| Titel: | Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel. | 
| Autor: | L. Kohlfürst | 
| Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 125 | 
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                        Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
                        Von L. Kohlfürst.
                        Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
                        
                     
                        
                           Auf der bekannten, nach Eugen Langen'scher Bauart ausgeführten,
                              									13,3 km langen SchwebebahnVgl. Zeitschrift des Vereins deutscher
                                             														Ingenieure vom 13. Oktober 1900 S. 1380 und
                                    												Elektrotechnische Zeitschrift
                                       												vom 27. Juli 1901 S. 517., welche eine
                              									Sonderverbindung der beiden Industriestädte Barmen
                              									und Elberfeld bildet, hatte sich mit Rücksicht auf die
                              									verhältnismässig grossen Fahrgeschwindigkeiten der daselbst verkehrenden Züge und
                              									deren dichte Reihenfolge die Notwendigkeit ergeben, eigene Zugdeckungssignale und
                              									Weichensicherungen einzuführen. Diese von F. Natalis,
                              									Oberingenieur 
                              									der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert
                                 										und Co. in Nürnberg erdachten, von den Nürnberger Werken dieser
                              									Gesellschaft ausgeführten und installierten EinrichtungenD. R. P. Nr. 111150. sind nicht nur dadurch interessant, dass sie
                              									auf einer baulich wie betriebstechnisch ganz neuartig veranlagten Bahn Anwendung
                              									finden, sondern euch in Bezug der sinnreichen, zweckdienlichen Lösung, welche
                              									hierbei die zu Grunde gelegenen Aufgaben gefunden haben. Die diesfällig in Betracht
                              									zu nehmende Schwebebahnlinie beginnt zunächst des Bahnhofes Barmen-Rittershausen der kgl. preuss. Staatsbahnen und nimmt ihren Weg
                              									über Barmen, Elberfeld, Sonnborn und Vohwinkel, um hier in unmittelbarer Nähe des
                              									Staatsbahnhofes Vohwinkel zu enden; sie ist durchweg
                              									als Doppelbahn angelegt, doch sind die beiden Geleise in den Endstationen als Kehren
                              									verbunden, so dass sie eigentlich als eine einzige in sich geschlossene Linie
                              									betrachtet werden können. Die Trace des Doppelgeleises verläuft von Rittershausen an nahezu 10 km im Wupperthal, d.h. über
                              									diesem Müsse selber und gelangt bei Sonnborn auf die
                              									Hauptstrasse, über der sie bis zum Endbahnhof Vohwinkel
                              									verbleibt, wo sich der Wagenschuppen mit den darunter eingerichteten
                              									Reparaturwerkstätten und das Verwaltungsgebäude befinden. Im allgemeinen beträgt der
                              									kleinste, in der offenen Bahn vorkommende Krümmungshalbmesser 90 m, doch sind an
                              
                              									zwei Stellen in der Linie und zwar in nächster Nähe von Stationen ausnahmsweise
                              
                              									Bogen von nur 75 m Radius eingelegt; in den Kehren und Weichen haben die schärfsten
                              									Bögen 8 m Halbmesser. Die grössten Steigungen befinden sich vor dem Endbahnhof Vohwinkel und in der an der Station Zoologischer Garten eingelegten Kehrschleife, die
                              									erstere mit 40‰ und die letztere mit 45,3‰. Im ganzen sind für den öffentlichen
                              									Personenverkehr 20 Anhaltestationen vorhanden, die mindestens 350 m und höchstens
                              									1000 m, im Durchschnitte aber 665 m voneinander entfernt liegen.
                           Als grösste zulässige Fahrgeschwindigkeit der Züge auf offener Strecke sind 50km/Std. zu Grunde
                              									gelegt, weshalb denn auch die Weite des lichten Raumes unter dem Traggerüste der
                              									Fahrschienen derart angeordnet wurde, dass überall in den Krümmungen ein äusserstes
                              									Ausschwingen der Wagen um 15° aus der Senkrechten ermöglicht ist. Die Weichen und
                              
                              									Kehren dürfen hingegen nur mit einer Geschwindigkeit von weniger als 12 km/Std. befahren
                              									werden. Die Züge, welche sich bei grösster Beanspruchung der Bahn in Abständen von
                              									je 2½ Minuten folgen, bestehen entweder aus zwei oder aus vier WagenDie als Führerwagen der Züge benutzten Motorwagen sind mit einem Führerstand
                                    
                                    											ausgerüstet und wiegen leer 12,6 t, besetzt (mit 46 Fahrgästen und 2 Mann
                                    											Bedienung) 16,2 t; die gleichfalls mit Motoren ausgerüsteten Anhängewagen
                                    											haben keinen Führerstand, sondern nur eine einfache Schaltvorrichtung, die
                                    											ein Bewegen im Schuppen bei gedrosselter Spannung gestattet. Die letzteren
                                    											wiegen leer 12,0 t, besetzt (mit 50 Fahrgästen und einem Bediensteten) 15,8
                                    											t., welche sämtlich als Motorwagen eingerichtet sind, und wiegen
                              									ersterenfalls leer 24,6 t und vollständig besetzt 32,0 t, letzterenfalls leer 48,8 t
                              									bezw. 63,6 t.
                           Zum Schutze gegen das Auffahren der sich hintereinander folgenden Züge, die, die man
                              									sieht, eine ganz erhebliche Belastung aufweisen und mit einer Geschwindigkeit
                              									verkehren, welche derjenigen gewöhnlicher Trambahnzüge drei- bis viermal überlegen
                              									ist, besteht eine selbstthätig-elektrische Blocksignalanlage, für deren Betrieb die
                              									erforderlichen Ströme unmittelbar als Zweigströme der Arbeitsleitung der
                              									Eisenbahnlinie entnommen werden. Diese Arbeitsleitung, aus welcher also in erster
                              									Linie die Wagenmotoren ihren Betriebsstrom beziehen, besteht aus einem Strange aus 8
                              									bis 10 m langen Feldbahnschienen, die an den Stössen fest miteinander verblattet und
                              									mittels Doppelisolatoren auf Stangen an der Unterseite des Tragwerkes schräg
                              									aufgehängt sind. In Abständen von je 200 m hat man Dilatationsstösse zur Aufnahme
                              									der durch Temperaturänderungen erzeugten Längenänderungen eingelegt. Auf der neuen
                              									Barmener Strecke sind jedoch statt der oben erwähnten, mit zwei
                              									Verstärkungsleitungen versehenen Feldbahnschienen gleich besondere Kontaktschienen
                              									von stärkerem, pilzförmigen Querschnitt eingebaut, so dass
                              									Verstärkungsleitungen entbehrt werden können. Als Stromabnehmer dienen bei jedem
                              									Zuge zwei durch federnde Stützen gegen die Kontaktschiene gedrückte Schleifschuhe,
                              									die, an den beiden Drehgestellen des Führerwagens befestigt, sich schräg nach
                              									aufwärts richten und gegenseitig in leitender Verbindung stehen.
                           Sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als um die Zugführer von der Verpflichtung,
                              									während der Fahrt Streckensignale zu beobachten, zu entlasten, sind Blockposten nur
                              									in der nächsten Nähe der Stationen eingerichtet worden, und zwar derart, dass das
                              									betreffende sichtbare Streckensignal den Zügen schon beim Erreichen der Haltestelle
                              									wahrnehmbar wird und als Ausfahrtsignal gilt. Bevor der
                              									in einer Station stehengebliebene Zug seinen Weg wieder fortsetzen darf, muss also
                              									das Signalzeichen für Freie Fahrt an der Blockstelle
                              									eingelangt sein, was eben nur dann möglich ist, wenn der nächstvorausgegangene Zug
                              									die Nachbarstation bereits passiert hat. Die äusseren Blockstellen, d.h. die zu
                              									denselben gehörigen Streckensignale befinden sich mithin, auf die Richtung der Züge
                              									bezogen, denen sie gelten, stets hinter den
                              									Anhaltestationen, die Gesamteinrichtung der Blockstellen besteht jedoch für jede
                              									Fahrrichtung in jeder Station aus zwei örtlich voneinander getrennten Teilen,
                              									nämlich aus der Signalvorrichtung des Stationsleiters und aus der Signalvorrichtung
                              									auf der Strecke.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 126
                              Fig. 1. Doppelblockfeld der Mittelstationen ohne Schutzkasten.
                              
                           Die Vorrichtung des Stationsleiters (Fig. 1) umfasst
                              									in einem passenden Kasten die auf einem gemeinsamen Schaltbrett angebrachten
                              									Elektromagnete und Stromschliesser, welche die regelrechte Thätigkeit der gesamten
                              									Blocksignaleinrichtung zu bewirken haben. Dieselben sind für jede der beiden
                              									Zugrichtungen in ganz gleicher Form und Anzahl vorhanden und im vorgenannten Kasten
                              									symmetrisch nebeneinander angeordnet; es bildet also jeder der beiden Apparatsätze
                              									für sich ein sogen. Blockfeld. Für den Stationsleiter
                              									haben von den einzelnen Teilen der beiden Blockfelder unmittelbare Wichtigkeit nur
                              									die Kontrollglühlichtlampen G1,
                              									R1,
                              									G2 und R2 nämlich für jede
                              
                              									Richtung 
                              									je eine grüne und eine rote Lampe, von denen immer entweder die eine oder die
                              									andere brennt und dadurch ersehen lässt, ob die Fahrt zur Nachbarstation erlaubt
                              									bezw. verboten ist, sowie je ein Notumschalter U1 und U2, mit dessen Hilfe der Stationsleiter – durch
                              									einfaches Umdrehen des betreffenden Ebonitknopfes – einem Zuge aus eigenem Ermessen
                              									die Ausfahrt jederzeit, d.h. also auch dann zu verbieten in der Lage ist, wenn das
                              									Streckensignal Freie Fahrt anzeigt. Hingegen ist es
                              
                              									selbstverständlich dem Stationsleiter nicht möglich, das bezüglich einer Strecke
                              									bestehende Fahrverbot in das Signal Freie Fahrt
                              									umzuwandeln, sondern letzteres kann und darf, wie bereits weiter oben schon bemerkt
                              									wurde, lediglich auf selbstthätigem Wege durch die Züge geschehen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 127
                              Fig. 2. Längenschnitt der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 127
                              Fig. 3. Ansicht der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
                              
                           Das auf der Strecke vorhandene Signalmittel (Fig. 2,
                              										3 und 4) bringt
                              									die Signalzeichen, bei Tag wie bei Nacht, gleichfalls nur durch grüne und rote
                              									Glühlichtlampen, nämlich durch grünes Licht für Freie Fahrt und durch rotes Licht für Halt zur Darstellung. Zu dem
                              									Ende befinden sich in einem 470 mm langen, 250 mm breiten und 300 mm hohen, zur
                              									Lüftung mit einem Laternenaufsatz und zum Zutritte seitlich wie rückwärts mit Thüren
                              									versehenen Blechkasten K – in der Verteilung, wie sie
                              									namentlich aus Fig. 3 gut ersehen werden kann – vier
                              									grüne Glühlichtlampen G1
                              									G2
                              
                              									G3
                              									G4 und vier rote R1 R2
                              									R3
                              									R4, welche gleich den
                              									weiter oben erwähnten Kontrolllampen in den Blocksignalvorrichtungen der
                              									Stationsleiter je 32 H.-K. Leuchtstärke und 120 Volt Spannung besitzen. Die beiden
                              									Glühlichtgattungen, nämlich die grünen und die roten, sind in zwei getrennte
                              									Reihen geschaltet und mit einem im Hintergrunde des Kastens K befindlichen Lampenprüfer P derart
                              									verbunden, dass es leicht ist, allenfalls durchgebrannte Lampen aufzufinden. Die von
                              									Blechfalzen gehaltene Standplatte, welche die Beleuchtungskörper nebst dem
                              									Lampenprüfer trägt und durch Steckkontakte mit den Zuleitungen verbunden ist, lässt
                              									sich ohne Schwierigkeit dem Kasten entnehmen, wenn dies behufs Lampenauswechslung
                              									oder aus sonstigen Gründen erforderlich wird. Als Fortsetzung des Kastens K schliesst sich ein zweiter, wie ein vierkantiger
                              									Trichter gebildeter, 1300 mm langer, an der offenen, der Station zugewendeten,
                              									Mündung 500 mm breiter und 600 mm hoher Blechkasten K1 an, der vom ersteren nur durch die aus
                              									einer mattierten Glastafel bestehende Scheidewand S
                              										(Fig. 2 und 4)
                              									getrennt ist. Diese viereckige Glasscheibe lässt also, je nachdem hinter ihr die
                              									vier G- oder die vier R-Lampen brennen, grünes oder rotes Licht durchscheinen, das durch den
                              									vorgelegten Blechtrichter K1, dessen Hauptaufgabe darin besteht, thunlichst jedes störende Tageslicht
                              									abzuhalten, dem Zugführer deutlich wahrnehmbar wird, weil die ganze
                              									Signalvorrichtung in angemessener Richtung und Entfernung von dem regelrechten
                              									Anhaltepunkt der Züge – d. i. etwa 30 m hinter dem Ende der Bahnsteighallen – im
                              									Schlagschatten des Bohlenbelages am Fahrgerüste der Schwebebahn derart aufgehängt
                              									ist, dass das Signalbild in das Sehfeld der Zugführer fällt, sobald der Zug die
                              									Station erreicht.
                           Wie die Stromwege in der Blocksignalanlage verlaufen und wie die verschiedenen
                              
                              									zugehörigen Teile untereinander in Zusammenhang gebracht sind, erhellt aus der für
                              									ein Geleise und einen Blockabschnitt bezw. für zwei Mittelstationen VI und VII durchgeführte
                              									schematische Darstellung (Fig. 5). Für das zweite
                              									Geleise besteht natürlich genau dieselbe Einrichtung nochmals, nur mit dem
                              									Unterschiede, dass sie, verglichen mit jener des ersten Geleises, in allem verkehrt
                              									bezw. symmetrisch angeordnet ist.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 127
                              Fig. 4. Laternenquerschnitt der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
                              
                           Die Fahrzeuge der Schwebebahn laufen auf dem Schienenstrang F, der in Gemeinsamkeit mit dem eisernen Tragwerk und den Jochen der
                              									Bahnanlage für sämtliche elektrischen Ströme als Rückleitung dient. Durch die beiden
                              									annähernd 8 m auseinanderstehenden Stromabnehmer x1 und x2 des Führerwagens bezieht jeder Zug seinen
                              									Betriebsstrom aus der weiter oben schon beschriebenen Arbeitsleitung A. Um aus der letzteren auch die für die
                              									Blocksignaleinrichtung erforderlichen Ströme abzuzweigen, sind hinter jeder Station
                              
                              									– 20 m hinter dem Streckenblocksignal – 3 bis 4 m lange, isolierte Schienenstücke
                              										i6
                              									i7 ... eingelegt,
                              
                              									welche von der laufenden Stromzuführung A mittels
                              									Nebenschleifen umgangen werden und mit den Blockapparaten in der dargestellten Weise
                              
                              									durch Leitungen verbunden sind. Eine besondere, längs der ganzen Bahn von Station zu
                              									Station laufende Leitung L5
                              									L6
                              									L7 ... dient
                              									ausschliesslich als Weg für die Entblockungsströme. Die unterhalb der Arbeitsleitung
                              
                              										A dargestellten Elektromagnete und Umschalter
                              									bilden die Hälfte der Blockeinrichtung des Stationsleiters; der ganz gleiche
                              									Apparatsatz, welcher, wie bereits vorhin dargelegt wurde, in dem betreffenden
                              									Signalkasten auch noch für die zweite Fahrtrichtung der Züge vorhanden ist, steht
                              									mit dem ersten, in der Fig. 5 allein dargestellten,
                              									in keinem weiteren Zusammenhange. Die Blocksignalvorrichtungen der Strecke sind in
                              										Fig. 5 lediglich durch die vier grünen 
                              									Lampen g6 bezw.
                              										g7 und die roten
                              									Lampen r6 bezw. r7 gekennzeichnet.
                           Ein sich zwischen den beiden Stationen VI und VII in der Pfeilrichtung bewegender Zug ist in VI durch das rote Licht im Stationsapparat bei R6 und im
                              									Streckenapparat bei r6
                              									gegen jeden nachfahrenden Zug gedeckt, indem die bei l6 von der Arbeitsleitung abzweigende
                              									Lichtstromschleife über den Notumschalter U6, ferner über s6, den Ankerarm a6, den Kontakt d6, R6, r6 und o6 sich unter Strom befindet. Würde während dieses
                              									Zustandes der Stationsleiter etwa den Hebel des ihm zur Verfügung stehenden
                              
                              									Notumschalters U6
                              									umlegen, so dass an Stelle des Stromweges über n6 jener über k6 in Schluss käme, so kann das am Blockposten VI bestehende Fahrverbot keinerlei Aenderung dadurch
                              									erleiden, weil die roten Signallampen genau so unter Strom bleiben, wie bei der in
                              										Fig. 5 in VI
                              									dargestellten Normallage für Halt. Wenn der von VI nach VII fahrende Zug
                              									in VII einlangt, so findet er dort entweder die eben
                              									besprochene Signallage vor, wie sie die Zeichnung für die Station VI darstellt, und dann darf derselbe natürlich seine
                              									Fahrt nicht fortsetzen, oder er findet jene Signallage vor, welche Fig. 5 für die Station VII ersichtlich macht. In letzterem Falle ist die Weiterfahrt gestattet,
                              									denn es stehen hier in der Beleuchtungsschleife l7
                              									U7
                              									n7
                              									s7
                              									a7, Kontakt c7
                              									G7
                              									g7
                              									o7 die grünen Lampen unter Strom, was eben dem Signal Freie Fahrt entspricht. Würde bei dieser Apparatlage
                              
                              									der Stationsleiter seinen Notumschalter in Gebrauch nehmen, so unterbricht er bei
                              										U7
                              									n7 den Weg zu den
                              
                              									grünen Lampen und setzt dafür durch Herstellung des Kontaktes U7
                              									k7 die roten Lampen
                              									unter Strom. Erst bis die Normallage des Notumschalters wieder hergestellt ist,
                              									erscheint auch wieder das grüne Licht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 128
                              Fig. 5. Stromlaufschema eines Blockabschnittes nach neuerer Anordnung.
                              
                           Vorausgesetzt also, dass ordnungsmässig das Signal für Freie
                                 										Fahrt besteht, wird der Zug nach erfolgter Abfertigung seine Fahrt
                              									fortsetzen, und beiläufig 50 m hinter der Station VII
                              									auf das isolierte Schienen stück i7 treffen. Hierbei gelangt, sobald der Stromabnehmer
                              										x1 das Stück i7 berührt, ein Strom
                              									aus A über x2, x1 und i7 in die Blockeinrichtung der Station VII; dieser Strom, welcher über die Spulen der
                              									Elektromagnete E7 und
                              										e7, dann über y7 und z7 seinen Weg findet,
                              									bewirkt erstens, dass der Anker A7 welcher vor dem Elektromagnet M7 stand, nach links
                              									geworfen wird, wobei der Kontakt des Ankerhebels a7 bei c7 aufhört und dafür jener bei d7 sich schliesst.
                              									Hierdurch ist die Umschaltung der Lichtstromschleife von grün auf rot bewirkt und
                              									mithin die erste und wichtigste Aufgabe bereits erfüllt worden, nämlich die
                              									Selbstdeckung des Zuges. Die mit dem vorerwähnten Umwerfen des Ankers A7 verbundene Umlegung
                              									eines zweiten, bis dahin isoliert gewesenen Ankerarmes h7 auf den Kontakt b7 bereitet die Entblockung der Station
                              										VI vor. Demselben Zwecke dient auch die
                              									gleichzeitig erfolgte Bethätigung des Elektromagnetes e7, durch welche die auf der Ankerachse
                              									sitzende Schneppergabel p7
                              									q7 eine leichte
                              									Verschiebung nach links erfährt, so dass der seitlich angebrachte Fangstift y7 eines Armes v7, welch letzterer von
                              									der Spannfeder f7 des
                              
                              									Ankers eines Elektromagnetes m7 beeinflusst ist, seinen Halt am Schnepper p7 verliert und nach
                              									oben ausweicht, wobei er vom zweiten Schnepper q7 festgehalten bleibt. Sobald jedoch beim fahrenden
                              									Zuge der Stromabnehmer x1, über das Stück i7 hinweggelangt, hört der soeben betrachtete Zweigstrom über E7 und e7 wieder auf, wonach
                              									der Anker A7 seine
                              									Stellung vor E7
                              									unverändert beibehält, der Anker des Elektromagnetes e7 jedoch abreisst, weshalb die Gabel p7
                              									q7 in die Ursprungslage
                              									nach rechts zurückkehrt und dem Fangstift y7 nun auch den Halt bei q7 entzieht. Es kann nun y7 vollständig aus der
                              									Gabel herausschlüpfen und der Arm j7 sich vermöge des Zuges der Abreissfeder f7 auf den Kontakt iv7 legen. Der
                              									Kontaktarm j7 sitzt
                              									natürlich wie v7 auf
                              									der Drehachse des Ankers von m7 fest.
                           Kurz nach diesen Vorgängen gelangt nun der Zug mit dem rückwärtigen Stromabnehmer x2 auf i7 und es erfolgt daher
                              									eine zweite Stromgebung von A aus über x1, x2 und i7. Der betreffende Strom geht einerseits wieder über
                              										E7 und c7, ohne an der Lage
                              									der Apparate in VII irgend etwas mehr ändern zu können,
                              									anderseits findet er von x7 einen zweiten Weg über j7
                              									w7
                              									t7
                              									h7
                              									b7 und die Fernleitung
                              										L6 nach VI, wo er über M6, m6, y6 und z6 zur Rückleitung F
                              									gelangt. Hierdurch wird in VI der Anker A6 nach rechts
                              									geworfen, wobei die Stromwege a6
                              									d6 und b6
                              									h6 aufhören und jener
                              									bei a6
                              									c6 entsteht; zugleich
                              									hat der Elektromagnet m6 seinen Anker angezogen und dadurch den Kontakt bei j6
                              									w6 gelöst, sowie den
                              									Arm v6 so weit gekippt,
                              									dass der Fangstift y6
                              									wieder in die Schneppergabel p6
                              									q6 hineingedrückt wird,
                              									wo er, wenn die Erregung von m6 wieder aufhört, vom
                              									Schnepper p6
                              									festgehalten bleibt. Wie man sieht, wurden auf diese Weise die roten Lichter in VI in grüne umgewandelt, d.h. das dort bestandene
                              									Fahrverbot aufgehoben und ausserdem die Gesamtvorrichtung für eine nächste
                              									Zugdeckung vorbereitet. Bis der ins Auge gefasste Zug das isolierte Stück i7 völlig überfahren
                              									hat, besitzt also die Station VII genau die Stellung
                              									wie in der Zeichnung die Station VI, und letztere
                              									hingegen die in Fig. 6 dargestellte Lage der Station
                              										VII; VII zeigt dann rotes, VI grünes Licht.
                           Hinsichtlich der eben geschilderten Vorgänge bleibt noch hervorzuheben, dass die beim
                              									Ueberfahren des isolierten Stückes i7 erfolgende zweite Stromgebung, durch welche das
                              									Fahrverbot in der rückliegenden Nachbarstation aufgehoben wird, thatsächlich nur
                              									erfolgen kann, wenn der rückmeldende Zug sich vorher richtig gedeckt hat, weil ja
                              									der entblockende Strom seinen Weg über h7
                              									b7 nehmen muss, der
                              									Schluss dieses Kontaktes aber wieder seinerseits an jene Lage des Ankers A7 gebunden ist, bei
                              									welcher die roten Lampen unter Strom, stehen. Die beiden Elektromagnete e7 und m7. welche es vermöge
                              									Verkettung ihrer Anker verhüten, dass der gleichsam als Zustimmungskontakt wirkende
                              									Stromweg j7
                              									w7 gleich bei der
                              									ersten Stromgebung durch den Zug geschlossen werde, machen es dadurch im besonderen
                              									unmöglich, dass infolge von Isolierfehlern oder sonstigen Zufällen eine Aufhebung
                              									des Fahrverbotes vorkommen könne, bevor der in Frage stehende Zug den Blockabschnitt
                              
                              									wirklich verlassen hat. Gleichwie die Blockeinrichtung in allen Mittelstationen
                              									dieselbe ist, so wickeln sich natürlich auch die mit der selbstthätigen Zugdeckung
                              									verbundenen Vorgänge überall in derselben Weise und Reihenfolge ab, wie sie oben
                              									hinsichtlich der Stationen VI und VII verfolgt werden konnten. Der Hauptvorzug der ganzen
                              									Anordnung liegt aber in den zuletzt besprochenen Abhängigkeiten, denn treten
                              									Störungen irgend welcher Art ein, so können dieselben höchstens eine Verzögerung in
                              									der Zugfolge, hingegen niemals eine gefährliche Signalfälschung zur Folge haben.
                              									Würde beispielsweise irgend ein Anschluss in den Stromwegen sich lösen, eine der
                              									Leitungen brechen oder würden sonstwie die beiden Signalströme versagen, so bleibt
                              									der in Frage kommende Zug für alle Fälle durch die rückliegende Blockstelle gedeckt.
                              									Würde weiters etwa 
                              
                              									durch besonderen Zufall nur einer der beiden Signalströme ausbleiben, so
                              									erfolgt immerhin die Selbstdeckung des Zuges, wenn auch die Rückmeldung unterbleibt;
                              									der betreffende Zug ist dann durch zwei Blockstellen gedeckt. Bliebe endlich der
                              									Strom in der Arbeitsleitung aus, dann erlöschen ohnehin sämtliche Signallampen
                              									innerhalb des betroffenen Leitungsabschnittes und kein
                              									Signal gilt ja gleichfalls als Haltsignal. Einer
                              									Signalfälschung durch Stromübergang auf die Signalleitungen wird überdies auch
                              									dadurch vorgebeugt, dass dieselben als Kabel mit geerdeter Drahtbewehrung ausgeführt
                              									sind.
                           Es erübrigt etwa nur noch hinsichtlich der zur Blocksignaleinrichtung gehörigen
                              									Elektromagnete und Schalter zu bemerken, dass sie ihrer grundsätzlichen Anordnung
                              									und Bestimmung nach allerdings der in Fig. 5
                              									gewählten Darstellung vollständig entsprechen, dass sie jedoch in Wirklichkeit so
                              									ausgeführt sind, wie dies Fig. 1 und 7 ersehen lässt. Die in der Block Vorrichtung des
                              									Stationsleiters für beide Fahrrichtungen vereinigten Apparate, wie sie Fig. 1 und der obere Teil von Fig. 7 zeigt, sind gemeinsam auf einer, von einem Holzrahmen
                              									eingefassten, zum Schutze gegen Beschädigungen auf der Rückfläche mit einer Gummi-
                              									und einer Pressspanplatte unterlegten Marmorplatte angebracht, welche eine Höhe von
                              									610 mm, eine Breite von 360 mm und eine Stärke von 20 mm besitzt. Während die vier
                              									Signalkontrolllampen frei aus dieser Platte vorstehen, sind die Kontakte der beiden
                              
                              									Notumschalter von einem kastenförmigen, hölzernen Deckel umschlossen, aus dem die
                              									beiden abgeflachten Griffe vorstehen, welche bei normaler Stellung, d. i. in der
                              									Lage für Freie Fahrt, senkrecht und in jener für Halt wagerecht liegen. Die am unteren Teile der Platte
                              									vorhandenen Teile samt den Anschlussklemmen stehen gleichfalls unter einem
                              									kastenförmigen Verschluss, dessen vier Seitenwände aus Winkeleisen und Zinkblech
                              									bestehen, wogegen die Vorderwand aus einer 420 mm breiten, 355 mm hohen und 4 mm
                              									starken Spiegelglasscheibe gebildet wird, so dass der Stationsleiter fortwährend in
                              									der Lage ist, die Thätigkeit des Apparates zu überwachen. Was dann die Ausführung
                              									der einspuligen Elektromagnete E1 und M1 bezw. E2 und M2 (Fig. 1), das sind
                              									in Fig. 5 die Elektromagnete E6 und E7, sowie M6 und M7 anbelangt, welche die Stromverteilung für die
                              									Signale vermitteln, so kommt nachzutragen, dass der Schwerpunkt ihres Ankers mit den
                              									beiden Kontaktarmen oberhalb der Drehachse liegt, weshalb sie, in die Mittellage
                              									gebracht, stets das Bestreben haben, nach rechts oder links umzukippen, ein
                              
                              									Bestreben, das noch durch Springfedern vermehrt wird. Von den Elektromagneten E und M braucht also der
                              									gemeinsame Anker immer nur bis zur Mittellage gedreht zu werden, worauf derselbe
                              									vermöge seines Eigengewichtes von selbst der Endlage zustrebt. Hinsichtlich der aus
                              									den Elektromagneten e1 und m1 bezw. e2 und m2 (Fig. 2), das sind
                              									in Fig. 5 die Elektromagnete e6 und e7, sowie m6 und m7, und deren Ankerverkettungen bestehenden
                              									Verzögerungsvorrichtungen ergibt sich gegenüber der in Fig.
                                 										5 angedeuteten Anordnung der Unterschied, dass die Elektromagnete nicht
                              									einspulig sondern zweispulig, und dass die Ausrückhebel (v6 bezw. v7 in Fig. 5) mit zwei
                              									Zähnen versehen und die Hemmungen (p6 und q6 bezw. p7 und q7 in Fig. 5) ähnlich
                              									der Ankerhemmung einer Uhr ausgebildet sind.
                           Seit einiger Zeit hat man aber an der obigen Blocksignaleinrichtung eine kleine
                              									Aenderung versucht, welche ohne jegliche Beeinträchtigung der Sicherheit und ohne
                              									Herabminderung der tadellosen Arbeitsfähigkeit der Anlage einen ganz wesentlichen
                              									wirtschaftlichen Erfolg erzielen liess. Nach dem Grundsatze, dass das Ausbleiben
                              									jedes Signalzeichens an einer bestimmten, den Zugbeamten genau bekannten
                              									Signalstelle ebenso als strenges Fahrverbot aufzufassen ist wie das Haltsignal
                              									selber, wurde beabsichtigt, die regelmässige Anwendung des roten Lichtes einfach
                              									fallen zu lassen, was ja dank des Umstandes, dass die Blocksignale immer zugleich
                              									als Stationsausfahrtsignale dienen, leicht durchgeführt werden konnte. Nach dieser
                              									neuen Anordnung durfte, gerade wie bei der früheren, jeder Zug eine Station eben nur
                              									dann verlassen, wenn er durch grünes Licht an der
                              									Blocksignalstelle die Erlaubnis zur Fahrt erhielt. Da es übrigens keineswegs
                              									notwendig ist, dass dieses Signalzeichen früher erscheint als die Züge Fall für Fall
                              									die Stationen erreichen, wurde der Blockeinrichtung noch ein Zusatzschalter
                              									beigefügt, welcher es vermittelt, dass auch die grünen Lampen nur so lange brennen,
                              									als es der Dienst unbedingt erfordert. Auf diese Weise würde die Speisung der roten
                              									Lampen ganz und jene der grünen Lampen zum grösseren Teile erspart worden sein, was
                              									in Anbetracht der nennenswerten Stromkosten für die Lichtsignale älterer Form,
                              									welche sich jährlich etwa auf 12000 M. beliefen, einen erstrebenswerten Vorteil
                              									bedeutet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 129
                              Fig. 6. Stromlaufschema eines Blockabschnittes.
                              
                           Wie das Stromführungsschema der geplanten Anordnung (Fig.
                                 										6) gleich auf den ersten Blick erkennen lässt, ist der Unterschied gegen
                              									die ursprüngliche Gestaltung äusserst gering. Zuvörderst sind die Apparate, welche
                              
                              									in Fig. 6 die nämliche Buchstabenbezeichnung haben
                              									wie in Fig. 5, alle dieselben geblieben und nur um
                              									einen Stromschliesser vermehrt worden, der von zwei Elektromagneten gesteuert wird.
                              									Je nachdem beispielsweise in der Station VI (Fig. 6) der gemeinsame Anker T6 der beiden Elektromagnete P6 and Q6 links oder rechts
                              									lagert, ist der Stromweg von B6 über H6 nach C6 hergestellt oder nicht hergestellt. Die äussere
                              									Anordnung und Unterbringung dieses Zusatzapparates unterhalb der gewöhnlichen
                              									Streckenblockvorrichtung lässt Fig. 7 ersehen Eine
                              									zweite Neuerung besteht in je einem isolierten Stücke J6
                              									J7 ... (Fig. 6), das 100 m vor jeder Station in die
                              
                              									Arbeitsleitung A eingefügt wurde, und ein dritter
                              									Unterschied findet sich endlich noch darin, dass die Drahtverbindung zur
                              									Lichtstromschleife bei d6
                              									d7 ... beseitigt ist,
                              									so dass diese Kontakte nicht mehr als solche, sondern nur mehr als Anschlag für die
                              									Ankerhebel a6
                              									a7 ... dienen,
                              									allenfalls aber auch ganz weggenommen werden können.
                           So lange sich ein von VI nach VII verkehrender 
                              									Zug zwischen den beiden Stationen bewegt, wird er in VI gedeckt sein müssen, d.h. es dürfen in VI
                              									keine grünen Lampen brennen, was ja auch thatsächlich der Fall ist, weil in der
                              									betreffenden Lichtstromschleife sowohl bei c6 als bei C6 Unterbrechungen bestehen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 130
                              Fig. 7. Doppelblockfeld der Stationen nach neuerer Anordnung.
                              
                           Es kann aber auch kein rotes Licht erscheinen, weil von d6 aus keine leitende Verbindung mehr zur
                              									Lichtstromschleife vorhanden ist. In der Station VII
                              									besitzen die Teile ebenfalls die in Fig. 6
                              									dargestellte Lage, vorausgesetzt, dass die Strecke VII
                              									bis VIII unbesetzt ist, und dass der in Betracht
                              									kommende Zug das vor VII eingelegte, isolierte
                              									Leitungsstück J7
                              									bereits überfahren hat; in Anbetracht dieser Vorbedingungen brennen in VII die grünen Lampen, weil sie im Schliessungskreise
                              										A l7
                              									U7
                              									n7
                              									s7
                              
                              									a7
                              									c7
                              									B7
                              									H7
                              									C7
                              									Gr7
                              									g7
                              									o7
                              									F unter Strom stehen. Der Zug kann demgemäss nach
                              									erfolgter Abfertigung seine Fahrt nach VIII fortsetzen,
                              									wobei er das Stück i7
                              									überfährt und die schon vorhin beschriebenen zwei Ströme in die Blockeinrichtung
                              									entsendet. Der erste dieser Ströme nimmt seinen Weg von A über x2
                              									x1
                              									i7
                              									E7
                              									e7
                              									y7
                              									z7, öffnet also den
                              									Kontakt a7
                              									c7 und schliesst dafür
                              										h7
                              									b7, wodurch das grüne
                              									Licht erlischt und die später von VIII zu gewärtigende
                              									Rückmeldung vorbereitet wird. Letzteres geschieht gleichzeitig durch den thätig
                              									gewordenen Elektromagneten e6, indem er das Abfallen des Fangstiftes y6 von p
                              									6 auf q6 bewirkt.
                           Die zweite Stromgebung verläuft von A über x1
                              									x2
                              									i7
                              									x7
                              									j7 – welcher Kontakt
                              									nach dem Aufhören des ersten Stromes durch das vollständige Abfallen des
                              									Auslösearmes v7 in
                              									Schluss gelangte – ferner über t7
                              
                              									h7
                              									b7
                              									P7 in die Leitung L6 und in VI über M6
                              									m6
                              									Y6
                              									y6
                              									z6 zu F. Dieser zweite Strom bewirkt in VII die Unterbrechung des Stromweges C7
                              									H7, weil der Anker T7 vom Elektromagneten
                              										P7 nach links
                              									gezogen wird; gleichzeitig vollzieht er in VI die
                              									Umstellung des Ankers A6 aus der Lage für Halt in jene für Frei, d. h. es erfolgt dort die Unterbrechung des
                              									Stromweges b6
                              									h6 und die
                              									Wiederherstellung des Kontaktesa6
                              									c6, während nebenbei
                              									auch die Verzögerungsvorrichtung durch das Thätigwerden des Elektromagnetes m6 ihre Normallage wieder gewinnt.
                           Ersichtlichermassen gestalten sich die vorliegendenfalls bei der Zugsausfahrt
                              									hervorgerufenen Stromwirkungen ganz ähnlich wie bei der älteren Anordnung, lediglich
                              									mit dem Unterschiede, dass der Entblockungsstrom gleichzeitig den Kontakt des
                              									Zusatzschalters öffnet und sonach das Erscheinen des grünen Lichtes trotz des
                              
                              									aufgehobenen Fahrverbots noch von dem Schliessen des Stromweges C6
                              									H6, C7
                              									H7
                              									... abhängig macht. Letzteres geschieht immer erst
                              									durch den Folgezug, wenn er vor der Stationseinfahrt das vorgelegte Leitungsstück
                              										J6
                              									J7
                              									... überfährt,dwobei zwei Stromgebungen über Qv
                              									Y6
                              									z6 bezw. Q7
                              									Y7
                              									z7 ... entsendet
                              									werden, die den Anker T6
                              									T7 ... nach rechts
                              									werfen. Im ganzen bewirkt also jeder Zug, wenn er eine Blockstelle passiert, vorerst
                              									seine eigene Deckung durch Auslöschen des grünen Lichtes, sodann die Aufhebung des
                              									Fahrverbots an der rückliegenden Blockstelle, ohne jedoch die grünen Lampen
                              									anzuzünden. Das Aufzünden geschieht erst durch den Folgezug bei den Einfahrten in
                              									die Stationen; da zwischen den hierbei in Frage kommenden Stromkreisen und der
                              									übrigen Anordnung keinerlei Abhängigkeit besteht, so bleibt es für die richtige
                              									Abwickelung der selbstthätigen Signalvorgänge ganz gleich, ob zur Zeit der
                              									Zugseinfahrt die Rückmeldung bereits eingetroffen ist oder nicht.
                           Auf Grund der durchaus günstigen Erfolge, welche bei Erprobung der soeben
                              									geschilderten Versuchsanordnung erzielt worden sind, hat man gelegentlich einer am
                              									21. Januar 1902 stattgehabten Konferenz aller massgebenden Interessenten der
                              									Schwebebahn entschieden, die wirtschaftlich so wertvolle Neuerung auf die ganze Bahn
                              									auszudehnen, lediglich mit der Einschränkung, dass das rote Licht grundsätzlich und
                              									allgemein, d.h. also auch in den gewöhnlichen Mittelstationen nicht vollständig
                              
                              									beseitigt werden, sondern ebenso wie das grüne Licht nur dann und so lange sichtbar
                              									sein soll, als es zur sicheren Durchführung der Zugdeckung erforderlich ist. Bei
                              									dieser Anordnung, welche nunmehr endgültig zur Einführung angenommen wurde, bleiben
                              									die vorhin besprochenen, durch Fig. 6 und 7 erläuterten Zusatzapparate und die 100 m vor den
                              									Bahnsteigen eingelegten Streckenstromschliesser in gleicher Weise in Benutzung,
                              									dagegen erhältddas Stromlaufschema (Fig. 8) eine
                              									vereinfachte Anordnung, welche – bis auf die vier Anschlüsse des Zusatzapparates –
                              
                              									mit der ursprünglichen, in Fig. 5 dargestellten, ganz
                              									übereinstimmt. Das Ablöschen des Signallichtes, nämlich das Oeffnen des
                              									Ankerkontaktes am Zusatzapparat geschieht nach dieser endgültigen Schaltung
                              									ebenfalls bei der Ausfahrt jedes Zuges aus den Stationen gelegentlich der
                              									selbstthätigen Deckung, allein nicht wie bei der vorhin betrachteten
                              									Versuchsschaltung durch den Entblockungsstrom, sondern mit dem Blockierstrom. Wenn
                              									beispielsweise ein 
                              									Zug nach dem Verlassen der Station VII (Fig. 8) über i7 hinwegfährt, gelangt die erste Stromsendung über
                              										E7
                              									e7 und P7 zur Rückleitung,
                              									bewirkt sonach die Haltlage im Blockfeld, also das Verlöschen des grünen Lichtes,
                              									zugleich aber auch die Unterbrechung des Leuchtstromkreises zwischen C7 und B7, weshalb das rote
                              									Licht nicht erscheinen kann. Der zweite von i7 ausgehende Strom nimmt seinen Weg (genau wie in
                              										Fig. 5) über v7, w7 und L6 in die rückliegende Nachbarstation, um dort über
                              										M
                              									6 und m6 bei z6 in die Rückleitung zu gelangen; nichtsdestoweniger
                              
                              									kann in VI das grüne Licht nicht sichtbar werden, weil
                              
                              									die Speiseleitung der Signallampen noch von der letzten Haltstellung her zwischen
                              										C6 und B6 unterbrochen ist.
                              
                              									Das Anzünden des Blocksignals erfolgt immer erst vor der Einfahrt in die Stationen,
                              									indem die beim Ueberfahren der von der Arbeitsleitung isolierten Stücke J6
                              									J7 .... ausgesendeten
                              									Ströme über die Elektromagnete Q6
                              									Q7 .... ihren Weg
                              									nehmend, die Kontakte C6
                              									B6,
                              									C7
                              									B7 .... schliessen. An
                              									dem Wesen der Signalisierung wird vorliegendenfalls nichts geändert, denn grünes Licht bedeutet „Ausfahrt erlaubt“, rotes Licht oder kein Licht gilt für „Ausfahrt
                                    										verboten“ und der Zugführer darf keine Station verlassen, wenn das
                              									Blocksignal nicht grünes Licht zeigt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 131
                              Fig. 8. Stromlaufschema eines Blockabschnittes nach endgültiger, neuer Anordnung.
                              
                           Eine interessante Besonderheit dieser jüngsten Umgestaltung der ursprünglichen
                              									Streckenblockeinrichtung besteht, wie man sieht, noch darin, dass die Gebrauchsweise
                              									dem eigentlichen Blocksystem im englischen Sinne
                              									entspricht, bei welchem bekanntlich die Signale an den Blockposten normal auf Halt stehen und nur für die Durchfahrt der einzelnen
                              									Züge, wenn sich in der vorausliegenden Strecke kein Zug befindet, vorübergehend auf
                              										Freie Fahrt gebracht werden. Es ist dies eine
                              									Betriebsform, welche man bei den selbstthätigen Blocksignalanlagen bisher – eine
                              									einzige amerikanische Anordnung der Hall-Company
                              									ausgenommen – aus naheliegenden Gründen nie zur Anwendung gebracht hat, obwohl
                              									dieselbe im allgemeinen als die korrektere gilt und bei den nichtselbstthätigen
                              									Blocksignaleinrichtungen der Vollbahnen mit Recht stets bevorzugt wird.
                           An den beiden Enden der Schwebebahnlinie, wo Züge aus- oder eingeschaltet
                              									werden, oder auch über die Kehre ihren Weg vom rechtsseitigen ins linksseitige
                              									Fahrgeleise der Doppelbahn fortzusetzen haben, liegen die Verhältnisse schon mit
                              									Rücksicht auf die eingelegten Nebengeleise nicht mehr derart, dass hier die
                              									Streckenblocks in der oben geschilderten einfachen, sonst immer gleichmässig
                              									wiederkehrenden Anordnung ausgenutzt werden könnten. Auf diesen Endstationen,
                              									nämlich am Bahnhofe Barmen-Rittershausen und Vohwinkel, ausserdem aber auch auf einer Mittelstation
                              										Zoologischer Garten, wo sich gleichfalls eine
                              									Rückkehrschleife befindet, die im laufenden Verkehr verwendet wird, sind die
                              									Stromläufe der Streckenblocks mehr oder minder abgeändert und mit den Weichen- oder
                              									mit sonstigen Signalanlagen in Abhängigkeit gebracht.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)