| Titel: | Neuere Wägevorrichtungen. | 
| Fundstelle: | Band 314, Jahrgang 1899, S. 54 | 
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                        Neuere Wägevorrichtungen.
                        Neuere Wägevorrichtungen.
                        
                     
                        
                           Es macht sich immer mehr die Bemühung geltend, Wägemaschinen zu bauen, zu
                              									verbessern oder den Erfordernissen besonderer Betriebe anzupassen, um sowohl das
                              									Abwiegen der Gegenstände genauer und rascher durchzuführen als auch jegliche
                              									Betriebsunterbrechungen oder unzweckmässige Transporte dabei zu vermeiden.
                              									Altbekannt sind die selbstthätigen Getreidewägevorrichtungen, neu dagegen jene für
                              									grobe Sammelgüter, Kohlen, Cement u. dgl., noch neueren Datums sind Wäge
                              									Vorrichtungen, die in einzelnen mobilen Transportmitteln oder in Werkmaschinen des
                              									Hüttenbetriebes ein- oder zwischengeschaltet werden und ausschliesslich diesen
                              									besonderen Zwecken dienen.
                           
                        
                           Böhmer's Dezimalwage.
                           Bemerkenswerte Neuerungen an Wagen haben Gebrüder Böhmer
                              									in Schröttersdorf bei Bromberg ausgeführt, welche nach dem D. R. P. Nr. 77930 in
                              										Fig. 1
                              									bis 4 zur
                              									Ansicht gebracht sind. An dem äusseren festen Dreiecksrahmen a sind zwei Hebelschienen b schwingend
                              									angebolzt, welche in Oesen c der Wagentafel d frei eingeschoben sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 54
                              Böhmer's Dezimalwage.
                              
                           Diese Hebelschienen b sind an einer Zugstange f angelenkt, welche mit dem Abstellhebel g für den oberen Wagehebel h in Verbindung stehen. Wird nun h
                              									abgestellt, so wird gleichzeitig durch die Hebelschienen b die Tafel d an den
                              									Rahmen a angeklemmt und festgehalten, was zur Schonung der
                              									Lagerpfannen während des Transportes wesentlich beiträgt. Die Tafel d ist ferner aus Längsbohlen hergestellt, welche auf
                              									den die Schneiden tragenden Querriegel i sich stützen
                              									und durch das Vorderschild k verbunden sind, wobei
                              									Seitenbänder l und Winkelstützen m die Festigkeit erhöhen. Durch einen Ausschnitt n der Tafel ist die Zugstange o für den unteren Hebelbalken p frei
                              									durchgeführt, während die Tafel selbst durch Vermittelung einer Hängeöse q an die Zugstange r des
                              									oberen Wagehebels h eingehangen ist. Schlägt man daher
                              									diese Hängeöse q zurück, so kann die Tafel d ohne weiteres aufgehoben werden, wodurch sämtliche
                              									Pfannenlager behufs Reinigung freigelegt sind. Endlich wird die als Mulde
                              									ausgebildete Gewichtsschale s als Schutzdecke über den
                              									oberen Wagehebel h gelegt.
                           
                        
                           E. Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 55
                              Fig. 5.Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 55
                              Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
                              
                           Nach dem österreichisch-ungarischen Patent vom 2. Oktober 1895 besteht dieses
                              									Sicherungs-Werk aus einem Schwinghebel b (Fig. 5 bis 9), Welcher am oberen
                              									Wagehebel a angelenkt ist, und vermöge des Sperrhebels
                              										c aus dem Fenster des Zungenbandes d gedreht wird, während bei niedergelegtem Sperrhebel
                              										c dieser Hebel b in
                              									das Fenster hineinschwingt und dadurch die Tafel m beim
                              									Abwägen vor dem Aufschlagen sichert. In gesperrtem Zustande, also bei hochgestelltem
                              									Riegelhebel c stützt sich der Tafelhebel f mittels Winkelstück g
                              									auf ein Querstück des äusseren Rahmens h. An den
                              									Seitenteilen dieses Aussenrahmens sind ferner zwei Hakenhebel i drehbar angebolzt, welche durch Mitnehmerstifte im
                              									unteren Brückenhebel k nach links und aufwärts gedreht
                              									werden, wodurch dieselben zwei Schliessbleche l in der
                              									Tafel m unterfangen Und diese an den Aussenrahmen
                              									festklemmen.
                           
                        
                           A. Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
                           Centesimal-Brückenwagen mit Geleiseunterbrechung dürfen nicht mit Lokomotiven
                              									befahren werden, Weil durch die aussergewöhnlichen Hebelpressungen und die dabei
                              									unvermeidlich auftretenden Stösse die Hebelschneiden beschädigt würden. Um nun die
                              									Wiegegeleise sowohl für den Rangierbetrieb freizuhalten, als auch das Wägen rascher
                              									zu erledigen, werden die neueren Wagen ohne Geleiseunterbrechung ausgeführt. Zu
                              									diesem Behufe wird ein aus ⌶-Trägern zusammengesetzter Brückenrahmen unter die
                              									Eisenbahngeleise verlegt und entweder zwischen dem Geleise oder die Schienen aussen
                              									umfassend derart angeordnet, dass damit die Räder der darüber geführten
                              									Eisenbahnfahrzeuge gestützt bezw. gehoben werden. Da nun diese Brücke zum
                              									Hebelsystem der Wage gehört, so wird die Einstellung derselben Kraftäusserungen
                              									voraussetzen, welche die Zeitdauer des Wiegevorganges nachteilig beeinflusst. Auch
                              									haben sich mechanische Einrichtungen mit Presswasserbetrieb u. dgl. wegen der
                              									Anlage- und Unterhaltungskosten nicht eingebürgert, trotzdem das Wiegen ohne
                              									Kraftanstrengung erfolgt. Uebrigens sind solche Einrichtungen nur dort anwendbar, wo
                              									solche Betriebsmittel zur Verfügung stehen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 55
                              Fig. 10.Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 55
                              Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
                              
                           Die Wagenbauanstalt A. Spies in Siegen baut nach Glaser's Annalen, 1895 Nr. 428 * S. 161, Brückenwagen
                              									für Eisenbahnfahrzeuge, welche den Ansprüchen an rasches und sicheres Wägen
                              									entsprechen, wobei nur Handbetrieb beansprucht wird. Wenn bei Wagen mit
                              									Geleiseunterbrechung das Wagengewicht nur 2 bis 3 mm gehoben wird, so wird bei den
                              									Wagen mit Geleiseunterbrechung ein Hub von 30 bis 40 mm erforderlich, um die Räder
                              									von den Geleisen aufzuheben, da die verschiedenen Radreifenprofile berücksichtigt
                              									werden müssen. Die Hubgrösse jeder Brückenwage ist bedingt durch das Anheben der
                              									leeren Brücke an die Waggonräder, durch die Federung der Hebelteile und drittens
                              									durch das Heben der Last. Durch eine kräftige Bauart des Hebelwerkes und durch
                              									Anordnung der Stützbalken ausserhalb der Schienen ist von A.
                                 										Spies der Gesamthub auf 20 mm herabgemindert, während durch Zerlegung des
                              									Gegengewichtes in vier einzelne Teile die Möglichkeit des Handbetriebes erreicht
                              									wird. In Fig. 10 ist das Werk in der Ruhelage, in
                              										Fig. 11
                              									während des Wiegens vorgeführt, und in Fig. 12 ist die
                              									Schnellwage dargestellt. Ueber die festen Böckchen a
                              									sind die Schienengeleise gelegt, und während b der
                              									Stützpunkt für die Rahmenschwinge i ist, liegt der
                              									Drehpunkt c für den Handhebel d und die Gegengewichtshebel f am festen
                              									Rahmenwerk g angeordnet, worüber der
                              									Schnellwagenständer h als vierter Stützpunkt angebracht
                              									ist. Von der Rahmenschwinge i wird sowohl der
                              									Brückenrahmen k als auch die beiden Brückenhebel l, sowie der untere grosse Querhebel m getragen, dessen Zugstange am Läuferhebel n anschliesst. Zur Ausgleichung der auf der
                              									Rahmenschwinge i
                              									sitzenden Brücke
                              									dient ein Gegengewicht o, sowie das Stellwerk. Dieses
                              									besteht aus einem Handhebel p, der in einem
                              									Stellbogenlager q schwingt, dabei einen Zwängkeil r beim Niederlegen vorzieht und die Rahmenschwinge i niederdrückt, indem sich der mit zweifacher Steigung
                              									ausgestattete Keil r zwischen eine Rolle s des Schwingrahmens i und
                              									einem Rollengehänge des Handhebels d zwängt. Alsdann
                              									werden die einzelnen vier, sonst mit Hebel t
                              									eingehängten Gegengewichte u nach Bedarf und zur
                              									Belastung des Rollengehänges am Handhebel d ausgelöst,
                              									wodurch mit jedem Gegengewicht 4 t Brückenbelastung ausgeglichen werden. Ist die
                              									Brückenlast ganz oder teilweise ausgeglichen, so wird der Handhebel d hochgedreht und damit die endgültige Hebung des
                              									Brückenrahmens k bewirkt, worauf die Abwägung der Last
                              									erfolgen kann. Diese Gegengewichte u können beim
                              									Abwägen annähernd gleich grosser Lasten liegen bleiben, wodurch wieder an Zeit
                              									gewonnen wird. Durch diese Teilung des Gegengewichtes u
                              									wird aber bei kleineren Lasten ein Rückschlag im Hebelwerk vermieden. Nach beendeter
                              									Wägung müssen die Handhebel d und p in die Anfangsstellung zurückgebracht werden, wobei
                              									die Hauptlast förderlich ist.
                           
                        
                           G. Popper's Ladegewichtanzeiger für Eisenbahnwaggons.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 56
                              Popper's Ladegewichtanzeiger für Eisenbahnwaggons.
                              
                           Zur näherungsweisen Bestimmung des Ladegewichtes von Hölzern u. dgl. Massenladungen
                              									ist von G. Popper in Temesvar eine Vorrichtung
                              									erfunden, deren Wirksamkeit auf die Durchbiegung der Waggontragfedern sich gründet.
                              									Nach dem österreichisch-ungarischen Patent vom 6. September 1895 ist an dem
                              									Federkasten a (Fig. 13 und 14) ein mit
                              									Versuchsteilung versehener Gradbogen b angebracht, in
                              									dessen Mittelachse ein Zahnrädchen c mit Zeiger frei
                              									drehbar angeordnet ist. In dieses Rädchen c greift eine
                              									im Wagenlängsträger f gehaltene und wagerecht
                              									verstellbare senkrechte Zahnstange d nur während des
                              									Wiegens ein, wobei das Rädchen c bethätigt wird. Da zu
                              									jeder Achse, wenn nicht zu jedem Rade eine solche Vorrichtung gehört, diese
                              									ausserdem Beschädigungen sehr ausgesetzt ist, so dürfte eine solche ständige
                              									Vorrichtung kaum, dagegen eine tragbare recht gut verwendbar sein.
                           
                        
                           F. Herzog's Hängewage für Rübenschnitzel in
                              									Zuckerfabriken.
                           Um die Rübenschnitzel auf dem Transportwege von der Schnitzelmaschine zum
                              									Diffusionsapparat abzuwägen, ist von F. Herzog in
                              									Bogorodizk, Russland, die in Fig. 15 und 16 nach Uhland's Prakt. Masch.-Constructeur, 1897 Bd. 30 Nr. 18
                              									* S. 137, dargestellte Schnellwage mit (1 lb zu 40 lbs = 1 Pud) Gesamtübersetzung
                              									und doppeltem Hebelsystem gebaut. Die Schale a hängt in
                              									dem Laufwagen einer Hängebahn und wird an der Wiegestelle von dem Doppelhaken b abgefangen, welcher vermöge eines Handhebelgestänges
                              										cd seitwärts abgeschwenkt wird, damit die
                              									Rollenwagen vorübergehen können. Das Gehänge des Doppelhakens b sitzt am oberen Wagenhebel f, der mittels Zugstange q mit dem unteren
                              									Läuferhebel h in Verbindung steht. Dieser ist in der
                              									Hängegabel i gelagert, an welcher mittels
                              									Diagonalstäben k und Leisten l ein Winkelrahmen angeschlossen ist. An dieser Hängegabel ist ebenfalls
                              									der Drehpunkt m für das vorbemerkte Hebelgestänge cd angebracht. Die Wage selbst ist an zwei Balken n und o vermöge einer
                              									gusseisernen Lagerstütze p angeordnet, in welcher eine
                              									Welle q liegt, vermöge deren Winkelhebel r
                              									durch Vermittelung eines Zwischenstückes s eine
                              									gusseiserne Schwinge t gehoben wird, die in u lagert, und welche die Pfanne v für den oberen Wägehebel f enthält. Hiermit
                              									wird das Schalengefäss a von dem Rollenwagen abgehoben
                              									und zum Abwiegen frei schwebend gemacht. Mit den Gewichtsscheiben wird die
                              									Schalentara und das Grobgewicht, mit dem Läufer z das
                              									Zwischengewicht bestimmt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 56
                              Herzog's Hängewage für Rübenschnitzel in Zuckerfabriken.
                              
                           
                        
                           Ch. Ingrey's registrierende Kohlenwage.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 56
                              Ingrey's registrierende Kohlenwage.
                              
                           Auf einem Rollenwagen a (Fig. 17 bis 19) ist das Rahmengestell b mit Aufsatztrichter c aufgebaut. In diesem
                              									hängt mittels Lenker d gestützt und vom Wägehebel f getragen die Lastschale g, deren Ladegewicht durch das Hängegewicht h
                              									bestimmt ist. Von einer Hubstütze i aus findet man
                              									durch Vermittelung von Pressflüssigkeit die Angäbe der Füllungszahl, wobei nach
                              									einer vorbestimmten Schalenzahl (z.B. 200 t) ein elektrisches Allarmsignal abgegeben
                              									wird. Am Wagenrahmen a lagert ausser dem Wägehebel f noch der Mittelzapfen k
                              									für den Hammerhebel l, an dem die Schienen m angelenkt sind, die zum Mittelgelenk der Kniehebel
                              										n und o führen; von
                              									diesen sitzt der
                              									obere Hebel n an der Lastschale g, der untere Giebel o an einer festen
                              									Lagerstütze p des Rollwagenrahmens a. Vom Mittelgelenk des Kniehebels ist ein Schlitzhebel
                              										q fortgeführt, in dem ein Doppelhebel r spielt, an welchem die Fangklinke s schleift. Jeder Doppelhebel r wird durch eine Feder stets nach aussen gedrückt, um im passenden
                              									Augenblick die von den Klinken s gefangenen
                              									Schalenklappen t loszulassen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 314, S. 57
                              Fig. 19.Ingrey's registrierende Kohlenwage.
                              
                           Diese Bodenklappen t werden durch
                              									ihr äusseres Gegengewicht zum Schluss gebracht, wobei die mittels Federn
                              									gespannten Fanghaken u den Verschluss sichern. Durch
                              									die Federwirkung der Doppelhebel r wird bei entleerter
                              									Lastschale vorher der Kniehebel wo in die gestreckte Lage gebracht und der
                              									Hammerhebel l nach rechts geschwenkt, was in der
                              									Hochlage der Lastschale durchgeführt wird. Wenn aber im Niederhube der mit Kohlen
                              									gefüllten Lastschale der Kniehebel no nach aussen
                              									ausweicht, so schlägt der Hammerhebel l an den
                              									verlängerten Schliesshakenhebel v, wodurch das
                              									Fangschloss u gelöst wird und die Bodenklappen t durch die niedergehende Kohlenlast soweit geöffnet
                              									werden, bis die freihängenden Fangklinken s die Klappen
                              									erfassen. Bei dieser selbstthätigen Registrierwage ist eine Bethätigung von
                              									Einlassklappen nicht vorgesehen, überhaupt sind solche Klappen gar nicht vorhanden.
                              										(Uhland's Prakt. Masch.-Constructeur, 1897 Bd. 30
                              									Nr. 18 * S. 137.)
                           
                              
                                 (Schluss folgt.)