| Titel: | Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase. | 
| Autor: | A. Dosch | 
| Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 811 | 
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                        Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase.
                        Von A. Dosch, Köln.
                        (Fortsetzung von Seite 794 d. Bd.)
                        Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase.
                        
                     
                        
                           V. Beeinflussungen des Kohlensäuregehaltes.
                           Wenn in vorstehendem der Wärmeverlust durch die abziehenden Gase und die Abhängigkeit
                              									von dem Kohlensäuregehalte derselben dargelegt war, so geschah dies unter der
                              									Voraussetzung, dass aller Kohlenstoff zu Kohlensäure, sowie aller disponible
                              									Wasserstoff zu Wasser verbrennt. Es ist dies jedoch nicht immer der Fall, sondern
                              									sowohl Kohlenstoff und Wasserstoff können andere Verbindungen eingehen; der
                              									Kohlenstoff kann weiter überhaupt nicht vollständig verbrennen, sondern entweder in
                              									der Asche zurückbleiben oder als Russ entweichen. Durch alle diese Vorgänge, durch
                              									welche auch die Rauchgasmenge beeinflusst wird, entstehen aber Verluste und es würde
                              									nun zu untersuchen sein, ob die Höhe des in den Heizgasen festgestellten
                              									Kohlensäuregehaltes auch dann noch ein annähernd richtiges Bild von der Höhe des
                              									Wärmeverlustes giebt, wenn der eine oder andere dieser Verluste vorhanden ist,
                              									derselbe jedoch nicht für sich festgestellt wurde.
                           Als solche, für vorliegenden Fall in betracht zu ziehende Verluste würden zu nennen
                              									sein:
                           
                              1. der Verlust, welcher durch brennbare Teile in der
                                 										zurückbleibenden Asche und Schlacke entsteht,
                              2. der Verlust, welcher dadurch hervorgerufen wird, dass
                                 										brennbare Gase, wme Kohlenwasserstoffe und insbesondere Kohlenoxyd in den
                                 										Heizgasen vorhanden sind,
                              3. der Verlust durch Russ.
                              
                           1. Was zunächst den Verlust durch Unverbranntes betrifft, so wird derselbe bei
                              									ordnungsgemässer Bedienung der Feuerung, Verwendung nicht zu schlackenreichen
                              									Materials und bei normalen Zug Verhältnissen u. normaler Rostbeschickung, nicht
                              									allzu gross werden können; wo jedoch das Gegenteil der Fall ist, kann derselbe eine
                              									nicht unwesentliche Grösse annehmen. Die Grösse des in der Asche enthaltenen
                              									Kohlenstoffgehaltes ist mit verhältnismässig einfachen Mitteln zu bestimmen und kann
                              									in einfacher Weise für die Rauchgasmenge berücksichtigt werden, indem derselbe den
                              									unverbrennlichen Bestandteilen zuzuzählen und der für 1 kg Brennstoff entfallende
                              									Betrag von dem im Brennstoff enthaltenen Kohlenstoffgehalt in Abzug zu bringen sein
                              									würde.
                           Sind a pCt. Kohlenstoff in der Asche vorhanden, so dass
                              									also \frac{a}{100}\,\cdot\,A den gesamten, in der Aschen- und Schlackenmenge enthaltenen
                              									Kohlenstoff in kg darstellt, so würde auf 1 kg Kohle ein Betrag hiervon entfallen,
                              									von
                           C_A=\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B} . . . . . . . . . (27)
                           wenn mit B diejenige
                              									Gewichtsmenge an Brennstoff bezeichnet wird, welche während derselben Zeit verbrannt
                              									wurde, während welcher sich das Gewicht A an
                              									Unverbrennlichem ergab.
                           Ohne Rücksicht darauf, dass das Kohlenstoffgewicht CA auch auf die Menge der entstehenden
                              									Heizgase einen gewissen Einfluss ausübt, würde sich der Verlust für 1 kg Kohle
                              									ergeben zu:
                           
                              Q_A=8100\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}
                              
                           Durch die abziehenden Heizgase würde, wenn ein Einfluss von CA auf die entstehende Menge derselben
                              									nicht angenommen würde, ein Verlust entstehen, von
                           
                              Q_{v\,w}=\left[\frac{1,854\,C}{K'_v}\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,\cdot\,(T-t)
                              
                           worin C die in 1 kg Brennstoff wirklich enthaltene
                              									Kohlenstoffmenge bedeutet. Es hat sich nun aber C um
                              									die Grösse CA
                              									verringert, so dass jetzt also wird:
                           a) Die erforderliche Sauerstoffmenge:
                           Oe' = 2,667 (C – CA) + 8 H – O + S
                           b) Das Verhältnis der zugeführten, zu der theoretisch erforderlichen Luftmenge
                           \varphi'=\frac{1,854\,(C-C_A)-K'_v\,[1,854\,(C-C_A)-0,699\,(O_e-2,667\,C_A)]}{K'_v\,(3,33\,\cdot\,O_e-8,88\,C_A)} (28)
                           Mit diesem Verhältnis wird ferner die entstehende Rauchgasmenge
                           Gv' = 1,854 (C – CA)
                           + (Oe
                              									– 2,667 CA) (3,33 . φ' – 0,699) . . . (29)
                           Das Verhältnis des entstandenen Kohlensäurevolumens zu dem Gesamtvolumen der
                              									entstandenen Heizgase beträgt ohne Rücksicht auf Wasserdampf
                           K'_v=\frac{1,854\,(C-C_A)}{G'_v}=\frac{1,854\,(C-C_A)}{1,854\,(C-C_A)+(O_e-2,667\,C_A)\,(3,33\,\varphi'-0,699)} (30)
                           c) Der Verlust, welcher lediglich durch die Abgase herbeigeführt wird, würde
                              									betragen:
                           
                              
                                 Q'_v=\left[\frac{1,854\,(C-C_A)}{K'_v}\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,(T-t) oder, wenn das Gasvolumen G'v bekannt ist Q'_v=\left[G'_v\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,\cdot\,(T-t)
                                 (31)
                                 
                              
                           Der gesamte Verlust, welcher durch unverbrannte Teile in der Asche und durch die
                              									Abgase herbeigeführt wird, würde also nicht sein
                           Qg = QA + Qv w
                           sondern
                           Qg' = QA + Qv'
                           
                              =8100\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}+\left[\frac{1,854\,C}{K'_e}\,\cdot\,c-\frac{1,854\,C_A}{K'_x}\,c+0,595\,(9\,H+W)\right]\,\cdot\,(T-t),
                              
                           würde also um den Betrag
                           
                              \frac{1,854\,C_A}{K'_v}\,\cdot\,c\,(T-t)
                              
                           und mit dem entsprechenden Werte von CA, um den Betrag
                           
                              \frac{1,854}{K'_v}\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}\,\cdot\,c\,(T-t)
                              
                           kleiner sein, als jener, welcher sich ohne Rücksicht des
                              									Einflusses von CA auf
                              									die Rauchgasmenge berechnen würde. Wenn dieser Betrag im allgemeinen und
                              									insbesondere bei guter, d.h. wenig Asche enthaltender Kohle nicht allzu gross wird,
                              									um so wesentlicher kann derselbe aber für schlackenreiche Kohle werden. Zum nicht
                              									geringen Teile wird selbstverständlich auch die Art des Rostes auf die Grösse von
                              										a und mithin auf den gesamten Betrag einwirken.
                           Der wirkliche Verlust durch Unverbranntes in der Asche würde demnach betragen:
                           
                           Q'_g=\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}\,\cdot\,\left[8100-\frac{1,854}{K'_v}\,c\,(T-t)\right] . . (31a)
                           und ist derselbe, abgesehen von der Grösse des Prozentsatzes
                              
                              										a, abhängig von dem Verhältnis der entstandenen
                              									Schlacke und Asche zur verbrannten Brennstoffmenge, und nimmt mit zunehmendem
                              									Kohlensäuregehalte und zunehmender Temperatur der entweichenden Gase ab.
                           Um ein Bild über die diesbezüglichen Verluste zu bekommen, diene nachstehendes
                              									Beispiel, welches zwar einen ausserordentlich hohen Prozentsatz an Unverbranntem in
                              									der Asche angiebt, aber gerade aus diesem Grunde geeignet sein dürfte, die daran
                              									geknüpften Folgerungen um so deutlicher erscheinen zu lassen. Der bei dem Versuche,
                              									welcher dem Beispiel als Unterlage diente,Dessen Werte jedoch, aus Gründen praktischer Rechnung, etwas abgeändert
                                    											sind. festgestellte Prozentsatz an Unverbrennlichem war
                              									thatsächlich noch etwas grösser festgestellt worden, als angegeben. Es wurde
                              									allerdings auch ein äusserst schlackenhaltiges Material verfeuert, auch mochte wohl
                              									der Rost eine für das verwendete Material zu grosse Luftspalte aufweisen.
                           Beispiel: Bei einem Verdampfungsversuch seien festgestellt: C = 65,0; H = 1,85; O = 4,0; S = 0,75; W = 5,20, demnach berechneter Heizwert Hw = 5644 W –
                              										E. Die während der Versuchszeit verbrannte
                              									Brennstoffmenge betrage B = 2200 und die während
                              									derselben Zeit erhaltene Schlacke und Asche A = 640 kg.
                              									Ferner seien ermittelt Kv' = 8,0 und T – t = 270 – 20 = 250° Cels., sowie angenommen c
                              									= 0,32, c1 = 0,48. Die
                              									bei dem Versuche erhaltene Schlacke habe 20,0 % Unverbranntes ergeben. Hieraus
                              									bestimmt sich der Kohlenstoffgehalt in der Asche zu
                           
                              C_A=\frac{20}{100}\,\cdot\,\frac{640}{2200}=0,058\mbox{ kg}
                              
                           pro 1 kg Brennstoff.
                           Der Verlust durch die Heizgase würde, ohne Rücksicht auf das Unverbrannte,
                              									betragen
                           
                              Q_{v\,w}=\left(\frac{1,854\,\cdot\,0,65}{0,08}\,\cdot\,0,32+\frac{9\,\cdot\,0,0185+0,052}{0,806}\,\cdot\,0,48\right)\,\cdot\,250
                              
                           Qvw = 1237 W – E = 22 % des
                              									Heizwertes.
                           Der Verlust durch Unverbranntes würde ohne Rücksicht auf die entstehende kleinere
                              									Rauchgasmenge sein:
                           QA = 8100 . CA = 8100 . 0,058 = ∾
                              									470 W – E
                           oder ∾ 8,3 % des Heizwertes und dementsprechend würde, unter
                              									der genannten Vernachlässigung der Gesamtverlust betragen
                           Qg = 22 + 8,3 = 30,3
                              									%
                           herbeigeführt durch die Abgase und durch Unverbranntes.
                           Der Verlust durch die abziehenden Gase erreicht nun aber nicht die oben berechnete
                              									Grösse von 22 %, sondern ist um die Grösse
                           
                              \frac{1,854\,\cdot\,C_A}{0,08}\,\cdot\,0,32\,\cdot\,250=107\,W-E
                              
                           oder ∾ 1,9 % des Heizwertes zu gross, beträgt mithin nur 20,1
                              									% des Heizwertes, so dass der Gesamtverlust beträgt
                           Qg' = 20,1 + 8,3 = 28,4
                              									%.
                           Würde man nun das Unverbrannte in der Asche nicht berücksichtigen, sondern angenommen
                              									haben, es sei aller Kohlenstoff zu Kohlensäure verbrannt, so würde der gesamte
                              									Verlust durch den Verlust durch die Heizgase dargestellt werden und würde um 28,4 –
                              									22 = 6,4 % zu klein angezeigt werden.
                           Wenn nun auch in den weitaus meisten Fällen ein so hoher Prozentgehalt von
                              									Kohlenstoff in der Asche, wie hier angenommen, nicht festgestellt werden wird, so
                              									lehrt das Beispiel immerhin, dass der Kohlensäuregehalt allein einen wahren Wert des
                              									Wärmeverlustes nicht mehr giebt, sobald der Brennstoff nicht vollständig verbrennt
                              
                              									und kann die Differenz unter Umständen ziemlich beträchtliche Grössen
                              									erreichen. Allerdings ist der Fehler nicht von der Grösse des Verlustes, wie
                              									derselbe sich aus dem Unverbrannten allein berechnen würde.
                           2. Wesentlich verwickelter als unter 1. werden die Vorgänge bei der Verbrennung, wenn
                              									in den abziehenden Heizgasen brennbare Gasarten wie Kohlenoxyd und
                              									Kohlenwasserstoffe vorhanden sind und sei daher hier von dem Vorhandensein der
                              									letzteren Gasart abgesehen und nur angenommen, dass Kohlenoxyd in den Heizgasen
                              									vorhanden sei.
                           Es sollen z.B. in den Abgasen z pCt. CO neben Kv' pCt. CO2 festgestellt sein. Wird das Gewicht von 1 cbm
                              									Kohlenoxyd sz = 1,2509
                              									angenommen und sind z pCt. Volumenprozente vorhanden,
                              									so stellt diese Menge ein Gewicht an CO dar von:
                              									\frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509 kg für 1 cbm der Heizgase, und es würde z.B. für jedes cbm der Heizgase,
                              									durch den Kohlenoxydgehalt z, da 1 kg CO, wenn es zu CO2 verbrennt 2440 W –
                              										E entwickelt, verloren gehen, ein Wärmebetrag
                              									von
                           z\,\cdot\,\frac{1,2509}{100}\,\cdot\,2440\,W-E . . (32)
                           Für 1 % Kohlenoxyd würde z.B. für 1 cbm Heizgas verloren gehen eine Wärmemenge
                              									von
                           
                              \frac{1}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,2440=30,5\,W-E
                              
                           und es würde, um den ganzen, durch das in den Heizgasen
                              									enthaltene Kohlenoxyd herbeigeführten Wärmeverlust zu erhalten, der oben genannte
                              									Verlust für 1 cbm mit der Heizgasmenge multipliziert werden müssen. Der Verlust
                              									würde dementsprechend betragen
                           Q'_z=\frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,2440\,\cdot\,G'_v . (33)
                           worin Gv' die für diesen Fall entstandene Gasmenge darstellt, und welche
                              										eine andere ist, als die aus dem Kohlensäuregehalte
                              										Kv' nach der
                              									gewöhnlichen Art berechnete (Gleichung 13a).
                           Dadurch, dass ein gewisser Prozentsatz Kohlenstoff zur Bildung von CO verwendet wurde, ist diese selbe Menge für die
                              									Bildung von CO2
                              									verloren gegangen, mithin hat sich die erforderliche Sauerstoffmenge Oe in Oe' geändert, Kv ist in Kv' übergegangen, ϕ in ϕ' und Gv in Gv' und es würde
                              									festzustellen sein, ob diese Aenderungen von wesentlichem Einflusse auf die Höhe des
                              									Wärmeverlustes, wie er sich lediglich aus dem festgestellten Kohlensäuregehalte
                              									ergefen würde, sind.
                           Zu diesem Zwecke würde zunächst die durch den Kohlenoxydgehalt gebundene
                              									Kohlenstoffmenge festzustellen sein. In 1 kg CO
                              									sind
                           \frac{12}{12+16}=0,4286 kg Kohlenstoff
                           und demnach waren zur Bildung der oben genannten Gewichtsmenge
                              									von CO erforderlich
                           C'_z=\frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,0,4286=0,00536\,\cdot\,z kg Kohlenstoff
                           für 1 cbm der Heizgase und dieser Betrag ist also für die
                              									Bildung von CO2
                              									verloren; z ist hier in Prozent einzusetzen. Die ganze
                              									für 1 kg des Brennstoffes verloren gegangene Kohlenstoffmenge beträgt mithin:
                           Cz = 0,00536 . z . Gv' . . . (34)
                           Es sei z.B. z = 2 % und die Rauchgasmenge = 20 cbm, so
                              									würde sein
                           Cz = 0,00536 . 2 . 20 =
                              									0,2144 kg pro 1 kg Brennstoff.
                           Enthielt z.B. die Kohle 0,8 kg Kohlenstoff, so würde zur Bildung von CO2 nur noch ca. 0,59
                              									kg vorhanden gewesen sein und die Rauchgasmenge wird dementsprechend geringer werden
                              									und ebenso würden die übrigen Grössen entsprechend andere Werte angenommen
                              									haben.
                           Die theoretisch erforderliche Sauerstoffen engewürde jetzt betragen
                           
                           Oe' = 2,667 (C – Cz) + 1,333 C + 8 H – O + S
                           oder mit dem Werte von Cz aus Gleichung (34) und etwas
                              									vereinfacht:
                           Oe' = 2,667 C – 1,333 . 0,00536 . z .
                              
                              										Gv' + 8 H – O + S (35)
                           und diese Sauerstoffmenge würde um den Betrag
                           1,333 . 0,00536 . z . Gv'
                           kleiner sein, als diejenige bei der Verbrennung des gesamten
                              									Kohlenstoffes der Kohle zu CO2.
                           Zur Ermittelung von Oe'
                              									müsste nun Gv' bekannt
                              									sein. Die Rauchgasmenge Gv' beträgt
                           
                              G'_v=\frac{3,667}{1,9774}\,\cdot\,(C-C_z)+\frac{2,333}{1,2509}\,C_z
                              
                           
                              +\frac{O'_e}{1,4298}\,(\varphi'-1)+\frac{3,31\,\cdot\,O'_e}{1,2562}\,\cdot\,\varphi'
                              
                           In dieser Gleichung sind unbekannt Cz, ϕ' und Oe'. Um letztere Grösse aus der Gleichung
                              									zum Verschwinden zu bringen, setzt man nach Gleichung (35)
                           Oe' = (2,667 C + 8 H – O + S) – 1,333 . Cz = Oe – 1,333 Cz
                           d.h. der Klammerausdruck stellt nichts weiter dar, als
                              									diejenige Sauerstoffmenge Oe, welche bei vollständiger Verbrennung
                              									erforderlich sein würde. Hiermit würde sein:
                           Gv' = 1,854 (C – Cz) + 1,865 . Cz + 0,699 (Oe – 1,333 Cz) (ϕ' – 1) + 2,6349 (Oe – 1,333 Cz) . ϕ' . . . (36)
                           Ferner ist für vorliegenden Fall das Verhältnis des Kohlensäuregehaltes zu dem
                              									Rauchgasvolumen
                           K'_v=\frac{1,854\,(C-C_z)}{G'_v} . . (37)
                           worin unbekannt ist Cz und ϕ', wenn
                              									man sich den Wert Gv'
                              									aus Gleichung (36) eingesetzt denkt.
                           Es war nun
                           Cz = 0,00536 . z . Gv'
                           Setzt man den Wert von Gv' aus Gleichung (36) in Gleichung (34) ein und löst nach Cz auf, so ergiebt
                              									sich:
                           C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,z\,[1,854\,C+0,699\,O_e\,(\varphi'-1)+2,6349\,\cdot\,O_e\,\cdot\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,z\,(4,444\,\varphi'-0,943)} (38)
                           Der Klammerausdruck des Zählers des Bruches der rechten Seite ist nichts anderes als
                              									die Rauchgasmenge, welche entstehen würde, wenn der Brennstoff vollständig, jedoch
                              									mit dem Luftüberschuss ϕ' verbrennt.
                           In Gleichung (38) ist nur noch ϕ' unbekannt und setzt
                              									man zur Bestimmung dieser Grösse den eben gefundenen Wert von Cz in Gleichung (37)
                              									für Kv' ein. Nach ϕ' aufgelöst erhält man eine Gleichung von der
                              									Form:
                           ϕ' . P + M = 0
                           worin bedeutet
                           P = 3,33 . Kv' . Oe + 1,854 . 0,00536 . z . (3,33 Oe – 4,44 C)
                           und
                           M = – 1,854 C + Kv' (1,854 C – 0,699 Oe) + 1,854 . 0,00536 . z . [C (0,943 + 1,854) –
                              									0,699 Oe]
                           Hieraus bestimmt sich dann das Verhältnis der zugeführten zu der theoretisch
                              									erforderlich gewesenen Luftmenge zu
                           \varphi=\frac{1,854\,C-K'_v\,(1,854\,C-0,699\,O_e)-0,00994\,\cdot\,z\,\cdot\,(2,797\,C-0,699\,\cdot\,O_e)}{3,33\,\cdot\,K'_v\,\cdot\,O_e+0,00994\,\cdot\,z\,\cdot\,}(3,00\,O_e-4,44\,\cdot\,C) (39)
                           worin Oe den bekannten Wert
                           Oe = 2,667 C + 8 H – O + S
                           bedeutet.
                           Ist in den Abgasen kein Kohlenoxyd vorhanden, wird also z = 0, so geht Gleichung (39) über in die bereits abgeleitete
                           
                              \varphi=\frac{1,854\,C-K_v\,(1,854\,C-0,699\,O_e)}{3,33\,K_v\,\cdot\,O_e}
                              
                           was selbstverständlich auch der Fall sein musste.
                           Zur Ergänzung des Gesagten diene ein Beispiel:
                           Bei Verbrennung einer Kohlensorte von der Zusammensetzung der in Tabelle 4 unter II
                              									(Gute Kohle) angegebenen, für welche also C = 0,793 und
                              										Oe = 2,43 beträgt,
                              									sei ermittelt worden Kv' = 12 %, sowie a) CO = 1 %; b) CO = 2 %; T – t betrage für beide Fälle = 250°.
                           Zu a) Sieht man zunächst von dem Einflusse des
                              									Kohlenoxydgehaltes auf die entstehende Rauchgasmenge ab, so ergiebt sich
                           
                              \varphi=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,\cdot\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,O_e\,\cdot\,K'_v}
                              
                           ϕ = 1,54.
                           Hiermit würde die entstehende Rauchgasmenge:
                           Gv = 1,854 . 0,793 +
                              										Oe . (3,33 . ϕ – 0,699 . 2,43) = 12,08 cbm
                           ohne Berücksichtigung des Wasserdampfes.
                           Aus dieser Rauchgasmenge erhielte man den durch die Rauchgase selbst herbeigeführten
                              									Verlust nach Gleichung (22) zu
                           Qv = [12,08 . 0,32 +
                              									0,595 . (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250
                           Qv = 1038 W – E
                           oder 13,8 % des Heizwertes.
                           Ferner würde sich nach Gleichung (33) der Verlust durch Kohlenoxyd ergeben zu
                           Qz = 0,01 . 1,2509 .
                              									12,08 . 2440 = 0,15 . 2,440 = 366 W – E
                           oder 4,86 % des Heizwertes.
                           Der Gesamtverlust durch die Abgase würde demnach betragen: 13,8 + 4,86 = 18,66 % des
                              									Heizwertes.
                           Unter Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die Grösse des
                              									Rauchgasvolumens, stellen sich die diesbezüglichen Verhältnisse wie folgt:
                           Das Verhältnis des zugeführten zu dem theoretisch erforderlich gewesenen Luftquantum
                              									beträgt nach Gleichung (39)
                           
                              \varphi'=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,\cdot\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)-0,00994\,\cdot\,1\,\cdot\,(2,797\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,2,43\,\cdot\,0,12+0,00994\,\cdot\,1\,\cdot\,(3,33\,\cdot\,2,43-4,44\,\cdot\,0,793)}
                              
                           ϕ' = 1,46.
                           Mit diesem Verhältnis ergiebt sich der durch den Kohlenoxydgehalt gebundene
                              									Kohlenstoff für 1 kg Brennmaterial, nach Gleichung (38) zu:
                           
                              C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,1\,\cdot\,1[1,465+1,698\,(\varphi'-1)+6,4\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,1\,\cdot\,(4,44\,\varphi'-0,943)}
                              
                           
                              C_z=\frac{0,061}{1,031}=0,059\mbox{ kg}
                              
                           und der Kohlenstoffgehalt, welcher zur Bildung von Kohlensäure
                              									noch vorhanden war – unter der Annahme, dass andere Verluste nicht eingetreten seien
                              									– würde betragen:
                           CK = 0,793 – 0,059 =
                              									0,734 kg
                           für 1 kg Brennstoff.
                           Ferner bestimmt sich die entstandene Rauchgasmenge, wenn Gv' nach Gleichung (36) in etwas einfacherer
                              									Form geschrieben wird.
                           Gv' = 1,854 C + Oe (3,33 ϕ' – 0,699) – Cz (4,44 ϕ' – 0,943) . . . . . . . (40)
                           zu
                           Gv' = 1,854 . 0,793 +
                              									2,43 (3,33 . 1,46 – 0,699) – 0,059 . (4,44 . 1,46 – 0,943)
                           Gv' = 11,254 cbm.
                           Mit dieser Rauchgasmenge erhält man den durch die abziehenden Gase an sich
                              									herbeigeführten Verlust zu:
                           Qv' = [11,254 . 0,32 +
                              									0,595 . (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250
                           Qv' = (3,601 + 0,288) .
                              									250 = 972 W – E
                           oder 12,9 % des Heizwertes.
                           Ferner ergiebt sich der Wärmeverlust durch Kohlenoxyd zu
                           
                              Q'_z=\frac{C_z}{0,4286}\,\cdot\,2440=\frac{0,059}{0,4286}\,\cdot\,2440=341\,W-E
                              
                           gleich 4,5 % des Heizwertes, oder aber nach Gleichung (33)
                           Qz' = 0,01 . 1,2509 .
                              									11,254 . 2440 = 344 W – E
                           oder ebenfalls 4,5 % des Heizwertes.
                           
                           Der Gesamtverlust beträgt mithin 12,9 + 4,5 = 17,4 % gegenüber 18,66 % ohne
                              									Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die Rauchgasmenge.
                           Zu b) Analog dem Fall unter a) ist:
                           ϕ = 1,54
                           Gv = 12,08 cbm
                           Qv = 1038 W – E oder 13,8 % des
                              									Heizwertes.
                           Ferner würde sich nach Gleichung (33) der Verlust durch Kohlenoxyd ergeben zu
                           Qz = 0,02 . 1,2509 .
                              									12,08 . 2440 = 732 W – E
                           oder 9,72 % des Heizwertes.
                           Mit Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes ergiebt sich
                           
                              \varphi'=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)-0,00994\,\cdot\,2\,\cdot\,(2,797\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,2,43\,\cdot\,0,12+0,00994\,\cdot\,2\,\cdot\,(3,33\,\cdot\,2,43-4,44\,\cdot\,0,793)}
                              
                           ϕ' = 1,39
                           Hiermit ergiebt sich der durch den Kohlenoxydgehalt gebundene Kohlenstoff
                           
                              C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,2\,\cdot\,[1,465+1,698\,(\varphi'-1)+6,4\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,2\,\cdot\,(4,44\,\varphi'-0,943)}
                              
                           
                              C_z=\frac{0,118}{1,055}=0,112\mbox{ kg}
                              
                           für 1 kg Brennstoff und es beträgt demnach der für CO2 zur Verfügung
                              									gewesene Kohlenstoff
                           CK = 0,793 – 0,112 =
                              									0,681 kg
                           für 1 kg Brennstoff.
                           Ferner beträgt:
                           Gv' = 1,854 . 0,793 +
                              									2,43 (3,33 . 1,39 – 0,699) – 0,112 (4,44 . 1,39 – 0,943)
                           Gv' = 10,44 cbm
                           Weiter ergiebt sich mit diesem Wert
                           Qv' = [10,44 . 0,32 +
                              									0,595 (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250
                           Qv' = 907 W – E oder 12,0 % des
                              									Heizwertes.
                           Der Wärmeverlust durch Kohlenoxyd beträgt:
                           
                              Q'_z=\frac{0,112}{0,4286}\,\cdot\,2440=0,26\,\cdot\,2440=634\,W-E
                              
                           gleich 8,4 % des Heizwertes, oder nach Gleichung (33)
                           Qv' = 0,02 . 1,2509 .
                              									10,44 . 2440 = 0,263 . 2440 = ∾ 642 W – E
                           oder 8,5 % des Heizwertes.
                           Der Gesamtverlust beträgt mithin 12,0 + 8,5 = 20,5 % des Heizwertes, gegenüber 13,8 +
                              									9,72 = 23,52 %, ohne Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die
                              									Rauchgasmenge.
                           Wie aus einer Betrachtung der beiden vorstehenden Beispiele unter a und b hervorgeht, giebt
                              									der Kohlensäuregehalt der Heizgase allein kein richtiges Bild mehr von der Grösse
                              									des Wärmeverlustes, wenn Kohlenoxyd in den Abgasen vorhanden ist, denn es war:
                           
                              
                                 
                                 Fall a)
                                 Fall b)
                                 
                              
                                     Lediglich aus dem Kohlensäure-
                                 
                                 
                                 
                              
                                 gehalt festgestellter Wärmeverlust
                                 13,8 %
                                 13,8 %
                                 
                              
                                     Wirklicher Wärmeverlust mit Be-
                                 
                                 
                                 
                              
                                 rücksichtigung von CO
                                 17,4 %
                                 20,5 %
                                 
                              
                                     Differenz der Wärmeverluste
                                   3,6 %
                                   6,7 %
                                 
                              
                                     Es sind dies % vom wirklichen
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Werte
                                 20,7
                                 32,6
                                 
                              
                           d.h., die allein aus dem Kohlensäuregehalt festgestellten
                              									Wärmeverluste differieren mit den wirklichen Werten, insbesondere bei höherem
                              									Kohlenoxydgehalte, ganz wesentlich.
                           Ferner ergiebt sich aus den beiden gegebenen Beispielen, dass auch dann ein Fehler
                              									bei Vorhandensein von CO in den Heizgasen begangen
                              									werden kann, wenn keine Rücksicht auf den Einfluss des CO-Gehaltes auf die Rauchgasmenge genommen wird. Die diesbezüglichen Werte
                              									waren:
                           
                              
                                 
                                 Fall a)
                                 Fall b)
                                 
                              
                                     Gesamtverlust ohne Rücksicht des
                                 
                                 
                                 
                              
                                 Einflusses von CO
                                 18,66 %
                                 23,52 %
                                 
                              
                                     Wirklicher Wärmeverlust
                                 17,4   %
                                 20,5   %
                                 
                              
                                     Differenz der Wärmeverluste
                                   1,26 %
                                   3,02 %
                                 
                              
                                     Es beträgt dies in % vom wirk-
                                 
                                 
                                 
                              
                                 lichen Werte
                                   7,2
                                 14,7
                                 
                              
                           Auch dieser Fehler kann, bei höherem Kohlenoxydgehalte, nicht unbeträchtlich werden,
                              									wie die Beispiele erweisen.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)