| Titel: | Sicherung gegen Wassersgefahr auf See. | 
| Fundstelle: | Band 300, Jahrgang 1896, S. 7 | 
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                        Sicherung gegen Wassersgefahr auf
                           								See.
                        Mit Abbildungen.
                        Sicherung gegen Wassersgefahr auf See.
                        
                     
                        
                           Selbsttragende Fahrzeuge, welche entweder in Folge des specifisch leichten
                              									Constructionsmaterials oder wegen der Ladung auch bei Havarien schwimmen, sind
                              									Ausnahmen; sie kommen unter den heutigen Verhältnissen für Personenbeförderung nicht
                              									in Betracht. Die Seefahrer der Jetztzeit sind nur im Stande, ihren Zweck zu
                              									erfüllen, wenn ihr Rumpf geeignet ist, eine genügende Wassermasse zu verdrängen und
                              									an deren Stelle eine entsprechende Luftmenge zu halten. Das Eindringen von Wasser in
                              									den Schiffsraum beschränkt bezieh. behebt die Schwimmfähigkeit der Schiffe; es ist
                              									deshalb während einer Reise unablässig zu beobachten, ob nicht Wasser einsickert,
                              									und zu verhindern, dass bei Unglücksfällen so viel Raum, oder gar mehr, überflutet
                              									werden könne, als der verbleibende trockene Bootskörper noch zu tragen vermag.
                           
                        
                           1) Peilen.
                           Durch das Peilen vergewissert man sich, ob und in welchem Maasse das am Boden des
                              									Schiffes sich ansammelnde Wasser, das Bilgewasser, angewachsen ist. Peilungen sind
                              									in bestimmten Zeiträumen selbst bei anscheinend tadellos laufenden Fahrzeugen
                              									vorzunehmen, da man dadurch auf Zufälligkeiten, wie Undichtwerden der Bodenventile,
                              									der Beplankung o. dgl., aufmerksam wird, die man sonst in gefahrvoller Grösse
                              									wahrzunehmen vermöchte. Aber auch dann, wenn eine Mannschaft bereits mit
                              									Wassersnoth zu kämpfen hat, eine Anzahl Pumpen zur Herausschaffung der eindringenden
                              									See bereits in Thätigkeit ist, gibt die Peilung einen Anhalt dafür, ob die in
                              									Anspruch genommenen Pumpenkräfte zur Bewältigung der Wassermassen genügen und der
                              									Rest ruhen könne, oder ob noch mehr Reserven allein für Pumpen erforderlich
                              									seien.
                           Zum Messen des Bilgewasserstandes bediente man sich früher der Pumpenrohre, die ja
                              									bis zum Boden hinabführen; man entfernte zuvor die Bodenventile der Pumpen und
                              									senkte das Messinstrument hinab. Dass solche Einrichtungen nicht unserer Zeit
                              									entsprechen, ist ersichtlich; eine Pumpe darf nicht ausser Betrieb gesetzt werden
                              									müssen, wenn die Peilung vorgenommen wird. Die Schnelldampfer Hannover und Frankfurt
                              									haben deshalb gleich beim Neubau besondere senkrechte Peilrohre erhalten, welche vom
                              									Hauptdeck bis auf den Schiffsboden führen und oben in Deckverschraubungen endigen.
                              									Jetzt sind alle Dampfer mit solchen Rohren ausgerüstet. Zum Messen benutzt man den
                              									Peilstock: einen eisernen Maasstab an einer Schnur, der durch das Rohr hinabgesenkt
                              									wird und an dessen benetztem Theil man die Höhe des Wasserstandes abliest.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 6
                              Fig. 1.Selbsthätige Peilvorrichtung.
                              
                           An Versuchen, dieses einfache Messverfahren durch selbsthätige Anzeigevorrichtungen
                              									zu ersetzen; hat es natürlich nicht gefehlt. So wird bei einer alten amerikanischen
                              									Construction (Fig. 1) im Bilgeraum ein nur nach unten
                              									offener Luftkasten A aufgestellt, von dem ein engeres
                              									Rohr B zu dem an geeigneter Stelle des Schiffes
                              									angebrachten Quecksilbermanometer C führt. Je nach
                              									Stand des Bilgewassers sollte der Druck in A wechseln
                              									und dieser auf das Manometer übertragen werden, wo er abzulesen wäre. Stiege das
                              									Wasser zu hoch, so würde Quecksilber durch den Trichter D und das Abfallrohr E in eine
                              									Alarmvorrichtung geworfen, welche in Folge dessen in Thätigkeit tritt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 6
                              Fig. 2.Selbsthätige Peilvorrichtung.
                              
                           Die Einrichtung ist ebenso wenig in die Praxis eingeführt worden, wie die jüngere des
                              									Amerikaners Fennert (Fig.
                                 										2). In dem mit dem Bilgeraum communicirenden Cylinder A spielt ein mit Wasserstoff o. dgl. gefüllter
                              									Schwimmer S, der an einer im senkrechten Rohr B geführten Stange C einen
                              									den Wasserstand am Maasstab anzeigenden Zeiger trägt. Ein Anschlag D soll den Klöppel der Glocke G anziehen, wenn der Wasserstand eine gewisse Grenze überschritten hat.
                              									Die Skizze deutet einen zweiten Schwimmer R an; dieser
                              									spielt in einem Behälter E, welcher mit einem
                              									abschliessbaren Stutzen bis unter Kiel geführt ist, so dass Aussenwasser eintreten
                              									kann. Nach Oeffnen des Verschlussorgans gibt der Stand des Schwimmers R den Tiefgang des Schiffes an; die tiefste Ladelinie
                              									wird gleichfalls durch Anschlag an eine Glocke angegeben.
                           
                        
                           
                           2) Wasserdichte Schotte.
                           Das wichtigste Sicherheitsmittel der Seefahrer bilden die wasserdichten Schotte,
                              									deren Zweck in der Hauptsache der ist, den Schiffsraum bis zu einer gewissen Höhe
                              									über der Wasserlinie in wasserdicht von einander geschiedene Abtheilungen zu
                              									zerlegen, so dass ein Leck nur das Volllaufen der betroffenen Abtheilung, nicht aber
                              									auch der angrenzenden zur Folge hat.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 7
                              Fig. 3.
                              
                           Es sei das Gewicht eines Schiffes = G, das Deplacement
                              									desselben = D, so wird das etwa mit zwei Schotten
                              									versehene Schiff bis zur Linie W eintauchen (Fig. 3). Erhält die Wandung des Raumes B, welcher einen Theil D1 des Gesammtdeplacements darstellt, ein
                              									Leck, so scheidet, wenn durch dasselbe ein Vollaufen des Raumes B stattfindet, letzterer als tragendes Mittel aus. Es
                              									müssen die Räume AC nunmehr das ganze Schiffsgewicht
                              									aufnehmen; das Schiff taucht deshalb tiefer ein, bis zur Wasserlinie W1 wo die Summe der
                              									durch Schraffur angedeuteten Räume b gleich ist dem
                              									ursprünglichen Deplacement D1 des Raumes B. Ersichtlich ist, dass das
                              									Eintauchen des Schiffskörpers bis zur Linie W1 nur dann von Erfolg begleitet ist, wenn genügend
                              									freie Bordhöhe über der Wasserlinie W vorhanden war.
                              									Würden die Abtheile AC vollaufen, so könnte nur B tragen, jedoch auch nur dann, wenn die Bordhöhe über
                              									die Eintauchlinie W2
                              									reichen würde; im vorliegenden Fall findet dies nicht statt, weshalb das Schiff
                              									untersinken müsste.
                           Wie überall mit wachsender Gefahr erst die Gegenmaassregeln sich entwickeln, so ist
                              									auch die Erkenntniss von der Nothwendigkeit, Schotte einzubauen, erst mit der Gefahr
                              									gekommen, welche mit den Fortschritten der Schiffbautechnik einerseits und den
                              									gesteigerten Anforderungen an Schnelligkeit des Verkehrs andererseits gleichen
                              									Schritt gehalten hat. Während früher der Orkan gefürchtet war, bildet jetzt der
                              									Nebel den Schrecken. Im Jahre 1830 konnten sich die Segelschiffe Etna und Terror retten,
                              									weil sie Schotte besassen. Der Admiral berichtete, dass die Terror in Eis gerieth, dort Ruder, Ruderpfosten und Hintersteven verlor
                              									und nur in Folge des hinteren Compartiments schwimmend bleiben konnte. Mit der
                              									Einreihung des Dampfes in die Triebmittel für Schiffe war auch die Steigerung der
                              									Fahrgeschwindigkeit, des Verkehrs und die daraus entspringende Möglichkeit der
                              									Zusammenstösse u. dgl. gegeben. Die Board of Trade
                              									erliess deshalb 1854 die Merchant Shipping Ad, nach
                              									welcher bei allen Dampfern über 100 t der Maschinenraum durch Schotte von Vor- und
                              									Hinterschiff geschieden sein mussten. Diese Ad behielt
                              									bis zum Jahre 1862 Gültigkeit, zu welcher Zeit Lloyd's
                                 										Register of Shipping die Festsetzungen übernahm. Heute sind der Englische
                              									Lloyd, das Bureau Veritas und der Germanische Lloyd die
                              									Hauptklassificationsgesellschaften, welche nach besonderen Erfahrungsregeln Anlage
                              									und Anzahl der Schotte auf den Kauffahrteischiffen festsetzen. Die Anzahl ist nicht
                              									willkürlich; denn es stehen dabei offenbar die Sicherheit, die Geschwindigkeit
                              									und Rentabilität in Wechselbeziehung. Käme die Sicherheit allein in Frage, so könnte
                              									man eine erhebliche Anzahl wasserdichter Abtheilungen schaffen, welche nicht allein
                              									durch die Querschotte, sondern auch durch die parallel der Schifflängsachse
                              									verlegten Längsschotte gebildet würden. Wie weit man hierin gehen kann, zeigen ein
                              									paar Beispiele an Kriegsschiffen, bei denen ja das Sicherheitsmoment überwiegend
                              									ist. So hat der Inflexible 135, die Italia 150 und der französische Panzer Amiral Duperré etwa 200 wasserdicht von einander
                              									getrennte Räume. Die meisten englischen Kriegsschiffe sind so eingerichtet, dass
                              									vier bis sechs grösste Abtheilungen vollaufen können, ohne dass das Schiff sinkt.
                              									Die Geschwindigkeit und insbesondere die Rentabilität dagegen spielen bei den
                              									Handelsschiffen naturgemäss die Hauptrolle, sie weisen auf eine weitgehende und dem
                              									jeweiligen Zweck eines Fahrzeugs entsprechende Ausnutzung des Raumes hin. Die Anlage
                              									von Längsschotten dürfte sich in diesem Falle zumeist verbieten und nur bei
                              									Zweischraubendampfern zur Trennung der zu beiden Seiten der Schiffsachse gelegenen
                              									Maschinenräume Vorschrift sein. Die klassificirten neuen Schiffe stellen etwa die
                              									Grenze dar, bis zu welcher die Steigerung der Sicherheit (und Grösse) der Schiffe
                              									getrieben werden kann, ohne die letzteren unrentabel zu machen.
                           Bei Festsetzung der Anzahl der Schotte durch die klassificirenden Gesellschaften
                              									dient die Länge der Schiffe als Maasstab, nach welchem letztere in Klassen
                              									eingetheilt werden. So setzt Lloyd's Register
                              									(englisch) fest:
                           
                              I. Schiffe von 425 Fuss Länge und darüber, sowie alle den Kanal
                                 										kreuzenden Dampfer müssen mit irgend zwei Abtheil voll Wasser schwimmen, also
                                 										mindestens acht Schotte besitzen.
                              II. Schiffe von 350 bis 425 Fuss Länge müssen schwimmen, wenn
                                 										zwei vordere oder ein hinterer Abtheil voll Wasser. Im Allgemeinen also sechs
                                 										Schotte.
                              III. Schiffe von 300 bis 350 Fuss Länge müssen schwimmen; wenn
                                 										zwei der drei vordersten oder irgend ein anderer Abtheil voll Wasser. Im
                                 										Allgemeinen also sechs Schotte.
                              IV. Schiffe von unter 300 Fuss Länge oder
                                 										Passagiersegelschiffe, abgesehen von der Länge, müssen schwimmen, wenn die zwei
                                 										vordersten oder irgend ein anderer Abtheil voll Wasser. Im Allgemeinen also fünf
                                 										Schotte.
                              V. Frachtdampfschiffe von über 300 Fuss Länge müssen schwimmen,
                                 										wenn irgend ein Abtheil voll Wasser. Im Allgemeinen also fünf Schotte für
                                 										Dampfer.Frachtsegelschiffe von über 275 Fuss Länge müssen schwimmen, wenn
                                 										irgend ein Abtheil voll Wasser. Im Allgemeinen also vier Schotte für
                                 										Segler.
                              VI. Frachtdampfer von 260 bis 300 Fuss Länge müssen schwimmen,
                                 										wenn irgend ein Vorderraum voll Wasser. Im Allgemeinen also vier Schotte für
                                 										Dampfer.Frachtsegelschiffe von 225 bis 275 Fuss Länge müssen schwimmen,
                                 										wenn irgend ein Vorderraum voll Wasser. Also im Allgemeinen drei Schotte für
                                 										Segler mit dem gebräuchlichen Collisionsschott.
                              
                           
                           Jedoch auch die Ausführung der Schottwände selbst, ihre Stärke und Steifigkeit,
                              									sind an gewisse Normen gebunden, welche eine untere Grenze festsetzen. Es spielt
                              									hierbei natürlich der Zweck der einzelnen von einander zu trennenden Abtheile eine
                              									bestimmende Rolle für manche Einzelheiten der Construction. Immerhin wird neben
                              									einer sicheren Festigkeit dichter Schluss nach allen Seiten stets von Wesen sein.
                              									Die italienischen Kriegsschiffe z.B. werden deshalb gemäss einer im Jahre 1889
                              									erlassenen Verfügung in Bezug auf die Wirksamkeit ihrer wasserdichten Zellen und
                              									Abtheilungen in der Weise geprüft, dass diese nach einander mit Wasser gefüllt
                              									werden, um thunlichst der Wirklichkeit entsprechende Verhältnisse zu schaffen.
                           Die neueren Dampfer besitzen am Bug und Heck je ein Collisionsschott, welches den
                              									vordersten bezieh. hintersten Raum in seiner ganzen Höhe vom anderen Schiffsraum
                              									abscheidet. Das Collisionsschott hat den Zweck, nach Zertrümmerung des Bugs bezieh.
                              									Hecks dieses zu ersetzen und so das beschädigte Schiff schwimmend zu erhalten; ihm
                              									hatte der englische Sultan nach Anrennen der Cimbria seine Rettung zu verdanken, ebenso wie das
                              									Panzerschiff König Wilhelm nach dem Zusammenstoss mit
                              									dem Grossen Kurfürsten. Es ist auch das Bestreben dahin
                              									gerichtet, die Sicherheit nicht zu beeinträchtigen, welche ein allseitig
                              									geschlossenes Schott gewährt. So haben die Schotten der Augusta Victoria und der Columbia unter
                              									Hauptdeck gar keine Oeffnungen, über demselben jedoch solche mit sicher
                              									schliessenden Schiebethüren. Der Verkehr unter Deck wird natürlich die Anlage
                              									einzelner Durchbrechungen nicht ausschliessen können; aber gerade der rechtzeitige
                              									Verschluss derselben im Augenblick der Gefahr bildet eine technische Frage, welche
                              									nach jedem Schiffsunfall immer wieder von Neuem aufgeworfen wird. Und in der That
                              									ermahnen die Vorkommnisse, bei denen Seefahrer in wenigen Minuten und ohne dass die
                              									eigentliche Ursache hätte festgestellt werden können, versunken sind, auf einen
                              									sicheren und raschen, womöglich selbstthätigen Schottschluss das Augenmerk zu
                              									richten.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 8
                              Fig. 4.Schotthür.
                              
                           Die Schotthüren lassen sich im Grossen und Ganzen in
                              									solche eintheilen, welche in Angeln drehbar sind, ferner in solche, welche
                              									schieberartig senkrecht oder wagerecht verschiebbar sind. Die drehbaren Thüren
                              									erfordern einen ihrer Breite entsprechenden Platz; sie sind verhältnissmässig
                              									langsam zu schliessen und setzen ausserdem dem Schluss Widerstand entgegen, wenn
                              									Wasser der Bewegungsrichtung der Thür entgegentritt. Das Abdichten nach erfolgtem
                              									Herumwerfen erfolgt meist durch Wirbel w (Fig. 4), welche von beiden Seiten des Schottes s gehandhabt werden können und den mit Gummipackung
                              									versehenen Thürrand gegen den Thürrahmen pressen. Von gleichwertigen Constructionen
                              									wird aus Gründen der Sicherheit natürlich stets die einfachste den Vorzug erhalten.
                              									Indessen verlangt gerade die Sicherheit ein rascheres Schliessen, als es mit Hilfe
                              									der acht bis zehn einzeln von Hand zu stellenden Wirbel möglich ist. Es wird dieser
                              									Umstand in dem Augenblick eine Rolle spielen, wo plötzlich grosse Wassermassen
                              									abzuhalten sind, die unter Umständen den soeben eingedrehten Theil der
                              									Verschlussorgane absprengen können. L. Wieting hat
                              									deshalb einen schnell zu bewirkenden Verschluss, der überdies den Druck auf
                              									alle Theile gleichzeitig zu übertragen bestimmt ist, in der durch die Fig. 5 und 6
                              									angedeuteten Weise ausgeführt. An die Stelle der Wirbel treten hier Riegel R, welche an der Thür A
                              									verschiebbar sind. Die Verschiebung erfolgt durch Excenter E, die mit Zahntrieben T auf Bolzen Z festsitzen; die Triebe T
                              									werden ihrerseits durch Verschieben der Zahnstange S
                              									gedreht. Werden die sämmtlichen Riegel R einer Thür von
                              									der Bewegung der Zahnstange S abhängig gemacht, so
                              									genügt offenbar eine einzige Manipulation, um alle Riegel R in den Rahmen B der Schottwand C zu drücken. Um einen dichten Abschluss zu erzielen,
                              									befinden sich für jeden Riegel zu beiden Seiten der Thür durch Wirbel D anzuziehende Hebel E,
                              									welche die Riegel gegen die Thür und damit die Dichtung F der letzteren gegen den Rahmen B pressen.
                              									Der aus Gummi o. dgl. bestehende, ringsum laufende Dichtungstreifen F ist mit gewalzten biegsamen Metallstreifen M befestigt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 8
                              Fig. 5.Schotthürverschluss von Wieting.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 8
                              Fig. 6.Schotthürverschluss von Wieting.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 300, S. 8
                              Fig. 7.Schotthürverschluss von Clark.
                              
                           Auf spanischen, in Bilbao gebauten Kreuzern ist eine andere Verschluss weise
                              									eingeführt; diese rührt her von einem gewissen Clark
                              									und geht aus Fig. 7 hervor. Die in den Angeln A mit länglichen Löchern drehbare Thür B besitzt feste Keile C,
                              									welchen entsprechend am Thürrahmen D Keile E angeordnet sind, deren Keilflächen über diejenigen
                              									der Theile C greifen. Nach erfolgtem Herumwerfen der
                              									Thür wird gegen die letztere ein Hebel F gedreht,
                              									welcher die Keilflächen unter einander und damit die Thür dicht an den Rahmen presst. Schwere
                              									Thüren erhalten statt des Hebels F Schraubengetriebe.
                              									Die Dichtung erfolgt durch Metall auf Metall.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)