der nordamerikanischen Ahornzuckerindustrie steht nach
                              									den Mittheilungen von W. MayWochenschrift des
                                          													Centralvereins für Rübenzuckerindustrie in der
                                          													österreichisch-ungarischen Monarchie 1895 XXXIII S.
                                       											672., ganz entgegengesetzt der vielverbreiteten Meinung,
                              									noch eine grosse Zukunft bevor, ja es ist sogar, wie seine Ausführungen zu beweisen
                              									suchen, die Einführung dieser Industrie in Europa nur mehr eine Frage der Zeit. Der
                              									Zuckerahorn kommt in ganz Nordamerika östlich vom Missouri und nördlich fast bis zur
                              									Nordgrenze der Provinz Quebec vor und liefert eines der geschätztesten Werk- und
                              									Brennhölzer, dabei nimmt er einen hohen Rang als Allee- und Zierbaum ein. Der
                              									Zuckerahorn lieferte im J. 1880 in seinem Verbreitungsgebiet 31000000 k Zucker, also
                              									eine Zahl, über die man nicht so einfach hinweggehen kann. Wenn der Baum nicht vor
                              									seinem zwanzigsten Jahre und in richtiger Weise angezapft wird, dann beeinträchtigt
                              									die jährliche Safternte die Entwickelung des Baumes in keiner Weise, noch kürzt sie
                              									sein Leben ab. Da der Ahorn keine Culturkosten verursacht, so ist die Zuckerernte
                              									nahezu als reiner Nebengewinn der Cultur eines werthvollen Waldbaumes zu betrachten.
                              									Nach den Untersuchungen von Wiley enthält der Saft 1,95
                              									bis 3,5 Proc. Rohrzucker, geringe Mengen von Eiweisstoffen und Apfelsäure, keine
                              									Stärke und 0,146 Proc. Asche. Der geeignete und bevorzugte Standort des Ahorns ist
                              									ein trockenes Berggehänge; der Boden soll nicht zu seicht, dagegen aber kiesig und
                              									kalkreich sein, nothwendig ist ein starker Kaligehalt. Früher hat man vier Fünftel
                              									der exportirten Potasche aus dem Holze des Zuckerahorns gewonnen. Eine befriedigende
                              									Zuckerernte darf nur von lichten Wäldern, auf sonnigen Hängen oder von
                              									einzelstehenden Gruppen, eine noch bessere von Freilandsbäumen erwartet werden. Zur
                              									Zuckerbildung ist Frost von höchster Wichtigkeit; wo kein Frost auftritt, gibt es
                              									keinen Ahornzucker. Je kälter und trockener der vorhandene Winter war, desto
                              									ertragreicher sind die Ahornbäume. Einen ähnlichen Einfluss übt die Witterung zur
                              									Erntezeit aus und wirken schroffe Temperaturwechsel günstig. Die gelegenste Zeit zur
                              									Ernte ist, wenn der Boden noch mit einer Eis- und Schneekruste bedeckt ist, die
                              									Temperatur Nachts unter den Gefrierpunkt fällt, die Tage aber behaglich warm sind,
                              									also in Amerika von Anfang bis Ende März. Die Erntezeit dauert im Durchschnitt 30
                              									Tage. Die Ernte wird eingeleitet mit der Errichtung eines Bretterschuppens zur
                              									Aufnahme des Kessels und der nöthigen Gefässe. Da der Saft möglichst rasch
                              									eingedampft werden muss, so ist die Einkochung im Walde nothwendig. Eine nicht
                              									minder wichtige Bedingung ist die peinlichste Reinhaltung aller zur Verwendung
                              									kommenden Gefässe.
                           Etwa 50 bis 75 cm über dem Boden werden mit einem Bohrer von 1,5 cm Durchmesser
                              									die Löcher gebohrt. Man bohrt nicht tiefer als 2,5 cm in den Splint und niemals an
                              									der Stelle eines alten Zapfloches. In das Zapfloch wird eine genau passende
                              									Zinnröhre gesteckt von etwa 20 cm Länge, mit einem metallenen Haken, an welchen der
                              									zum Auffangen des Saftes dienende kleine Zinneimer gehängt wird. Der Saft wurde
                              									früher allgemein in dem gewöhnlichen Kupferkessel eingedampft, der aber gegenwärtig
                              									fast vollständig von der Cook'schen Pfanne verdrängt
                              									ist. Der Saft braucht nicht mit Kalkwasser versetzt zu werden, weil sein Säuregehalt
                              									viel zu geringfügig ist, um schädlich wirken zu können, und weil ferner er stärker
                              									eingedampft werden muss, wenn er Zucker auskrystallisiren soll. Wenn einige Tropfen
                              									des Saftes zwischen den Fingern eine grobkörnige Beschaffenheit erkennen lassen, so
                              									wird der Saft in die Formen gegossen, in welchen er, an einen warmen Ort gestellt,
                              									in 12 Stunden krystallisirt. Die Formen sind gewöhnlich von Zinn; zuweilen sind sie
                              									zuckerhutähnlich, etwa 10 k Zucker fassend, viel häufiger aber flach wie eine
                              									Kuchenform, mit Scheidewänden, so abgemessen, dass 12 Zuckerstücke annähernd 1 k
                              									wiegen. Diese Formen sind am Boden fein durchlöchert, um der Melasse Abzug zu
                              									gewähren. Durchschnittlich wird 1 k Zucker von 48 bis 56 l Saft gewonnen. In Vermont
                              									wird der Ahornzucker in Messingkannen verpackt, die genau 1 Gallone (3,6 l) und ½
                              									Gallone fassen. Hochfeiner Syrup wird in Messingflaschen gefüllt, die 1 Quart (0,9
                              									l) fassen und sorgfältig gelöthet sind, damit der Syrup nicht auskrystallisirt.
                           Aus allen seinen Darlegungen schliesst May, dass eine
                              									Cultur des Zuckerahorns an dazu geeigneten Stellen in Europa zweifellos
                              									befriedigende Resultate liefern dürfte.
                           
                        
                           C. Gesetzgebung.
                           
                              Belgien.
                              
                           Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 12. September
                              									1895 Art. 1: Die Höhe der Steuer und der Abgabe, welche durch den Art. 1 der königl.
                              									Verfügung vom 3. Juni 1890 festgesetzt ist, wird, soweit es Raffinade in Broten und
                              									Stücken betrifft, auf 51,13 Francs für 100 k festgesetzt. Art. 2: Der Steuerzuschlag
                              									zu dem Betrage des Einfuhrzolles und der Verbrauchssteuer, denen die fremden Zucker
                              									unterworfen sind und welcher durch den Art. 2 des Gesetzes vom 26. April 1887 auf 15
                              									Proc. festgesetzt war, ist auf 10 Proc. ermässigt. Art. 3: Die Verfügung hat mit 1.
                              									October 1895 in Kraft zu treten.
                           
                              Frankreich.
                              
                           Zeitweilige Zulassung von Melassen. Die Verfügung vom
                              									31. Juli 1895 gibt die Bedingungen an, unter welchen die Verwaltung der zeitweiligen
                              									Zulassung für Melassen, welche zur Erzeugung von zum Export bestimmtem Alkohol
                              									verwendet werden, fungiren soll.
                           
                              Grossbritannien.
                              
                           Ein kanadisches Gesetz vom 22. Juli 1895 verfügt Aenderungen
                                 										im kanadischen Zolltarif in Bezug auf Zucker, Stärkeoder Traubenzucker,
                              									Stärke- und Maissyrup, Kandis, Zuckerwerk, kandirte Schalen und Melasse.
                           
                              Italien.
                              
                           Ein Finanzgesetz vom 8. August 1895 bestimmt Aenderungen im
                                 										Zolltarif und in den Abgaben von Zucker. Die innere Abgabe von der
                              									Zuckerfabrikation wird auf 70,15 Lire für je 100 k Zucker erster Klasse und auf
                              									67,20 Lire für je 100 k Zucker der zweiten Klasse festgesetzt. Wenn die Rohstoffe,
                              									die zur Fabrikation des Zuckers dienen, nicht der einheimischen Landwirthschaft
                              									entstammen, so tritt für die Finanzverwaltung die in Art. 1 des Gesetzes vom 15.
                              									Juli 1883, Nr. 1501 Serie 3, den Fabrikanten inländischen Zuckers gewährte Befugniss
                              									in Kraft, die Abgabe von der Menge des wirklich fabricirten Zuckers zu
                              									entrichten.
                           Ein italienisches Gesetz vom 8. August 1895 verfügt behufs zeitweiliger zollfreier Einfuhr von Zucker zum Raffiniren Folgendes:
                              									Raffinirter Zucker und Melasse, welche gemäss den Bestimmungen in Kap. I Tit. II des
                              									durch königl. Verordnung vom 2. Februar 1890, Nr. 6622 Serie 3, bestätigten Regulativs über die
                              									zeitweilige Ein- und Ausfuhr durch Verarbeitung von auf Zeit eingeführtem Rohzucker
                              									gewonnen worden sind, gelten auch dann als wieder ausgeführt, wenn sie als
                              									ausländische Waaren in ein Zoll- oder Freilager gebracht worden sind. Die Bestimmung
                              									in der Anmerkung zu Nr. 12 des Zolltarifs findet Anwendung auf rohe Melasse aus
                              									Raffinerien, in welchen auf Zeit eingeführter Zucker verarbeitet wird.
                           
                              Spanien.
                              
                           Prämien für die Ausfuhr von Zucker. Anlage 17 der
                              									spanischen Zollordnung vom 15. October 1894 enthält in Theil I folgende
                              									Bestimmungen: Wer auf der Halbinsel raffinirten Zucker in das Ausland ausführt oder
                              									nachweist, dass derselbe aus Rohrzucker oder Zuckerrohrsaft hergestellt ist, die in
                              									den spanischen überseeischen Provinzen und Besitzungen producirt sind und von dort
                              									herstammen, kann verlangen, dass ihm die für die Rohstoffe bezahlten Zollgebühren
                              									mit einem Zuschlage von 20 Proc. für Schwund und Hafengebühren rückvergütet
                              									werden.
                           Die Verordnung enthält dann weiter die für die Exporteure gültigen Vorschriften.
                           perA. Stift (Wien).