| Titel: | Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 646 | 
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                        Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf
                           								Eisenbahnen.
                        Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf
                           								Eisenbahnen.
                        
                     
                        
                           I. Selbstthätiges Knallsignal von Cousin, Rochatte und
                              									Soubrier.
                           Wie hier schon mehrfach des näheren erläutert worden ist (vgl. D. p. J. 1892 287 162; 1894
                              										292 135; 1897 306 135),
                              									sind jene gefährlichen Umstände ziemlich mannigfach, welche es mit sich bringen
                              									können, dass ein mit sichtbaren Eisenbahnsignalen erteiltes Fahrverbot nicht
                              									rechtzeitig wahrgenommen oder auch missverstanden wird. Ein solcher Fall hatte sich
                              									beispielsweise in der Nacht vom 5. August 1899 bei Juvisy auf der Orleansbahn ereignet, weil die Laterne eines Mastsignals
                              									ungenügend hoch aufgezogen und deshalb von der roten Glasbrille des Signalflügels
                              									nicht gehörig bedeckt war. Der Maschinenführer eines die Stelle passierenden Zuges
                              									überfuhr das Signal in der Meinung, dass es die Fahrt erlaube, und veranlasste
                              									hierdurch einen schweren Zusammenstoss. Infolge dieses Unfalles lud der Minister für
                              									öffentliche Arbeiten die grossen französischen Eisenbahnen mittels Erlasses vom 18.
                              									September 1899 ein, Vorversuche vorzunehmen für die Einführung selbstthätiger
                              									Einrichtungen, welche in irgend einer drastischen Weise die auf der Strecke
                              									erteilten Haltsignale auf den Lokomotiven der fahrenden Züge rechtzeitig wahrnehmbar
                              									machen, wobei es wünschenswert wäre, dass die betreffenden Apparate zugleich
                              									anzeigen und feststellen, ob eine Ueberfahrung des Haltsignals stattgefunden habe,
                              									wo und mit welcher Fahrgeschwindigkeit.
                           Dieser Aufforderung des Ministers entsprechend haben seither alle grossen Eisenbahnen
                              									Frankreichs in der angeregten Richtung Versuche angestellt, ausgenommen die Französische Nordbahn, welche bekanntlich bereits seit
                              
                              									1872 einschlägige Einrichtungen, nämlich die elektrische Lokomotivpfeife von Lartigue und Forrest besitzt, deren Aufgabe darin
                              									besteht, zu ertönen oder über dem zugleich die Zugbremse wirksam zu machen, sobald
                              									ein auf „Halt“ stehendes Stations- oder
                              									Zugdeckungssignal (Blocksignal) überfahren wird. Gelegentlich der obgedachten,
                              
                              									jüngsten praktischen Studien kamen vier neue Vorrichtungen zurErprobung,
                              									nämlich Apparate von Cousin, Rochatte und Soubrier,
                              									dann solche von Marin, von Vilpon und von Neyten und Querpooud, von
                              									denen jedoch bislang nur die zuerst angeführten im grösseren Massstabe versucht
                              									wurden, insofern zur Zeit, wie die Revue industrielle
                              									vom 27. Juli 1901 berichtet, 26 Lokomotiven und eine Reihe von Hauptstationen der
                              										Französischen Staatsbahnen damit ausgerüstet
                              									sind.
                           Die genannte Einrichtung von Cousin, Rochatte und
                                 										Soubrier besteht aus einem Knallsignal, das auf der Lokomotive zur
                              									Wirksamkeit kommt, sobald diese eine ins Geleis gelegte, mit dem Streckensignal
                              									verbundene Anlaufschiene überfährt, vorausgesetzt, dass diese knieförmig gebogene
                              									Schiene genügend hoch liegt, um auf einen an der Lokomotive angebrachten Drehhebel
                              									einwirken zu können. Letzteres ist jedoch stets der Fall, sobald das sichtbare
                              									Signal auf der Strecke „Halt“ zeigt, während die
                              									Anlaufschiene im anderen Falle, wenn das Signal die Fahrt erlaubt, eine so tiefe
                              									Lage einnimmt, dass die Lokomotive unbeeinflusst darüber wegfährt und also die
                              									Auslösung des Knallsignals unterbleibt. Wie man sieht, entspricht diese Anordnung,
                              									was das Grundsätzliche daran anbelangt, ganz denjenigen einer grossen Zahl anderer
                              									ähnlicher Warnungs- oder Mahnungssignale, doch besitzen die Einzelnheiten manches
                              									Eigentümliche und mehrfache Vorzüge, wodurch sich eben die französische Staatsbahn
                              									veranlasst gefunden hat, den erweiterten Versuch anzuordnen.
                           Der im Fahrgeleise der Bahn anzubringende Teil, nämlich die Anlaufschiene p (Fig. 1), ist auf
                              									einem Stahlblechgestell ll gelagert, welches im
                              									Geleise, 200 mm vom linken Schienenstrang entfernt, parallel zur Geleiseachse auf
                              									zwei der gewöhnlichen hölzernen Bahnschwellen m1 und m2 des Oberbaues durch Schraubennägel festgehalten
                              									wird. Die um a drehbare Anlaufschiene p besteht aus einem 65 mm breiten ⊺-Eisen, dessen Steg zunächst der Drehachse a
                              									und an der Nase n durch beiderseits angenietete
                              									Zulageplatten verstärkt ist; zur teilweisen Entlastung trägt das eine Ende ein Gegengewicht g, während das vordere, schräg abgebogene Ende c in dem Schlitze eines Bügels b Führung und Anschlag besitzt. Die aus Gussstahl hergestellte, auf der
                              									Achse z festgekeilte Daumenscheibe d steht, wenn die Anlaufschiene hochgehoben ist, mit
                              									ihrem äussersten Rande unter der Nase n, wie es Fig. 1 darstellt, während bei der tiefsten Stellung
                              									die Nase n ganz in der Einkerbung i liegt. Auf der Drehachse z sitzen, rechts und links neben der Daumenscheibe d, noch zwei kreisrunde Nutscheiben r2 und r3 (in der Zeichnung ist nur r2 teilweise sichtbar, r3 hingegen als
                              									weggenommen gedacht) fest, von denen die eine durch ein Drahtseil k2 mit einem bei q angedeuteten Hängegewicht in Verbindung steht,
                              									welches sich in einem in die Kiesbettung des Fahrgeleises eingebauten Gewichtsrohr
                              										f auf und nieder bewegen kann. An der zweiten
                              									Nutscheibe schliesst hingegen das Seil oder die Kette k1 an, welche im Winkel über die Leitrolle
                              
                              										r1 laufend mit der
                              									Stellvorrichtung des zugehörigen Streckensignals (allenfalls auch einer Drehbrücke,
                              									einer Ueberwegschranke o. dgl.) in Verbindung gebracht ist. Dabei entspricht der
                              									nachgelassene Drahtzug stets dem Fahrverbote, der angezogene hingegen der Signallage
                              									für „Freie Fahrt“. Würde also beispielsweise das
                              									zur Bedienung der geschilderten Anlaufschiene bestimmte Stück der
                              
                              									Drahtzugvorrichtung reissen, so würde die Anlaufschiene durch die Wirkung des im
                              									Rohre f niedergehenden Gewichtes für alle Fälle in die
                              
                              									Gefahrlage gehoben werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 647
                              Fig. 1.Selbstthätiges Knallsignal von Cousin, Rochatte und Soubrier;
                                 										Seitenansicht der Anlaufschiene.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 647
                              Fig. 2.Vorderansicht des Knallsignalapparates.
                              
                           Der in einem gusseisernen Kästchen B (Fig. 2) mit Hilfe einer Hängeplatte WW am Lokomotivgestelle angebrachte
                              									Knallsignalapparat befindet sich stets an der Führerseite der Maschinen. Auf der
                              									anderen Seite ist gegenüber WW lediglich ein
                              									starkes Wangenblech an das Lokomotivgestelle genietet, welches das zweite Lager für
                              
                              
                              
                              									die Welle w (Fig. 2 bis
                              										4) trägt. Diese
                              									letztere bildet nämlich mit ihren Armen t und mit dem
                              									aussen an der Hängeplatte WW (Fig. 2 und 3) angebrachten
                              
                              										Winkelhebelh1h2 das
                              									zwischen den Anlaufschienen in der Strecke und der Signalvorrichtung der Lokomotiven
                              
                              
                              									erforderliche Vermittelungsorgan. Auf der unterhalb des Lokomotivkörpers wagerecht
                              									überquer liegenden Welle w sitzen stets zwei Arme t (Fig. 3 und 4), welche von der
                              									senkrechten Achsenebene der beiden Schienenstränge des Fahrgeleises gerechnet je 200
                              
                              									mm weit gegen die Geleisemitte seitlich gerückt sind, so dass sowohl beim
                              									gewöhnlichen Vorwärtsfahren, als bei verkehrter Lokomotive einer der beiden Hebearme
                              										t auf die Anlaufschienen p (Fig. 1) gelangen wird. Damit die
                              									Vorrichtung aber auch ohne weiteres auf eingeleisigen Bahnen Verwendung finden
                              									könne, wo die Lokomotiven Anlaufschienen für die beiden entgegengesetzten
                              									Zugrichtungen passieren müssen, aber doch nur bei Ueberfahrung der ihrer jeweiligen
                              									Fahrtrichtung geltenden Haltsignale ansprechen dürfen, sind die Hebearme t nicht aus einem Stück hergestellt, sondern mit einem
                              
                              									Anlaufdaumen v (Fig. 4) versehen, der
                              									scharnierartig an t angelenkt ist. Der Gelenkslappen
                              									von v ist exzentrisch zur Drehachse o gestaltet, und wenn also die Lokomotive in der
                              									Richtung des Pfeiles 1 eine Anlaufschiene überfährt,
                              									dann wird v beim Anlaufen links ausweichen, wie es der
                              									Pfeil 2 andeutet, und dabei keinerlei Aenderung in der
                              									Lage des oberen Armes t eintreten. Nähert sich hingegen
                              									die Lokomotive der gehobenen Anlaufschiene in der dem Pfeil 1 entgegengesetzten Richtung, dann klemmt sich das Exzenter des
                              									Gelenkslappens gegen f, und v kann nicht ausweichen, sondern muss nun entlang der Anlaufschiene
                              									emporlaufen, wodurch die Welle um einen gewissen Winkel gedreht wird. Die Lage des
                              									Exzenters ist bei den beiden Armen t einer und
                              									derselben Lokomotive angemessen der Fahrtrichtung verschieden, wodurch eben die
                              									Verwendbarkeit auf der eingeleisigen Bahn ermöglicht wird; die Drehung der Welle w aber ist es, was die Auslösung des Knallsignals
                              									bewirkt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 647
                              Fig. 3 Ansicht; Fig. 4 Querschnitt der Auslösewelle mit Hebstift.
                              
                           Wie Fig. 2 ersehen lässt, wirkt die Drehung von w durch den Hebelarm h1 im Sinne des Pfeiles 3 auf eine Schiebstange s, die vermöge einer
                              									nach abwärts drückenden, in der Stangenhülse T
                              									eingeschlossenen Spiralfeder durch Vermittelung des Winkelhebels h1h2 die Ruhelage der
                              									Welle w bestimmt, welche andererseits durch den vor h2 stehenden
                              									Anschlagstift a1
                              									abgegrenzt wird. Erfolgt also durch das Auffahren eines der beiden Daumen v (Fig. 3 und 4) die oben besprochene
                              
                              									Drehung der Welle w, so hebt h1 (Fig. 2)
                              									die Stange s, den Federdruck überwindend, nach
                              									aufwärts, und bringt auf diese Weise im Kästchen B
                              									einen Alarmschuss zur Lösung.
                           Im ganzen sind im Kästchen B (Fig. 2) sechs Alarmschüsse vorgesehen, für welche die aus Gelbguss
                              									hergestellten, nach unten offenen Patronenverschlüsse bezw. Läufe y1 bis y6 aus der Bodenplatte
                              									des Kästchens nach abwärts ins Freie ragen. Die Anordnung der Verschlüsse y2 (Fig. 5), in welchen die kupfernen, mit 8 g
                              									feinkörnigem Schiesspulver geladenen, mit Zentralzündung versehenen Patronen u2 eingesetzt sind,
                              									erhellt des näheren aus dem Querschnitte des Knallsignalkastens Fig. 5. Oberhalb jeder Patrone befindet sich im
                              
                              									Kastenboden eine kleine Bohrung j2, durch welche der an einem messingenen
                              									Fallklötzchen m2
                              									angebrachte
                              									Zündstift s2 soweit
                              									nach abwärts eindringen kann, als es notwendig ist, um an den Knallquecksilbersatz
                              									der Patrone zu stossen und diese zur Explosion zu bringen. Für die sechs Schüsse
                              									sind ebenso viele Fallklötzchen m vorhanden, welche
                              
                              									alle nebeneinander in einer Reihe, jedes einzelne genau senkrecht über seinem
                              									Patronenverschluss y, ihren Platz haben. Jedes
                              									Klötzchen hängt zwischen zwei senkrechten, glatt polierten Führungsstangen n, welche es mit halbrunden Einkerbungen umfassen.
                              									Oberhalb jedes Fallklötzchens befindet sich eine an der Kastendecke befestigte
                              									Spiralfeder v2, welche
                              
                              									bei der in Fig. 5 dargestellten Ruhelage das
                              
                              									Bestreben hat, das Fallklötzchen n2 nach abwärts zu schnellen, was jedoch durch einen
                              									von der Feder V2
                              
                              									beeinflussten, sich gegen m2 stemmenden Sperrkegel d2 verhindert wird. Würde jedoch die wagerechte Welle
                              										x im Sinne der Gangrichtung eines Uhrenzeigers
                              									gedreht, so brächte der auf x sitzende Daumen i1 eine Ausrückung des
                              									Sperrkegels d2 hervor,
                              									so dass das Fallklötzchen seinen Halt verliert und zufolge seines Eigengewichtes,
                              									sowie getrieben von der Spiralfeder v2 zwischen seinen zwei Führungsstangen n mit grosser Geschwindigkeit nach abwärts gleitet,
                              									wobei der Stift s2
                              									plötzlich durch j2
                              									dringend auf die Patrone stosst und den Schuss löst. Genau dieselbe, oben
                              									geschilderte, in Fig. 5 gekennzeichnete Anordnung
                              									besitzen alle sechs Schussvorrichtungen, die der Breite des Apparatkastens nach in
                              									einer Reihe dicht nebeneinander angebracht sind. Vor jedem der rot und weiss
                              									bemalten Fallklötzchen m befindet sich in der
                              									aufklappbaren, aus Blech hergestellten Vorderwand des Kastens B (Fig. 2 und 5) ein verglastes Fensterchen f1 bis f6, wodurch es möglich ist, gleich von aussen zu
                              									erkennen, ob alle Fallklötzchen auf ihrem Platz sind oder ob eines abgefallen
                              									ist.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 648
                              Fig. 5.Querschnitt des Knallsignalapparates.
                              
                           Um den Sperrkegel des Fallklötzchens auszulösen, befinden sich auf der Welle x (Fig. 5), welche fast
                              									ebenso lang als der Apparatkasten B breit ist, immer je
                              									zwei diametral gegenüberstehende Hebedaumen i1 und i2. Da nun niemals bei der Ueberfahrung eines
                              									Haltsignals auf der Strecke mehr als ein Schuss gelöst werden soll, so müssen diese
                              									Daumenpaare auf x immer um ein Sechstel, d. i. um 60°
                              									hintereinander versetzt sein, wodurch also im ganzen 12 um je 30° auseinander
                              									stehende Hebedaumen auf x vorhanden sind. Eine volle
                              									Umdrehung von x entspricht demnach zwölf Schüssen. Nach
                              									dem Vorgesagten ist es ersichtlich, dass zur Lösung eines Schusses eben nur notwendig ist, die Welle x um 1/12 ihres Umfanges zu drehen. Es geschieht dies durch Vermittelung eines
                              									zwölfzähnigen, am Ende der Welle x aufgesteckten
                              									Sperrrades und einer hineinpassenden Schiebklaue, die von der Stange s (Fig. 2) bei der
                              									Bethätigung der Welle w (Fig.
                                 
                                 										2 bis 4)
                              									emporgeschoben wird. Die in Rede stehende Schiebklaue ist jedoch, um sie von
                              									allfälligen Ungleichheiten in der Hubhöhe der Stange s
                              									unabhängig zu machen, nur mittelbar und nicht unmittelbar mit der letzteren
                              									verbunden, sondern an einer zweiten, dünneren Stange mit Gegenfeder angebracht, die
                              									sich lediglich innerhalb einer genau ausgemittelten und gleichbleibenden Ganghöhe
                              									bewegen kann.
                           Hinsichtlich der angestrebten Ueberwachung kommt noch zu bemerken, dass die
                              									Beschickung des Knallsignalapparates mit Patronen und das Aufrichten abgefallener
                              									Fallklötzchen nur nach Aufklappen der Vorderwand des Kästchens erfolgen kann,
                              									weshalb letztere nur von den befugten Aufsichtsbeamten geöffnet werden darf und
                              									unter Bleisiegelverschluss steht. Durch die sechs Fensterchen lässt sich schon von
                              									aussen feststellen, ob und wie oft mitder Lokomotive seit der letzten Nachschau
                              									Haltsignale überfahren worden sind. Endlich erhält auch noch jeder einzelne Schuss
                              									eine besondere Nummernbezeichnung, indem beim Laden der Patrone auf den Pulversatz
                              									ein kräftiger Filzstöpsel festgetrieben wird, in welchen drei dünne, mit einer
                              									eingedruckten Ziffer versehene Weissblechscheibchen zwischengelegt sind. Aus der
                              									Entfernung zwischen der Fundstelle eines während der Fahrt gelösten Schusses und der
                              									Anlaufschiene im Geleise soll sich ein gewisser Anhalt über die Fahrgeschwindigkeit
                              									gewinnen lassen, mit welcher der Zug die Stelle passiert hat. Ob auf diesem Wege
                              									sich wirklich etwas halbwegs Sicheres erzielen lässt, erscheint uns allerdings
                              									fragwürdig.
                           Laut der weiter oben bereits angeführten Quelle hat sich der geschilderte Apparat bei
                              									allen Erprobungen, die bis zu Fahrgeschwindigkeiten von 85 Std/km ausgedehnt
                              									worden sind, stets als vollständig verlässlich bewährt. Seit Februar 1901 haben die
                              									Konstrukteure es übrigens versucht, das Knallsignal noch durch ein auf der
                              									Lokomotive angebrachtes, mit einer roten Abfallscheibe versehenes Läutewerk zu
                              
                              									verschärfen. Ausserdem ist eine vervollständigende Anordnung getroffen und mit
                              									Erfolg versucht worden, durch welche die Knallsignaleinrichtung auch mit den
                              									Vorsignalen derart verbunden werden kann, dass die Auslösung eines Schusses erfolgt,
                              									sobald der Führer an einer solchen Stelle vergessen würde, das vorgeschriebene
                              
                              									Dampfpfeifensignal zu geben, den Regulatorhebel der Lokomotive zu schliessen und den
                              									Steuerungsapparat auf die Mitte einzustellen.
                           
                        
                           II. Selbstthätige Signal- oder Bremsenauslösung von Dr.
                              									Steiner, C. Boltshausen und Graber (Zürich).
                           Aehnlich wie die früher besprochene Vorrichtung stellt sich auch die hier zu
                              									schildernde die Aufgabe, ein auf der Bahnstrecke erteiltes Haltsignal durch ein
                              									besonderes Warnungssignal am Zuge zu verschärfen oder dem Zuge beim Ueberfahren
                              									bestimmter gefährlicher Bahnstellen oder bei Nichtbeachtung von Haltsignalen die
                              									Weiterfahrt einfach durch Thätigmachung der Zugbremse zu verwehren. Auch hier
                              									zerfällt die Gesamtanordnung wieder in zwei räumlich voneinander getrennte
                              									Hauptteile, von denen der eine sich auf der Strecke befindet, während der zweite auf
                              									der Lokomotive oder allenfalls auch auf einem sonstigen Fahrzeug der Züge mitgeführt
                              									wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 648
                              Fig. 6 Seitenansicht; Fig. 7 Vorderansicht der selbstthätigen Signal- oder
                                 										Bremsenauslösung von Steiner, Boltshausen und Graber.
                              
                           Der erstgedachte Teil ist zur Seite des Fahrgeleises, knapp neben dem erlaubten
                              									Profil der Fahrzeuge angebracht und besteht aus einer Welle w (Fig. 6),
                              									auf welcher der Winkelhebel h1h2 festsitzt, mit dem der zum zugehörigen
                              									Streckensignal (oder zur Wegschranke, zur Drehbrücke u.s.w.) geführte Drahtzug k derart in Verbindung steht, dass der längere Arm h1 niedergekippt ist,
                              									wenn das Streckensignal auf „Freie Fahrt“ steht,
                              
                              									und umgekehrt die in der Zeichnung dargestellte gehobene Lage einnimmt, wenn das
                              									Streckensignal „Halt“ zeigt. Auf einem am Arm
                              										h1 angebrachten
                              									Drehzapfen ist auch noch ein zweiter, frei beweglicher Doppelarm gh vorhanden, der zufolge des Gewichtes g stets die senkrechte Lage behält, und der hochgehoben
                              									genau in das Profil des am Zuge befindlichen zweiten Teiles der Auslösevorrichtung
                              									hineinreicht. Hinsichtlich der Gesamtanlage des ersten Teils ist jedoch in Fig. 6 noch ein Arm nicht
                              									eingezeichnet, der ein schweres Gegengewicht trägt und so auf der Welle w festsitzt, dass das Emporgehen des Hebels hg auch in dem Falle sicher erfolgt, wenn die
                              									Verbindung k reissen würde.
                           Der zweite Teil, den Fig.
                                 										6 in der Vorderansicht und Fig. 7 in der
                              									Seitenansicht darstellt, besteht aus einem zweilaschigen, an dem Längsträger des
                              									Eisenbahnfahrzeuges angeschraubten oder angenieteten Blechträger w1w2. Während die in Fig. 6 weggenommen
                              									gedachte Vorderwand W1
                              									vorwiegend nur zum Schutze der Vorrichtung dient, ist an der rückwärtigen der
                              									Drehzapfen o für einen s-förmigen Doppelhebel angebracht, welch letzterer zwei seitlich vorstehende
                              									Rollenstifte r1 und r2 trägt. Auf der
                              									Drehachse des s-förmigen Hebels sitzt eine Wurmfeder,
                              									welche die beiden Arme wie die Zeiger einer Uhr zu drehen bestrebt ist. Zwischen die
                              									beiden Blechplatten w1
                              									und w2 reicht auch ein
                              									am Lagergehäuse der nächsten Radachse steif befestigter Arm d aus Flacheisen hinein, der einen Drehzapfen i trägt, auf dem ein nach abwärts reichender Stahlarm p sitzt. Auf der Nabe dieses zuletzt genannten Armes
                              										d reitet ein geschlitztes Stahllineal, das oben an
                              									den runden Stiel s befestigt ist. Dieses nach abwärts
                              									verschiebbare Lineal hat einerseits durch die Nabe von d, andererseits durch die Bohrung des Längsträgers t, in welcher der Stift s läuft, seine
                              									Führung; dasselbe hat nicht nur vermöge seines Eigengewichtes, sondern auch
                              									insbesondere zufolge der Einwirkung einer kräftigen Spiralfeder f das Bestreben, sich nach abwärts zu bewegen, ist
                              									hieran aber durch einen Stift verhindert, der bei a von
                              									einer am oberen Arm des vorerwähnten Doppelhebels r1or2
                              									angebrachten Nase festgehalten wird. Am oberen Ende des Stieles s schliesst ein Drahtseil l an, das über die Rolle m und dann weiter zu
                              									jener Vorrichtung läuft, welche ausgelöst werden soll, sei dies ein Alarmsignal, sei
                              									es unmittelbar die Zugbremse selbst.
                           Die praktische Anwendung der Einrichtung wickelt sich in folgender Weise ab: Fährt
                              									ein Zug, von dem mindestens ein Fahrzeug mit der Auslösevorrichtung ausgerüstet ist,
                              									an einem hochgehobenen Winkel h1wh2
                              									vorüber, so stösst der Arm p mit seinem unteren,
                              									schneidenförmig gestalteten Ende an die Zunge h.
                              									Infolge dieses Stosses wird der Hebel hg zur
                              									Seite geschleudert und sich möglicherweise sogar überschlagen, was
                              									selbstverständlich ganz belanglos ist; es wird aber auch der um i frei bewegliche und nur von den beiden Rollenstiften
                              										r1 und r2 in der senkrechten
                              									Ruhelage festgehaltene Arm p einen Stoss bekommen und,
                              									falls der Zug beispielsweise aus der Richtung von links nach rechts eingetroffen
                              									wäre, gegen den Rollenstift r1 gepresst werden. Der s-förmige Hebel r1or2 weicht demzufolge im oberen Teile nach links, im
                              									unteren Teile nach rechts aus, wodurch das Lineal die bisher bei a besessene Stütze verliert und nach abwärts schnellt,
                              									das zum Bremsventil oder zu einem Alarmsignalapparat geführte Drahtseil l in der durch den Pfeil angedeuteten Richtung mit sich
                              									ziehend. Diese Auslösung würde aber genau in derselben Weise erfolgen, wenn der Zug
                              
                              									sich etwa aus entgegengesetzter Richtung dem Hebel h1wh2
                              									genähert hätte, lediglich mit dem Unterschiede, dass im zweiten Falle der Arm p gegen den Rollenstift r2 stösst, wodurch der Doppelhebel r1or2 ebenso und in gleicher Richtung zum Ausweichen
                              									gebracht wird wie vorhin und das Lineal seinen Halt bei a verliert. Durch einen kräftigen Zug an der Drahtseilleine l oder am Stifte s lässt
                              									sich die Gabel b sofort nach erfolgtem Anhalten des
                              									Zuges seitens der Zugbeamten mit der Hand wieder in die Normallage
                              									zurückstellen.
                           Eine interessante Eigentümlichkeit der geschilderten Anordnung besteht darin, dass
                              									die Auslösung beim Ueberfahren eines der Streckenhebel nicht für alle Fälle erfolgt,
                              									sondern erst dann, wenn der Zug eine gewisse unterste Fahrgeschwindigkeit
                              									überschreitet, weil bei langsamerer Fahrt nur der Arm hg (Fig. 6)
                              									ausweicht, die Verrückung des Armes p aber durch die
                              									Gegenwirkung der früher erwähnten Wurmfeder, welche auf den Doppelhebel r1or2einwirkt, verhindert wird. Durch Abschwächung
                              									oder Verstärkung dieses Federdruckes oder durch Vergrösserung oder Verminderung des
                              									Gewichtes g lassen sich die äussersten Grenzen der
                              									Fahrgeschwindigkeit, bei welchen noch die Auslösung erfolgen soll, beliebig
                              									regulieren. In Anbetracht dessen ist es also möglich, die neben den Geleisen
                              									anzubringenden, mit Streckensignalen zu verbindenden Winkelhebel nicht allzuweit vor
                              									diesen Signalen anzubringen und die Stellvorrichtung der letzteren nicht zu sehr
                              									damit zu belasten. Einem Zug, der bei Annäherung an das Signal das Halt verbot
                              									bereits bemerkt und die erforderlichen Anstalten zum Stehenbleiben rechtzeitig
                              									getroffen hat, wird also kein überflüssiges Alarmsignal erhalten bezw. hinsichtlich
                              									der Bremsung lediglich dem Ermessen und der Einsicht des Maschinenführers
                              									überantwortet bleiben. Es liegt auf der Hand, dass die auf der Strecke
                              									anzubringenden Winkelhebel auch ohne Verbindung mit den Signalen Anwendung finden
                              									können und zwar überall, wo es aus was immer für Gründen notwendig ist, dass die
                              									Züge überhaupt langsam fahren oder eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit nicht
                              
                              									überschreiten.
                           Mit der vorstehend in Betracht gezogenen Bremsenauslösung sind verflossenen Jahres
                              									auf verschiedenen Schweizerbahnen und namentlich auf den Strecken der Sihlthalerbahn
                              									Versuche mit günstigen Erfolgen vorgenommen worden. Daselbst wurden unter Kontrolle
                              									eines Regierungsingenieurs etwa zehn Probefahrten vorgenommen, wobei die
                              									betreffenden Züge mit Westinghouse-Bremsen ausgerüstet waren. Die
                              									Fahrgeschwindigkeiten wechselten zwischen 8 und 46 Std/km; die Entfernung, auf welche die
                              									Züge zum Stehen gebracht wurden, schwankten je nach der Fahrgeschwindigkeit, mit
                              									welcher die Versachszüge bei den Auslösehebeln eintrafen, zwischen 10 und 67 m.
                              									Aehnliche befriedigende Ergebnisse wurden auch in Oesterreich erzielt, worüber die
                              										Oesterreichische Eisenbahnzeitung vom 1. April
                              									1901, S. 108, nachstehend berichtet: „Auch die am 15. Februar vor einer grösseren
                                 										Kommission von Fachmännern auf der Probestrecke Langlebarn-Tulln der k. k. österreichischen Staatsbahnen
                                 										durchgeführten Versuche lieferten ein durchaus günstiges Resultat. Der Sonderzug
                                 										fuhr mit etwa 78 km Geschwindigkeit und kam nach etwa 30 Sekunden automatisch
                                 										zum Stehen.
                           
                        
                           III. Hattemer's neuer Schienenstromschliesser.
                           Obwohl kaum irgend eine Hilfsvorrichtung für Eisenbahnsignalanlagen in grösserer Zahl
                              									und in mannigfacheren Formen herzustellen versucht worden ist, als diese Art
                              									Stromschliesser, welche ins Eisenbahngeleise eingelegt und von den darüber
                              									wegfahrenden Zügen thätig gemacht werden sollen, so scheint hierin das bisher
                              									Erreichte die Praxis noch immer nicht in dem Masse zu befriedigen, als es
                              									wünschenswert wäre. Es ist das eine Erscheinung, die allerdings nicht besonders
                              
                              									Wunder nehmen kann, wenn man die Gewalten in Betracht zieht, welche auf diese
                              									Vorrichtungen bei den derzeitigen Zuggeschwindigkeiten und den jetzigen
                              									Radbelastungen, namentlich bei Verwendung auf Vollbahnen, einwirken. Nebst der in
                              									dieser Beziehung zuvörderst gebotenen, angemessenen Widerstandsfähigkeit wird von
                              									einem Schienenstromschliesser eben auch gefordert, dass er bei allen regelrechten
                              									Bethätigungen durch die Züge sicher und gleichmässig anspricht, während ihn leichte
                              									Fahrzeuge, wie z.B. Draisinen oder Bahnwagen, ebensowenig wirksam machen sollen, wie
                              									etwa mut- oder böswillige oder zufällige Beeinflussungen, sei es unmittelbar durch
                              									Personen, sei es gelegentlich der am Geleise vorzunehmenden Unterhaltungsarbeiten
                              									u.s.w. Ihr richtiges Arbeiten soll weder durch Witterungseinflüsse noch durch
                              									Temperaturänderungen gestört werden können, und die einzelnen Teile der Vorrichtung
                              									müssen kräftig bemessen, nur einer geringen Abnutzung unterworfen, sowie leicht zu
                              									überwachen und mit den geringsten Kosten zu unterhalten sein.
                           Auf Grund dieses Programms hat H. Hattemer, der sich
                              									seit Jahren eingehend mit dem praktischen Studium der Stromschliesser für Voll- und
                              									Nebenbahnen besonders beschäftigt (vgl. D. p. J. 1894
                              										294 184), den in Fig. 8 bis 10 dargestellten
                              									Schienenstromschliesser konstruiert, welche Vorrichtung sich die letzten Jahre
                              									überall, wo sie in
                              									Versuch genommen wurde, bezüglich aller obgedachten Anforderungen als durchaus
                              									entsprechend erwiesen hat. Dieser Stromschliesser zählt zu den sogen. Schienendurchbiegekontakten und kann demnach nur bei
                              									Eisenbahnoberbausystemen mit Querschwellen Verwendung finden; er ist ferner bestimmt
                              									für alle darüber wegfahrenden Züge oder Lokomotiven anzusprechen, gleichgültig,
                              									welche Fahrtrichtung dieselben besitzen.
                           Zur Anbringung des Stromschliessers wählt man stets die Geleisstelle zwischen zwei
                              									zunächst der Schienenmitte unterlegten Querschwellen w1 und w2 (Fig. 10), auf denen das
                              									Winkeleisen p (Fig. 8 bis 10), welches genau in
                              									seiner Mitte den eigentlichen Kontaktapparat trägt, mittels besonderer an p durch einen Schraubenbolzen verbundener
                              									Unterlagplatten und Schraubennägel unverrückbar festgemacht wird. Das gleichfalls
                              									mittels zweier Schraubenbolzen an p befestigte
                              									gusseiserne Gehäuse des eigentlichen Kontaktapparates, das vorne durch einen staub-
                              									und regendicht verschraubbaren Deckel d (Fig. 9 u. 10) abgeschlossen ist,
                              									enthält einen Spangenumschalter uv (Figur 8) mit der
                              									winkelhebelförmigen Umschalterkurbel mnw und eine
                              									Anzahl von Hebeln, welche auf die ebenerwähnte Kurbel einwirken. Von den
                              									letztgemeinten Hebeln h, h1 und h2 hat
                              									der zuerst angeführte, bei i drehbare Hebel h einen kurzen Seitenarm, welcher die Stellschraube r trägt, die sich auf den lose durch das Gehäuse
                              									gesteckten und unterhalb der Bodenwand ein Stückchen frei vorstehenden,
                              									cylindrischen Bolzen s stützt; das obere Ende von h, welches durch eine Spiralfeder f dauernd so beeinflusst wird, dass die Schraube r stets einen gewissen Druck auf s ausübt, wirkt durch einen Mitnehmer auf den in c drehbaren Hebel h1 ein und erteilt also demselben eine bestimmte
                              									Lage. Ein dritter Hebel h2 sitzt auf der nämlichen Drehachse i, auf
                              									welcher der Hebel h sitzt, und ist mit h1 vermittelst einer
                              									Gelenkspange e verbunden. Der Hebel h2 beeinflusst nun
                              									schliesslich die um n drehbare Umschalterkurbel mnw dadurch, dass sein oberes geschlitztes Ende
                              									einen Mitnehmerstift umgreift, der aus dem kürzeren Arm der Umschalterkurbel bei m seitlich vorsteht. Der längere freie Arm der
                              									Umschalterkurbel, auf dessen Ende das Gegengewicht w
                              									sitzt, bildet den eigentlichen Kontaktarm und tritt je nach seiner Lage bloss mit
                              									der Kontaktspange u oder gleichzeitig auch mit der
                              									Kontaktspange v in leitende Berührung. Von den beiden
                              									Kontaktspangen ist v durch eine Ader des im Klemmkopf
                              										k (Fig. 8 und 9) festgelegten
                              									Zuführungkabels l mit der zur zugehörigen elektrischen
                              									Einrichtung führenden Fernleitung und u mit der
                              									Erdleitung oder auch mit einer zweiten Ader des Anschlusskabels, falls die Anordnung
                              									eine besondere Rückleitung erforderlich machen würde, verbunden.
                           Einen zweiten Hauptteil des Stromschliessers bildet ein gusseiserner Bügel aa (Fig. 9), der gegenüber
                              									dem Gehäusemittel der Kontaktvorrichtung durch einen Klemmbacken und eine
                              									Klemmschraube t an dem Fuss der Fahrschiene S befestigt ist und mit dem oben beschriebenen ersten
                              									Teil der Einrichtung in keinem weiteren Zusammenhang steht, als dass aa mit einem tellerförmigen Endstück x unter den Bolzen s
                              									greift und hier die ganze von dem Kurbelgewicht w
                              									ausgeübte, von den drei bezw. vier Hebeln auf die Schraube r und den Bolzen s übertragene Belastung,
                              									nebst dem Druck der Feder f aufnimmt. Wird jedoch die
                              									Geleisstelle durch ein Eisenbahnfahrzeug überfahren und also infolgedessen die
                              									Schiene S eingebogen, so geht aa nach abwärts, wobei der Bolzen s sofort nachfolgt, demgemäss der Umschalterhebel mit
                              									dem Gewicht w sich ebenfalls nach abwärts neigen kann,
                              									soweit dies ein eigener Anschlagstift gestattet. Bei dieser zweiten Lage des
                              									Umschalterhebels berührt derselbe sowohl u als v (Fig. 8), und stellt somit
                              									den gewünschten Stromweg zwischen den beiden Leitungsanschlüssen her. Diese
                              									Arbeitsstellung der Kontaktvorrichtung bleibt so lange ungeändert, als überhaupt
                              									eine Einbiegung der Schiene stattfindet, ganz unabhängig von den Schwankungen in der
                              									Lage des Bügels aa, welche durch die sich
                              									fortwährend ändernde Stellung der Fahrzeugachse während des Befahrens des zwischen
                              									den beiden Schwellen liegenden Schienenstückes herbeigeführt werden. Erst bis jede
                              									Einbiegung der Fahrschiene S aufhört, wird im
                              									Umschalter der Arm mit dem Gewicht w wieder genügend
                              									hochgehoben, um die Unterbrechungslage zu bewirken. Bei der vorliegenden Anordnung
                              									kommt also ersichtlichermassen dadurch, dass das Trägerstück pp (Fig. 10) nicht, wie es
                              									sonst bei ähnlichen Anordnungen der Fall zu sein pflegt, an der Fahrschiene S selbst angeklemmt, sondern auf die beiden Schwellen
                              									gelegt ist, die ganze Durchbiegungsstrecke der Schiene zur Ausnutzung und demgemäss
                              									erfolgt denn auch die jedesmalige Stromschliessung um so sicherer, während sie
                              									zugleich auch um so länger andauert.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 650
                              Fig. 8 Inneres der Kontaktvorrichtung; Fig. 9 Querschnitt der
                                 										Kontaktvorrichtung; Fig. 10 Vollständige Seitenansicht von Hattemer's neuem
                                 										Schienenstromschliesser.