| Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel 1896. | 
| Autor: | A. Stift | 
| Fundstelle: | Band 300, Jahrgang 1896, S. 296 | 
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                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
                           								ersten Viertel 1896.
                        (Schluss des Berichtes S. 282 d. Bd.)
                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel
                           								1896.
                        
                     
                        
                           IV. Patente und
                                 									Privilegien.
                           Verfahren zur Herstellung krystallisationsfähiger
                                 										Glukoselösungen aus Kartoffeln ohne vorheriges Ausziehen des Stärkemehls
                              									von V. C. A. M. Bondonneau (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84398
                              									vom 10. März 1894 ab).
                           Zusammenfaltbares Flächenfilter von F. Pich und Ehrenberg und Comp. (D. R. P. Kl. 89 Nr.
                              									84705 vom 21. März 1895 ab). Das Filter ist gekennzeichnet durch einen Filtersack
                              									mit Drahtgeflechteinlage und einen aus Querstangen und gelenkig mit einander
                              									verbundenen Seitenschienen gebildeten Gelenkrahmen, um dessen Querstangen der
                              									Filtersack in der Weise herumgelegt ist, dass er sich beim Zusammenschieben des
                              									Gelenkrahmens zickzackförmig zusammenfaltet.
                           Verfahren zur Beseitigung des schädlichen Einflusses des
                                 										Ammoniaks in den Verdampfstationen der Zuckerfabriken von F. Sixta und J. Hudec (D.
                              									R. P. Kl. 89 Nr. 84838 vom 23. Januar 1895 ab). Das Verfahren besteht im
                              									Wesentlichen darin, dass zur Entfernung des Ammoniaks aus den Brüdendämpfen
                              									Alaunlösung verwendet wird, wobei folgender Process vor sich geht:
                           [(SO4)3Al2 + SO4K2] + 6NH3 + 6H2O
                           = SO4K2 + Al2(OH)6 + 3SO4(NH4)2.
                           Das entstehende Aluminiumsulfat und Kaliumsulfat sind ausgiebige Düngemittel und das
                              									Aluminiumhydroxyd wird in Färbereien und Papierfabriken verwendet. Der zu diesem
                              									Verfahren dienende Apparat wird zwischen je zwei Verdampfkörper eingeschaltet und
                              									besteht aus einem cylindrischen Gefäss, in welchem Teller so angeordnet sind, dass
                              									die Brüdendämpfe einen schlangenförmigen Weg von oben nach unten nehmen müssen.
                              									Ueber dem obersten Teller ist der Zerstäuber für die Alaunlösung angebracht und die
                              									Teller selbst besitzen ausser dem Durchlass für die Brüdendämpfe einen Schlitz. Die
                              									Brüdendämpfe strömen aus dem ersten Verdampfkörper in ein Gefäss, wo sich die
                              									mitgerissenen Safttheilchen niederschlagen, und kommen dann weiter in dem
                              									cylindrischen Gefäss mit der kalt gesättigten Alaunlösung in Berührung. Durch die
                              									Wirkung des Ammoniaks wird das Alaun zersetzt, wobei sich die aus der obigen
                              									Gleichung ergebenden Verbindungen bilden. Die Sulfate rieseln herab, während das
                              									Aluminiumhydroxyd sich auf den obersten Teller niederschlägt; die unteren Teller
                              									dienen dazu, um das eventuell noch nicht zersetzte Alaun zu zersetzen. Das
                              									Aluminiumhydroxyd wird durch rotirende Bürsten von Zeit zu Zeit abgeworfen und
                              									sammelt sich mit der Lösung der Sulfate am Boden des Apparates an. Durch einen Hahn
                              									werden die Zersetzungsproducte aus dem Apparat in ein unter demselben stehendes
                              									Sammelgefäss abgelassen. Von hier aus gelangen die Producte in Klär- und
                              									Filtergefässe, in welchen sich das Aluminiumhydroxyd absetzt, während die klaren
                              									Lösungen vom Kalium- und Aluminiumsulfat zum Abdampfen in andere Apparate abgeführt
                              									werden.
                           Selbsthätige Umlaufberieselung für stehende
                                 										Verdampfkörper von F. Hallström (D. R. P. Kl.
                              									89 Nr. 84895 vom 15. Juni 1895 ab). Die Erfindung betrifft eine Neuerung an dem
                              									bekannten Robert'schen Verdampfkörper und besteht
                              									darin, die den Dampf- oder Heizraum durchziehenden Flüssigkeits- (Saft-) oder
                              									Heizrohre so anzuordnen und einzurichten, dass die nur den unteren Theil einer
                              									Anzahl oder sämmtlicher Rohre anfüllende Flüssigkeit (Saft) während des
                              									Verdampfvorganges in einer Anzahl Rohre aufsteigt und, oben aus diesen Rohren
                              									austretend, die anderen umgebenden Rohre selbsthätig berieselt.
                           Verfahren zur Reinigung und Entzuckerung zuckerhaltiger
                                 										Lösungen mittels Bleisaccharats von A.
                                 										WohlD. p. J. 1896 299
                                    											116. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85024 vom 26. Juli 1893 ab). Die
                              									Zuckergewinnung erfolgt unter Benutzung von Bleisaccharat in der Weise, dass in
                              									continuirlichem Betrieb die Zuckerabläufe als concentrirte Lösungen mittels Bleioxyd
                              									entzuckert werden, und dass das so gebildete Bleisaccharat nach Auswaschen des
                              									löslichen Nichtzuckers unter Nutzbarmachung des aufgenommenen Zuckers zur Reinigung
                              									neuer Mengen zuckerhaltiger Pflanzensäfte dient. Aus den Zuckerlösungen lassen sich
                              									die letzten Spuren Blei absolut vollständig abscheiden.
                           1) Die Herstellung des Bleisaccharates erfolgt schnell,
                              									wenn man eine geeignete Temperatur und Concentration einhält. Die Reaction tritt
                              									leicht und schnell nur bei concentrirten zuckerhaltigen Lösungen ein und wird durch
                              									Erwärmen noch befördert, während bei verdünnten Lösungen gerade umgekehrt die
                              									Bindung um so langsamer und unvollständiger erfolgt, je höher man erhitzt. Bei der
                              									Bildung des Bleisaccharates wird sehr viel Wasser aufgenommen; die Masse verdickt
                              									sich in dem Maasse, wie die Reaction fortschreitet, und wird schon bei Anwendung
                              									einer 50procentigen Zuckerlösung zu einem in der Wärme recht steifen Brei, welcher
                              									beim Erkalten zu einer festen, harten Masse erstarrt. Wenn man mit wenig Wasser
                              									arbeiten will, so ist ein starkes mechanisches Durcharbeiten der Masse zur
                              									Vollendung der Reaction erforderlich. Bequemer ist es, die hochconcentrirte Lösung
                              									(1 Th. Zucker, ½ Th. Wasser) mit überschüssigem, feingepulvertem Bleioxyd zu
                              									mischen, das dünnflüssige Gemenge auf 70 bis 90° zu erwärmen und dann unter Umrühren
                              									1½ bis 2½ Th. Wasser in dem Maasse nachfliessen zu lassen, wie die Masse sich
                              									verdickt. Für reine Zuckerlösungen ist nur ein geringer Ueberschuss (etwa 5 bis 25
                              									Proc.) an Bleioxyd über die für Bleisaccharat berechnete Menge (4/3) erforderlich,
                              									für unreine Zuckerlösungen um so mehr, je unreiner sie sind, da ein Theil des
                              									Bleioxyds vom Nichtzucker gebunden wird. Gewöhnliche Rübenzuckermelassen erfordern
                              									etwa 120 bis 150 Proc. ihres Gewichtes an Bleioxyd. Statt des Bleioxydes kann auch
                              									Bleihydroxyd Verwendung finden. Sobald die Polarisation der Laugen Null oder unter
                              									Null ist, ist die Reaction beendet; der Saccharatbrei wird sodann mit warmem Wasser
                              									verdünnt, dass ein bei 40 bis 50° noch fliessender Brei entsteht. Der Brei wird
                              									durch Filterpressen geschickt und mit Wasser von 40 bis 50° so lange gewaschen, bis
                              									das farblose Filtrat kalt etwa 0,5° Brix hat.
                           2) Die Verarbeitung des Saccharates geschieht in der
                              									Weise, dass das ausgewaschene Product durch Saturation mit Kohlensäure zerlegt wird.
                              									Die Aufnahme von Kohlensäure wird wesentlich beschleunigt und erleichtert, wenn das
                              									Saccharat von vornherein mit Zuckerlösung angerührt ist, und kann, wenn das
                              									Bleisaccharat für sich auf Zucker verarbeitet wird, das Filtrat von einer früheren
                              									Operation dienen. Die Saturation ist bei gewöhnlicher oder wenig erhöhter Temperatur
                              									vorzunehmen, bis die Polarisation nicht mehr zunimmt. Die erhaltenen Zuckerlösungen
                              									sind fast farblos und besitzen einen Quotienten von mehr als 98 Proc.
                           Zur Abscheidung der letzten Spuren von Blei werden die vom Bleiniederschlag
                              									getrennten Säfte nach der Concentration auf 40 bis 50° Brix einer Dicksaftscheidung
                              									bei 80 bis 95° C. unterworfen unter Anwendung von ¼ bis ½ Proc. Kalk (CaO), auf
                              									Zucker bezogen, und dann wird die Flüssigkeit durch Filtration in der Hitze von der
                              									geringen Menge Niederschlag klar getrennt. Weitere Mittel zur sicheren Beseitigung
                              									von Bleispuren aus Zuckerlösungen sind Erhitzen concentrirter Lösungen mit
                              									Knochenkohle oder mit sehr geringen Mengen Magnesiumpulver.
                           Verfahren zur Förderung der Kristallisation von
                                 										Zuckermassen von P. Degener und W. Greiner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85072 vom 11. September
                              									1894 ab). Die mit der Zuckermasse ganz gefüllten, verschlossenen Gefässe werden
                              									zeitweilig um 180° gewendet, wobei deren Form so gewählt ist, dass alle in gleicher
                              									Höhe befindlichen Krystalle einen gleich langen Weg durch die Zuckerlösung
                              									zurückzulegen haben. Die Gelasse besitzen zu diesem Zwecke senkrechte Seitenwände
                              									und möglichst flachen Boden bezieh. Decke und werden durch Wärmeschutzmittel zwecks
                              									Verhinderung von Abkühlung und der dadurch bedingten Erschwerung der Bewegung der in
                              									den Gefässen befindlichen Krystalle isolirt.
                           Zerkleinerungsvorrichtung mit vorgelegtem Sieb für
                                 										Zucker von F. May (Zusatz zum D. R. P. Kl. 89
                              									Nr. 78307 vom 6. Mai 1894 ab, patentirt im Deutschen Reiche Kl. 89 Nr. 84706 vom 18.
                              									Mai 1895 ab). Der Gegenstand dieses Patentes ist identisch mit dem österreichischen
                              									Privilegium Nr. 45/2025 vom 15. Mai 1895 (siehe D. p.
                                 										J. 1895 298 117). Apparat zum Eindicken und Einkochen von Zuckersäften u. dgl. von H. Schulze (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85635 vom 22. September
                              									1894). Das einzukochende Product wird in einen rotirenden Behälter eingeführt und
                              									von einem Rohrsystem, welches mittels Dampf, heisser Luft u. dgl. geheizt wird,
                              									durchzogen; die Flüssigkeit bleibt in steter Bewegung erhalten, so dass ein
                              									gleichmässiges Erwärmen und ein schnelles Verdampfen derselben stattfindet.
                           Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
                                 										Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
                              									84575 vom 13. September 1894 ab). Die Maschine gelangt derart zur Wirkung, dass
                              									sämmtliche Rüben aus der Erde herausgehoben werden, gleichgültig in welcher
                              									Entfernung dieselben von einander stehen und welche Stärke dieselben besitzen. Die
                              									Bewegung der Gabeln erfolgt derart, dass sich dieselben bei der Berührung mit dem
                              									Boden allmählich schliessen, so dass sie keilartig in den Boden eindringen und,
                              									sobald sie die Rübe erfasst und herausgezogen haben, sich um ein bestimmtes Stück
                              									vorwärts bewegen und öffnen. In demselben Augenblick wird die Rübe von sich
                              									drehenden Flügeln erfasst, auf einen Rost geschleudert, dadurch von der anhaftenden
                              									Erde befreit und in einer Mulde gesammelt.
                           Köpf- und Ablegevorrichtung für Rübenheber nach Patent
                              									Nr. 76497 von A. Frank; F. P. Behrens (D. R. P. Kl. 45
                              									Nr. 84857 vom 14. März 1895, Zusatz zum Patent Nr. 76497 vom 22. December 1893).
                              									Vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ablegen
                              									des Krautes und der Rübenköpfe, sowie auf eine Vorrichtung zum Putzen der Rübe bei
                              									dieser patentirten Maschine.
                           Köpfvorrichtung für Rübenerntemaschinen von Karl Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85192 vom 13.
                              									December 1894). Die Köpfvorrichtung hat den Zweck, die Rübenkrone in einer
                              									bestimmten und für alle Rüben gleichen Stärke von der Rübe und zwar vor dem
                              									Herausziehen der letzteren aus der Erde abzuschneiden, sowie auch die
                              									abgeschnittenen Rübenkronen in einer Reihe seitwärts abzulegen.
                           Rübenheber für Pflüge von Nils
                                 										Svensson Tham (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85477 vom 5. März 1895). Das Geräth
                              									arbeitet mittels Armen derartig, dass es die Rübe seitwärts nach der Landseite legt,
                              									nachdem das Pflugschar die Erde auf der einen Seite der Rübe aufgelockert hat,
                              									wodurch die Rübe unbeschädigt und frei von Erde und mit reinem, als Futter völlig
                              									benutzbarem Kraut auf den Boden gelegt wird.
                           Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und
                                 										Melasse (D. R. P. Kl. 55 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895 ab). Die Erfindung
                              									betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters auf Grund des
                              									conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut, wodurch die Schwierigkeiten
                              									beseitigt sind, die sich bis jetzt allen dahin gehenden Vorschlägen, Blut als
                              									Futtermittel in Anwendung zu bringen, entgegengestellt haben.Dies beruht auf einem Irrthum, nachdem Blut
                                    											zur Herstellung eines Futtermittels, namentlich für Pferde, schon einige
                                    											Zeit nach einem gleichfalls patentirten Verfahren verwendet wird. Der
                                    											Ref. Dem Blut wird eine passende Menge (zweckmässig etwa 25
                              									Proc.) Melasse hinzugesetzt und diese Mischung von einem oder mehreren der
                              									gewöhnlichen im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen gelassen, worauf das
                              									Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen oder grobem
                              									Pulver gebracht wird.
                           Neuer Verdampfapparat von A.
                                 										Rack (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4743 vom 9. Juni 1895). Der
                              									Apparat dient zum Verdampfen von Säften, vorzugsweise in Zuckerfabriken zum
                              									Verdampfen des Dünnsaftes und basirt der Hauptsache nach auf dem bekannten Rillieux'schen Gedanken, den aus verdampfendem Safte
                              									sich entwickelnden Dampf (Saftdampf) zum Verdampfen eines anderen Theiles Saft zu
                              									benutzen. Dieser Apparat besteht jedoch nicht wie die bisherigen, welche den
                              									gleichen Grundgedanken mit Rillieux gemein haben, aus
                              									mehreren Verdampfpfannen oder Körpern, um als multiple-effet zu dienen, sondern dem
                              									hauptsächlichsten Unterschied nach aus einem einzigen Körper, welcher in über
                              									einander liegenden, undurchdringlichen Etagen abgetheilt ist, so, dass die Säfte von
                              									der untersten Etage in die höchstliegende, über breite und gewellte Wärmeflächen in
                              									sehr seichter Schichtenhöhe zickzackförmig fliessen, wodurch das Verdampfen ungemein
                              									beschleunigt wird, und nebenbei die Anwendung eines Röhrensystemes sowohl für die
                              									Zuckersäfte als auch für die Saftdämpfe ganz überflüssig macht. Der etagenförmige
                              									Verdampfapparat functionirt an und für sich als multiple-effet, indem durch den
                              									Saftdampf der einen Etage der Saft der nächstliegenden höheren Etage erwärmt wird,
                              									da die Etagen nur durch dünne Zwischenwände getrennt sind.
                           Vorrichtung zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker
                                 										aus Zuckerlösungen oder Füllmassen von L.
                                 										Fuchs (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/5034 vom 20. November 1895).
                              									Die bisher üblichen Methoden zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker aus
                              									feinen Lösungen erfordern in allen Fällen einen verhältnissmässig grossen Aufwand an
                              									mechanischer Arbeit, da die ganze Masse der Lösung mit einem Mal in Bewegung gesetzt
                              									bezieh. darin erhalten wird. Dieser Uebelstand wird dadurch umgangen, dass in ein
                              									beliebiges Gefäss in beliebiger Anzahl senkrecht oder geneigt Hebevorrichtungen,
                              									z.B. ein Paternosterwerk, eine Kettenpumpe, eine endlose Kette oder eine
                              									Hebeschnecke eingebaut werden, welche dauernd oder mit Unterbrechung einen Theil des
                              									Gefässinhalts derart in Bewegung setzen, dass die übrigen Massen zu einer
                              									Circulation gezwungen werden.
                           Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit
                                 										durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen von R. PatočkaDamit
                                    											identisch ist D. R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895.
                              									(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895). Durch vorliegende
                              									Erfindung soll bei Brotcentrifugen der Zufluss der Deckflüssigkeit derart
                              									automatisch geregelt werden, dass genau so viel Deckflüssigkeit in die Brote
                              									nachläuft, als Syrup abläuft, wodurch ein regelmässiges und so vollständiges Decken
                              									erreicht wird, wie es durch keine Arbeiterfertigkeit erreichbar ist; dabei ist man
                              									ferner von der Fertigkeit und Unaufmerksamkeit des Arbeiters ziemlich unabhängig.
                              									Die Deckflüssigkeit befindet sich oberhalb einer jeden Centrifuge in einem
                              									geschlossenen Reservoir, welches mit einem Flüssigkeitsverdränger versehen ist.
                              									Dieser Verdränger bethätigt einen Hebel, welcher mittels einer Zugstange mit dem
                              									Entleerungsgefäss des aus der Centrifuge ausfliessenden Syrups zusammenhängt, und
                              									zwar derart, dass wenn dieses an einem Hebel oscillirende Gefäss in seiner höchsten
                              									Lage und sich leer befindet, der Verdränger ebenfalls in seiner höchsten Lage steht,
                              									und der in seinem Gefäss unter ihm befindliche Raum mit Deckflüssigkeit gefüllt ist.
                              									Das Entleerungsgefäss füllt sich mit dem abfliessenden Syrup an und sinkt, wodurch
                              									der Verdränger ebenfalls sinkt und die Centrifuge eine dem stattgehabten
                              									Abschlusse entsprechende Deckflüssigkeitsmenge in Zeitintervallen hinterlässt.
                           Neuerungen an Schleudermaschinen und Centrifugen von J. Laidlaw (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/211
                              									vom 31. December 1895). Die Erfindung bezieht sich auf jene Klasse von Centrifugen,
                              									welche von oben angetrieben werden und bei denen das getrocknete Material durch eine
                              									ringförmige Oeffnung im Boden des Centrifugenkorbes entleert wird. Der Zweck der
                              									Erfindung besteht in der Beseitigung des Ventils oder Deckels, welcher bisher in
                              									derartigen Maschinen verwendet worden ist und welcher gehoben werden muss, wenn man
                              									den Zucker oder das sonstige getrocknete Material aus 'der Centrifuge entfernen
                              									will. An der Spindel der Centrifuge und in kurzer Distanz oberhalb des Bodens
                              									befindet sich eine konische, nach abwärts geneigte Fläche, auf welche das
                              									Rohmaterial fällt. Unter der Wirkung der Centrifugalkraft fliegt das Material an die
                              									Seite des Korbes, wo es eine nahezu senkrechte Wand bildet und den Korb vollständig
                              									ausfüllt. Sobald der Korb still steht, gleitet der getrocknete Zucker auf den
                              									schiefen Boden des Korbes nach abwärts und fällt durch eine am Boden befindliche
                              									Oeffnung aus dem Apparat.
                           Apparat zur Bestimmung des specifischen Gewichtes von
                                 										Flüssigkeiten und festen Stoffen, insbesondere von Rüben von J. Gallat (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/78 vom
                              									2. Juli 1895). Zweck der vorliegenden Erfindung ist die leichte Bestimmung der
                              									Zuckerhaltigkeit (?) der Rübe, sowie auch der Dichtigkeit und des
                              									verhältnissmässigen Gewichtes von zu industriellen Zwecken dienenden anderen
                              									Flüssigkeiten und Materien. Der Apparat besteht 1) aus einem Messgefäss mit
                              									bestimmtem Inhalt, dessen genaues Niveau durch ein Abfallrohr, eventuell mit einem
                              									drehbaren Siphon, dessen äussere Röhre oberhalb des Spiegels der Flüssigkeit endigt,
                              									bedingt ist, und 2) aus einer ein- oder zweiarmigen Laufgewichtswage, deren
                              									Laufgewicht zur Ausgleichung des Unterschiedes zwischen dem Gewicht des Wassers und
                              									jenem des zu messenden Körpers oder der Flüssigkeit auf dem Wagebalken bis zur
                              									Herstellung des Gleichgewichts verschoben wird und an seiner in dieser Weise
                              									ermittelten Stelle direct entweder das specifische Gewicht oder den diesem letzteren
                              									symmetrisch industriellen Werth anzeigt. (Die Nützlichkeit bezieh. der Werth dieser
                              									Erfindung für die Zuckerindustrie ist nicht einzusehen.)
                           Ausserdem wurden in der Zeit vom 12. December 1895 bis 6. Februar 1896 im
                              									Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsgerichtes nachstehende Privilegien
                              									registrirt.
                           Aus einander bewegbarer Messerkasten für
                                 										Rübenschnitzelmaschinen von A. Eberhardt
                              									(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/160 vom 28. December 1895). Diese Erfindung
                              									ist im Wesen identisch mit dem D. R. P. Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 (D. p. J. 1896 299 163).
                           Verfahren zur Herstellung von Invertzucker von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 29. März
                              									1895. Beschreibung geheim).
                           Verfahren und Einrichtung zur Entfernung des Ammoniaks aus
                                 										der Verdampfungsstation der Zuckerfabriken unter gleichzeitiger Gewinnung von
                                 										Aluminiumhydroxyd, Kalium- und Ammoniumsulfat von F. Sixta und J. Hudec. (Oesterreichisches
                              									Privilegium vom 14. Januar 1895. Beschreibung geheim. Siehe auch das oben
                              									beschriebene D. R. P. Nr. 84838 vom 23. Januar 1895,)
                           
                        
                           
                           B. Rohrzuckerfabrikation.
                           Reinigung der Zuckerrohrsäfte mit Baryt und
                                 										Magnesiumsulfat. Ein AnonymusJournal des fabricants de sucre, 1896 Bd. 37
                                    											Nr. 2; siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium
                                    											1896 XX S. 18. empfiehlt die Anwendung obiger Reinigungsmittel
                              									und zwar von folgenden Gesichtspunkten aus: 1) Dass man, den gegebenen Vorschriften
                              									nach, nur Baryt der Fabrik Commines anwenden darf; 2)
                              									dass man die Säfte vorher wie üblich mit Kalk klären und nur in völlig reinem und
                              									klarem Zustande weiter verwenden soll; 3) dass die Rückführung der vorgereinigten
                              									Melassen und Syrupe nicht continuirlich erfolgen kann, sondern dass man sie
                              									wöchentlich wenigstens einmal unterbrechen und die vorhandenen Syrupe in die
                              									Nachproducte kochen muss; 4) dass man sonst in Folge dieser Rückführung unreinere
                              									Füllmassen und schlechtere Ausbeuten erhält; 5) dass man die unter Rückführung der
                              									Abläufe erhaltenen Füllmassen mit Kläre oder Wasser klären muss, wobei jedoch, ihrer
                              									besonderen Beschaffenheit wegen, kein Zucker gelöst wird (!). (Der Autor hat recht
                              									gethan, anonym zu bleiben.)
                           Die generative Vermehrung des Zuckerrohrs. Die
                              									gewöhnliche Vermehrung des Zuckerrohrs geschieht in allen Tropenländern durch
                              									Stecklinge, welche man dem Stengel zur Reifezeit entnimmt. Diese Stecklinge
                              									entstammen jenem Theil des Stengels, welcher noch lebende Knospen trägt. Ein solches
                              									Stengelstück entwickelt, wenn es in den Boden gepflanzt wird, schon sehr bald seine
                              										„Augen“, die nach 1 Jahr erwachsene Pflanzen liefern, welche geerntet
                              									werden können. Es ist eine auffallende Thatsache, dass früher allgemein die Ansicht
                              									herrschte, das Zuckerrohr bringe keinen Samen hervor. J.
                                 										WaakerBotanisches Centralblatt, 1896 XVII S.
                                    										37. ist es nun gelungen, vom Zuckerrohr Samen zu gewinnen und aus
                              									diesem wieder lebensfähige Pflanzen zu ziehen, wodurch obige Ansicht entkräftet
                              									erscheint. Es ist dies allerdings nicht bei allen Arten gelungen, nachdem viele
                              									Varietäten des Zuckerrohrs zur Hervorbringung von Samen überhaupt untauglich sind.
                              									Bei manchen Varietäten ist nämlich der Pollen zum Theil vertrocknet und ist dies das
                              									erste Stadium der Verkümmerung, bei anderen Varietäten ist aller Pollen vollkommen
                              									vertrocknet oder es enthalten die Blüthen keine Fortpflanzungsorgane mehr, wodurch
                              									sie ebenfalls zur Fortpflanzung untauglich werden.
                           Die Verkümmerung der Fortpflanzungsorgane des Zuckerrohrs ist zwar nicht direct durch
                              									die Cultur verursacht, ebenso wenig durch den Menschen absichtlich gezüchtet worden,
                              									jedoch wurde den Abweichungen im Bau der Blüthen von Seiten der Züchter, für die nur
                              									die Qualität und Quantität des Saftes des Zuckerrohrs maassgebend ist, nie eine
                              									Beachtung geschenkt. In der Verkümmerung der Blüthen des Zuckerrohrs sind
                              									unzweifelhafte Merkmale einer Degeneration zu erkennen, und es fragt sich nur, ob in
                              									dieser Degeneration eine directe Folge der vegetativen Vermehrung zu sehen ist oder
                              									nicht.
                           Ueber den Stand der Zuckerrohrblätter bei Trockenheit und
                                 										Feuchtigkeit.Diese und die
                                    											folgenden Abhandlungen nach dem Berichte von Dr. W.
                                       												Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 425
                                    										ff. Die längst bekannte steile Stellung und das Einrollen der jungen
                              									Blätter des Zuckerrohrs bei Mangel an Feuchtigkeit kommt nach Wakker dadurch zu Stande, dass in Längsstreifen in der
                              									Oberhaut der Oberseite des Blattes verlaufende, dünnwandige, nicht verkorkte
                              									Zellen durch Wasserabgabe und nicht genügende Zufuhr desselben in ihrer
                              									Spannung abnehmen, was sowohl in der Längsrichtung als auch in der Breite des
                              									Blattes durch Aufrichten der umhängenden Spitzen und Zusammenrollen der Blattfläche
                              									nach oben zum Ausdruck kommt.
                           Ueber Saatpflanzen des Zuckerrohrs. Auf die Gewinnung
                              									des Zuckerrohrs aus Saat haben sich theils berechtigte, zum Theil aber ganz
                              									übertriebene Hoffnungen geknüpft. Nachdem man zunächst die Möglichkeit, Rohr aus
                              									Saat zu gewinnen, erkannt hat, ist man auch bald dazu gelangt, dies in grösserem
                              									Maasstabe zu versuchen. So weit gekommen, gilt es nun, eine Reihe von Fragen zu
                              									erörtern, die sich an die Gewinnung von Rohr aus Saat knüpfen. Nach den
                              									Saatversuchen von Went und Prinsen-Geerligs ist 1) das Zuckerrohr beim Aussäen sehr variabel, 2)
                              									variiren alle Eigenschaften, auch die inneren (Zuckergehalt, Verhalten gegen
                              									Krankheiten u.s.w.) stark, 3) verhält sich das Zuckerrohr wie europäische
                              									Culturpflanzen, man kann daher die europäischen Methoden zum Veredeln von
                              									Culturgewächsen auch beim Zuckerrohr in Anwendung bringen, und 4) lässt sich
                              									vorläufig über die Erblichkeit der Eigenschaften der Saatpflanzen bei Vermehrung
                              									durch Stecklinge nichts sagen, doch soweit an jungen Pflanzen bis jetzt zu sehen
                              									ist, ist es höchst wahrscheinlich, dass die Eigenschaften bei der genannten
                              									Vermehrung erblich sind.
                           Rohr aus Saat auf Mauritius. Die neueren Berichte über
                              									diesen Gegenstand lauten verschieden, doch scheinen sich die an die Fortpflanzung
                              									des Rohrs durch Saat geknüpften Hoffnungen nicht zu bestätigen. An eine vollständige
                              									Revolution des Rohrbaues durch Zuckerrohr aus Saat glauben nur noch wenige Pflanzer,
                              									und auch Schwärmer für die Regeneration des durch ungeschlechtliche Fortpflanzung
                              									degenerirten (geschwächten) Rohrs, werden sicherlich einen Theil ihrer überspannten
                              									Hoffnungen aufgeben müssen.
                           Zusammensetzung des Zuckerrohrs. Nach den Untersuchungen
                              									von v. Lookeren-Campagne beträgt der mittlere
                              									Stickstoffgehalt bei nicht blühendem Rohr 0,082, bei blühendem 0,086 oder ohne Blume
                              									0,074 Proc. Auch der Saft des blühenden Rohrs ist an Stickstoff ärmer als der von
                              									nicht blühendem Rohr, wie drei Untersuchungen ergeben haben. – Weitere Analysen
                              									liegen von v. Lookeren-Campagne und von v. d. Veen über die Zusammensetzung der Zuckerrohrasche
                              									vor.
                           Organische Nichtzuckerstoffe im Rohrsafte. Nach Maxwell bilden die stickstoffreien Nichtzuckerstoffe
                              									des Rohrsaftes, von den Zuckerfabrikanten „Gummi“ genannt, die
                              									Hauptunreinlichkeiten, denen man in der Fabrikation begegnet. Aus dem rohen
                              										„Gummi“ konnten drei Körpergruppen isolirt werden; die von jedem der drei
                              									Arten des „Gummis“ erhaltenen Producte zeigen, dass alle diese Substanzen
                              									zusammengesetzt sind aus glykosebildenden Körpern in Verbindung mit einer mehr oder
                              									weniger unlöslichen Modifikation der Cellulose. Weitere Untersuchungen haben
                              									ergeben, dass das „Gummi“ ein Gemenge von vegetabilischem Schleim und
                              									vegetabilischem Gummi ist. Die Schleime sind zum grössten Theil zusammengesetzt aus
                              									Hexosankörper und zerfallen beim Kochen mit verdünnten Säuren in Glykose und
                              									Cellulose. Die wahren Gummiarten (in der Minderheit vorhanden) bestehen
                              									hauptsächlich aus Pentosauen, welche, mit verdünnter Säure gekocht, Pentosezucker
                              										geben. Zur
                              									Entfernung des Gummis aus dem Rohrsafte ist Kalk der einzig gebräuchliche Körper.
                              									Der elektrische Strom soll ohne irgend welchen Reinigungseffect einen guten Einfluss
                              									ausgeübt haben, nachdem der Saft besser kochte und das Korn sich freier und
                              									lebhafter bildete als sonst.
                           Werth der Melasse als Dünger. Ueber den Düngerwerth der
                              									Melasse liegen verschiedene Angaben vor, die für die Verwendung des Productes als
                              									Dünger sprechen. Nach Krüger ist aber ausser der
                              									düngenden Wirkung der Melasse auch ihr Einfluss, welchen dieselbe bei ihrer
                              									Zersetzung auf die mechanische Beschaffenheit des Bodens ausübt, in Betracht zu
                              									ziehen, und ist eine gute Vertheilung der Melasse über die unbearbeiteten Felder ein
                              									Haupterforderniss.
                           Versuche mit Gründüngung beim Zuckerrohr. Nach den
                              									Versuchen von Wakker ergibt sich folgendes Resultat: 1)
                              									Schwefelsaures Ammoniak hat sich wiederum als ausgezeichneter Dünger für Zuckerrohr
                              									erwiesen; 2) der Stalldünger verdient, wie er auf Java zu erhalten ist, keine
                              									Empfehlung als Dünger; 3) Gründüngung mit Erdnuss kann sehr zu Versuchen empfohlen
                              									werden; 4) Gründüngung mit Soya und Indigo ist wenig zu empfehlen; 5) eine besondere
                              									Düngung mit Kalk und Phosphaten ist auf Java nicht nöthig.
                           Feinde des Zuckerrohrs. Hierher gehört der Stengelbohrer
                              									(Diatraea striatalis Snellen), ferner eine Ameise
                              									(Camporotus sericeus), eine Schupfwespe (Ophion Mauritii) und eine Milbe (Acarus
                              									sacchari). Gegen den Bohrer helfen nur radicale Mittel, wie Zerstörung der
                              									ergriffenen Rohrtheile und Pflanzen.
                           Auf Mauritius haben sich besonders Hasen, Ratten und Insecten unliebsam bemerkbar
                              									gemacht und sind besonders die Hasen zu einer wirklichen Plage geworden, da man kein
                              									Mittel besitzt, um ihren Verwüstungen vorbeugen zu können. Gegen die Ratten werden
                              									Arsenik, Phosphor und Strychnin empfohlen.
                           Hat das Blühen des Rohrs Einfluss auf den Ertrag und den
                                 										Zuckergehalt desselben? Für den Pflanzer ist es jedenfalls erwünscht,
                              									Felder ohne Blüthen zu besitzen, oder doch solche, die gleichmässig blühen; ein
                              									gemengter Bestand ist unerwünscht und nachtheilig, und da man weiss, dass, wenn
                              									Zuckerrohr blüht, ein solcher eintritt, so ist das Blühen des Zuckerrohrs auch
                              									fernerhin als unwillkommen zu bezeichnen.
                           Aussichten der künftigen Rohrzuckerernte Cubas. K.
                                 										KomersWochenschrift des Centralvereins für
                                       												Rübenzuckerindustrie in der österreichisch-ungarischen Monarchie,
                                    											1896 XXXIV Nr. 4. unterzieht die Cultur
                                 										des Zuckerrohrs einer längeren Besprechung, deren Einzelheiten, da sie zum
                              									grossen Theile Bekanntes bringen, weniger von Interesse sind. Für die europäische
                              									Zuckerindustrie ist aber die Cultur des Zuckerrohrs in Folge der Insurrection auf
                              									Cuba von actuellem Interesse, und da wirft denn Komers
                              									die Frage auf, in welcher Ausdehnung sich der Einfluss der durch die Insurrection
                              									verursachten Schäden auf den Zuckerplantagen auch im nächsten Jahre fühlbar machen
                              									wird. Er ist nun der Ansicht, dass dieser Einfluss in zweierlei Richtung zur Geltung
                              									kommen muss, nämlich in den Folgen der allgemeinen Rohrbrände und in den Folgen der
                              									verhinderten Bestellung der Plantagen für das nächste Jahr. Die Hoffnung, dass im
                              									Falle einer baldigen Niederwerfung des Aufstandes die Ernte der Ratune (Rohr
                              									des 2., 3. Jahres u.s.w. bei der Stecklingscultur) einen, wenn auch äusserst
                              									spärlichen Ertrag abwirft, dürfte sich als vergeblich erweisen, da vermuthlich durch
                              									das brennende Rohr die Temperatur des Bodens derart gesteigert wurde, dass die
                              									Knospen grösstentheils ihre Lebensfähigkeit eingebüsst haben dürften. Das bereits
                              									geerntete Rohr, welches vielleicht von dem Schicksal der Vernichtung durch Feuer
                              									nicht getroffen wird, geht in Folge der Betriebssistirung zu Grunde, indem der Saft
                              									des bereits geschnittenen Rohrs, wenn er nicht sofort verarbeitet wird, zu gähren
                              									beginnt und auf diese Weise zur Zuckergewinnung unbrauchbar wird. Jenes Rohr, das im
                              									Halm stehen bleibt, ist allerdings für die Fabrikation nicht verloren, doch geht der
                              									Zucker des Saftes zurück und hat auch sonst bei der Verarbeitung verschiedene
                              									Unannehmlichkeiten im Gefolge. Nachdem unter den augenblicklichen Verhältnissen an
                              									eine ruhige und gesicherte Bestellung der Rohrfelder nicht gedacht werden kann,
                              									somit auch die Gewinnung von Erstlingsrohr zur Unmöglichkeit wird, so muss auch das
                              									Ergebniss der Ernte 1897 weit hinter einer normalen zurückbleiben.
                           Die Meinung von Komers, dass die Knospen durch das Feuer
                              									ihre Lebensthätigkeit eingebüsst haben dürften, wird von dem CorrespondentenJournal des fabricants
                                       												de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 12. einer französischen
                              									Fachzeitschrift nicht getheilt, indem derselbe vielmehr der Ansicht ist, dass die
                              									Pflanzen neue Triebe treiben und dass, wenn der Krieg in 5 bis 6 Monaten beendet
                              									sein wird, Cuba im J. 1896/97 1 Million Tonnen Zucker produciren wird.
                           
                        
                           C. Gesetzgebung.
                           
                              Deutschland.
                              
                           Verfügung des preussischen Finanzministeriums, betreffend die
                                 										chemische Analyse von raffinoseverdächtigem Zucker. Eine Ermittelung des
                              									Zuckergehaltes durch chemische Analyse, wie sie für Melassezucker bei
                              									Inanspruchnahme von Ausfuhrzuschuss durch § 103 der Ausführungsbestimmungen zum
                              									Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 vorgeschrieben ist, ist dann nicht erforderlich,
                              									wenn die directe Polarisation weniger als 90 ergeben hat, nachdem damit bereits
                              									festgestellt ist, dass der Zucker die für die Gewährung des Ausfuhrzuschusses
                              									erforderliche Beschaffenheit nicht besitzt.
                           Zulass des Umtausches von versteuertem beschädigten gegen
                                 										unversteuerten Zucker. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Februar
                              									beschlossen, dass den Zuckerraffinerien auf ihren Antrag seitens der
                              									Directivbehörden gestattet werden kann, beschädigten oder sonst zum Consum
                              									ungeeigneten versteuerten Zucker aus dem freien Verkehr in den Raffineriebetrieb
                              									zurückzunehmen und dafür eine gleiche Menge von Zucker derselben Gattung ohne
                              									Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr überzuführen. Die
                              									Vergünstigung ist jedoch nur zu gewähren, wenn der Antrag von derjenigen Raffinerie
                              									ausgeht, aus welcher der fehlerhafte Zucker abgefertigt worden ist, und wenn die
                              									Raffinerie sich erweislich noch im Besitz des Zuckers befindet oder sonst zur
                              									Tragung des aus der Beschaffenheit desselben erwachsenden Schadens verpflichtet ist.
                              									Die Feststellung der Menge des fehlerhaften Zuckers ist, soweit dieselbe nicht durch
                              									die Steuerbeamten erfolgen kann, auf Kosten der Raffinerie durch Sachverständige
                              									zu bewirken, deren Wahl durch die Steuerbehörde erfolgt. Fabriken, welche Rohzucker
                              									und zum Consum fertigen Zucker herstellen, werden bezüglich des letzteren im Sinne
                              									der vorstehenden Bestimmungen wie Raffinerien behandelt.
                           
                              Oesterreich.
                              
                           Nach dem Erlass des Finanzministeriums mit dem königl. ungarischen Finanzministerium
                              									vom 13. März 1896 ist es in Abänderung der Bestimmung des Abschnittes II, Ziff. 2
                              									der Anlage A der Zuckersteuervollzugsvorschrift vom Jahre 1888 gestattet, dass bei
                              									der Ausfuhr von Consumzucker aus Zuckererzeugungsstätten über die Zollinie unter ein
                              									und demselben Raumverschluss in einer Sendung auch verschiedene Consumzuckersorten
                              									vorkommen dürfen, wobei eine Reihe von Anordnungen genau eingehalten werden
                              									muss.
                           
                              Russland.
                              
                           Vorläufige Maassnahmen zur Regelung der
                                 										Zuckerindustrieverhältnisse. Der Finanzminister hat an die
                              									Steuerdirectoren, Cameralhöfe und Zollämter vom 24. December 1895 Nr. 2483 ein
                              									Circular gerichtet, in welchem zwecks Regelung der Zuckerindustrieverhältnisse
                              									folgende vorläufige Maassnahmen verfügt werden: Laut Ausweisen wird die gesammte
                              									Erzeugungsmenge das für die Versorgung des Inlandsbedarfes als ausreichend
                              									festgesetzte Quantum voraussichtlich um etwa 15½ Millionen Pud übersteigen, welcher
                              									Betrag der Zuschlagsbesteuerung unterliegt. Dieses Quantum macht etwa 55 Proc.
                              									derjenigen Menge von Zucker aus, welche sich aus der Summirung der von den einzelnen
                              									Fabriken über je 60000 Pud erzeugten Zuckermenge ergiebt. Nach dieser vorläufigen
                              									Aufstellung, welche später nach Maassgabe der endlichen Feststellungen berichtigt
                              									werden wird, dürfen jetzt ohne Entrichtung der Zuschlagsteuer nicht mehr als 45
                              									Proc. der über 60000 Pud pro Fabrik erzeugten und verwogenen Zuckermenge dem
                              									inländischen Marktverkehr übergeben werden. Weitere 10 Proc. sind zur Bildung eines
                              									festen Bestandes in den Fabriken zurückzubehalten (statt der bisher in Abzug
                              									gebrachten 25 Proc.). Die nach Abzug dieser 55 Proc. verbleibenden 45 Proc.
                              									verwogenen Zuckers werden als disponibler Ueberschuss angesehen und unterliegen der
                              									Zuschlagsteuer.
                           Amtliche Maassnahmen zur Förderung der Zuckerausfuhr.
                              									Durch eine weitere Verfügung des Finanzministers wird den Fabrikanten die beim
                              									Export zu stellende Bürgschaft von 1,75 Rubel pro Pud auf 1 Rubel herabgesetzt und
                              									für den Fall, dass der Export unter steuerlicher Ueberwachung vor sich gehen kann,
                              									sogar ganz aufgehoben. Ferner wird den Fabriken gestattet, die über ihre Norm
                              									hinausgehenden Ueberschüsse, die zur Ausfuhr gebracht werden müssen, an andere
                              									Fabriken abzutreten, und um diese Operation zu erleichtern, ist sogar erlaubt, dass
                              									die Abtretung auf telegraphischem Wege erfolgen kann.
                           
                              Frankreich.
                              
                           Eine Verordnung vom 27. December 1895 verfügt: Der Mindestgehalt an krystallisirbarem
                              									Zucker wird für Brauselimonade (sirops gazeux) zum Zwecke der Abschreibung der
                              									Conten für zeitweilige zollfreie Zulassung von Rohzucker von 10 auf 6 Proc.
                              									herabgesetzt.
                           
                              Bulgarien.
                              
                           Durch das von der Sobranje angenommene Octroigesetz wird eine Communaltaxe von 4
                              									Francs für Zucker festgesetzt. Diese Abgabe wird für eingeführten Zucker direct
                              									von den Zollämtern erhoben.
                           
                              Vereinigte Staaten von Nordamerika.
                              
                           Das vom Schatzamt der Vereinigten Staaten von Nordamerika erlassene Etatsgesetz
                              									enthält für das mit dem 30. Juni 1896 endende Fiscaljahr folgende Bestimmungen: Der
                              									Schatzsecretär hat an Fabrikanten von Zucker aus in den Vereinigten Staaten von
                              									Amerika erzeugtem Ahornsaft, Rüben, Sorghum und Zuckerrohr, welche sich den
                              									Vorschriften des in Abschnitt E des Zolltarifgesetzes vom 1. October 1890
                              									enthaltenen Prämiengesetzes unterworfen haben, eine Vergütung von 2 Cents für das
                              									Pfund Zucker, wenn letzterer nicht unter 90° polarisirt, und von 1¾ Cents für das
                              									Pfund, wenn der Zucker unter 90, aber nicht unter 80° polarisirt, zu zahlen. Der
                              									Zucker muss vor dem 28. August 1894 erzeugt, und es darf dafür nicht vorher schon
                              									eine Prämie gewährt sein. Für diesen Zweck werden 23828908 Dollars ausgeworfen.
                              									Denjenigen Fabrikanten, welche die Vorschriften des obigen Zolltarifgesetzes vor dem
                              									1. Juli 1894 erfüllt haben und Anspruch auf Ertheilung der Licenz gemäss dem
                              									gedachten Gesetz haben würden, soll eine Vergütung von 8/10 Cent für das Pfund Zucker gewährt
                              									werden, welcher in den Vereinigten Staaten von Amerika aus daselbst gewachsenen oder
                              									erzeugten Rüben, Sorghum oder Zuckerrohr in der Zeit vom 28. August 1894 bis 30.
                              									Juni 1895 hergestellt ist und nicht unter 80° polarisirt. Hierfür wird eine Summe
                              									von 5 Millionen Dollars ausgeworfen. Ausgeschlossen von der Vergütung sind Personen,
                              									welche sich mit der Raffination von in die Vereinigten Staaten von Nordamerika
                              									eingeführtem oder daselbst erzeugtem Zucker befassen, für den die hier in Aussicht
                              									genommene Prämie bereits bezahlt oder beantragt ist. Personen, welche um die Prämie
                              									in betrügerischer Weise nachsuchen und dieselbe erhalten, verfallen im Falle der
                              									Ueberführung in eine Geldstrafe bis zu 5000 Dollars oder in eine Gefängnisstrafe bis
                              									zu 5 Jahren oder in beide Strafen zugleich, je nach dem Ermessen des Gerichtes.
                           A. Stift (Wien).