| Titel: | Rettungsbehelfe für Schiffe. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 606 | 
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                        Rettungsbehelfe für Schiffe.
                        Rettungsbehelfe für Schiffe.
                        
                     
                        
                           Zu den ausserordentlich zahlreichen Erfindungen, welche es sich neuerer Zeit zur
                              									Aufgabe stellen, das Rettungswesen und den Betrieb auf Seeschiffen zu fördern und zu
                              									sichern, zählt auch die nachstehend zu schildernde, in den Fig. 1 bis 4 ersichtlich
                              									gemachte, von Axel Welin erdachte Kranvorrichtung zur
                              									Handhabung der Rettungsboote. Wir haben bereits vor nicht allzu ferner Zeit (vgl.
                              										D. p. J. 1900 315 113
                              									und 362) die Gründe darzulegen versucht, welche die derzeitige Hochflut an
                              									Erfindungen im Gebiete des nautischen Sicherungswesens veranlasst und rechtfertigt,
                              									sowie dass es wichtig ist, alle Gedanken, die etwas wirklich Dienliches enthalten,
                              									der näheren Beleuchtung zu unterziehen. Zur letztangeführten Gattung scheint auch
                              										Welin's Idee zu zählen, die schon ihrer
                              									ausserordentlichen Einfachheit willen lebhaftes Vertrauen erweckt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 606
                              Welin's Doppelkran zum Niederlassen von Rettungsbooten.
                              
                           Das Rettungsboot liegt beispielsweise flach am Deck D
                              										(Fig. 1
                              									bis 4) auf
                              									zwei oder mehreren eigentümlich konstruierten Holzsätteln W1 und W2, auf deren Anordnung späterhin nochmals
                              									zurückzukommen sein wird, und ist zugleich durch die beiden Kranausleger K1 und K2 vermittelst je eines
                              									Flaschenzuges gehalten. Die beiden aus Stahlblech und Gussstahl hergestellten, am
                              									Fusse mit kräftigen Ankereisen und Schrauben an der Deckkonstruktion des Schiffes
                              									befestigten Ständer T1
                              									und T2 bilden das
                              									Lagergestelle für je eine Schraubenspindel s1 bezw. s2, welche an der vom Wasser abgekehrten Seite mit
                              									einer gewöhnlichen Handkurbel k1 bezw. k2 versehen ist. Auf dieser in seinen beiden Lagern
                              									drehbaren Schraubenspindel sitzt eine kräftige Schraubenmutter m1 bezw. m2, die durch einen
                              									seitlich vorstehenden Zapfen mit den zugehörigen Ausleger K1 bezw. K2 in Verbindung steht, derart, dass sich der
                              
                              									gleichfalls aus Stahlblech ausgeführte Ausleger um den besagten Zapfen, der durch
                              									den Körper des Auslegerschaftes reicht und rückwärts mittels einer Schraubenmutter
                              									und zweier Durchstecksplinte gesichert ist, drehen kann. Während der Oberteil der
                              									Kranhebel die gewöhnliche Schwanenhalsform besitzt, hat jedoch derjenige
                              									Teildes Auslegers, welcher unterhalb der eben geschilderten Drehachse liegt,
                              									die Form eines Gradbogens mit zwei Schenkel und einem Bogenabschluss z1 bezw. z2, dessen unterer Rand
                              									ein Zahnradsegment bildet. Die Zähne der Bögen z1 und z2 greifen in jene einer gussstählernen Zahnstange
                              										y1 bezw. y2 ein, welche auf der
                              									Fussplatte des betreffenden Ständers T1 bezw. T2 angebracht ist.
                           Die Handhabung der Gesamtvorrichtung geschieht äusserst einfach durch zwei Mann,
                              									welche gleichzeitig und gleichmässig die Handkurbel der Schraubenspindeln an den
                              									beiden Kranständern umdrehen. Vorher muss jedoch, sobald das Boot bemannt und
                              
                              									fahrbereit gemacht worden ist, an den festhaltenden Unterlagen W1 und W2 die dem Schiffsrand
                              									zugekehrte Hälfte des Holzsattels aus dem Wege geräumt sein, was von den Matrosen
                              									durch Ausheben je einer Verschlussstange an jeder Unterstützungsstelle in wenigen
                              									Sekunden eingeleitet und sodann durch das sich beim Aussetzen etwas hebende und
                              									hierauf seitlich bewegende Boot selbstthätig vollzogen wird. Erst nach gehöriger
                              									Durchführung dieser Vorbereitung erfolgt also durch die erwähnten zwei Mann die
                              									Aussetzung des Bootes mit Hilfe der Kurbeln k1 und k2. Durch die Drehung der Schraubenspindeln wird an
                              									denselben die Führungsmutter zwangsweise weitergerückt, die ihrerseits durch den
                              									Drehzapfen die Lage des Kranauslegers im doppelten Sinne ändert, weil letzterer
                              									nicht nur genötigt ist den Weg der Führungsmutter längs der Schraubenspindel
                              									mitzumachen, sondern auch durch den Eingriff des Zahnsegmentes in die Zahnstange in
                              									seiner Stellung bestimmt wird. Bei der in Fig. 1 und 2
                              									dargestellten Ruhelage des Bootes liegt der Kranausleger, wie Fig. 2 besonders ersehen
                              									lässt, etwas über die Senkrechte hinaus. Demgemäss wird sich der Ausleger anfangs
                              									der Drehbewegungen der Schraubenspindel vorerst in die Senkrechte aufrichten, um
                              									sich dann fortwährend gegen die Bordseite zu neigen, bis die Führungsmutter das
                              									andere Spindelende und das Boot seine zweite, in Fig. 3 und 4
                              									gekennzeichnete Endlage erreicht hat. Bei den Welin'schen Normalrettungsbooten, welche den Zeichnungen Fig. 1 bis 4 zu Grunde
                              									gelegt sind, beträgt die Gesamtverschiebung von der Ruhelage des Bootes bis zur
                              									Endlage – den wagerechten Abstand der Längsachse gerechnet – volle 3,27 m, während
                              									sich die gleichzeitige Senkung auf 1,10 m beläuft. Das weiter noch erforderliche
                              									Niederlassen in die See erfolgt mittels der beiden Flaschenzüge. Da die zwei Mann,
                              									welche zur Kurbelbedienung befohlen sind, sich bei ihrer Arbeit gegenüber stehen und
                              
                              									sonach in der Lage befinden, die Ergebnisse ihrer Thätigkeit, d.h. die Bewegungen
                              									des Bootes auf den beiden Kranauslegern fortlaufend zu beobachten, so unterliegt es
                              									keiner Schwierigkeit, dass sie sich gegenseitig mit den Kurbelumdrehungen
                              									anpassen und letztere ganz gleichmässig durchführen. Nur bei ganz grossen, schweren
                              
                              									Booten erscheint es geboten, die Handkurbel nicht unmittelbar auf die
                              									Schraubenspindel zu stecken, sondern ein einfaches Zahnradvorgelege, etwa im
                              									Verhältnisse von 1 : 2, dazwischen zu schalten. In diesem wie im früheren Falle ist
                              									es jedoch kaum nötig, ein Sperrrad mit Sperrkegel anzubringen, da jede Lage der
                              									Kranauslader allein schon durch die Eigenreibung der Maschinenteile des Krans so
                              									vollkommen gesichert wird, dass keine Aenderung in der jeweiligen Stellung ohne
                              									Antrieb durch die Kurbel erfolgen kann. Eine Sperrung bliebe also lediglich zur
                              									Hintanhaltung irrtümlicher oder unbefugter Kurbelhandhabungen vorzusehen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 607
                              Zur Verstauung der Rettungsboote dienende Sattelhölzer.Fig. 5. Ansicht;
                                 										Fig. 6. Draufsicht.
                              
                           Was die zur Verstauung der Rettungsboote dienenden Sattelhölzer anbelangt, so stellt
                              										Fig. 5
                              									die Ansicht und Fig. 6 den Grundriss dieser einfachen aber höchst zweckdienlichen
                              									Vorrichtung dar. Jede der Unterlagsstellen besteht aus zwei Hälften, nämlich aus dem
                              									der Schiffsmitte zugekehrten, aus derben Balken zu einem Stücke zusammengefügten und
                              									auf Deck festgemachten Teile V1, mit welchem der zweite, gegen die Bordseite
                              									liegende Teil, nämlich das hölzerne Wangenstück V2, lediglich durch eine lose Holzverbindung, d.h.
                              									durch einen Zapfen n in Verbindung steht, der in eine
                              									entsprechende Nut der Sattelhälfte V1 hineinpasst. Im weiteren ist V2 gestützt durch die
                              									symmetrisch angeordneten, auf Drehachsen a, und a2 leicht beweglichen
                              									Streben p1 und p2 aus Flacheisen und
                              									schliesslich noch festgehalten von einem gekröpften, eisernen Verschlusshebel h, der hinter einem an V1 angebrachten Haken u eingeklinkt ist. Solange alle diese Teile die in Fig. 5 und
                              										6
                              									dargestellte Lage besitzen, bilden V1 und V2, weil auch das Winkeleisen d, welches den Fuss der Streben p1 und p2 bildet, auf dem Schiffsdeck unverrückbar
                              									festgeschraubt ist, sozusagen nur ein einziges Stück und eine beiderseits gleich
                              									solide Unterlage für das Boot. Soll letzteres ausgesetzt werden, so hat man vorerst
                              									an allen Unterstützungsstellen den Hebel h an seiner
                              									Handhabe hochzuziehen, d.h. aus u auszuklinken und
                              									seitwärts wieder fallen zu lassen. Erfolgt dann das Aussetzen des Bootes selbst, so
                              									wird dasselbe, wie bereits früher betrachtet wurde, zuvörderst ein wenig gelüftet
                              
                              									und gleich darauf seitlich gegen den Bord des Schiffes bewegt, wobei der Kielbaum
                              										b (Fig. 5) gegen V1 stosst und diesen
                              									Teil des Unterlagsattels zum Umkippen bringt, welcher sonach die in Fig. 5 durch gestrichelte
                              
                              
                              									Linien gekennzeichnete Lage auf Deck einnimmt und aufgehört hat, der Bewegung des
                              									auszuschiffenden Bootes ein Hindernis zu bilden. Soll ein eingeholtes Boot wieder
                              
                              									verstaut werden, zieht man es erst mit den Flaschenzügen möglichst hoch auf, bringt
                              									dann die Sattelhölzer durch Aufkippen des Wangenstückes V1 und Einklinken der Verschlussstange h in Ordnung und senkt nun das Boot mit den
                              									Flaschenzügen wieder so weit, bis es genau aufsitzt.
                           Wie der Engineering vom 21. Juli 1901 rühmend
                              									hervorhebt, besitzt die Welin'sche Vorrichtung den
                              									Vorzug, für Schiffe mit breitem oder schmalem Bordrand gleich gut verwendbar zu sein
                              									und selbst auf der Wetterseitebei stürmischer See eine Sicherheit beim
                              									Aussetzen zu gewähren, wie sie gewöhnliche feststehende Kranausleger (Davits) natürlich gar nie erreichen lassen. Schon dass
                              									die Entfernung des niedergehenden Bootes von der Schiffswand innerhalb relativ
                              									weiter Grenzen ganz beliebig gewählt werden kann, ist von nennenswertem Vorteil. Die
                              									Raschheit des Klarmachens geht weit über das gewöhnliche Mass hinaus, da mit dem
                              									Boote selbst keinerlei Verschiebungen vorgenommen zu werden brauchen, die sich nicht
                              									durch den Antrieb der beiden Handkurbeln bewirken liessen, und da das Gewicht des
                              									Bootes den Vorgang des Aussetzens günstig beeinflusst. Ob sich das Schiff in geradem
                              									Kiel befindet oder nicht, bleibt ganz ohne Bedeutung; unter allen Umständen werden
                              
                              
                              									zwei Mann zur Durchführung des Aussetzens genügen. Auch die in der Regel recht argen
                              									Misslichkeiten hinsichtlich der Einschiffung der Reisenden in die Rettungsboote
                              									bleiben vorliegendenfalls hintangehalten, was wohl einen der Hauptvorteile bedeutet.
                              									Als letzte gute Eigenschaften kommen schliesslich noch anzuführen, dass die Welin'schen Bootkrane bei zweckmässiger Anbringung den
                              									Verkehr am Schiffsdeck in keiner Weise stören oder beeinträchtigen, ferner dass die
                              									Boote wie die Kräne besonders leicht in stand gehalten, und dass diese Unterhaltung
                              									fortlaufend ebenso leicht der strengen Ueberwachung unterzogen werden kann.
                           Es gibt übrigens genug Fälle, in welchen die Rettungsboote eines Schiffes nicht
                              									zureichen, so dass sich einzelne, namentlich aber diejenigen der Besatzung, welche
                              									bis zum Ende der Katastrophe auf dem Schiffe beschäftigt sind oder daselbst
                              									auszuharren den Beruf haben, auf die Verwendung von Schwimmgürteln, Korkwesten u.
                              									dgl. für einzelne oder doch nur eine ganz beschränkte Anzahl von Personen bestimmte
                              									Rettungsvorrichtungen verwiesen sehen. Zu dieser Art Hilfsmittel zählt auch eine von
                              									dem deutschen Admiral Livonius angegebene Vorrichtung,
                              									die in Anbetracht ihrer Handlichkeit und ihrer ausserordentlichen Einfachheit als
                              									besonders brauchbar und zweckdienlich gelten darf. Die Hauptteile dieses in Fig. 7 in der
                              									Draufsicht und in Fig. 8 in der Seitenansicht dargestellten Schwimmapparates sind zwei
                              									gleich lange und gleich weite, aus Aluminiumblech hergestellte, undurchlässig
                              									abgedichtete, hohle Rohre a und b. Die in den vier Rohrenden fest eingesetzten Verschlussstücke haben
                              									vorstehende Zapfen z, auf welchen zwei entsprechend
                              									durchlöcherte hölzerne Verbindungsspreizen q1 und q2 aufgeschoben sind und in dieser Lage durch
                              									vorgesteckte Splinte festgehalten werden. An den beiden Röhren a und b ist ein Netzwerk
                              										n1n2 angebracht, das zu
                              									unterst ein Stehbrett p trägt. Nebst dem Netzwerk sind
                              									ferner an den genannten Röhren auf mehreren Stellen mit Hanfschlingen versehene Taue
                              										t herumgeschlungen und festgemacht. Mehr oder
                              
                              									minder besitzt also die Vorrichtung ersichtlichermassen die Form eines Netzkorbes
                              
                              									und es erscheint daher gewiss nicht unstatthaft, sie kurzweg mit dem Namen „Schwimmkorb“ zu bezeichnen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 607
                              Livonius' Schwimmkorb.Fig. 7. Draufsicht; Fig. 8. Seitenansicht.
                              
                           Ein solcher Schwimmkorb entwickelt, in die See gebracht, zufolge des starken
                              									Auftriebes der leichten, hohlen Rohre im Wasser eine ganz nennenswerte
                              									Tragfähigkeit, welche der sich Rettende dadurch auszunutzen vermag, dass er sich in
                              
                              									das Innere des Korbes begibt, hier sich auf das Fussbrett p stellt and mit den Händen rechts und links an den Hanf schlingen t festhält. Mit Hilfe der letzteren ist es einem im
                              									Wasser Schwimmenden möglich gemacht, sich in den Korb zu schwingen, von dem er dann, ohne
                              									sich weiter mit Schwimmen abmühen zu müssen, leicht getragen wird. Allerdings steht
                              									der im Korbe Rettung Suchende notgedrungen bis zur Brust im Wasser, trotzdem kann er
                              									als geborgen gelten, bis weitere Hilfe eintrifft. Es unterliegt ja auch keiner
                              									Schwierigkeit, den Schwimmkorb mit verschiedenen Proviantvorräten von geringem
                              									Gewichte auszurüsten, wenn man dieselben in wasserdichten Umhüllungen, z.B. in
                              									Säcken, zweckmässig verpackt; derlei Beutel können allenfalls an den Haken
                              									aufgehängt werden, die in den hölzernen Verbindungsspreizen q1 und q2 eingeschraubt sind. Uebrigens sollte in dieser
                              									Richtung nach Livonius' Vorschlag schon dadurch
                              									vorgesorgt sein, dass jeder Reisende, sowie jedermann der Besatzung bei Antritt der
                              									Reise mit einer nur für etwaige Unfälle bestimmten Rationstasche versehen wird, die
                              									mindestens so viel konzentrierte Nährsalze und Cognac enthält, als zur Fristung des
                              									Unterhaltes auf 24 Stunden erforderlich sind.
                           Auch die zweckmässige Unterbringung und Verteilung von Schwimmkörben an Bord der
                              									Schiffe lässt sich bei den geringen Anforderungen, welche der Rettungsapparat
                              									hinsichtlich seines Aufbewahrungsplatzes stellt, ganz leicht durchführen; am
                              									wichtigsten ist es wohl, die zusammengelegten Schwimmkörbe zunächst den
                              									Aussentreppen oder an Notstiegen leicht zugängig zu deponieren. Einen Rettungskorb
                              									will aber der Erfinder mit Recht für alle Fälle dem Schiffskommandanten vorbehalten
                              									wissen, dessen Pflicht es bekanntlich ist, bei Unfällen die Rettungsarbeiten zu
                              									leiten, und der sonach, wenn das Schiff verloren wäre, es erst als letzter verlassen
                              									darf. Es soll zu dem Ende an der Innenseite des Geländers der Kommandobrücke ein
                              									Schwimmkorb ständig seinen Platz haben und derart untergebracht sein, dass er mit
                              									dem einen Rohre auf besonderen Ausladern des Brückengeländers hängt, während das
                              									zweite auf dem Fussboden der Kommandobrücke aufruht. Würde ein so schwerer
                              									Schiffsunfall eintreten, dass der Untergang des Fahrzeuges zu befürchten steht, dann
                              									ist der in Rede stehende Schwimmkorb in Dienstbereitschaft zu stellen, indem er um
                              									90° aufgekippt, d.h. aus der senkrechten Lage in die wagerechte gebracht wird. Dies
                              									geschieht einfach durch Aufheben des während der sonstigen Zeit am Brückendeck
                              									ruhenden Rohrs und Unterlegen desselben mittels zweier Drehkonsolen, die für diesen
                              
                              									Zweck in richtiger Höhe am Geländer der gegenüberliegenden Brückenseite angebracht
                              									sind. Auf den Konsolträgern des einen wie des anderen Brückengeländers liegen
                              									übrigens die Rohre nicht mit ihrem eigentlichen Körper, sondern nur mit den
                              									vorstehenden Enden der Zapfen z auf; auch haben die
                              									Konsolen eine Form, welche ein zufälliges Verhängen oder Festhalten des Korbnetzes
                              									völlig ausschliesst. Der Kapitän des gefährdeten Schiffes nimmt dann im Korbe selbst
                              									Aufstellung und erteilt von da aus seine Befehle. Würde es zu einem langsamen Sinken
                              									des Schiffes kommen und der Kapitän nicht mehr ein Rettungsboot besteigen können, so
                              									bleibt er im Schwimmkorb, welcher ruhig von den Konsolen abgehoben und successive
                              									flott werden wird, aber selbst bei plötzlichem Sinken, wenn der Schwimmkorb durch
                              									den Strudel mit nach abwärts gerissen würde, müsste derselbe, in Anbetracht seines
                              									kräftigen Auftriebes, in wenigen Augenblicken wieder an die Oberfläche des Wassers
                              
                              									emportauchen.
                           Es bleibt schliesslich betreffs einer erweiterten Verwendbarkeit des Schwimmkorbes
                              									noch hervorzuheben, dass sich durch das Aneinanderschliessen mehrerer solcher
                              									Vorrichtungenein tragfähiges Rettungsfloss herstellen lässt, wobei die Arbeit
                              									des Zusammenfügens im Notfalle auch im Wasser vorgenommen werden kann, und durch die
                              									auf den Blechrohren angebrachten Hanfringe und Tauschlingen wesentlich erleichtert
                              									wird. Auch liesse sich die Tragkraft eines solchen Flosses etwa durch Beigabe
                              									einiger leichter Wellblechkasten noch leicht und nennenswert erhöhen.
                           Gleich den eben besprochenen Schwimmkörben ist es noch ein anderer vom Admiral Livonius ausgehender Vorschlag, welchen Emile Dieudonné in der Zeitschrift La vie scientifique, 1901 II. Semst. S. 24 ff, als gut
                              									durchführbar und entschieden zweckmässig rühmt. Es handelt sich dabei freilich nur
                              									um Auskunftsmittel für die äussersten Notfälle, nämlich um Vorkehrungen, welche die
                              									leider anlässlich des Kenterns von Rettungsbooten – nicht selten während der
                              									Rettungsaktion selbst – vorkommenden Verluste zahlreicher Menschenleben, soweit als
                              									möglich, verhindern oder doch herabmindern sollen, indem sie den Schiffbrüchigen das
                              									für Nichtgeübte so überaus schwierige und selbst für die kräftigsten, mutigsten
                              									Schwimmer mit harten Mühen verbundene Festhalten an dem gekenterten Boote oder
                              									Erklimmen des Kieles wirksam erleichtern. Für diesen Zweck sollen nach Livonius' Vorschlag bei allen Rettungsbooten
                              									grundsätzlich an einer am äusseren Schiffsboden nach der Form eines schwachen
                              									Seitenkiels angebrachten Holzleiste in kleineren oder grösseren Abständen Gurten
                              									oder Taue festgemacht sein, deren freies Ende an einem leichten aber kräftigen
                              									Holzknebel geknüpft ist. Kentert ein in dieser Weise ausgerüstetes Boot, so werden
                              									die Gurten oder Taue durch den Knebel auf dem Wasser gehalten und von den
                              									schwimmenden Verunglückten erfasst, dazu benutzt werden können, sich gegen das Boot
                              									heranzuziehen und mindestens den Kopf über Wasser zu halten. Dies kann durch
                              									Hanfringe, die in den vorgedachten Gurten oder Tauen eingenäht sein sollen, oder
                              									auch nur durch einfache, in dieselben eingefügte Schlingen oder Knoten wesentlich
                              									gefördert werden. Bei grösseren Booten können diese Ringe oder Schlingen auch das
                              									Ersteigen des Bootrückens ermöglichen und soll deshalb an allen grösseren
                              									Rettungsbooten zwischen dem Kielbaum und der früher erwähnten Leiste noch eine
                              									zweite Leiste, wie ein Seitenkiel, am Aussenboden angebracht sein. Diese Leiste soll
                              									an der Befestigungsseite in Abständen Ausschnitte erhalten, die die den
                              									Aufwärtskletternden als Handhaben dienen können. Zu gleichem Zwecke soll auch noch
                              									zu beiden Seiten des Kielbaumes seiner ganzen Länge entlang ein in Abständen mit
                              
                              									Holzhülsen überzogenes Drahtseil eingespannt sein. Ein sich Rettender ist durch
                              
                              									diese Vorrichtungen in die Lage gebracht, nachdem er einen Knebel erhascht hat, sich
                              									an der zugehörigen Gurt dem Boote nahe zu ziehen, weiter sich mit Hilfe der
                              
                              									Schlingen soweit empor zu richten, um die erste, dann die zweite Leiste und endlich
                              									das Seil erreichend sich reitend auf den Kiel zu schwingen. Hier bietet dann das
                              									Seil rechts und links vom Kiel den Halt für die beiden Hände und die oberen Leisten
                              
                              									rechts und links am Bootsrücken die Stützen für die beiden Beine.
                           Es ist in der That naheliegend und leicht ersichtlich, dass die geschilderten
                              									Behelfe, zweckmässig und praktisch angeordnet, Schiffbrüchigen noch im Stadium der
                              									äussersten Gefahr Hilfe gewähren können, in welchem es bisher nur wenigen besonders
                              									ausdauernden, kühnen Individuen gelingen konnte, sich zu retten.