| Titel: | Der neue Linienplan und die neuen Wagen der Pariser Metropolitanbahn. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 750 | 
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                        Der neue Linienplan und die neuen Wagen der
                           								Pariser Metropolitanbahn.
                        Der neue Linienplan und die neuen Wagen der Pariser
                           								Metropolitanbahn.
                        
                     
                        
                           Nachdem wir an dieser Stelle seinerzeit über die Entstehungsgeschichte und den
                              									allgemeinen Entwurf der Pariser Metropolitanbahn näheren Bericht erstattet hatten
                              									(vgl. 1900 315 8), unterliessen wir es auch nicht,
                              									späterhin betreffs der Bauausführung und des Betriebes der drei ersten bis zur
                              									Ausstellung fertig gewesenen Teillinien (vgl. 1900 315
                              									549) und desgleichen über die Tracenverhältnisse und sonstigen Besonderheiten der im
                              									Bau begriffenen, für das nächste Jahr der Vollendung entgegengehenden
                              									nördlichenRinglinie (vgl. S. 399 d. Bd.) ausführliche Mitteilungen zu bringen.
                              									Seit 14. Juni 1901 hat nun der ursprüngliche Betriebsplan aber eine bemerkenswerte
                              									Umänderung erfahren, wodurch sich auch für die bauliche Ausführung der einzelnen,
                              									noch nicht vollendeten Strecken mehrfache, nicht unwesentliche Abweichungen
                              									gegenüber dem ersten Generalentwurfe als geboten herausstellten.
                           Von dem in Fig. 1 ersichtlich gemachten, ursprünglich
                              									sechs Linien umfassenden Netze der Metropolitanbahn sollte lediglich die mit 1
                              									bezeichnete, das Stadtinnere durchquerende Strecke Port
                                 										Maillot-Porte de Vincennes und allenfalls ein paar kleine Sackstrecken im
                              									Pendelverkehr betrieben werden, während die übrigen Linien als in sich geschlossene
                              									Ringlinien geplant waren, welche sich an die in Fig.
                                 										1 mit 2 bezeichnete Hauptringlinie als
                              									Nebenzweige anzuschliessen hatten. Hierbei war gleichzeitig vorausgesetzt, dass die
                              
                              									einzelnen Kreise innerhalb derjenigen Streckenteile, in welchen sie sich tangieren
                              									bezw. wo sie gemeinsam zusammenlaufen, für ihren Zugverkehr auch die Geleise
                              									gemeinschaftlich benutzen. Bei dieser Anordnung sind nun überall an den
                              									Einbruchstellen und Ausmündungen bedeutende Weichenanlagen erforderlich, für welche
                              
                              									mit Rücksicht auf ihre Wichtigkeit zentralisierte Stellvorrichtungen angewendet
                              									werden müssten, die auch einer besonderen ständigen Bedienungsmannschaft bedürfen
                              									würden. Es ist das ein betriebstechnischer und wirtschaftlicher Nachteil, der nach
                              									den bisherigen Erfahrungen über die Entwickelung des örtlichen Verkehrs der
                              									Metropolitanbahn und die sich hieraus ableitenden Bedürfnisse für die Bahnanlage so
                              									ziemlich geeignet erscheint, die Vorteile illusorisch zu machen, welche sonst die
                              									ursprünglich geplante Betriebsweise namentlich hinsichtlich der elektrischen
                              									Stromverteilung dargeboten hätte.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 751
                              Fig. 1.
                              
                           Vor allem anderen erscheint jedoch die streckenweise
                              
                              									gemeinsame Benutzung der Geleise für verschiedene Linien nicht nur im allgemeinen
                              									nicht ratsam, sondern beispielsweise bezüglich der Linie 1 vollständig unmöglich. Und gerade das Doppelgeleise dieser Linie sollte
                              									für den Ringverkehr der Hauptlinie 2 (Fig. 1) von der Place de la
                                 										Nation bis zu dem Knie nächst der Haltestelle Gare
                                 										de Lyon mitbenutzt werden. Nach der heutigen Inanspruchnahme der Linie 1 erweist sich aber der zur Zeit daselbst eingeführte
                              									Dreiminutenverkehr mit vierwagigen Zügen sehr häufig nicht mehr als zureichend,
                              									weshalb bereits die Verlängerung der Züge von vier auf acht Wagen eingeleitet werden
                              									musste. Für eine weitere Steigerung des Personenverkehrs bleibt, da eine
                              									Verlängerung der Züge über acht Wagenlängen hinaus zufolge der durchaus bloss mit 75
                              									m bemessenen Perron- und Stationslängen nicht mehr möglich ist, nur noch die
                              									Einrichtung des Zweiminutenverkehrs als letztes Mittel der Abhilfeübrig. Kurz
                              									gesagt, die Linie 1 vermag kaum ihren eigenen Verkehr zu
                              									bewältigen, viel weniger ist sie im stande, auch noch die Züge einer zweiten
                              
                              									wichtigen Linie zwischen den eigenen Zügen aufzunehmen.
                           Diese Erwägungen hatten anfänglich nur den Anstoss gegeben, die gemeinschaftliche
                              
                              									Geleiseausnutzung auf der Strecke Place de la
                                 										Nation–Gare de Lyon fallen zu lassen und dafür
                              									in irgend einer anderen Weise zwischen dem nördlichen und südlichen Teil der
                              									Hauptringlinie 2 (Fig. 1)
                              									die östliche Verbindung zu suchen, wobei sich jedoch herausstellte, dass sich eine
                              									solche in der Nähe der Station Gare de Lyon nur unter
                              									ganz riesigen Bauschwierigkeiten und schweren Kosten gewinnen liesse. Ueberdem
                              									eignete sich die Stelle auch nicht zur etwaigen Anlage einer Endstation für die
                              
                              									Ringlinie. Aus diesen Gründen erachtete es die derzeitige technische Leitung der
                              									Metropolitanbahn für alle Fälle geboten, wenngleich auf den übrigen Linien die oben
                              									betrachteten Hindernisse nicht in dem Masse und in der zwingenden Form zu befürchten
                              									stehen, wie sie auf den Linien 1 und 2 auftreten, den Antrag zu stellen, es möge schon zur
                              									Erleichterung, Vereinfachung und Sicherung des Zugverkehrs, ebenso aber auch zur
                              									Vereinfachung der Bauausführungen und Verringerung der Baukosten auf sämtlichen
                              									Linien der reine Pendelverkehr eingeführt werden, dergestalt, dass die Fahrgeleise
                              									an den Enden jeder einzelnen Linie überall ösenförmige Kehren bilden, wie es ja
                              									gleich anfänglich auf den beiden Endstationen der Linie 1 und an der Endstation Porte Dauphiné durchgeführt worden ist, wodurch
                              									hinsichtlich des Laufes der Züge überall die Vorteile der in sich geschlossenen
                              									Fahrstrassen gewahrt und auch in den Endstationen alle Weichenanlagen zum Umsetzen
                              									der Züge erspart bleiben. Der Anschluss der südlichen Hälfte der Hauptringlinie an
                              									die nördliche und an die Linie 1 sollte jedoch
                              
                              									keinesfalls zunächst der Station Gare de Lyon, sondern
                              									erst an der Station Place de la Nation gewonnen
                              									werden.
                           Der auf Grund dieses Programms ausgefertigte Linienplan (Fig. 2) lässt ersehen, dass nunmehr die ursprünglich projektierte grosse
                              									Ringlinie (2 in Fig. 1) in
                              									zwei Teile abgeschieden und die südliche Hälfte mit der Linie Place d'Italic–Place de la Nation (6 in Fig. 1)
                              									zusammengelegt worden ist. Auch nach der vorliegenden, geänderten Anordnung besteht
                              									das nur um wenige Meter länger gewordene Netz aus sechs Linien, die nunmehr als
                              									Fahrstrassen vollkommen voneinander unabhängig sind und den Personentransport von
                              									einer Linie zur anderen nur an besonderen Umsteigestationen bewerkstelligen. Die
                              									sechs Linien, von denen jede an ihren beiden Enden als Kehre ausgeführt ist, sind
                              									nachstehende:
                           1. Die von Osten nach Westen die Stadt unterquerende Linie Porte Maillot–Porte de Vincennes;
                           2. die nördliche Ringlinie, von der Porte Dauphiné
                              									ausgehend, entlang bezw. unterhalb der alten, äusseren Boulevards des rechten
                              									Seineufers bis zur Place de la Nation verlaufend;
                           3. die südliche Ringlinie, von der Place de l'Étoile
                              									durch bezw. unter
                              									den alten, äusseren Boulevards am linken Seineufer bis zur Place de la Nation verlaufend;
                           4. die von Norden nach Süden die Stadt teils durch-, teils unterquerende Linie Port de Clignancourt–Port d'Orléans;
                           5. die zweite von Norden nach Süden streichende Querlinie Boulevard de Strasbourg–Place d'Italie;
                           6. die von Osten nach Westen verlaufende Querlinie Parc
                                 										Monceau–Place Gambetta (Ménilmontant).
                           Zur wechselseitigen Verbindung dieser sechs Linien sind vorläufig sechs
                              									Doppelstationen und zwei dreifache Stationen errichtet bezw. in Aussicht genommen,
                              									wo die Fahrgäste umsteigen und auf diesem Wege von jeder Linie auf jede andere, d.
                              									i. von jeder Station zu jeder beliebigen Station des Netzes zu gelangen vermögen,
                              									ohne sich eine neuerliche Fahrkarte lösen zu müssen. Als solche Umsteigestationen
                              									dienen die Stationen:
                           
                              
                                 
                                    Place de l'Étoile
                                    
                                 rücksichtlich
                                 der
                                 Linien
                                 1, 2
                                 und
                                 3
                                 
                              
                                 
                                    Place Monceau
                                    
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                                    Gare de Sceaux
                                    
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                                    Boulevard Barbes
                                    
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                                    Gare de l'Est
                                    
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                                    Place d'Italie
                                    
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                                    Place de la Bastille
                                    
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                                 1
                                 „
                                 5
                                 
                              
                                 
                                    Place de la Republique
                                    
                                 „
                                 „
                                 „
                                 5
                                 „
                                 6
                                 
                              
                                 
                                    Place de la Nation
                                    
                                 „
                                 „
                                 „
                                 1, 2
                                 „
                                 3
                                 
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 752
                              Fig. 2.
                              
                           Es ist selbstverständlich, dass die hier benutzte Nummernbezeichnung der Linien mit
                              									der in Fig. 1 gebrauchten nicht übereinstimmt,
                              									sondern der Fig. 2 oder vielmehr dem obenstehenden
                              									Verzeichnisse der neu angeordneten Linien entspricht.
                           Da die soeben besprochenen Aenderungen dem ursprünglichen, durch das Gesetz
                              									genehmigten Projekte gegenüber hinsichtlich der Länge und Lage der konzessionierten
                              									Linien des Gesamtnetzes keine Abweichungen aufweisen, sondern nur die Anschlüsse und
                              									die Betriebsform, sowie die zeitliche Reihenfolge der Bauausführungen betreffen, so
                              									war eine neuerliche Vorlage an die Kammern nicht erforderlich; wohl aber musste die
                              										Metropolitanbahn-Gesellschaftihren neuen
                              									Entwurf an den Munizipalrat von Paris zur Genehmigung vorlegen, da die Stadt, wie
                              									wir ja seinerzeit ausführlich darlegten (vgl. 1900 315
                              									8), die eigentliche Konzessionärin ist und das Heimfallrecht besitzt. Betreffs jeder
                              									der einzelnen Linien, deren Betriebseröffnung bezw. Bauausführung vertragsmässig im
                              									Sinne der in Fig. 1 angeführten Nummernreihe 1 bis 6 erfolgen sollte,
                              									beträgt die Frist für den Heimfall 35 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung an
                              									gerechnet. Durch die Teilung der grossen Ringlinie (2 in
                              										Fig. 1) in zwei getrennte Hälften und die
                              									Zusammenlegung ihres südöstlichen Teiles mit der Linie Place
                                 										d'Italie–Place de la Nation (6 in Fig. 1), sowie durch die Lostrennung des Stückes Place d'Italie–Gare de Lyon von der südlichen Hälfte
                              									der Ringlinie und Verbindung desselben mit der Linie l'Arsenal–Gare de l'Est (5 in Fig. 1) waren also die Interessen der Stadt Paris
                              									insofern berührt, als hierdurch die Reihenfolge der Vollendungen, also auch die
                              									Reihenfolge des Heimfalles eine teilweise Abänderung erleidet. In der Sitzung des
                              									Munizipalrats am 14. Juni 1901 erteilte derselbe jedoch dem neuen Projekte
                              
                              
                              									vollinhaltlich und vorbehaltslos seine Zustimmung.
                           Eine zweite, gleichfalls unmittelbar aus den bisherigen Erfahrungen hervorgegangene
                              
                              									Neuerung betrifft die innere Anordnung der Wagen, die sich hinsichtlich des raschen
                              
                              									Verkehrs der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen nicht in dem Masse bewähren, als es
                              									wünschenswert wäre. Die Motor- und Beiwagen der ursprünglichen Typen, von denen wir
                              									seinerzeit Beschreibung und Zeichnung gebracht haben (vgl. 1900 315 554 und 555 Fig. 13 bis 16), weisen zwei Sitzreihen
                              									und dazwischen einen durchlaufenden Gang auf; sie besitzen 20 Sitz- und 15
                              									Stehplätze bezw. 30 Sitz- und 20 Stehplätze. Stehplätze befinden sich hauptsächlich
                              									zunächst den vier an den Seitenwänden der Wagen vorhandenen Thüren, von welchen die
                              									beiden vorderen grundsätzlich als Eintritts thüren, die rückwärts befindlichen
                              
                              
                              									jedoch für das Aussteigen bestimmt sind. Von den vier Thüren können natürlich immer
                              									nur die zwei auf derselben Wagenseite befindlichen benutzt werden – die vordere als
                              									Eingang, die hintere als Ausgang –, weil in den sämtlichen Stationen für die Züge
                              									derselben Richtung immer nur ein einziger Bahnsteig zur Verfügung steht. Es hat
                              									einigermassen Zeit gebraucht, bis das Pariser Publikum mit der an sich so
                              									praktischen Anordnung getrennter Ein- und Aussteigthüren an den Wagen vertraut
                              									geworden ist, und haben sich hieraus anfänglich vielfache Anstände ergeben. Ein
                              
                              									dauernder Uebelstand blieb es jedoch, dass jede der vier Schiebthüren des Wagens im
                              									ganzen nur 720 mm breit ist und überdem den Ein- und Aussteigenden nur einen 650 mm
                              									breiten Raum frei lässt, weshalb immer nur eine Person hinter der anderen die
                              									Thüröffnung passieren kann. Dieser Umstand erweist sich als eine reiche Quelle für
                              									unliebsame Verlängerungen der Zugaufenthalte in den Stationen, welche Verspätungen
                              									wegen der geringen gegenseitigen Entfernung der Stationen und in Anbetracht der
                              									einzuhaltenden kurzen Zugfolgezeiten die Verkehrsabwickelung selbst dann erschwerend
                              									und störend beeinflussen, wenn es sich nur um wenige Sekunden Unterschied
                              									handelt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 753
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 753
                              Fig. 4.
                              
                           Um in dieser Beziehung Besserung zu schaffen, hat nun die Metropolitanbahn-Gesellschaft hinsichtlich der Aus- und Eingänge für die
                              									Fahrgäste und betreffs der inneren Raumeinteilung an allen neuen Wagen eine
                              									Abänderung angeordnet, von der man sich die günstigsten Ergebnisse verspricht. Diese
                              									Neuerung besteht darin, dass die Breite der bezeichneten Thüren von 650 mm auf 1300
                              
                              									mm erhöht, d. i. verdoppelt wird, indem an Stelle der bisherigen einfachen
                              									Schiebthüren doppelte angebracht werden, die sich ohne fixe Anschlagleiste
                              									gegeneinander schliessen. Die hierdurch erzielte, in Fig.
                                 										3 und 4 ersichtlich gemachte Wagenform
                              									besitzt den weiteren Vorzug, dass der nächst den Thüren befindliche Innenraum, wo
                              
                              									Fahrgäste stehen können, durch Verwendung schmaler Klappsitze k (Fig. 4) an Stelle der
                              									früheren festen Bänke eine Breite von 2314 mm und eine Länge von 1900 mm erhält,
                              									während er bei den alten Wagen bei derselben Breite nur 1283 mm Länge besitzt. Auf
                              									diese Weise sind also die Stehplätze in den Beiwagen sowohl am vorderen als
                              									rückwärtigen Kastenende ohne Verminderung der ursprünglichen Anzahl von Sitzplätzen
                              									erweitert bezw. vermehrt worden, in den Motorwagen jedoch nur am rückwärtigen Ende
                              									bei den Ausgangsthüren,weil in diesen Wagen behufs Gewinnung des Führerstandes
                              									noch Raum weggenommen werden musste. Sämtliche Beiwagen sind vorn wie rückwärts
                              									genau so eingeteilt, angeordnet und bemessen, wie es Fig.
                                 										4 hinsichtlich des linken, oder vielmehr rückwärtigen Endes der neuen
                              									Motorwagen ersehen lässt. Motorwagen mit zwei Führerständen, welche im Pendelverkehr
                              									das Umkehren der Wagen ersparen sollten, werden fernerhin keine mehr angeschafft,
                              									vielmehr sind die vorhandenen im Sinne der Fig. 3 und
                              										4 umgestaltet worden. Die Verschlüsse der
                              									vorgedachten neuen Doppelthüren für das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste sind so
                              									angeordnet, dass die beiden Schiebeflügel vom Schaffner mittels eines einzigen
                              
                              									Handgriffes gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden können. Was aber die
                              									Verwendung von Klappstühlen nach der in Fig. 4
                              									gekennzeichneten Austeilung anbelangt, so ergibt sich hieraus für die Personen,
                              									welche die zunächst den Thüren befindlichen Sitze inne haben, allerdings die
                              									Unbequemlichkeit, dass sie bei grösserem Andrange während des Aufenthaltes in den
                              									Stationen genötigt sein werden, aufzustehen und den Sitz hochzuklappen, um sich der
                              									Belästigung beim Ein- bezw. beim Aussteigen der Fahrgäste einigermassen zu
                              									entziehen.
                           Die neuen Wagen werden übrigens auch durch Verkürzung der Puffer und des
                              									Hauptgestelles um 7 bis 10 cm kürzer, was erforderlich ist, um die gesetzlich mit 72
                              									m festgesetzte grösste Zugslänge zweckdienlich ausnutzen zu können. In Anbetracht
                              									der ausserordentlich regen Inanspruchnahme der Metropolitanbahn durch das Publikum
                              									sieht sich die Betriebsleitung nämlich gezwungen, auf den Hauptstrecken, mindestens
                              									in den Stunden des lebhaftesten Verkehrs, die Züge für eine erhöhte
                              									Leistungsfähigkeit einzurichten, als es bisher der Fall war, wo die von 3 zu 3
                              									Minuten sich folgenden Züge in der Regel aus einem Motorwagen nebst drei Beiwagen
                              
                              
                              									bestehen und je 185 Fahrgäste aufnehmen können, deren Zahl bei grösserem Andränge
                              
                              									immerhin rund mit 200 beziffert werden darf. Nunmehr sollen auf den obgedachten
                              									Strecken in gleicher Zeitfolge doppelt so lange Züge in Dienst gestellt werden, die
                              									aus zwei Motorwagen von je 8,98 m Länge und sechs Beiwagen von je 8,93 m Länge
                              									bestehen. Die Gesamtlänge dieser Züge wird 71,54 m betragen, mithin fast genau so viel als den
                              
                              									gesetzlichen Bestimmungen gemäss statthaft erscheint. Da diese Züge gerade doppelt
                              									so viele Sitz- und Stehplätze enthalten als die bisherigen, werden sie auch die
                              									Leistung der Bahn für jede Fahrrichtung beim Dreiminutenverkehr auf 20 × 400 = 8000
                              									Personen pro Stunde steigern. Im Grunde genommen stellen die neu einzuführenden
                              									Normalzüge mit acht Wagen nichts anderes vor, als zwei bisherige Normalzüge von je
                              									vier Wagen, die einfach aneinander gekuppelt sind, aber nur einen Führer haben, der
                              									im ersten Wagen seinen Dienst ausübt. Der zweite Motorwagen wird im Zuge der fünfte
                              
                              									in der Reihe sein und mit dem ersten durch Kabelleitungenderart in Verbindung
                              									gebracht, dass er mittels des Kontrollers des ersten Wagens gleichzeitig gelenkt
                              									wird. Die Kontroller der neuen Motorwagen sind deshalb schon dafür eingerichtet,
                              									dass sie sowohl bloss für die zwei eigenen Elektromotoren, d. i. für kurze Züge mit
                              									vier Wagen, als für zwei Paar gekuppelte Elektromotoren, d. i. für Doppelzüge aus
                              									acht Wagen, benutzt werden können. Bei den derzeit mit Achtwagenzügen im Gange
                              									befindlichen Versuchen sind die beiden Motorwagen allerdings unmittelbar aneinander
                              									und alle sechs Beiwagen nach rückwärts gestellt, um vorläufig die Beobachtungen über
                              									das Verhalten der Kontrollerkuppelung und der Pressluftbremse, sowie die Schulung
                              									der Wagenführer zu erleichtern.