| Titel: | Neue Einrichtungen und Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen. | 
| Fundstelle: | Band 318, Jahrgang 1903, S. 319 | 
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                        Neue Einrichtungen und Nebenvorrichtungen zur
                           
                           								Zugsicherung auf Eisenbahnen.
                        (Fortsetzung von S. 300 d. Bd.)
                        Neue Einrichtungen und Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf
                           								Eisenbahnen.
                        
                     
                        
                           
                              
                              V. Verbessertes elektrisch-selbsttätig es Blocksignal von
                                 										Puntnam & Webster.
                              
                           Verschiedene amerikanische Leichtbahnen beabsichtigen neuerdings, wie Electrical World and Engineer meldet (vgl. a.
                              									Zeitschrift f. Elektrotechnik vom 14. Dezbr. 1902), eine Verbesserung der Puntnam-Websterschen elektrisch-selbsttätigen
                              									Blocksignaleinrichtung (vergl. D. p. J. 1892, Bd. 286, S.
                              									209), deren Anordnung aus Fig. 7 erhellt, zur
                              									Einführung zu bringen. Vorliegendenfalls ist die Gesamtstrecke der Bahn, die als
                              									doppelgleisig gedacht ist, auf jedem Gleis nach gewöhnlicher Weise in
                              									Blockabschnitte geteilt, innerhalb welcher sich nie mehr als nur ein einziger Zug
                              									befinden darf. Ueberall, wo je zwei benachbarte Blockabschnitte aneinanderstossen,
                              									d. i. an den sogenannten Blockstellen III, IV, V, VI...
                              									befindet sich ein in ein wetterdichtes Kästchen eingebautes Doppelrelais, das an
                              									irgend einer Gebäudewand aufgehängt oder in einer besonderen Bude untergebracht
                              									wird. Jedes dieser Doppelrelais besteht aus zwei von einander unabhängigen
                              									Elektromagneten r3, r4, r5, r6... und r3', r4' r5', r6'... zwischen deren Polschuhen eine Ankerzunge a3, a4, a5, a6 ... hin und her
                              									gelegt werden kann, und die nach links gelegt, wie es beispielsweise auf den
                              									Blockstellen V und VI der
                              									Fall ist, einen Kontakt c3, c4, c5, c6 ... schliesst, der
                              									bei der zweiten, in III und IV ersichtlich gemachten, aussergewöhnlichen Lage des Ankers unterbrochen
                              									bleibt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 319
                              Fig. 7.
                              
                           An jeder Blockstelle sind ferner in das Eisenbahngleis gg besondere Schienen i3, i4, i5, i6
                              									.. und i'3, i'4, i'5
                              									i'6 ... eingeschaltet,
                              									welche vom Eisenbahnoberbau, sowie gegenseitig und von den anstossenden
                              									Schienensträngen s2, s3, s4, s5, s6 ... und s'2, s'3, s'4, s'5, s'6 ... wohl isoliert
                              									sind, wogegen die letzt angeführten Gleisstücke als Erdleitungen bezw. Rückleitungen
                              									dienen und sonach einer Isolierung nicht bedürfen. Mit diesen Schienenleitungen
                              									stehen die vorerwähnten Doppelrelais durch Kabelanschlüsse, die in Fig. 7 durch gestrichelte Linien gekennzeichnet sind,
                              									in leitender Verbindung. Ausserdem sind die Relais auch untereinander durch
                              
                              									gewöhnliche Freileitungen l1, l2, l4, l5, l6 ...
                              									verbunden, derart, dass der linksseitige Elektromagnet jeder, Blockstelle mit dem
                              									rechtsseitigen jeder zweitnächsten solchen Stelle zusammengeschaltet ist.
                           Die Signalvorrichtung, sowie die Stromquelle, welche den Signalbetrieb zu besorgen
                              									hat, werden lediglich von den Zügen mitgeführt, wo sie auf der Lokomotive
                              									untergebracht sind. Eine solche Lokomotiveinrichtung ist in der Zeichnung zwischen
                              									den Blockstellen IV und V
                              
                              									schematisch angedeutet, unter der Annahme, dass sich bei z ein Zug befindet. Zur Betätigung der aus einem Elektromagneten
                              									bestehenden, als Abfallscheibe mit Glühlichtlampe und Glocke
                              									ausgebildetenSignalvorrichtung m dient die aus
                              									einer Speicherbatterie oder auch aus einer kleinen Dynamomaschine bestehende
                              									Stromquelle b, deren Pole für gewöhnlich einerseits
                              									über die Spulen eines Elektromagnetes m zu einer
                              									Radachse p der Lokomotive und andererseits unmittelbar
                              									zu einer Radachse q des Tenders in Anschluss stehen.
                              									Die beiden Radachsen p und q sind aber von einander isoliert und nur durch die Räder und die
                              									Fahrschienen des Gleises leitend miteinander verbunden. Ersichtlichermassen ist
                              									letzteres immer der Fall, so lange nicht das eine oder andere Räderpaar auf eines
                              									der isolierten Gleisstücke gelangt und auch dann braucht unter Umständen der
                              									Schliessungskreis der Stromquelle b, die also für
                              									gewöhnlich Dauerstrom liefert, keine Unterbrechung zu erleiden.
                           Wenn ein Zug in einen Blockabschnitt einfährt, so findet er, vorausgesetzt, dass die
                              
                              									Strecke frei ist. das Doppelrelais der Blockstelle in der Kontaktlage vor, wie es in
                              										V und VI angedeutet
                              									erscheint. Führe also beispielsweise der Zug z in den
                              									Blockabschnitt V-VI ein, so wird in dem Augenblicke, wo
                              									das Räderpaar p auf i5 und i'5 gelangt, während sich die Räder der Achse
                              										q noch auf den Schienensträngen s4 und s'4 befinden, keine
                              									Stromunterbrechung eintreten, trotz der zwischen s4 und i5 sowie zwischen s'4 und i'5 bestehenden Isolierung, weil der Strom von
                              										b über g, s4 und s'4, c5, a5, i'5, p und m einen neuen geschlossenen Weg findet. Gelangt gleich
                              									darauf die Radachse p auf s5, und s'5, während q noch auf
                              										i5 und i'5 läuft, so erfolgt
                              									gleichfalls keine Unterbrechung des Dauer Stromes in m, welche die Betätigung der
                              									Signalvorrichtung mit sich bringen könnte, weil nunmehr ein anderer neuer
                              									Schliessungskreis von b aus über i'5, r5, l3, r'3, e3, e'5, p und m an die Stelle des
                              									gewöhnlichen tritt. Der in diese Schleife tretende Strom bleibt kräftig genug, um
                              									die Auslösung der Signal Vorrichtung auf der Lokomotive zu verhindern, während er
                              									gleichzeitig die beiden Relais r5 und r'3 wirksam macht, demzufolge ersteres den Anker a3 an sich
                              									zieht, d.h. den bisher bestandenen Kontakt c5 unterbricht, wogegen r'3, durch Anziehung des Ankers a3 den geöffneten Strom
                              									weg c3 schliesst.
                           Auf diese Weise hat sich der ins Auge gefasste Zug in V
                              									gegen Folgezüge gedeckt, während er gleichzeitig auf der Blockstelle III das Fahrverbot hinter sich wieder aufhob, um das
                              									Nachrücken weiterer Züge zu ermöglichen; denn, sobald ein Zug eine Blockstelle
                              									überfährt, wo der Relaiskontakt unterbrochen und also dem Strome der
                              									Lokomotivsignaleinrichtung der weiter oben besprochene Nebenweg über den Relaisanker
                              
                              									nicht ermöglicht ist, erfolgt die Auslösung des Signals, indem der Anker a des Elektromagnetes m
                              									abreisst. Durch dieses Abreissen wird das Erscheinen einer roten Scheibe und ein
                              									Glockenschlag bewirkt, gleichzeitig aber auch infolge der Herstellung des Ankerkontaktes
                              										k ein Kurzschluss des Stromes über die Spulen eines
                              									zweiten Elektromagnetes M hervorgerufen, dessen Anker
                              										A das Ventil der Luftdruckbremse des Zuges öffnet,
                              									wodurch dieser selbsttätig zum Anhalten gebracht wird, wenn dies nicht etwa der
                              									Lokomotivführer absichtlich verhütet. Die selbsttätige Wirksamkeit der Zugbremse
                              									dauert nämlich genau so lange an, als der Anker a von
                              										m abgerissen bleibt, und diese Ankerlage währt auch
                              									dann noch fort, wenn die zwischen den beiden Radachsen p und q bei der Einfahrt in den
                              									Blockabschnitt für einen Augenblick bestandene Unterbrechung längst nicht mehr
                              									besteht, weil die Spulen des Elektromagnetes M aus
                              									stärkerem Draht gewickelt sind, die weit geringeren Widerstand haben, als jene von
                              										m, weshalb der in der gedachten Zeitperiode über
                              										q und p nach m gelangende Teilstrom viel zu schwach ist, als dass er
                              									die Anziehung des Ankers a bezw. die Unterbrechung des
                              									Kurzschlusses beim Ankerkontakt k bewirken könnte. Will
                              									der Lokomotivführer die selbsttätige Bremse abstellen, so muss er durch Drehung der
                              									Handhabe h erst einen Zwischenkontakt u unterbrechen, wodurch dem Strome von b der Zutritt zu M
                              									abgeschnitten und derselbe dafür gezwungen wird, wieder in seiner ganzen Stärke den
                              									Weg durch die Spulen von m zu nehmen. Der
                              									Signalelektromagnet ist nunmehr kräftig genug, den Anker a anzuziehen; er unterbricht also den Kontakt k, worauf schliesslich sämtliche Teile der Lokomotiveinrichtung ihre
                              									Grundstellung und die für gewöhnlich vorgezeichnete Wirksamkeit zurückgewonnen
                              									haben.
                           Das Zeichen, welches der Zug in vorgeschilderter Weise erhält, wenn sich innerhalb
                              									der beiden vor ihm liegenden Blockabschnitten noch ein Zug befindet, hat auf den mit
                              									der Puntnam – Websterschen Blocksignaleinrichtung
                              									versehenen, amerikanischen Eisenbahnen nicht die Bedeutung eines unbedingten
                              									Haltsignals nach der strengen Auffassung europäischer Bahnen, sondern gilt
                              									eigentlich nur als Warnungssignal. Ein durch die
                              									elektrische Bremsenauslösung angehaltener Zug darf daher seine Fahrt mit angemessen
                              									verminderter Geschwindigkeit und erhöhter Vorsicht wieder aufnehmen und in dieser
                              									Weise fortsetzen, bis er entweder den signalisierten, möglicherweise
                              									liegengebliebenen und hilfsbedürftigen Zug einholt, oder bis an einer der
                              									nächstfolgenden Blockstellen die Erneuerung des Warnungsignales und der
                              									selbsttätigen Bremsenauslösung unterbleibt, wodurch im allgemeinen festgestellt
                              									erscheint, dass auch das vorhin signalisierte Hindernis nicht mehr besteht.
                           Wie Fig. 7 zeigt, ist jeder Zug im Rücken immer durch
                              									zwei Blockstellen geschützt, was an und für sich die Sicherheiterhöht, in
                              									erster Linie aber den Zweck hat, das Auffahren eines Folgezuges zu verhüten, wenn
                              									etwa der Fall einträte, dass ein vorausgegangener Zug knapp hinter der
                              									Uebertrittsstelle zweier Blockabschnitte, d.h. innerhalb des Bremsweges des
                              									Folgezuges liegen bliebe. Auch insofern erscheint die Einrichtung richtig entworfen,
                              									als das Reissen irgend einer der Leitungen nur überflüssige oder vorzeitige
                              									Warnungssignale nicht aber das für Freie Fahrt geltende
                              									Ausbleiben des Signals zur Folge haben kann. Letzteres gilt – wenigstens bis zu
                              									einem gewissen Masse – nämlich für den betreffenden Zug, auch hinsichtlich des
                              									Versagens der Stromquelle, weil bei Eintritt eines solchen Fehlers der Anker a abfällt und daher das Scheiben- und Glockensignal
                              									hervorruft. Ueberdem sind behufs Wahrnehmung und Ueberwachung der regelrechten
                              									Stromarbeit noch ein paar Glühlichtlämpchen oder andere Kontrollvorrichtungen
                              									angeschaltet, welche dem Lokomotivführer ununterbrochen und unzweifelhaft anzeigen,
                              
                              
                              									wie es mit der Stromquelle steht. Ein Zug, bei dem diese versagt, darf nach Eintritt
                              									des Anstandes seine Fahrt nur fortsetzen, wenn sich innerhalb der zwei nächsten
                              									Block abschnitte eine Station befindet, wo eine Verständigung des nächsten
                              									Folgezuges möglich ist. Anderenfalls muss der Zug, gleich wie bei einem Gebrechen
                              									der Lokomotive oder dergl., die Fahrt einstellen und sodann abwarten bis ihn der
                              									erste Folgezug erreicht; erst nach stattgehabter gegenseitiger Vereinbarung kann die
                              									Weiterfahrt erfolgen. Der Zug mit der untauglich gewordenen Signalstromquelle kann
                              									eben nach rückwärts nur unter dem obgedachten günstigen Umstand, dass eine Station
                              									in der Nähe ist. als geschützt angesehen werden, andernfalls aber nicht, wie sich
                              									leicht nachweisen lässt. Sei beispielsweise auf der Lokomotive des in Fig. 7 bei z angedeuteten
                              									Zuges die Stromquelle b untauglich geworden, so bleibt
                              									derselbe allerdings durch die beiden Blockstellen III
                              									und IV gedeckt, wo auch dann, wenn der Zug z seine Fahrt fortgesetzt und die Blockstellen V und VI passiert hätte,
                              									ebensowenig die entblockende Ankerumlegung im Doppelrelais hervorgerufen werden
                              									könnte als die blockierende Ankerumlegung auf der Blockstelle V und später in VI Ein
                              									nachfolgender Zug würde also in der Tat bei III schon
                              									durch Auslösung des Signals und der selbsttätigen Bremse gewarnt, ebenso nochmals
                              									bei IV, nicht mehr aber bei der Blockstelle V, weil dieselbe nicht geblockt ist; von hier an würde
                              									demgemäss der Folgezug seine fahrplanmassige Geschwindigkeit wieder aufnehmen und
                              									infolgedessen den vorausgehenden Zug bald einholen können.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)