| Titel: | Zur Zugsbeleuchtungsfrage. | 
| Autor: | A. Prasch | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 105 | 
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                        Zur Zugsbeleuchtungsfrage.
                        (Schluss von S. 85 d. Bd.)
                        Zur Zugsbeleuchtungsfrage.
                        
                     
                        
                           Die Anordnung der einzelnen Teile auf einem vierachsigen Wagen mit Drehgestellen
                              									ist in Fig. 7 schematisch dargestellt und bedarf wohl
                              									kaum einer näheren Erläuterung. Derartige Wagen, deren einer in Fig. 8 photographisch wiedergegeben erscheint, waren
                              									während der verflossenen Sommersaison für die Bäderschnellzüge Karlsbad-Berlin im
                              									Betriebe und haben sich über die ganze Zeit ihres Verkehrs bestens bewährt.
                           Dass die Einzelwagenbeleuchtung in Bezug auf die erste Anlage wesentlich höher zu
                              									stehen kommt, als die Anlage für eine ganze Zugsbeleuchtung, beide in Summa auf die
                              									in dem einen und dem anderen Falle gleiche Anzahl von Wagen bezogen, steht wohl
                              									ausser Zweifel, da ja im ersteren Falle jeder Wagen mit einer Beleuchtungsmaschine
                              									und den erforderlichen Schaltapparaten ausgerüstet werden muss, während man im
                              									zweiten Falle mit je einem dieser Apparate für den ganzen Zug ausreicht.
                           Dagegen bildet diese Anordnung in Bezug auf die gegenseitige Unabhängigkeit der Wagen
                              									und deren hierdurch bedingte Freizügigkeit, sowie durch den Hinwegfall der zu
                              									stetigen Störungen Anlass gebenden Leitungskuppelungen für die Verbindung von Wagen
                              									zu Wagen so viele Vorteile, dass die Anwendung derselben um so mehr zu empfehlen
                              									ist, als die Beleuchtungskosten auch bei dieser Anordnung nur unwesentlich höher zu
                              									stehen kommen.
                           Allerdings multipliziert sich die Anzahl der hierbei in Betracht kommenden, doch
                              									immer mehr oder minder empfindlichen Schaltapparate, allein die Erhaltung derselben,
                              									welche doch nur fachlich ausgebildeten Organen überantwortet werden kann, bietet
                              
                              									schon mit Rücksicht darauf, dass man bestrebt war, dieselben so robust als möglich
                              									zu bauen, kaum nennenswerte Schwierigkeiten.
                           Nur des Vergleichsinteresses wegen sei hier auf die in ihrem Grundprinzip mit der
                              									vorstehend beschriebenen Anordnung nahezu identischen Einrichtung der
                              
                              									Paris-Lyon-Mediterrane kurz übergegangen, um die hier zur Anwendung gelangende
                              									Methode der Spannungs- und Stromregulierung vorzuführen.
                           Auch hier hat die Dynamomaschine konstante Erregung, welche gleichfalls von der
                              									Akkumulatorenbatterie erfolgt, so dass die Klemmenspannung nahezu proportional der
                              									Umdrehungsgeschwindigkeit des Ankers sein wird.
                           Ist diese Umdrehungsgeschwindigkeit so gering, dass die Klemmenspannung unter der
                              									Batteriespannung bleibt, so läuft die Maschine im offenen Stromkreise. Sind jedoch
                              									diese Spannungen einander gleich geworden, so wird die Dynamomaschine durch einen
                              									selbstthätig wirkenden Umschalter parallel zur Batterie geschaltet. Bei weiterer
                              									Erhöhung der Geschwindigkeit erreicht die Dynamo endlich die erforderliche Spannung,
                              									um nicht nur den Strom für die Lampen zu liefern, sondern auch die Akkumulatoren zu
                              									laden. Damit nun bei weiterer Zunahme der Zugsgeschwindigkeit die Spannung und der
                              									Strom eine gewisse Grenze nicht überschreiten, wird in den äusseren Stromkreis der
                              									Dynamomaschine ein kleiner Serienmotor eingeschaltet, der von einer Bremsvorrichtung
                              									mit entsprechendem Drucke so lange an der Bewegung gehindert wird, bis die
                              									Stromstärke einen bestimmten Wert erreicht. Erst dann gelangt er trotz der Bremse in
                              									Umlauf und entwickelt eine der Dynamo entgegengesetzte elektromotorische Kraft, die
                              									mit zunehmender Umlaufgeschwindigkeit des Dynamoankers sich ebenfalls erhöht,
                              									wodurch die Spannung der Dynamo konstant erhalten wird. Durch die mit dieser
                              									Artder Wagenbeleuchtung durchgeführten Versuche sollen die besten Ergebnisse
                              									geliefert haben.
                           Welcher der beiden Methoden der elektrischen Zugsbeleuchtung, nämlich der mit reinem
                              									Akkumulatorenbetrieb oder nach gemischtem Betriebe in der Praxis der Vorzug zu geben
                              									sein wird, lässt sich dermalen, nachdem ausreichende Erfahrungen noch nicht gewonnen
                              									sind, nur schwer entscheiden. Jedem dieser Systeme haften gewisse Vor- und Nachteile
                              									an. Hat die gemischte Beleuchtung entschieden den Vorzug, von stabilen Ladestationen
                              									unabhängig zu sein, so sprechen wieder andere Umstände zu Gunsten der reinen
                              									Akkumulatorenbeleuchtung. Da hier doch nicht ein Versuchsbetrieb, welcher sich nur
                              									auf eine oder einige wenige Zugsgarnituren erstreckt, sondern ein Grossbetrieb ins
                              									Auge gefasst werden muss, lassen sich die Erzeugungskosten der zum Laden der
                              									Akkumulatoren erforderlichen Elektrizität sicher wesentlich herabdrücken. Die
                              									Anwendung ökonomisch arbeitender Dampfmaschinen, die beste Ausnutzung des
                              
                              									Feuerungsmaterials, die Möglichkeit der Verwertung minderer Kohlensorten u.s.w.,
                              									sind die Faktoren, welche eine billige Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
                              									Anderweitig können wieder bestehende elektrische Zentralen, wie solche namentlich
                              									auf deutschen Bahnen in grosser Anzahl zur Beleuchtung der Bahnhofsräume und des
                              									äusseren Bahnplanums bestehen, mit zur Besorgung der Ladung der Akkumulatoren
                              									herangezogen werden, und wird es in der Regel nur geringfügiger Erweiterung der
                              									bestehenden Anlagen bedürfen.
                           Welchen fruchtbringenden Einfluss jedoch ein konstanter Betrieb auf die Rentabilität
                              									solcher Werke ausüben muss, erhellt wohl schon aus der einzigen Erwägung, dass sich
                              									die Verzinsung und Amortisation auf 24 Betriebsstunden verteilt, während dieselbe
                              									sonst von den wenigen Beleuchtungsstunden allein getragen werden muss.
                           Auch in Bezug auf die Bedienung und Oberleitung lassen sich ja, wie bekannt, durch
                              									bessere, aber nicht übermässige Ausnutzung dieser Kräfte wesentliche Ersparnisse
                              									erzielen.
                           Stehen, wie dies in Gebirgsländern häufig der Fall ist, billige Wasserkräfte zu
                              									Diensten, so lassen sich die Kosten der Elektrizitätserzeugung noch wesentlich
                              									vermindern, und wird in diesem Falle die reine Akkumulatorenbeleuchtung jedenfalls
                              									den Vorzug verdienen.
                           Es ist jedoch hierbei zu berücksichtigen, dass bei dem gemischten Betriebe die
                              									Beleuchtung während des grössten Teils der Beleuchtungsdauer direkt vom
                              									Maschinenstrom besorgt wird, und die Akkumulatoren nur als Aushilfe dienen. Der
                              									durch die Umwandelung von elektrischer Energie in chemische Energie beim Laden und
                              									von chemischer Energie in elektrische Energie beim Entladen auftretende Verlust wird
                              									also hier im allgemeinen geringer sein, als bei der reinen
                              									Akkumulatorenbeleuchtung.
                           Anderenteils ist die durch den Lokomotivmotor erzeugte Betriebskraft, da bei
                              									demselben trotz der hohen konstruktiven Entwickelung der Dampflokomotive doch nicht
                              									alle jene Errungenschaften der Feuerungstechnik in dem Masse zur Ausnutzung gelangen
                              									können, wie bei stabilen Anlagen, jedenfalls teurer als die in den letzteren. Die
                              									zur Anwendung kommenden kleinen Elektromotoren können nicht jenen Nutzeffekt
                              									ergeben, welcher von grossen derartigen Maschinen verlangt und garantiert wird.
                           Auch in den Anlagekosten wird sich nur dann ein wesentlicher Unterschied ergeben,
                              									wenn die Zahl der zu beleuchtenden Wagen eine sehr grosse ist, da hier der auf den Wagen als
                              									Einheit entfallende Anteil an den Kosten
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 105
                              Fig. 7.
                              
                           der Elektrizitätszentrale um so geringer wird, je mehr die Zahl der zu
                              									versorgenden Wagen anwächst. Die Kosten der Zentralanlage werden nämlich, auf die
                              									Einheit bezogen, um so geringer, je mehr Einheiten zu versorgen sind, weil die hier
                              									in Betracht kommenden Maschinenanlagen entsprechend grösser gehalten werden, und
                              									grössere Dampfmaschinen und Elektromotoren pro Pferdekraft bezw. Kilo-Watt viel
                              
                              									billiger zu stehen kommen, als kleinere derartige Maschinen. Auch die Betriebskosten
                              									sinken bedeutend, insbesondere dann, wenn man sich zur Beschickung der Dampfkessel
                              
                              									mechanischer Vorrichtungen bedient, und bereits in der Anlage vorsieht, die
                              									Bedienung auf das zulässige Minimum herabzudrücken.
                           Ueber die Kosten der elektrischen Beleuchtung bei reinem Akkumulatorenbetrieb liegen
                              									allerdings einige auf Grund praktischen Betriebes gewonnene Erfahrungsdaten vor und
                              									werden dieselben nach der Zeitschrift des Vereins deutscher
                                 										Ingenieure, 1896 Nr. 4, auf die zehnkerzige Lampenbrennstunde bezogen, wie
                              									folgt angegeben:
                           
                              
                                 Jura-Simplon-Bahn
                                   5,90 Pf.
                                 
                              
                                 Dortmund-Escheder-Bahn
                                   4,70  „
                                 
                              
                                 Dänische Staatsbahnen
                                 10,00  „
                                 
                              
                                 Nord-Milano-Bahn
                                 13,00  „
                                 
                              
                           Bei der österreichischen priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, welche die elektrische
                              									Beleuchtung schon seit Jahren für einige der verkehrenden Schnellzüge eingeführt
                              									hat, sollen sich, wiewohl hier nur von einem Kleinbetriebe die I Rede sein kann, die
                              									Kosten der zehnkerzigen Lampenbrennstunde inklusive Verzinsung und Amortisation auf
                              									2,90 Pf. belaufen.
                           Die ganz abnormen Differenzen in diesen Angaben zeigen am besten, dass man noch lange
                              									nicht an der untersten Grenze angelangt ist, und ferner auch, dass die Ursache
                              
                              									dieser abnorm hohen Preise wohl ganz wo anders zu suchen ist, als in der
                              									Unzulänglichkeit der dermaligen elektrischen Beleuchtungseinrichtungen.
                           Zumeist befindet man sich noch im Experimentierstadium, bei welchem mit kleinen
                              									unzulänglichen Mitteln gearbeitet, und aus den Ergebnissen ein Schluss für den
                              									Grossbetrieb gezogen wird, der zu gänzlich falschen Ansichten führen muss.
                           Es können daher die obigen Angaben also nur als sicher ganz gewissenhaft gesammelte
                              									und zusammengestellte Daten, welche sich auf Probebetriebe beziehen, angesehen
                              									werden, welche aber keinen Rückschluss auf einen Grossbetrieb bei allgemeiner
                              									Einführung der elektrischen Beleuchtung gestatten. Ausserdem ist noch in Erwägung zu
                              									ziehen, dass möglicherweise ungünstige Betriebs- und sonstige lokale Verhältnisse
                              									das gewonnene Ergebnis mit herbeiführten und sohin ein Bild ergeben, welches
                              									verzerrt erscheint und nicht der Wirklichkeit entspricht.
                           Der heutige Standpunkt der Elektrotechnik gestattet es jedoch, ohne dass man
                              									befürchten muss allzu grosse Fehler zu begehen, sowohl die Anlage- als auch
                              									Betriebskosten für die Durchführung der elektrischen Zugsbeleuchtung im vorhinein zu
                              									berechnen, und soll daher der Versuch gemacht werden, eine derartige Berechnung,
                              									welcher allerdings eine Reihe fiktiver Annahmen zu Grunde gelegt werden muss,
                              									durchzuführen.
                           Es soll hierbei nur mit groben Ziffern gerechnet und die Annahmen so gehalten werden,
                              									dass dieselben das zu gewinnende Endresultat eher ungünstig als günstig
                              									beeinflussen.
                           Als Grundlage für die Berechnung dient vorerst die Annahme, dass 500 Wagen im
                              									Dauerbetriebe mit ausreichender Beleuchtung versorgt werden. Die totale Kerzenstärke
                              									pro Wagen betrage in Normalkerzen 140 und die tägliche Fahrtdauer eines Wagens sei
                              									im Durchschnitt mit 36 Stunden bemessen. Zur Anwendung gelangen zweiwattige Lampen,
                              									welche zwar eine viel kürzere Lebensdauer als die drei- und einhalbwattigen Lampen
                              									haben, aber, wie die Versuche bei den k. k. österreichischen Staatsbahnen lehren,
                              									sich trotzdem ökonomischer erweisen, wie ja überhaupt dort, wo die Stromkosten
                              									grosse sind, sich die Anwendung niederwattiger Lampen empfiehlt.
                           Die längste Beleuchtungsdauer eines solchen Wagens in den Wintermonaten beträgt bei
                              									der Annahme, dass der Wagen abends 8 Uhr von der Ausgangsstation wegfährt und in dieselbe
                              									nach Ablauf der 36 Stunden 8 Uhr morgens zurückkehrt, 28 Stunden, und muss die
                              									Kapazität der zur Verwendung gelangenden Akkumulatorenbatterien dieser
                              									Beleuchtungsdauer entsprechend bemessen werden. Um an Akkumulatorenzahl möglichst zu
                              									sparen, wird die Lampenspannung möglichst nieder zu nehmen sein, und sei dieselbe,
                              									einem Beispiele der Praxis folgend, mit 48 Volt angenommen. Bei einer
                              									Durchschnittsspannung von 2 Volt pro Zelle wird die Batterie in Berücksichtigung
                              									dessen, dass ein Teil der Spannung in den Leitungen verzehrt wird, welcher bei den
                              									geringen Leitungslängen hoch mit 2 Volt angenommen werden kann, aus 25 Zellen
                              									bestehen müssen.
                           Die Entladungsstromstärke wird \frac{140\,\cdot\,2}{50}=5,6 Ampère betragen müssen und hat demnach die
                              									Batterie eine Kapazität von 28 . 5,6 = 156,8 Ampère-Stunden zu besitzen. Hieraus
                              									sind die Anhaltspunkte für die Berechnung des Gewichtes der Akkumulatoren gewonnen.
                              									Da die Akkumulatoren im Interesse der guten Erhaltung nicht ganz entladen werden
                              									dürfen, muss deren Kapazität höher angenommen werden, und sei hierfür der Betrag von
                              									200 Ampère-Stunden eingesetzt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 106
                              Fig. 8.
                              
                           Das Gewicht einer derartigen in Ebonit eingebauten, aus 25 Zellen bestehenden
                              									Batterie kann inklusive Holzkasten, nach einem späteren Beispiele entnommenen Daten,
                              									hoch mit rund 950 kg angenommen werden.
                           Hierdurch sind nun auch die Grundlagen für die Berechnung der elektrischen Zentrale
                              									gegeben. Da 500 Wagen eingerichtet sind, und jeder derselben 36 Stunden läuft und
                              									ungefähr 12 Stunden in der Ausgangsstation ruht, ehe er zu neuer Verwendung
                              									herangezogen wird, gelangt jede dieser Wagenbatterien ungefähr nach 48 Stunden zur
                              									neuerlichen Ladung und müsste daher die Zentralstation für die Ladung von 250
                              									Batterien innerhalb 24 Stunden bemessen werden. Da jedoch auch Reservebatterien in
                              									Bereitschaft gehalten werden müssen, um im Falle des Versagens einer dieser
                              									Batterien als Ersatz eingestellt werden zu können, sei eine Leistungsfähigkeit der
                              									Zentrale für die gleichzeitige Ladung von 300 Batterien innerhalb von 24 Stunden
                              									vorausgesetzt.
                           Der Wirkungsgrad der Akkumulatoren kann mit 65% der eingelieferten Energie bemessen
                              									werden und hat demnach die Leistungsfähigkeit der Generatormaschine +2% Zuschlag für
                              
                              									Spannungsverluste in den Widerständen und Leitungen
                           
                              \frac{200\,\cdot\,50\,\cdot\,100\,\cdot\,100\,\cdot\,300}{65\,\cdot\,98\,\cdot\,28\,\cdot\,1000}=168\mbox{ Kilo-Watt}
                              
                           zu betragen.
                           Um vollkommen sicher zu gehen, wird dieselbe jedochmit 175 Kilo-Watt anzulegen
                              									sein, sofern dieselbe nicht für andere Zwecke mit ausgenutzt werden soll.
                           Auf Grund dieser Daten lassen sich nunmehr auch die Anlage- und Betriebskosten
                              									ermitteln. Nach allgemeinen Erfahrungsdaten beziffern sich die Durchschnittskosten
                              									einer derartigen Generatorstation für obgedachte Leistung mit 1050 M. für das zu
                              									leistende Kilo-Watt, also insgesamt mit 183750 M., in welchem Betrag die Kosten für
                              									den Grunderwerb nicht inbegriffen sind.
                           Nimmt man nun die gesamten Baukosten der Zentrale inklusive Grund mit 200000 M. an
                              									und stellt einen ferneren Betrag für die Akkumulatorengerüste, die Transportwagen,
                              									den automatischen Batterieausschalter u.s.w. von 25000 M. ein, so betragen die
                              									Anlagekosten rund 225000 M.
                           Die Anzahl der benötigten Akkumulatorenbatterien beträgt für 500 Wagen, da die Sätze
                              									doppelt genommen werden müssen, weil ja immer eine Batterie sich in Ladung, die
                              
                              									andere im Betriebe befindet, inklusive einer 10%igen Reserve in Summa 1100.
                           Die Kosten einer derartigen Batterie von 950 kg Gewicht betragen, den Preis pro
                              									Kilogramm derselben sehr hoch mit 2 M. pro Kilogramm angenommen, 1900 M. und daher
                              									insgesamt für 1100 Batterien 2090000 M.
                           Die Kosten der Einrichtung eines Wagens lassen sich mit 400 M. inklusive allem
                              									Zubehör pro Wagen schätzen und entfällt sonach für 500 Wagen ein Betrag von 200000
                              									M. Die Gesamtanlagekosten beziffern sich sonach mit:
                           
                              
                                 a) Zentrale
                                    225000
                                 
                              
                                 b) Wagenbatterien
                                  2090000
                                 
                              
                                 c) Wagenausrüstung
                                    200000
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––
                                 
                              
                                 Summa
                                 2515000 M.
                                 
                              
                           Geht man nun zu der eigentlichen Betriebskostenberechnung über, welche erst einen
                              									Einblick in den ökonomischen Effekt gestattet, so muss vor allem darauf hingewiesen
                              									werden, dass die Beleuchtungsdauer mit der Jahreszeit zusammenhängt und daher
                              									innerhalb des Zeitraumes von einem Jahre erheblich schwankt. Es ist daher ein
                              									Durchschnitt zu finden, der am besten aus der kürzesten und längsten
                              									Beleuchtungsdauer ermittelt wird. Die maximale Beleuchtungsdauer eines Wagens
                              									innerhalb 48 Stunden wurde bereits mit 28 Stunden angegeben. In den
                              									Hochsommermonaten wird es genügen, wenn die Lampen von 8 Uhr abends bis 4 Uhr
                              									morgens brennen, was einer Beleuchtungsdauer von 16 Stunden innerhalb 48 Stunden pro
                              									Wagen entspricht. Demnach wird die durchschnittliche tägliche Beleuchtungsdauer
                              									eines Wagens \frac{28+16}{4}=11 Stunden betragen.
                           Die Energiemenge, welche die Akkumulatoren für die Beleuchtung eines Wagens à
                              									140 Normalkerzen bei Verwendung von zweiwattigen Glühlampen innerhalb 11 Stunden zu
                              									liefern haben werden, beträgt demnach unter Einrechnung des 2% igen
                              									Spannungsverlustes in den Leitungen 3150 Watt-Stunden. Dementsprechend haben die
                              									Greneratormaschinen unter Einrechnung der in den Akkumulatoren und den Ladeleitungen
                              
                              									entstehenden Verluste von 35 bezw. 2% an den Klemmen pro Wagen täglich \frac{3150\,\cdot\,100\,\cdot\,100}{65\,\cdot\,98}=4950 Watt-Stunden oder für 500 Wagen 2475 Kilo-Watt-Stunden abzugeben.
                           Die Gesamtleistung der Zentrale beträgt demnach, ununterbrochenen Betrieb
                              									vorausgesetzt, 2475 . 365 = 902375 oder rund 900000 Kilo-Watt-Stunden.
                           Die Selbstgestehungskosten einer Kilo-Watt-Stunde ohne Verzinsung und Amortisation
                              									können bei einem derartigen kontinuierlichen Betriebe, welcher eine volle Ausnutzung
                              									der verfügbaren Maschinenkraft ermöglicht, mit 5 Pf. angenommen werden. Da sich aber
                              									Manipulationsschwierigkeiten, wie der Tansport der Akkumulatorenbatterien von den
                              									Wagen zur Ladestelle und umgekehrt ergeben, und auch die Ueberwachung der Ladung
                              									einen Mehraufwand erheischt, seien die reinen Selbstkosten der Kilo-Watt-Stunde mit
                              
                              									8 Pf. berechnet.
                           Wir haben demnach an Auslagen:
                           
                              
                                 a) Selbstgestehungskosten der
                                    											Elektrizitätser-    zeugung
                                   72000 M.
                                 
                              
                                 b) 8% Verzinsung und Amortisation des für
                                    											die    Elektrizitätszentrale und die Wageneinrich-    tung
                                    											aufgewendeten Kapitals von 425000 M.
                                   34000  „
                                 
                              
                                 c) 14% Verzinsung und Amortisation für
                                    											die    Akkumulatorenbatterien von einem Kapitale    von 2090000
                                    
                                    											M
                                 292600 „
                                 
                              
                                 d) 2% Erhaltungskosten vom Gesamtkapitale    zu 2515000
                                    											M
                                   50300  „
                                 
                              
                                 e) Lampenauswechselung, 7000 Lampen, jede im    Jahre
                                    											14mal auszuwechseln, 98000 Lampen    à 50 Pf
                                   49000  „
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––
                                 
                              
                                 Summa
                                 497900 M.
                                 
                              
                           Die Kosten einer 10kerzigen Lampenbrennstunde betragen demnach, da 7000 . 365. 11 =
                              									28105000 Lampenbrennstunden à 10 Kerzen in Berechnung kommen, 49 790000 : 28105000 =
                              									1,8 Pf.Verfasser ist auch
                                    											auf anderem Wege, wobei die für den Automobilbetrieb gewonnenen Daten
                                    											verwertet wurden, zu dem ganz gleichen Ergebnisse gelangt..
                           Die Annahmen dieser Berechnung sind im allgemeinen, namentlich aber bei den
                              
                              									Batteriegewichten so hohe, dass die bei der Endrechnung nicht in Betracht gezogene
                              									Versendung der Ersatz- und Reservebatterien, welche jedenfalls auch einen Aufwand an
                              									Geld erfordert, füglich vernachlässigt werden kann.
                           Wollte man die Batterien in den Wagen selbst laden, was durch Kabelzuführung von der
                              									Zentrale und Herstellung der Verbindungen mit den Batterien durch Steckkontakte
                              									leicht möglich wäre, so würde dies zwar die Manipulation wesentlich vereinfachen,
                              									aber eine bedeutend schnellere Aufladung hierdurch aber auch grössere
                              									Leistungsfähigkeit der Zentrale, somit auch einen grösseren Kapitalsaufwand
                              									bedingen. Die sich für den Betrieb infolge der erhöhten Verzinsungs- und
                              									Amortisationsquote, sowie durch die ungünstigere Ausnutzung der Zentrale ergebenden
                              									Mehrauslagen würden aber durch die Ersparnisse in der Manipulation, sowie die
                              									bessere Erhaltung der Batterien wieder wett gemacht, und dürfte sohin das Gesamtbild
                              									keine wesentliche Aenderung erfahren.
                           Ueber die Kosten des gemischten Betriebes mit von einer der Wagenachsen angetriebenen
                              									Dynamo sowohl für die Beleuchtung ganzer Züge, als auch für die
                              									Einzelwagenbeleuchtung liegen bereits eingehende Berechnungen vor, von welchen je
                              									ein Beispiel hier zur notwendigen Ergänzung zur Anschauung gebracht werden soll.
                           Die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen sind: Die Zugsgarnitur besteht aus
                              									zehn Wagen diverser Klassen, es gelangen 3½ wattige Glühlampen zur Verwendung und
                              									die Stärke der Beleuchtung beträgt im Durchschnitte 100 Normalkerzen.
                           Die Anlagekosten betragen:
                           
                              
                                 1 Stück Wagendynamo, vollständig geschlossen    und
                                    											aufmontiert mit einer Leistung von    80 Ampère bis 90 Volt, einer
                                    											Tourenzahl von    400 bis 1600 pro Minute, Gewicht etwa 1000 kg
                                   4400 M.
                                 
                              
                                 1 Stück Schalttafel inkl. aller
                                    											erforderlichen    automatischen Schalt- und
                                    											Regulierapparate,    Messinstrumente und Widerstände,
                                    											Gewicht    etwa 160 kg
                                   2200 „
                                 
                              
                                 10 Stück komplette Kuppelungen à 15 kg
                                   1000 „
                                 
                              
                                   9 Stück Lampenumschalter à 4 kg
                                     450 „
                                 
                              
                                 10 Stück Zugsbatterien à 36 Zellen für eine
                                    											Leistung    von 40 Ampère-Stunden bei einer
                                    											Entladungs-    stromstärke von 4 Ampère, Gewicht 180 kg
                                   6000 „
                                 
                              
                                 10 Stück Wagen komplett montiert inkl.
                                    											Leitungs-    material, Sicherungen, Lampenfassungen
                                    											und    Glühlampen, Beleuchtungskörper nicht
                                    											inbe-    griffen
                                   2600 „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––
                                 
                              
                                 Sohin in Summa 
                                 16650 M.
                                 
                              
                           Die Betriebskosten werden wie folgt berechnet:
                           
                              
                                 a) Amortisation und Verzinsung 7% des
                                    											Anlage-    kapitals
                                 1165,50 M.
                                 
                              
                                 b) Erhaltung:
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                     1. Dynamo
                                 2,5%
                                 110,00 M.
                                 
                                 
                              
                                     2. Apparate
                                 2,5%
                                   55,00  „
                                 
                                 
                              
                                     3. Kuppelungen
                                 2,5%
                                   25,00  „
                                 
                                 
                              
                                     4. Lampenumschalter
                                 2,5%
                                   11,30  „
                                 
                                 
                              
                                     5. Batterien
                                 7   %
                                 420,00  „
                                 
                                 
                              
                                     6. Installation
                                 2,5%
                                   65,00  „
                                 686,30 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––
                                 
                                 
                              
                                 c) Betriebskosten:
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                     1. Mehrkohlenbedarf auf
                                    											der        Lokomotive
                                 526,00 M.
                                 
                                 
                              
                                     2. Lampenersatz
                                 
                                 144,00  „
                                 
                                 
                              
                                     3. Beaufsichtigung
                                 
                                 278,20  „
                                 948,20 „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––
                                 ––––––––
                                 
                              
                                 Somit totale laufende Ausgaben pro Jahr
                                 2800,00 M
                                 
                              
                           Demnach kosten pro 10kerzige Lampenbrennstunde bei einer täglichen Brenndauer von 6
                              									Stunden und Leistung einer Gesamtlichtstärke von 1000 Normalkerzen
                           
                              \frac{2800,00\,\cdot\,10}{365\,\cdot\,6\,\cdot\,1000}=1,28\mbox{ Pf.}
                              
                           Analog berechnen sich die Kosten der 10kerzigen Lampenbrennstunde für die
                              									Einzelwagenbeleuchtung bei Annahme einer totalen Lichtstärke von 140 Normalkerzen
                              									pro Wagen bei einer Lampenspannung von 35 Volt wie nachstehend:
                           
                              Anlagekosten:
                              
                           
                              
                                 1 Stück Wagendynamo, vollständig
                                    											verschlossen,    komplett montiert, Leistung 20 Ampère bis    85
                                    											Volt und einer Tourenzahl von 400 bei    1600 pro Minute, Gewicht etwa
                                    											400 kg.
                                 1800,00 M.
                                 
                              
                                 1 Stück Apparatenschrank mit allen erforder-    lichen
                                    											automatischen Regulier- und Schalt-    apparaten und Widerständen,
                                    											Gewicht 160 kg
                                 1200,00   „
                                 
                              
                                 2 Stück Akkumulatorenbatterien à 18 Zellen in    Ebonit
                                    											eingebaut, jede für eine Leistung von    80 Ampère-Stunden, bei einer
                                    											Entladestrom-    stärke von 5 Ampère, Gewicht 380 kg.
                                 1300,00   „
                                 
                              
                                 4 Stück Schalter für hell und dunkel
                                     72,00   „
                                 
                              
                                 Leitungsmaterial und Montage eines Wagens
                                   228,00   „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 Totales Anlagekapital für einen Wagen
                                 4600,00 M.
                                 
                              
                           
                              Betriebskosten:
                              
                           
                              
                                 a) Amortisation und Verzinsung des
                                    											Anlage-    kapitals 7%
                                 322,00 M.
                                 
                              
                                 b) Erhaltung:
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                     1. Dynamo, Apparate, Installation
                                 
                                 
                              
                                 
                                 2,5%
                                 82,50 M.
                                 
                                 
                              
                                     2. Batterien
                                    7%
                                 91,00  „
                                 173,50  „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––
                                 
                                 
                              
                                 c) Betriebsunkosten:
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                                     1. Mehrkohlenbedarf 2300 PS-Stunden à 4
                                    											Pf.
                                 
                                 
                              
                                 
                                 
                                 92,00 M.
                                 
                                 
                              
                                     2. Lampenersatz
                                 
                                 24,00  „
                                 
                                 
                              
                                     3. Schmiermaterial und sonstiges
                                 
                                 38,50  „
                                 154,50  „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Totale laufende Ausgaben pro Jahr
                                 650,00 M.
                                 
                              
                           Hierbei wurde von der Annahme ausgegangen, dass die Lampen täglich 9 Stunden brennen,
                              									somit 140 . 9 . 365 = 460000 Kerzenbrennstunden für die Berechnung in Betracht zu
                              									ziehen sind. Hiernach belaufen sich die Kosten für die Brennstunde einer 10kerzigen
                              									Lampe auf
                           
                              \frac{650,00\,\cdot\,10}{460000}=1,12\mbox{ Pf.}
                              
                           
                           Wie man sieht, übt eine grössere Anzahl der durchschnittlichen täglichen
                              									Brennstunden der Lampen einen verbilligenden Einfluss aus. Zu dieser Kalkulation ist
                              									noch zu bemerken, dass die Kosten der Pferdekraftstunde bei Annahme eines 70% igen
                              									Wirkungsgrades der Dynamomaschine mit 4 Pf. oder einer Kilo-Watt-Stunde mit ~5,44
                              									Pf. angesetzt erscheinen. Diese Kosten erscheinen wohl etwas zu gering geschätzt,
                              									eine sichere Berechnung bleibt aber in diesem Falle unmöglich, indem sowohl die
                              									Kosten der Kraft, als auch der Wirkungsgrad der Maschine, mit Rücksicht auf die bei
                              									der Uebersetzung entstehenden Reibungsverluste zu Ungunsten der Rechnung höher bezw.
                              									niedriger einzuschätzen sein werden.
                           Das Endergebnis vermag jedoch eine solche doch nur in Bezug auf die Endziffern in
                              									Betracht kommende Erhöhung dieser Ansätze kaum zu beeinträchtigen und würde man
                              									höchstens nur auf jene Ziffer gelangen, welche für den reinen Akkumulatorenbetrieb
                              									ermittelt wurde.
                           Nach einer von der Firma Julius Pintsch in Glaser's Annalen, Nr. 475 vom Jahre 1897,
                              									veröffentlichten Mitteilungüber die Kosten der Oelgasbeleuchtung pro 10kerzige
                              									Lampenbrennstunde betragen dieselben bei Verwendung von Intensivlampen 2,2 Pf., bei
                              									Verwendung von gewöhnlichen Lampen 3,4 Pf., also im Durchschnitt 2,8 Pf.
                           Stellt man diesen Ziffern die ermittelten Kosten für die elektrische Beleuchtung mit
                              									gleicher Lichteinheit, welche für die reine Akkumulatorenbeleuchtung 1,6 Pf., für
                              									die gemischte Zugsbeleuchtung 1,28 Pf., und für die Einzelwagenbeleuchtung 1,12 Pf.
                              									beträgt, gegenüber, so ergibt, selbst wenn man, um sicher zu gehen, diese
                              									kalkulierten Preise um weitere 50% erhöht, auch vom ökonomischen Standpunkte die
                              									Ueberlegenheit der elektrischen Beleuchtung. Erwägt man ferner die Vorzüge des
                              									elektrischen Glühlichtes, welche in der selbst durch die stärkste Erschütterung
                              									nicht beeinflussbaren Stetigkeit der Flamme, der Teilbarkeit desselben bis zu den
                              									kleinsten Lichtintensitäten und in der absoluten Gefahrlosigkeit desselben bestehen,
                              									so muss es befremden, dass dieser Gattung der Zugsbeleuchtung bisher noch nicht jene
                              									Aufmerksamkeit gewidmet wurde, die dieselbe verdient.
                           
                              A. Prasch.