| Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel 1896. | 
| Autor: | A. Stift | 
| Fundstelle: | Band 302, Jahrgang 1896, S. 64 | 
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                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
                           								zweiten Viertel 1896.
                        (Schluss des Berichtes S. 40 d. Bd.)
                        Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel
                           								1896.
                        
                     
                        
                           Die Mammutpumpe „System Borsig“ hat namentlich in
                              									den Kreisen der Zuckerindustrie vielfaches Interesse erregt und stellt die denkbar
                              									einfachste Hilfsmaschine zum Heben von Flüssigkeiten dar. Nach La BaumeCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt,
                                    											1896 IV S. 342. ist sie überall dort am Platze, wo Kolben,
                              									Dichtungen, gangbare Theile in Gefahr sind, wo starke Abnutzungen in Folge
                              									mechanischer oder chemischer Einflüsse die Bedingungen der Gangbarkeit von Pumpen
                              									benachtheiligen, wo weite Entfernungen der Pumpstationen vom Werke unvermeidlich
                              									sind, und endlich bei hohen Temperaturen. Die Einfachheit ihrer Theile gestattet
                              									deren Ausführbarkeit in allen Materialien, als Gusseisen, Schmiedeeisen, Kupfer,
                              									Bronze, Blei u.s.w. Die Theile des eigentlichen Hebewerkes sind ein Hohlkörper
                              									cylindrischer Gestalt mit einer seitlichen Abzweigung. Diese ist ebenfalls
                              									cylindrisch nach oben gebogen, mit dem Hauptcylinder aus einem Stücke gegossen und
                              									kleiner als der Hauptkörper. Es erscheinen am Körper somit zwei kreisrunde
                              									Oeffnungen nach oben und eine nach unten. Durch die untere Oeffnung tritt die
                              									Flüssigkeit in den Körper, die obere grössere Oeffnung nimmt das Steigrohr auf, die
                              									obere kleinere das Luftzuführungsrohr. Dieser Apparat wird in einen Brunnen, Schacht
                              									oder in das zu entleerende Gefäss versenkt. Mit dem Apparate ist durch das Luftrohr
                              									eine Luftcompressionspumpe verbunden, deren Standpunkt beliebig gewählt werden kann.
                              									Für die Zwecke der Zuckerfabrikation empfiehlt La Baume
                              									die Pumpe zum Heben von Wasser aus Teichen abseits der Fabrik, aus Cisternen oder
                              									Brunnen, zum Zurückführen der geklärten Schmutzwasser zur Schwemme u.s.w. (Vgl. 1896
                              										300 * 2.)
                           M. MüllerDie deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S.
                                    											910. beschreibt weiter an einem praktischen Beispiele die Verwendung der Mammutpumpe zur Hebung von Abwässern
                              									einer Zuckerfabrik. Es wurde nöthig, das Wasser eines Schlammteiches, der mehrere
                              									hundert Meter von der Fabrik entfernt liegt, einige Meter zu heben, und gelang dies
                              									in ausgezeichneter Weise durch die Mammutpumpe. Die Pumpe förderte 5 cbm Wasser in
                              									der Minute bis zu 5 m Höhe. Die Luftrohrleitung zeigt 150 mm, das Förder- oder
                              									Steigrohr 300 mm und das Standrohr der Druckleitung 400 mm inneren Durchmesser. Die
                              									Kosten der Pumpe stellten sich bei 4 bis 5 cbm Wasserförderung in der Minute und bei
                              									3 m Förderhöhe einschliesslich 100 m Luftleitung, der Luftdruckpumpe (Compressor)
                              									und der Dampfmaschine auf 6850 M.
                           Ueber Verluste an Trockensubstanz beim Abpressen und Trocknen
                                 										der Schnitzel. Die Angaben über die Verluste an Nährstoffen, wie an
                              									Trockensubstanz überhaupt in den Schnitzeln beim Abpressen und Trocknen derselben
                              									schwanken innerhalb weiter Grenzen, und ist dies auch natürlich, da diese
                              									Verlustziffer je nach den verschiedenen Verhältnissen in jeder Zuckerfabrik mehr
                              									oder weniger verschieden ist. RydlewskiDie deutsche
                                       												Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 934. hat nun die
                              									Untersuchungen und Verlustberechnungen für die Zuckerfabrik
                                 										Wasserleben a. H. ausgeführt, und zwar innerhalb der Campagnen 1892/93 bis
                              									einschliesslich 1895/96. Die tägliche Verarbeitung beträgt etwa 8000 Centner
                              									Rüben. Die Schnitzeltrocknungsanlage nach Büttner-Meyer
                              									bestand aus zwei Trockenöfen von je drei Feuerungen für Braunkohle und lieferte
                              									steigend in den vier letzten Campagnen täglich rund 350, 415, 450 und 500 Centner
                              									getrocknete Schnitte von etwa 12,0 bis 13,0 Proc. Wassergehalt. Unter
                              									Berücksichtigung der ausführlich mitgetheilten Untersuchungsresultate erhielt Rydlewski als Resultat der vier letzten Campagnen
                              									folgende Schlussbilanz:
                           
                              
                                 In die Fabrik eingeführt    in Sa. 3010430
                                    											Ctr.    Rüben mit
                                 197133,87
                                 Ctr.
                                 wahrer
                                 Trockensubstanz
                                 
                              
                                 Wieder gewonnen in    nassen und
                                    											trockenen    Schnitten in Sa
                                 177399,35
                                 „
                                 „
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Hieraus resultirt ein Ge-    sammtverlust von
                                 19734,52
                                 Ctr.
                                 wahrer
                                 Trockensubstanz
                                 
                              
                                 oder
                                         0,65
                                 Proc.
                                 der
                                 Rübe
                                 
                              
                                 oder
                                       10,01
                                 „
                                 „
                                 Trockensubstanz.
                                 
                              
                           Der auf diese Weise gefundene Verlust von 10,01 Proc. der Trockensubstanz oder 0,65
                              									Proc. der Rübe entspricht dem wirklichen Gesammtverluste an Trockensubstanz beim
                              									Abpressen und Trocknen der Schnitzel nach den Verhältnissen in Wasserleben. Hierbei
                              									muss ein Verlust von 0,16 Proc. der Rübe = 2,54 Proc. der Trockensubstanz nur dem
                              									Trocknungsprocesse zugeschrieben werden. Diese Verluste könnte man durch Anbringen
                              									von zweckentsprechenden Auffangvorrichtungen für die Diffusionsrückstände, dann
                              									durch Vorrichtungen zum Auffangen der mit den abziehenden Feuergasen mitgerissenen
                              									kleinen Schnitzelreste noch etwas reduciren. Die Verluste beim Abpressen der nassen
                              									Schnitzel auf durchschnittlich 11,26 Trockensubstanz sind ohnehin sehr grosse und
                              									dürften dieselben bei dem jetzigen Bestreben, möglichst stark die Schnitzel
                              									abzupressen, um die Kosten der Schnitzeltrocknung möglichst herabzudrücken, noch
                              									zunehmen.
                           Ueber das Verfahren zur Herstellung von
                                 										Melasseschnitzeln von L. Szyfer, patentirt
                              									unter dem Namen J. Natanson, wurde bereits berichtet
                              										(D. p. J. 1896 300 287).
                              									Dieses Verfahren wurde nun in der Zuckerfabrik Acs
                              									einem praktischen Versuche unterworfen, über welchen A.
                                 										StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
                                       												Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 224.
                              									Mittheilungen macht. Die Versuche wurden nicht genau in der Weise durchgeführt und
                              									mit den Bedingungen, welche Szyfer in der citirten
                              									Publication aufstellte, nachdem verschiedene maschinelle Aenderungen nothwendig
                              									gewesen wären, die in der Fabrik nicht durchgeführt werden konnten. Ausserdem
                              									standen auch keine frischen Schnitte mehr zur Verfügung, sondern 5 Tage alte, die
                              									schon sauren Charakter angenommen hatten. Es waren daher die Erwartungen für das
                              									Gelingen dieses Versuches nicht sehr hochgespannte, so dass man eher ein Misslingen
                              									erwartete. Um so mehr befriedigten die Versuchsresultate, nach welchen es
                              									thatsächlich gelang, eine Infusion der Schnitzel – in diesem Falle auch der sauren –
                              									mit Melasse herbeizuführen. Die Versuche wurden in folgender Weise durchgeführt: Von
                              									den 14 Diffusionsgefässen (je 28 hl Inhalt) wurden 10 Gefässe mit je 1850 k
                              									Schnitzel gefüllt, während die 4 anderen zum Aufsammeln der aus der Batterie
                              									abgezogenen dünnen Lösung („Lauge“ genannt) dienten. Die Lauge wurde, weil
                              									sie zu verdünnt war, in den Kanal abgelassen; in derselben konnte kein Zucker
                              									nachgewiesen werden. Bei concentrirteren Laugen ist aber ihre eventuelle Verwendung als Dünger
                              									jedenfalls in Berücksichtigung zu ziehen, nachdem in der untersuchten Probe auf 100
                              									Tb. Asche 31,50 Proc. Kali enthalten waren. Das erste Diffusionsgefäss wurde von
                              									unten mit Rohmelasse angestellt und dieselbe über die nachfolgenden 9 Gefässe in der
                              									gewöhnlichen Weise wie bei der normalen Diffusionsarbeit von einem in das andere
                              									Gefäss überströmen gelassen. Die Temperatur wurde auf sämmtlichen Gefässen auf 70°
                              									R. gehalten, nachdem sonst die Melasse stecken bleibt. Die aus den Schnitten durch
                              									die Melasse verdrängten Wassermengen – die Lauge – wurden, wie hervorgehoben, in den
                              									Kanal abgelassen. Die Melassecirculation dauerte durch alle 10 Gefässe 3 Stunden,
                              									nach welcher Zeit die überschüssige Melasse abgelassen und in Reservoirs geleitet
                              									wurde. Die Melasseschnitzel wurden aus den Gefässen herausgenommen und der grösste
                              									Theil in der Centrifage von der anhaftenden Melasse befreit. Die ausgeschleuderten
                              									Melasseschnitzel wurden abkühlen gelassen und dann zur Verfütterung verwendet. Die
                              									Haltbarkeit dieses Futters liess nach 3monatlicher Beobachtung nichts zu wünschen
                              									übrig. Die Thiere nahmen dasselbe gierig auf (5 k auf 1 Tag und Stück), ohne dass
                              									irgend welche laxirende Wirkung zu beobachten war. Nach den Erfahrungen, die man bei
                              									diesem Versuche gewonnen hat, ergibt sich, dass das Natanson'sche Verfahren in der That die systematische Infusion der
                              									abgesüssten oder selbst der eventuell bereits schon etwas sauren Schnitte mit
                              									Melasse ermöglicht und dass dasselbe daher einer weiteren Prüfung für würdig
                              									erachtet werden kann, bei welcher Prüfung aber auch die Arbeitskosten des Verfahrens
                              									in Betracht gezogen werden müssen.
                           F. Strohmer und A.
                                 										StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
                                       												Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 231.
                              									berichten über den chemischen Reinigungseffect der
                                 										Abwasserreinigungsanlage System A. Proskowetz, welche in der Zuckerfabrik Sokolnitz in der Campagne 1895/96 in
                              									Anwendung stand. A. Proskowetz versucht bei seinem
                              									Verfahren die chemische Reinigung durch Kalk mit jener einer eigenthümlich
                              									gestalteten Berieselung auf verhältnissmässig kleinen Flächen zu combiniren. Diesem
                              									Grundsatze folgend, werden alle Abwässer der Zuckerfabrikation vereinigt und beim
                              									Austritt aus der Fabrik mit Kalkmilch versetzt und vorerst in die altbekannten,
                              									geräumigen Absetzteiche behufs Sedimentation geleitet, wo sich die groben,
                              									mechanischen Verunreinigungen zu Boden setzen. Das so mechanisch reinere Wasser
                              									gelangt nun in grössere Erdgruben, wo durch Stagniren desselben auch die feineren
                              									suspendirten Stoffe und alle durch Kalk fällbaren chemischen Bestandtheile zum
                              									Absetzen kommen, so dass nachher ein Abwasser resultirt, welches nicht nur den
                              									grössten Theil seiner suspendirten Stoffe, sondern auch einen grösseren Antheil
                              									jener organischen stickstoffhaltigen Stoffe, welche die faulige Zersetzung dieser
                              									Wässer in erster Linie bedingen, bereits verloren hat. Im Wasser sind aber noch
                              									immer organische Verbindungen (hauptsächlich Kohlenhydrate) gelöst, welche durch
                              									kein Fällungsmittel gefällt werden können und deren Beseitigung nur durch Zersetzung
                              									möglich ist. Diese Zersetzung wird sich am besten durch eine Oxydation, also durch
                              									die Einwirkung des Sauerstoffes der Luft herbeiführen lassen. Zu diesem Zwecke
                              									leitet Proskowetz das noch alkalisch reagirende Wasser
                              									aus den Sedimentirgruben auf eine oberirdisch drainirte Ackerfläche, wobei die
                              									atmosphärische Luft ganz frei in die ausmündenden Drainrohre hineinstreichen kann.
                              									Da nun andererseits das Wasser nur durch die Stossfugen in die Röhren treten kann,
                              									so wird dieses in dem Falle, als jene dicht an einander gereiht sind, nur
                              									tropfenweise in das Innere der Röhren eindringen, durch welchen Vorgang das Wasser
                              									mit der Luft in innige Berührung kommt, so dass einerseits den gelösten organischen
                              									Stoffen reichliche Gelegenheit zur Oxydation geboten wird; während andererseits die
                              									Kohlensäure der Luft den Kalk als Carbonat zur Ausfällung bringt. Das von dieser
                              									Anlage abfliessende Wasser, welches also einen grossen Theil der organischen Stoffe
                              									verloren hat, wird auf eine kleine, tiefer gelegene Rieselwiese geleitet, welche
                              									durch senkrecht neben einander angeordnete Röhren drainirt ist. Diese Drain anläge
                              									ist Gegenstand eines Patentes (D. R. P. Kl. 85 Nr. 77152 vom 8. December 1893) und
                              									ermöglicht die Verwendung einer viel kleineren Rieselanlage, als das gewöhnliche
                              									übliche Verfahren. So ist in Sokolnitz zur Bewältigung der Abwässer von einer
                              									Rübenverarbeitung von etwa 400 t Rüben pro Tag eine Gesammtrieselfläche von 96 Ar
                              									vollkommen aasreichend. In dieser zweiten Rieselfläche verfällt ein grosser Theil
                              									der organischen Stoffe einer vollständigen Oxydation zu Wasser und Kohlensäure,
                              									während die noch gelöst vorhandenen jedoch eine derartige Veränderung erfahren, dass
                              									sie durch Kalk zum Theil wieder fällbar werden. Diese Drainwasser, welche in
                              									Sammelbrunnen und von diesen in einen Hauptbrunnen fliessen, werden deshalb mit
                              									Kalkwasser versetzt; der entstehende Niederschlag kann durch Filterpressen getrennt
                              									werden. Das klare Wasser geht alsdann in Sokolnitz, vermengt mit Brüdenwasser,
                              									wieder in Betrieb zurück. Die Verfasser haben nun den chemischen Reinigungseffect
                              									dieser Anlage studirt und kommen zu einem befriedigenden Ergebniss. Auch die Arbeit
                              									auf allen Stationen war in Sokolnitz, trotzdem ausser dem gereinigten Wasser und den
                              									Condens- und Brüdenwässern kein anderes Wasser zur Verwendung kam, eine vollkommen
                              									normale; ein eventuell bemerkbarer Einfluss des Wassers könnte überhaupt erst bei
                              									der späteren Nachproductenarbeit bemerkbar sein. Ueberhaupt lässt sich ja in dieser
                              									Richtung erst durch die Beobachtung während mehrerer Campagnen mit wechselndem
                              									Rübenmaterial u.s.w. ein definitives und sicheres Urtheil fällen. Bemerkt sei noch,
                              									dass in eine Probe des gereinigten Abwassers Goldfische etwa 3 Wochen eingesetzt
                              									wurden, und blieben die Thiere fortwährend frisch und munter.
                           Ein weiterer Beitrag zum Reinigen der Abfallwässer in den
                                 										Zuckerfabriken liegt von J. ŠtastnýZeitschrift für
                                       												Zuckerindustrie in Böhmen, 1896 XX S. 563. vor, doch ist
                              									die empfohlene Methode der Reinigung – Decantation und nachfolgende Filtration –
                              									nicht neu. Štastný zeigt nur, in welcher Weise diese
                              									Methode mit günstigem Erfolge durchgeführt werden kann.
                           Die Bedeutung der Wetterbeobachtung für den Zuckerrübenbau hat sich in Deutschland
                              									und auch in Oesterreich bereits Bahn gebrochen, wie verschiedene Abhandlungen
                              									beweisen. In welcher Weise nun die meteorologischen Beobachtungen durchzuführen
                              									wären, zeigt E. PfeiferOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und
                                       												Landwirthschaft, 1896 XXV S. 191. in einer Abhandlung
                              									über die meteorologischen Elemente und die locale
                                 										Wetterprognose im Dienste der Zuckerindustrie. Hierbei kommen folgende Punkte in
                              									Betracht: Die mittlere Tagestemperatur, der Luftdruck, der Wind, die relative und
                              									absolute Feuchtigkeit, die Art und der Grad der Bewölkung und endlich die
                              									Niederschläge. Pfeifer hat nun auf dieser Grundlage
                              									Beobachtungen angestellt, und ist es ihm als Anfänger schon gelungen, mehr als 80
                              									Proc. Treffer zu verzeichnen, in Folge dessen er der Ansicht ist, dass die locale
                              									Wetterprognose eine Zukunft haben dürfte.
                           Einen Beitrag zur Rübenbewerthung mit Berücksichtigung der
                                 										variablen Rübenqualitäten und Zuckerpreisen nebst einigen Worten über das
                                 											„Minimalrübenquantum einer Zuckerfabrik“ gibt SchneiderOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
                                       												Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 200.
                              									unter Mittheilung von Tabellen, welche die Calculation bei der Bewerthung des
                              									Rohmaterials erleichtern, und für praktische Zwecke feste Anhaltspunkte und ein
                              									klares Bild über die totalen Nettoeinnahmen – bei variablen Rübenqualitäten und
                              									Zuckerpreisen – für alle Producte, welche bei der Rohzuckerfabrikation aus der
                              									Rübenfüllmasse stammen, liefern sollen. Gestützt auf die aufgestellten Tabellen,
                              									kann man unter normalen Verhältnissen das Minimalquantum Rüben berechnen, welches
                              									zur Existenzfähigkeit einer Zuckerfabrik nothwendig erscheint. Dies soll folgendes
                              									Beispiel zeigen, welches wohl für die Verhältnisse in Böhmen aufgestellt wurde, im
                              									Grossen und Ganzen aber auch für andere Länder als Maasstab dienen kann. Als
                              									durchschnittliche Rübenqualität kann die Rübe mit 15 Proc. Saftpolarisation
                              									betrachtet werden, für die unter gegenwärtigen Verhältnissen dem Landwirthe 1 fl.
                              									loco Uebernahmsstation gezahlt wird. Als Rohzuckerpreis Erstproduct Basis 88 R. loco
                              									Erzeugungsstätte sei 14 fl. angenommen. Nach Tabelle I hätte der Zuckerfabrikant bei
                              									15,5 Proc. Füllmasseausbeute eine Gesammteinnahme von 1,82 fl. für 100 k Rüben zu
                              									verzeichnen. (Einnahmen für Schnitte und Saturationsschlamm sind hierbei nicht
                              									berücksichtigt, da die Werthe derselben nach Abzug der Francaturen in vielen
                              									Fabriken nur geringe sind.) Demgegenüber steht der angenommene Rübenpreis von 1,00
                              									fl., welcher mit weiteren Spesen loco Fabrik auf 1,10 fl. kommen wird. Einen
                              									Nettogewinn von 10 kr. für 1 Centner verarbeiteter Rüben vorausgesetzt, welcher
                              									einer etwa 5procentigen Verzinsung des Anlagekapitals entsprechen würde, bleiben
                              									1,82 fl. – 1,20 fl. = 62 kr. für 1 metr. Centner Rüben zur Bestreitung der
                              									Gesammtregie übrig, welche aber nach der aufgestellten Tabelle II bei einem
                              									jährlichen Rübenquantum von 19000 t erreicht werden und welche Summe als das
                              									Existenzminimum einer Rohzuckerfabrik angesehen werden kann.
                           
                              IV. Patente und Privilegien.
                              Apparat zum Einwirkenlassen von Gasen auf zerstäubte
                                    											Flüssigkeiten von C. H. Knoop (D. R. P.
                                 										Kl. 89 Nr. 85820 vom 5. März 1895 ab). Um das in Patent Nr. 80392
                                 										gekennzeichnete Verfahren der Einwirkung von Gasen auf zerstäubte Flüssigkeiten
                                 										zur Ausführung zu bringen, wird nach vorliegender Erfindung ein Apparat
                                 										angewendet, in welchem zunächst die unter Druck eingeführte Flüssigkeit
                                 										zerstäubt wird und der Einwirkung von Gas unterliegt, und die sich sammelnde
                                 										Flüssigkeit der nochmaligen Einwirkung des Ueberschusses von Gas ausgesetzt
                                 										wird.
                              Füllkörper für Osmoserahmen von Th. Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85887 vom 4.
                                 										September 1894 ab). Die Erfindung betrifft neuartige Füllkörper für die
                                 										Rahmen von Osmoseapparaten, durch welche ein bisher nicht zu vermeidender
                                 										Uebelstand bei der Osmosirung vollständig beseitigt wird. Dieser Uebelstand
                                 										besteht darin, dass die Melasse den Apparat, selbst bei Anwendung des bisher
                                 										vorgeschlagenen Füllkörpers, in starken Schichten durchströmt und daher die
                                 										beabsichtigte Arbeitsleistung nur unvollkommen durchführbar ist, weil
                                 										bekanntlich die Osmosirung nur dort stattfinden kann, wo die Melasse das Papier
                                 										berührt; durch die bei den bestehenden, zumeist ohne jeden Füllkörper
                                 										arbeitenden Anlagen häufig vorkommende Berührung benachbarter Osmosepapiere wird
                                 										diese verminderte Arbeitsleistung noch mehr beeinträchtigt. Der Erfindung gemäss
                                 										werden als Füllkörper hohle oder massive, mit Wellen oder Rippen versehene
                                 										Platten angeordnet, welche in dem Osmoserahmen so angebracht werden, dass sie
                                 										deren Mitteltheil ausfüllen und beiderseits nur schmale Räume freilassen,
                                 										wodurch die Melasse gezwungen wird, den Apparat in dünnen Schichten zu
                                 										durchströmen, während überdies eine Berührung benachbarter Papierbogen
                                 										verhindert ist.
                              Schnitzelmesser von R.
                                    											Bergreen (Zusatz zum Patent Nr. 78510 vom 7. November 1893; D. R. P.
                                 										Kl. 89 Nr. 85888 vom 1. Januar 1895 ab; längste Dauer: 6. November 1908).
                                 										Ausführungsform des durch das Patent Nr. 78510 geschützten Schnitzelmessers
                                 										dadurch gekennzeichnet, dass das Messer aus zwei Theilen zusammengesetzt ist,
                                 										und zwar aus einem Schnitzelmesservordertheil, dessen gerader, abgesetzter
                                 										hinterer Schenkel unterhalb des Schnitzel messertragsteges befestigt ist, um
                                 										einen von dem letzteren nicht beeinflussten freien unteren Schnitzelabgang zu
                                 										erzielen, und einem allmählich nach hinten aufsteigenden Messerbefestigungssteg
                                 										bei Doppelmessern bezieh. Messertragsteg bei Einzelmessern, welcher Steg den
                                 										hinteren allmählich aufsteigenden Auflageschenkel des Messers des Hauptpatentes
                                 										ersetzt und dessen Oberfläche ebenso wie der hintere Auflageschenkel des durch
                                 										das Hauptpatent geschützten Messers ausgefräst ist.
                              Anordnungsweise der Vorlage und ihrer Unterlage, sowie
                                    											des Auflageschenkels des Messers und dessen Unterlage an
                                    											Rübenschnitzelmaschinen von H. Hillebrand
                                 										(D. R. P. Kl. 89 Nr. 85992 vom 9. Juli 1895 ab).
                              Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit
                                    											durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen R. Patočka (D.
                                 										R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895). Diese Erfindung ist identisch mit dem
                                 										österreichischen Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895 (D. p. J. 1896 300 298).
                              Messerkasten für Rübenschnitzel von W. Köllmann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86270 vom 6.
                                 										September 1894 ab). Ein Messerkasten für Rübenschnitzelmaschinen der durch
                                 										Patent Nr. 54549 geschützten Art, dadurch gekennzeichnet, dass die übliche
                                 										starre Längswand für die Messerspitze durch eine die Messer tragende Wand
                                 										ersetzt wird, welche wagerecht verschiebbar und in ihrer jeweiligen Stellung
                                 										feststellbar ist.
                              Walzenschnitzelmaschine für Cichorien, Rüben u. dgl.
                                 										von E. Förster und Co. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86416
                                 										vom 24. August 1895 ab).
                              Verdampfapparat von Gebr.
                                    											Forstreuter (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86271 vom 28. April 1895 ab). Bei den
                                 										bisherigen Vacuumconstructionen, welche eine stufenweise Inangriffnahme der Heizfläche
                                 										gestatten, ist für jede Etage des Heizsystemes eine besondere Dampfzuleitung und
                                 										eine besondere Dampf- bezieh. Dampfwasserableitung nebst dazugehörigem, für jede
                                 										Etage gesondertem Absperrorgan nöthig. Dadurch wird die Betriebssicherheit sehr
                                 										vermindert und besonders sind seitens des Kochers leicht Versehen möglich, der
                                 										zwei von einander unabhängige Ventile zu bedienen hat, wodurch leicht schädliche
                                 										Stauungen des Dampfwassers, Betriebsstörungen und selbst Unglücksfälle
                                 										herbeigeführt werden. Endlich ist bei den bekannten Apparaten die
                                 										Dampfvertheilung nicht centralisirt genug, um auf Beschleunigung des Koch- oder
                                 										Krystallisationsprocesses in günstiger Weise zu wirken. Zur Vermeidung dieser
                                 										Betriebsunsicherheit und um beliebige Flüssigkeiten bis zur
                                 										Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die
                                 										Krystallisationsgrenze einzudampfen, wird in den Vacuumapparat ein Heizsystem
                                 										eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder
                                 										Rohrschlangen besteht, die entweder in im Innern des Apparates liegende
                                 										Centralcylinder ein- und ausmünden oder aussen am Umfang des Apparates die
                                 										Dampfzuleitung und Ableitung durch Cylinder haben, in welchen Kolben derart
                                 										eingestellt werden können, dass mit der Zunahme der Flüssigkeitshöhe immer
                                 										frische Wärme mit frischer Heizfläche an die fortschreitende Flüssigkeit
                                 										heranlangt.
                              Vorlage für Schnitzelmesserkasten von H. Putsch und Co. (Zusatz zum Patente Nr. 70899 vom
                                 										1. October 1892; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86401 vom 23. December 1894 ab).
                              Verfahren zur Herstellung von Kristallzucker in
                                    											Raffinerien von Th. Drost (Zusatz zum
                                 										Patente Nr. 58070 vom 25. December 1889; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86255 vom 11.
                                 										November 1891 ab; längste Dauer: 24. December 1904). Das Verfahren ist
                                 										gekennzeichnet 1) durch die Anwendung von gereinigtem Raffineriedicksaft,
                                 										welcher Saft entweder in der Centrifuge während des Deckens durch den zu
                                 										deckenden Zucker oder durch Einwerfen von Füllmasse oder Rohzucker die nöthige
                                 										Concentration, entsprechend einem specifischen Gewicht von 1,325, erhält; oder
                                 										2) durch die Anwendung einer Deckflüssigkeit, welche durch Zusatz von
                                 										gereinigtem Raffineriesaft, Aussüssern bezieh. Wasser zu bereits
                                 										auskrystallisirter oder in Bildung begriffener Füllmasse hergestellt wird.
                              Vorlageschiene für Schnitzelmesserkasten von M. E. Matthäi (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86944 vom 20.
                                 										Juni 1895 ab).
                              Vacuumverdampfer ohne Heizvorrichtung von E. G. Scott (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86945 vom 19.
                                 										September 1895 ab). Der Verdampfapparat dient zur Ausführung des in der
                                 										englischen Patentschrift Nr. 12774 vom Jahre 1893 beschriebenen Verfahrens,
                                 										welches darin besteht, die Flüssigkeit unter Druck aufzuwärmen, ehe sie in den
                                 										eigentlichen, unter Vacuum stehenden und mit keiner besonderen Heizvorrichtung
                                 										versehenen Verdampfapparat gelangt. Hierbei wurde die angewärmte Flüssigkeit in
                                 										dem Verdampfapparate oberhalb der in diesem Apparate befindlichen Flüssigkeit
                                 										eingeleitet, so dass die eigentliche Flüssigkeit unmittelbar der Luftleere
                                 										ausgesetzt wurde. Die sich hierbei ausscheidenden Krystalle sind so klein, dass
                                 										das gewonnene Salz einen verhältnissmässig nur geringen Werth besitzt. Das in
                                 										dem vorliegenden Verdampfer gewonnene Krystall besteht aber aus grossen
                                 										Krystallen. Die angewärmte Flüssigkeit wird nicht der Einwirkung der Luftleere
                                 										unmittelbar ausgesetzt, sondern sie wird zunächst unterhalb der Oberfläche
                                 										der im Apparat bereits befindlichen Flüssigkeit in der Nähe des Bodens
                                 										eingeführt und hier über die ganze Fläche möglichst gleichmässig vertheilt, so
                                 										dass eine langsame und ruhige Verdampfung vor sich geht, während bei dem älteren
                                 										Verfahren die Verdampfung sehr plötzlich und heftig erfolgt.
                              Saturationsgefäss für gekalkten Zuckersaft von C. H. Knoop (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86815 vom 3. März
                                 										1895). Der Saft wird in einem Behälter gegen kegelförmige Körper getrieben, von
                                 										denen er in zertheiltem Zustande zurückprallt, während der Kohlensäurestrom,
                                 										welcher bereits auf angesammelten Saft eingewirkt hat, durch Querplatten
                                 										geführt, in dem Behälter aufsteigt. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist
                                 										eine Ausführungsform des zur Anwendung des geschützten Verfahrens bestimmten
                                 										Apparates, welcher sich dadurch kennzeichnet, dass der Kohlensäurestrom aus
                                 										trompeten artig geformten Mundstücken aufsteigt, welche unmittelbar unter den
                                 										Saftzerstäubern angeordnet sind, so dass der Saft in fein vertheiltem Zustande
                                 										in einem kegelförmig gestalteten Kohlensäurestrahl sich befindet. Hierbei ist
                                 										die Wirkung der Kohlensäure auf den gekalkten Saft ausserordentlich
                                 										intensiv.
                              Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
                                    											Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
                                 										85747 vom 18. Juli 1895; Zusatz zum Patent Nr. 84575, vgl. D. p. J. 1896 300 297).
                                 										Die Verbesserung gegen Patent Nr. 84575 besteht darin, dass durch die
                                 										eigenartige Lagerung und Bewegung der Gabeln ein Verschluss der beweglichen
                                 										Theile der mit den Gabeln versehenen Scheiben möglich ist und die Reibung, sowie
                                 										das Gewicht vermindert werden. Der Verschluss der beweglichen Theile hat den
                                 										Zweck, das Verunreinigen derselben durch die mit der Rübe herausgehobene Erde zu
                                 										verhindern und ein Schmieren derselben vornehmen zu können.
                              Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
                                    											Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
                                 										87057 vom 19. December 1895; zweiter Zusatz zum Patent Nr. 84575). Den
                                 										Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet eine weitere Ausführungsform der
                                 										nach dem Patente Nr. 84575 hergestellten Rübenaushebemaschine, welche sich von
                                 										dem Gegenstande des ersten Zusatzpatentes Nr. 85747 dadurch unterscheidet, dass
                                 										die Gabeln in den als Verschlusscheiben dienenden Stirnscheiben schwingend
                                 										gelagert sind und beide Stirnscheiben mit den Gabeln gegen einander verstellt
                                 										werden können, je nachdem dies die Rübenstärke erfordert. Ausserdem ist das
                                 										ganze Gabelrad gehäuseartig verschlossen, so dass keine Unreinlichkeiten in das
                                 										Innere gelangen können.
                              Vorrichtung zum Transportiren von Rüben von den
                                    											Miethenfeldern in die Zuckerfabriken von B.
                                    											Čerych (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/711 vom 30. Januar 1896).
                                 										Um den Rübentransport bequemer und billiger zu gestalten, wird ein System von
                                 										transportablen Rübenschwemmen vorgeschlagen, welche ähnlich wie die
                                 										transportablen Feldbahngleise zwischen die Miethen gelegt werden, so dass nach
                                 										Bedarf die sämmtlichen, in Haufen geordneten Rüben direct zu den Waschmaschinen
                                 										geschwemmt werden können.
                              Neuerung an Vorwärmern oder Kühlern von J. Sykora (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/715
                                 										vom 7. November 1895). Die Erfindung bezieht sich auf Röhren- oder
                                 										Plattenvorwärmer oder Kühler für Flüssigkeiten, z.B. auch als sogen. Vorwärmer
                                 										für Zuckerfabriken, und trachtet das Erhöhen des Wärmeaufnahme- oder
                                 										Uebertragungsvermögens dadurch zu erreichen, dass die anzuwärmende oder
                                 										abzuleitende Flüssigkeit zwar eine Zeitlang, ohne fortzufliessen, in ihren
                                 										Behältern stehen bleibt, während dieser Zeit aber in eine rasche, fortwährend
                                 										periodisch ihre Richtung wechselnde Bewegung versetzt wird. Die Einwirkung der
                                 										äusseren Kraft auf die Flüssigkeit kann auf jede beliebige Art erfolgen, z.B.
                                 										durch Luft-, Gas-, Dampf- oder Flüssigkeitsdruck, erzeugt mittels Pumpe,
                                 										Luftpumpe, Compressor, Gebläse oder Ventilator; ferner durch mechanische Wirkung
                                 										von Schneckenflügeln oder schräg gestalteten Rührarmen, denen man auf bekannte
                                 										Art periodisch wechselnde Bewegungen ertheilt, endlich durch Bewegung von in die
                                 										Flüssigkeit eingetauchten Körpern oder von nachgiebigen Membranen. Eine
                                 										derartige Lagerung der Flüssigkeit, dass zu ihrer Bewegung eine möglichst
                                 										geringe Kraft ausreicht, wird erzielt durch Theilung der Flüssigkeit in zwei
                                 										oder mehrere symmetrische, einander das Gleichgewicht haltende oder wenigstens
                                 										annähernd gleichwiegende Theile, wozu zugleich die Lagerung eine recht
                                 										nachgiebige, elastische wird. Eine elastische Lagerung der Flüssigkeit erreicht
                                 										man ferner auch durch Anwendung einer eingeschlossenen Gas-, Luft- oder
                                 										Dampfmenge als Polster, ferner durch Federn oder Gewichte, welche entweder
                                 										unmittelbar oder mittels Kolben oder Membranen auf die Flüssigkeit wirken.
                                 										Während der schwingenden Bewegung kann die Flüssigkeit nach Bedarf durch Gefälle
                                 										oder Pumpen ab- und zulaufen.
                              Automatischer Röhrenreiniger für Verdampfapparate,
                                    											Dampfkessel u.s.w. von A. D. Lagrelle und
                                 											C. H. Chantrelle (Oesterreichisches Privilegium
                                 										Nr. 46/847 vom 25. Januar 1896). Diese Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus
                                 										einem schwimmenden oder nichtschwimmenden Körper, der in die Röhren der
                                 										Verdampfapparate untergebracht wird und durch die kochende Flüssigkeit selbst
                                 										eine auf und ab steigende bezieh. schwingende und rotirende Bewegung erhält,
                                 										sich hierbei an den Innenwänden dieser Röhren reibt und so jede Ablagerung an
                                 										den Innenwänden verhindert, wobei die Steig- und Fallbewegung durch Anschläge
                                 										begrenzt wird.
                              Verfahren zur Herstellung von raffinirtem Zucker in
                                    											Stangen aus Rohzucker von La Sté. Ele.
                                    											Fontenilles und Desormeaux
                                 										(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1057 vom 24. October 1895). Dieses
                                 										Verfahren hat zwar mit bekannten Verfahren einige Punkte gemein, unterscheidet
                                 										sich doch wesentlich in anderen Punkten und wird durch folgenden Patentanspruch
                                 										gekennzeichnet: a) Erhitzen der Gefässe, in welchen das Lösen, die Reinigung und
                                 										das Einkochen (Eindicken) des Zuckers erfolgt, mittels eines Wasserbades oder
                                 										einer anderen Heizeinrichtung, welche in Berührung mit den Wandungen dieses
                                 										Gefässes keine höhere Temperatur als 100° C. erzeugt; b) die Krystallisirung der
                                 										eingekochten Masse erfolgt in Gefassen von beliebiger Grösse, die auf einem mit
                                 										Filtrirtuch bedeckten perforirten Boden aufruhen und das Abtropfen des Syrups
                                 										unter der Wirkung eines unter dem durchlochten Boden erzeugten Vacuums
                                 										ermöglichen; c) die krystallisirte Masse wird nach erfolgtem Abtropfen behufs
                                 										Ueberführung in die Stangen- oder Stückeform zerkleinert und d) in einem
                                 										geschlossenen Gefässe mit Wasser angerührt, falls der Zusatz von Wasser in Folge
                                 										zu langen Abtropfens nöthig wird, um der Masse die für das Pressen in die
                                 										Stangen- oder Stückeform erforderliche Consistenz zu geben.
                              Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes bei
                                    											Rübenhebern von L. Frennet-Wauthier
                                 										(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1153 vom 29. Februar 1896). Die
                                 										Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes zum Köpfen von Rüben besteht aus
                                 										zwei runden concaven Schneidscheiben, die gegen einander derart geneigt sind,
                                 										dass an jeder Stelle, wo sie auf die Rübe treffen, ihre Schneiden wagerecht
                                 										stehen. Der Apparat ist gleichzeitig nach vorn geneigt, um auch in dieser
                                 										Richtung wagerecht schneidend zu wirken. Eine vor den Schneidscheiben
                                 										hinlaufende Rolle regelt die jeweilige Höhenlage der Schneidscheibe, während ein
                                 										an der Schneidscheibenwelle angebrachtes Kreuz die Blätter und ein Streichbrett
                                 										die abgeschnittenen Köpfe entfernt.
                              Verfahren zur Reinigung von Melasse, Syrup oder anderen
                                    											Zuckerlösungen von G. E. Cassel und D. Kempe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1251
                                 										vom 5. März 1896). Nach diesem Verfahren sollen aus Melasse, Syrup oder anderen
                                 										Zuckerlösungen übelriechende und übelschmeckende Bestandtheile entfernt werden.
                                 										Hierbei wird die Melasse mit Alkali- oder Calciumsulfit, welches eventuell
                                 										schweflige Säure in Ueberschuss enthält, versetzt und dann erwärmt. Die Wirkung
                                 										des zugesetzten Sulfits wird durch gesteigerte Erwärmung eventuell bis 100° C.
                                 										oder darüber hinaus erhöht, in welch letzterem Falle die Behandlung natürlich in
                                 										einem geschlossenen Gefäss unter Druck geschehen muss. Der Concentrationsgrad
                                 										der Lauge ist von keinem besonderen Gewicht. Der Ueberschuss von schwefliger
                                 										Säure kann einige Zeit vor der Behandlung zugesetzt werden, und der nach
                                 										Abschluss derselben möglicher Weise noch vorhandene Ueberschuss an Kalk kann
                                 										durch Sättigung mit Kohlensäure entfernt werden.
                              Verbesserung an Schnitzelmessern und deren Einbau in
                                    											Messerkasten von R. Bergreen
                                 										(Oesterreichisches Privilegium vom 21. October 1895. Beschreibung geheim).
                              
                           
                        
                           B. Rohrzuckerfabrikation.
                           Anwendung von Natron bei der Rohrzuckerfabrikation.Nach dem Berichte von Dr. W. Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896
                                    											XXI S. 903 ff. Die Nachtheile, welche die Salze der organischen
                              									Säuren der Säfte mit dem Kalk im Gefolge haben – Incrustationen der
                              									Verdampfapparate, schlechtes Kochen, viel Melasse –, zu beseitigen, ist
                              									verschiedentlich versucht und wird vorwiegend durch die verschiedenen
                              									Phosphorsäurepräparate, theils auch durch Soda erreicht. In den indischen
                              									Rohrzuckerfabriken mit Defecation thut man nach Winter
                              									gut, die Bildung jener Kalksalze so viel wie möglich zu beschränken. Die Wirkung des
                              									Kalkes besteht bei der allgemein geübten Defecation in der Bildung eines
                              									Niederschlages mit fällbaren Substanzen des Rohrsaftes und Neutralisation der
                              									organischen Säuren desselben. Winter empfiehlt nun
                              									Defecation mit Kalk und Neutralisation mit Natronlauge. Die Vortheile dieser
                              									Arbeitsweise sind: geringe Incrustation, schnellere Verdampfung im Triple-effet,
                              									höhere Ausbeute am ersten Product, scharfes, hartes und trockenes Korn; bei Syrupen
                              									besseres Korn und meistens höheres Rendement.
                           Rohrsaftgewinnung durch Mühlen oder Diffusion. Die
                              									Frage, welche Methode der Rohrsaftgewinnung, Pressen oder Diffusion, den Vorzug
                              									verdient, wird von Maxwell dahin beantwortet, dass in
                              									den meisten Fällen die Mühlenarbeit der Diffusion vorzuziehen sei. Je höher die Reinheit,
                              									um so besser sind die Resultate der Diffusion; auf Rohr mit niedriger Reinheit
                              									dagegen ist die Diffusion die schlecht möglichste Praxis der Saftgewinnung. Die
                              									nachdrückliche Empfehlung und Bevorzugung der Rohrmühlen durch Maxwell ist aber nach Krüger's Ansicht doch wohl etwas zu weitgehend und einseitig.
                           Automatisch arbeitende Verdampfapparate. Van Ledden
                                 										Hulsebosch gibt Einrichtungen an, die ein automatisches Einlassen und
                              									Uebersteigen des Saftes in Triple-effet u.s.w. ermöglichen sollen. Dass dergleichen
                              									Einrichtungen, falls sie gut functioniren, in Ländern, wie z.B. Java, wo die
                              									Verdampfapparate durch eingeborene Arbeiter bedient werden, von Nutzen sind und den
                              									Effect der Apparate erhöhen, liegt auf der Hand.
                           Ueber Ampas als Brennmaterial und über
                                 										Feuerungseinrichtungen. Nach Kersten gibt
                              									ungetrockneter Ampas mit einem Wassergehalt von 47 Proc. bei der Verbrennung 1402
                              									Cal., sonnentrockener mit 9 Proc. Wasser 2781 Cal. In Java sind die
                              									Feuerungseinrichtungen mit wagerechtem Rost die unvortheilhaftesten. Nur selten
                              									gelingt es, auf wagerechtem Rost Ampas mit einem Luftquotienten von 2 vollkommen zu
                              									verbrennen; bei schlechtem Feuer ist er häufig höher als 2,5. Feuerungseinrichtungen
                              									mit schräger Rostfläche (Flach- oder Treppenrost), bei denen die Verbrennungsluft
                              									dicke und dünne Lagen des Brennmaterials zu passiren hat, präsentiren Einrichtungen
                              									ökonomischerer Art. Bei Ampas darf die Neigung des Rostes nicht weniger als 45°
                              									betragen. Eine vollständige Verbrennung bei möglichst kleinem Luftüberschuss wird
                              									durch die Gasöfen erreicht, die auf Java in Form sogen. Halbgasöfen in Gebrauch
                              									sind. Ampas mit 91 Proc. Trockensubstanz producirt bei Verbrennung mit dem
                              									Luftquotienten von 2 auf 1 k Trockensubstanz (3,77 – 3,32) = 0,45 k mehr Dampf als
                              									ungetrockneter Ampas mit 53,3 Proc. Trockensubstanz bei Verbrennung mit einem
                              									Luftquotienten von 1,2. Da nun Ampas mit einer Trockensubstanz von 91 Proc. nur
                              									erhalten werden kann, wenn die Umstände zum Trocknen besonders günstig sind, meist
                              									aber weit feuchterer Ampas verbrannt werden muss, so wird man zuweilen in einem gut
                              									construirten Halbgasofen durch Verbrennen von ungetrocknetem Ampas nicht weniger
                              									Dampf auf 1 k Trockensubstanz erzeugen als durch dasjenige von getrocknetem Ampas
                              									auf einem gewöhnlichen wagerechten Rost.
                           Scheidung von Rohrsäften. E. DemingCentralblatt für die
                                       												Zuckerindustrie der Welt, 1896 IV S. 618. empfiehlt, die
                              									Scheidung in folgender Weise vorzunehmen: Der Mühlensaft wird massig geschwefelt,
                              									bevor er in die Kalkpfannen geht; letztere sollen so gross sein, dass je eine den in
                              									30 bis 40 Minuten der Mühle entfliessenden Saft aufnimmt; sie sollen gelochte Rohre
                              									enthalten, durch welche Luft zum Durchmischen eingepresst wird. Der kalte gekalkte
                              									Saft wird mittels einer Pumpe durch einen Calorisator gepresst, welchen er 45
                              									Secunden nach seinem Eintritt wieder verlässt, während dessen er unter Druck auf
                              									126° C. erhitzt wird. Aus der Beschaffenheit des heraustretenden Saftes beurtheilt
                              									man, ob genügend oder zu viel Kalk zugesetzt ist, und bringt dementsprechend in die
                              									Scheidepfanne entweder noch Kalk oder ungekalkten Saft. Aus dem Calorisator tritt
                              									der Saft in Bassins mit konischem Boden, worin sich der Schlamm absetzt und von Zeit
                              									zu Zeit abgezogen wird, während der klare Saft beständig überfliesst. So soll
                              									einerseits direct ein hellerer und blankerer Saft erhalten werden, als bei den
                              									üblichen Verfahren mittels Absetzen oder Filtration durch Pressen, andererseits ist
                              									nur eine 5 Proc. des Saftes entsprechende Menge Schlamm durch Filterpressen zu
                              									filtriren und erhält man trockene, feste Kuchen.
                           Ueber die Scheidung des Rohrsaftes unter Druck, wie sie
                              									auf der Eva Mill auf Hawaii ausgeführt wird, theilt PohlmannCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt,
                                    											1896 IV S. 659. Näheres mit. Der gekalkte Saft wird einer
                              									Temperatur von etwa 122° C. bei einem Druck von etwa 2 at unterworfen, bevor er in
                              									die Absatzkästen kommt. Dabei wird etwas mehr Kalk verbraucht als bei offenen
                              									Scheidepfannen; auch sammelt sich auf der Oberfläche des Saftes in den Absatzkästen
                              									etwas Schaum, der entfernt werden muss. Die Hauptmenge der Verunreinigungen setzt
                              									sich jedoch sehr schnell zu Boden. Dieselben sind manchmal sehr reichlich und
                              									verlangen, nachdem sie gut gekalkt sind, höchstens 2 Quadratfuss Filterpressefläche
                              									für 1 t Rohr. Die trockenen Presskuchen betragen ungefähr 1¾ Proc. vom Gewicht des
                              									Rohres. Die überhitzten Säfte zeigen eine Erhöhung des Quotienten um 3½ bis 4 bei
                              									einer Reinheit des Rohrsaftes von 86. Die bemerkenswertheste Eigenschaft des
                              									überhitzten Saftes ist seine Freiheit von „Gummi“, in Folge dessen die
                              									schnelle Verdampfung und das leichte Kochen. Auch der Centrifugenablauf von
                              									durchschnittlich 72 Reinheit war nicht zähflüssig, so dass derselbe im Vacuum auf
                              									Korn zu zweitem Product verkocht werden konnte, das sich gut schleuderte und Zucker
                              									von 92 Polarisation ergab. Im Jahre vorher bei der gewöhnlichen Scheidung liess sich
                              									der Ablauf nicht auf Korn kochen. Der Erfolg des Verfahrens zeigt sich auch darin,
                              									dass in diesem Jahre das Rohr bei Mühlenarbeit bessere Ausbeuten an Zucker ergab,
                              									als im Vorjahr bei gleicher Qualität bei Diffusionsarbeit, trotz der höheren
                              									Extraction durch letzteres Verfahren.
                           Ueber die Zuckerindustrie in Louisiana macht F. C. ThieleChemiker-Zeitung, 1896 XX S. 323.
                              									interessante Mittheilungen. Die Zuckerpflanzer bringen noch zumeist den
                              									wissenschaftlichen Forschungen und Erfahrungen Misstrauen entgegen und befolgen im
                              									Wesentlichen noch dieselbe Methode, welche die Mönche, die zuerst das Zuckerrohr in
                              									Louisiana anpflanzten, anwendeten. Vereinzelt wurden schüchterne Versuche gemacht,
                              									das alte System durch neue, wissenschaftlich begründete Methoden zu ersetzen, und
                              									war der Erfolg zum Beispiel durch Düngung mit Phosphaten ein bedeutender. Besonderes
                              									Interesse hat in der letzten Campagne ein neuer Process, der auf der
                              										„Magnolia“-Plantage benutzt wurde, hervorgerufen. Der Diffusionssaft wird
                              									stark gekalkt, gekocht, dann durch Filterpressen getrieben und hierauf mit
                              									Schwefligsäureanhydrid behandelt. Nach dem Eindicken zu Syrup (ungefähr 46° Brix)
                              									wird nochmals mit Schwefligsäureanhydrid behandelt und wieder filtrirt. Die doppelte
                              									Behandlung mit Schwefligsäureanhydrid und Filtration soll alle und jede
                              									Verunreinigungen des Saftes entfernen, sowie die fremden organischen Verbindungen in
                              									solche Producte überführen, dass sie absolut keinen störenden Einfluss mehr auf das
                              									Krystallisationsvermögen des Rohrzuckers ausüben können. Ob aber die mehrmalige
                              									Behandlung mit
                              									schwefliger Säure thatsächlich ohne Einfluss auf den Zucker und die Ausbeute ist,
                              									bleibt noch eine offene Frage. Folgender Fall zeigt dies. Auf einer Plantage wurde
                              									das erste Nachproduct umgeschmolzen, um durch nochmaliges Kochen in erstes Product
                              									verwandelt zu werden. Der Syrup wurde durch Filterpressen getrieben, doch
                              									verstopften sich dieselben allmählich und hörten schliesslich ganz auf zu laufen.
                              									Die Filtertücher waren mit einer schleimigen Substanz bedeckt und bestand der
                              									organische Theil derselben im Wesentlichen aus Zucker; ausserdem war aber noch eine
                              									stark reducirende Substanz vorhanden, die Aehnlichkeit mit Dextran hatte. Auffällig
                              									war der hohe Schwefelgehalt und kann derselbe nur so entstanden sein, dass ein Theil
                              									der gelösten Sulfite (es wurde stark geschwefelt) im Verlauf des Kochprocesses zu
                              									niedrigeren Schwefelverbindungen reducirt wurde, worauf sich durch Wechselwirkung
                              									beider Salze Schwefel ausschied. Es scheint also, dass es auch ein Zuviel bei der
                              									Behandlung der Säfte mit schwefliger Säure gibt und dass man über ein gewisses Maass
                              									nicht hinausgehen darf.
                           Auf einigen Plantagen wurde ein Verfahren versucht, welches grosse Aehnlichkeit mit
                              									dem Manoury'schen Verfahren besitzt. Dieses Verfahren
                              									hat aber einen totalen Misserfolg gehabt.
                           Wenn Thiele gegen die mehrmalige Anwendung der
                              									schwefligen Säure Bedenken hat, so ist dagegen zu bemerken, dass das Cambray'sche Reinigungsverfahren für RohrsäfteJournal des fabricants
                                       												de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 16., welches auf einer
                              									intensiven zweimaligen Schwefelung und sorgfältiger Filtration des Rohrsaftes
                              									beruht, sich in einer mexikanischen Fabrik trotz ungünstiger Umstände vorzüglich
                              									bewährt und schönen weissen Zucker geliefert hat.
                           
                        
                           C. Gesetzgebung.
                           
                              Deutschland.
                              
                           Gesetz betreffend die Abänderung des
                                 										Zuckersteuergesetzes. Durch das Gesetz vom 27. Mai 1896 wurden verschiedene
                              									Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1891 und 9. Juni 1895 aufgehoben und an deren
                              									Stelle neue Bestimmungen gesetzt, welche den Zuschlag zur Zuckersteuer,
                              									Ausfuhrzuschüsse, Zoll-, Uebergangs- und Schlussbestimmungen betreffen. Auf das
                              									umfangreiche Gesetz kann nicht näher eingegangen werden.
                           Allgemeine Verfügung des königl. Finanzministeriums,
                                 										betreffend die Fassung der Artikel Säfte und Syrupe im amtlichen
                                 										Waarenverzeichniss. Nicht alkoholhaltige, zum Genuss bestimmte Säfte aus
                              									Obst, Beeren und Rüben, mit Zucker eingekocht, einschliesslich derjenigen, welche
                              									unter dem Namen von Heilmitteln (Brustsyrup, sirop laroze u.s.w.) eingehen, sind
                              									nach Nr. 25 S. 1 des Zolltarifs mit 60 M. für 100 k zu verzollen. Mit Frucht- und
                              									Pflanzensäften bezieh. chemischen Fabrikaten versetzter Syrup, sowie mit Syrup oder
                              									Zucker eingekochte und versetzte Frucht- oder Pflanzensäfte u.s.w., sofern diese
                              									Gegenstände ausschliesslich zur Verwendung als Heilmittel bestimmt und geeignet
                              									sind, sind zum Satz von 36 M., und sofern sie zu Grosszwecken verwendbar sind, mit
                              									60 M. für 100 k zu verzollen.
                           
                              Oesterreich.
                              
                           Erlass des Finanzministeriums, betreffend das Maass der
                                 										Sicherstellung für die richtige Einzahlung des Bonificationsrückersatzesbei der Zucker ausfuhr in der Betriebsperiode
                                 										1896/97. Unter dem 12. Mai 1896 wird auf Grund des § 3 des
                              									Zuckersteuergesetzes vom 20. Juni 1888 im Einvernehmen mit dem königl. ungar.
                              									Finanzministerium die Sicherstellung der richtigen Einzahlung des allfälligen
                              									Bonificationsrückersatzes in der Zuckererzeugungsperiode 1896/97 für jede
                              									Erzeugungsstätte für Zucker der in § 1 Z. 1 des Zuckersteuergesetzes bezeichneten
                              									Art mit jenem, um 30 Proc. erhöhten Betrag festgesetzt, welchen dieselbe als
                              									Ausfuhrbonificationsrückersatz bezüglich der Zuckerausfuhr in der Erzeugungsperiode
                              									1894/95 zu leisten hatte. Der in solcher Weise ermittelte Sicherstellungsbetrag ist
                              									derart abzurunden, dass Beträge unter 50 fl. auf 50 fl., Beträge über 50 fl. auf 100
                              									fl. erhöht werden. Für jene der obenerwähnten Zuckererzeugungsstätten, welche in der
                              									Erzeugungsperiode 1894/95 noch nicht im Betriebe waren, wird die Sicherstellung mit
                              									je 23000 fl. festgesetzt.
                           
                              Russland.
                              
                           Ausserkraftsetzung der Bestimmungen für die Ergänzungsaccise
                                 										für Zucker. Nach dem bestätigten Beschlusse des Ministercomites vom 9.
                              									Februar (a. St.) soll für den nach dem 1. März d. J. ins Ausland ausgeführten Zucker
                              									(sowohl raffinirtem wie Sandzucker) die Accise in Höhe von 1,75 Rubel erstattet
                              									werden, ohne dass eine Bescheinigung der Accisenverwaltung über die Höhe der
                              									entrichteten Accise vorgelegt zu werden braucht.
                           
                              Frankreich.
                              
                           Eingangszoll und innere Steuer auf Stärke und Glykose.
                              									Nach dem Gesetz vom 31. März 1896 werden bestimmte Zölle für Sago, Salep, exotisches
                              									Satzmehl und deren Derivate, Stärke, Dextrin und anderen nicht genannten
                              									Stärkemehlstoffen festgesetzt. Die weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die
                              									Verzollung von trockenem und grünem Amidin und von zeitweiliger zollfreier Einfuhr
                              									von Mais und Gerste, die zur Herstellung von zur Ausfuhr bestimmter Glykose in
                              									bernsteinfarbigen, festen Massen verwendet werden.
                           
                              Portugal.
                              
                           Zuckersteuer. Nach dem Gesetze vom 26. März 1896 ist die
                              									Fabrikations- und Consumsteuer von 15 Reis für 1 k geklärten oder raffinirten
                              									Zucker, welche nach der von der Regierung der Deputirtenkammer in der Sitzung vom
                              									16. März d. J. gemachten Gesetzvorlage Nr. 5 eingeführt werden soll, von allem
                              									Zucker zu erheben, welcher von dem Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Diario do Governo einschliesslich an weder in den
                              									Zollämtern des Festlandes oder auf den naheliegenden Inseln lagert, noch mit der
                              									Bestimmung nach portugiesischen Häfen vollständig verschifft ist, oder sich auf der
                              									Reise nach solchen Häfen befindet. Alle entgegenstehende Gesetzgebung wird
                              									aufgehoben.
                           Eingangszoll auf Rohrzucker und Melasse auf der Insel Madeira
                                 										und Zollfreiheit für Zucker von Madeira beim Eingang nach dem Festlande und den
                                 										Azoren. Nach der königl. Verordnung vom 30. December v. J. wird
                              									verfügt:
                           Art. 1. Zucker und Melasse von Zuckerrohr, die in den
                              									District Funchal zum Verbrauche eingeführt werden, haben, nachdem die übrigen
                              									Bestimmungen dieses Decrets erfüllt sind, folgende Zölle zu zahlen:
                           
                              
                                 Zucker, besser als Typus 19 der hol-    ländischen
                                    											Scala, für 1 k
                                 140
                                 Reis
                                 
                              
                                 Melasse für 1 k
                                   30
                                 „
                                 
                              
                           
                           Art. 2. Die Bestimmung ad 1 tritt nur in Kraft,
                              									sofern die Producenten von Zucker und Alkohol sich gehörig verpflichten, alles
                              									Zuckerrohr, das ihnen in den Fabriken angeboten wird, zum Mindestpreis von 400 bis
                              									450 Reis für je 30 k zu kaufen. Art. 3. Ohne vorgängige
                              									Denaturirung darf zum Verbrauche aus den Fabriken kein Melassealkohol ausgehen, der
                              									nicht vollkommen gereinigt und dessen Alkoholgehalt nicht geringer als 40 Cartier
                              									ist. Art. 4. Solange die Bestimmungen des gegenwärtigen
                              									Decrets gelten, soll die Melasse im District Funchal von jeder Ortsabgabe befreit
                              									sein und der daraus hergestellte Alkohol wird nicht der Fabrikatsteuer unterworfen;
                              									ebenso soll auf dem Festlande und den Azoren der von Madeira herrührende Zucker vom
                              									Einfuhrzoll befreit sein. Art. 5. Die Regierung wird
                              									die zur vollkommenen Ausführung des gegenwärtigen Decrets erforderlichen
                              									Vorschriften ausarbeiten, sowohl betreffs der Verpflichtung und Form des Ankaufes
                              									von Zuckerrohr als auch des Verkaufes von Melasse und Alkohol, sowie der Einfuhr der
                              									Melasse. Art 6. Die Bestimmungen dieses Decrets bleiben
                              									5 Jahre in Gültigkeit. Art. 7. Entgegenstehende Gesetze
                              									werden aufgehoben.
                           
                              Bolivien.
                              
                           Begünstigung der Zuckerindustrie. Art. 1. Für das
                              									Kapital, welches in Bolivien in Dampfmaschinen angelegt ist, die nachweislich 1 Jahr
                              									lang in der Zuckergewinnung regelmässig in Betrieb waren, wird eine Zinsgarantie von
                              									4 Proc. geleistet. Diese Garantie wird für 5 Jahre zugesichert und wird nach Ablauf
                              									von je 6 Monaten gezahlt werden. Art. 2. Eine Prämie
                              									von 4000 Doll. (bolivianisch) wird für Zuckerfabriken ausgesetzt, die jährlich bis
                              									zu 4000 Quintal raffinirten Zucker produciren. Art. 3.
                              									Prämien erster, zweiter und dritter Klasse von bezieh. 2000, 1000 und 500 Doll.
                              									(bolivianisch) werden für Zuckerraffinerien ausgesetzt, die in Bezug auf das
                              									Fabrikationsverfahren Verbesserungen einführen und letztere länger als 1 Jahr in
                              									ihrem Betriebe beibehalten.
                           A. Stift (Wien).