| Titel: | Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer Bahnen. | 
| Autor: | C. Hesse | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 158 | 
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                        Das Installationsmaterial für die Oberleitung
                           								elektrischer Bahnen.
                        Von C. Hesse.
                        Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer
                           								Bahnen.
                        
                     
                        
                           Wenn auch dem, auf dem Gebiete des elektrischen Bahnwesens thätigen Techniker
                              									viele der nachbeschriebenen Vorrichtungen bekannt sind, und diesen nur vollständig
                              									neue Konstruktionen werden interessieren können, so seien doch neben den neuen
                              
                              
                              
                              									Ausführungen auch die älteren Erzeugnisse – wenigstens kurz – an der Hand von,
                              									Abbildungen erläutert, damit die in dem Bahnbetriebe stehenden Verwaltungsbeamten
                              									und die sonstigen Interessenten sich einen zusammenhängenden Ueberblick verschaffen
                              									können. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, ist es auch erforderlich, einige
                              									weitere Erläuterungen, die dem Bahntechniker selbst geläufig sind, beizufügen.
                           Als Installationsmaterial sind im wesentlichen die Konstruktionen der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf in Berlin als
                              									Spezialfabrikantin für Oberleitungsmaterial elektrischer Bahnen zu Grunde
                              									gelegt.
                           Zu unterscheiden sind bekanntlich die Stromabnahmeart (durch Rollen oder Bügel) und
                              									die demgemässen Unterschiede im Ausrüstungsmaterial. Hierbei kommen im wesentlichen
                              									jedoch nur die Halter für die Fahrdrähte in Betracht, da die übrigen
                              
                              									Installationsmaterialien für beide Stromabnehmersysteme in gleicher Weise verwendbar
                              									sind. Aus diesem Grunde erübrigt es sich in nachstehendem bei denjenigen Teilen, die
                              										nur für Rollen bezw. nur für Bügel zu verwenden sind, dies zu bemerken, wogegen bei allen
                              									übrigen Teilen es gleich bleibt, ob die Bahn mit Rollen oder Bügelabnehmern
                              									ausgestattet wird.
                           Einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil der Oberleitungsmaterialien bilden die
                              									Isolationskörper bezw. das zu diesen verwendete Isolationsmaterial. Die
                              									Anforderungen, welche an das Isolationsmaterial zu stellen sind, sind insbesondere
                              									höchste Isolationsfähigkeit und Wetterbeständigkeit, wie das Material unempfindlich
                              									gegen hohe Temperaturen, frei von Schwefel und sonstigen zerstörenden Substanzen
                              									sein muss, welche z.B. bei Hartgummi vorkommen. Das von der vorhin genannten
                              									Gesellschaft hergestellte, verwendete und unter dem Namen „Eburin“ in den
                              
                              
                              									Handel gebrachte, bewährte Isolationsmaterial entspricht vollkommen den
                              									obengenannten Bedingungen.
                           Bei den Metallteilen ist zu berücksichtigen, dass die meisten Teile einen bestimmten
                              									Zug auszuhalten haben, und müssen die Ausrüstungsgegenstände so konstruiert und
                              									dimensioniert sein, dass neben dem effektiven Maximalzugeine mehrfache
                              									Sicherheit gewährleistet wird, da z.B. durch plötzliches Reissen einer Abspannung
                              									ein ausser-gewöhnlicher Zug auf andere Abspannungen entsteht und von den
                              									diesbezüglichen Teilen vorübergehend muss aufgenommen werden können.
                           Als Metall ist man grösstenteils auf Guss angewiesen. In früheren Jahren wurde noch
                              									vielfach Rotguss verwendet, bis zu dem billigeren schmiedbaren (Temper-) Guss
                              									übergegangen wurde. Aber auch der Temperguss hat für den Fabrikanten viele
                              									Unzuträglichkeiten und ist er deshalb bestrebt, auch hierfür wieder Ersatz durch
                              
                              									andere Konstruktionen zu schaffen. Die mit Isolationsmasse umpressten Eisenarmaturen
                              									werden wo angängig aus Eisen geschmiedet, nur bei Kugelisolatoren und Stöpsel mit
                              									Innengewinde ist man noch vornehmlich auf schmiedbaren Guss angewiesen.
                           Die Metallteile werden nach Fertigstellung mit einem wetterbeständigen Lack
                              									überzogen; die Teile zu verzinken, anstatt zu lackieren, hat sich weniger bewährt,
                              									wie auch dieses Verfahren kostspieliger ist.
                           Ueber die Anforderungen, die an die Ausrüstungsteile zu stellen sind, hat der Verband
                              									deutscher Elektrotechniker Vorschriften erlassen, die auf dem Verbandstag zu Kiel im
                              									Juni 1900 zunächst für ein Jahr angenommen sind. Die einschläglichen Bestimmungen
                              									seien hier angeführt:
                           
                        
                           Sicherheitsregeln für elektrische Bahnanlagen.
                           „Die im folgenden gegebenen Vorschriften gelten für die elektrischen Einrichtungen
                              									von Bahnanlagen mit oberirdischer Zuleitung, sowie mit Akkumulatoren in den Wagen,
                              									soweit die Betriebsspannung zwischen 250 und 1000 Volt liegt.
                           Ergänzende Systeme für andere Vorschriften bleiben vorbehalten.
                           Diejenigen Teile von Bahnanlagen, welche mit mehr als 1000 Volt betrieben werden,
                              									fallen unter die Hochspannungsvorschriften.
                           
                              § 1.
                              Für die Kraftstationen, welche dem elektrischen Bahnbetrieb dienen, gelten die
                                 										Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen.
                              Wagenschuppen sind als Betriebsräume im Sinne der Mittelspannungs Vorschriften
                                 										anzusehen.
                              Auch für die Leitungsanlagen elektrischer Bahnen gelten die
                                 										Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen, jedoch mit
                                 
                                 										folgenden Ausnahmen:
                              
                           
                              § 2.
                              An Stelle des § 9 der Vorschriften für Mittelspannung treten folgende
                                 										Bestimmungen:
                              a) Für Bahnen sind wetterbeständig isolierte Freileitungen zulässig.
                              b) Fahrdrähte und Speiseleitungen, welche nicht auf Porzellandoppelglocken
                                 										verlegt sind, müssen gegen Erde doppelt isoliert sein.
                              c) Die Höhe der Leitungen über öffentlichen Strassen darf auf offener Strecke
                                 										nicht unter 5 m betragen. Eine geringere Höhe ist bei Unterführungen zulässig,
                                 										wenn geeignete Vorsichtsmassregeln getroffen oder Warnungstafeln angebracht
                                 
                                 										werden.
                              d) Bei elektrischen Bahnen auf besonderem Bahnkörper, soweit dieser dem Publikum
                                 										nicht zugänglich ist, können die Leitungen in beliebiger Höhe verlegt werden,
                                 										wenn bei der gewählten Verlegungsart die Strecke von instruiertem Personal ohne
                                 										Gefahr begangen werden kann. An Haltestellen und Uebergängen sind die Leitungen
                                 										gegen zufällige Berührung durch das Publikum zu schützen und Warnungstafeln
                                 										anzubringen.
                              e) Spannweite und Durchhang müssen derartig bemessen werden, dass Gestänge aus
                                 										Holz eine zehnfache und aus Eisen eine vierfache Sicherheit, Leitungen bei – 20°
                                 										eine fünffache Sicherheit (bei Leitungen aus hartgezogenem Metall eine dreifache
                                 										Sicherheit) dauernd bieten. Dabei ist der Winddruck mit 125 kg für 1 qm
                                 										senkrecht getroffener Fläche in Rechnung zu bringen.
                              f) Den örtlichen Verhältnissen entsprechend sind Freileitungen durch
                                 										Blitzschutzvorrichtungen zu sichern, die auch bei wiederholten Blitzschlägen
                                 										wirksam bleiben. Es ist dabei auf eine gute Erdleitung Bedacht zu nehmen, die
                                 										unter möglichster Vermeidung von Krümmungen auszuführen ist. Fahrschienen können
                                 										als Erdleitung benutzt werden.
                              g) Alle blanken oberirdischen Leitungen in bebauten Strassen müssen streckenweise
                                 
                                 										ausschaltbar sein.
                              h) Bezüglich der Sicherung vorhandener Telephon- und Telegraphenleitungen gegen
                                 										Störungen durch elektrische Bahnen wird auf § 12Dieser Paragraph lautet: „Elektrische
                                          													Anlagen sind, wenn eine Störung des Betriebes der einen Leitung
                                          													durch die andere eingetreten oder zu befürchten ist, auf Kosten
                                          													desjenigen Teiles, welcher durch eine spätere Anlage oder durch eine
                                          													später eintretende Aenderung seiner bestehenden Anlage diese Störung
                                          													oder die Gefahr derselben veranlasst, nach Möglichkeit so
                                          													auszuführen, dass sie sich nicht störend
                                          											beeinflussen.“ des Telegraphengesetzes vom 6. April 1892
                                 										verwiesen.
                              
                           
                              § 3.
                              Fahrdrähte unterliegen nicht der Bestimmung, dass ihre Anschluss- und
                                 										Abzweigstellen vom Zuge entlastet sein müssen; dieselben müssen aber an den
                                 										Unterbrechungen verankert werden.
                              
                           
                              § 4.
                              An die Stelle des § 24b der Mittelspannungs Vorschriften tritt folgende
                                 										Bestimmung: Der Isolationswiderstand von oberirdischen Bahnleitungen muss bei
                                 										Regenwetter und mit der Betriebsspannung gemessen mindestens 50000 Ohm für den
                                 										Kilometer einfacher Länge betragen.
                              In mindestens halbjährigen Zwischenräumen sollen besondere Kontrollmessungen
                                 										vorgenommen werden, bei denen jede Speiseleitung mit dem zugehörigen Teile des
                                 										Arbeitsdrahtes als besonderer Messkreis gilt. Ueber den Befund der Messungen ist
                                 										Buch zu führen.
                              In mindestens halbjährigem Turnus sind die einzelnen Isolationspunkte
                                 
                                 										durchzumessen.
                              
                           
                              § 5.
                              An Stelle des § 26a Absatz 1 der Mittelspannungsvorschriften tritt folgende
                                 										Bestimmung: Das Arbeiten an stromführenden Fahrdrähten und Speiseleitungen ist
                                 										gestattet, wenn es von instruierten Arbeitern geschieht, die auf einem
                                 										isolierenden Turmwagen oder einer isolierenden Leiter stehen. Zum Zwecke
                                 										gegenseitiger Hilfeleistung sollen stets zwei Arbeiter gemeinschaftlich
                                 										arbeiten.
                              
                           
                              § 6.
                              Bei Bahnen, deren Schienen als Leitung dienen, istder negative Pol der
                                 										Dynamomaschine durch isolierte Leitungen mit der Geleiseanlage zu verbinden.
                              
                           
                              § 7.
                              a) Isolation. Eine Isolation gilt als genügend, wenn
                                 										die Isolierstoffe in solcher Stärke verwendet werden, dass sie bei den im
                                 										Betrieb vorkommenden Temperaturen von einer Spannung, welche die
                                 										Betriebsspannung um 1000 Volt überschreitet, nicht durchschlagen werden.
                                 										Ausserdem muss das Isoliermaterial derartig gestaltet und bemessen sein, dass
                                 										ein merklicher Stromübergang über die Oberfläche (Oberflächenleitung) unter
                                 										normalen Verhältnissen nicht eintreten kann.
                              Bei Steuerapparaten (Kontrollern) ist imprägniertes Holz als Isolationsmaterial
                                 										zulässig.
                              b) Erdung. Als genügende Erdung für Fahrzeuge gilt
                                 										die leitende Verbindung mit den Radreifen durch das Untergestell.
                              c) Isolierte Leitungen. Als isolierte Leitungen
                                 										gelten umhüllte Leitungen, die nach 24stündigem Liegen im Wasser eine
                                 
                                 										Ueberspannung von 1000 Volt gegen das Wasser 1 Stunde lang aushalten.
                              d) Feuersichere Gegenstände. Als feuersicher gilt
                                 										ein Gegenstand, der nicht entzündet werden kann, oder nach Entzündung nicht von
                                 										selbst weiter brennt.
                              
                           
                              § 11.
                              a) Der Querschnitt aller Leitungsdrähte innerhalb des Fahrzeuges ist nach der
                                 										Normalstromstärke der vorgeschalteten Sicherung laut folgender Tabelle oder
                                 										stärker zu bemessen. Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke
                                 										wie die Motorzuleitungen zu wählen.
                              
                                 
                                    Querschnittin qmm
                                    Normal-stromstärkederSicherung
                                    Querschnittin qmm
                                    Normal-stromstärkederSicherung
                                    
                                 
                                           0,75
                                      2
                                      35
                                      80
                                    
                                 
                                      1
                                      4
                                      50
                                    100
                                    
                                 
                                         1,5
                                      6
                                      70
                                    130
                                    
                                 
                                         2,5
                                    10
                                      95
                                    165
                                    
                                 
                                      4
                                    15
                                    120
                                    200
                                    
                                 
                                      6
                                    20
                                    150
                                    235
                                    
                                 
                                    10
                                    30
                                    185
                                    275
                                    
                                 
                                    16
                                    40
                                    240
                                    330
                                    
                                 
                                    25
                                    60
                                    
                                    
                                    
                                 
                              b) Isolierte Leitungen müssen eine Gummiisolierung in Form einer ununterbrochenen
                                 										nahtlosen und vollkommen wasserdichten Hülle besitzen. Die Gummiisolierung muss
                                 										durch eine Umhüllung aus faserigem Material noch besonders geschützt sein.
                              c) Mehrfachleitungen sind zulässig, wenn jeder Leiter nach b isoliert ist. Es ist
                                 
                                 										hierbei statthaft, die isolierten Leitungen anstatt einzeln auch durch
                                 										gemeinsame Umhüllung aus faserigem Material zu schützen.
                              d) Wenn vulkanisierte Gummiisolierung verwendet wird, muss der Leiter verzinnt
                                 										sein.
                              g) Alle festverlegten Leitungen sind derart anzubringen, dass sie nur dem
                                 										instruierten Personal, nicht aber dem Publikum zugänglich sind.
                              h) Leitungsdrähte dürfen nur durch Verlöten, Verschrauben oder auf eine
                                 
                                 										gleichwertige Verbindungsart miteinander verbunden werden. Drähte durch
                                 										einfaches Umeinanderschlingen der Drahtenden zu verbinden, ist unzulässig. Zur
                                 										Herstellung von Lötstellen dürfen Lötmittel, welche das Metall angreifen, nicht
                                 										verwendet werden. Die fertige Verbindungsstelle ist entsprechend der Art der
                                 										betreffenden Leitungen sorgfältig zu isolieren.
                              i) Die Verbindung der Leitungen mit den Apparaten ist mittels gesicherter
                                 										Schrauben oder durch Lötung auszuführen. Drahtseile bis zu 6 qmm und Drähte bis
                                 										zu 25 qmm Kupferquerschnitt können mit angebogenen Oesen an den Apparaten
                                 
                                 										befestigt werden. Drahtseile über 6 qmm, sowie Drähte über 25 qmm
                                 										Kupferquerschnitt müssen mit Kabelschuhen oder einem gleichwertigen
                                 										Verbindungsmittel versehen sein. Drahtseile von geringerem Querschnitt müssen,
                                 										wenn sie nicht gleichfalls Kabelschuhe erhalten, an den Enden verlötet
                                 										werden.
                              k) Nebeneinander verlaufende isolierte Leitungen müssen entweder zu
                                 										Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen
                                 										wasserdichten Schutzhülle zusaminengefasst werden, derart, dass ein
                                 										Verschieben und Reiben der Einzelleitungen ausgeschlossen ist; dabei ist die
                                 										Isolierhülle an den Austrittsstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten;
                              oder die Leitungen sind getrennt mittels Isolierkörper zu verlegen, und wo sie
                                 										Wände oder Fussböden durchsetzen, durch Isoliertüllen so zu führen, dass sie
                                 										sich an diesen Stellen nicht scheuern können.
                              n) Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen aus
                                 										leicht biegsamen Seilen hergestellt und über der Isolierung mit einem
                                 										wasserdichten Schlauch versehen sein.
                              o) In unmittelbarer Nähe von Metallteilen sind die Leitungen über der Isolierung
                                 										noch mit einem besonderen feuchtigkeitsbeständigen Isolierrohr oder Schlauch zu
                                 										überziehen; alsdann ist die Erdung und Verbindung der Metallteile nicht
                                 										erforderlich.
                              p) Krampen sind nur zur Befestigung von blanken Leitungen, die mit dem
                                 
                                 										Wagengestell dauernd in leitender Verbindung sind, zulässig.
                              q) Rohre können zur Verlegung isolierter Leitungen in und auf Wänden, Decken und
                                 										Fussböden verwendet werden, sofern sie die Leitungen gegen Wirkungen von
                                 										Feuchtigkeit schützen. Sie können aus Metall oder feuchtigkeitsbeständigem
                                 										Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Auskleidung bestehen. Bei
                                 										Verwendung eiserner Rohre für Ein- oder Mehrphasenstromleitungen müssen
                                 										sämtliche zu einem Stromkreise gehörige Leitungen in demselben Rohre verlegt
                                 										werden. Drahtverbindungen dürfen nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in
                                 										Verbindungsdosen ausgeführt werden, die jederzeit leicht geöffnet werden
                                 										können.
                              Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolierung der Leitungen durch
                                 										vorstehende Teile oder scharfe Kanten nicht verletzt werden kann; die
                                 										Stossstellen müssen sicher abgedichtet sein. Metallrohre sind leitend zu
                                 										verbinden und zu erden. Die Rohre sind so zu verlegen, dass sich an keiner Seite
                                 										Wasser ansammeln kann.
                              
                           
                              § 12.
                              Die stromführenden Teile von Apparaten müssen, soweit sie der zufälligen
                                 										Berührung zugänglich sind, mit Schutzkästen umgeben sein.
                              Die Kontakte sind derart zu bemessen, dass im regelrechten Betriebe keine
                                 
                                 										Erwärmung von mehr als 50° C. über Lufttemperatur eintreten kann.“
                              Bei der weiteren Beschreibung des Installationsmaterials seien nun zunächst die
                                 										stets wiederkehrenden Isolationsstöpsel u.s.w. erläutert und dann derart
                                 										vorgegangen, dass die verschiedenen, einem gleichen Zwecke dienenden Modelle
                                 										zusammengenommen und nachbenannten Gruppen zugeteilt werden:
                              1. Die einzelnen Isolationskörper.
                              2. Abspannvorrichtungen.
                              3. Aufhängevorrichtungen.
                              4. Weichen, Kreuzungen, Streckenunterbrecher.
                              5. Schalt- und Sicherungsapparate.
                              6. Stromabnehmer und Zubehöre.
                              7. Schienenverbinder und Verschiedenes.
                              
                           
                        
                           1. Isolationskörper.
                           Die sich am häufigsten wiederholenden Isolationskörper sind die Stöpsel für
                              									Aufhängevorrichtungen (Fig. 1 und 2), die sogen. Kappen und Konen (Fig. 3) und die Isolatorbolzen für
                              									Abspannvorrichtungen (Fig. 4). Ausser diesen
                              									abgebildeten Isolatoren kommen noch eine ganze Reihe anderer bei dem
                              									Installationsmaterial zur Verwendung, die indes nur mehr in den Dimensionen und der
                              									Gewinde- und Flanschengestaltung abweichen.
                           Der in Fig. 2 abgebildete Isolator unterscheidet sich
                              									von dem in Fig. 1 im wesentlichen durch seine eckige
                              									statt dachförmige Tragfläche und ist eine von Amerika adoptierte Ausführung. Die
                              									punktierten Linien geben die Umrisse des mit Isolationsmasse umpressten Eisens an.
                              									Die Gestaltung des Eisenbolzens ist dem Isolatorbolzen in Fig. 1 sehr ähnlich. Bei diesem ist dem Isoliermaterial, entsprechend den
                              									Gehäusen, in welche der Isolator eingesetzt wird, eine dachförmige Gestalt gegeben,
                              									wodurch an dieser gefährlichen Stelle eine stärkere Isolationsschichterzielt
                              									wird, wie dies auch für die fabrikationsmässige Herstellung vorteilhafter ist. Die
                              									Isolationsschicht der Bolzen ist, der Aussenbeschaffenheit des Isolators
                              									entsprechend, verschieden stark und beträgt bei allen Isolatoren für eine
                              									Betriebsspannung von 500 Volt 4 bis 6 mm. Die Gewinde bei sämtlichen Isolatoren sind
                              
                              
                              									⅝ Zoll und nur bei besonderen Gründen wird ein Gewinde von 7/16 oder ¾ Zoll
                              									verwendet oder vorgeschrieben. Wie aus der späteren Beschreibung hervorgeht, werden
                              									Aufhängevorrichtungen zu gleichem Zweck verwendet, die entweder Stöpselisolatoren
                              									nach Fig. 1 oder nach Fig.
                                 										3 sogen. Kappen und Konen besitzen. Bei letzteren Typen werden die
                              									abzuspannenden Eisenteile derart mit der Kappe oder Kone verbunden, dass die Kappe
                              									von oben und die Kone von unten (auf den Gewindebolzen der Kappe) auf bezw. in den
                              									Metall(Temperguss-)träger gesteckt wird und durch den Drahthalter, der auf den
                              									Gewindeschaft aufgeschraubt wird, erst bei der Streckeninstallation den Zusammenhalt
                              									bekommt. In die Kappe ist ein Gewindebolzen eingepresst, während die Kone kein
                              									Eisen, sondern ein Loch besitzt. Beide Teile haben dann noch den Isolatorglocken
                              									ähnliche mantelförmige Rillen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 159
                              Fig. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 159
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 159
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 159
                              Fig. 4.
                              
                           Der Isolator in Fig. 4 wird bei Abspannisolatoren
                              									verwendet und ist dann von einem Gehäuse umgeben. Das unter der Isolationsmasse
                              									befindliche Eisen hat einen Hohlraum und Innengewinde, in welches eine Ringschraube
                              									eingeschraubt ist. Zu den Ringschrauben wird meist Schmiedeeisen verwendet, doch
                              									empfiehlt es sich, den, wenn auch teueren Rotguss hier zu benutzen, da die
                              									Eisenschraube mehr oder weniger bald nach erfolgter Installation einrosten und die
                              
                              									Ringschraube ein späteres Verstellen zum Nachziehen der Drahtabspannung nicht mehr
                              									gestatten wird. Leider wird hier die Sparsamkeit – auf Kosten des Betriebes –
                              									vielfach zu weit getrieben.
                           Bei allen Isolatoren ist es sehr wichtig, dass an der Uebergangsstelle von Metall zur
                              									Isolation ein guter Ab-schluss ist, damit der Feuchtigkeit kein Eintritt gestattet
                              									wird. Sobald Feuchtigkeit eintreten kann, wird diese sich unter der
                              									Isolationsschicht hinziehen und später ein Auseinandersprengen der Isolationsdecke
                              
                              
                              									bewirken. Um dieses zu verhindern, ist es auch zweckmässig, dafür zu sorgen, dass
                              									das Isoliermaterial gut auf dem Metall haftet und keinen Hohlraum zwischen beiden
                              									Materialien entstehen lässt. Um allem diesem entgegenzuwirken, kann man deshalb das
                              									Eisen z.B. vorher verzinken oder sonst, wie es die Eigenart des jeweiligen
                              									Isolationsmaterials erfordert, präparieren. Die übrigen Isolationskörper, die ein
                              									selbstständiges Ganzes bilden (Kugelisolatoren), und Zubehöre zu Apparaten u.s.w.,
                              									seien bei den jeweilgen Gruppen genannt und nun sei zu den fertigen Einzelkörpern
                              									übergegangen.
                           
                        
                           2. Abspanvorrichtungen.
                           Zu den Abspannvorrichtungen gehören die in Fig. 5 bis
                              										10 abgebildeten, sowie die weiter beschriebenen
                              									Modelle. Verwendung bei den Abspannungen finden sodann Installationskörper, die zum
                              									Zwecke einer doppelten Isolation noch besonders eingeschaltet werden und in Fig. 11 bis 18 dargestellt sind.
                              									Ebenso wie die Isolationskörper der Fig. 1 bis 4 sind die Modelle Fig.
                                 										5 bis 15 im Massstab von etwa 1 : 8
                              									natürlicher Grosse. Eine Ausnahme bildet Fig. 10 und
                              										16 bis 18, die im Massstab von
                              									1 : 4 angegeben sind. Von den in Abbildung vorgeführten Modellen sind die der Fig. 5, 7, 10 und 16 bis 18 gesetzlich
                              									geschützt.
                           Ausser zu den eigentlichen Abspannungen, zum Abspannen der die Fahrdrähte tragenden
                              									Aufhängevorrichtungen, insbesondere bei Kurven, sowie zu sonstigen Verankerungen,
                              									finden vorgenannte Vorrichtungen bekanntlich Verwendung bei der Installation der
                              									Aufhängevorrichtungen.
                           
                           Die Vorrichtungen für kurze Abspannungen (zum Anziehen der Abspannstahldrähte)
                              									bestehen aus einem Isolator (Fig. 4) mit etwa 10 cm
                              									langer E-ingschraube und einem Gehänge. Das zur Vorrichtung Fig. 5 gehörende Gehänge ist ohne Deckel und der Isolator mithin oben
                              									unbedeckt. Dieser Abspannisolator ist wesentlich billiger, wie derjenige Fig. 8, der demselben Einzelzweck dient; Nachteile
                              									dieses billigeren Isolators sind bisher nicht bemerkt worden. Die vielfache
                              									Verwendung der Konstruktion Fig. 8 dürfte darin zu
                              									suchen sein, dass diese bekannter ist. Die Vorrichtung Fig.
                                 										9 unterscheidet sich von der nach Fig. 8
                              									durch einen anderen Deckel mit drehbarem Bügel, der, aus Schmiedeeisen verfertigt,
                              									mittels Bolzen und Splint am Deckel befestigt ist.
                           Bei grösseren Abspannungen ist die Benutzung grosser Abspannvorrichtungen
                              									erforderlich, die, wie Fig. 7 zeigt, aus einem
                              									Spannschloss (Fig. 6) von etwa 45 cm Schlosslänge mit
                              									Isolator (Fig. 4) mit Gehänge gebildet werden,
                              									nachdem aus dem Isolator (Fig. 4) die kleine
                              									Ringschraube herausgenommen ist. In derselben Weise werden grosse
                              									Abspannvorrichtungen aus dem Spannschloss (Fig. 6)
                              									mit Isolatoren mit Gehänge nach Fig. 8 und 9 zusammengestellt.
                           Eine neue gesetzlich geschützte Abspann Vorrichtung der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf ist die in Fig. 10 angegebene Konstruktion. Diese besteht aus zwei einzelnen
                              									Isolatorenstöpseln, die mit den Köpfen gegeneinander gesteckt durch eine zweiteilige
                              									aus Stahlblech gezogene Kappe zusammengehalten werden. Die beiden Kappenteile haben
                              									Innen- und Aussengewinde und sind der Stöpselform angepasst. Die Isolationsstöpsel,
                              									deren Schaft und Kopf durch eine schräg anlaufende Fläche (wie in Fig. 1) verbunden sind, sind verschiedenartiger
                              									Ausführung. Der eine Isolationsstöpsel hat eine aus der Isolationsumpressung
                              									vorstehende Oese am Eisenbolzen, der andere einen Gewindeschaft. Auf letzteren ist
                              									ein kleineres Spannschloss aufgeschraubt, das mithin eine längere Nachspannung
                              									gestattet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 5.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 6.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 7.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 8.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 9.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 10.
                              
                           Nach demselben Entwurf konstruiert sind die Zwischenisolatoren in Fig. 11 bis 13, die,
                              									ohne Abspannungsvorrichtung, insofern zu den Abspannungen noch gehören, als sie bei
                              									diesen zu Isolationszwecken ebenfalls Verwendung finden. Wie ersichtlich, sind bei
                              									dem Zwischenisolator (Fig. 11) zwei Stöpsel mit je
                              									einer Oese benutzt; bei Fig. 12 hat dann der eine
                              									Stöpsel noch eine grössere, über Bolzen und Splint drehbare Oese und bei Fig. 13 eine Gabel erhalten, wodurch diese Modelle zu
                              									den verschiedenen Zwecken, zum Anhängen an grosse starke Haken und Befestigen an
                              									Weichen u.s.w. eingerichtet werden können.
                           Als besonderen Vorteil bieten diese Vorrichtungen, ausser den doppelten
                              									Isolationskörpern, dass sowohl bei etwaiger Beschädigung eines Einzelteiles die
                              									Auswechselung desselben bei Verwendung der übrigen Einzelteile stattfindenkann,
                              									als auch noch bei der Montage durch lose beigegebene Bügel, Gabeln und Bolzen ein
                              									gewöhnlicher Zwischenisolator (Fig. 11) zu einem
                              									solchen nach Fig. 12 oder 13 ausgebildet werden kann.
                              									Hierdurch wird dem Installateur erspart, verschiedene Sorten vorrätig zu halten, da
                              									er die Umgestaltung selbst in wenigen Sekunden ausführen kann.
                           Auch das verhältnismässig geringe Gewicht hat Vorteile in geringerer Belastung der
                              									Abspannungen, sowie bei Transport und Zoll ergeben.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 11.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 12.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 13.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 14.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 15.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 16.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 160
                              Fig. 17.
                              
                           Die vorgenannten Zwischenisolatoren sind daher bestens geeignet, an die Stelle der
                              									bekannten Kugelisolatoren zu treten. Diese sind in den verschiedenen Ausführungen in
                              									den Fig. 14 bis 17
                              									veranschaulicht. Die Kugelisolatoren setzen sich zusammen aus zwei
                              									Eisenarmaturteilen, die, hakenförmig ineinander gesteckt, durch Isolationsmasse
                              									metallisch getrennt und bis auf die vorstehenden Befestigungsenden von
                              									Isolationsmasse umgeben sind.
                           Die Kugelisolatoren (Fig. 14 und 15) besitzen vorstehende Oesen der Eisenarmatur mit
                              									verschiedenen Lochweiten. Fig. 16 hat, wie
                              									ersichtlich, eine Gabel für Befestigung an Weichen u.s.w., und der Isolator Fig. 17 eine sogen. Kurvenöse für Kurvenabspannungen,
                              									wobei der Draht in die beiden kleinen Haken der breiten Eisenarmatur eingelegt
                              									wird.
                           
                        
                           3. Aufhängevorrichtungen.
                           Zu den Aufhängevorrichtungen gerechnet ist alles das, was zur Aufhängung des
                              									Fahrdrahtes dient. Zu diesem wird vornehmlich Kupferdraht von runder Beschaffenheit
                              									und 8 bezw. 8,25 mm Durchmesser verwendet. Ausnahmen bilden Strassenbahnanlagen mit
                              									höherer oder niedrigerer Betriebsspannung als den gewöhnlichen (500 Volt), bei denen
                              
                              									Fahrdrähte von etwas höherem oder niedrigerem Querschnitt (Durchmesser 6 bis 8 oder
                              									8,25 bis 10 mm) benutzt werden. Auch ist die Verwendung von Eisen als Fahrdraht –
                              									mit negativem Erfolg – schon geschehen (in Genf). Die Grosse
                                 										Berliner Strassenbahn bezw. Union
                                 										Elekrizitätsgesellschaft macht zur Zeit – wohl erfolgreiche – Versuche mit
                              									Fahrdrähten aus profiliertem Kupferdraht.
                           Die nachbeschriebenen Aufhängevorrichtungen sind, soweit die Drahtrillen in Betracht
                              
                              									kommen, für die Normaldrähte von 8 mm Durchmesser bestimmt, wobei es indes keinen
                              									Schwierigkeiten begegnet, auch etwas stärkere oder schwächere Fahrdrähte dabei zu
                              									verwenden.
                           Zu einer Aufhängevorrichtung gehört ein Halter mit Isolation nach Fig. 18 bis 37 mit einem bezw. zwei
                              									Drahthaltern nach Fig.
                                 										42 bis 49,
                              
                              
                              									die auf die ersteren Halter zu schrauben sind.
                           Die Isolationshalter Fig.
                                 										18 bis 20
                              									werden zur Aufhängung bei geraden Strecken verwendet. Der Abspanndraht wird dabei um
                              									die Nut des Halters und in die beiden halboffenen Oesen eingelegt. Fig. 18 besteht aus zwei
                              									lose gelieferten und erst durch Einlegen des Abspanndrahtes zu verbindenden Teilen,
                              									d.h. dem isolationumpressten Eisenbolzen mit Gewinde (⅝ Zoll) und dem
                              									Spanndrahthalterstück. Dieser einfache und billige Halter ist der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf patentiert. Die
                              									Montage gestaltet
                              									sich ebenso einfach, wie bei den übrigen Haltern, und ist dieser nach Fig. 18 seiner
                              									Einfachheit bezw. Billigkeit halber überall da vorzuziehen, wo nicht ganz besonders
                              									staubgeschwängerte Luft, z.B. wie in Kohlenbezirken, vorhanden ist, da in solchen
                              									Ausnahmegegenden der Einwand, der reichhaltige Staub könne eine Strombrücke
                              									hervorrufen, nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Im übrigen hat diese verbilligte
                              									Konstruktion zu keinen Klagen Anlass gegeben und sich gut bewährt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 161
                              
                           Bei Fig. 19 ist der
                              									Isolationsstöpsel (Fig. 1) verwendet und durch ein
                              									Eisengehäuse umgeben, wogegen bei Fig. 20 die sogen. Kappe
                              									und Kone (Fig. 3) benutzt ist. Diese beiden
                              									charakteristischen Unterschiede finden sich nun wieder zwischen den Haltern Fig. 21/22 bis 23/24 u.s.w.
                           Die Isolationshalter nach Fig. 21 bis 24 werden bei Kurven mit eingeleisiger, diejenigen nach Fig. 25 bis 28 für Kurven mit
                              									doppelgeleisiger Fahrstrecke verwendet. Hierbei sind, wie ersichtlich, die Halter
                              										Fig. 21/22 und 25/26 für einseitige
                              									Abspannung, die nach Fig.
                                 										23/24 und
                              										27/28 für zweiseitige
                              
                              									Abspannung bestimmt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 161
                              
                           Die Halter Fig. 29 und
                              										30 sind für
                              									Unterführungen (bei Brücken), für Grubenbahnen u.s.w. vorgesehen und unterscheiden
                              									sich wieder durch die Konstruktion mit Stöpsel (Fig. 29) und mit Kappe
                              									und Kone (Fig. 30).
                              									Derselbe Unterschied findet sich bei den Fig. 31 bis 33 für ein- und
                              									doppelgeleisige gerade Strecken. Von den vorgenannten Ausrüstungsgegenständen können
                              									die nach Fig. 21 bis
                              										28 nur für
                              									Stromabnehmerkonstruktionen mit Stange und Rolle verwendet werden, wogegen die
                              									übrigen Modelle sowohl für Rolle wie für Bügelstromabnehmer Verwendung finden.
                           Lediglich für Bügel konstruiert, aber auch für Rollenabnahme verwendbar, sind die
                              									Isolationshalter Fig.
                                 										34 und Fig.
                                 										35.
                           Als Spezialkonstruktionen für Kurvenaufhängung sind dann die Halter Fig. 38 bis 41 zu nennen. Das
                              									Material ist Rotguss und besitzen diese Modelle gleich eine Rille zum Einlegen des
                              
                              									Fahrdrahtes. Die Verwendung der Teile Fig. 40 und 41, die eines
                              									Isolationskörpers entbehren, geschieht in Verbindung mit einem der vorgenannten
                              									Isolationshalter, wogegen die Halter Fig. 38 und 39 Isolationsrollen
                              									besitzen, wodurch deren Aufhängung direkt ohne Halter erfolgen kann. Da nun aber die
                              									Isolation der Halter Fig.
                                 										38/39 allein
                              									nicht genügt, so muss bei Benutzung derselben noch ein Zwischenisolator (Fig. 11) oder Kugelisolator (Fig. 14) in die Abspannung dieser Halter gebracht werden. Die Halter Fig. 38 und 39 unterscheiden sich
                              									durch die an diesen angeordneten Abspannpunkte (Rollen). Während die vorgenannten
                              									Halter Fig. 18 bis 35 mittels längeren oder
                              									kürzeren Abspanndrähten befestigt werden, sind die Konstruktionen Fig. 36 und 37 als Fahrdrahthalter
                              									bei Auslegern an Masten zu verwenden.
                           Die Mastausleger, welche zwecks Verzierung mehr oder weniger mit kunstvoll
                              									gestalteten Eisenbändern, Knäufen und Ringen u.s.w. versehen sind, bestehen
                              									bekanntlich aus einem an einem Mast befestigten Eisenarm, welcher durch Stütze nach
                              									unten oder Abspannung von oben, wie später dargestellt, einen Halt bekommt. Diese
                              									Stützen, die rechtwinklich und, etwa 5 m über der Erde, von dem Mäste auf eine Länge
                              									von etwa 2,5 bis 3 m abstehen, haben T-, U- oder runden Querschnitt. Die Halter nach Fig. 36 und 37 sind für einen
                              									Gasrohrausleger (von 1¾ Zoll 1. W.) bestimmt und besitzen ein deinentsprechendes
                              									Loch zum Aufstecken auf diese Auslegerarme.
                           Die Type Fig. 36 bedingt
                              									für jede Geleisstrecke nur die Verwendung eines solchen Halters, an den nur noch der
                              									Drahthalter angeschraubt zu werden braucht, wodurch nach Anziehen der beiden
                              									Sechskantschrauben die diesbezügliche Installation beendet ist. Der untere Teil mit
                              									dem Isolatorstöpsel ist auf einer Achse in der Fahrrichtung drehbar angeordnet und
                              
                              
                              									weicht mithin den Schwankungen des Fahrdrahtes beim Durchlaufen der Wagen aus.
                              									Sofern die Achse nicht auch noch isoliert gelagert wird, ist bei diesem Halter stets
                              									nur eine einfache Isolation (durch den Stöpsel) vorhanden und ist aus diesem Grunde
                              									vornehmlich die Verwendung dieses amerikanischen Modells weniger empfehlenswert.
                           Die Type Fig. 37 besitzt
                              									doppelte Isolation und gestattet sogar dreifache Isolation durch die Möglichkeit des
                              									Einfügens von Zwischen- oder Kugelisolatoren. Zu einer Geleisstrecke müssen aber bei
                              									jedem Mäste zwei solcher Harter verwendet werden, die durch einen kurzen Stahldraht
                              									zu verbinden sind. An diesen Stahldraht muss dann der eigentliche Fahrdrahthalter
                              									(bei geraden Strecken Modell Fig. 18, 19
                              									oder 20, bei Kurven
                              									Modell Fig. 23, 24 oder 31) erst noch angebracht
                              									werden. Die Type 37 besitzt eineIsolationsrolle (Abbildung unten im Schlitz
                              									gelagert), welche die erste Isolation darstellt. Die zweite Isolation bildet der
                              									Stöpsel des Fahrdrahthalters und eine etwaige dritte Isolation kann in den
                              									Abspanndraht durch Verwendung eines Zwischen- oder Kugelisolators noch eingebracht
                              									werden.
                           Zu allen vorbeschriebenen Haltern wird nun noch ein besonderer Drahthalter benötigt,
                              									und sind die verschiedenen Arten derselben in den Fig. 42 bis 49 veranschaulicht.
                              									Diese Rotgussdrahthalter unterscheiden sich in solche zum Festklemmen und zum
                              									Einlöten des Fahrdrahtes. Erstere, die weniger verwendet werden, sind die nach Fig. 42 und 43. Sie bestehen aus
                              									einem Hauptteil mit Gewindestutzen (⅝ Zoll) und einer die Drahtrille schliessenden,
                              									an den Hauptteil angeschraubten Backe; zwischen beide Teile wird der Fahrdraht
                              									eingeklemmt. Der Butzen bei Fig. 43 dient zum Anschluss des Kabels.
                           Der Drahthalter Fig. 44
                              									hat entgegen dem oberen Gewindestutzen nach unten eine offene Drahtrille, die
                              									verzinnt und mit umbiegbaren Lappen versehen ist. In diese Rille wird der Fahrdraht
                              									eingelegt und nach Umbiegen der Lappen eingelötet. Fig. 45 und 40 unterscheiden sich
                              									durch einen ausserdem noch angeordneten senkrechten bezw. wagerechten
                              									Kabelanschlussbutzen für die Kabelstromzuführung bezw. auch zur Verbindung mit der
                              									Blitzschutzvorrichtung.
                           Fig. 47 stellt einen
                              									Drahthalter dar, der zwei Oesen zur seitlichen Abspannung besitzt, während Halter
                              										Fig. 48 bei
                              									Drahtverbindungen benutzt wird.
                           Sobald ein in Ringen von etwa 200 bis 300 m angeliefertes Bund Fahrdraht verbraucht
                              									ist, wird das Ende durch ein Loch des Drahthalters gesteckt, umgebogen und angelötet
                              
                              									und alsdann der Anfang des neuen Bundes bezw. Fahrdrahtringes durch das zweite
                              									senkrechte Loch desselben Halters geführt und befestigt. Die beiden Wulste rechts
                              									und links von dem Gewindebutzen (Fig. 48) zeigen an, wo
                              									die senkrechten Löcher im Drahthalter sich befinden.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)