| Titel: | Neuerungen in der Tiefbohrtechnik. | 
| Autor: | E. Gad | 
| Fundstelle: | Band 304, Jahrgang 1897, S. 87 | 
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                        Neuerungen in der Tiefbohrtechnik.
                        Von E. Gad.
                        Mit Abbildungen.
                        Neuerungen in der Tiefbohrtechnik.
                        
                     
                        
                           Die wichtigste Neuerung in der Tiefbohrtechnik zeigt sich auf dem Gebiete des Schachtbohrens, dessen grosse Schwierigkeiten
                              im
                              									schwimmenden Gebirge diesseits (D. p. J. 1894 291 265) und auch von anderer
                              									Seite (D. p. J. 1894 294 102) gebührend gewürdigt worden sind. Es handelt sich
                              									um ein neues Spülverfahren beim Schachtbohren, das geeignet erscheint, mit dem von Honigmann (D. p. J.
                              									1896 301 153) in Wettbewerb zu treten.
                           Die grosse Schachtbohrfirma Haniel und Lueg in Düsseldorf hat nachstehenden Vorschlag des Directors Pattberg von Zeche Rheinpreussen zum Patent angemeldet:
                           Es sollen in die Innenwand des zu verbohrenden Senkschachtes, je nach dem Durchmesser 16 bis 24 Röhren in 3 bis 4 Gruppen
                              eingegossen
                              									werden, die zum Aufsaugen des Bohrschmandes bestimmt sind. Die Lockerung der Gebirgsmassen findet durch Instrumente
                              statt, die den
                              									Sackbohrern gleichen, nur dass sie keine Säcke tragen. Ausserdem sind die Messer so gestellt, dass die Schachtmitte
                              am höchsten bleibt
                              									und die Vertiefung konisch nach den Schachträndern zu sinkt. Die Röhrengruppen sind zudem mit ihren unteren Mündungen
                              verschieden hoch
                              									auf die untersten Tübbings vertheilt, so dass meist nur eine oder die andere Gruppe zum Aufsaugen des Schlammes dient,
                              je nachdem der
                              									Senkschacht mit seinem Senkschuh mehr oder weniger der Gebirgslösung vorauseilt. Kräftige Saugpumpen sind erfahrungsmässig
                              im Stande,
                              									nicht nur Kies und Geröll, sondern auch Steine, die die Röhren überhaupt passiren können, aufzusaugen. Bleibt ein
                              Stein im Rohr
                              									stecken, so muss er durch Gegenspülung beseitigt oder durch Stossbohrer zertrümmert werden; es hat auch nichts zu
                              sagen, wenn einmal
                              									hier und da eins der vielen Rohre eine Zeitlang verstopft bleibt. Grössere Steine, die auf der Schachtsohle zurückbleiben,
                              sind nach
                              									Bedarf, wohl auch unter Unterbrechung der Bohrarbeit, mit den bekannten Mitteln zu entfernen. Da ein künstliches
                              Niederpressen des
                              									Senkschachtes die Regel sein wird, sind hydraulische Pressen angeordnet, die mit dem Wasser der Bohrtrübe arbeiten
                              können, nachdem
                              									diese den Schlamm in einem grossen Absatzgefäss niedergeschlagen hat.
                           Es liegt auf der Hand, dass die Pattberg'sche Methode, falls sie richtig functionirt, schneller
                              									fortschreiten muss, als das alte Verfahren mit Sackbohrern. Dies hat nicht allein Zeit- und Geldersparniss zur Folge,
                              sondern bewirkt
                              									auch, dass meist ein und derselbe Senkschacht, da er in einem Zuge niedergebracht wird, tiefer niederzubringen ist,
                              als wenn an ihm
                              									mit Unterbrechungen gepresst wird. Man kann mithin mit grösseren Durchmessern auch in grössere Tiefen gelangen und
                              spart an dem so
                              									lästigen Einsetzen immer engerer Senkcylinder.
                           Da das Verfahren für mehrere Schächte in Steinkohle, Braunkohle und Salz in sichere Aussicht genommen ist, wird es bald an
                              Erfahrungen
                              									nicht fehlen.
                           Ein anderes Bohrsystem, dem die Möglichkeit einer unausgesetzten Bohr arbeit sehr zu statten kommen würde, ist das Diamantbohren.
                              Die
                              									Unterbrechung der Bohrarbeit nach Anfüllung des Kernrohrs, um die Kerne zu gewinnen, ist bisher als schwerer Uebelstand
                              empfunden
                              									worden. Es bedarf bekanntlich des Hebens und Zerlegens des ganzes
                              									Bohrgestänges, um das Kernrohr mit seinem Inhalte für das Entleeren zugänglich zu machen, sowie des darauffolgenden
                              Zusammenfügens und
                              									Versenkens des Bohrgestänges mit dem Kernrohr, um die Bohrarbeit wieder fortsetzen zu können. Wie bedeutend der damit
                              verbundene
                              									Zeitverlust, besonders bei grossen Bohrtiefen, oft über 1000 m, sein muss, liegt auf der Hand.
                           Der russische Ingenieur Gramoff glaubt nun durch seinen Kernheber (Fig. 1)
                              									diesen Uebelstand gehoben zu haben. Die cylindrische Büchse, deren Wände oben zum Theil offen sind, verjüngt sich
                              in ihrem unteren
                              									Theil b konisch nach unten. Ein zweiter Cylinder c innerhalb des ersten,
                              									ebenfalls oben mit ausgeschnittenen Wänden, geht unten in die Krone d mit inneren Reifelungen e aus. Die Krone ist senkrecht innerhalb einer der Rillen durch einen Schlitz gespalten und federt
                              									vermöge ihrer Elasticität. Wenn man nun den Cylinder a bis zum inneren Absatze der Bohrkrone f über dem Bohrkerne g niederlässt und den inneren Cylinder c mittels seiner Schwere niederfallen lässt, so fasst die federnde Krone d
                              									mit ihren Feldern den Kern, reisst diesen beim Anheben des ganzen Instrumentes ab und fördert ihn zu Tage. Grundbedingung
                              für
                              									Benutzung dieses Instrumentes ist nun allerdings, dass die innere Weite des ganzen Bohrgestänges von oben bis unten
                              das Passiren des
                              									Geräthes gestattet. Diese Bedingung trifft jedoch in der Regel nicht zu, denn es liegt im System des heutigen Diamantbohrgeräthes,
                              									dass das gesammte Bohrgestänge von weit engerem innerem Durchmesser als dem des Kernrohrs ist. Die Wirksamkeit des
                              Instrumentes,
                              									besonders bei grossen Tiefen und hartem Gestein, steht ausserdem dahin.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 87
                              Fig. 1.Kernheber von Gramoff.
                              
                           Tiefbohrungen von besonderem wissenschaftlichen Interesse haben neuerdings englische Gelehrte mit australischem Bohrgeräth
                              auf
                              									Korallenriffen nördlich der Fidschi-Inseln angestellt, um die innere Structur und die Tiefe der Korallenbildungen
                              zu ermitteln. Obwohl
                              									man sich auf Tiefen von 200 bis 300 m gerüstet hatte, traf man schon wiederholt mit 20 m Tiefe auf Triebsand, der
                              nicht zu durchteufen
                              									war. Es lässt sich danach annehmen, dass die Korallenthiere auf vorhandenen seichten Bänken bauen, und die steilen
                              Korallenriffe
                              									vulkanischen Ursprungs sind und nur einen Aufbau von Korallenbänken erhalten.
                           Bei der überaus regen Bohrthätigkeit auf Kohle, Salze, Wasser u.s.w. in allen Welttheilen nimmt das Bohren auf Erdöl durch
                              einen
                              									besonderen Umstand ein erhöhtes Interesse in Anspruch. Es handelt sich nämlich darum, dass Erdöl mit seinen Verwandten
                              immer mehr zur
                              									Heizung der Dampfkessel von Kriegsschiffen herangezogen wird. Das ist im Frieden von keiner grossen Bedeutung, kann
                              aber im
                              									Kriegsfalle von einer solchen werden. Jede Kriegsmacht hat sich darauf zu rüsten, dass ihr auch bei abgeschnittener
                              Zufuhr das
                              									zum Heizen nöthige Erdöl nicht ausgeht. Russland, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Oesterreich-Ungarn werden
                              schwerlich in
                              									Verlegenheit kommen, auch England nicht, so lange es Verbindung mit Kanada, Indien und anderen Erdöl producirenden
                              Colonien hat;
                              									schlimmer sind Deutschland, Italien und Frankreich daran. Wenn den beiden erstgenannten Ländern im Kriegsfall wohl
                              Oesterreich, dem
                              									letztgenannten Russland aushelfen wird, so ist es doch immer besser, auf eigenen Füssen zu stehen. Es würde mithin
                              der deutschen
                              									Kriegsverwaltung zu rathen sein, der bescheidenen, aber nicht werthlosen Erdölgewinnung im Inneren des Deutschen
                              Reichs, d.h. im
                              									Elsass und in der Provinz Hannover, ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.
                           Wenn sich nun aber Erdöl im Nothfall durch andere Brennstoffe ersetzen lässt, so ist ein gutes Trinkwasser ganz unersetzbar.
                              Die
                              									Beschaffung eines solchen wird nicht nur für die unmässig anschwellenden Millionenstädte, sondern auch für andere,
                              bescheidenere
                              									Wohnstätten eine immer schwierigere Frage. Nur wenige Hauptstädte sind in der glücklichen Lage von Wien, das sein
                              vorzügliches
                              									Hochquellwasser aus den Ausläufern des Hochgebirges bezieht. Gebirgswasser wird in Folge seiner chemischen und mechanischen
                              Reinheit,
                              									sowie wegen seines richtigen Härtegrades das beste Wasser für die Wohnstätten sein. In zweiter Linie tritt aber Grundwasser
                              auf,
                              									insofern es durch natürliche Filtration im Gebirge die dem Hochquellwasser ähnlichen Eigenschaften erreicht hat.
                              Erst in dritter Linie
                              									steht Fluss- und Seewasser, das in den meisten Fällen erst durch künstliche Filtration einen für den Gebrauch hinreichenden
                              Grad von
                              									Unschädlichkeit erlangt. In welchem Verhältniss zur Zeit einige hauptsächliche Städte auf die verschiedenen Arten
                              von Wassergewinnung
                              									angewiesen sind, ergibt nachstehende Tabelle:
                           
                              
                                 Stadt
                                 Einwohnerzahlin Tausenden
                                 Durch-schmit-licher
                                 Stärk-ster
                                 Gering-ster
                                 Art der Wasser-gewinnung
                                 
                              
                                 täglicher Wasser-verbrauch pro Kopfin Litern
                                 
                              
                                 Berlin
                                 1645
                                   67
                                 100
                                   46
                                 F/1
                                 
                              
                                 Hamburg
                                   581
                                 219
                                 278
                                 172
                                 F/2
                                 
                              
                                 Amsterdam
                                   494
                                   79
                                 107
                                   53
                                 G/1 u. F/1
                                 
                              
                                 Leipzig
                                   378
                                   60
                                   95
                                   39
                                 G/2
                                 
                              
                                 Breslau
                                   342
                                   83
                                 124
                                   60
                                 F/1
                                 
                              
                                 Kopenhagen
                                   330
                                   65
                                   97
                                   35
                                 Q/1, G/1 u. F/1
                                 
                              
                                 Dresden
                                   296
                                   83
                                 143
                                   50
                                 G/2
                                 
                              
                                 Köln
                                   278
                                 156
                                 234
                                 111
                                 G/2
                                 
                              
                                 Stockholm
                                   249
                                   84
                                 123
                                   49
                                 G/1 u. S/1
                                 
                              
                                 Charlottenburg
                                   230
                                   47
                                 116
                                   18
                                 G/1
                                 
                              
                                 Magdeburg
                                   198
                                   97
                                 130
                                   49
                                 F/1
                                 
                              
                                 Hannover
                                   190
                                   98
                                 165
                                   62
                                 G/2
                                 
                              
                                 Frankfurt a. M.
                                   186
                                 144
                                 228
                                   91
                                 Q/3, G/3 u. F/3
                                 
                              
                                 Dortmund
                                   170
                                 191
                                 265
                                 104
                                 G/2
                                 
                              
                                 Königsberg
                                   162
                                   66
                                 105
                                   25
                                 G/1 u. F/1
                                 
                              
                                 Altona
                                   155
                                 108
                                 155
                                   81
                                 F/1
                                 
                              
                                 Düsseldorf
                                   155
                                   95
                                 165
                                   53
                                 G/2
                                 
                              
                                 Bremen
                                   147
                                   80
                                 136
                                   47
                                 F/1
                                 
                              
                                 Elberfeld
                                   142
                                 112
                                 159
                                   59
                                 G/2
                                 
                              
                                 Chemnitz
                                   142
                                   45
                                   78
                                   25
                                 Q/1, G/1 u. F/1
                                 
                              
                                 Bochum
                                   140
                                 170
                                 221
                                   95
                                 G/2
                                 
                              
                                 Essen (Stadt)
                                   130
                                 140
                                 210
                                   64
                                 G/2
                                 
                              
                                 Barmen
                                   120
                                 133
                                 166
                                   63
                                 G/2
                                 
                              
                                 Stettin
                                   120
                                 126
                                 196
                                   86
                                 F/1
                                 
                              
                                 Halle a. d. S.
                                   120
                                   81
                                 123
                                   51
                                 G/2
                                 
                              
                                 Braunschweig
                                   108
                                   73
                                 120
                                   39
                                 F/1
                                 
                              
                                 Crefeld
                                   106
                                   73
                                 118
                                   35
                                 G/2
                                 
                              
                                 Zürich
                                   100
                                 222
                                 314
                                 130
                                 Q/1 u. S/1
                                 
                              
                           Q – Quelle, G – Grundwasser, F – Flusswasser, S = Seewasser. 1 = Wasserwerke mit künstlicher Hebung und
                              									künstlicher Filtration. 2 – Wasserwerke mit künstlicher Hebung und ohne künstliche Filtration. 3 – Wasserwerke mit
                              natürlichem
                              									Gefälle.
                           
                           Von diesen 28 Städten sind mithin 12 ganz auf Grundwasser, also auf Tiefbohrungen, angewiesen, während sechs weitere wenigstens
                              									zum Theil noch ihr Nutzwasser erbohren müssen.
                           Ueber viele allgemeine Fragen der Wasserversorgung grosser Städte gibt der höchst dankenswerthe Bericht des Oesterreichischen
                              									Ingenieur- und ArchitektenvereinsBericht des Ausschusses für die Wasserversorgung Wiens, Wien 1895.
                                    											Verlag des Oesterreichischen Ingenieur- und Architektenvereins. über die Erhebungen, die sein Ausschuss betreffs
                              									der besonderen Wasser Verhältnisse Wiens angestellt und veröffentlicht hat. Veranlasst wurde diese Untersuchung durch
                              die Erkenntniss,
                              									dass die vortreffliche Hochquellwasserleitung vom Gebirge her, trotz fortgesetzter Hereinziehung einzelner neuer
                              Quellen, ohne
                              									umfassende Ergänzungsarbeiten bald nicht mehr im Stande sein würde, den für erforderlich erachteten Wasserbedarf
                              von etwa 140 l Tag
                              									für Tag, auch in wasserarmen Jahreszeiten, pro Kopf der stark anwachsenden Bevölkerung Wiens sammt seinen angegliederten
                              Vororten zu
                              									liefern. Ein Ausschuss von 17 Mitgliedern hat nun in 63 Sitzungen in den Jahren 1892/93 43 Fragen der Wasserversorgungen
                              unter
                              									Heranziehung der höchsten Autoritäten auf den Gebieten der Geologie, Mineralogie, Meteorologie u.s.w. als Experten
                              theils gelöst,
                              									theils so weit geklärt, als es nach Maassgabe der obwaltenden Verhältnisse möglich war. In letzterer Beziehung fehlte
                              es nicht an
                              									Hinweisen auf Mittel und Wege, sowie auf etwaige Kostenbeträge, welche die völlige Klärung der Fragen herbeiführen
                              könnten, während
                              									jede Erörterung bereits vorliegender Projecte betreffs der Erweiterung der Wasserzufuhr in technischer Beziehung
                              grundsätzlich
                              									ausgeschlossen blieb. Eine besondere Rolle spielten bei den Vorschlägen Versuchsbohrungen auf dem sogen. „Steinfelde“ bei
                              									Wiener Neustadt, um die dortigen Grundwasserverhältnisse nach Qualität und Quantität genauer festzustellen.
                           In Bezug auf die Qualität des Leitungswassers wurde der Grundsatz aufgestellt, dass als Wasser für alle städtische Zwecke,
                              für Trink-
                              									und Kochgebrauch, für Wasch- und Badebenutzung, sowie für Strassenreinigung und Closetschwemmung u.s.w. das beste
                              Wasser gerade gut
                              									genug sei und beschafft werden müsse, wo es sich eben beschaffen lasse. Im Nothfall dürfe wohl für einzelne Aufgaben
                              ein
                              									minderwerthiges Wasser in Gebrauch kommen; dann müsse aber eine Noth vorliegen, die kein Gebot kenne.
                           Als Ansprüche an die Güte des Trinkwassers legte der Experte Hofrath Bauer folgende Aufstellung
                              									verschiedener Congresse, z.B. auch des von Brüssel vor:
                           Gutes Trinkwasser soll möglichst wenig in Temperatur und Zusammensetzung
                              									während der verschiedenen Jahreszeiten schwanken.
                           Die Härte beträgt am besten 6 bis 8°, doch nicht über 18° (während viele Hausbrunnen deren 20 bis 30°
                              									haben).
                           Trinkwasser soll freien O enthalten, wenn das Verhältniss der gelösten Luftbestandtheile 2 Vol. N zu 1 Vol. O ist (8° in 1
                              l ist
                              									bereits schlecht).
                           Die zulässigen Grenzwerthe gelöster Stoffe gelten nach folgender Tabelle:
                           Summe der gelösten Stoffe: 100–500 mg im 1 = also 1–5 in 10000
                           
                              
                                 Organische StoffeNH2Salpetrige
                                    											SäureSalpetersäureChlorSchwefelsäure etwaRückstand etwa
                                 2–100–0,2–0,5–    2–152–2080500
                                 mg im 1„    „„    „„    „„    „„    „„    „
                                 =======
                                 0,02–    0,10,002–0,005–  0,02–  0,15  0,02–  0,20            
                                    											0,80             5,00
                                 in 1000
                                 
                              
                           N : 0,05 in 1000000
                           (N : 0,1–0,2 in 1000000 auch für Nutzwasser schädlich!)
                           Von besonderer Wichtigkeit ist die Frage nach dem Gehalt an Bakterien, von denen kein Wasser wenig genug enthalten kann. Erbohrtes
                              									Grundwasser aus entsprechenden Tiefen pflegt sich in dieser Beziehung besonders günstig zu gestalten.
                           Es sind aber nicht allein grosse Städte, die ihren Wasserbedarf zum Theil aus artesischen Bohrbrunnen decken, es gibt auch
                              grosse
                              									Länderstrecken, z.B. in Australien, Amerika und Afrika, deren ganze Cultur von künstlich zu hebenden Grundwassern
                              abhängt. Behufs
                              									solcher Wassergewinnung entstehen immer von Neuem, besonders in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, geeignete
                              fahrbare
                              									Seilbohrmaschinen, die zum Theil, wie die von George D. Loomis, Tiffin, Ohio (Amerikanisches Patent Nr.
                              									565909 vom 18. August 1896), Fig. 2, mit einem Dampfkessel auf dem zugleich als Bohrgerüst dienenden
                              									Fahrzeuge ausgerüstet sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 88
                              Fig. 2.Loomis' Brunnenbohrapparat.
                              
                           Der Seilbohrapparat von George Zink, Clear Spring, Md. (Amerikanisches Patent Nr. 569012 vom 6. October
                              									1896), Fig. 3, zeigt das System des federnden Bohrschwengels, wie wir es in anderer Weise schon von Raky bezieh. Liebendorfer (D. p. J. 1896 301 152
                              									bezieh. 155) kennen gelernt haben. Der Bohrwagen a trägt an seinem hinteren Ständer b den Schwengel c drehbar verlagert. Nach dem vorderen Ende zu steht der
                              									Bohrschwengel mittels der federnden Zugstange d, die rechts oben in der Abbildung besonders dargestellt
                              									ist, mit dem Kurbelrade e in Verbindung. Das Bohrgeräth f hängt an der
                              									Bohrkette g vom Schwengelkopf herab, in dessen Innerem die Kette über ein Sperrad führt, das mit der mit
                              									Federn versehenen Sperrstange h verbunden ist und den Nachlass der von der Stange i gehaltenen Bohrkette bewirkt. Ausser der Bohrarbeit ist auch das Löffeln durch die Ventilbüchse k am Löffelseil l, auf halber Höhe des Bohrmastes m, sowie das Fördern des Bohrgeräthes durch das Förderseil n, das über die Seilscheibe o an der Spitze des Mastes führt, vorgesehen,
                              									ohne dass diese Anrichtungen mit ihren Vorgelegen besondere Eigenthümlichkeiten böten.
                           Einfacher, doch nicht weniger Vertrauen erweckend, ist der für gleiche Verhältnisse bestimmte Brunnenbohrapparat von Henry Kelly, Waterloo, Iowa (Amerikanisches Patent Nr. 570130 vom 27. October 1896), Fig. 4, hergestellt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 89
                              Fig. 3.Zink's Brunnenbohrapparat.
                              
                           Das Bohrseil a führt hier über die Seilrolle b
                              									unterhalb der Spitze des Bohrmastes c nach einer Leitrolle am Bohrschwengel d und von dort über die Leitrolle e nach der Seiltrommel f. Der
                              									vorn am Bohrrahmen g drehbar gelagerte Bohrschwengel wird durch sein Hintergewicht und das Gewicht des
                              									Bohrgeräthes hoch gezogen und in seiner Aufwärtsbewegung durch den Querbalken h des Bohrgerüstes
                              									begrenzt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 89
                              Fig. 4.Kelly's Brunnenbohrapparat.
                              
                           Das Herabdrücken des Schwengels und das Anheben des Bohrgeräthes bewirkt das Treibrad i bei seiner Drehung
                              									mittels der einstellbaren Rollenpflöcke k. Hierbei ist zu bemerken, dass dasselbe Treibrad statt der
                              									Pflöcke k auch eine Kurbel mit Zugstange tragen und auf diese Weise einen über ihm gelagerten
                              									Bohrschwengel bewegen kann. Den Nachlass des Bohrseils regelt die parallel der Seiltrommel angeordnete Welle l mit Sperr Vorrichtung m und Hebel n. Diese
                              									Vorrichtung versieht zugleich das Fördern des Bohrgeräthes. Zum Löffeln dient die Ventilbüchse o am
                              									Löffelseil p. Dieses führt über die beiden Rollen q und r nach der Löffelseiltrommel am hinteren Theil der Maschine, woselbst die Seilbewegung durch die
                              									Bremsscheibe s mit dem Bremsband t mittels des Hebels u geregelt wird.
                           Ein ähnlicher Brunnenbohrapparat nach dem Seilbohrsystem, der aber auffallende Neuerungen nicht bietet, ist von Joseph J. Dues, Chickasaw, Ohio (Amerikanisches Patent Nr. 566383 vom 25. August 1896), construirt.
                           Von wesentlich anderer Einrichtung ist der neue, mit Drehbohrung betriebene Brunnenbohrapparat von Joseph M.
                                 										Geisinger, Warsaw, Ind. (Amerikanisches Patent Nr. 565343 vom 4. August 1896), Fig. 5. Das
                              									Bohrgestänge a, das im Bohrrahmen b geführt und Oben am Förderseil c gehalten wird, erhält Drehung von der Gegenwelle d her, deren Getriebe e mit dem Getriebe f auf dem Bohrgeräth aus- und einzustellen geht. Das
                              									Förderseil führt über die oberen Leitrollen g und h nach der unten
                              									gelagerten Seiltrommel t, deren Aus- und Einstellung eventuell durch den Hebel k erfolgt. Nach Bedarf kann auch der besonders dargestellte Rammklotz l am Förderseil
                              									angebracht und zum Einrammen des Bohrgestänges durch Handhabung der Fördervorrichtung benutzt werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 89
                              Fig. 5.Geisinger's Brunnenbohrapparat.
                              
                           Für untiefe Brunnenbohrungen im weichen Boden scheint der neue Erdbrunnenbohrapparat für Handbetrieb von Richard N. Wiggins und Emmet L. Davis, Dardanelle, Ark. (Amerikanisches Patent Nr. 568467 vom
                              									29. September 1896), Fig. 6, recht geeignet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 89
                              Fig. 6.Wiggins' und Davis' Brunnenbohrapparat.
                              
                           Das Bohrgestänge a mit der Spitze b wird im
                              									Bohrgestell c geführt und an den Krückeln d gedreht. Ueber das Bohrgestänge
                              									fällt die Büchse e mit dem Schlammeimer f herab und klinkt am unteren Theil
                              									bei g derart ein, dass sie an der senkrechten Bewegung behindert ist und dem Bohrgeräth wagerecht in der
                              									Bohrrichtung folgt. Die flachen Schneiden ham Boden des Schlammeimers füllen diesen, wodurch der Aufzug derselben mit der Hülse, nach Lockerung derselben, am Handseil
                              i durch das Handrad k erfolgt.
                           Eine eigenthümliche Einrichtung hat der Erdbohrer von William R. Howard jr. und Joseph S. Howard, Brooklyn, N. Y. (Amerikanisches Patent Nr. 567271 vom 8. September 1896), Fig.
                                 										7, der in seinem Gewinde a eine breite und tiefe Oelrinne b trägt,
                              									die, sich nach unten immer mehr verflachend, dicht über der Bohrspitze c ausläuft.
                           Eine neue Einrichtung am pennsylvanischen Bohrgeräth von Lyman S. Lewis, East Elkport, Iowa
                              									(Amerikanisches Patent Nr. 566989 vom 1. September 1896), zeigt einen gespaltenen und mit einer eingelegten Feder
                              versehenen
                              									Bohrmeissel, der durch den Fall der unteren Schwerstange in der Rutschschere als Erweiterungsbohrer wirken soll.
                           Sehr beachtenswerth ist der eiserne Bohrthurm von Amos C. Wilson, Butler, Pa. (Amerikanisches Patent Nr.
                              									566364 vom 25. August 1896), der in seinen Theilen leicht transportirbar und zusammenstellbar ist, und bei grossen
                              Tiefbohrungen in
                              									unwegsamen, holzarmen Gegenden besonders gute Dienste leisten kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 90
                              Fig. 7.Howard's Erdbohrer.
                              
                           Es möchte auch der Vorschlag von Delbert Erdbohrer. J. Barker, Providence, R.
                              									I. (Amerikanisches Patent Nr. 566371 vom 25. August 1896), Fig. 8, Beachtung verdienen, der dahin geht,
                              									Brunnenrohre, deren unterer Theil in zu sandigen oder weichen Schichten steht, mit einer festeren Umwandung zu versehen.
                              Durch inneren
                              									Wasserdruck nach unten ist durch den ausserhalb Wasserstrom nach oben das leichte, schlammige Material mit nach oben
                              zu schlemmen,
                              									während der Auftrieb der Trübe nicht stärker gehalten werden soll, als dass eben noch von oben eingefüllte schwere
                              Steine und Kiese
                              									gegen den Strom zu Boden sinken können.
                           Auf dem Gebiete der Gesteinsbohrtechnik tritt zunächst die neue Kohlenschrämmaschine der Jeffrey Manufacturing
                                 										Co., Columbus, O., hervor, welche Maschine im Februar 1896 zuerst in Gebrauch gestellt ist, um schmale Kohlenflöze von nur 60
                              									bis 90 cm Mächtigkeit zu unterschneiden, und die nach erprobter Tüchtigkeit in grösserer Ausdehnung in Gebrauch gekommen
                              ist. Die neue
                              									Maschine weist gegen die ältere derselben Firma (D. p. J. 1894 294 203) einige
                              									Unterschiede bezieh. Verbesserungen auf. Ein sehr fester Stahlrahmen gewährt der Maschine bei der Arbeit einen festen
                              Stand vor Ort
                              									und beugt starken Erschütterungen vor.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 90
                              Fig. 8.Barker's Brunnenrohrumwandung.
                              
                           Ein Haken hinten und eine drehbare Strebe vorn erhöhen den festen Halt. Der Schneiderahmen mit der Messerkette
                              									gleitet auf dem Bodenrahmen. Die obere Platte ist leicht abzuheben, um Zugang zu den drei Rollscheiben zu gewinnen,
                              von denen zwei
                              									vorn, die dritte hinten die Kette leiten, die sich mithin in der Form eines Dreiecks bewegt. Gute Oelung der Rollscheiben ist
                              									vorgesehen. Die Messerkette wird hinten durch ein Getriebe bewegt, wozu die Luftdruckcylinder die Triebkraft liefern.
                              Der Vorschub
                              									erfolgt mittels eines Getriebes und einer Zahnstange. Letztere ist aus Sectionen gebildet, damit sich einzelne schadhafte
                              Stellen
                              									leicht austauschen lassen. Die schweren Rollräder lassen sich leicht und schnell anmachen und abnehmen. Da schmale
                              Flöze oft
                              									vorzügliche Kohlen liefern, so machen sich diese Maschinen gerade in solchen Fällen gut bezahlt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 90
                              Fig. 9.Bliss' elektrische Kohlenschrämmaschine.
                              
                           Nach dem gleichen Grundsatz benutzt die neue Kohlenschrämmaschine von Edward Patterson, Oakland, Cal., und
                              										William Patterson, Scranton, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 570330 vom 27. October 1896), eine im
                              									gleichseitigen Dreieck geführte Schneidekette, während die Betriebseinrichtungen anders angeordnet sind.
                           Auch eine der neuen Kohlenschrämmaschinen von Henry H. Bliss, Washington, D. C. (Amerikanisches Patent Nr.
                              									568937 vom 6. October 1896), verwendet die Messerkette, nur dass sie über fünf Rollen geführt ist und somit die schmale
                              Schneideseite
                              									eines länglichen Rechtecks schneidet, während an der Spitze des sich nach hinten ansetzenden Dreiecks das Getriebe
                              wirkt. Nach dem
                              									Princip der Legg'schen Kohlenschrämmaschine (D. p. J. 1896 300 5) arbeitet eine andere neue Kohlenschrämmaschine von Bliss
                              									(Amerikanisches Patent Nr. 568329 vom 29. September 1896), Fig. 9, mittels einer durch Längsketten
                              									bewegten Messerquerstange, wobei ein elektrischer Motor die Betriebskraft gibt. Eine neue elektrische Kohlenschrämmaschine
                              mit im
                              									Dreieck geführter Messerkette stellt noch Robert H. Wiles, Freeport, III. (Amerikanisches Patent Nr.
                              									568933 vom 6. October 1896), auf; Detailverbesserungen an Messerketten gibt Francis M. Lechner, Columbus,
                              									Ohio (Amerikanisches Patent Nr. 564705 vom 28. Juli 1896 und Nr. 569758 vom 20. October 1896), an.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 90
                              Fig. 10.Meyers' schlitzweise Kohlenschrämung.
                              
                           George F. Meyers, Pittsburg, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 564758 vom 28. Juli 1896), schlägt vor, in der
                              										Fig. 10 dargestellten Weise, mehrere zu einander schräg gestellte Schlitze zu gleicher Zeit
                              									auszuschrämen, wobei direct zur Gewinnung bereit liegendes loses Kohlenmaterial gewonnen werden würde.
                           
                           Eine einfache Kohlenratsche mit federndem Vorschub ist noch von Alfred J. Cooper, Durges, Pa.
                              									(Amerikanisches Patent Nr. 565840 vom 11. August 1896), zu nennen, während Verbesserungen an Gesteinsbohrmaschinen
                              von John G. Legner, Denver, Colo. (Amerikanische Patente Nr. 565474 vom 11. August 1896 und Nr. 568089 vom
                              									22. September 1896), sowie ein neuer Gesteinsbohrer von Albert M. Plums, Denver, Colo. (Amerikanisches
                              									Patent Nr. 568698 vom 29. September 1896), zu erwähnen sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 91
                              Fig. 11.Frasch's Goldgewinnung.
                              
                           Ganz eigenthümlich ist der Vorschlag von Herman Frasch, Cleveland, Ohio (Amerikanisches Patent Nr. 565342
                              									vom 4. August 1896), um aus einer zwischen zwei undurchlässigen Schichten a und b (Fig. 11) durchlässigen Lagerstätte c edle Metalle, Gold,
                              									Silber, Platin u. dgl., zu gewinnen. Er will bis zum Liegenden der durchlässigen Lagerstätte enge Bohrlöcher d niederstossen und durch diese metallösende Flüssigkeiten, z.B. Chlorwasser, einfüllen. Es sollen sich dann flüssige
                              									Chloride von Gold, Silber u.s.w. bilden, die natürlichen Bassins zuströmen, aus denen sie durch weitere Bohrungen
                              e zu Tage gefördert werden. Bei dieser Manipulation mag wohl viel kostbare Flüssigkeit verloren
                              									gehen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 304, S. 91
                              Fig. 12.Seanor und Mc Caskill's Goldbagger.
                              
                           Einen Vertrauen erweckenderen Eindruck macht das Baggerboot für Goldgewinnung von William E. Seanor und
                              										Donald A. Mc Caskill, Lytton, Canada (Amerikanisches Patent Nr. 569064 vom 6. October 1896), Fig. 12, das mit kräftigen, durch Druckluft getriebenen Pumpen den Goldsand aus der Tiefe aufholt und
                              									zugleich mit Einrichtungen an Bord zum Auswaschen des aufgeholten Sandes versehen ist.