| Titel: | Rettungswesen auf See. | 
| Fundstelle: | Band 301, Jahrgang 1896, S. 25 | 
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                        Rettungswesen auf See.
                        (Fortsetzung des Berichtes S. 1 d.
                           								Bd.)
                        Mit Abbildungen.
                        Rettungswesen auf See.
                        
                     
                        
                           3) Rettungsboote.
                           
                              Boote an Bord.
                              
                           Bis in die neueste Zeit hatte es an einer Regelung der Mitnahme von Booten gemangelt.
                              									Anzahl und Einrichtung der letzteren waren vielmehr so ziemlich dem Gutdünken der
                              									einzelnen Rhedereien preisgegeben. Allerdings übte auch die öffentliche Meinung eine
                              									ausgleichende Wirkung aus, und die lautgewordenen Stimmen aus den Kreisen der
                              									Seefahrer hatten auch da allmählich Wandlungen zu schaffen vermocht, wo Phlegma oder
                              									unzulässige Sparsamkeit die Schiffseigenthümer an der Beschaffung von genügendem
                              									Schwimmaterial als Rettungsmittel hinderten. Es muss hierbei zugegeben werden, dass
                              									der verhältnissmässig beschränkte Platz auf einem Schiffe die Aufspeicherung von
                              									Booten mit Plätzen für Besatzung und Passagiere behindert hatte, solange nur feste
                              									Boote geführt wurden. Mit der Verwendung zusammenlegbarer Boote ist aber die
                              									Möglichkeit gegeben, alle Personen an Bord in Booten unterbringen zu können.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 25
                              Francis' Boot.
                              
                           So lassen sich auch die Vorschriften der Seeberufsgenossenschaft, nach welchen die
                              									Prüfung der sicherheitlichen Einrichtungen von Schiffen vollzogen wird, noch
                              									übertreffen, ohne dass der reguläre Betrieb an Bord Einbusse erlitte. Unter der
                              									Festsetzung, dass als Raumgehalt eines Bootes 0,6 des Productes aus grösster
                              									äusserer Länge, grösster äusserer Breite und innerer Tiefe (in Meter) zu rechnen
                              									sind, gelten als Rettungsboote solche Boote, welche entweder mit festen dichten
                              									Luftkästen von mindestens 15 Proc. des Bootsraumes oder mit gleichwertigen
                              									Schwimmvorrichtungen, die höchstens zur Hälfte binnenbords angebracht, versehen
                              									sind. (An jeder Seite des Bootes müssen Sicherheitsleinen befestigt sein.) Entfällt
                              									mehr als die Hälfte der Schwimmvorrichtung binnenbord, so sind 0,285 cbm,
                              									andernfalls 0,23 cbm Bootsraum für jeden erwachsenen Menschen zu rechnen; jedes Boot
                              									muss mindestens zwei, bei grosser Fahrt mindestens 3 cbm Raumgehalt haben. Schiffe,
                              									welche ausser der Besatzung nicht mehr als zehn Personen an Bord haben, müssen einen
                              									für alle Menschen hinreichenden Bootsraum mitführen. Im übrigen richtet sich der
                              									letztere, sowie die Anzahl der Boote nach dem Bruttoraumgehalt der Fahrzeuge. So
                              									gibt ein Raumgehalt bis zu 700 cbm 2 Boote mit 8 cbm Gesammtraum; ein Schiff von
                              									10000 cbm hat mindestens 6 bis 8 Boote mit 74 cbm Raum und ein solches von 30000 cbm
                              									12 bis 14 Boote von 156 cbm Gesammtraumgehalt an Bord zu nehmen. Von diesen
                              									vorgeschriebenen Booten muss die Hälfte auf Rettungsboote entfallen, zwei dürfen
                              									gewöhnliche Fahrzeuge sein und der Rest ist mit Schwimm Vorrichtungen von mindestens
                              									der halben Leistungsfähigkeit wie bei Rettungsbooten zu versehen. Die
                              									Hamburg-amerikanische Packetfahrt-Actiengesellschaft rechnet für je 100 Personen,
                              									einschliesslich der Besatzung 8,5 cbm Bootsraum für Rettungsboote; auf je 0,3 cbm
                              									Inhalt kommen mindestens 0,04 cbm Luftkastenraum. Die üblichen Grössen sind 24 Fuss
                              									bis 30 Fuss Länge und 7 Fuss bis 8 Fuss 6 Zoll Breite. Als Baustoff ist sowohl Holz
                              									wie Stahl vertreten, als Bauart Klinker- wie Diagonalbau.
                           Von den festen Booten hat Francis' Boot aus
                              									galvanisirtem bezieh. kannelirtem Stahl eine weite Verbreitung gefunden; es hat sich
                              									in zahlreichen Fällen bewährt und wegen seiner besseren Eigenschaften sowohl
                              									gewöhnliche eiserne, wie hölzerne Boote zum Theil verdrängt.
                           Der Klinkerbau der Holzboote hatte wohl theilweise den Misscredit, in welchen diese
                              									gelangt waren, verschuldet, da die Boote zu leicht undicht wurden. Indessen werden
                              									zur Zeit ausgezeichnete Holzboote in Diagonalbau ausgeführt, so dass die Bedeutung
                              									der Francis'schen Fabrikate eine Einbusse erlitten hat.
                              									Ein solches Boot führt Oltmann aus (Fig. 16 bis 18).
                           Oltmann lässt eine innere und eine äussere Lage schmaler
                              									eichener Wagenschotte gegen einander laufen, bringt zwischen beide Lagen einen
                              									wasserdichten Stoff ein und verbindet das Ganze durch dichte Kupfernietung. Die aus
                              									verzinkten Eisenblech oder Kupfer hergestellten, seitlich angeordneten Luftkästen
                              									reichen bis zur Höhe des Dollbaums, sind durch Querschotte versteift und so
                              									bemessen, dass alle im Boot aufzunehmenden Personen über Wasser gehalten werden und
                              									das voll Wasser geschlagene Boot stabil bleibt. Die Luftkästen grösserer Boote
                              									können auch Proviant aufnehmen. Gegen glatte Eisenboote soll eine Gewichtsersparniss
                              									von 40 Proc., gegen Francis- und Holzboote eine solche von 20 bis 30 Proc. erzielt
                              									werden. Von der
                              									kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven durchgeführte Vergleichsversuche mit einem
                              									Francis-Boot ergaben:
                           
                              
                                 
                                 Oltmann,Diagonal
                                 Francis,Eisen
                                 
                              
                                 Länge des Bootes
                                 3,8 m
                                   3,8 m
                                 
                              
                                 Gewicht
                                 99 k
                                 149  k
                                 
                              
                                 Freibord mittschiffs bei Belastung mit     10
                                    											Personen
                                    140 mm
                                 120  mm
                                 
                              
                                 Tragkraft, wenn bis zum Ueberlaufen     gefüllt
                                 300 k
                                 200  k
                                 
                              
                                 Gekentert und aufgerichtet, Wasser     im Boot
                                 nichts
                                   50  l
                                 
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 26
                              Fig. 19.Kürger's Boot mit Füllung von Rennthierhaar.
                              
                           Man hat selbstverständlich auch dahin gestrebt, die Erhaltung einer gewissen
                              									Schwimmfähigkeit des Bootes durch besondere Einbauten (Luftkasten u.s.w.) dadurch zu
                              									umgehen, dass man das Material selbst, aus dem das Boot gebaut werden sollte,
                              									entsprechend schwimmfähig wählte. Neuerdings verwendet Krüger (Fig. 19) das Rennthierhaar in der
                              									Weise für den Bootsbau, dass er die Haare in aus festem Material hergestellte
                              									Schläuche stopft und aus dem so gebildeten Wulste die Bordwände zusammensetzt. Die
                              									Bezüge werden aus präparirtem Baumwollsegeltuch oder Flachszwirntuch gefertigt. Ein
                              									solches Boot (Stabfischboot) von \frac{2,5}{3,5} m Länge,
                              										\frac{0,70}{0,85} m Breite erhält zwei Wulste, welche 0,32 m
                              									Bordhöhe liefern; drei Wulste ergeben 0,32 m Bordhöhe.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 26
                              Norton's Rettungsboot.
                              
                           Anfang der achtziger Jahre ist von dem Amerikaner Francis L.
                                 										Norton (New York) ein Rettungsboot eingeführt worden, dessen Einrichtung
                              									sich aus den Fig. 20
                              									bis 23 ergibt. Die
                              									äusseren Spanten a sind mit einem inneren Spantensystem
                              										b fest verbunden; beide sind mit Bekleidungen
                              									versehen bezieh. mit kalfaterten Häuten überzogen. Deckstücke c schliessen den Zwischenraum nach oben wasserdicht ab.
                              									Zu beiden Seiten des Kiels sind in den Zwischenraum Ballastkästen ee eingebaut, in welche das Wasser durch Schlitze e1 eintreten kann.
                              									Durch ein Rohrsystem r und ein am Schandeckel
                              									angeordnetes Ventil v lässt sich die Luft austreiben.
                              									Die metallenen Luftkammern d zur Seite und die Kammern
                              										h an Bug und Heck sichern die Schwimmfähigkeit,
                              									während Durchlässe k am Boden für den raschen
                              									Abzug des übergenommenen Wassers bestimmt sind. Ist das Boot zu Wasser gelassen, so
                              									öffnet man das Ventil v, worauf sich die Kammern e mit Wasser füllen, das nunmehr als Ballast dient. Aus
                              									dem Wasser gehoben, entleeren sich die Ballasträume dementsprechend selbsthätig. Als
                              									für den vorliegenden Zweck beste Constructionsverhältnisse werden die folgenden
                              									angegeben: Die Breite des inneren Mittelspantes b soll
                              									⅕ der Bootslänge, die Kammerbreite d auf jeder Seite ⅙
                              									der lichten Bootsbreite, die Tiefe der Ballastkammern am Kiel ⅓ der inneren
                              									Bootstiefe betragen und ¼ der Entfernung der beiden Böden auf die Höhe des Kieles
                              										g zu rechnen sein; die Räume f an Bug und Heck nehmen 1/10 der Bootslänge ein.
                           Vorschriftsmässige Ausrüstungsgegenstände eines jeden Bootes, welches sofort zu
                              									Wasser gelassen werden kann, sind die erforderlichen Masten, Segel, Riemen, Dollen
                              									und Steuer, Bootscompass, Kappbeil, Schöpfeimer, zwei angebundene Pflöcke für jedes
                              									Loch, sowie wasserdicht verschliessbare Wasser- und Bootbehälter. Die neueren, so
                              									gross als möglich gehaltenen Boote besitzen unter den Duchten zwei Behälter, in
                              									denen ausser den genannten Gegenständen (darunter zehn Riemen, zwei Säcke Proviant,
                              									zwei Wasserfässer) auch ein Oelgefäss zur Seeberuhigung und Blaulichter zur Abgabe
                              									von Nothsignalen untergebracht sind.
                           Prinz Albert von Monaco hat bekanntlich auf seiner Yacht
                              										Hirondelle dahingehende Studien gemacht, ob
                              									Schiffbrüchige in den Meeren der gemässigten und heissen Zone unbedingt dem Tode
                              									durch Entkräftung ausgesetzt sind, oder ob sie pflanzliche und thierische Nahrung
                              									der See zu entnehmen vermöchten. Seine Versuche hatten, wie er in Comptes rendus de l'Académie des Sciences angibt, die
                              									letztere Annahme bestätigt und er empfiehlt deshalb als Ausrüstung eines Bootes noch
                              									folgende Gegenstände:
                           1) Ein oder mehrere Netze aus Beuteltuch von 1 bis 2 m Oeffnungsweite mit 20 m
                              									Schnur, um die freischwimmenden Seethiere zu sammeln oder die Sargassobüschel
                              									(herumirrende Büschel des Sargassograses) zu sieben; noch besser aber ein Netz
                              									ähnlich den auf der Hirondelle construirten, wo sie
                              									Oberflächennetze genannt werden.
                           2) Mehrere Leinen von 50 m Länge, jede in drei Fäden aus Messingdraht endigend, an
                              									denen die Angeln mit künstlichem Köder für Thunfische befestigt werden.
                           3) Eine kleine Harpune, um die Wrackfische der Grasbänke harpuniren zu können, und
                              									mehrere glänzende Angeln hierzu, an denen diese Fische sich manchmal auch ohne Köder
                              									hängen. 4) Eine Harpune für die grössten Fische, die den Grasbänken folgen.
                           Mögen des Prinzen Erfahrungen nun die Möglichkeit einer längeren Ernährung auf der
                              									See auch dargethan haben, auf die Regel, nach welcher man die Rettungsboote wird
                              									ausrüsten müssen, können sie einen Einfluss nicht ausüben. Der ungemein ausgebildete
                              									Verkehr auf den Wasserstrassen lassen das Ziel, handliche seetüchtige Boote zu
                              									schaffen, wenn sie auch mit Proviant für nur wenige Tage versorgt werden können, als
                              									ausreichend erscheinen. Stehen einem Schiff Reisen besonderer Art, nach verlorenen
                              									Gegenden, etwa Forschungsreisen bevor, so wird man die Ausrüstung natürlich von Fall zu Fall
                              									zu erwägen haben und dabei die Erfahrungen vorangehender Expeditionen zu Grunde
                              									legen müssen.
                           Die Knappheit des Raumes an Deck hat die Durchführung der Forderung nach einem
                              									Bootsplatz für jede Person so lange beeinträchtigt, als nur feste Boote zur
                              									Verwendung kamen. Erst die Aufnahme theilweis oder ganz zusammenlegbarer Fahrzeuge hat die erforderliche Sicherheit gegeben. Die
                              									geltenden Vorschriften lassen denn auch zusammenklappbare Boote aus wasserdichtem
                              									Segeltuch mit hölzernem oder metallenem Doppelboden oder gleichwertige Boote zu,
                              									rechnen diese allerdings nicht zu den eigentlichen Rettungsapparaten. So hat der
                              									Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Kaiser Wilhelm
                                    										II.“ ausser zwölf festen Booten vier zusammenklappbare, welche auf
                              									Rollen stehen und zu den Davits leicht geschoben werden können.
                           Viel in Gebrauch ist das Shepherd'sche Boot, dessen aus
                              									Holz bezieh. verzinktem Eisen bestehendes bewegliches Gerippe mit Leinwand überzogen
                              									ist. Zusammengeklappt ist es nur 400 mm breit, so dass vier Boote kaum mehr Platz
                              									einnehmen als ein festes. Seine Tragfähigkeit übersteigt diejenige der hölzernen,
                              									eisernen und Stahlboote; indessen ist seine Lebensdauer eine beschränkte und man ist
                              									gezwungen, öfters nachzusehen, ob die Leinwand Löcher oder harte Stellen zeigt,
                              									welche beim Aufstellen des Bootes zu Brüchen und Leckstellen Anlass geben.
                           Für den Faraday hatte E. P.
                                 										Berthon 1874 ein Lastboot von 31 Fuss Länge, 16 Fuss Breite und 4 Fuss
                              									Tiefe geliefert, welches zusammengelegt nur 2 Fuss breit war. Es war nach dem
                              									Zellensystem construirt und erweiterte sich automatisch nach Lösen eines Taues,
                              									indem es 500 Cubikfuss Luft einsog. Die 14 Fuss langen Bodenplanken fielen von
                              									selbst auf ihre Plätze, so dass das Boot in 1 bis 2 Minuten zum Streichen klar
                              									gemacht werden konnte. Das Bootsgewicht betrug 25 Centner.
                           Um die Deckboote vor Beschädigung durch eigenes Feuer zu schützen, wurden im Jahre
                              									1881 auf dem Neptune Versuche mit zusammengefalteten
                              									Booten gemacht; diese wurden zwar weniger beeinflusst als die Holzboote, konnten
                              									immerhin aber feindlichen Geschossen als Zielscheibe dienen. Die erfolgreich
                              									angewandten zweitheiligen Jollen für Torpedoboote (bipartite dingeys) führten nun
                              									zum Bau dreitheiliger Kutter, von denen der erste, für 60 Mann berechnete von Berthon in einer Länge von 10 in, einer Breite von 2,7
                              									m und einer Tiefe von 1 m ausgeführt wurde. Die in der Längsrichtung erfolgte
                              									Theilung war so bewirkt, dass die drei Theile im Wasser zusammengesetzt, aber auch
                              									einzeln für sich benutzt werden konnten. 24 wasserdichte Luftzellen machten das Boot
                              									unversinkbar, das selbst bei heftig gekreuzter See kein Wasser einnahm und sich
                              									somit als vorzügliches Seeboot bewährte.
                           Von C. L. Berthon stammt (1889) eine Spantenversteifung,
                              									welche sich für theilweis zusammenlegbare Fahrzeuge eignet, ohne dass sie
                              									allerdings eine grosse praktische Bedeutung hätte (Fig. 24 und 25). Die Spanten
                              									bestehen aus zwei mittels eines Bolzens gelenkig mit einander verbundenen Theilen
                              										ab, von denen a sich
                              									gegen den Kiel bezieh. Boden, b dagegen sich an den
                              									Deckbalken stützt. In Fig.
                                 										24 steht b wagerecht und die Bordwand ist
                              									theilweis zusammengefalten. Drückt man b am Griff c herab, so klinkt sich der Theil gegen a fest und der Bord ist gespannt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 27
                              Berton's zusammenlegbares Fahrzeug.
                              
                           Die Firma Chambers Brothers in Dumberton hat 1890 ein
                              									Rettungsboot construirt und auch damals schon bei verschiedenen, an der Clyde
                              									erbauten grossen Dampfern eingeführt, welches in seinem unteren Theile aus fester
                              									Holzconstruction, in seinem oberen Theile aber aus, einen 457 mm hohen Aufsatz
                              									bildender fester wasserdichter Leinwand mit hölzernem Gerippe und eisernen Streben,
                              									zum Umlegen eingerichtet, besteht. Mit herabgeklapptem Oberbau lassen sich je drei
                              									Boote über einander stellen, ohne erheblich mehr Raum einzunehmen, als ein
                              									gewöhnliches festes Boot. Die ersten aus Föhrenholz gebauten Chambers'schen Fahrzeuge waren 7,92 m lang, 2,13 m breit, im unteren Theil
                              									356 mm und bei aufgestellten Bordseiten 813 mm hoch; ihr Gewicht betrug 813 k, ihr
                              									Fassungsraum 40 Personen. Die Aussenbeplankung des unteren Theiles wird aus einer
                              									doppelten Lage Föhrenholz mit zwischengelegter imprägnirter Leinwand gebildet. Bug
                              									und Heck sind mit Querschotten abgetrennt; zwischen beiden erstrecken sich an den
                              									Bordwänden Längsschotte (aus 35 mm starken Föhrenplanken), welche, mit Querschotten
                              									durchsetzt, zehn wasserdichte Abtheile bilden. Diese sowohl, wie Bug und Heck sind
                              									zur Aufnahme von metallenen Luftkästen bestimmt, während unter den Sitzbänken
                              									Behälter für Trinkwasser Lebensmittel, Nothsignale u.s.w. vorgesehen sind. Nach etwa
                              									erfolgtem Kentern soll das Boot sich leicht wieder aufrichten lassen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 27
                              Boot von Smith.
                              
                           Ein neueres Boot ist das des Engländers T. O. Smith
                              										(Fig. 26 und 27); es besteht aus
                              									einem wasserdichten Ueberzuge, welcher zwischen Deckleisten B, Längsleisten D, den Boden- und Kielplatten
                              									in wagerechter Richtung gespannt gehalten wird. Die Verdeckleisten B werden am Bug durch eine Metallplatte b, am Heck von dem Balken a zusammengehalten. Ausser Gebrauch ist das Boot flach gelegt, so dass die
                              									Theile BD auf dem Boden ruhen. Im Bedarfsfalle wird
                              									eine den Bug ausschweifende Bugstütze A unter die
                              									Metallplatte b und zwischen Leisten e eingeschoben und durch einen zwischen die letzteren und die Stütze
                              									einzuklemmenden Stift c festgestellt. Ausser den
                              									gleichfalls umklappbaren Stützen C, welche die
                              									Verdeckleisten gegen den Bootsboden absteifen, werden in Nuthen der auf den Leisten
                              										D aufliegenden Bankbretter E besondere Stützen F eingesetzt, welche mit
                              									Stiften d auf der Bank ruhen (Fig. 27 rechts);
                              									letztere bewirken, dass beim Niederdrücken der Stützen diese sich gegen die
                              									Bordleiste legen (Fig.
                                 										27 links).
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 28
                              Rettungsboot von Höhnke.
                              
                           Eine besonders praktische und seefeste Bauweise scheint man hier nicht vor sich zu
                              									haben. Indessen fehlen Erfahrungsergebnisse und ohne diese lässt sich bekanntlich
                              									der Werth eines Rettungsbootes nicht oder doch nicht ausreichend beurtheilen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 28
                              Zusammenlegbares Boot von Meyer.
                              
                           Eine interessante Construction, welche ein rasch in gebrauchsfähigen Zustand zu
                              									setzendes Fahrzeug liefert, ist die von L. Höhnke in
                              									Bromberg angegebene (Fig.
                                 										28 bis 31).
                              									Die Seitenwände B des Bootsgestelles A bestehen aus je drei Theilen, welche durch Scharniere
                              										b gelenkig mit einander verbunden sind. Der in der
                              									Mittellinie getheilte und mit Scharnieren d versehene
                              									Boden C ist durch gleiche Organe c mit den Bordwänden so verbunden, dass er nach innen
                              									geklappt werden kann. Hieran wird er gehindert, wenn Riegel e die Scharniere d an der Bewegung hindern.
                              									Zusammengeklappt ist das Boot aus Fig. 30 ersichtlich.
                              									Zwecks Fertigstellung zum Gebrauch wird das Gerippe aus einander gezogen, werden die
                              									Riegel d am Boden G
                              									eingeschoben und die Sitzbretter F eingelegt, wonach
                              									über das nunmehr feste Gestell der passend gearbeitete wasserdichte Ueberzug Z geknöpft wird. Das Augenmerk wird hier auf die Riegel
                              										e zu lenken sein, welche bei Belastung des Bootes
                              									einer Beanspruchung auf Durchbiegung ausgesetzt sind.
                           Den Vorzug der Einfachheit besitzt das zusammenlegbare Boot von E. H. Meyer in Hamburg (Fig. 32 bis 35). Der Bordrand a wird aus zwei in Gelenken a1 drehbaren Schienen- oder Röhrenrahmen
                              									gebildet. Die unten zur Erzielung der Kielform ausgebauchten Spanten b sind gleich gelenkig am Bord a befestigt. Eine gelenkige, mit Schrauben o
                              									gegen die Spanten b feststellbare Kielschiene c hält das Gerippe, über welches ein wasserdichter
                              									Stoff d gezogen wird, gespannt. Aufblasbare
                              									Seitenschläuche e sollen das Umschlagen des Bootes
                              									verhindern. Zum Zusammenlegen desselben werden die Verschraubungen der Schläuche
                              									gelüftet und die Schrauben o gelöst. Es lässt sich
                              									nunmehr die Schiene c in der in Fig. 32 punktirt
                              									angedeuteten Weise aufklappen, während Bord sammt Spanten, wie in Fig. 34 und 35 angegeben,
                              									zusammengelegt werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 28
                              Zusammenlegbares Boot von Meyer.
                              
                           Die Anordnung besonderer Schwimmkörper wird sich natürlich empfehlen. Man hat ja die
                              									Bedingungen für ein Rettungsboot: Schwimmkraft, Stabilität, Aufrichtefähigkeit,
                              									thunlichst zu erfüllen. Hinwiederum ist zu berücksichtigen, dass man zusammenlegbare
                              									Boote an Bord nimmt, um sie an geeigneten Plätzen unterzubringen, dass man sie rasch
                              									betriebsfähig machen und leicht zu den Ausbringevorrichtungen schaffen können muss.
                              									So bleiben Schwimmkästen u. dgl. zumeist ohne Verwendung. Das zusammenklappbare Boot
                              									von G. Bluemcke in New York (Fig. 36 bis 40) hat eine feste
                              									Kielschiene A, an welcher die Steven (BC) befestigt sind. Zwei Ergänzungssteven (bc) sind elastisch und werden in ihrer Lage bezieh.
                              									Bewegung durch Bolzen a gesichert. Kniestücke d verleihen dem Rahmenwerk noch mehr Festigkeit und
                              									dienen einer Bank D als Führung, welch erstere sich
                              									noch in den Stangen e führt. Am Kiel sind die
                              									elastischen (stählernen) Spanten f angelenkt, welche
                              									durch Oesen g der Längsrippen h gezogen
                              									sind. Mit den Spanten f ist die Bank D durch ausziehbare Stangen i gelenkig verbunden. Ist das Bootsgerippe in der aus Fig. 39 und 40 ersichtlichen Weise
                              									zusammengeklappt und wird die Bank D niedergedrückt, so
                              									werden die Spanten gespreizt und das Gerippe erhält die aus Fig. 36 bis 38 ersichtliche Form.
                              									Eingelegte Streben sichern dann die Spanten in ihrer Lage. Die Instandsetzung ist
                              									also eine sehr einfache. Das Skelett ist mit einem wasserdichten Ueberzug E umgeben, der allenfalls oben in eine festschliessende
                              									Jacke J übergeht, so dass der Insasse sich den Ueberzug
                              									überknöpfen kann. Ein Schwimmgürtel K soll in bekannter
                              									Weise das Kentern thunlichst verhindern.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 29
                              Zusammenklappbares Boot von Bluemcke.
                              
                           Auch hier sind durch den Gürtel seitlich aufrichtende Kräfte gegeben: Man hat
                              									übrigens neuerdings solche Schwimmkästen oder -körper aus den mannigfachsten Gründen
                              									beweglich bezieh. abnehmbar angeordnet. So befestigt F.
                                 										Schmitzer in Frankfurt a. M. die Schwimmer c
                              										(Fig. 41 und 42) an den Enden eines
                              									um den Mast a drehbaren Auslegers b und zwar so, dass die Schwimmer eingeschwenkt (Fig. 41) und zur
                              									Benutzung ins Wasser gesetzt werden können (Fig. 42), in welchem
                              									Falle die Auslegerarme in Nuthen d des Bordrandes
                              									festliegen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 29
                              Boot von Schmitzer.
                              
                           Es erübrigt vielleicht, auch auf eine von W. v. Rüdiger
                              									in Halle a. S. angegebene Anordnung der seitlichen Schwimmer c hinzuweisen, welche (Fig.
                                 										43) an in Scharnieren a beweglichen Bändern
                              										b festgemacht sind und von den mit Gewichten g beschwerten Armen f am
                              									Boot festgehalten werden. Der Zweck dieser Einrichtung ist der, beim Umschlagen des
                              									Bootes zu veranlassen, dass die dann nach unten, also nach dem Bordrand zu
                              									klappenden Arme die Schwimmer freigeben und diese über Wasser schwingen können, so
                              									dass sich Personen an ihnen festzuhalten vermögen und auch das Rollen des
                              									gekenterten Bootes um die Längsachse behindert wird. A.
                                 										Dehnicke benutzt ausziehbare Rahmen als Träger für eine wechselnde Anzahl
                              									von Luftbehältern. Die Rahmen werden mittels Schienen an Bord befestigt, welche je
                              									nach Tiefgang des Fahrzeuges in ihrer Länge verändert werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 29
                              Fig. 43.Schwimmer von v. Rüdiger.
                              
                           Dem Hauptzweck seitlicher, aussen an Bord angeordneter Schwimmer, das Kentern eines
                              									Bootes zu verhindern, ist ohne Weiteres die Wirkung zu entnehmen, nämlich, dass der
                              									Bordrand stets über Wasser gehalten wird. Das Boot muss also jeder Wellenbewegung,
                              									welche quer zur Bootsachse läuft, folgen: es muss rollen. Es hat nun aber auch nicht
                              									an Versuchen gefehlt, das Uebernehmen von Wasser dadurch zu verhindern, dass die
                              									Bordwand des Bootes entsprechend und abhängig von der Wassersteigung sich erhöht.
                              									Eine solche Ausführung rührt von dem Amerikaner S. B.
                                 										Goff (1884) her (Fig. 44 und 45). Aussen um das Boot läuft ein Steg B;
                              									zwei andere, aus schwimmfähigem Material (Kork o. dgl.) bestehende Bügel D sind am Bug und Heck drehbar angeordnet. Zwischen B und D ist ein
                              									wasserdichter, zusammenlegbarer Stoff befestigt. Für gewöhnlich liegt dieser
                              									zusammengefalten zwischen B und D. Will das Wasser über Bord steigen, so hebt es den Bügel D und erhöht selbsthätig die Bordwand durch Ausspannen
                              									des Stoffes C. Schlägt man die Bügel D über dem Boot zusammen, so erhält man ein allseits
                              									geschlossenes Fahrzeug. –
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 29
                              Schwimmvorrichtung von Goff.
                              
                           Die Seeberufsgenossenschaft sieht da, wo Boote an sich nicht ausreichend sind, um das
                              									gesammte Menschenmaterial von Bord zu retten, auch Rettungsflösse, schwimmende Decksitze oder gleichwerthige Einrichtungen vor. Es lässt sich
                              									ohne Zweifel genügend schwimmendes Material an Deck aufstapeln; doch muss dasselbe
                              									natürlich befestigt werden, und dann wird es selten zur rechten Zeit in Benutzung
                              									genommen werden können, mit Ausnahme jener Westen, Bojen u.s.w., welche als
                              									Einzelrettungsvorrichtungen schon berücksichtigt worden sind.
                           Zu Rettungsflössen bindet man, sofern ausreichende Zeit
                              									vorhanden, Holzplanken, Balken, Mastentheile zusammen. Oft sind besondere
                              									Constructionen in Vorschlag gekommen, bei denen schwimmende, metallene oder hölzerne
                              									Cylinder, auch Kochgeschirre u. dgl. die Träger bildeten. Um vom Wrack aus Land zu
                              									kommen, hat Crook (1830) ein Segeltuch benutzt, welches
                              									in einen viereckigen Rahmen gespannt wurde; an diesen wurden geschlossene Fässer
                              									befestigt. Das Tuch wies eine Anzahl Löcher auf, unter denen breite Bänder scharf
                              									angezogen waren. Die zu rettenden Personen setzten sich quer über die Bänder in die
                              									Löcher, so dass sie vor dem Weggespültwerden gesichert waren.
                           Jak. Batemann in Islington liess sich 1825 ein
                              									englisches Patent auf ein tragbares Floss ertheilen, welches im Wesentlichen aus
                              									zwei parallelepipedischen Schwimmern zusammengesetzt war. Diese bestanden aus
                              									Segeltuchbehältern, welche mit Kork ausgestopft und durch umgelegte eiserne Bänder
                              									versteift waren. Vorn und hinten verbanden, auf der Unterseite angeordnet,
                              									ausziehbare Schienen die beiden Schwimmer, welch erstere zugleich als Sitze dienten.
                              									An einem über die Schwimmer gelegten Brette liessen sich die Ruderdollen befestigen.
                              									Bei Nichtgebrauch wurden die Schwimmer zusammengeschoben und so das Floss an Bord
                              									gehoben.
                           Das dem englischen Kapitän Hurst in London seiner Zeit
                              									patentirte eiserne Floss besass 18 Fuss Länge und 6 Fuss Breite, wog nur 685 Pfund
                              									und sollte 40 Personen aufnehmen können. French in
                              									Liverpool benutzte dagegen die aus doppeltem Segeltuch hergestellten
                              									Bootbedeckungen, die mit Kork angefüllt wurden. Ein am Tau befestigtes Loggbrett
                              									diente als Seeanker und hielt das Floss mit dem Kopf gegen die See. Flösse dieser
                              									Art waren auf dem Dampfer Nova Scotia von der
                              									Allanlinie anzutreffen. Zu kurz dauernder Benutzung hatte N.
                                 										H. Boryfeldt in New YorkMitth. Seew. 1875 S. 584. ein Floss
                              									aus 20 bis 30 Fuss langen und 3 bis 4 Fuss dicken Balken gebildet, an deren Enden
                              									und in deren Mitte mit blechernen Luftbehältern versehene Holzkästen befestigt
                              									waren. Die Verbindung der einzelnen Theile unter einander war mit Tauen erfolgt, so
                              									dass das Floss gelenkig blieb und sich den Wellen anschmiegen konnte. An den Stangen
                              									waren 2½ bis 3½ Fuss tiefe, aus Tauwerk gefertigte Netze angehängt, welche die zu
                              									rettenden Personen aufnahmen, so dass diese, sich an den Stangen festhaltend, bis an
                              									die Brust im Wasser stehen mussten. Bei 1875 in New York angestellten Versuchen soll
                              									ein Floss für 50 Personen sich als zweckentsprechend erwiesen haben. Es liessen sich
                              									noch unzählige andere Flösse anführen; jeder einzelne Fall wird eben je nach den
                              									obwaltenden Umständen seine eigene Bauart entstehen machen.
                           Schwimmende Decksitze hat man nicht allein in der Weise
                              									hergestellt, dass man die in sich wenig tragfähigen Bänke mit Schwimmkästen
                              									versieht, sondern man ist auch der Möglichkeit gerecht geworden, dass ein längerer
                              									Aufenthalt im Wasser eintreten könnte. Hierin leistet jene Kategorie von
                              									Decksitzen Genüge, welche sich im Bedarfsfalle in Boote umwandeln lassen. Von den
                              									vielen unbedeutend abweichenden Ausführungen seien hier zwei genannt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 30
                              Rettungsboot von Gray und Hughes
                              
                           Einen als Rettungsboot zu verwendenden Decksitz, dessen Constructeure Gray und Hughes in
                              									Liverpool sind, zeigen Fig.
                                 										46 und 47 im
                              									Querschnitt, und zwar in dem einen Fall (Fig. 46) als Bank, in
                              									dem andern (Fig. 47)
                              									als Boot zusammengelegt. Es sind AB wasserdichte Räume,
                              									an welche sich nach vorn und hinten die den Bug und Heck bildenden Luftkasten C anschliessen. Sitze D
                              									sind um Scharniere drehbar. Mittels eines aufgelegten Rahmens R und geeigneter Spannvorrichtungen wird der Sitz in
                              									seinem Lager h an Bord festgehalten. Bei Bedarf wirft
                              									man die Befestigung ab und klappt die Sitztheile in der (Fig. 47) angedeuteten
                              									Weise zusammen, wonach das Scharnier S zum Kiel wird.
                              									Vorn und hinten angeordnete Gesperre G halten die
                              									Theile so lange zusammen, bis sie mit Klappschrauben E
                              									gegen einander festgemacht sind. Die Sitze D fallen um
                              									und es können an diesen drehbar befestigte Stege F quer
                              									gedreht werden, so dass sie als Sitze zu benutzen sind. In den Räumen H werden die Masten, Bootshaken, Riemen, Steuer
                              									aufbewahrt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 30
                              Fig. 48.Rettungsboot von Shepherd.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 30
                              Fig. 49.Rettungsboot von Shepherd.
                              
                           Ebenso rasch umzuwandeln ist der Sitz des Engländers J. W.
                                 										Shepherd.
                              									Fig. 48 zeigt die Benutzung als Bank, Fig. 49 als Boot. Im ersten Fall sind die Luftbehälter
                              										A zusammengerückt, so dass die in Führungen
                              									verschiebbaren Sitze C ganz auf ihnen ruhen; B ist die Lehne; Luftkästen D legen sich fest gegen die Kopfseiten der Behälter A, sind aber auch verschiebbar. Werden die Kästen A aus einander gezogen und wird der Apparat umgekippt
                              									ins Wasser gelassen, so zeigt er im Schnitt die Lage seiner Theile wie in Fig. 49. Dabei haben sich Bohlen E zum Boden zusammengelegt. Die Lehne B dient als Kiel. Werden die Behälter A aus Holz hergestellt, so legt Shepherd zwei Lagen über einander und zwischen beide eine Schicht
                              									wasserfesten Stoffes. Es lassen sich auch Abtheilungen für Vorräthe aller Art
                              									schaffen. Im Allgemeinen wird aber das Zu Wasserlassen des Shepherd'schen
                              									Sitzes mit Schwierigkeiten verknüpft sein.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 31
                              Rettungsboot von Böhme und Hoffsümmer.
                              
                           Ein gleichfalls als Decksitz zu verwendendes Rettungsboot, dem aber ausziehbare
                              									Metallrohre zu Grunde gelegt sind, haben Böhme und Hoffsümmer in Limburg a. L. in der aus Fig. 50 bis 53 ersichtlichen Weise
                              									construirt. Bei Benutzung als Decksitz (Fig. 50) sind die drei
                              									concentrischen Rohre ABC in einander geschoben; ein
                              									Paar solcher Rohrsysteme wird durch Stege D
                              									zusammengehalten, so dass die punktirt angedeuteten Sitze aufgelegt werden können.
                              									Soll ein Floss hergestellt werden, so werden die Rohre BC an den Handhaben herausgezogen und die Verbindungstheile j umgelegt (Fig. 52). Dabei werden
                              									die Planken F G zu seitlichen, die Klappen N zu Abschlüssen an den Enden. M ist der Boden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 31
                              Rettungsbehälter auf Deck.
                              
                           Auch der Humor bei der Sache darf nicht vergessen werden. Nicht ernst ist jedenfalls
                              									jener Vorschlag zu nehmen, demgemäss besondere Rettungsbehälter a lose auf Deck aufgestellt werden (Fig. 54 und 55). Will das Schiff
                              									versinken, so klettern die Passagiere in diese mit Proviant versehenen,
                              									schwimmfähigen Behälter, welche über Wasser bleiben. Werden die letzteren
                              									gleichfalls zum Untertauchen gebracht, so unterhält ein Schlauch c und Schwimmer b die
                              									Verbindung mit der Atmosphäre (Fig. 55).
                           Es muss an dieser Stelle jener Bestrebungen gedacht werden, welche dahin gezielt
                              									haben, den Schiffsrumpf selbst mehrtheilig zu machen, so zwar, dass der eine Theil
                              									schwimmfähig bliebe, wenn der andere untüchtig und der erstere von dem letzteren
                              									frei gemacht würde. Es sind in dieser Hinsicht praktische Versuche, wenn auch in
                              									kleinem Maasstab, insofern angestellt worden, als man das Deck selbst tragfähig und
                              									lösbar vom Rumpf eingerichtet hat. Auf ein gegebenes Zeichen begaben sich die
                              									Passagiere und Mannschaften an Deck und wurden die Verbindungen gelöst; der Rumpf
                              									versank und das Deck blieb schwimmend. Abweichend hiervon ist der neuerdings
                              									gemachte Vorschlag, die Theilung eines Schiffes dadurch vorzunehmen, dass man ein
                              									seetüchtiges Schiff A in das andere B hineinsetzt (Fig. 56).
                              									Wird das letztere leck und sinkt es unter, so wird das erstere flott. Indessen
                              									stehen solchen Ausführungen nicht allein Bedenken rein baulicher Natur entgegen,
                              									sondern es wird auch die Seetüchtigkeit des Fahrzeuges und die Wirkungsweise der
                              									Einrichtungen in Frage zu stellen sein.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 301, S. 31
                              Fig. 56.Doppeltes Rettungsboot.
                              
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)