| Titel: | Schutz der Gebäude gegen den Blitz. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 386 | 
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                        Schutz der Gebäude gegen den Blitz.
                        Schutz der Gebäude gegen den Blitz.
                        
                     
                        
                           In der Sitzung des Elektrotechnischen Vereins am
                              									23. April 1901 sind die folgenden Leitsätze über den Schutz der Gebäude gegen den
                              									Blitz einstimmig angenommen worden. Ein Auszug des Berichtes über die
                              									Schlussberatung und Abstimmung, welcher in der Elektrotechnischen Zeitschrift vom 2. Mai 1901 (S. 389) abgedruckt ist,
                              									wird im nachstehenden mitgeteilt.
                           
                        
                           
                              Antrag des Technischen Ausschusses auf Annahme der
                                 											„Leitsätze über den Schutz der Gebäude gegen den Blitz“ durch den
                                 										Elektrotechnischen Verein,
                              
                           in der Sitzung am 23. April 1901 gestellt von K. Strecker.
                           Meine Herren! Der Elektrotechnische Verein hat im Jahre
                              									1885 einen Unterausschuss mit Untersuchungen über die Blitzgefahr beauftragt, der
                              									aus den Herren Aron, v. Bezold, Brix, v. Helmholtz, Holtz,
                                 										Karsten, Neesen, Paalzow, Werner Siemens, Toepler und Leonhard Weber bestand (vgl. Elektrotechnische Zeitschrift 1886, S. 50).
                           Die erste Frucht der Arbeit dieses Unterausschusses war eine Broschüre „Die Blitzgefahr, Nr. 1“, worin die allgemein
                              									anerkannten Anschauungen über das Wesen des Blitzes und die wichtigsten Grundsätze
                              									und Ratschläge für die Errichtung eines Blitzableiters dargestellt wurden. Im Jahre
                              									1891 folgte ihr „Die Blitzgefahr, Nr. 2“, worin
                              									die Frage des Anschlusses der Rohrleitungen an den Blitzableiter statistisch und
                              									kritisch behandelt wurde. Neben diesen litterarischen Arbeiten gingen noch
                              									experimentelle Untersuchungen her, welche Leonhard
                                 										Weber im Auftrage des Vereins ausführte und welche Messungen der
                              									atmosphärischen Elektrizität und Versuche mit Blitzableitern zum Gegenstand hatten
                              										(Elektrotechnische Zeitschrift 1886, S. 445; 1888,
                              									S. 189; 1889, S. 387, 521, 571; 1892, S. 239).
                           Der Unterausschuss hatte auch schon begonnen, sich mit einer Anleitung zur
                              									Herstellung von Gebäudeblitzableitern zu befassen. Allein Krankheit und Tod einiger
                              									der hervorragendsten Mitglieder verzögerten die Arbeit und schliesslich löste sich
                              									der alte Unterausschuss auf, um durch einen neuen ersetzt zu werden, der einen Teil
                              									der Mitglieder des ersten Unterausschusses und eine Anzahl neuer Mitglieder
                              									enthielt.
                           Dieser neue Unterausschuss stellte sich zunächst die Aufgabe, bestimmte Vorschriften
                              									für die Errichtung der Gebäudeblitzableiter aufzustellen. Er hatte diese Arbeit auch
                              									in Angriff genommen unter besonders thätiger Mitwirkung des Herrn Uppenborn; allein bei den Beratungen des Entwurfes
                              									zeigte sich bald, dass man sich über die Einzelheiten der Vorschriften nicht einigen
                              									konnte. Ueber die Grundlage des Ganzen war zwar keine irgend erhebliche
                              									Verschiedenheit der Meinungen vorhanden; allein sobalddie Vorschriften
                              									bestimmte praktische Gestalt annehmen sollten, ergaben sich starke Gegensätze. Dies
                              
                              									führte dazu, die Frage im Verein zu diskutieren, was in der Sitzung am 25. Mai 1897
                              									unter reger Beteiligung geschah (vgl. Elektrotechnische
                                 										Zeitschrift 1897, S. 459).
                           Diese Diskussion hat wohl zur Klärung der Ansichten wesentlich beigetragen; allein
                              									die Gegensätze waren nicht geringer geworden. Besonders hatte Herr Findeisen durch die Darlegung seiner Beobachtungen und
                              									Ansichten der Sache eine andere Wendung gegeben; er wollte die Blitzableiter, ohne
                              									ihre Wirkung zu beeinträchtigen, billiger machen und schlug zu diesem Zwecke die
                              									Benutzung der metallenen Teile und Einrichtungen des Gebäudes in einem Umfange vor,
                              									wie es bis dahin noch nicht geschehen war.
                           Der Unterausschuss musste sich bald überzeugen, dass die Ansichten der Fachgenossen
                              									noch nicht so weit übereinstimmten, um zu einer ins einzelne gehenden Vorschrift
                              									gelangen zu können. Das Bedürfnis nach einer von autoritativer Seite ausgehenden
                              									Aeusserung über die Errichtung von Gebäudeblitzableitern war aber vorhanden; es
                              									konnte nur dadurch befriedigt werden, dass die Grundlagen für den Blitzableiterbau
                              									zusammengestellt wurden, so weit darüber unter den Sachverständigen keine
                              									Meinungsverschiedenheit bestand.
                           Dies war allerdings schon 1886 durch „Die Blitzgefahr, Nr.
                                    											1“ geschehen. Allein einerseits hatten sich unsere Anschauungen
                              									über die Erfordernisse eines Blitzableiters seitdem weiter entwickelt; andererseits
                              									erschien es als ein Bedürfnis, die allgemein anerkannte Meinung in einer kurzen Form
                              
                              									auszusprechen, nicht wie damals in einer Abhandlung, sondern in wenigen kurz
                              									gefassten Sätzen, ohne Einzelheiten, ohne Begründung.
                           Auf diese Weise sollte zunächst eine Grundlage geschaffen werden für die weitere
                              									Entwickelung des Blitzableiterbaues. Es sollte aber ausserdem den Kreisen, die
                              									ausserhalb der Elektrotechnik stehen und sich für den Blitzableiter interessieren,
                              									der gegenwärtige Stand unserer Anschauungen in einer abgerundeten und von der
                              									Autorität unseres Vereines getragenen Form vorgeführt werden. Wir wenden uns an die
                              									Erbauer und Besitzer von Häusern und Gebäuden aller Art, an die Behörden, welche den
                              									Bau und die Unterhaltung von Gebäuden zu beaufsichtigen haben, an die
                              									Feuerversicherungsgesellschaften und Brandkassen. Ihnen wollen wir mit knappen
                              									Worten sagen, nach welchen Grundsätzen ein Blitzableiter zu erbauen und wie seine
                              									Wirksamkeit zu beurteilen ist.
                           Auf diese Weise sind die Leitsätze entstanden, welche vor nahezu Jahresfrist schon
                              									einmal dem Verein vorgelegen haben (vgl. Elektrotechnische
                                 										Zeitschrift 1900, S. 340). Bei ihrer Diskussion am 22. Mai 1900 ergaben
                              									sich immerhin noch so grosse Meinungsverschiedenheiten, dass der Unterausschuss sie
                              									einer wiederholten Beratung unterziehen musste. Der Hauptsache nach sind die
                              									Leitsätze nicht geändert worden; es wurde fast nur eine andere Anordnung des Stoffes
                              
                              									getroffen und der Ausdruck soweit geändert, dass auch die früher widersprechenden
                              									Mitglieder sich einverstanden erklären konnten. Der Technische Ausschuss ist nunmehr
                              									in der Lage, Ihnen den neuen Wortlaut zur Beschlussfassung vorzulegen.
                           Indem ich nun die Leitsätze verlese, erlaube ich mir dabei die erforderliche
                              									Erläuterung bei jedem Satze einzuschalten.
                           Der erste Satz stellt den Nutzen des Blitzableiters fest und spricht die Aufgabe aus,
                              									der die Leitsätze zu dienen haben.
                           Der zweite Satz beschreibt den Blitzableiter in seinen wesentlichen und notwendigen
                              									Teilen.
                           Der dritte Satz spricht von der Verwendung der metallenen Gebäudeteile. Ueber diesen
                              									Punkt gingen vor einem Jahre die Meinungen noch stark auseinander. Zwar finden wir
                              									die Grundlage dieses Satzes schon in der „Blitzgefahr,
                                    											Nr. 1“ (S. 12 unter e und S. 30 und 31), und in der „Blitzgefahr, Nr. 2“ wird die Notwendigkeit des
                              									Anschlusses- der Rohrleitungen und anderer ausgedehnter Metallmassen gründlich
                              									dargelegt. Allein in unseren Leitsätzen hat dieser Gegenstand noch eine andere
                              
                              									Färbung bekommen. Es ist das Verdienst Findeisen's, auf
                              									diesen Punkt besonders nachdrücklich hingewiesen zu haben. Er hat gezeigt, wie von
                              									der Benutzung der metallenen Gebäudeteile in erster Linie der Kostenpunkt und damit
                              									die allgemeine Ausbreitung des Blitzableiters abhängt. Der Satz 3 sagt, dass ein
                              									Haus mit reichlichen Metallteilen, welche untereinander und mit der Erde in
                              									richtiger Weise leitend verbunden sind, unter gegebenen Umständen eines weiteren
                              									Blitzschutzes nicht mehr bedarf. Er sagt aber weiter noch, dass es die Aufgabe des
                              									Architekten ist, schon bei der Aufstellung des Bauplans für die Bildung eines guten
                              									Blitzableiters aus den Metallteilen des Gebäudes zu sorgen.
                           Der vierte Satz handelt von dem Grade des Schutzes, den ein Blitzableiter gewährt. Es
                              									wird hier mit Nachdruck der vielverbreiteten Meinung entgegengetreten, dass ein
                              									mangelhafter Blitzableiter eine Gefahr für ein Gebäude bilde. Ein unvollkommener
                              									Blitzableiter bietet eben einen unvollkommenen Schutz, aber immer noch einen Schutz,
                              									keine Gefahr.
                           Die Sätze 5, 6 und 7 behandeln Einzelheiten, die notwendigen Festsetzungen über
                              									Metallquerschnitte, Verbindungen u. dgl., sowie über die Prüfung.
                           Den Leitsätzen ist eine Anmerkung angehängt, welche einerseits auf die
                              									Veröffentlichungen des Vereins verweist, andererseits die von Herrn Findeisen gegebenen praktischen Anleitungen für die
                              									Errichtung von Gebäudeblitzableitern empfiehlt. Herr Findeisen hat durch sein Eintreten in die Diskussion wesentlich zur
                              									Entwickelung unserer Ansichten beigetragen. Grundsätzlich war zwar das schon
                              									vorhanden, worauf er nachdrücklich hinwies, die Benutzung der metallenen
                              									Gebäudeteile; allein er verstand es, gerade diesem Punkte seine hohe praktische
                              									Bedeutung abzugewinnen, und es schien daher angemessen, seine erfolgreiche
                              									Mitwirkung auch besonders anzuerkennen. Zwar konnte der Verein sich nicht mit dem
                              									Buche in allen Einzelheiten identifizieren; aber es konnte festgestellt werden, dass
                              									die Grundlagen, auf denen Findeisen seine praktischen
                              									Anleitungen aufgebaut hatte, wesentlich dieselben seien, wie diejenigen, aus denen
                              									wir unsere Leitsätze entwickelt haben. Diese Feststellung hat noch eine weitere
                              									praktische Bedeutung. Das Findeisen'sche Buch ist in
                              									Süddeutschland amtlich eingeführt; es ist für die Verbreitung unserer Leitsätze
                              									gewiss nur vorteilhaft, gleich auszusprechen, dass sie mit dem Findeisen'schen Buche in wesentlicher Uebereinstimmung
                              									sind.
                           Diese Leitsätze sind von Ihrem Unterausschusse, bestehend aus den Herren Aron, Feussner, Findeisen, Naglo, Neesen, Nippoldt,
                                 										Strecker, Leonhard Weber, denen die Herren W.
                                 										Kohlrausch (Hannover), Siemsen, Voller,
                                 										Weinhold als Berater zur Seite standen, gutgeheissen worden. In fast allen
                              									Punkten geschah dies mit Einstimmigkeit, in nur wenigen durch Abstimmung, wobei sich
                              									stets für die gewählte Fassung sehr grosse Majoritäten ergaben. Es steht zu hoffen,
                              									dass angesichts dieses Umstandes der Entwurf in dieser Versammlung ohne längere
                              									Debatte gutgeheissen wird.
                           Nach Annahme der Leitsätze soll der Unterausschuss bestehen bleiben. Er soll dafür
                              									sorgen, dass die Leitsätze stets mit den Forderungen der Wissenschaft übereinstimmen
                              									und den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden. Daher beantragt der Technische
                              									Ausschuss:
                           
                              „Der Unterausschuss für Untersuchungen über die Blitzgefahr bleibt bestehen und
                                 										erhält den Auftrag, die Wirkung der Leitsätze zu beobachten und etwa notwendig
                                 										erscheinende Aenderungen vorzuschlagen.“
                              
                           Ich stelle nun im Auftrage des Technischen Ausschusses den Antrag, der Verein wolle
                              									beschliessen, die vorliegenden Leitsätze als Aeusserung des Vereins zu
                              									veröffentlichen.
                           Professor Dr. Voller (Hamburg) sprach im Namen der
                              									Mitglieder und Berater des Unterausschusses, besonders auch derjenigen, die im
                              									vorigen Jahre der vorgelegten Fassung der Leitsätze widersprochen hatten, die
                              									Zustimmung zu der jetzigen Form aus, dankte in warmen Worten dem Referenten und
                              									befürwortete einstimmige Annahme der Leitsätze. Die gestellten zwei Anträge
                           a) auf Annahme der Leitsätze und
                           b) auf Weiterbestehen des Unterausschusses wurden von der Versammlung einstimmig
                              									angenommen.
                           
                        
                           
                              Leitsätze des Elektrotechnischen Vereins über den Schutz der
                                 										Gebäude gegen den Blitz.
                              
                           1. Der Blitzableiter gewährt den Gebäuden und ihrem Inhalte Schutz gegen Schädigung
                              
                              
                              									oder Entzündung durch den Blitz. Seine Anwendung in immer weiterem Umfange ist durch
                              									Vereinfachung seiner Einrichtung und Verringerung seiner Kosten zu fördern.
                           2. Der Blitzableiter besteht aus:
                           
                              a) den Auffangevorrichtungen,
                              b) den Gebäudeleitungen und
                              c) den Erdleitungen.
                              
                           a) Die Auffangevorrichtungen sind emporragende Metallkörper, -flächen oder
                              									-leitungen. Die erfahrungsgemässen Einschlagstellen (Turm- oder Giebelspitzen,
                              									Firstkanten des Daches, hochgelegene Schornsteinköpfe und andere besonders
                              									emporragende Gebäudeteile) werden am besten selbst als Auffangevorrichtungen
                              									ausgebildet, oder mit solchen versehen.
                           b) Die Gebäudeleitungen bilden eine zusammenhängende metallische Verbindung der
                              									Auffange Vorrichtungen mit den Erdleitungen; sie sollen das Gebäude, namentlich das
                              									Dach, möglichst allseitig umspannen und von den Auffangevorrichtungen auf den
                              									zulässig kürzesten Wegen und unter thunlichster Vermeidung schärferer Krümmungen zur
                              									Erde führen.
                           c) Die Erdleitungen bestehen aus metallenen Leitungen, welche an den unteren Enden
                              									der Gebäudeleitungen anschliessen und in den Erdboden eindringen; sie sollen sich
                              									hier unter Bevorzugung feuchter Stellen möglichst weit ausbreiten.
                           3. Metallene Gebäudeteile und grössere Metallmassen im und am Gebäude, insbesondere
                              									solche, welche mit der Erde in grossflächiger Berührung stehen, wie Rohrleitungen,
                              									sind thunlichst unter sich und mit dem Blitzableiter leitend zu verbinden. Insoweit
                              
                              									sie den in den Leitsätzen 2, 5 und 6 gestellten Forderungen entsprechen, sind
                              									besondere Auffangevorrichtungen, Gebäude- und Erdleitungen entbehrlich. Sowohl zur
                              									Vervollkommnung des Blitzableiters als auch zur Verminderung seiner Kosten ist es
                              									von grösstem Wert, dass schon beim Entwurf und bei der Ausführung neuer Gebäude auf
                              									möglichste Ausnutzung der metallenen Bauteile, Rohrleitungen u. dgl. für die Zwecke
                              									des Blitzschutzes Rücksicht genommen wird.
                           4. Der Schutz, den ein Blitzableiter gewährt, ist um so sicherer, je vollkommener
                              									alle dem Einschlag ausgesetzten Stellen des Gebäudes durch Auffangevorrichtungen
                              									geschützt, je grösser die Zahl der Gebäudeleitungen und je reichlicher bemessen und
                              									besser ausgebreitet die Erdleitungen sind. Es tragen aber auch schon metallene
                              									Gebäudeteile von grösserer Ausdehnung, insbesondere solche, welche von den höchsten
                              									Stellen der Gebäude zur Erde führen, selbst wenn sie ohne Rücksicht auf den
                              									Blitzschutz ausgeführt sind, in der Regel zur Verminderung des Blitzschadens bei.
                              									Eine Vergrösserung der Blitzgefahr durch Unvollkommenheiten des Blitzableiters ist
                              									im allgemeinen nicht zu befürchten.
                           5. Verzweigte Leitungen aus Eisen sollen nicht unter 50 mm2, unverzweigte nicht unter 100 mm2 stark sein. Für Kupfer ist die Hälfte dieser
                              
                              									Querschnitte ausreichend; Zink ist mindestens vom ein- und einhalbfachen, Blei vom
                              									dreifachen Querschnitt des Eisens zu wählen. Der Leiter soll nach Form und
                              									Befestigung sturmsicher sein.
                           6. Leitungsverbindungen und Anschlüsse sind dauerhaft, fest, dicht und möglichst
                              									grossflächig herzustellen. Nicht geschweisste oder gelötete Verbindungsstellen
                              									sollen metallische Berührungsflächen von nicht unter 10 cm2 erhalten.
                           7. Uni den Blitzableiter dauernd in gutem Zustande zu erhalten, sind wiederholte
                              									sachverständige Untersuchungen erforderlich, wobei auch zu beachten ist, ob
                              									inzwischen Aenderungen an dem Gebäude vorgekommen sind, welche entsprechende
                              									Aenderungen oder Ergänzungen des Blitzableiters bedingen.
                           Berlin, 23. April 1901.
                           
                              Elektrotechnischer Verein.
                              
                           Der Vorsitzende:        
                           Slaby.            
                           Anmerkung. Belehrung über die Wirkung der Blitzableiter findet man in den vom Elektrotechnischen Verein herausgegebenen Schriften „Die Blitzgefahr Nr. 1 und 2“ (Berlin, J. Springer). Praktische Anleitungen für die Errichtung
                              									von Gebäudeblitzableitern, wesentlich im Sinne obiger Leitsätze, sind in dem Findeisen'schen Buche „Ratschläge über den Blitzschutz der Gebäude“ (Berlin, J. Springer) enthalten.