| Titel: | Materialuntersuchung.Prüfung von Anstrichmassen. | 
| Fundstelle: | Band 307, Jahrgang 1898, S. 283 | 
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                        Materialuntersuchung.Prüfung von Anstrichmassen.
                        Prüfung von Anstrichmassen.
                        
                     
                        
                           Gegen Mitte August 1897 fand in Frankfurt a. M. die Sitzung der Commission 8 und 9
                              									des deutschen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik unter dem Vorsitze des
                              									Hofrathes Prof. Dr. Bunte statt.
                           Wir übergehen die geschäftlichen Angelegenheiten des Vereines.
                           
                           In Bezug auf den sachlichen Theil macht Treumann
                              									Mittheilung seiner Erfahrungen auf dem Gebiete der Untersuchung und Bereitung von
                              									Firnissen und Anstrichfarben. Redner erläutert die Principien der heutigen
                              									Firnissbereitung unter Zusatz von fettsaurem und harzsauren Mangan, Bleipräparaten
                              									u.s.w., und die durch die Mannigfaltigkeit der Zusammensetzung dieser Materialien
                              									und die stetigen Veränderungen beim Trocknen begründete Schwierigkeit in der
                              									Werthbeurtheilung der Firnisse, wie der mit Firniss bereiteten Anstrichfarben
                              									überhaupt. Er hält von den Vorschlägen der Züricher Commission den Vorschlag, die
                              									Widerstandsfähigkeit der eingetrockneten Anstriche gegen Formänderungen kurze Zeit
                              									nach dem Eintrocknen zu bestimmen, wegen der fortschreitenden und bei verschiedenen
                              									Firnissen sehr ungleichartig verlaufenden Veränderungen des getrockneten Firnisses
                              									nicht für tauglich. Nur – wenigstens 2 bis 3 Jahre lang ausgedehnte – praktische
                              									Versuche können nach Ansicht des Redners einen Schluss auf die Brauchbarkeit einer
                              									Anstrichmasse ermöglichen.
                           Gegen die in der Züricher Druckschrift herangezogene mikroskopische und
                              									mikrophotographische Darstellung der Farbhäutchen wendet der Redner ein, dass die
                              									auf Zinkblechen eingetrockneten Häutchen durch Auflösen des Zinks in verdünnter
                              									Schwefelsäure und nachheriges Waschen gewonnen würden, bei diesem Auflösungsprocesse
                              									aber gleichzeitig eine Einwirkung der Säure auf die Anstrichmasse stattfinde. Die
                              									Säure sei auch nicht vollständig auszuwaschen, wie Versuche ergeben hätten. Endlich
                              									könne man mikroskopisch wahrnehmbare Fehlstellen im Anstrich ebenso gut auf
                              									tadelhaftes Anstreichen, wie auf mangelhafte Beschaffenheit der Farbe zurückführen.
                              									Auch die chemische Untersuchung der Anstrichmassen sei bei dem heutigen Stande der
                              									Wissenschaft nur in beschränktem Maasse möglich. Die Grenze, wo man einen Firniss
                              									als verfälscht bezeichnen könne, ist oft kaum mit Sicherheit zu ziehen. Redner macht
                              									darauf aufmerksam, dass die alte Methode der Firnissbereitung unter Kochen (Erhitzen
                              									auf 220 bis 250°) mit Bleioxyden u.s.w. heute gegenüber der sogen. kalten Bereitung
                              									zurückgetreten sei. Man habe früher unter kalt bereiteten Firnissen ein mit
                              									Siccativen versetztes und durch diesen Zusatz genügend trocknungsfähig gemachtes,
                              									überhaupt nicht erhitztes Leinöl verstanden. Heute verstehe man unter kalt
                              									bereiteten Firnissen schon solche, welche bei der Bereitung erhitzt, wenn auch nicht
                              									bis 220° erhitzt seien. Für Luftzuführung während der Erhitzung sorge man heute
                              									durch Anwendung von Luftpumpen u.s.w. Durch Luftzuführung allein lasse sich Leinöl
                              									nicht in einen brauchbaren Firniss überführen, wenn auch das Trocknungsvermögen des
                              									oxydirten Oeles wesentlich höher sei als dasjenige des rohen Oeles. Beim
                              									fortgesetzten Erhitzen des Leinöles unter Luftzuführung erhalte man durch die starke
                              									Oxydation schliesslich ein ganz steifes Product. Um diesem Uebelstande
                              									entgegenzuarbeiten, setze man heutzutage dem nur massig hoch erhitzten Oele, während
                              									es noch ziemlich dünnflüssig ist, harzsaures, fettsaures Mangan u.s.w. zu. Es ist
                              									dies das Princip der kalt bereiteten Firnisse, gegen welche Landolt zu Unrecht Stellung genommen habe. Eine starke Erhitzung vermeide
                              									man schon deshalb, weil der Firniss hierbei unter gleichzeitiger Luftzuführung eine
                              									für verschiedene Gebrauchszwecke zu dunkle Farbe annehme. In den Züricher
                              									Vorschlägen werde u.a. von Landolt ein stark
                              									erhitzter Firniss verlangt, angeblich zur Beseitigung des in dem rohen Oele
                              									enthaltenen Schleimes, welcher das Eintrocknungsvermögen beeinträchtige. Redner
                              									nimmt im Gegensatze zu Landolt und im Einverständnisse
                              									mit Mulder an, dass eine solche Wirkung des Schleimes
                              									nicht stattfinde. Die als Schleim bezeichneten Substanzen, welche sich bei starkem
                              									Erhitzen des Oeles zu einem froschlaichähnlichen Gerinsel zusammenballen, werden bei
                              									guter Luftzuführung auch durch massiges Erhitzen zerstört.
                           Eine andere in den Züricher Vorschlägen enthaltene Anforderung, den Zusatz von
                              									harzsauren Metalloxyden zu Firnissen zu vermeiden, sei durch die Thatsachen in
                              									keiner Weise gerechtfertigt, es sei nicht der Nachweis erbracht, dass solche in
                              									sachgemässer Weise bereiteten Firnisse einen geringeren technischen Werth hätten als
                              									die anderen bekannten, unter Zusatz von Blei- und Manganoxyd oder ölsauren Salzen
                              									dieser Oxyde bereiteten Firnisse. Die Analyse der gegen äussere Einflüsse besonders
                              									widerstandsfähigen Lackfarben, welche zu Anstrichen bei Meeresbauten, Schiffen
                              									u.s.w. in Frage kommen, sei so gut wie unmöglich, weil die Analyse der Lackharze,
                              									zumal in verschiedenartigen Auflösungen, selbst noch eine ungelöste und wohl auch in
                              									Zukunft kaum befriedigend zu lösende Aufgabe sei. Die Verfälschung des Leinöles mit
                              									anderen fetten Oelen komme bei der heutigen Preislage nicht in Frage, es sei daher
                              									nur auf Gegenwart von Mineralöl, Harzöl, freiem Harz, harzsaurem Kalk zu prüfen,
                              									wenn reiner Leinölfirniss verlangt sei. Zweifel über die zulässige Menge der
                              									zugesetzten ölsauren und harzsauren Metalloxyde können durch Festsetzung von
                              									Grenzzahlen beseitigt werden. Schwieriger gestaltet sich die Beurtheilung, wenn
                              									nicht reiner Leinölfirniss Bedingung sei und in Rücksicht auf einen bestimmten
                              									Gebrauchszweck, nicht zur Erniedrigung der Selbstkosten, gewisse Stoffe zugesetzt
                              									werden. So müsse daraufhingewiesen werden, dass auch neuerdings von einer
                              									bedeutenden Lackfarbenfabrik in grossen Mengen mit Vortheil Zusatz von Mineralöl
                              									verwendet werde, und dass es fraglich sei, ob das Mineralöl als Verfälschung
                              									anzusehen sei, ebenso wie ja bei einem Leinölfirniss ein geringer Procentsatz an
                              									freiem Harz nicht immer schädliche Wirkung haben müsse. Baltisches Leinöl, welches
                              									bekanntlich besser trocknet als indisches, und daher sowohl in der Firniss- wie in
                              									der Linoleumfabrikation höher geschätzt ist als letzteres, sei bei – 18° noch
                              									klarflüssig, während indisches bei – 10 bis – 12° C. Ausscheidungen zeige.
                              									Kaltgepresstes Oel, sogen. Vorlauf, welches namentlich von Lackfabrikanten gern
                              									gekauft werde, habe für die in Rede stehenden technischen Zwecke höheren Werth als
                              									der sogen. Nachlauf oder durch Extraction gewonnenes Oel.
                           Nach Schluss der Treumann'schen Ausführungen
                              									befürwortete Bunte, dass die Commission trotz der
                              									Meinung Treumann's den Versuch zu positiver Arbeit in
                              									Bezug auf Ausbildung der in Rede stehenden Prüfungen machen müsse. Demgemäss wurde
                              									beschlossen, durch Umfrage bei den in der Frage der Anstrichprüfungen besonders
                              									interessirten Behörden und Fabrikanten von Anstrichfarben und Firnissen die daselbst
                              									mit Rostschutzanstrichen gemachten Erfahrungen zu sammeln und auch Erkundigungen
                              									über die Bereitung und Prüfung der Firnisse in der Praxis einzuziehen. Einstweilen
                              									sollen nur die als Rostschutz für Eisen in Betracht kommenden Anstriche zu den
                              									Arbeiten der Commission herangezogen werden.
                           
                           Ueber die bei den Bayerischen Staatsbahnen üblichen Prüfungen der Anstrichfarben
                              									berichtete Eger; es werden daselbst Firniss und
                              									Farbkörper auf Reinheit, ersterer noch auf Trockendauer geprüft, indem die Zeit
                              									bestimmt wird, innerhalb welcher ein auf den trocknenden Firniss aufgedrückter
                              									Papierstreifen nicht mehr klebt. Ueber die in der Charlottenburger Versuchsanstalt
                              									üblichen Farbenprüfungen berichtete Holde. Die
                              									Anstrichfarben werden daselbst, ähnlich wie die Firnisse bei den Bayerischen Bahnen,
                              									auf Trockendauer geprüft, ferner werden in der Versuchsanstalt die Einwirkungen von
                              									feuchter Luft, von Ammoniak, feuchte Kohlensäure führender Luft, von Chlor,
                              									schwefliger Säure, Rauchgasen, verdünnter Schwefelsäure, Aschenauslaugungen, von
                              									mechanischen Einwirkungen (Biegung) auf die Widerstandsfähigkeit der Anstriche,
                              									endlich die beim Anstriche zu verwendenden Farbenmengen ermittelt. Gelegentlich
                              									werden auch mikrophotographische Aufnahmen der Farbhäute vorgenommen. Den Bedenken
                              										Treumann's, dass die vielfachen Veränderungen,
                              									welche die eingetrockneten Firnisse und Farbhäute fortdauernd unter dem Einflüsse
                              									von Witterungswechsel, Wasser u.s.w. erleiden, einer einigermaassen sicheren
                              									vergleichenden Prüfung des Rostschutzvermögens der Farben entgegenstehen, will die
                              									Commission auf Vorschlag von Martens soweit als
                              									thunlich, durch Anstellung von umfangreichen Dauerversuchen Rechnung tragen. Zu
                              									diesem Zwecke sollen, nach dem Vorgange der Charlottenburger Versuchsanstalt,
                              									vergleichende, auf lange Zeitdauer ausgedehnte Untersuchungen über das
                              									Trocknungsvermögen und die sonstigen Veränderungen von Firnissen verschiedenartiger
                              									Herstellung, über das Trocknungsvermögen und das Rostschutzvermögen der
                              									verschiedenen bekannten Farbkörper, welche mit Firnissen verschiedener
                              									Bereitungsweise angemacht sind, angestellt werden.
                           In der folgenden Besprechung über die vorläufig zu
                              									vereinbarenden physikalischen und chemischen Prüfungen der Firnisse wurde betont,
                              									dass der Hauptwerth auf thunlichst einfache Proben zu legen sei.
                           Treumann macht darauf aufmerksam, dass auch
                              									halbtrocknende Oele, z.B. Baumwollsaatöl, in vortheilhafter Weise in England durch
                              									Oxydation zu Firniss verarbeitet werden, und dass man daher derartige Zusätze nicht
                              									ohne weiteres als Verfälschung ansehen könne.
                           Die Commission wird die betheiligten Versuchsanstalten in Charlottenburg und
                              									Karlsruhe, sowie des Laboratoriums der Kgl. Bayerischen Staatsbahnen ersuchen, über
                              									die Methoden zur Prüfung von Anstrichfarben in chemischer und mechanischer Beziehung
                              									systematische Versuche auszuführen. Die Vertreter der Versuchsanstalten in
                              									Charlottenburg und Karlsruhe, sowie das Laboratorium der Kgl. Bayerischen
                              									Eisenbahnverwaltung erklärten sich zur Unterstützung dieses Vorhabens bereit. Die
                              									betreffenden Anstalten werden sich vor Inangriffnahme der Versuche über die
                              									Einzelheiten der Versuchsanstellung verständigen. Die Mitwirkung anderer
                              									Commissionsmitglieder und Sachverständiger wird als sehr erwünscht bezeichnet.
                           
                        
                           Untersuchung der Schmiermaterialien.
                           In den Sitzungen von Commission 9, deren Aufgabe „die
                                    											Feststellung der Grundsätze für einheitliche Prüfungsverfahren zur
                                    											Untersuchung von Schmiermaterialien“ war, wurde allseitig betont,
                              									dass das Ziel der Commissionsarbeiten nicht nur in der Herbeiführung
                              									einheitlicher Prüfungsmethoden, sondern vor allem auch darin bestehen müsse, eine
                              									Vereinbarung über den Werth bezieh. Unwerth der einzelnen Eigenschaften als
                              									Kennzeichnung für die Brauchbarkeit der Materialien als Schmiermittel
                              									herbeizuführen. Auch wäre es erwünscht, Erwägungen und Versuche darüber anzustellen,
                              									inwieweit einzelne Bestimmungen in Lieferungsbedingungen, z.B. über den
                              									Flüssigkeitsgrad von Waggon- und Locomotivölen, die Benzinprobe, den Säuregehalt
                              									u.s.w., den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen bezieh. zur Beseitigung
                              									unklarer Auslegung einer Abänderung bedürftig wären; wünschenswerth sei gedeihliches
                              									Zusammenwirken von Ingenieuren und Chemikern.
                           Die Commission wird prüfen, inwieweit die bisher gebräuchlichen Methoden einwandfrei
                              									sind oder der Verbesserung bedürfen, und dafür Sorge tragen, dass vorhandene Lücken
                              									durch experimentelle, an die Commissionsmitglieder zu vertheilende Arbeiten
                              									ausgefüllt werden.
                           Aus den Verhandlungen über einzelne technische Fragen sei Folgendes
                              									hervorgehoben:
                           Oberingenieur Grossmann hat beobachtet, dass die meisten
                              									der gegenwärtig gebräuchlichen Lager bei Eisenbahnwagen u.s.w. in Folge ungeeigneter
                              									Construction nicht die Entwickelung einer genügenden Schmierschicht gestatten. Er
                              									stellt Mittheilungen über diesen Gegenstand in Aussicht, in welchen die Grundsätze
                              									für eine richtige Construction der Lager entwickelt werden sollen. Prof. Martens macht bei Besprechung der Reibungsversuche auf
                              									der Oelprobirmaschine auf die grossen Zeitverluste aufmerksam, die durch die
                              									Instandhaltung der Zapfen- und Lagerflächen verursacht werden. Er gibt den grossen
                              									praktischen Werth dieses Prüfungsverfahrens zu, glaubt aber, dass es für die
                              									vergleichende Materialprüfung nur unter grossen Schwierigkeiten ausgebildet werden
                              									könne.
                           Der Engler'sche Apparat wird als allgemein eingeführtereingegeführter allseitig als weitere Grundlage für die Viscositätsbestimmungen anerkannt,
                              									jedoch wird der Wunsch nach Ausarbeitung eines Verfahrens ausgesprochen, welches die
                              									Benutzung kleinerer Oelmengen gestattet, aber einen unmittelbaren Vergleich mit den
                              									bisher allgemein eingeführten Flüssigkeitsgradsziffern nach Engler ermöglicht. W. Lepenau hat zur
                              									Besprechung einen Antrag eingereicht, welcher eine Aenderung der bisher zulässigen
                              									Grenzen für die Flüssigkeitsgrade von dunklen Eisenbahnölen bei 50° befürwortet. Der
                              									Antrag gelangte nicht mehr zur Discussion und wird bei Aufstellung des Fragebogens
                              									Berücksichtigung finden.
                           Treumann schlägt vor, die Bezeichnung
                              										„Flüssigkeitsgrad“ durch das Wort „Zähflüssigkeitsgrad“ oder
                              									schlechthin „Zähigkeitsgrad“ zu ersetzen. Die Normalaichungscommission
                              									verdeutscht „Viscosimeter“ durch „Zähigkeitsmesser“.
                           Bei der Besprechung der ∪-Rohr-Kälteprobe macht Holde gegenüber den von
                              									mehreren Commissionsmitgliedern erhobenen Einwendungen darauf aufmerksam, dass weder
                              									geringe mechanische Verunreinigungen noch geringe Wassermengen das Ergebniss der
                              									Kälteprobe beeinflussen, dass vielmehr die zu verschiedenen Zeiten im ∪-Rohrapparat mit dem gleichen Material gefundenen
                              									Ergebnisse nur auf die durch Temperaturschwankungen während des Lagerns u.s.w.
                              									hervorgerufenen Verschiebungen des Kältepunkts zurückzuführen sind. Auch für die
                              									Flüssigkeitsgradsbestimmung dunkler Oele bei Zimmerwärme sei der Einfluss
                              									vorangegangener Temperaturschwankungen im Oel, welche Abweichungen bis zu 15
                              									Einheiten im Flüssigkeitsgrad desselben Oeles an verschiedenen Prüfungsstellen
                              									veranlassen können, zu beachten. Eger erkennt die
                              									Zuverlässigkeit der ∪-Rohrprobe an und hebt hervor, dass
                              									die Ergebnisse dieser Probe sich auch mit den praktischen Erfahrungen der
                              									Bayerischen Bahnen im Wesentlichen decke, und dass daher von dieser Verwaltung
                              									ebenso wie von den Preussischen Staatsbahnen der Kälteprobe im ∪-Rohr grosser Werth beigelegt wird.
                           Lepenau ist der Ansicht, dass die ∪-Rohrmethode genügend gleichmässige bezieh. zuverlässige Resultate
                              									regelmässig nicht gewähre und hält deshalb die Bestimmung, dass die Oele bei – 15°
                              									C. wenigstens 10 mm in 1 Minute steigen sollen, für etwas difficil; es genüge nach seiner Meinung, festzustellen, ob das Oel
                              									überhaupt Fortbewegung bei Einwirkung des Druckes zeige. Holde und Eger halten die Festhaltung eines
                              									genauen, wenigstens 8 bis 10 mm betragenden Maasses für das Fliessvermögen zur
                              									sicheren Beurtheilung des Gefriervermögens der Oele für erforderlich. Eger findet diese Ansicht durch seine praktischen
                              									Erfahrungen in ausreichender Weise begründet.
                           Einem von Treumann unterstützten Antrag Käst, die Bestimmung des Flammpunktes fallen zu lassen, weil letzterer in keiner Beziehung zur
                              									Schmierfähigkeit stehe und auch die Feuergefährlichkeit nicht genügend kennzeichne,
                              									wird von Grossmann, Haass, Eger, Holde, Lepenau und Albrecht entgegengetreten. Grossmann macht darauf aufmerksam, dass bei Heissläufern sich Zugabe von
                              									hochentflammbaren Mineralölen ebenso wie Rübölzngabe gut bewährt hat. Bei
                              									Dampfcylinderölen konnten stets die höher entflammbaren Oele gegenüber den niedriger
                              									entflammbaren bevorzugt werden. Haass möchte, nach
                              									vieljährigen Erfahrungen bei den Schmierölen der Badischen Staatsbahnen, nicht auf
                              									das Kriterium der Flammpunktsbestimmung verzichten, einmal weil diese Eigenschaft
                              									als Resultante der Flüchtigkeit der Bestandtheile, wenigstens bei den bisher im
                              									Handel befindlichen Mineralschmierölen, in einem nicht zu leugnenden Zusammenhang
                              									mit wesentlichen Eigenschaften derselben stehe, und dann, weil durch diese Prüfung,
                              									in Verbindung mit einigen anderen einfachen Prüfungen, bei Jahreslieferungen eine
                              									bequeme Identitätscontrole geboten sei. Auch Eger
                              									betont, dass nach seinen Erfahrungen an der Flammpunktsbestimmung festzuhalten sei.
                              										Albrecht und Holde
                              									weisen darauf hin, dass in der Mineralschmierölfabrikation die Flammpunktsbestimmung
                              									ein wesentlicher Factor in der Betriebscontrole und ein Fundamentalpunkt bei
                              									Beurtheilung der Mineralschmieröle ist. Nach den Darlegungen Albrecht's würde die Feuersgefahr bei der in Spinnereien u.s.w.
                              									stattfindenden zwanglosen Handhabung des Oeles vergrössert, wenn von der
                              									Flammpunktsbestimmung der Schmieröle abgesehen wird. Die Feuerversicherungsvertrage
                              									bei grossen Spinnereien, Webereien u.s.w. haben vielfach die Voraussetzung, dass nur
                              									hoch entflammbares Mineralöl als Schmieröl benutzt wird; ähnliche Voraussetzungen
                              									bestehen bei Transporten, Lagern von Mineralschmierölen in Städten u.s.w. Auch im
                              									Handel mit Mineralschmierölen spiele die Höhe der Flammpunkte eine wesentliche
                              									Rolle. Sehe man von der Einhaltung gewisser Flammpunkte ab, so würden bald
                              									Erdöl und andere leichte Oele den Schmierölen zugesetzt werden. Lepenau stimmt im Princip der Beibehaltung der
                              									Flammpunktsbestimmung zu, er gibt indessen zur Erwägung anheim, ob die zulässigen
                              
                              									Grenzen nicht weiter gesteckt werden können, weil es sowohl für den Schmiereffect,
                              									als für die Beurtheilung der Feuergefährlichkeit gleichgültig sei, ob ein Oel um
                              									eine gewisse Anzahl von Graden, beispielsweise um 10°, tiefer entflamme als ein
                              									anderes. Treumann kann in den Grossmann'schen Mittheilungen, nach denen sich hochentflammbares
                              									Mineralcylinderöl bei Heissläufern zur Verhütung von Bränden gut bewährt habe, keine
                              									Unterstützung der Forderung eines Minimalflammpunktes für Mineralschmieröle
                              									erblicken, er hält es nach diesen Ausführungen nur für empfehlenswerth, ein Quantum
                              									Rüböl oder Cylinderöl zur Verwendung bei Heissläufern zurechtzustellen.
                           Bei Besprechung des Brenn- oder Zündpunktes wurde ausgesprochen, dass die Bestimmung dieser Eigenschaft
                              									neben der ein für alle Mal auszuführenden Flammpunktsbestimmung nur einen sehr
                              									geringen Werth für die Beurtheilung der Schmierfähigkeit und Feuergefährlichkeit des
                              									Materials habe.
                           Als Einheit für den Säuregehalt empfiehlt Holde, die „Säurezahl“ zu wählen, d. i.
                              									diejenige Anzahl Milligramm Kalihydrat, welche die freie Säure in 1 g Oel
                              									absättigen. Zur schnellen Information über den Procentgehalt an Fettsäure schlägt er
                              									vor, der Säurezahl die entsprechenden Procente Oelsäure bei Rüböl, Olivenöl, Talg
                              									u.s.w. in Klammern beizufügen. Auch empfiehlt er, im Anschluss an die bereits
                              									veröffentlichten Versuche Aisinman's und Donath's, eine eingehende Untersuchung darüber
                              									anzustellen, in welchem Maasse Oele von verschiedenem Säuregehalt Lagerschalen
                              									angreifen, um ein zuverlässiges Urtheil über die zu gestattende Höhe des
                              									Säuregehaltes zu erlangen.
                           Bei der Untersuchung fetter Oele ist von
                              									Farbenreactionen als zuverlässig bezieh. subsidiär brauchbar die Sesamölprobe nach
                              										Baudouin und die Probe auf rohes Rüböl (Grünfärbung
                              									mit Schwefelsäure 1,53 bis 1,62) anzusehen).
                           Gegen Schluss der Sitzung erörtert die Commission noch die von Haass angeregte Frage, inwieweit es erforderlich sei,
                              									dass bei Lieferung von Oelen die Lieferungsprobe mit der Angebotsprobe
                              									übereinstimme. (Vor Eintritt in die Erörterung dieser Frage einigt sich die
                              									Commission dahin, dass von ihr eine Kritik der Lieferungsbedingungen nicht
                              									beabsichtigt werden könne, und dass Erörterungen von Fragen und Anträgen, welche die
                              									Lieferungsbedingungen betreffen, nur zu einer gegenseitigen Information der
                              									Commissionsmitglieder und Ausgleichung vorhandener Meinungsverschiedenheiten dienen
                              									sollen.)
                           Die Frage ist von drei Herren in nachfolgender Weise formulirt worden:
                           1) Wird es für unbedingt erforderlich gehalten, bei der Prüfung von Lieferungen neben
                              									den Lieferungsvorschriften ausserdem noch besondere Qualitätsmuster als maassgebend
                              									zu betrachten und in welchem Umfange?
                           2) Inwieweit darf bei Lieferungsverträgen Uebereinstimmung der Lieferung mit dem
                              									Verkaufsmuster gefordert werden?
                           3) Ist bei Lieferungsgeschäften, bei denen Bedingungen zur Festlegung der Qualität
                              									zum Ausdruck gekommen sind, auch noch insbesondere die Einreichung einer Probe bezieh. eventuell
                              									die Identität der Lieferung mit solcher Probe zu fordern, auch dann, wenn die
                              									Lieferung im Uebrigen vollkommen den Bedingungen entspricht?
                           Ein weiterer Antrag Dr. Lepenau's, betreffend Vorschläge
                              									zur Abänderung der Bestimmungen über die Benzinlöslichkeit dunkler Eisenbahnöle,
                              									musste wegen der vorgeschrittenen Zeit von der Tagesordnung abgesetzt werden, wird
                              									aber ebenfalls bei Aufstellung des Fragebogens Berücksichtigung finden.