| Titel: | Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf der Weltausstellung Paris 1900. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 40 | 
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                        Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf
                           								der Weltausstellung Paris 1900.
                        Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf der Weltausstellung
                           								Paris 1900.
                        
                     
                        
                           Unter den Bauwerken, welche von Privatunternehmungen für ihre
                              									Sonderausstellungen in Paris ausgeführt worden sind, nimmt das Kuppelgebäude der
                              									Stahlwerke, Maschinen- und Lokomotivenbauanstalt und Waffenfabrik Schneider und Co. in Creusot, Châlon-sur-Saône und
                              									Havre einen hervorragenden Rang ein, sowohl hinsichtlich der eigenartigen Anlage und
                              									Durchführung, als in Anbetracht seiner bedeutenden Abmessungen. Dasselbe erinnert
                              									seinen äusseren Hauptkonturen nach an die türkischen oder arabischen Heiligengräber,
                              									während der in der Kuppelmitte sich erhebendeTurm, dann die verschiedenen
                              									Aussengalerien und mehrere Dampf- und Feuerungsessen, sowie die Verglasungen und
                              
                              									schliesslich insbesondere die riesigen Dimensionen des Ganzen den modernen Charakter
                              									des Bauwerkes vollauf und weithin erkennen lassen. Die Errichtung dieses
                              										AusstellungsgebäudesVgl. Engineering vom 24. August 1900, S. 231, und
                                    												Le Génie civil, Bd. XXXVII Nr. 9 S.
                                       											141., welches unmittelbar am linken Seineufer in der Fortsetzung
                              									der Avenue Bourdonnais
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 41
                              Fig. 1. Vertikalschnitt der Kuppel (Ausstellungsgebäude der Firma Schneider
                                 										und Co.). Fig. 2. Horizontalschnitt und Draufsicht der Kuppel. Fig. 3. Ansicht,
                                 										Fig. 4. Draufsicht des Scheitelgelenkes. Fig. 5. Sparrenquerschnitt beim
                                 										Bogenanlauf. Fig. 6. Sparrenquerschnitt in der Längsmitte. Fig. 7.
                                 										Pfettenquerschnitt im 4. Kuppelkranze. Fig. 8. Pfettenquerschnitt im 9.
                                 										Kuppelkranze. Fig. 9. Pfettenquerschnitt im 10. Kuppelkranze (Sohle). Fig. 10.
                                 										Sparrenquerschnitt des Turmaufbaues (an der Basis).
                              
                           neben dem Palais der Land- und Seearmeen seinen
                              									Platz gefunden hatte, war mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden und deshalb etwas
                              									verspätet, nämlich erst am 28. Juni so weit fortgeschritten, dass dem Publikum der
                              									Zutritt gewährt werden konnte.
                           Zu den bedeutendsten hier ausgestellt gewesenen, berühmten Erzeugnissen der genannten
                              									Firma zählten u.a. eine Kleber'sche Maschine von 17100
                              									PS, eine Schnellzugsdampflokomotive der Bauart Thuile
                              									für 200 t schwere Züge mit 120 km Fahrgeschwindigkeit in der Stunde und eine
                              									normalspurige elektrische Lokomotive zum Befördern von 300-t-Zügen auf Neigungen bis
                              									zu 11 ‰ mit 40 bis 50 km in der Stunde. Von Artilleriematerial waren ferner
                              									ausgestellt eine 45kalibrige Kanone von 24 cm und eine 45kalibrige
                              									Schnellfeuerkanone von 20 cm, eine 45kalibrige Schnellfeuerdoppelkanone mit
                              									Doppellafette, Schiffshaubitzen von 15 und 24 cm, 50kalibrige Schnellfeuerkanonen
                              									von 15, 12 und 10 cm, eine Haubitze von 15 cm auf Schneider-Canet-Peigné'schem Lauf- und Drehgestelle, je eine 60kalibrige
                              
                              									Kanone von 47 und 60 mm; eine Kanone von 75 mm auf Feldlafetten mit
                              									hydro-pneumatischer Bremse, und endlich eine grosse Anzahl verschiedener Modelle und
                              									Muster von Bettungen, Lafetten, Panzerschildern, Geschossen u.s.w.
                           Aus dem Querschnitte (Fig.
                                 										1) und dem Grundrisse bezw. der Draufsicht (Fig. 2) lässt sich,
                              									ersehen, dass der in Rede stehende, aus Stahlträgern ausgeführte Kuppelbau eine
                              									Kreisfläche von 41 m Durchmesser bedeckt, welche behufs Anbringung riesiger Fenster
                              									und Thoreinfahrten an drei im rechten Winkel zu einander liegenden Stellen durch je
                              									eine senkrechte Ebene abgeschnitten ist. Ausserdem sind auf der Seite des Quai d'Orsay auch noch andere, direkt in die Hauptwand
                              									eingebaute Eingänge für Personen vorhanden, gleichwie auf der dem Flusse
                              									zugewendeten Kuppelseite. Das Innere des Domes weist zweierlei Fussbodenhöhen auf
                              									und zwar besitzt die der Seine zugewendete Hälfte
                              									dasselbe Niveau wie der anstossende Leinpfad, während die zweite Hälfte um 5,60 m
                              									höher liegt, und mit dem Niveau des Quai d'Orsay
                              									zusammenfällt. Auf die Sohle der Wasserseite bezogen beträgt die Höhe des Scheitels
                              									der Kuppelgesperre 32,60 m, die höchste Höhe des Gebäudes mit Inbegriff des
                              									turmartigen Aufbaues 39,30 m. Mit Ausnahme der drei früher erwähnten Abschnitte für
                              									die Hauptthore und abgesehen von den sonstigen Eingängen ist die äussere Schale der
                              									Kuppel bis zu einer senkrechten Höhe von 27,50 m mit Gipsmörtel vergossen und ganz
                              									glatt abgedeckt, wogegen die Innenseite eine Verkleidung aus einer leichten
                              									Bretterverschalung besitzt, die durch Holzpfetten getragen wird, die in gewöhnlicher
                              									Weise zwischen den Stahlgesperren und Verbindungskonstruktionen eingesetzt sind. Am
                              									Fusse des Turmüberbaues ist die Kuppel in einem 5,60 m breiten Kranze mit Glastafeln
                              									abgeschlossen, um dem Lichte von oben ausgiebigen Eingang zu gestatten; ein unter
                              									diesem Teile des Kuppeldaches angebrachtes, mit Luftfenstern versehenes Gesimse, an
                              									das sich eine schmale, mit Geländer versehene Galerie g3g3 (Fig. 1) anschliesst,
                              									ebenso der Ueberbau selbst sind durch Bretterverschalungen verkleidet. Eine
                              									Hauptschwierigkeit für die Anlage bestand in dem Umstände, dass der Grundriss des
                              									Gebäudes von der zu den Gipsmühlen führenden, zweigeleisigen Strecke der Pariser
                              									Gürtelbahn durchquert wird. Demzufolge wurde es notwendig, die Pfeiler 3, 4, 5, 6, 22, 21, 20 und 19 (Fig. 2)
                              									von acht Hauptgesperren auf einer Trägerdecke aufzustellen, die über die Eisenbahn
                              									gelegt ist, welche hier in einem gemauerten Einschnitt liegt. Es war natürlich aus
                              
                              
                              									Sicherheitsrücksichten nicht statthaft, die beiden Futtermauern des Einschnittes,
                              
                              
                              									von denen die landseitige 2,00 m, die wasserseitige 1,20 m durchschnittlich stark
                              									ist, als Auflager zu benutzen, sondern es mussten für diesen Zweck eigene, sehr
                              									kräftige Stützmauern, parallel zu den bestehenden, hergestellt werden, welche, vom
                              									Grundmauerwerk angefangen, mit den Futtermauern des Bahneinschnittes nicht
                              									verbunden, sondern gegenseitig durch einen mit Sand ausgefüllten Zwischenraum
                              
                              									getrennt sind. Von den beiden neuen, aus lagerhaften Bruchsteinen im besten
                              
                              									Kalkmörtel ausgeführten Mauern besitzt die wasserseitige unten 3,80 m, oben 3,50 m,
                              									und die landseitige unten 2,20, oben 1,75 m Stärke. Senkrecht zur Flucht der Mauern
                              									hat man über dieselben 17 Stück 1,25 m hohe,röhrenförmige Stahlblechträger von
                              									17,20 m Spannweite geigt, deren aus Fig. 2 ersichtliche
                              									Verteilung der Inanspruchnahme genau angepasst ist. Einige dieser Querträger stehen
                              									paarweise durch Stirnbleche in fester Verbindung, ausserdem sind sämtliche besagten
                              									Träger durch 1,25 m hohe Längsträger derart verbunden, dass hierdurch die Decke
                              									einen einzigen Rost bildet, dessen Materialgewicht ungefähr 300 t beträgt, und auf
                              									dem sich die bereits oben bezeichneten acht Sparrenträger der Kuppeigesperre
                              									stützen. Die Sparren 8, 1, 24 und 23 (Fig. 2) sind nicht mehr
                              									auf den Deckenrost, sondern direkt auf die landseitige Stützmauer gesetzt, welche zu
                              									dem Ende an den vier betreffenden Stellen zur Kuppelachse radial gestellte
                              									Verstärkungspfeiler erhalten hat. Die von den Quer- und Längsträgern des
                              									Deckenrostes der Gürtelbahn gebildeten rechteckigen Felder wurden durch flache, aus
                              									Ziegeln in Cementmörtel ausgeführte Tonnengewölbe ausgemauert. Wie schwierig sich
                              									die Bauherstellung der Tragmauern und des Deckenrostes gestaltete, lässt sich leicht
                              									ermessen, wenn man überlegt, dass sie ohne jegliche Störung des Eisenbahnbetriebes
                              									und unter steter Aufrechthaltung und Sicherung des bisherigen Zustandes des
                              									Bahneinschnittes durchgeführt werden musste.
                           Von den 24 Strebepfeilern oder Sparren der 12 spitzbogenförmigen Kuppelgesperre haben
                              									die in die Flächen der Thorabschnitte fallenden sechs Sparren 6, 7, 1, 24, 18 und 19
                              										(Fig. 2) das auf der
                              									rechten Hälfte der Fig.
                                 										1 gekennzeichnete Profil, welches sich von dem auf der linken Seite dieser
                              									Zeichnung dargestellten Profil der übrigen normalen Sparren lediglich durch den in
                              									der Höhe von 10,70 m vorhandenen Einbug unterscheiden, von wo der Bogen nach unten
                              									in eine Senkrechte übergeht. Die einzelnen Gesperre sind nach Art der dreigelenkigen
                              									Brückenträger angeordnet und die diesfällige Durchführung ist es, welche die
                              									Kuppelanlage ganz eigenartig und besonders interessant macht. Anstatt nämlich die
                              									oberen Sparrenenden nach hergebrachter Gepflogenheit durch einen Laternenkranz
                              									abzuschliessen, hat man sie im Scheitel des Domes selbst in einem gemeinsamen
                              									Gelenke vereinigt, eine Anordnung, die allem Anscheine nach für Dachgesperre so
                              									riesiger Abmessungen bisher noch niemals zur Anwendung gekommen ist. Wie Fig. 1, dann im
                              									vergrösserten Massstabe Fig.
                                 										3 in der Ansicht, sowie Fig. 2 und 4 in der Draufsicht
                              									ersehen lassen, wird das gemeinsame Scheitelgelenke durch eine Kugel hergestellt, an
                              									welche sich die Kopfenden aller 24 Kuppelsparren lehnen. Die letzteren sind
                              									⌶-Träger, deren 8 mm starkes Stegblech von veränderlicher Höhe durch vier 70 × 70 ×
                              									8 Winkelbleche mit den beiden Gurtblechen vernietet ist. Auch die Stärke bezw. die
                              									Anzahl der Gurtbleche ist ungleich, wogegen die Gurtbreite von 270 mm bis zur
                              									Schiftung vor dem Scheitelgelenke durchaus dieselbe bleibt. Zunächst dem
                              									Bogenanlaufe beträgt die Steghöhe 750 mm und der Sparrenträger besitzt hier den in
                              										Fig. 5 dargestellten
                              									Querschnitt; nach aufwärts bis zur halben Höhe des Sparrens erhöht sich der Steg
                              									nach und nach bis auf 1 m, wie es der Querschnitt Fig. 6 ersehen lässt, um
                              									weiterhin wieder bis auf 600 mm abzunehmen. Bei den Normalgesperren 2 14, 3 15, 4 16, 5 17, 8 20, 9 21, 10 22 und 12 24 (Fig. 2) beträgt die
                              									Spannweite zwischen den beiden Fussgelenken 41,91 m, bei den Thorgesperren 1 13 und 12 24 um 1,66 m
                              									weniger, also 40,25 m, und bei den Thorgesperren 6 18
                              
                              									und 7 19, in welchen die Sparrenfüsse auf beiden Seiten
                              									zurückgerückt sind, 38,57 m. Auch die von Sparren zu Sparren, und zwar in
                              									gleichmässigen Abständen von 1,50 m eingefügten Pfetten haben die ⌶-Form mit einer
                              									zur Anbringung der hölzernen Zwischensparren (vgl. das untere linksseitige Viertel
                              									der Fig. 2)
                              									zweckdienlichen Anordnung. Die Steghöhen dieser Pfetten stehen natürlich mit der
                              									Steghöhe des Trägers im Hauptgesperre in Uebereinstimmung, während die Gurtbreiten
                              									den örtlichen Belastungsverhältnissen angepasst sind. Fig. 7 lässt
                              									beispielsweise den Pfettenquerschnitt im Kuppelkranze 4
                              
                              										(Fig. 1) und Fig. 8 jenen im Kranze
                              
                              										9 ersehen. Abweichend von der Doppel-⊺-Form ist der in Fig. 9 dargestellte
                              
                              
                              									Querschnitt der untersten Pfette im Kranze 10 (Fig. 1), welche
                              									gleichzeitig als Sohlstück für die rings um das Bauwerk geführte Doppelgalerie g4g4 dient. Fig. 10 gibt den
                              									Querschnitt an,
                              									welchen die Sparrenträger des turmartigen, 9,40 m weiten und 7,85 m hohen Ueberbaues
                              									an ihrer Basis besitzen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 43
                              Fig. 11 Ansicht, Fig. 12 Draufsicht des Montierungsgebäudes und der
                                 										Hebevorrichtungen.
                              
                           Für die Berechnung der Hauptgesperre war die beständige Belastung mit 3120 kg pro
                              									Sparren, ferner die mögliche veränderliche Ueberlastung mit 50 kg pro Flächenmeter
                              
                              									der mit den Galerien g1, g2 und g3 (Fig. 1) versehenen
                              									Dachkuppe und mit 450 kg pro Flächenmeter der Galerieböden g4 und des Turmüberbaues ausgemittelt und
                              									zu Grunde gelegt worden; ausserdem hatte man auch einen einseitigen Winddruck von
                              									120 kg pro Flächenmeter der Gebäudefassade in Anschlag gebracht. Die
                              									Widerstandsgrenzedes Stahls wurde hierbei hinsichtlich der ständigen und
                              									veränderlichen Belastung mit 10 kg pro Flächenmillimeter – ohne Abzug der
                              									Nietenlöcher – und ebenso bezüglich der ständigen Belastung und des Winddruckes mit
                              									13,50 kg pro Flächenmillimeter angenommen. Der aussergewöhnlich hohe Ansatz des
                              									Winddruckes erschien vorliegendenfalls trotz der günstigen Angriffsflächen mit
                              									Rücksicht auf die zweigeschossige ungleiche Fundierung zur Erhöhung der Sicherheit
                              									geboten. Im ganzen sind für die Kuppel samt dem Aufbau ungefähr 400 t Stahl zur
                              									Verwendung gekommen. Den heiklichsten Punkt der Konstruktion bildet natürlich das
                              									gemeinsame Scheitelgelenke der zwölf Kuppelgesperre. Die sich gegen die Kugel lehnenden Enden (Fig. 3 und 4) bestehen aus dem Stege
                              									des Sparrenträgers, welcher beiderseits durch 8,5 mm starke Beilagebleche verstärkt
                              									ist, so dass die Dicke des Steges an dieser Stelle 25 mm beträgt. Die 24 Endstücke
                              									der Sparren sind in den Gurten 500 mm vor dem Zusammentreffen (vgl. Fig. 4) geschiftet und so
                              									enge, als es überhaupt möglich war, aneinander gerückt, so dass sie sich nahezu
                              									berühren. Zwischen den Abschlusskanten und der senkrechten Achse der Gelenkskugel,
                              									welch letztere einen Durchmesser von 400 mm erhalten hat, besteht nur ein Abstand
                              									von 100 mm.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 44
                              Fig. 13. Seitenansicht des Kranbockes und des Sparrenuntergerüstes. Fig. 14
                                 										Vertikalschnitt, Fig. 15 Draufsicht, Fig. 16 Horizontalschnitt des fixen
                                 										Mittelgerüstes.
                              
                           In dem Vertrage über die Errichtung des in Rede stehenden Bauwerkes war die Bedingung
                              									aufgestellt, dass zur Montage nur vorzüglich leistungsfähige Hilfsmittel in
                              									zureichendem Masse aufzuwenden seien, damit die Herstellung raschmöglichst vollendet
                              									werden könne. Vermöge der dieser Bedingung volle Rechnung tragenden, sinnreichen
                              									Hilfsmaschinen gelang es denn auch, die 24 Sparrenträger innerhalb 35 Tagen
                              									aufzurichten, so dass man, nachdem mit dieser Arbeit am 10. Februar begonnen
                              									wordenwar, am 15. März bereits das ganze Stahlgerippe der Kuppel sich selbst
                              									überlassen konnte. Das Aufrichten der Sparren geschah der genauen Reihenfolge nach,
                              									und zwar stets auf zwei Seiten, indem eben die beiden Sparren desselben Gesperres
                              									gleichzeitig montiert werden mussten; sobald ein solches bis zum Gelenksschluss am
                              									Scheitel gediehen war, und sonach sich selbst überlassen werden konnte, wurde zur
                              									Aufrichtung des nächsten Nachbargesperres weitergegangen. Für die Durchführung der
                              
                              									betreffenden Montierungsarbeiten hatte man zunächst in gleicher Fläche mit den
                              									Trägerfüssen der Gesperre zur Aufstellung von Gerüsten und Dampfwinden, sowie zum
                              									Verlegen von Fahrgeleisen einen ebenen, sehr tragfähigen Arbeitsboden hergestellt,
                              									welcher in der landseitigen Hälfte des Gebäudegrundrisses auf dem weiter oben
                              									beschriebenen Deckenroste des Eisenbahneinschnittes ruhte, während zum Tragen der
                              									zweiten, dem Flusse zugekehrten Hälfte aus starken, auf eingerammten Pfählen
                              									gesetzten Balken ein eigenes, besonders kräftiges, bis an das Ufer der Seine erweitertes Untergestelle errichtet worden war.
                              									Auf der eben erwähnten Hauptarbeitsbühne waren aufgestellt: ein unverrückbarer
                              									Gerüstturm A (Fig. 11, 14, 15 und 16), ferner zwei
                              									fahrbare, dem inneren Sparrenumriss angepasste Montierungsgerüste B (Fig. 11 bis 13), dann zwei ebenfalls
                              									fahrbare Untergestelle C für die Kranbrücke (Fig. 11, 12, 13 und 15), auf welcher die
                              									Laufkatzen D sich bewegen, endlich eine Doppelwinde E (Fig. 11, 14 und 16) nebst der
                              
                              									zugehörigen Dampfmaschine und dem Dampfkessel.
                           Das fixe, 7,00 m breite, in der Form eines regelmässigen Achteckes errichtete
                              									Turmgerüst A, dessen Mittelachse genau mit der
                              									Kuppelachse zusammenfiel, hatte einerseits eine Stütze und Drehscheibe cd (Fig. 11, 12 und 14 bis 16) für die Kranbrücke
                              										CC zu bilden, andererseits aber auch das
                              									Scheitelgelenk der Gesperre zu stützen und für die hier auszuführenden Arbeiten
                              									einen geräumigen, festen Betriebsboden c1d1 (Fig. 14) darzubieten;
                              									dasselbe bestand aus acht runden, 25 cm starken Stuhlsäulen, die in gewöhnlicher Art
                              									der Fachwerke durch Bänder, Streben und Schliessen in Verbindung gebracht waren. Die
                              									oberste, gedielte Abdeckung cd lag 28,20 m hoch über
                              									der Hauptarbeitsbühne und war nach allen Richtungen mittels Konsolstützen über das
                              									Turmgerüst hinaus um 1,50 m erweitert, so dass sie gleichfalls ein regelmässiges
                              
                              
                              									Achteck bildete, dessen Breite von Ecke zu Ecke 10,00 m betrug. In der Mitte des
                              									Bodens sass der Drehzapfen u (Fig. 11, 12 und 14) fest.
                           Von den verschiebbaren Gerüsten standen die beiden stufenförmig abgesetzten, mit je
                              									sieben Arbeitsböden ausgestatteten Holzfachwerke B
                              
                              									einander diametral gegenüber und mit ihrer Längsmitte genau unterhalb der Sparren
                              									des jeweilig aufzurichtenden Kuppelgesperres; der oberste Boden lag 23,46 m über der
                              									Hauptarbeitsbühne. Die beiden Gerüste B wurden jedes
                              									von zehn genuteten Rädern getragen, von denen je vier auf den Schienensträngen s1 und s2 (Fig. 12) und zwei auf
                              									einem inneren Schienenstrange s3 liefen. Diese drei Schienenstränge bildeten
                              									natürlich in sich geschlossene Kreise, deren gemeinsamer Mittelpunkt mit jenem der
                              									Kuppelbasis zusammenfiel, und hatte s1 einen Halbmesser von 19,47 m, s2 von 17,47 m und s3 von 6,80 m. Der
                              									Abstand zwischen den beiden äusseren Rädern, welche auf s1 und s2 liefen (vgl. Fig. 13), betrug 4,56 m,
                              									jener zwischen den beiden inneren Rädern 1,77 m. Dies war auch der Radstand auf dem
                              									dritten Strange s3.
                           Besonderes Interesse verdient die in der That aussergewöhnliche und praktische Anordnung
                              									des fahrbaren Krangerüstes CC, das im wesentlichen aus
                              									der 24,6 m langen, 3,60 m breiten Brücke für die Laufkatzen D (Fig. 11
                              									bis 13) bestand, welche
                              									in ihrer Mitte durch das fixe Gerüst A und an den
                              									beiden Enden durch Böcke getragen wurde, die mit vier genuteten Rädern auf dem
                              									Geleise s1s2 (Fig. 12) standen und
                              									daselbst also auch im Kreise verschoben werden konnten. Um mit dem so sehr
                              									beschränkten Arbeitsraum das Auslangen zu finden und genügende freie Felder zum
                              
                              
                              									Aufhissen der Werkstücke zu gewinnen, verlief die auf zwei 1,80 m hohen
                              									Fachwerksträgern errichtete Laufkatzenbrücke nicht in einer einzigen Geraden,
                              									sondern in zwei Hälften, die sich mit den inneren Enden auf dem fixen Gerüst A aneinander schlössen und hier durch ein Quergestelle
                              									(vgl. Fig. 12 und 14) verbunden waren, das
                              
                              									in seiner Mitte den bereits weiter oben erwähnten, im Boden cd festgemachten Drehzapfen u umschloss, und
                              									rechts wie links mit zwei Rollen auf den beiden konzentrischen, gleichfalls auf der
                              
                              									Dielung von cd befestigten Schienenkränzen s4 und s5 (Fig. 12, 14 und 15) stand, von denen der
                              
                              									äussere 3,44 m und der innere 0,44 m Halbmesser besass. Jede der beiden
                              
                              									vierräderigen, auf Schienen laufenden, grossen Rollkatzen D bildete selber wieder eine durch doppelte Sprengwerke versteifte, 14,6 m
                              									lange, 1,80 m breite Kranbrücke, auf der sich einerseits die eigentliche, als
                              									Hebezeug dienende Laufkatze F (Fig. 13) auch wieder mit
                              									vier Rollen auf einem Geleise bewegte, während andererseits auf der zweiten
                              									Brückenhälfte der ein Gegengewicht X tragende Wagen G in alternierender Richtung mit F hin- und zurückgezogen wurde. Die Gesamtanordnung CC bildete also einen drehbaren, zweiarmigen Kran, der
                              
                              									es gestattete, den zu hissenden Werkstücken auf jedem Punkte der Rotunde dreierlei
                              									Bewegungsrichtungen zu erteilen, und zwar zuvörderst natürlich die senkrechte beim
                              									Heben oder Senken überhaupt, ferner eine zweite vom Umfange der Kuppel zur Achse
                              									oder umgekehrt längs der grossen Kranbrücke mittels der Laufkatzen D im Ausmasse von 17,20 m auf jeder der beiden
                              									Gesperreseiten, und endlich eine zu der eben betrachteten Richtung senkrecht
                              									liegende, mittels der Laufkatze F, im Ausmasse von 4,00
                              									m. Alle diese Bewegungen wurden zur Erhöhung der Sicherheit lediglich von der
                              									Hauptarbeitsbühne aus am Fusse des mittleren Turmgerüstes mit Hilfe zweier daselbst
                              
                              									aufgestellter Dampfwinden oder auf anderem Wege gesteuert und überwacht, so dass auf
                              									den Arbeitsböden der Gerüste bloss jene Verrichtungen ausgeführt zu werden
                              									brauchten, welche behufs der Verbindung der einzelnen Trägerteile und zur
                              									Festmachung der sonstigen Werkstücke unbedingt an Ort und Stelle erfolgen
                              									mussten.
                           Die Winden der beiden Kranhälften konnten sowohl miteinander gekuppelt, also für
                              									beide Seiten gleichzeitig und übereinstimmend ausgenutzt, oder auch, was die Regel
                              
                              									war, jede einzeln für sich in Verwendung genommen werden. Zum Heben oder Senken der
                              									Nutzlasten diente ein Kabel, das auf der betreffenden Windentrommel aufgewickelt
                              									bezw. abgewickelt wurde und, um die Drehung des Kranes nicht zu stören, einer ganz
                              									besonderen Anordnung bedurfte. Letztere hatte überdem der Bedingung Rechnung zu
                              									tragen, dass die jeweilige Kabellänge weder durch die Verschiebung der Laufkatze D, noch durch eine solche der Laufkatze F eine Aenderung erleiden durfte. Behufs dessen ging
                              									das mit einem seiner Enden an der Dampfwindentrommel E
                              									befestigte, von der letzteren kommende Seil e (Fig. 14) fürs erste über
                              									eine im Lager bewegliche Leitrolle f, dann über die
                              									Rollen g und h, um zur
                              									Rolle i (Fig. 11, 12 und 14) zu gelangen. Das
                              									Zapfenlager der Rolle g war an die Plattform cd und jenes der Rolle h
                              									an dem Verbindungsgestelle der beiden Kranbrückenhälften befestigt, beide aber
                              									derart, dass sich auch die Lagerbügel drehen und die Rollen angemessen einstellen
                              									konnten, wenn der ganze Kran weitergerückt wurde. Von i
                              									fand das Kabel seinen Weg zur Laufkatze D, um daselbst
                              									durch die Rolle j (Fig. 12 und 13) im rechten Winkel
                              									umgebogen und zu der in der Rollkatze F angebrachten
                              									Rolle k geführt zu werden, von wo es endlich abwärts
                              
                              									zur Tragrolle l gelangt. Nunmehr lief das Seil wieder
                              									aufwärts über m zu der am Ende der kleinen Kranbrücke
                              									angebrachtenRolle n, von hier, parallel zu sich
                              									selbst, zu der an D, gegenüber von j befindlichen, wagerecht liegenden Rolle o (Fig. 12), und dann im
                              									rechten Winkel nach auswärts abgelenkt, bis zum Kranbrücken ende p, wo das zweite Seilende festgemacht war. Wenn man
                              									diesen Weg verfolgt, so lässt sich leicht einsehen, dass durch die jeweilige
                              									örtliche Lage der kleinen Laufkatze F oder der grossen
                              									Laufkatze D keinerlei Rückwirkung auf die Seillänge
                              									ausgeübt wurde; ebensowenig konnte also auch eine Aenderung der Seillänge
                              									herbeigeführt werden, wenn während des Schwebens einer Nutzlast der eine oder andere
                              									oder auch beide der benannten Kranteile auf ihren Geleisen eine Verschiebung
                              									erfuhren.
                           Für die Verschiebungen der beiden grossen Laufkatzen D
                              									war je ein Kettenrad b (Fig. 11 und 16) vorhanden, das nach
                              									entsprechender Kuppelung durch dasselbe Vorgelege der Dampfmaschine angetrieben
                              									wurde, wie die bezügliche Winde zum Heben. Zur Vermittelung der hier in Frage
                              									kommenden Bewegungsübertragung waren auf der Mittelachse u (Fig. 11
                              									und 14) zwei Hohlachsen
                              									übereinander aufgesteckt, welche jede oben und unten eine Kettenrolle v und t trug; die eine
                              									dieser Hohlachsen galt der rechtsseitigen, die andere der linksseitigen
                              									Kranbrückenhälfte. Ueber die obere Kettenrolle v und
                              
                              									die Rollen x, z und y
                              										(Fig. 12) lief die
                              									Kette w, deren Enden an den zwei Seiten des
                              									Wagengestelles D befestigt waren; je nachdem also die
                              									Rolle v (Fig. 14) in einer oder
                              									in der anderen Richtung angetrieben wurde, erfolgte das Vorwärts- oder
                              									Rückwärtslaufen des Wagens D. Diesen Antrieb
                              									bewerkstelligte die endlose Kette w1, welche über das durch die Dampfmaschine drehbare
                              									Rad b, dann über zwei Lenkrollen q und r (Fig. 16) senkrecht nach
                              									aufwärts lief, dann oben auf der Plattform cd wieder
                              									über zwei Lenkrollen s (Fig. 14) und
                              									schliesslich über die vorerwähnte, untere Kettenrolle t
                              									der Hohlachse gelangte. Hinsichtlich der anderen Brückenhälfte geschah der Antrieb
                              									mit ganz gleichen Hilfsmitteln in derselben Anordnung unter Vermittelung der zweiten
                              									auf u (Fig. 14) steckenden
                              									Hohlachse. Zur Minderung der Reibung waren die unteren Kettenscheiben an den beiden
                              
                              									Hohlachsen mit Kugelkränzen unterlegt.
                           Die Fahrbewegung der kleinen Fahrkatze F geschah in der
                              									gewöhnlichen Weise dieser Kraneinrichtungen mit der Hand unter Benutzung einer bis
                              
                              									zur Hauptarbeitsbühne herabhängenden endlosen Kette 1
                              										(Fig. 13), die über
                              									das an D befestigte Kettenrad 2 lief, dessen Achse die Kettenbewegungen durch zwei Kegelräder einem
                              									Zahnradsatz mitteilte, von dem zwei sich entgegengesetzt drehende Wellen je ein
                              									gleich grosses Kettenrad trugen. Das eine der letzteren trieb die die Laufkatze F, das zweite die den Gegengewichtswagen G ziehende Kette an, demzufolge also die beiden
                              									Fahrzeuge F und G stets in
                              									gleicher Geschwindigkeit den gleichen Weg zurücklegten, nur in entgegengesetzter
                              									Bewegungsrichtung. Nebst dem verschiebbaren Gegengewichte X von 400 kg befand sich übrigens auf D unter
                              									der Rolle j (Fig. 13) auch noch ein
                              									fixes, derart bemessenes Gegengewicht, dass die Förderung von Nutzlasten bis zum
                              									Maximalgewichte von 1800 kg für alle Fälle vollkommen gesichert war.
                           Zur Fortbewegung der Sparrenunterrüstungen B und der
                              									Kranböcke C auf den Schienengeleisen wurden gewöhnliche
                              									Brechstangen (Geisfüsse) verwendet, welche die Arbeiter bei jedem Fahrrad zwischen
                              									der Lauffläche desselben und dem Schienenkopfe einsetzten und dann gleichmässig nach
                              									Kommandorufen niederkippten.
                           Trotz der vielfachen Schwierigkeiten, die von vorhinein vorlagen und auch während der
                              									Bauausführung sich einstellten, erwiesen sich die vorstehend geschilderten
                              									Montierungsvorkehrungen und Hilfsmaschinen, deren Handhabung, Beaufsichtigung und
                              									Leitung dem Obermonteur Camillos Felix anvertraut
                              									waren, als durchaus zweckmässig und geeignet, den Bau nicht nur in kurzer Zeit,
                              									sondern auch mit besonderer Sicherung gegen die Gefährdung der Arbeiter und
                              									verhältnismässig billig der Vollendung zuzuführen. Für die gesamte Bauführung waren
                              									drei Ingenieure thätig, an deren Spitze der Direktor der Chalon-sur-Saône-Werke, Michael Schmidt, stand.